ehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 4. Juni 1853. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. II. Kommission für Voruntersuchungen.
Signalement des 2ꝛc. Moser. Derselbe ist 32 Jahre alt, jüdischer Religion, in Berlin geboren, hat blonde Haare, blaue Au⸗ gen. Ein näheres Signalement der Person, so wie der Bekleidung kann nicht angegeben werden.
779) Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Schiffssteuermann Karl Wil⸗ helm August Reißner unterm 12. Mai cr. erlassene Steckbrief ist durch dessen Bestellung erledigt. Spandau, den 2. Juni 1853. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
““ eines Verklagten. Die verehelichte Johanna Rosine Strich, geb. Jänicke zu Neukirchen, hat gegen ihren jetzt in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den Fleischer Friedrich Wilhelm Strich, wegen bös⸗ licher Verlassung auf Ehescheidung geklagt. Wir laden den Friedrich Wilhelm Strich hierdurch vor, in dem zur Beantwortung der Klage auf den 6. Oktober cr. Vormittags 12 Uhr, vor dem Kollegium anberaumten Termine zu er⸗ scheinen und die weitere Verhandlung der Sache zu erwarten, widrigenfalls seine Ehefrau für be⸗ rechtigt erachtet werden wird, die Ehescheidung zu beantragen. “
Merseburg, den 1. Juni 1853.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
118““
Vom 15. Juni c. ab so
zwischen Neu-Ruppin und Neustadt a. d. D. Bahnhof eine zweite
tägliche Personenpost mit folgendem Gange einge richtet werden:
aus Neu⸗Ruppin um 4 Uhr früh,
in Neustadt a. d. D. Bahnhof um 6 ¾ Uhr früh zum Anschlusse an den Eisenbahn zug nach Berlin um 7 ½ Uhr früh,
22
“ die Personenpost nach
9 ¼ Uhr Vorm. und
Hamburg 9¼ Uhr Vorm.;
Wittstock
aus Neustadt a. d. D. Bahnhof um 2 Uhr Nachm. nach Ankunft
der Personenpost
in Neu⸗Ruppin um 4 ¾ Uhr Nachm.
Zu der qu. Post kommen viersitzige Wagen zur n Das Personengeld beträgt bei 30 Pfd. Freigepäck 5 Sgr. pro Person und Meile. Diese neue Einrichtung wird hie durch zur Ken niniß des betheiligten Publikums gebracht
gestellt.
Potsdam, den 4. Juni 1853.
des Eisenbahnzuges aus Hamburg um 1½ Uhr Nachm. und
aus Wittstock um 1 Uhr Mitt.,
Anwendung, Beichaisen werden nach Bedürfniß
Der Ober⸗Post⸗Direktor
Balde.
[774] 18 Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung von 77 Sltück elektro⸗magneti⸗ schen Läutewerken für die Bahnwärterbuden der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn soll im Wege der Submission vergeben werden.
Die Lieferungs⸗Bedingungen, Zeichnungen der Läute⸗Apparate und Glockenwerke können bei dem Bahn⸗Ingenieur Krüsemann in Barmen und in unserem Sekretariate hierselbst eingesehen und in Empfang genommen werden.
Submissions⸗Offerten sind bis zum 25. d. M. mit der Aufschrift „Lieferung von Läutewerken“ an uns einzusenden.
Die Eröffnung der eingegangenen Submissio⸗ nen geschieht an jenem Tage Vormittags 11 Uhr n unserem Directions⸗Gebäude zu Elberfeld in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Sub⸗ mittenten.
Nur Submissionen von qualisizirten Un erneh⸗ nern werden berücksichtigt; später eingehende Submissionen aber nicht angenommen.
Elberfeld, den 4. Juni 1853.
Königliche Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn.
17751 Bewerbung um Stipendien Seydlitzschen Stiftung.
Der Ritterschaftsrath Herr Ernst Friedrich von Seydlitz hat in seinem Testament vom 15. Sep⸗ tember 1828 den Verein für Gewerbfleiß in
reußen zu seinem Universalerben eingesetzt, so daß der größte Theil der Rente aus seinem be⸗ deutenden Vermögen zu Stipendien für Zöglinge
des Königlichen Gewerbe⸗Instituts verwendet werden soll, deren ein jedes für jetzt 200 Rthlr. jährlich beträgt. „Da nun mit dem 1. Oktober d. J. ein neuer Lehrgang beginnt und einige Stipendien erledigt werden, so können sich von jetzt an bis zum 15. Juli d. J. junge Leute zur Erlangung eines solchen Stipendiums, verbunden mit dem freien Unterrichte im Königlichen Gewerbe⸗Institute, melden, wenn sie außer den unten solgenden
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p“ 1 h Vorschriften des Instituts auch den von dem Erblasser vorgeschriebenen Bedingungen genügen:
1) Um Söhne aus den höhern Ständen dem Betriebe technischer bürgerlicher Gewerbe zuzu⸗ wenden, dürfen die Aeltern der jungen Leute nicht Handwerker sein.
2) Insofern der Aufzunehmende sich nicht einem technischen Gewerbe widmet, welches in dem Kö⸗ niglichen Gewerbe⸗Institute praktisch gelehrt wird, muß derselbe nachweisen, daß er bereits ein Hand⸗ werk erlernt und sich hinreichende praktische Ge⸗ schicklichkeit zu dessen Betriebe erworben habe.
Das Königliche Gewerbe⸗Institut fordert in dieser Beziehung in allen Fällen wenigstens eine einjährige praktische Beschäftigung in dem ge⸗ wählten Gewerbe, mit Ausnahme der Chemiter, von denen dieser Nachweis nicht gefordert wird.
Das Studium des Baufachs überhaupt, ohne ein Bauhandwerk erlernt zu haben, berechtigt nicht zur Aufnahme.
3) Der Aufzunehmende muß durch ein Ge⸗ sundheits⸗Attest des Kreisphysikus nachweisen, daß er die Gesundheit und Körperkräfte besitze, welche sein Gewerbe erfordert, auch daß er die Blattern durch Impfung oder sonst überstanden
abe. h 4) Die Aeltern oder Vormünder des Stipen⸗ diaten müssen, wenn er nicht dispositionsfähig ist, sich verpflichten, für den Fall, daß er in den Staatsdienst tritt, Alles, was er an Stipendien und Prämien aus der Stiftung erhielt, von sei⸗ nem Gehalt in solchen Abzuͤgen zu ersetzen, welche gesetzlich als Maximum zulässig sind.
Den Vorzug bei der Bevverbung haben, bei gleicher Qualification, die rechten Geschwister⸗ Kinder der Mutter des Erblassers (einer von la Roche⸗Starkenfels) und deren Descendenten, die von Gagern; die Descendenten des Herrn von Bassewitz auf Schönhof bei Wismar aus der letzten Ehe mit einer von la Roche.
Das Königliche Gewerbe⸗Institut stellt außer⸗ dem nachfolgende Bedingungen:
Der Bewerber muß wenigstens 17 und darf höchstens 27 Jahre alt sein. Er hat nachzu⸗ weisen, daß er entweder bei einer zu Entlassungs⸗ Prüfungen berechtigten Provinzial⸗Gewerbeschule
oder Realschule oder bei einem Gymnasium das
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Zeugniß der Reife erlangt hat. Kann der Be⸗ werber diesen Nachweis nicht beibringen und
glaubt er dennoch im Besitz der zur Aufnahme
in das Königliche Gewerbe⸗Institut erforderlichen
Kenntnisse zu sein, so kann ausnahmsweise ge⸗ stattet werden, daß er den Beweis dafür bei der im Königlichen Gewerbe⸗Institute zu Anfang des Monats Oktober auf Grund des Reglements für die Entlassungs⸗Prüfungen an Provinzial⸗Ge⸗ werbeschulen vom 5. Juni 1850 abzuhaltenden Prüfung nachträglich führe.
Die Anmeldungen zur Erlangung des Stipen⸗ diums geschehen schriftlich bei dem Unterzeichneten (Wilhelmsstraße 79) als Vorsitzenden des Ver⸗ eins, unter der portofreien Rubrik: „Verein für Gewerbefleiß in Preußen betreffend“, und müssen mit folgenden Attesten begleitet sein:
a) dem Geburtsschein des Bewerbers;
b) einem Gesundheits⸗Atteste, in welchem aus⸗ gedrückt sein muß, daß der Bewerber die körper liche Tüchtigkeit für die praktische Ausübung des von ihm gewählten Gewerbes und für die An⸗ strengungen des Unterrichts im Institute besitze;
c) einem Revaccinations⸗Atteste;
d) dem Zeugniß der Reife von einer der vor⸗ genannten Anstalten, oder, wenn der Bewerber ein solches nicht besitzt, seinen Schulzeugnissen;
e) den über seine praktische Ausbildung spre⸗ chenden Zeugnissen;
f) einem Führungsatteste;
g) den über die militairischen Verhältnisse des Bewerbers sprechenden Papieren, aus denen hervorgehen muß, daß die Ableistung seiner Mi⸗ litairpflicht krine Unterbrechung des Unterrichts für ihn herbeiführen werde.
Das unter 4 vorgeschriebene gerichtliche Ver⸗ pflichtungs⸗Dokument braucht erst dann beige⸗ bracht zu werden, wenn der Bewerber wirklich als Stipendiat gewählt worden ist.
Die Wahl geschieht in der zweiten Hälfte des Monats Juli. Die Vorsteher der Abtheilungen des Vereins wählen drei Kandidaten für jedes erledigte Stipendium, aus welchen der Unterzeich⸗ nete einen einzuberufen das Recht hat.
Berlin, den 3. Juni 1853.
Vorsitzende des Vereins für Gewerbefleiß in Preußen. v. Pommer⸗Esche.
Am 25sten v. M. und 1sten d. M. wurde die ordinaire General⸗Versammlung der Seelän⸗ dischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, unter Leitung des Herrn Höchstengerichts⸗Advokaten, Justizrath Liebenberg, hierselbst abgehalten. — Die Berichte des Ausschusses und der Direction wurden mit⸗ getheilt. — Die General⸗Versammlung beschloß: die Erledigung der Frage wegen Konvertirung in Sterling der jetzigen, auf Spezies lautenden Actien bis zur nächsten ordinairen General⸗Ver⸗ sammlung auszusetzen, ferner — zur Deckung der Ausgaben bei einer durch das Höchstengericht erledigten Rechts⸗Angelegenheit 10,000 Rbthlr. vom Reservenfonds anzuwenden; die Verwaltung zu ermächtigen, für die Gesellschaft eine Kon⸗ zession zur Anlage einer Zweigbahn nach Hel⸗ singör zu erlangen, und endlich die Auszahlung verschiedener Honorare für Arbeiten bei der Roes⸗ kilde⸗Korsörer Bahn. — Ueber den Vorschlag eines Actionairs, einige Veränderungen in den Statuten bezweckend, konnte kein Entschluß ge⸗ faßt werden, weil die zu diesem Zwecke erforder⸗ liche Anzahl Actien nicht repräsentirt waren. — Zuletzt wurden Suppleanten zum Ausschusse und Mitglieder zum Wahlcomité gewählt.
Kopenhagen, den 3. Juni 1853.
Der Ausschuß der Seeländischen Eisenbahn⸗
Gesellschaft. Ehlers, p. t. Vorsitzender.
ruck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Ho
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(Rudolph Decker.)
Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 59b in der ganzen Monarchie: 1 nthlr. 27 ⅞ Sgr.
Alle Post-Anstalten des s In⸗ und E’ Hestelungen an e Expeditionen 3 Preuß. ziaats-Anzeigees 8 aner⸗Strase Nr. 5 4., und er Fresgischen Zeitung, Lepii e Straße Mr. 14. ös
Dem vormaligen französischen Chef d'escadron d'Etat Major, amille de Parseval, zu Lyon, den Rothen Adler⸗Orden driite v
fend die Postdampfschiff⸗Verbindung zwischen
breußen einer⸗ und Rußland, Schweden und Dä⸗
ie Postdampfschiff⸗Verbindung zwischen Preußen einer⸗ un Rußland, Schweden und Dänemark andererseits findet folgender⸗ maßen statt:
1) Zwischen Stettin und St. Petersburg durch die Postdampfschiffe „Preußischer Adler“ und „Wla⸗ dimir“ aus Stettin: Sonnabend 12 Uhr Mittags, aus St. Petersburg (Kronstadt) Sonnabend Nachmittags
Der „Preußische Adler“ geht von Stettin ab den 28. Mai,
den 11. und 25. Juni, den 9. und 23. Juli, den 6. und 20. Au⸗
gust, den 3. und 17. September und den 1. und 15. Oktober; der „Wladimir“ dagegen den 4. und 18. Juni, den 2., 16. und 30. Juli, den 13. und 27. August, den 10. und 24. September und den 8. und 22. Oktober.
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durch die Postdampfschiffe „Nagler G aus Stettin: Dienstag 12 Uhr Mittags,
Der „Nagler“ geht von Stettin ab den vP den 5. und 19. Juli, den 2., 16. und 30. August, den 13. und 27. September und den 11. und 25. Oktober; der „Nordstern“ ragegen den 31. Mai, den 14. und 28. Juni, den 12. und 26. Juli, den 9. und 23. August, den 6. und 20. September, den 4. und 18. Oktober und den 1. November.
1 8 W 3) Zwischen Stralsund und IYstadt
durch das Postdampfschiff „Königin Elisabeth“: aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mittags Mtadt: Montag und Freitag Abends.
durch das Postdampfschiff „Geiser“:
aus Stettin: Mittwoch und Sonnabend 12 Uhr Mittags,
aus Kopenhagen: Montag und Donnerstag 3 Uhr Nach⸗ mittags.
Die Passage⸗ und Fracht⸗Tarife, so wie überhaupt alle in Bezug auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen kön⸗ nen bei einer jeden preußischen Post⸗Anstalt eingesehen werden.
Berlin, den 27. Mai 1853. General⸗Post⸗Amt.
Schmückert.
Das 22ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgege⸗ ben wird, enthält unter Nr. 3758. die Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend den siebenten Nachtrag zum Statute der Oberschlesischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Vom 24. Mai 1853; und unter 3759. das Allerhöchste Privilegium wegen Emission auf den Inhaber lautender Prioritäts⸗Obligationen über eine Anleihe der Oberschlestschen Eisenbahn⸗Gesellschaft von sechs Millionen fünfmalhunderttausend Thalern. Vom 24. Mai 1853. Berlin, den 10. Juni
ekanntmachung vom 25. Januar 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 28. und Nr. 40).
Bekanntmachung vom 22, Mai 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 127).
Bekanntmachung vom 18. Mai 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 132).
Nachdem die