1853 / 111 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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zum Nachlasse des zu Frauendorff verstorbenen auern Gotllieb Wenzel gehörige Bauergut nebst Zubehör, abgeschätzt auf 5890 Thlr., soll in dem

aam 20. Juli 1853, Vorm. 11 Uhr,

vor dem Kreisrichter Ullrich an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, an⸗ beraumten Termine öffentlich an den Meistbie⸗ tenden verkauft werden. Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden. Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufgefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden. Frankfurt a. d. O., den 11. Dezember 1852. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

[654] Ramandier Vaerkatkt.

Königl. Kreisgerichts⸗Kommission II. zu Bublitz. Der Bauerhof, unter Hypotheken⸗Nr. 3 in

Ubedel, den Bernhard Kressinschen Cheleuten ge⸗

hörig, soll

am 21. November 1853, von Vormit⸗

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an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die mit 7212 Thlr. 23 Gr. 10 Pf. abschlie⸗

ßende Taxe, so wie der neueste Hypothekenschein,

ind im 3ten Vüreau einzusehen.

1630) Ediktal Ciration. Nachdem über den Nachlaß des am 31. Ok⸗ ober 1848 zu Meichow verstorbenen Büdners und Webermtisters Christian Hoppe mittelst Ver⸗ ügung vom 18. April 1853 der Konkurs eröffnet und der Rechtsanwalt Seiler hierselbst der Masse zum Interims⸗Kurator und Kontradiktor bestellt worden ist, haben wir einen Termin zur Anmel⸗ dung etwaniger Ansprüche an die Masse auf den 21. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Auskultator Müller

an hiesiger Gerichtsstelle angesetzt, zu welchem

alle unbekannte Gläubiger vorgeladen werden.

Diejenigen, welche im Termine weder in Per⸗ son noch durch einen gesetzlich zulässigen Bevoll⸗ mächtigten erscheinen, trifft der Nachtheil, daß sie mit allen ihren Forderungen an die Masse prä⸗ kludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

Zur Prozeßpraxis bei dem hiesigen Gericht sind der Rechtsanwalt Grieben hier und die Justiz⸗ räthe Lindinger und Luckwald zu Schwedt be⸗ fugt.

Angermünde, den 26. April 1853.

Königl. Kreisgericht, Abtheilung I.

Die zu den Bauten der hiesigen Militair⸗ Etablissements erforderlichen Maurer⸗Arbeiten sollen im Wege der Submission vergeben wer⸗ den. Die Bedingungen sind täglich in den Dienststunden im Fortifications⸗Büreau auf der Citadelle hierselbst einzusehen, können auch gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden. Unternehmer werden aufgefordert, ihre Gebote schriftlich, versiegelt und mit der Auf⸗ schrift „Submission auf Maurer⸗Arbeit“ ver⸗ sehen, spätestens bis zum 1. Juni d. J. porto⸗ frei hier einzureichen und bei der an diesem Tage Vormittags 10 Uhr stattfindenden Eröffnung der Preis⸗Offerten persönlich zu erscheinen. Spandau, den 10. Mai 1853. Königliche Fortification.

[649] Bekanntmachung.

Auf Anordnung der hiesigen Königlichen Re⸗ gierung wird die Wollmarkts⸗Ordnung für die Stadt Breslau vom 18. April 1851 hiermit in folgenden Punkten abgeändert:

1) Für den Frühjahrs⸗Wollmarkt in Breslau

ist nach der Allerhöchsten Verordnung vom 29. Mai 1847 die Zeit vom 7. bis 10. Juni

jeden Jahres sestgesetzt. (§. 1.)

2) Das Verwiegen der Wolle und die Aus⸗ stellung der Waagescheine darf zwar schon drei, der Eröffnung des Marktes un⸗

elbar vorangehenden Werktagen erfolgen,

uch darf die Wolle schon an diesen drei Tagen auf dem Markte, in den Zelten, so wie in den Hausfluren und Höfen der in der Umgegend des Marktes befindlichen Häu⸗ ser ausgelegt werden, doch darf das Auf⸗ schneiden der Wollzüchen behufs Verkaufes der Wolle, so wie das Aushängen von Adressen der Wolleverkäufer erst mit dem Beginne des eigentlichen Marktes erfolgen. Mit diesem Tage (7. Juni) darf auch erst der Verkauf der zu Markte gebrachten Wolle stattfinden. (§. 2 und 6.) Die Nichtbeachtung der hier sub 2 gedachten Vorschriften zieht für die Wolleverkäufer die im §. 11 der Wollmarkts⸗Ordnung vom 18. April 1851 angedrohte Geldstrafe von

5 bis 10 Rthlr. oder verhältnißmäßige Ge⸗ fängnißstrafe nach sich. Breslau, den 7. Mai 1853. Königliches Polizei⸗Präsidi

um. v. Kehler.

[651] Be Die diesjährige Hauptversammlung des Stif⸗ tungsvereins des Civilwaisenhauses zu Potsdam findet am Dienstag de 14. Buni b. 9¼, Nachmittags 4 Uhr, im Anstaltshause, Neue Königsstraße Nr. 61. hierselbst, statt und werden die verehrlichen Mitglieder des Vereins ersucht, sich hierzu recht zahlreich einzufinden Potsdam, den 8. Mai 1853. Das Civil⸗Waisenamt.

Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

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Abfahrt der Züge von Aachen. Min. Morgens nach Düsseldorf (Schnellzug, nur I. und II. Wagenklasse.)

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- Nachmitt. ⸗Düsseldorf.

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Düsseldorf, Krefeld und Ruhrort.

Düsseldorf, Krefeld und Ruhrort.

Abfahrt der Züge von Düsseldorf.

Min. Morgens nach Aachen. Mittags Nachmitt. Abends

Aachen.

Krefeld.

- Aachen, Krefeld und R Krefeld und Ruhrort.

Krefeld und Ruhrort. 1 Aachen (Schnellzug, nur I. und II. Wagenklasse) und nach

Abfahrt der Züge von Homberg (gegenüber Ruhrort). Min. Morgens nach Aachen und Düsseldor f.

⸗„ Mittags Nachmitt. Abends

Düsseldorf. Aachen.

Aachen und Düsseldorf.

Lokalzug zwischen Krefeld und Düsseldorf. Min. Morgens Abfahrt von Krefeld nach Düsseldorf in Gladbach anschließend an den 6 Uhr 44 Min. abgehenden Zug nach Aachen.

Die Ausgabe der Personenbillets, so wie die Gepäck⸗Expedition zu Ruhrort erfolgt auf den

Köln⸗Mindener Hafenstation daselbst. Aachen, im April 1853.

Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Nuhrorter Eisenbahn.

[648] Nachdem dder Spinnereibesitzer und Fabrikant

beter Goithold Seifert zu Wahlen und der Handelsmann Friedrich Ponaß in Werdau

ihre Insolvenz angezeigt und zu ihrem Vermögen

der Konkursprozeß zu eröffnen gewesen, so wer⸗

den alle bekannte und unbekannte Gläubiger Sei⸗ fert's und Ponaß's und wer sonst aus irgend einem Grunde Ansprüche an dieselben oder den

Einen oder den Andern zu haben glaubt, hier⸗

mit peremtorisch geladen, in dem auf

de 6.1859 anberaumten Liquidations⸗Termine an hiesiger

Amtsstelle persönlich oder durch gehörig legiti⸗

mirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forde⸗

rungen und Ansprüͤche bei Strafe der Ausschlie⸗ ßung von der betreffenden Konkursmasse anzu⸗ melden und zu bescheinigen, darüber mit dem

Konkursvertreter, und nach Befinden unter sich

rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu

schließen und den 22. November 1853 der Bekanntmachung ei nes Ausschließungsbescheids sub poena publicati sich zu versehen, sodann aber den 5. Dezember 1853 anderweit legal an Amtsstelle hierselbst sich ein⸗ zufinden, mit einander und dem Konkursvertreter die Güte zu pflegen und wo möglich einen Ver⸗ gleich abzuschließen unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche ausbleiben oder über den Ver⸗ gleich sich nicht erklären, für einwilligend in den

Beschluß der Mehrheit werden erachtet werden;

dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kom⸗

men sollte, den 19. Dezember 1853 der Inrotulation der Acten und endlich

Edictalladung.

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den 23, Februgr 1854 der Publication eines Ordnungs⸗Urtels, welches Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, in jedem der beiden betreffenden Kreditwe⸗ sen sich zu gewärtigen.

Auswärtige haben zu Annahme künftiger La⸗ dungen und Bekanntmachungen Bevollmächtigte am hiesigen Otte zu bestellen.

Werdau, den 9. Mai 1853.

Das Königliche Justizamt daselbst. Ludwig⸗Wolf.

L Die Bade⸗Anstalt zu Steben wird am 18. Mai eröffnet. 1

Steben gehört zu den Heilanstalten im eigent⸗ lichen Sinne des Worts; nur wirklich Kranke schaaren sich um dessen Quellen, darunter viele, die durch Jahre lang sortgesetzte Heilversuche eine Verbesserung ihres Krankheitszustandes nicht er⸗ reichen konnten.

Den hohen Ruf, den Steben sich seit vielen Jahren erworben hat und die hohe Rangstufe, welche es gegenwärtig unter den deutschen Bädern einnimmt, verdankt es ganz allein der großen Heilkraft seiner Mineralwasser und seiner höheren Lage, wodurch die Heilung der Nervenschwachen sehr begünstigt wird. Während die Kranken in den tiefer liegenden Bädern durch die Sonnen⸗ hitze niedergedrückt werden, fühlen sie sich auf der

Höhen von Steben, in der immer bewegten Luf erheitert und erfrischt.

Bestellungen und Anfragen wird der unter zeichnete Bade⸗Arzt bereitwillig besorgen un beantworten.

Naila bei Hof, am 26. April 1853.

von Ammon, Dr. Reichel, Königl. Landrichter und Königl. Medizinal⸗Rat

Bade⸗Inspektor. und Bade⸗Arzt.

v Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckers

in allen Theilen der Monarchie ohne 1 Austdndes an Mit geibl it (Prernsh aang.Zetung) 8 Fnigtei Re ds 8 . 2 8 5 . . . 54. uns

1 Rthlr. 27 ⅛⅞ Sgr. (,àb. 1 Ftraße Rr. 14 g, Leipziger

und

Der Bericht über den Schluß der gegenwärti 1 sessi⸗ ge gen Kammersession wird hente in einer besonderen Nummer des Staats⸗Anzeigers bö-

Se. Majestät der König haben dem Her 1I“ 9 m Herzoge von Brabant die Portofreihei 1 zni gtt b * V v Königliche Hoheit den Schwarzen Adler⸗Orden zu verkeihen geruht. 1 t s. w. begründenden Rubrum

versehen sind,

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““ anzusetzen, wie das durch die 58 10 1 B lae9 8— 5. Januar c, namentlich deren Beilage I. §. 10— 11 Beilage II. §§. 3 4 (Staats⸗Anzeiger Nr. 11 S. 7 ausdrücklich bestimmt ist. ü“

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

8. Gutsbesitzer Wilhelm von Prittwitz auf Wiesegrade i Oels die Kammerherrnwürde zu verleihen; und

Da hierdurch für die Königliche Kasse bedeutende Verluste ent⸗ stehen können, so werden die Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen veranlaßt, die Aufsichtsbeamten zu besonderer Achtsamkeit auf diesen 8 Puntt bei Revision der Briefpakete anzuweisen.

Den Geheimen Justiz⸗Rath von Ellerts zum Geheimen C segierungs⸗ und vortragenden Rath in dem Ministerium der ““ heistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten zu ernennen.

Potsdam, den 12.

Ihre Königliche Hoheiten der Herzog und die Herzogi von Genua sind, von Dresden kommend, hier eingetroffen un im Königlichen Schlosse abgestiegen.

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Bekanntmachung vom 12. Mai 1853 betreffend

die Ertheilung von Cirkular⸗Anweisungen seitens und ö des Königlichen Haupt⸗Bank⸗Direktoriums zu Berlin und der Bank⸗Anstalten zur Erleichterung es Geldverkehrs während der Wollmärkte Dem Abtheilungs⸗ bahn, Patent

Ingenieur der Berlin⸗Anhaltischen Eisen⸗ 1 H. Polko zu Jüterbog, ist unter dem 11. Mai 1853 ein Zur Erleichterung des Geldverkehrs während der bevorstehen⸗ den Wollmärkte werden von dem unterzeichneten Haupt auf eine Vorrichtung zum selbstthätigen Einschalten der Bank⸗Direktorium und von den Bank⸗Anstalten zu Breslau, Erdverbindung für die Läute⸗Werke der Eisenbahn⸗Tele⸗ Köln, Krefeld, Elberfeld, Görlitz und Münster Cirkular⸗ graphen, in der durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ Anweisungen bis zum 31. Juli c. nach Wahl des Inhabers bei der gewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in Anwendung Hauptbank in Berlin oder bei den Bank⸗Anstalten zu Breslau, bekannter Theile derselben zu beschränken, Stettin, Posen oder Landsberg a. W. zahlbar, gegen die üb⸗ liche Provision von 1, „Ct. ertheilt werden, wovon das betheiligte Publikum hierdurch in Kenntniß gesetzt wird.

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet,

¹“ 1 und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden

ß. Haupt⸗Bank⸗Direktorium.

April 18 betreffend die

. b 1 Witt. Austaxirung der Insinuations⸗Dokumente, welche

von Lamprecht. Meyen. Schmidt. Dechend

nicht mit der die Portofreiheit begründenden Ru⸗

Verfügung vom 5. Januar 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 11 S. 77).

Se. Excellenz der Genera

Es ist bemerkt worden, daß häufig von den Post⸗Anstalten Angekommen: herr Roth von Schreckenstein, von Leipzig.

nterlassen wird, für Insinuations⸗Dokumente, die nicht mit dem