1853 / 110 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Stepenitz, unfern des Papenwassers bei Stettin, welche bis ultimo März 1854 dem hiesigen Kaufmann Koch verpachtet ist und seit einer langen Reihe von Jahren in dessen und seiner Aeltern Händen war, soll vom 1. April cr. ab anderweit auf 6 resp. 10 Jahre verpachtet werden. Zur öffentlich meistbietenden Verpachtung die⸗ ser Torfgräberei⸗Nutzung steht ein Termin auf vXX“X“ E im Königlichen Oberförsterei⸗Etablissement zu Stepenitz vor dem Königlichen Forst⸗Inspektor Olberg von hier an, wozu Pachtlustige hier⸗ durch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß jeder konkurrirende Licitant vor Beginn der Aus⸗ bietung sich gegen den genannten Licitations⸗ Kommissarius als zahlungsfähig auszuweisen, im Gegentheil aber die Ausschließung von der Lici⸗ tation zu gewärtigen hat. Zum Nachweise der Zahlungsfähigkeit sind zunächst 500 Thlr. Cau⸗ tion bei dem anwrsenden Forst⸗Kassen⸗Rendanten zu deponiren, die dem Minderbietenden am Schlusse des Termins restituirt werden. Die übrigen Verpachtungs⸗Bedingungen, so wie die zur Anwendung kommenden Licitations⸗Regeln werden im Termine selbst bekannt gemacht wer⸗ den, liegen jedoch auch schon 3 Wochen vor dem Termine in unserem Forst⸗Verwaltungs⸗Büreau sowohl, wie auch in der Oberförsterei zu Ste⸗ penitz, zur Einsicht bereit. Bezüglich des Pacht⸗Objekts wird noch bemerkt: 1) daß dem Pächter verstattet werden soll, jähr⸗ lich bis 20 Morgen Torffläche auszutorfen, während derselbe zugleich verpflichtet wird, mindestens so viel Torffläche jährlich auszu⸗ beuten, als zur kontraktlichen Erfüllung eines Pachtgeldes von 1200 Thlr. erforder⸗ lich ist und daß ein dem Königlichen Fiskus gehöriges Bau⸗Inventarium vom Pächter mit zu über⸗ nehmen ist. Stettin, den 27. April 1853.

Königliche Regierung, Abtheilung für die Ver⸗ waltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

Triest. Crelinger.

[48] Nothwendiger Verkauf.

Königl. Kreisgerichts⸗Deputation. Rathenow, den 20. Dezember 1852.

Folgende dem Gutsbesitzer Herrmann Friedrich Meyer gehörige Grundstücke:

a) das im 2ten Jerichow'schen Kreise unweit des Dorfes Schollehne belegene, Vol. I. No. 111 Fol. 116 des Hypothekenbuchs ver⸗ zeichnete Vorwer? Nirow, abgeschätzt auf 28,001 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.; der beim Dorfe Schollehne belegene, zu den Rittergütern Schollehne gehörig gewesene See, Vol. III. No. 107 Fol. 247 des Hy⸗ pothekenbuchs von Schollehne, abgeschätzt auf 8275 Thlr.; das im Dorfe Verchels sub No. 2 belegene Ackergut, Vol. I. No. 2 Fol. 7 des Hypo⸗ thekenbuchs von Verchels, abgeschätzt auf 6804 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf.z. das zu Neuwartensleben sub No. 15 bele⸗ gene, Vol. I. No. 15 Fol. 85 des Hypo⸗ thekenbuchs von diesem Dorfe verzeichnete Kolonisten⸗Etablissement, abgeschätzt auf 2119 Thlr. 5 Sgr.,

mit sämmtlichen dazu gehörigen Pertinenzien,

sollen einzeln Schulden halber in termino

den 16ten Juli 1853, Vormittags

CC“

an hiesiger ordentlicher Gerichtsstelle öffentlich

subhastirt werden.

Die Taxen mit den Kaufbedingungen und den neuesten Hypothekenscheinen sind in unserem Bü⸗ reau III. werktäglich einzusehen.

Zugleich werden die dem Namen und dem Aufenthalte nach unbekannten Erben der Katha⸗ rine Elisabeth, Dorothee Elisabeth und Marie Dorothee Geschwister Ziemann, ingleichen alle unbekannten Realprätendenten, letztere bei Ver⸗

eidung der Präklusion, zu obigem Termine hier⸗ mit vorgeladen.

[643] Betannimachung.

In unserem Depositorium befinden sich die seit

56 Jahren niedergelegte 6 n 9 & zeichneten Tesiamete. 111“

736 Da auf deren Eröffnung bis jetzt nicht ange⸗ tragen worden und uns von dem Leben oder Tode der Testamentserrichter etwas Zuverlässiges nicht bekannt ist, so werden die Interessenten im Verfolg der Vorschriften des Allgem. Landrechts

Theil I. Titel 12. §. 218 hierdurch aufgefordert,. binnen 6 Monaten die Publication gehörig nach⸗

zusuchen. Nordhausen, den 2. Mai 1853. Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.

Benennung

der Testatoren. v Dispositionen.

Anna Christine Magdalene Meyern, geb. Hotzen, von 23. Februar Dorothee Catharine Becker von hier vE““ 1796, Johanne Margarethe Rö⸗ dern, geb. Scheidemann, von hier 9. Dezember 1796 Johann Gottfried Seba⸗ stian und dessen Ehefrau von hier

Johann Georg Hebestreit und dessen Ehefrau Do⸗ rothee Christiane, geb. Rotheunbergen, von hier

3. Februar 118

Bürger und Schneidermei⸗ ster Johann Peter Ro⸗ kohl und dessen Ehefrau Margarethe Etlisabeth, geb. Holzhausen, zu Ell⸗ g“ 1öu

Johann Andreas Krause von Ellrich... 30. Septem⸗

ber 1796.

[647] Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 25 der Geschäfts⸗An⸗ weisung vom 7. Juni 1845 bringen wir folgen⸗ des Attest des hiesigen Kreisgerichts:

„Nachstehende Schuldverschreibungen der Eichs⸗ feldischen Tilgungskasse:

1. à 3 p Ct

Nr. 115 über 500 Rthlr., Nr. 118 über Rthlr., Nr. 178 über 5 Rthlr., Nr. 215 über 500 Rthlr., Nr. 330 über 500 Rthlr., Nr. 438 über 10 Rthlr., Nr. 527 über 500 Rthlr., Nr. 594 über 500 Rthlr., Nr. 627 über 25 Rthlr., Nr. 674 über 25 Rthlr.,

zusammen über 2665 Rthlr.

Nr. 63 über 500 Rthlr., Nr. 124 über 10 Rthlr., Nr. 269 über 500 Rthlr., Nr. 338 über 500 Nthlr., Nr. 397 über 50 Rthlr., Nr. 429 über 500 Rthlr., Nr. 445 über 50 Rthlr., Nr. 525 über 500 Rthlr., Nr. 535 über 500 Rthlr., Nr. 541 über 500 Rthlr., Nr. 583 über 500 Rthlr., Nr. 696 über 500 Rthlr., Nr. 758 über 500 Rthlr., Nr. 823 über 100 Rthlr., Nr. 974 über 50 Rihlr., Nr. 991 über 25 Rthlr., Nr. 1116 über 10 Rthlr., Nr. 1151 über 100 Rthlr., Nr. 1209 über 10 Rthlr., Nr. 1286 über 50 Rthlr., Nr. 1339 über 500 Rthlr., Nr. 1379 über 100 Rthlr., Nr. 1494 über 10 Rthlr., Nr. 1528 über 10 Rthlr., Nr. 1571 über 200 Rthlr., Nr. 1606 über 100 Rthlr., Nr. 1758 über 500 Rihlr., Nr. 1902 über 100 Rthlr., Nr. 2209 über 5 Rthlr., Nr. 2429 über 500 Rthlr., Nr. 2493 über 50 Rthlr., Nr. 2603 über 500 Rthlr., Nr. 2664 über 50 Rthlr., Nr. 2830 über 25 Rihlr., Nr. 2848 über 100 Rthlr., Nr. 2978 über 5 Rthlr., Nr. 3209 über 100 Rthlr., Nr. 3245 über 100 Rthlr., Nr. 3247 über 100 Rthlr., Nr. 3283 über 100 Rthlr., Nr. 3347 über 500 Rihlr., Nr. 3400 über 25 Rthlr., Nr. 3433 über 500 Rthlr., Nr. 3455 über 100 Rthlr.,

zusammen über 9735 Rthlr., . sind heute nebst den dazu gehörigen Zins⸗Cou⸗

V

pons, Serie II., Nr. 4, vernichtet worden, was auf Grund der darüber aufgenommenen Verhand⸗ lung bescheinigt wird. 8 Urkundlich unter Gerichts⸗Hand und Si Heiligenstadt, den 27. April 1853. Königliches Kreisgericht, Abtheilung II. b hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Heiligenstadt, den 6. Mai 1853. Königl. Direction der Eichsfeldischen Tilgungs⸗Kasse. Beck.

8

[472] 1 Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.

Da in der heutigen General⸗Versammlung nicht drei Viertheile aller Actien vertreten waren so wird hierdurch, gemäß §. 72 des Statuts, eine neue General⸗Versammlung der Herren Actionaite auf

Sonnabend, den 21. Mai d. J., Vor⸗

o

im Directionslokale hierselbst anberaumt, um über die in unserer Bekannt⸗ machung vom 2. März d. J. beregte Uebernahme der durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 3ten Juni 1852 konzessionirten Eisenbahn von Dort⸗ mund nach Soest resp. über die Betheiligung an diesem Unternehmen, so wie wegen der dadurch bedingten Ergänzung, beziehungsweise Abände⸗ rung des Statuts, definitiven Beschluß zu fassen.

Elberfeld, den 6. April 1853.

Königliche Direction Der Vorsitzende der De⸗ der Bergisch⸗Märkischen putation der Actionaire

Eisenbahn. der Bergisch⸗Märkischen Ostermann. Eisenbahn. Daniel v. d. Heydt.

[646] Bekanntmachung.

Die geehrten Actionaire der Magdeburg⸗Cöthen⸗ Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft werden mit Bezugnahme auf die Bestimmungen des §. 24 unseres Gesellschafts⸗Statuts hiermit eingela⸗ den, sich

Freitag, den 3. Juni c., Vormittags

10 Uhr, im Saale des hiesigen Administrations⸗Gebäudes zu der im §. 23 des Statuts vorgeschriebenen General⸗Verfammlung einzufinden, in welcher: 1) der Geschäfts⸗Bericht des Direktoriums vor⸗ getragen, der Rechnungs⸗Abschluß pro 1852 vertheilt, für die statutgemäß ausscheidenden Ausschuß⸗ Mitglieder und Stellvertreter eine anderweite Wahl getroffen werden soll.

Jeder Actionair oder Bevollmächtigte, welcher an der General⸗Versammlung theilnehmen will, hat sich selbst und seinen Machtgeber am 31. Mai, 1. und 2. Juni c. in den Büreaustunden im Administrations⸗Gebäude hierselbst als Eigen⸗ thümer von fünf oder mehr Actien zu legitimiren und eine Eintrittskarte zu empfangen, auf der die Anzahl der ihm gebührenden Stimmen ver⸗ merkt ist.

Ohne diese Eintrittskarte kann Niemand zu der General Versammlung zugelassen werden. 1

Sollte einer der Herren Actionaire beabsich⸗ tigen, einen das gemeinschaftliche Interesse berüh⸗ renden Gegenstand in der General⸗Versammlung zum Vortrag zu bringen, so wird derselbe mit Bezugnahme auf den §. 29 des Statuts ersucht, sein Vorhaben mit ausführlicher Angabe der Mo⸗ jive spätestens bis zum 24. Mai dem Vorsitzen⸗ den des Ausschusses, und zwar durch schriftliche

Abgabe seines Antrages im Geschäfts⸗Lokale der

Gesellschaft am Fürstenwall anzuzeigen. Magdeburg, den 7. Mai 1853. Der Vorsitzende des Ausschusses der Magdeburg⸗ Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Nulandt.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗He fbuchd ruckerei.

bonnement beträgt: 5 Sgr. für ¼ Lahst 8 in allen Theilen der Monarchie ohne 1 Preis-Erhöhung.

Mit Zeiblatt (Preaß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:

1 Rthlr. 27 Sgr.

2 1 Mäauer⸗Straße Nr 5

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Adnigk. die Expeditionen des

Preuß. Staats- Anzeigers der Preußisch 2 züat. 1 hen Zeitung, Leipziger

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Geheimen Legations⸗Rath, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der schweizerischen Eidgenossen⸗ schaft, Kammerherrn von Sydow, zum Wirklichen Geheimen

athe mit dem Prädikate „Excellenz“; desgleichen

Den Landgerichts⸗Assessor Effertz in Altenkire b enkirchen zum Staats⸗ Prokurator zu ernennen; 3 3

Den Rechts⸗Anwalten und Notarien Boie zu Danzig und m zu Elbing den Charakter als Justiz⸗Rath zu Sex

Den Rechts⸗Anwalt und Notar Roedenbeck in Grünber und den Rechts⸗Anwalt Petrich in Muskau, Kreisgerichts⸗Beziint Rothenburg, zu Justizräthen, so wie den Departements⸗Rechnungs⸗ und Kassen⸗Revisor Hertramph in Glogau und den Kreisgerichts⸗ Salarienkassen⸗Rendanten Lilie in Görlitz zu Rechnungs⸗ Räthen zu ernennen. 8

en 12. Mai 1853. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklen⸗ burg⸗ Schwerin ist hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 19. April 1853 betreffend die

Behandlung der durch die Land⸗Briefbesteller

eingesammelten und bestellten Landbriefe in Be⸗

ug auf die Erhebung einer Gebühr neben dem Bestellgel

(Reglement vom 31. Juli 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 181 S. 1097).

Der Königlichen Ober⸗Post⸗Direction wird auf den Bericht vom 21. v. M. eröffnet, daß die Vorschrift ad Nr. 9 der allge⸗ meinen Bestimmungen über das Landboten⸗Institut (Beilage Nr. 32 zu Abschnitt 8 der Dienst⸗Instruction für die Ober⸗Post⸗ Directionen),

wonach für Briefe, welche von dem Land⸗Briefbesteller in ei der durch ihn zu öffnenden Briefkasten ö“ von ihm mitzunehmen sind, in dem Falle, wenn dieselben nach dem Orte der Post⸗Anstalt bestimmt sind, von wo der Land⸗ Briefbesteller ausgegangen ist, oder wenn deren Empfänger an einem Orte wohnt, welcher zum Distributions⸗Bezirke dieser Post⸗ Anstalt gehört, von dem Adressaten eine Gebühr von ½ Sgr. er⸗

durch den §. 19. des Reglements vom 31. Juli 185 den §. 19. glem .Juli 1852 zu dem Ge⸗ setze über das Postwesen aufgehoben ist. Jene Gebühr von ½ Sgr. bestand lediglich in Bestellgeld. E 2 Sgr. glich Es ergiebt sich dies unzweifelhaft daraus, daß, nach der 1 Vor⸗ schrift, für die von dem Land⸗Briefbesteller gleichfalls mitzunehmen⸗ den, zur Weiterbeförderung mit der Post bestimmten Briefe, für welche das gewöhnliche Bestellgeld eben so wie das seitens des Absenders unberichtigt gelassene Porto für die Beförderung mit der Post, demnächst an dem, außerhalb des Bestellbezirks der Aufgabe⸗ 1““ von dem Adressaten ein⸗ gezogen wir eine Erhebung der Gebühr von Sgr. ni stattfinden dürfte. 1 .

Durch den §. 19. des Reglements vom 31. Juli 1852 sind eitdem diejenigen Sätze, welche für Briefe ꝛc., die nach dem Ort der Aufgabe⸗Post⸗Anstalt selbst oder nach einem in dem Bestell⸗ bezirke dieser Post⸗Anstalt belegenen Orte bestimmt sind, an Bestell⸗ geld erhoben werden sollen, allgemein vorgeschrieben.

11u“ anhhesee 8 9 die Stelle der Gebühr von Sgr. getreten, welche bis dahin für den vorstehend erö Fall besonders festgesetzt war. steh Wöö

Es sind daher auch für Briefe, welche von den Land⸗Brief⸗ bestellern eingesammelt und entweder von diesen selbst unterwegs bestellt, oder bei ihrer Rückkehr an die Post⸗Anstalt abgeliefert und demnächst durch die dortigen Briefträger resp. Land⸗Briefträger be⸗ stellt, oder von der Post abgeholt werden, an Bestellgeld durchweg die §. 19 des Reglements vom 31. Juli 1852 vorgeschriebenen Sätze zu erheben, und beträgt danach insofern nicht bei der be⸗ treffenden Post⸗Anstalt hinsichtlich der durch Land⸗Briefträger auszu⸗ führenden Bestellung eine besondere Bestimmung besteht, wie solche in dem §. 19 des Reglements vorgesehen ist, das für einen ge⸗ wöhnlichen Brief zu erhebende Bestellgeld 1 Sgr.

Beerlin, den 19. April 1853.

General⸗Post⸗Amt.

hoben werden soll,

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Kedizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Kreis⸗Physikus, Sanitäts⸗Rath Dr. Herbst zu Kalbe Regierungs⸗Bezirks Magdeburg, ist die nachgesuchte Easta su n aus

dem Staatsdienste ertheilt worden.

Angekommen: Se st S kowski, von Schloß Reisen. w s.

Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg⸗streli übs. Minister, von Bernstorff, von Schwerin. g⸗strelitzsche Staats

Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗bernburgsch Minister, von Schätzell, von Seg ee

Der Erbschenk in der Kurmark Brandenbur Hak Frankfurt a. d. O. ark Brandenburg, von Hake, von

urchlaucht der Fürst