Uebertrag: Gesammtsumme der Einnahme....
W Rihlr. Sgr. Pf.
Für 4 aus dem Jahre 1850 zurückgestellte Sterbe- Für 49 aus dem Jahre 1851 zurückgestellte Sterbe- Für 280 bezahlte Sterbefälle aus dem Jahre 1852 laut Nachweisung &.. . Für 6 bei Lebzeiten der Versicherten zahlbar ge-
5,600
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.. . „bee
wordene Versicherungs-Summen 10,300 Für bezahlte Dividenden vom Jahre 1846 2,587 Für bezahlte Dividenden vom Jahre 1847 187,507 Für die zur Einnahme gekommenen verjährten Für Vergütungen aus dem Reservefonds auf zu-
rü kLgegebene X“ 16,2860
Fün Präamnien-EH9 jsionen an die Agente “ 22,323
Für Verwaltungs-Aufwand laut Nachweisung B... 28,255
Für die aus dem Fonds der vorausbezahlten Prä-
mien zur Einnahme gekommene Summe..... 11 Für Verlust durch den Agenten Jul. Büchter in Minden... . 8 ... 11““ Föür Verlust durch Entwendung aus einem durch die Post beförderten Geldpackeha 4J9,9Oobx
Gesammt-Summe der “
125
C. Bestandtheile des Gesammtfon ds.
1) Zurückgestellte Posten: Rthlr. a) für 1 unerledigten Sterbefall aus dem
b) für 1 unerledigten Sterbefall aus dem
c) für 56 unerledigte Sterbefälle aus dem Jahre 1852
d) für nicht erhobene “
Dividenden vom
108,200
2) Baar empfangene Kautions- und Stiftungs-Kapitale . ..... .... 3.) Reserve.
4) Prämien Uebertrage:
a) für Prämienraten derjenigen Versicherun-
gen, welche theilweise in das Jahr 1853
gehören:
aa) von Prämien lebenslänglicher und
Ueberlebensversicherungen ... . . ....
bb) von Zusatzprämien ö“
cc) von Prämien kurzer Versicherungen.
b) für die auf spätere Jahre vorausbezahlten
Prämien
v1A16A“
Summe
ab: für die den Agenten hierauf bereits
ge währten Provisionen. . . . . . .. . . ....
5) Sicherheitsfonds: - Ueberschüsse der Jahre 1848 bis 1851 ein-
schliesslich....... 860,120
Uebe rschuss fü 88 3 ö1X“
10,769
812,395
6,900,331
Rthlr.
1 14,320
841420 5,131
1,157,796
umme wie vorstehend
D. Gewährschaft.
2) Ausleihungen.. JZJ X“
4) Guthaben an Zinsen von Ausleihungen. 1 5) Verzinsliches Guthaben bei Banquiers und Kredit-Anstalten auf lau- 4X4“
6) Guthaben bei den Agenten einschliesslich von 20,34 für gestundete Prämienhälften
7) Werth des Bankgrundstücks ...
6,900,381
33,600
Summe wie oben... Gotha, am 26. März 1853. Dr. Rost, 4.89. HMopf,
I. (64. Haas, Bankdirektor. Bankbevollmächtigter.
Bankhkassirer.
E. A. Arnoleli,
Bankbuchhalter.9
Nach geschehener genauer Revision dieses Rechnungs-Abschlusses, der Bank-Rechnungs-
bücher, der vorschriftsmaͤfsig verwahrten
Bestände, der Doekumente über die geschehenen Aus-
hungen nebst den übrigen Gewährschaftsposten, so wie der Depositalscheine von Herzog-
licher Landesregierung über die Cautionen der Herren Bankbeamten, wird in
larüber aufgenommenen Revisions Sotha, am 20. April 1853.
Die Revisions- Kommission.
C. A, Scheihmerc’. Saal. Dafs die in
vorstehenqdem Rechnung aungs-. hla usleihungen mit
Das Ausleihungs-Comité
lh. Bieber. 0. lretsechaneiderzr-.
Gemälsheit des protokolls die Richtigkeit d'eser Rechnung attestirt.
A. Cbschmamnsza. . Kothstelan, Spezialrevisor.
lusse die Gewührschaftspost sub 2 betreflenden erlolgt sind, wird hierdurch von uns bezeugt
„
der Lebensversicherungsbank f. D.
F. AHGlAB XHG e&ꝓꝙ *ꝙ ρ&ν.
Rebaction und
[665] “ Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Auf den Grund der Bestimmung im §. 4 des Vertrages vom 23. August 1850 wegen Ueber⸗ gabe der Verwaltung der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn an den Staat, so wie mit Bezug auf die §§. 65 und 66 des Gesellschafts⸗Statuts werden die Herren Actionaire dieser Bahn hier⸗ durch sammlung auf Mittwoch, den 15
ITebhim 2.
tions⸗Lokale hierselbst, eingeladen, um den Geschäftsbericht der König⸗ lichen Direction für das Jahr 1852 entgegenzu⸗ nehmen, so wie um nach §. 2 des genannten Vertrages drei Mitglieder der Deputation und eben so viele Stellvertreter an Stelle der Aus⸗ scheidenden zu wählen.
Der gedachte Geschäftsbericht wird vom P7ten Juni c. ab im Directions⸗Lokale zur Einsicht der Herren Aectionaire offen liegen.
Elberfeld, den 9. Mai 1853.
Der Vorsitzende der Deputation der Actionaire Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Daniel von der Heydt.
ische Eisenbal schaft. Zinsenzahlung von Obligationen.
Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen der 5proz., 4proz. und 3 ½ proz. Obligationen der Ge⸗ sellschaft können vom Verfalltage an bei unserer Kasse (Trankgasse Nr. 27) oder bei den nachge⸗ nannten Banthäusern:
Herrn J. D. Herstatt in Köln,
- S. Oppenheim jun. u. Comp. in Köln, dem Schaaffhausenschen Bankverein in Köln, Herrn J. H. Stein in Köln,
⸗ Oeder u. Comp. in Aachen,
- S. Bleichröder in Berlin,
gegen Aushändigung der betreffenden Coupons, erhoben werden.
Köln, den 1. Juni 1853.
Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Hirte, Speziaf⸗Direktor.
Rheinische Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Dividende⸗Zahlung pro 1852.
Durch Beschluß der General⸗Versammlung vom 24. Mai c. ist die Dividende für das Jahr 1852 auf 3 ½ pCt. oder Th. 8. 22. 6. per Actie fest⸗ gesetzt worden und kann vom 1. Juli d. J. an bei unserer Kasse (Trankgasse Nr. 27) oder bei den nachgenannten Bankhäusern:
Herrn J. D. Herstatt in Koln,
Herrn S. Oppenheim jun. u. Comp. in Köln,
dem Schaaffhausenschen Bankverein in Köln,
Herrn J. H. Stein in Köln,
Herrn Oeder u. Comp. in Aachen,
Herrn S. Bleichröder in Berlin, gegen Aushändigung des betreffenden Coupons erhoben werden.
Mit Bezug auf §. 21 des Statuts machen wir die Inhaber von Dividendenscheinen aus früheren Jahren wiederholt darauf anfmerksam, daß dieselben nach Ablauf von vier Jahren, vom Tage der ersten Aufforderung an gerechnet, werth⸗ los sind.
ö
- Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
8
4. TInnt 1859,
Hirte, Spezial⸗Direktor.
Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck unr Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Das Abennement beträgt: 25 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.
Mit Geiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in gerlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:
1 Rihlr. 27 ½⅞ Sgr.
No 131.
Ane Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellungen an für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers D Nr. 54., und er Preußischen Zeitung Leipzi Straße r. 14.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den vormaligen Minister⸗Residenten in Mexiko, Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Seiffart, zum Ersten Direktor der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer; so wie
Die Geheimen Finanzräthe Camphausen und Stünzner zu Geheimen Ober⸗Finanzräthen zu ernennen.
BWlin, den 6. Jun
Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen ist von Schwerin wieder hier eingetroffen.
Potsdam, den 5. Juni.
Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin ist auf Schloß Sanssouci ein⸗ getroffen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Verfügung vom 31. Mai 1853 — betreffend die Mustern, welche äußerlich einem Briefe beigefügt sind.
Versendung von Waarenproben oder
Neglement vom 31. Juli 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 181, S. 1097.)
Aus Anlaß mehrerer aus dem Handelsstande hervorgegangenen
Anträge will ich für die Folge im inländischen Postverkehr die Ver⸗
sendung von Waarenproben oder Mustern, welche äußerlich einem Briefe beigefügt sind (§. 11 des Reglements vom 31. Juli 1852), in einem versiegelten Umschlage verpackt, mit der Maßgabe ge⸗ statten, daß den Post-Anstalten die Befugniß vorbehalten bleiben soll, in Fällen eines Verdachts, daß der Inhalt des äußerlich bei⸗ gefügten, versiegelten Umschlages nicht in Waarenproben oder Mustern bestehe, die Eröffnung desselben durch den Absender oder den Empfänger im Post⸗Büreau bewirken zu lassen.
Wird hierbei festgestellt, daß der Umschlag Gegenstände ent⸗ hält, “ nicht in Waarenproben oder Mustern bestehen, so ist
das volle tarifmäßige Briefporto für die Sendung nach ihrem ganzen Gewichte zu erheben.
Für den internationalen Postverkehr gen Bestimmungen maßgebend. b
Cirkular⸗Verfügung vom 17. Oktober 185. (Staats⸗ Anzeiger Nr. 254
Die auf Grund einer Mittheilung der Königlichen Ober⸗ Rechnungskammer in Betreff der Stempel zu den Quittungen über fixvirte Diäten und Remunerationen unter dem 17. Oktober 1852 erlassene, in Nr. 254 des Staats⸗Anzeigers und Nr. 53 des Post⸗ Amtsblattes de 1852 aufgenommene Cirkular⸗Verfügung des General⸗ Postamts hat dem Herrn General⸗Direktor der Steuern Veranlassung gegeben, über den in Rede stehenden Gegenstand einen Schriftwechsel mit der Königl. Ober⸗Rechnungskammer herbeizuführen. In Folge dessen hat die gedachte Behörde sich bereit erklärt, in Zukunft ebenfalls nach dem bei dem Königlichen Finanz⸗Ministerium angenommenen Grundsatze verfahren zu lassen, nach welchem fixirte Diäten und Remunerationen in Bezug auf die Ausstellung der Quittungen und die Verwendung des Stempels dazu — gleich dem festen Gehalte — nach §. 8 des Stempelgesetzes vom 7. März 1822 behandelt werden, der Quittungsstempel also nach dem Jahresbetrage solcher fixirten Diäten oder Remunerationen zu bemessen ist, gleichviel, ob der Monatsbetrag derselben die stempelpflichtige Summe erreicht oder nicht.
Die oben erwähnte Cirkular⸗Verfügung wird deshalb hierdurch dahin modifizirt, daß auch in allen Fällen, wo Beamte an fixirten Diäten oder Remunerationen monatlich weniger als 50 Rthlr. beziehen, deren monatlich ausgestellte Quittungen gegen Haupt⸗ oder Jahres⸗Quittungen ausgetauscht werden müssen, welche letzteren der Jahresrechnung als Beläge beizufügen und auf — nach Maßgabe des quittirten Betrages zu verwendenden Stempelbogen auszu⸗ stellen sind.
Berlin, den 27. Ma
General⸗Post⸗Amt.
Verfügung vom 28. Mai 1853 — betreffend die
Tatkru
zwischen zwei Orten, deren Sendungen eine mode⸗ rirte Porto⸗Taxe gewährt worden ist.
Die Ansicht der Königlichen Ober⸗Post⸗Direction in dem Be⸗
richte vom 20. d. Mts., daß Briefe ꝛc. bei Nachsendung zwischen zwei Orten, deren Sendungen eine moderirte Porto⸗Taxe gewährt
worden ist, z. B. in den Kreisen N., N. und N. ec., mit der er⸗ mäßigten Taxe und nicht mit dem gewöhnlichen Porto zu belegen sind, mit der Maßgabe, daß bei Brief⸗Postsendungen der höchste Portosatz nicht überschritten wird, ist richtig.
6.
General⸗Post⸗Amt.