1712] Bekanntmachung.
Bei der in Gemäßheit des §. 39 des Renten⸗ bankgesetzes vom 2. März 1850 heute stattgefun⸗ denen vierten öffentlichen Verloosung von pom⸗ merschen Rentenbriefen sind folgende Renten⸗ briefe gezogen:
Litt. A. zu 1000 Thlr.
Nr. 546. 594. 6365.
810. 1074. 1159. 1
1173. 1218. 1406. 9 St., zus. zu 9,000 Thlr.
itt. B. zu. 500 Thlr.
Nr. 423. 465. und Litt. C. zu 100 Thlr.
Nr. 43. 56. 64.
313. 320. 381. 624.
1135. 1243. 1342.
1538. 1991. 2177.
2418. 2430. 2444. 16 Litt. D. 25 11 Nr. 29. 368. 521.
757. 865. 1147. 6
Litt. E. zu 10 Thlr. Nr. 158. 236.254. 494. 610. 660.807. 824. 998. 1088. 1141726öe—
46 Stück zu 12,370 Thlr.
Indem wir die mit vorstehenden Nummern bezeichneten Rentenbriefe hierdurch kündigen, for⸗ dern wir die Inhaber der ausgeloosten Renten⸗ briefe auf, den Nennwerth derselben am 1sten Oktob er d. J. im Geschäfts⸗Lokale der Renten⸗ bank⸗Kasse, Große Ritterstraße 1180 b., gegen Rückgabe der ausgeloosten Rentenbriefe im cours⸗ fähigen Zustande, daar in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. Oktober c. hört jede fernere Verzin⸗ sung auf. Es müssen daher auch die zu den Rentenbriefen gehörigen Zins⸗Coupons Ser. I. Nr. 7— 46 inkl. mit abgeliefert werden, widrigen⸗ falls der Betrag für die fehlenden Zins⸗Coupons nach §. 45 l. c. vom Kapital zurückbehalten wer⸗ den wird.
Stettin, den 19. Mai 1853,
Königliche Direction der Rentenbank für die 1 8 “
Provinz Pommern. Bünger.
Bekanntmachung.
Der von uns unterm 21. Juni v. J. hinter den Barbiergehülfen Christoph Thomas er⸗ lassene Steckbrief ist erledigt.
Sorau, den 19. Mai 1853 Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
8
[558] Sprzedal konieczna. Kröélewski Sad powiatowy w Kempnie Iszy wydziaf.
Dobra szlacheckie Bobrowniki Dziat su Laitt. B. (lub I.) w obwodzie Regencyinym Poznaüskim w tego powiecie Ostrzeszowskim polozone, przez Ziemstwo kredytowe osza-
owane na 29,758 Tal. wedle taxy, mogacé] byé przejrzanéj wraz z wykazem hypotecznym i warunkami w Registraturze, ma byé
dnia 14g0 Listopada 1853,Y przed pofudniem o godzinie 1016 %, w miejscu wyklém posiedzen sadowych sprzedan.
Kempno, dnia 5. Kwietnia 1853.
Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht I. Abtheilung zu Kempen.
Das im Regierungsbezirk Posen und dessen Schildberger Kreise belegene Rittergut Bobrow⸗ niki Antheil sub Litt. B. (oder I.) landschaftlich abgeschätzt auf 29,758 Rthlr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registra⸗ tur einzusehenden Tarxe, soll
am 14. November 1853, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle
subhastirt werden.
Kempen, den 5. April 18
5 IOejfentliche Bekanntmachung.
Bei dem unterzeichneten Gerichte ist das öffent⸗ liche Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, von J. G. Conrad, Berlin, den 3. August 1852, ausgestellten, auf Rob. Sacco, Steinsetzmeister in Berlin, Puttkammerstraße Nr. 10, gezogenen und von diesem angenommenen Prima⸗Wechsels über 300 Reichsthaler preuß. Courant, zahlbar drei Monate nach Dato und mit dem Blanko⸗ Giro des J. G. Conrad, Landsbergerstraße Nr. 19, versehen, beantragt worden.
Es werden daher alle diejenigen, welche an diesen Wechsel Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, denselben dem unterzeich⸗ neten Gerichte, und zwar spätestens in dem hierzu auf den 10. September 53, Vormittags
41 sithr,
vor dem Königlichen Stadtgerichts⸗Rath Herrn Hermanni im Stadtgerichts⸗Gebäude, Jüden⸗ straße Nr. 59, Zimmer Nr. 21, anberaumten Termine vorzulegen, unter der Verwarnung, daß sonst der Wechsel werde für kraftlos erklärt werden.
Berlin, den 9. April 1853.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit⸗ zꝛc. und Nachlaßsachen.
[710] Ediktal⸗Citation.
Nachdem über das Vermögen des Kauf gen 1 manns Karl Meyer zu Peitz unterm 18. 81e
der Konkurs eröffnet und der Rechts⸗Anwalt Knobloch hierselbst der Masse zum Interims⸗ Kurator bestellt worden ist, haben wir zur An⸗ gabe und Nachweisung der Ansprüche an den Gemeinschuldner einen Termin
auf den 2. September cr., Vormittags 1JJISTI
an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4 hierselbst, vor dem Herrn Referendarius Wedel anberaumt. Alle unbekannten Gläubiger des Gemeinschuldners werden vorgeladen, in diesem Termine persönlich oder durch zulässige Bevollmächtigte zu er⸗ scheinen, ihre Ansprüche an die Masse, unter Vorlegung der darüber sprechenden Dokumente, anzumelden und nachzuweisen, auch sich über Bei⸗ behaltung des bisherigen Kurators oder die Wahl
eines anderen zu erklären.
Wer in dem angesetzten Termine ausbleibt, hat zu gewärtigen, daß er mit allen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm dieserhalb ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Gläubiger auferlegt werden wird.
Die Aktiv⸗Masse beträgt ungefähr 1500 Thlr., und Auswärtigen werden die hiesigen Rechts⸗ Anwalte Hagen, Behm und Kobligk zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen.
Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Ge⸗ meinschuldner wird zu dem Termine mit vorge⸗ laden, um dem Kontradiktor die ihm beiwohnen⸗ den, die Masse betreffenden Nachrichten mitzu⸗ theilen und besonders über die Ansprüche der Gläubiger Auskunft zu geben.
Kottbus, den 4. Mai 1853. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Submission. Zu der in der Rheine⸗Osnabrücker Linie zu erbauenden Eisenbahn⸗Brücke über die Ems bei
Rheine sollen vorläufig 29,000 Kubikfuß polni-
sches und nordisches Kiefernholz ange⸗ liefert werden. Die speziellen Bedingungen für diese Lieferung sind in dem Central⸗Büreau der unterzeichneten Direction zu Paderborn und in dem Abtheilungs⸗Büreau zu Ibbenbüren während der Dienststunden einzusehen, und können auf Verlangen und gegen Erstattung der Schreibgebühren Abschriften gegeben werden. Lie⸗ ferungslustige haben ihre Offerten portofrei unter der Aufschrift: „Submission für die Holzlieferung zur Ems⸗Brücke bei Rheine“, 1
bis zum 6. Juni cur., Mittags 11 Uhr,
bei uns einzusenden, zu welcher Zeit die Eröff⸗
nung und Registrirung derselben in Gegenwart
der anwesenden Submittenten vorgenommen wird.
Den Offerten müssen die vollzogenen Bedingun⸗
gen, so wie der Nachweis der gestellten Caution
beiliegen, andernfalls kann auf dieselben keine
Rücksicht genommen werden.
Paderborn, 20. Mai 1853.
Königliche Direction der Westfälischen
Eisenbahn.
[646] VWe ug
Die geehrten Actionaire der Magdeburg⸗Cöthen Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft werden mit Bezugnahme auf die Bestimmungen des §. 24
unseres Gesellschafts⸗Statuts hiermit eingela⸗
den, sich TETEieege 10 UI im Saale des hiesigen Administrations⸗Gebäudes
zu der im §. 23 des Statuts vorgeschriebenen
General⸗Versammlung einzufinden, in welcher:
1) der Geschäfts⸗Bericht des Direktoriums vor⸗
getragen,
2) der Rechnungs⸗Abschluß pro 1852 vertheilt, 3) für die statutgemäß ausscheidenden Ausschuß⸗
Mitglieder und Stellvertreter eine anderweite Wahl getroffen werden soll.
Jeder Actionair oder Bevollmächtigte, welcher an der General⸗Versammlung theilnehmen will, hat sich selbst und seinen Machtgeber am 31. Mai, 1. und 2. Juni c. in den Büreaustunden im Administrations⸗Gebäude hierselbst als Eigen⸗ thümer von fünf oder mehr Actien zu legitimiren und eine Eintrittskarte zu empfangen, auf der die Anzahl der ihm gebührenden Stimmen ver⸗ merkt ist.
Ohne diese Eintrittskarte kann Niemand zu der General⸗Versammlung zugelassen werden.
Sollte einer der Herren Actionaire beabsich⸗ tigen, einen das gemeinschaftliche Interesse berüh⸗ renden Gegenstand in der General⸗Versammlung zum Vortrag zu bringen, so wird derselbe mit Bezugnahme auf den §. 29 des Statuts ersucht, sein Vorhaben mit ausführlicher Angabe der Mo⸗ tive spätestens bis zum 24. Mai dem Vorsitzen⸗ den des Ausschusses, und zwar durch schriftliche Abgabe seines Antrages im Geschäfts⸗Lokale der Gesellschaft am Fürstenwall anzuzeigen.
Magdeburg, den 7. Mai 1853.
Der Vorsitzende des Ausschusses der Magogdeburg⸗
Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Nulandt. b
“ Redaction und Rendantur:
Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für ¼ Jahr 8 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Zerlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 27 ⅛ Sgr.
“
Ale Post-Anstalten des In-⸗ und Auslandes nehmen Bestellungen an für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats Anzeigers “ Nr. 54., und
ßischen Zei Feipzi Firase enlhen Zeitung, Leipziger
Aller höchster Erlaß vom 25. 2 p 18893
fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte und des Chausseegeld⸗Erhebungs⸗Rechtes für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde⸗Chaussee von der Kreis⸗Chaussee in Laer, Kreises Stein⸗
furt, über Höpingen bis zur Kreis⸗Chaussee in
Nachdem Ich durch Meinen Bau einer Gemeinde⸗Chaussee 8 Kreises Steinfurt, über Höpingen bis zur Kreis⸗Chaussee in T feld, Kreises Coesfeld, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee derlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme de Chaussee⸗Bau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien, nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den betheiligten Gemeinden, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats⸗ Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Fe⸗ bruar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Poli⸗ zei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
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döffentliche Arbeiten
Ministerium für Handel, Gewer Arbeiten.
Kaufmann Hugo Löwenberg zu 853 ein Einführungs⸗Patent
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9 auf eine Wollkämm⸗Maschine in der durch Zeichnungen
„ und Beschreibung nachgewiesenen Verbindung und ohne
s Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken,
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den Umfang
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auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und des preußischen Staats ertheilt worden.
Cirkular⸗Erlaß vom 13. Mär z
die von ungewöhnlichen Ereignissen zu erstat⸗
853 — betreffend
tenden Anein
Da durch die Berichts⸗Erstattung der Lokal⸗ und Kreis⸗Behör⸗ den über ungewöhnliche, Aufsehen erregende Ereig⸗ nisse an die Königliche Regierung, und die fernere Berichts⸗Er⸗ stattung derselben an mich in Angelegenheiten meines Ressorts mehr Zeit in Anspruch genommen wird, als mit dem Zweck dieser Mit⸗ theilungen vereinbar ist, so veranlasse ich die Königliche Regierung, die ihr untergeordneten Behörden, namentlich die Schifffahrts⸗ Polizei⸗ und Baubeamten, mit Anweisung dahin zu versehen, daß dieselben über derartige, das Ressort meines Ministeriums berüh⸗ rende Ereignisse mir sofort unmittelbar auf dem kürzesten Wege Bericht erstatten, der Königlichen Regierung diesen Bericht aber gleichzeitig in Abschrift überreichen. In geeigneten Fällen ist dazu der Staats⸗Telegraph zu benutzen, mittelst dessen die Depeschen
gebührenfrei werden befördert werden Berlin, den 13.
Sammlung, welches heute ausgege
ben wird, enthält unter Nr. 3733. den Allerhöchsten Erlaß vom 4. April 1853, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Baut und die Unterhaltung der Straße von Gemen an der Münster⸗Emmericher Straße über Ahaus bis zur Münster⸗Glanerbrücker Chaussee, von Dirking über Oeding bis zur Niederländischen Gränze, von Stadt⸗ lohn über Gescher bis zur Münster⸗Emmericher Straße, von Windfeld über Vreden bis zur Niederländischen Gränze und von Ahaus bis Coesfeld; unter
3734. das Gesetz über die in den hohenzollernschen Lander für die Jagd gewisser Wildgattungen innezuhaltenden Hege⸗ und Schonzeiten. Vom 2. Mai 1853; unter
Edikts vom 28. Mai 1810, der Kabinets⸗Ordre vom 20. März 1827 und der Verordnung vo
1847 in den hohenzollernschen Land Vom
1853; unter
5. das Gesetz, betreffend die Einführung des Lotterie
zetreffend die Bildung der Ersten Kammer
ai 1853; unter H 7 7 [76* * 1“ betreffend die Einführung dritten Gesetzes über die Benutz 2 2
Ge⸗ bung der Privat⸗ vom 28. Februar 1843 in den hohenzollernschen