1853 / 130 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

aus Stettin: Sonnabend 12 Uhr Mittage, aus St. Petersburg (Kronstadt) Sonnabend Nachmittags.

Deer „Preußische Adler“ geht von Stettin ab den 28. Mai, den 11. und 25. Juni, den 9. und 23. Juli, den 6. und 20. Au⸗ gust, den 3. und 17. September und den 1. und 15. Oktober; der „Wladimir“ dagegen den 4. und 18. Juni, den 2., 16. und 30. Juli, den 13. und 27. August, den 10. und 24. September und den 8. und 22. Oktober.

2) Zwischen Stettin und Stockholm durch die Postdampfschiffe „Nagler“ und „Nordstern“:

aus Stettin: Dienstag 12 Uhr Mittags, aus Stockholm: Dienstag 10 Uhr Vormittags.

Der „Nagler“ geht von Stettin ab den 7. und 21. Juni, den 5. und 19. Juli, den 2., 16. und 30. August, den 13. und 27. September und den 11. und 25. Oktober; der „Nordstern“ dagegen den 31. Mai, den 14. und 28. Juni, den 12. und 26. Juli, den 9. und 23. August, den 6. und 20. September, den 4. und 18. Oktober und den 1. November.s

3) Zwischen Stralsund und Ystadt durch das Postdampfschiff „Königin Elisabeth“:

us Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mittags, aus Ystadt: Montag und Freitag Abends.

4) Zwischen Stettin und Kopenhagen durch das Postdampfschiff „Geiser“:

aus Stettin: Mittwoch und Sonnabend 12 Uhr Mittags, aus Kopenhagen: Montag und Donnerstag 3 Uhr Nach⸗ mittags.

Die Passage⸗ und Fracht⸗Tarife, so wie überhaupt alle in Bezug auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen kön⸗ nen bei einer jeden preußischen Post⸗Anstalt eingesehen werden.

Berlin, den 27. Mai 1853.

General⸗Post⸗Amt. Schmückert.

Justiz⸗Ministerium.

Dem Rechts⸗Anwalt und Notar v. Stölting ist die Verle⸗ gung seines Wohnsitzes von Bilstein nach Olpe gestattet worden.

Die Anstellung des Kandidaten des höheren Schulamts Johann Hermann Königk als achter Kollege bei dem Gymnasium St. Maria Magdalena zu Breslau ist bestätigt worden.

Die nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Orbre:

Auf den Bericht der General O ““ . »Ordens⸗Kommission vom 14. Fe⸗ 5 dieses Jahres will Ich an Stelle W 131

im Laufe der Zeit unausführbar gewordenen Bestimm ungen über

die Vererbung der von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland

bei verschiedenen Veranlassungen in Meiner Armee verliehenen St. Annen⸗Medaille Folgendes festsetzen:

Alle betreffenden Truppentheile der Linie und Landwehr reichen von dernjenigen Invividuen, welche einer der Revuen bei Sybillenort 1829, bei Kalisch, in Schlesten, bei Danzig 1835 und bei Berlin und Potsdam im Mai 1852 beigewohnt, oder im Jahre 1833 während der Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers von Rußland in Schwedt, bei dem 2ten Dragoner⸗Regimente gestanden haben, und welche noch nicht im Besitze der St. Annen⸗ Medaille sind, an die General⸗Ordens⸗Kommission namentliche Listen ein, die nach dem militairischen Grade und in diesem nach dem Dienstalter und, wenn letzteres von gleichem Datum ist, nach dem Lebensalter geordnet sind. Nach diesen Listen erfolgen bei eintretender Erledigung einer Kaiserlich russischen St. Annen⸗ Medaille die Vorschläge der Truppentheile.

Die Würdigkeit des zur Ascendenz gelangenden Erbberech⸗ tigten weisen die Truppentheile, analog der Verordnung vom

31. März 1817 über die Vererbung des eisernen Kreuzes, durch Beibringung eines Führungs⸗Attestes nach, wobei dieselben Ur⸗

sachen, welche von der Ererbung des eisernen Kreuzes aus⸗ schlossen, auch die Nichtererbung der St. Annen⸗Medaille nach sich ziehen. Die General⸗-Ordens⸗Kommission übersendet, wenn sie sich überzeugt hat, daß bei dem Vorschlage die festgesetzte Reihenfolge beruͤcksichtigt und daß das Führungs⸗Attest den Vor⸗ schriften entsprechend ist, dem betreffenden Truppentheile die St. Annen⸗Medaille und das Besitzzeugniß für das vorgeschlagene Individuum. So lange sich in der Landwehr noch zu der St. Annen⸗Medaille berechtigte und dazu würdige Leute befinden, gehen diese bei eintretenden Vererbungen den gänzlich aus dem Armee-⸗Verbande geschiedenen Berechtigten vor. Auf die dem 1sten Infanterie⸗Regiment im Jahre 1851 verliehenen 12 St Annen⸗Medaillen können die obigen Bestimmungen keine wendung finden, da Se. Majestät der Kaiser ausdrücklich festge⸗ setzt hat, daß diese Medaillen bei dem Ableben der Besitzer nach der Wahl des Regiments⸗Commandeurs auf die ältesten und würdigsten der alsdann im effektiven Dienst befindlichen Unter⸗ offiziere und Soldaten übergehen sollen.

Das Kriegs⸗Ministerium ist beauftragt betreffenden Kommando⸗Behörden das Nöthige bekannt z

Potsdam, den 12. Mai 1853.

von Bonin.

die General⸗Ordens⸗Kommission. wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.

Die Königlichen General⸗Kommandos wollen hiernach die vor⸗ erwühnten Listen von sämmtlichen untergebenen Truppentheilen ein⸗ fordern und an die Königliche General⸗Ordens⸗Kommission ein⸗ reichen.

(kllerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 6. Mai 1853 betreffend die Verlegung der Provinzial⸗Inva liden⸗Compagnie für Ost⸗ und Westpreußen von

Unter den Mir angezeigten Umständen bestimme Ich, daß die Provinzial⸗Invaliden⸗Compagnie für Ost⸗ und Westpreußen den

1. Juli d. J. aus der Stadt Pr. Holland nach Drengfurth ver⸗

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legt und von diesem Zeitpunkt ab unter den direkten Befehl der lsten Division gestellt werden soll.

Berlin, den 6. Mai 1853. (gez.) Friedrich Wilhelm.

(gegengez.) von Bonin.

die Ministerien des Innern und des Krieges.

Ddie vorgedruckte Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht.

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Bekanntmachung vom 29. Mai 1853 betreffend den Verkauf des Reglements über die Geld⸗Ver⸗ pflegung der Truppen im Frieden.

Das durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 7. April d. 86 genehmigte Reglement über die Geld⸗Verpflegung der Truppen im

Frieden ist der Mittlerschen Sortiments⸗Buchhandlung 8 Bath) in Berlin Stechbahn Nr. 3 in Verlag gegeben und ihr da⸗ bei um die Kenntniß des Reglements in der Armee möglichst zu verbreiten die Verpflichtung auferlegt worden, den Truppen und Militair⸗Behörden, welche sich direkt an dieselbe wenden, das Exemplar des Reglements zu dem Preise von 10 Sgr. zu ver⸗ kaufen.

Berlin, den 29. Mai 1853.

Kriegs⸗Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departement.

S

gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober; Awa. Geprägtes Glll. . 20,752,100 Rthlr. Kassen⸗Anweisungen und Darlehns⸗Kassen⸗ Wechsel⸗Bestne. i(.cö 17,229,700 Lombard⸗Bestäntde. ccJ140,058,400 Staats⸗Papiere, verschiedene Forderungen 1 und Aktiva .. . .. 19,825,200

11“

Banknoten im Umlaulklkf. . .. oC Rthlr.

Depositen⸗Kapitalien 82352 T1

Guthaben der Staatskassen, Institute und

Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ Berlin, den 31. Mai 1853.

Königlich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.

Meyen. Schmidt. Dechend. Woywod

5Gb661611

13,448,600

von Lamprecht. Witt.

Abgereist: Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗deßauische Staats⸗Minister von Plötz, nach Deßau.

Berlin, 4. Juni. Se. Majestät der König haben A gnädigst geruht: dem Direktor des statistischen öö Ober⸗Regierungsrath und Professor Dr. Dieterici, die Erlaub⸗ niß zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Peg.ecoß von Oldenburg ihm verliehenen Ehren⸗Komthurkrenzes vom Haus⸗ nman Verdienst⸗Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu er⸗ theilen b

Den 12. Mgagi.

v. Colomb, Rittm. von der Adjutantur und Adjut, beim General⸗ Kommando des Garde⸗Corps, zur Dienstleist, beim Kriegs⸗Ministerium fommandirt.

Den 14. Mai.

v. Schack, Pr. Lt. vom 2. Drag. Regt., dienstl. Adjut. der 3. Divis.⸗ tritt in gleicher Eigenschaft zum Gen. Kommando des II. Armee⸗Corps⸗ v. Schöning, Pr. Lt. vom 3. Drag. Regt., dienstl. Adjut. der 4. Divis., tritt in gleicher Eigenschaft zur 3. Divis., v. Schack, Sec. Lt. vom 5 Hus. Regt., dienst!. Abjut. der 4. Kavall. Brig., tritt in gleicher Eigen⸗ schaft zur 4. Div. über. v. Bülow, Pr. Lt, vom 4. Ulan. Regt., zum dienstl. Adjut, der 4. Kavall. Brig. ernannt. v. Massow, Serc. Lt. vom Garde⸗Drag, Regt., zur Dienstl. als Adjut. beim Gen. Kommando des Garde⸗Corps kommandirt.

Den 18. Mai.

2. Artill. Regt., z. Hauptm., Zöll Sec. Lt. von dems. Regt., v. Gontard, Sec. Lt. vom 7. Artill. Regt., zu Pr. Lis. befördert. v. Kamptz, Hauptm. aggr. dem 8. Artill. Regt., zum Artill. Offizier des Platzes Neisse ernannt. Mertens, P. Fähnr.

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vom 4. Artill. Regt., zum 20. Inf. Regt. versetzt L 8

ck, Pr. Lt. von der Kav. des 1. Aufgeb. 2. Bats. 2. Garde⸗ Regts., zum Rittm. befördert.

Grünhagen, Vice⸗Feldw., Puhlmann, Feldwebel vom 3. Bat. 20. Regts., zu Sec. Lts. bei der Ldw.⸗Artill., ersterer beim 1., letzterer beim 2. Aufgeb befördert.

Hoffmann, Major à la suite des 1. Artill. Regts., Mitglied der Artill.⸗Prüfungs⸗Kommission, als Oberst⸗Lieut. mit der Unif. des 6. Artill. Regts. r. Abz. f. V. und Pension, der Abschied bewilligt.

1

tair⸗Verwaltung.

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Roder, Registratur⸗Assistent bei der Intendant. des IV. Armee⸗Corps, vom 1. Juli an zu sechsmonatlicher Probedienstleistung zum Kriegs⸗Mini⸗ sterium kommandirt.

Schmieden, Geh. expedir. Secretair, Kalkulator und Kriegsrath im Kriegs⸗Ministerium, mit dem 1. Juli d. J. auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt. 8

Den 20, Maj.

Zange, Registratur⸗Assistent bei der Intend. des III. Armee⸗Corps zum Intend.⸗Registrator ernannt.