Nr. I. unseres Geschäfts⸗Lokals hierselbst anbe⸗ raumt worden.
Es werden daher die gedachten Kaufleute Hey⸗ mann Steinthal und Adolph Ascher Behrend aufgefordert, zur festgesetzten Stunde zu erschei⸗ nen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder die⸗ selben uns so zeitig vor dem Termine anzuzei⸗ gen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.
Im Falle des Ausbleibens wird mit der Un⸗ tersuchung und Entscheidung in contumaciam wider den Ausbleibenden verfahren werden.
Perleberg, am 8. April 1853.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung
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[746] Bekanntmachung.
Es wird beabsichtigt, die Besorgung des Post⸗ Fuhrwesens auf den beiden Stationen in Passow und Gramzow ungetrennt so bald als möglich anderweit in Entreprise zu geben. Auf beiden Stationen sind durchschnittlich 34 Pferde zu unterhalten. Cautionsfähige und auch sonst geeignete Bewerber um die gedachte Entreprise wollen sich spätestens bis zum 15ten d. M. per⸗ sönlich bei mir melden.
Potsdam, den 2. Juni 1853.
Der Ober⸗Post⸗Direktor. Balde.
1751] 1— Zur anderweitigen Verpachtung der an der Brielower Gränze belegenen Chausseegeld⸗Hebe⸗ stelle auf der von hier in der Richtung nach Rathenow erbauten Chausseestrecke für den Zeit⸗ aum vom 1. Oktober c. bis 30. September 1856, mithin auf 3 Jahre, ist ein Termin auf Sonnabend, den 9. Juli c., Vormittags 11 Uhr, “ Rathhause vor dem Registrator Schubert an⸗ 1 , wozu Pachtlustige hierdurch eingeladen werden. Brandenburg, den 18. Mai 1853. Der Magistrat hiesiger Chur⸗ und Hauptstadt.
[693] Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Es sind mehrere Bahnwärter⸗ und Nachtwächter⸗ stellen mit 120 Thlr. Gehalt und Natural⸗Uniform offen. Civilversorgungsberechtigte Militair⸗In⸗
validen, die auf solche Stellen reflelktiren und noch nicht über 40 Jahre alt sind, wollen sich unter Einsendung ihrer Papiere an uns wenden.
Berlin, den 17. Mai 1853.
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
III“ . Königliche Niederschlesisch⸗ Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung von: 2000 Stück kiefernen Stoßschwellen, 9000 ⸗ kiefernen Mittelschwellen; ferner von folgendem kleinen Eisenzeuge, als:
500 Ctr. Laschen,
400 Ctr. Unterlags⸗Platten und Oberbleche,
300 Ctr. Laschenverbindungs⸗Bolzen mit
Muttern, 400 Ctr. Schwellenverbindungs⸗Bolzen mit Muttern und
300 Ctr. Hakennägel, soll im Wege der Submission ausgegeben werden.
Termin hierzu ist auf
den 16. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, angesetzt, bis zu welchem die Offerten eingereicht sein müssen, und zwar frankirt mit der Aufschrift, welche in den auf unserem hiesigen Bahnhofe ausliegenden Submissions⸗Bedingungen vorge⸗ schrieben ist. Abschriften dieser Bedingungen können (für jedes Material besonders) gegen Er⸗
stattung der Kopialien von hier . au e werden. 3 6
Berlin, 8 23. Mai 1853. Königliche Direction 22 Niederschlesisch 4 Märki Eisenbahn.
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Bekanntmachung.
Mit dem 20. d. M. wird für die Aachen⸗ Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn eine neue Aus⸗ gabe des Tarifs für den Güter⸗ und Viehtrans⸗ port zur Anwendung kommen, welche durch eine erhebliche Erweiterung der die bevorzugsten Güter enthaltenden Klassen, durch Begünstigung der die ganze Bahn durchlaufenden Transporte und durch die eingeführte Vereinfachung in der Frachtbe⸗ rechnung erhebliche Vortheile gegen den jetzt be⸗ stehenden Tarif gewährt. Indem wir den letz⸗ teren für diejenigen Güter, welche am bezeich⸗ neten Tage oder später bei unsern Güter⸗Statio⸗ nen zur Versendung aufgegeben werden und gleichzeitig die mit den zusätzlichen Bemerkungen des neuen Tarifs nicht übereinstimmenden Vor⸗ schriften der Betriebs⸗Ordnung hierdurch außer Kraft setzen, bemerken wir, daß der neue Tarif zur Ansicht auf den Stationen der Bahn ausge⸗ hängt ist und Abdrücke davon zum Preise von 2 Sgr. bei unseren Güter⸗Expeditionen käuflich abgegeben werden.
Aachen, den 14. Mai 1853.
Zu der in der Rheine⸗Osnabrücker Eisenbahn zu erbauenden Eisenbahn⸗Brücke über die Ems bei Rheine sollen
1) 48,063 Kubikfuß fein gemahlener Traß,
2) 12,100 berliner Scheffel gebrannte Kalksteine angeliefert werden.
Die speziellen Bedingungen für diese Lieferun⸗ gen sind in dem Central⸗Büreau der unterzeich⸗ neten Direction und in dem Abtheilungs⸗Bureau zu Ibbenbüren während der Deenststunden einzu⸗ sehen und werden auf Verlangen gegen Eistat⸗ tung der Gebühren Abschriften derselben ausgege⸗ ben werden. Die Offerten müssen den Preis für den Kubikfuß Traß, resp. berliner Scheffel des zu liefernden Kälks enthalten und mit der Ueber⸗ schrift:
„Submission für die Traß⸗Lieferung bezie⸗ hungsweise 111“ Emsbrücke bei Rheine“ für die Traß⸗Lieferung bis zum J q RECIKSieeriung bs ium 28 TWII VWl1ga bEE1 portofrei bei uns eingesandt werden, zu welcher Zeit die Eröffnung und Registrirung derselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submitten⸗ ten erfolgen wird.
Den Offerten müssen die unterzeichneten Be⸗ dingungen und der Nachweis der gestellten Cau⸗ tion beigefügt sein; andernfalls wird auf diesel⸗ ben keine Rücksicht genommen.
Paderborn, den 31. Mai 1853. Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.
Grosse Kupferstich-Ne 17499 rung zZum 7. Juni.
Die kostbare, vom Stadtrath Friedmann nachgelassene Kupferstich-Sammlung, welche nur auserlesene, schöne und seltene Blätter, grossentheits vor der Schrift, enthält, wird auf vormundschaftlich gerichtliche Verfügung am 7. Juni u. folg. Tage von praecise 10 bis 2 Uhr in der Behrenstr. 39 gegen sofortige Zahlung
Redaction und Rendantur:
in preussischem Gelde versteigert w Die Sammlung ist daselbst täglich von 11 — 2 Uhr
zu schen.
Th. Müller, K. Auct.-Kommissarius für Bücher u. Kunsts. Georgenstr. 29.
Rostocker Bank.
Es ist mit Zustimmung des Ausschusses be⸗ schlossen, in Grundlage des ersten Absatzes des
§. 4 der Statuten die früher nicht emittirten
2500 Actien der Rostocker Bank auszugeben,
und soll dabei den gegenwärtigen Inhabern der
bereits emittirten Actien das Vorrecht gegeben werden, die neu auszugebenden Actien zum Course von 110 pCt. zu erwerben.
Hierbei sind folgende Bestimmungen maßge⸗
end:
1) Jeder Actionair kann nur so viele neue Actien bekommen, wie er gegenwärtig ältere besitzt.
2) Actionaire, welche von diesem Rechte Ge⸗ brauch machen wollen, haben binnen vier Wochen a dato ihre desfallsige Erklärung schriftlich mit Angabe der Nummern ihrer älteren und der Zahl der gewünschten neuen Actien einzureichen, wobei natürlich die Vor⸗ schrift sub 1 nicht überschritten werden darf. Zugleich sind auch die älteren Actien Zwecks der Abstempelung vorzuzeigen, und diejeni⸗ gen Actionaire, welche nicht als solche im Actienbuche stehen, haben ihre Actien binnen dieser Frist zur Umschreibung bei der Bank in Rostock einzureichen. Actionaire, welche sich binnen der vorbezeichneten Frist nicht melden und ihre Actien nicht abstempeln resp. umschreiben lassen, gehen ihres Rechtes auf Erhaltung neuer Actien verlustig.
Es sind bis zum 24. Juni d. J. inkl. 25 pCt. des Nominalwerthes der Actien und außerdem die 10 pCt. Agio, im Ganzen also 35 pCt. einzuzahlen. Die weiteren Einzahlungen, welche bis zum 31. Dezember
d. J. beschafft sein müssen, werden 8 Wochen
vor dem jedesmaligen Fälligkeits⸗Termine von dem Verwaltungsrathe publizirt werden. Wider diejenigen Actionaire, welche die Zah⸗ lungen nicht tempest. leisten, kommt das Verfahren aus dem §. 7 der Statuten zur Anwendung. Danach verfällt, wer nicht zur rechten Zeit zahlt, in eine Conventio⸗ nalstrafe von 10 pCt. der Einzahlungs⸗ summe, und wer nicht binnen vier Wochen nach ergangener Aufforderung an ihn die Zahlung mit der Conventionalstrafe nach⸗ leistet, geht seines Rechtes verlustig.
Ueber die jedesmalige Zahlung werden auf den Namen des Aetionairs lautende In⸗ terimsscheine gegeben, bei deren etwaniger Transferirung die Vorschriften des §. 6 der Statuten zu beobachten sind. Bei der letz⸗ ten Einzahlung werden die Actien selbst gegen Rückgabe der ausgestellten Interims⸗ scheine ertheilt.
Für den Nominalbetrag der Actien werden die Zinsen auf die Theilzahlungen mit 4 pCt. p. a. vergütet und bei den resp. Einzahlun⸗ gen abgerechnet. An der Dividende pro 1853 partizipiren die neu auszugebenden Aectien natürlich nicht. Vom 1. Januar 1854 an haben die neuen Actionaire ganz dieselben Rechte, wie die früheren.
Die Agio mit 10 pCt. wird zunächst zur Berichtigung der sämmtlichen noch restiren⸗ den Einrichtungskosten ꝛc. verwandt, und der Ueberschuß kommt in den Reservefonds der Bank.
Die schriftliche Anmeldung und Vorzeigung der Actien Zwecks der Abstempelung, so wie die Einzahlung, kann sowohl in Rostock bei der Bank, als in Hamburg bei Salomon Heine, in Berlin bei Breest & Gelpcke und in Leipzig bei der Leipziger Bank geschehen.
Diejenigen Actien, welche von den Actionairen
nicht genommen werden, sollen demnächst best⸗
möglichst, jedoch nicht unter 120 pCt., für Rech⸗ nung des Instituts verkauft werden.
Rostock, den 18. Mai 1853.
Der Verwaltungsrath der R Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei⸗
Das Absunnement beträgt: 25 Sgr. für ¼ Jahr
in allen Theilen der Monarchie ohne
Preis-Erhöhung.
Mit Geiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in gertin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:
1 Rihtr. 27 ⅞ Sgr.
Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Sestellungen an für Zerlin die Expeditionen des Königl. Dreuß. Staats-Anzeigers Nr. 54., und d reußischen Zei Leipzi
Sar 21 itung, Leipziger
vom 24. Mai 1853 — betreffend die Aufhe⸗ vung des Artikel 105 der Verfassungs⸗Urkunde vom 34. Januar 1850
zir Friedrich Wilhelm, von von Preußen ꝛc. ꝛc.
Gottes Gnaden,
verordnen, unter Zustimmung beider Kammern, was folgt:
Der Artikel 105 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar
Stelle desselben folgende Be⸗
„Die Vertretung und Verwaltung der Gemeinden, Kreise und Provinzen des preußischen Staats wird durch besondere Gesetze näher bestimmt.“
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
von Manteuffel. von Westphalen.
von der Heydt. Simons. v. Raumer.
von Bodelschwingh. von Bonin.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst zu verleihen geruht:
Den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse
dem Direktor und Kommandanten der Königlich⸗ niederländischen Marine, Contre⸗Admiral Coops.
Den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife:
la sse
dem Equipagen⸗Meister de 1 Capitain⸗Lirutenant zur See, Lehmann de Leh
niederländischen Marine, nsfeld,
—
dem Kénigl. niederländischen Capitain zur See, Byl de Vroe, und
8 9 dem Haupt⸗Ingenieur in der Königlich niederländischen Marine,
Grden vierter Klasse
Ma⸗
dem Ingenitur erster Kla vrint, Kuek.
dem bei der Gefangen⸗Anstalt in Aachen angestellten Hausvater Bariege
Die Rettungs⸗Medaille am Bande:
dem Füsilier Fliegner vom 10. Infanterie⸗Regiment. 16
Arbeiten.
Dem Droschkenbesitzer N. Meyer zu Berlin ist unter dem 31. Mai 1853 ein Patent auf eine Vorrichtung zur Kontrolirung der Droschken⸗ kutscher, soweit dieselbe für neu und eigenthümlich er⸗ kannt ist, ünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ rtheilt worden.
v“
Bekanntmachung vom 27. Mait 1853 — betref⸗ Postdampfschiff⸗Verbindung zwischen
fend die Preußen einer⸗ und Rußland, Schwede 8’“
Die Postdampfschiff⸗Verbindung zwischen Preußen einer⸗ und Rußland, Schweden und Dänemark andererseits findet folgender⸗ maßen statt:
durch die Postdampfschiffe „Preußischer Adler“ und „M. dimir“