gehenden Talglichten nur eine Eingangs des Einnahme⸗
den Centner zu erheben ist. G“ vermerkt werden. 1 u “
8 1 8 enstern und allen andern Thüren und Fenstern, außer in Brand⸗ ) Glüh⸗Oef mauern und Wänden an der Straße oder in Wänden, welche nicht 2 3 Dere 8”n Art,
17 Fuß von der nachbarlichen Gränze entfernt sind; 4) Schriftgießereien,
Steuern 1 die Deckung der Dächer; 8 5) Kaffrebrennereien,
die Reparatur der Schornsteine und Schornsteinkasten, durch Putz⸗ 26) große Waschküchen mit Trockenstuben, 18 Einziehung einzelner Steine; Sr5 .“ b arbeit oder Einziehung einzelner Steine; Ställe zu gewerbmäßig betriebener Mästung von Vieh,
sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren den Königlichen Geheimen Ober⸗Finanz⸗ 82 EEEEE11.“ sofern dieselben nicht nach animalischen Substanzen, bei welchen die Erzeugung ie Rö in Rath N. zu N. 1 einer Fäulniß bezweckt wird, und von Knochen und die Königlichen Regierungen 8 das Setzen und Verändern von Oefen, Kaminen und Feuerheerden, Potsdam und Frankfurt a. W“ die nicht zu einem Gewerbebetriebe dienen, in bisher schon bewohnten b 3 Räumen, und in sofern damit keine Veränderung der Fenerstätten verbunden ist;
ngekommen: Se. Durchlaucht der Ge 1 die Reparatur des Bürgersteiges oder einer Rinnsteinbrücke, wenn 11“” ist schriftlich bei dem Polizei⸗Präsidium betreffend d und General⸗Gouverneur von Neu⸗Vorpommern, Fürst zu Putbus nur einzelne schadhafte Stellen auszubessern oder nur neue Bohlen nicht durch den f 1 er hluß be⸗ 11“ von Karlsbad. “ 88 “ ist 2 59 Reparatur, vor dem freien Entschluß des Eigenthümers veranlaßt worden ist. “ . lsses aus dem Verkaufe alter eginn derselben, dem Revier⸗Polizei⸗Beamten Anzeige zu machen. Verrechnung “ Erlöse 8 9 Derr General⸗Major und Kommandant von Koͤnigsberg in Pr., QmFkren. von Roehl, von Königsberg in Pr.
8
Verfügung vom 2. Mai 1853
Erfordernisse der Bau⸗Erlaubnißgesuche. Insbesondere: a) bei den in der Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung aufge⸗ §. 5. Das Bau⸗Erlaubnißgesuch muß
8 8 . 20. . Er!l 8 11
führten gewerblichen Anlagen.
a) eine genaue und vollständige Angabe der beabsichtigten Bau⸗Aus⸗
8 S 352 (Staals⸗Anzeiger Nr. 1 im F ü Cirkular⸗Verfügung vom 11. September 1852 (Staals⸗Anzeig ““ §. 2. Zu nachstebenden, im §. 27 der Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Ja⸗ G v“ b nuar 1845, (Gesetz⸗Sammlung Seite 41 folg.) aufgeführten gewerblichen b) die Bezeichnung des Baumeisters oder der Werkmeister, welche mit
h Abger eist: Se. “ der “ Rath Frei G der Ausführung beauftragt und dafür verantwortlich sind, enthalten.
Ew. ꝛc. erwiedere ich auf den Beric vom “ d. 9 herr Schoultz von Ascheraden, nach nnover. E11“ zu Feuerwerkerei und zur Bereitung von b 1 Gesuche sind die zur Erläuterung und Prüfung desselben erfor⸗ je Fã wo die Rechnung legenden Kassen na ; 8 ler Art, Gasbereitungs⸗ und Gasbewahrungs⸗Anstalt erlichen Zeichnungen und Situationspläne 1 erschrift ei rü
daß in denjenigen Fällen, . ch 9,11 88 ““ Der Geheime Kabinets⸗Rath Illaire, nach Schlesien Anlagen zur Bereitung von Steinkohlentk eer und K 8 soß T ten Baanfs 6 1 b T“ durch Unterschrift eines geprüf⸗
Anleitung der Cirkular Verfügung vom ll G toeErlé 8 halb der Gewinnungsorte des Materials w s uhen Zimmermeist 5 be 5 bigtes “
2 6 1 251 S. 1498 den vollen rutto⸗ rlös aus 8 1 F 8 8 8 1 9 88 . “ ver en, Spiege fabriken 8 ermei ers beglau bigt, in doppelten Exemplaren beizufüge „ Dyie Jeich⸗
(Staats 8 ger Nr. 251, ) Porzellan⸗, Fayence⸗- und Thongeschirr⸗Manufakturen, Glas⸗ und Ruß⸗ nungen müssen nach einem Maßstabe von 10 Fnß da Fmnbsfhis “
1 innahme und den Betrag der W 8 j 1 8 8b. d Ri “ ein 11“ Akten ꝛc. in Einnahm g hütten, Zuckersiedereien, Malzdarren, Kalk-, Ziegel⸗ und Gipsöfen, preußischen Zoll angefertigt und kolorirt sein. Das Gesuch ist sowohl von
Zahlungen in Ausgabe nachzuweisen haben, diese Schmelzhütten, Hochöfen, Metallgießereien, Hammerwerke, chemische F “ 99
1 EEE1ö111“ 61½ Sant v 1 „' b hemische Fa- dem Bauherrn, als auch von de en 2 ühr 1b
Ausgaben in Ermangelung eines entsprechenden Ausgabe⸗Titels * Berlin, 18. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ briken aller Art, Schnellbleichen, Firnißsiedereien, Cichorien⸗, Gen e⸗ Zimm 1— gad. b) zu va ö“
den hauptamtlichen Verwaltungs⸗Abschlüssen und Jahresrechnungen gnädigst geruht: dem Hauptmann von Wartenberg II. von “ und Darmsaiten⸗Fabriken, Leim⸗, Thran⸗, Seifen⸗ und
bis auf weitere Anordnung unter den „ Restitutionen“ ꝛc. nach⸗ Kaiser Franz Grenadier⸗Regiment und dem beim Lehr-Infanterie W “ und Wachsbleichen, Talg⸗ V Bau⸗Erlaubniß.
zuweisen und, wie diese, von den Brutto⸗Einnahmen in Abzug Bataillon kommandirten Seconde⸗Lieutenant, Grafen Henckel von w “ Gerbereien Abdeckereien Poudretten⸗ 8. 6. Dir Bal⸗ Erhnasth Catnd sht ütte . . ) 2 1— ime 8 2 8 1 “ I au⸗ Erlaubniß wir hri tli theil 8 Sie . 8
zu bringen sind. Donnersmarck, des 11ten Infanterie Regiments, zur Anlegung h“ ͤ“ ’” nur
der von des Kurfürsten von Hessen Königliche Hoheit ihnen ver⸗ Rechte Dritter. g schadet etwaiger
liehenen Orden, und zwar Ersterem des Ritterkreuzes, Letzterem der Dampfmaschinen, Dampfkessel und Dampfentwickler, durch Wasser oder
vierten Klasse des Wilhelms⸗Ordens; ferner den Feldwebeln Wind bewegte Triebwerke (Mühlen u. s. w.) jeder Art, so wie Brannt:-t Dauer der Bau⸗Erlaubniß.
Steuern. Fürgang und Licht, vom 1sten Garde⸗Regiment zu Fuß, zur weinbrennereien und Bierbrauereien; d 8 b G 1 „§ Die in den Fallen der 88. 1 d 3 8 „Erlaubni
Anlegung der von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen 8 bedarf es de besonderen Genehmigung des Polizei⸗Präsidiums, und be⸗ verliert ihre Gültigkeit, wenn “ 111“ ihnen verliehenen Sachsen⸗Ernestinische Verdienst⸗Medaille Aller⸗ es bei den diesfälligen Vorschriften der 88. 28 bis 38 und 66 bis händigung des Bau⸗Erlaubnißscheins abgerechnet mit der Bau⸗Ausführun höchstihre Genehmigung zu ertheilen. 0 der Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845. nicht begonnen ist. öW“ 2 g
den Königlichen Geheimen 8 Rücksichtli 8 . ücksichtlich der Anlagen von Dampfkesseln hat es bei den Aller⸗ .8. Der B 8 2 Mat, :e. N. zu N. I a- höchsten Ordres vom 1. Januar 1831 und 27. September 1837 (Gesetze der Uöba⸗ der EEET111“ “ bevor bteatcüht 8 Sammlung 1831 Seite 243 und 1837 Seite 146) und dem Regulativ Reviers Anzeige zu machen “ vom 6. September 1848 (Gesetz⸗Sammlung 1848 Seite 321) sein Be⸗ wenden. v“ “ §. 9. In Betreff der von Königlichen Behörden auszuführenden B 8 S6 „ 8 5 8 3 2 Bauten Bau⸗Polizei⸗Verordnung ““ bewendet es bei dem bisherigen Verfahren. Verfügung vom 4. Mai 185 — betreffend den täg⸗ v11.“ 8 v) bei anderen gewerblichen Anlagen. 3 b 8 8 ö WI b “ b v .3. Außerdem ist aus feuer⸗, bau⸗ od dhei zeili ne⸗Journale 1 “ feu au⸗ oder gesundheitspolizeilichen lichen Abschluß der Einnahme⸗J Auf Grund der §S. 6 und 11 des Gesetzes vom 11. M Rücksichten die besondere Genehmigung des Polizei⸗Präsidiums 88 ben 1850 (Gesetz⸗Sammlung Seite 265) verordnet das Polizei⸗Präsidium, esitzer des betreffenden Grundstückes nachzusuchen, wenn Ew. ꝛc. erwiedere ich auf den Bericht vom 19ten v. M., daß was folgt: 1) Lackir Fabriken,
es angemessen erscheint, den täglichen Abschluß der durch die Ver⸗ “ 8 “ 1 b .8 vom 17. November v. J. angeordneten Einnahme⸗Journale Vom 1. Juli dieses Jahres ab ireten in dem Bau⸗Polizei⸗Be⸗ Kautschuk „, Wachs⸗, Stearin⸗, Wallrath⸗Schmelzereien und Licht⸗ zirk von Berlin, welcher die Stadt Berlin in den Gränzen ihres 6 ziehereien, Bestimmung der Fluchtlinie
des Amtes und der Zahl der täglich bei dem⸗ b je nach dem Umfange des Am glich bei k S W“ Bezirk Berlin, de b b B F; schieden Gemeine⸗Bezirks, den engeren Polizei⸗Bezirk von Berlin, den 3) Knochenkochereien zur Gew O — 8 „ 2
— 1b Wedding und das Kämmerei⸗Heideland umfaßt, die Bestimmungen b ““ 1 — Gebäude bewirken zu lassen. 1 aia reheesen 8 faßt, p 8 Kochercien des Theers, Pechs und des Terpentins, 8 und Plätzen wird von dem Polizei⸗Präsidium bestimmt. Ich bestimme demnach hiermit, 8 1 Syrupkochereien, §. 11. Von der Stadtmauer muß jede neu zu errichtende Bau⸗An⸗
8 — 8 1) in denjenigen Einnahme⸗Journ alen, in welchen die Zahl der b Kattun⸗, Seiden⸗ und Wollen⸗Druckereien, 1898vü 1 in denjenigen Ei e⸗ nalen, in we ie Zahl de n 8 8 täglichen Eintragungen durchschnittlich mehr als den Färbereien, Vorbauten.
1u1.“ 5 “ öö” v “ §. 12. Vorbauten und bauliche Anlagen jeder Art, welche über die
1 derselben, Weise bewärkt erde, wie o 88* durch 844 J““ ) Papier⸗ und Pergament⸗Fabriken, festgesetzte Fluchtlinie vortreten, werden nur gestattet, wenn nach dem Er⸗
tfte heh la 8r 1“ 1 Siegellack⸗Fabriken der Polizei⸗Präsidiums im öffentlichen Interesse keine Bedenken ent⸗ öII“1“ 8 8 „Erlaubniß. 8 8 b gegenstehen.
ist. Es sind nämlich die im Laufe des Tages zur Eintragung Bau 8 ß Holzessig⸗Fabriken,
gekommenen Staodsn in “ für sich “ Bau⸗Erlaubniß im Allgemeinen. ) Destilltr⸗Unstalten, Balkons.
damit dem Registerführer die Ermittelung der Tageseinnahme 8 ölXX“ - 4 1 g. dg- b 1 inde⸗ 1 Laboratorien zu physikalischen Präparaten „S. 13. Soweit Balkons über die Fluchtlinie hinausgehen, müssen sie
für die „Recapitulation der täglichen Einnahmen“ erleichtert §. 1. Zu jedem Neubau, so wie zu jeder Reparatur oder Verän eine Entfernung von der Nachbargrenze von
werde. Diesen Tagessummen sind die Einnahmen bis zum rung einer baulichen Anlage ist polizeiliche Erlanbniß nöthig. Ausgenom⸗ Darren aller Art, dem Straßenpflaster von 10 Fuß haben, und dürfen höchstens 6 Fuß 1 1 2 7 „
Schlusse des vergangenen Tages zuzusetzen, und G men hiervon sind nur: Räucherkammern, niemals aber über die Breite des Bürgersteiges vorspringen. sammenrechnung der letzteren mit der Tageseinnahme ist die 1) das Abputzen der Häuser; 8 Anl “ 8 . 1 6 Anlagen zur Anfertigung von Schwefelhölzern und Streichschwamm
“ 8 des Monats überhaupt stattgefundenen 2) die massive Untermauerung der nicht nach der G“ Fö 1 auch in kleinen Quantitäten, Freitteppen. 8 hme festzustellen sofern die Gebäude selbst nicht vor einer Fluchtlinie vor 17) Schwefelkammern, — „ 1 “ dürfen P einer Breite des Bürgersteiges unter ) In denjenigen Einnahme⸗Journalen dagegen, in welchen die 418) Watten⸗Fabriken und uß amr 41 Snh hs wsglct. erets, des. Ba188 küäglichen Eintragun d schnittlich den Raum einer raaung oder Aufführung von Wänden, mit Ausnahme solcher, darüber nicht mehr als 22 Zoll vor der Straßenfluchtlinie vortreten, und
ch gungen durchschnittlich den Rau die Abtragung ode fführung . Bettfedern⸗Reinigungs⸗Anstalten, müssen von allen Seiten bestiegen werden können. G
Seite nicht in Anspruch nehmen, ist die Feststellung der Ta⸗ auf denen Balken oder Gewölbe ruhen; 1 EE“ Feeenchele . nicht, sondern 8 in 65 die Einziehung neuer Balken; 6 ) Bäcker⸗ und Konditor⸗Oefen, h ün S ünnekenafr Berfaenceite üöf d E“ 592 Abschluß nur “ 111“ die Anfertigung neuer Fußböden; ,——— werden. Nur bei besonderen Schwierigkeiten 8— bhnbgch Laasc den Haupisumme jeder Tageseinnahme in der Spalte „Zusam⸗ die Reparatur von Thülen und Fenstern und die Anlegung von Dach⸗ “ 88 erheblichen Kosten darf ein Vortreten bis auf 4 Fuß 4 Zoll nachgegeben 6 ) Werkstätten der Schmiede, Kupferschmiede, Schlosser, Tischler, Bött⸗ werden. Wenn Eingänge fortfallen, vor denen Treppen befindlich sind, 8 cher, Stellmacher und Drechsler, müssen auch die letzteren fortgeschafft werden