1853 / 119 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[695] Bekanntmachung.

Diejenigen, welche an dem Trousseau Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Anna von Preußen für Lieferungen und Arbeiten noch Ansprüche zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, diese bis zum 31sten d. M. spätstens, bei der Unterzeichneten geltend zu machen, worauf, nach Richtigbefinden, deren Befriedigung erfolgen wird. Etwanige später eingehende Anforderungen wer⸗ den nicht mehr berücksichtigt.

Berlin, den 23. Mai 1853.

Gräfin von Fürstenstein, geb. Gräfin von Harden berg Oberhofmeisterin Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Karl von Preußen.

Steckbrief.

Der unten näher bezeichnete Rentier Frie⸗ drich Johann Andreas Schnell von hier ist des wissentlichen Meineides verdächtig und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegen⸗ wärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein ZJeder, welcher von dem Aufenthalte des ac. Schnell Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vor⸗ findenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der da⸗ durch entstandenen baaren Auslagen und den ver⸗ ehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. .

Berlin, den 20. Mai 1853.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. II. Kommission für Voruntersuchungen.

Signalement des ꝛc. Schnell.

Derselbe ist 50 Jahre alt, in Berlin geboren, 5 Fuß 7—8 Zoll groß, hat eine Perrücke, dunkele Augen, braune Augenbrauen, rundes Kinn, längliche Gesichtsbildung, gesunde Ge⸗ sichtsfarbe, proportionirte Nase, großen Mund, braunen Backenbart, ist von starker, kräftiger Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat als besonderes Kennzeichen: geht etwas mit dem Oberkörper vorn übergebogen.

704] Bekanntmachung

Auf Anordnung der hiesig önigli

ordnu gen Königlichen Re⸗ Wrzisg. wird die Wollmarkts⸗ für die Stadt Bres lau vom 18. April 1851 hiermit in folgenden Punkten abgeändert:

1) Für den Frühjahrs⸗Wollmarkt in B 4 8 71 8 8 res ist nach der Allerhöchsten Verordnung 8 29. Mai 1847 die Zeit vom 7. bis 10. Juni jeden Jahres festgesetzt,. (§. 1.)

2) Das Verwiegen der Wolle und die Aus⸗ stellung der Waagescheine darf zwar schon an den drei, der Eröffnung des Marktes unmittelbar vorangehenden Werktagen er⸗ folgen, auch darf die Wolle schon an diesen drei Tagen auf dem Markte, in den Zelten, so wie in den Hausfluren und Höfen der in der Umgegend des Marktes befindlichen Häuser ausgelegt werden; doch darf das

ufschneiden der Wollzüchen behufs Ver⸗

kaufs der Wolle, so wie das Aushängen von Adressen der Wolle⸗Verkäufer erst mit dem Beginn des eigentlichen Marktes er⸗ folgen.

Mit diesem Tage (7. Juni) darf auch erst der Verfauf der zu Markte gebrachten Wolle stattfinden. (§. 2 und 6.)

Die Nichtbeachtung der hier sub 2 gedach⸗ ten Vorschriften zieht für die Wolle⸗Ver⸗ käufer die im §. 11 der Wollmarkts⸗Ord⸗ nung vom 18. April 1851 angedrohte Geld⸗ strafe von 5 bis 10 Rthlr. oder verhältniß⸗ mäßige Gefängnißstrafe nach sich.

Breslau, den 7. Mai 1853.

vCI1

[698] Bekanntmachung.

In der nach den Bestimmungen der §§. 39, 41 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 und nach unserer Bekanntmachung vom 6. d. Mts. heute stattgefundenen öffentlichen Verloosung von Rentenbriefen, sind folgende Appoints gezogen worden:

Littr. A. zu 1000 Rthlr.: Nr. 645. 41016. 1082. 1121. 13741. 1406.

Littr. B. zu 500 Rthlr.: Nr. 237. 668.

Littr. C. zu 100 Rthlr.: Nr. 418. 723. 1266. 1427. 1480. 1802. 2248. 2472.

EIW N 79. 905 783. 893. 1156.

Litir. E. 3ut 40 Nihlr.: Nr. 222. 294,. vNee

Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung dieser Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Coupons Ser. I. Nr. 7 bis inkl. 16 den Nennwerth der ersteren bei un⸗ serer Kasse hierselbst

vom 1. Oktober dieses Jahres ab, in den Wochentagen von 9 bis 12 Uhr Vormittags, in Empfang zu nehmen.

„Von dem vorgedachten Tage ab hört die Ver⸗ zinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf.

Der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapitale in Abzug gebracht.

Wegen der Verjährung der ausgeloosten Ren⸗ tenbriefe verweisen wir auf die Bestimmungen des §. 44 I. c. G

Königsberg, den 20. Mai 1853.

Königliche Direction 8 der Rentenbank für die Provinz Preußen

In Folge unserer Bekanntmachung vom Aten d. M. sind bei der am 21sten d. M. stattgefun⸗

denen öffentlichen Verloosung von Rentenbriefen

85

folgende Apoints gezogen worden:

e“

die Nummern: 84. 154. 174. 446. 578. 606. 857Q. 879. 1003. 1019. 1088. 1184. 1323. 1331. 1764. 1841. 2009, 2087. 2180. 2441. 2560. 2650, 2674.

Litt. B8900 Jl

ie Nummern: 13. 119. 243. 267. 289. 429. 442. 509. 599. 765. 920. 938. 1183. 1402.

LDO

die Nummern: 3. 113. 182. 285. 294. 858. 1126. 1212. 1341. 1384. 1468. 1890. 1899. 1954

Litt. D. zu 25 Rihlr.

die Nummern: 258. 405. 1005. 1086. 1112. 1190

II“

die Nummern: 320. 321. 336. 433. 484. 1486

Die Inhaber der vorbezeichneten Rentenbriefe werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlie⸗ ferung der Rentenbriefe nebst den dazu gehöri⸗ gen Coupons Ser. I. Nr. 6 bis incl. 16 den Nennwerth der Ersteren bei der hiesigen Renten⸗ bank⸗Kasse Schützenstraße Nr. 26

vom 1. Oktober 1853 ab in den Wochen⸗ tagen von 9 bis 1 Uhr in Empfang zu nehmen.

Vom 1. Oktober 1853 ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf. Der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapitale in Abzug ge⸗

Wegen der Verjährung der ausgeloosten Ren⸗ tenbriefe machen wir auf die Bestimmung des Gesetzes über die Errichtung von Rentenbanke vom 2. März 1850 §. 44 aufmerksam.

Berlin, den 21. Mai 1853.

Königliche Directio der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. eyder.

Aufkündigung von Rentenbriefen der Provinz Schlesien.

Bei der heute in Gemäßheit der Vorschriften

§§. 41 und f. des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2ten

März 1850 im Beisein zweier Abgeordneten de Provinzial⸗Vertretung und eines Notars stattge habten Verloosung der nach Maßgabe des Til gungsplans zum 1. Oktober 1853 einzulösende Rentenbriefe der Provinz Schlesien, sind nach

stehende Nummern im Werthe von 73,980 Thlr b

gezogen worden und zwar:

58 Stück Lit. A. zu 1000 Thlr. 99. 112. 178. 305. 422. 604. 621. 862

1056, 1202, 1372. 1533. 1678. 1811.1859.

S

2124. 2311. 2451. 2479. 2536. 2722. 2744. 3329. 3415. 3606. 3668. 3827. 3852. 4067. 4156. 4412. 4627. 4741. 4937. 5392. 5407. 5820. 5868. 6216. 6240. 6556. 6798. 6837. 6928. 7061. 7221. 7462. 7514. 7571. 7651. 7819. 7857. 7900. 8420. 8421. 8571. 8616.

8627. 22 Stück Lit. B. zu 500 Thlr.

16. 44. 66. 91. 271. 277. 300. 399. 746. 867. 944. 1222. 1462. 1613. 2014. 2058. 2181. 2570. 2836. 3144. 3189. 3230.

40 Stück Lit. C. zu 100 Thlr.

29. 198. 299. 368. 405. 464. 773. 1144. 1435. 1562. 1593. 1604. 1860. 1897. 1899. 1921. 1923. 2120. 2193. 2599. 2740. 2826. 2872. 3130. 3212. 3287. 3446. 3620. 4139. 4180. 4202. 4215. 4293. 4847. 4871. 4956. 5083. 5651. 5869. 6223.

24 Stück Lit. D. zu 25 Thlr. 5. 95. 225. 275. 404. 513. 648. 965. 1234.

12359. 1 1q1186 2579. 2736. 2787. 2817. 3102. 3460. 3632.

3714.

38 Stück L it. E. zu 10 TPhlr. eeebee 875. 884. 991. 1115. 1206. 1407. 1411. 1577, 1579. 1583. 1939. 1642. 1587. 1783. 1827. 2371. 2634. 2849. 3189. 3240. 3694. 3855. 4207. 4217. 4244. 4818. 4956. 5136. 5213, 556.

Indem wir die vorstehend bezeichneten Ren⸗ tenbriefe zum 1. Oktober c. hiermit kündigen, werden die Inhaber derselben aufgefordert, den Nennwerth dieser Rentenbriefe gegen Zurücklie⸗ ferung der letztern nebst den dazu gehörigen Zins⸗ Coupons Serie I. Nr. 7 bis inkl. 16, so wie gegen Quittung in termino den 1. Oktober 1853 und die folgenden Tage jedoch mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage bei un⸗ serer Kasse

Sandstraße Nr. 10 hierselbst in den Vormit⸗ tagsstunden von 9 bis 1 Uhr

baar in Empfang zu nehmen.

Bei der Präsentation mehrerer Renienbriefe zugleich sind solche nach den verschiedenen Apoints und der Nummerfolge geordnet, mit einem be⸗ sondern Verzeichniß vorzulegen.

Vom 1. Oktober 1853 ab findet eine weitere Verzinsung der hiermit gekündigten Rentenbriefe nicht statt und der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Nennwerth der Rentenbriefe in Abzug ge⸗

Die ausgeloosten Rentenbriefe verjähren nach §. 44 des Rentenbank⸗Gesetzes binnen zehn

Jahren. 8

Breslau, den 21. Mai 1853. Königliche Direction

2

32] Nothwendiger Verkauf.

Königliches Kreisgericht. Erste (Civil⸗) Abtheilung. Berlin, den 4. Dezember 1852.

Das den Gebrüdern Gerber gehörige, zu Funkermühle bei Zossen belegene, im Hypotheken⸗ buche Vol. IV. pag. 29 von den Rittergütern im jeltower Kreise verzeichnete Erbpachts⸗Vorwerk, abgeschätzt auf 11,176 Rthlr. 9 Sgr. 7 Pf. zu⸗ folge der nebst Hopothekenschein im V. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 30. Juni 1853, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, subhastirt werden. Der Mühlenmeister Johann Gottfried Scheer und dessen Ehefrau Marie Margarethe, geb. Wulffen, respektive die Erben derselben werden zu diesem Termine hierdurch geladen.

[1734] Nothwendiger Verkauf.

Das in der Oderstraße sub Nr. 51 hierselbst belegene, Vol. I. Nr. 614 Fol. 631 des Hypo⸗ thekenbuchs verzeichnete, der Wittwe Pahl, Ca⸗ roline Wilhelmine, geb. Fuchs, gehörige Haus und Zubehör, abgeschätzt auf 7966 Rthlr., soll in dem

am 29. Juni 1853, Vorm. 11 Uhr,

vor dem Kreisrichter Ullricy, an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anbe⸗ raumten Termine, öffentlich an den Meistbieten⸗ den verkauft werden.

Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden.

Frankfurt a. d. O., den 7. Dezember 1852.

Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung.

[1746) Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf.

Das den Johann Peter Bückschen Eheleuten zugehörige, in der Feldmark des Dorfes Kramsk belegene und ausgebauete Ackergut, Peterhof ge⸗ nannt, bestehend aus den vereinigten Bauerhöfen Kramsk, Nr. 7 und 17, von zusammen 542 Mor⸗ gen 82 Ruthen preußisch und abgeschätzt auf 6731 Thlr. 15 Sgr. nach der in der Registratur einzusehenden Taxe, soll in dem auf

den 14. Juli 1853 um 10 Uhr

angesetzten Termine an Gerichtsstelle subhastirt werden. 1

Schlochau, den 11. Dezember 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[109] No 1h we n diger Ve r kauf.

Von dem Königlichen Kreisgerichte zu Naugard soll das in Hinterpommern im naugarder Kreise belegene, den Geschwistern Krause zugehörige, auf 21,190 Thlr. 15 Sgr. abgeschätzte Allodialgut Klein⸗Leistikow, zufolge der nebst Hypothekenschein in dem Büreau III. einzusehenden Taxe,

am 12. September 1853, Vormittags 41

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.

Die ihrem Aufenthalte nach unbekannte ver⸗ ehelichte Koloniebesitzer Hoof, Henrieste Charlotte Wilhelmine geborene Stägemann, und deren Ehe⸗ mann werden zu diesem Termine vorgeladen.

Naugard, den 21. Januar 1853.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[540) Nothwendiger Verkauf.

Das den Kleidermacher C. ‧L. Fischer'schen Eheleuten gehörige, hierselbst in der Paradies⸗ straße belegene, Nr. 310. des Hypothekenbuchs verzeichnete Wohnhaus nebst Zubehör, abgeschätzt auf 5233 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Tage, soll

am 10. November cr., Vormittags um 14 Uhr

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

v“

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu⸗ biger, als: der Amtsrath Kutscher oder dessen Erben, so wie der Rentier J. Roggatz werden zu diesem Termin öffentlich vorgeladen.

Stolp, den 14. April 1853. Königl. Kreisgericht.

Auf den Antrag des Rechts⸗Anwalts Dr. Som⸗ mer zu Greifswald als Kurator des Friedrich Korff aus Schnittriege bei Naugard wird der letztere, welcher zuletzt vor länger als 50 Jahren aus Wachsholm in Schweden von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht gegeben hat, so wie seine etwanigen unbekannten Leibeserben oder Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und spätestens in dem

am 19. Oktober 1853, Vormitt. 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termine per⸗ sönlich oder schriftlich zu melden, im Falle des Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß er für todt erklärt und sein nachgelassenes Vermögen seinen sich legitimirenden nächsten Verwandten, in deren Ermangelung aber als bonum vacans dent He⸗

niglichen Fiskus zuerkannt werden wird.

Naugard, den 4. Dezember 1852. Königl. Kreisgericht.

[34] Ediktal⸗Citation.

Auf den Antrag seiner Geschwister werden der Johann George Wilhelm Schlutius aus Nau⸗ gard, welcher zuletzt vor etwa 12 Jahren aus einer Stadt in Holland von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht gegeben hat, sowie die von ihm etwa zurückgelassenen Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und

spätestens in dem am 31. Oktober 1853, Vormittags

an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termine per⸗ ahecgch schriftlich zu melden, im Falle des Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß er für todt erklärt und sein nachgelassenes Vermögen seinen sich legitimirenden nächsten Verwandten zuerkannt

werden wird.

[557] Prollam g.

Auf den Antrag des General⸗Lieutenants von Thun auf Schlemmin werden alle diejenigen, welche an die im hiesigen Regierungs⸗Bezirke und zwar im franzburger Kreise und storkower Kirchspiele belegenen, von den Erben des ver⸗ storbenen Regierungs⸗Rathes von Boltenstern und des gleichfalls verstorbenen Rittmeisters von Bol⸗ tenstern an ihn verkauften Güter Altenhagen, Sternhagen und Neu⸗Seehagen mit Zubehör aus einem lehnrechtlichen oder aus irgend einem sonstigen rechtlichen Grunde Forderungen und Ansprüche machen zu können glauben, hiermit aufgefordert, dieselben in einem der zu diesem

Behufe auf den 11. und 25. Mai, so wie auf 8. Juni c., Vormittags 11 Uhr,

im Königlichen Kreisgerichte hierselbst anberaum⸗ ten Termine bei Vermeidung des Ausschlusses

anzumelden. Jedoch sind alle diejenigen hiervon