1853 / 134 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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von einem Morgen, worauf ein Familien⸗ neb haus nebst 2 Viehställen und 1 Tabacks⸗ schuppen befindlich, abgeschätzt auf 4343 Thlr. 25 Sgr.;

2) das Vol. VII Fol. 281 Nr. 131 des Hypothekenbuchs von Schwedt eingetragene 3 Erbpachtsrecht von J 8 a) dem im Heinersdorffer Felde belegenen Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu⸗

Stück der Diakonatshufe von 5 M. biger 8 Morgen 108 ◻¶Ruthen, a) der Stadtälteste Johann Andreas Beeck,

b) dem sogenannten Karthausbeilandstück früher hier, 1 2) von 8 g. Morgen 1eee unben zu b) der Lederfabrikant, dann Reatier Schweiger 4 Prozent auf 1871 Thlr. 11 Sgr. und früher hier, 1 zu 5 Prozent auf 1511 Thlr. 16 Sgr. respektive ihre eiwaigen Erben oder Rechtsnach⸗ 8 Pf. abgeschätzt, folger werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

und Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗ den Taxe sollen

am 6. September c., Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt

782 Eö’“

Auf dem Provinzial⸗Passiv⸗Kapitalien⸗Etat der Königlichen Regierungs⸗Haupt⸗Kasse zu Merse⸗ burg befinden sich nachbenannte von Beamten und Pächtern des Herzogthums Sachsen vor dem 5,. Juni 1815 in die königlich sächsische Rentkammer eingezahlte und zur Finanz⸗Haupt⸗Kasse geflossene baare Cautionen:

Des Original⸗Re⸗! Betrag des

cognitionsscheins [Cautions⸗Ka⸗ Bemerkun⸗ pitals in Con⸗ ventionsgelde.

Dezember 29 10

Name und früheres b Dienstverhältniß Bohnort gen.

Rachweisung.

des Cautionairs. Nr. Datum.

Nr. in der Etais⸗

Heun, Johann Karl, Amts⸗ Annaburg. 770

verweser, als Gerichtsver⸗ 1700. walter⸗Adjunkt bei der Do⸗

maine Kreyschau. 40.März 1808. 1 sens Origi⸗

Nauwerk, Johann August, Eisleben.

Amts⸗Sportel⸗Einnehmerk, Inal⸗Recog⸗ zuletzt Bergschreiber und nitionsscheine Aktuarius. sich Derselbe. 11. Juni 1807. sbei der könig⸗ lichen Regie⸗ rung zu Mer⸗ seburg und es sind dem Ka⸗ venten dar⸗ über In⸗ terims ⸗Re⸗ cognitions⸗ Scheine und zwar in Be⸗ treff der Cau⸗ tion von 100 Thlr. unterm 19. Dezember 1818̃ und hin⸗ sichtlich der Caution von 50 Thlr. un⸗ term 29. De⸗ zember 1818 er heilt wor⸗ v den. Berlich, Michael, Beigeleits⸗ Köttichau im 28 September und Land⸗Accise⸗Einnehmer. vormaligen 1779. 1— eißenfels. 18, September

hainchen. 1739.

7. August

v“ ““

Homilius, Gottlob Siegis⸗ mund, General⸗Accise⸗In⸗ Wiäither an Friedrich

Wilk, Karl Friedrich Gott⸗ retzsch. helf, Kaufmann, besaß die 1 Konzession zum alleinigen Mühlsteinhandel und Pot⸗ aschesieder im Amtsbezirk Pretzsch. *

deren Vertretung nach Art. XII. Nr. 15 der Convention vom 28. August 1819 auf Preußen über⸗ gegangen ist.

1 In Gemäßheit des §. 171 d. der Allgem. Gerichts⸗Ordnung Thl. 1 Tit. 51 fordern wir die autionssteller resp. deren unbekannte Erben auf, in 8 E1883, Vormitt. 11 Uhr, Aniesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreisrichter Knauth anberaumten Termine ihre Eigenthums⸗ daran geltend zu machen und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit präkludirt und die Konictich nach §. 12 der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 2. November 1822 als herrenlos dem zugesprochen und die über die oben sub Nr. 1, 2 und 4 aufgeführten Cautionen scheine gleich niginal⸗Rerognitionsscheine und die ad 5 und 6 erwähnten Interims⸗Recognitions⸗ I“ IbG erklärt werden sollen. Den persönlich zu erscheinen Behinderten s⸗Anwälte Wagner, Grumbach und Wetzel als Mandatarien vorgeschlagen. Merseburg, den 25. Mai 1853. 8

I. Abtheilung.

zufolge der nebst den neuesten Hypothekenscheinen

1331] Ediktal⸗Vorladung.

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Die Frau Louise von Schwerin, geborene von

Arendt, zu Meseritz, hat wider ihren Ehemann Rudolph von Schwerin, welcher sich im Jahre 1846 nach Amerika begeben, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung angetragen.

In Folge dessen haben wir in Gemäßheit des §. 688, Thl. II., Tit. 1 des Landrechts einen Termin auf

den 221ilr

an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Kreisrichter

Pauli anberaumt, zu welchem der Rudolph von Schwerin hiermit öffentlich unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß, falls derselbe weder vor noch in diesem Termine sich meldet, die zwischen ihm und der Louise geborenen von Arendt be⸗ stehende Ehe auf den Antrag der letzteren in contumaciam getrennt und er für den allein schuldigen Theil erklärt werden wird.

Meseritz, den 20. Februar 1853.

Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung.

Offener Arrest.

Ueber das Vermögen des hiesigen Kaufmann Simon Katz, woruͤber am 23. Mai cr. der Kon⸗ kurs eröffnet worden ist, wird hierdurch der offene Arrest verhängt.

Alle diejenigen, welche zu diesem Vermögen gehörige Gelder, geldwerthe Papiere oder sonstige Briefschaften und Gegenstände in Händen haben, werden angewiesen, solche binnen 4 Wochen bei dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen, und mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte daran, zur ge⸗ richtlichen Verwahrung anzubieten, widrigenfalls sie ihrer daran habenden Pfand⸗ und sonstigen Rechte verlustig gehen.

Jede an den Gemeinschuldner oder sonst einen Dritten geschehene Zahlung oder Auslieferung, wird für nicht geschehen erachtet, und das verbot⸗ widrig Gezahlte oder Ausgeantwortete für die Masse anderweit von dem Uebertreter beigetriebe werden.

Posen, den 6. Juni 1853.

Königliches Kreisgericht, erste Abtheilung,

Aufkündigung der Posener 3 ½ prozen⸗ tigen Pfandbriefe.

Die Inhaber der Posener 3 ½2prozentigen Pfand⸗ briefe werden hiermit in Kenntniß gesetzt, daß die Verzeichnisse der heute verlooseten 3 ½ prozentigen Pfandbriefe bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst, an den Börsen von Berlin und Bres⸗ lau ausgehängt, so wie daß solche in den hie⸗ sigen Zeitungen und in den öffentlichen Anzei⸗ gern der Königl. Regierungs⸗Amtsblätter in Po⸗ sen und Bromberg, nicht minder in der Berliner Haude und Spenerschen und der Breslauer Zei⸗ tung eingerückt worden sind.

Indem wir diese Pfandbriefe hiermit kündigen, fordern wir die Inhaber derselben auf, solche nebst den dazu gehörigen Zinscoupons von Weih⸗ nachten d. J. ab, schon in dem pro Johanni d. J. bevorstehenden Zinsen⸗Auszahlungs⸗Ter⸗ mine bei Vermeidung eines auf ihre Kosten zu erlassenden öffentlichen Aufgebots an unsere Kasse gegen Empfangnahme einer dafür auszureichen⸗ den Recognition einzuliefern, und demnächst den Nennwerth der eingelieferten Pfandbriefe in baarem Gelde am 2. Januar 1854 zu erheben.

Posen, den 28. Mai 1853.

General⸗Landschafts⸗Direction.

1787]

Es sollen circa 4500 Stück Bastsäcke öffent⸗ lich an den Meistbietenden verkauft werden, wozu wir einen Termin auf den 20sten d. M., Vor⸗ mittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokal an⸗ setzen und Kauflustige hierzu mit dem Bemerken einladen, daß die Säcke und die Verkaufs⸗Be⸗ dingungen täglich in den Vormittagsstunden von 10 bis 12 Uhr in Augenschein genommen werden können, wozu man sich bei dem Rendanten Wohl zu melden hat.

Spandau, den 6. Juni 1853. Die Direction der Königlichen Pulverfabrik.

G

738] Bekanntmachung. Auf höhern Befehl sollen die aus Sr. Majestät

Kriegs⸗Dampf⸗Korvette „Barbarossa“ herausge⸗

nommenen

4 Dampfkessel mit einem ungefähren Gewicht won ppt.. 4600 Gr

mehrere eiserne Bunker und Kesselthüren, gewogen.. 19

7

4 eiserne Ausblaseröhren. 14

die eisernen Kesselanker, 161

eine Partie Eckeisen, gew. 61

eine Partie alter eiserner Kohlenbunkerplatten ...

eine Partie alter eiserner SS“““

eine Partie alter eiserner Bände, Stützen, Schie⸗ nen ꝛc., geow eine Partie altes Eisenblech

und mehrere kupferne und metallene Gegenstände in größern Quantitäten öffentlich meistbietend versteigert werden, wozu wir einen Termin

11“

auf der hiesigen Königlichen Kriegswerft ange⸗ setzt haben. Die erstandenen Gegenstände müssen sofort baar berichtigt werden.

Danzig, den 28. Mai 1853. Königliches Marine⸗Depot.

I

Die im Auftrage der Königlichen Regierung, landwirthschaftlichen Abtheilung zu Frankfurt a. d. O., von mir bearbeitete Gemeinheits⸗ theilungs⸗Sache der Stadt⸗Feldmark zu Dobrilugk, mit Einschluß des Schwanenteichs und des Lehm⸗ teichs, luckauer Kreises, in welcher zur Berech⸗ nung des Auseinandersetzungsplans geschritten werden soll, wird wegen unvollständiger Legitima⸗ tion einzelner Betheiligten und behufs Ermitte⸗ lung etwaiger unbekannten Interessenten hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Alle dieje⸗ nigen, welche bei dieser Gemeinheitstheilungs⸗ Sache ein Interesse zu haben vermeinen, und bisher zur Sache noch nicht zugezogen sind, wer⸗ den aufgefordert, sich binnen sechs Wochen, späte⸗ stens aber in dem auf den 15. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, in meinem Geschäfts⸗Lokale hierselbst, am Markt Nr, 136, anstehenden Termine zu melden, widrigen⸗ falls sie die Auseinandersetzung auch im Falle einer Verletzung gegen sich gelten lassen müssen, und mit leinen Einwendungen gegen dieselbe weiter gehört werden können.

Luckau, den 18. Mai 1853.

Der Regierungs⸗Assessor

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gisch

Die geehrten Aclionaire der Eisenbahn⸗Gesellschaft werden hierdurch eingela⸗ den, zu der Donnerstag den 30. Juni c., Morgens 9 Uhr (im Gasthof zum Schlehendorn)

zu Erfurt beginnenden ordentlichen General⸗Ver⸗ sammlung sich einzufinden, und ersucht, die etwa zu stellenden besonderen Anträge dem §. 30. des Statuts gemäß bis spätestens zum 22. Juni an den Vorsitzenden der Direction schriftlich ein⸗ zureichen.

Als Gegenstände der Berathung und Beschluß⸗ nahme in der General⸗Versammlung bezeichnen wir folgende:

1) den Verwaltungsbericht über das Jahr 1852, welcher nach §. 55. 7 des Statuts vom 16. Juni c. ab bei den Billetverkaufsstellen auf den Bahnhöfen von Halle bis Gerstun⸗ gen in Empfang genommen werden kann.

2) die Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungs⸗ rathes für die ausscheidenden Herren Bür⸗ germeister Rasch von Naumburg, Geh. Ju⸗ stizrath Dr. Heerwart in Eisenach und Berg⸗ rath Glenck von Gotha.

Berechtigt an der General⸗Versammlung Theil zu nehmen sind nach §§. 26 und 27 des Statuts alle diejenigen, welche Inhaber von fünf Actien sind und diese entweder mit Ueberreichung einer Designation bei unserer Hauptkasse (ohne Divi⸗ dendenscheine) hinterlegen oder beim Eintritt in die General⸗Versammlung vorzeigen.

e Eisenbahn.

Gleiche Geltung wie die Actien selbst soll⸗ alle von öffentlichen Instituten öT über die Hinterlegung Thüringischer Eisenbahn⸗ Actien ausgestellten Scheine haben.

Die an sich zum Erscheinen berechti jc⸗ naire können sich auch durch einen ö der übrigen Actionaire gewählten Bevollmächtig⸗ ten vertreten lassen (§. 28 des Statuts).

Einfache mit Namensunterschrift und Siegel versehene Vollmachten sind ausreichend.

Die Actionaire haben am Tage der General⸗ Versammlung auf der Thüringischen Eisenbahn freie Fahrt nach dem Versammlungsorte und von dort zurück. Sie erhalten diese gegen Vorzei⸗ gung der Actien oder der mit denselben gleiche Geltung habenden Depositenscheine bei unseren Einnahmen, welche sie in ein Couvert einschließen und dieses mit einem Fahrtenstempel versehen.

Frauen und Minderjährige können die freie Fahrt nicht beanspruchen. Erfurt, den 5. Juni 1853.

Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

[7841] Lebensversicherungsbankf. D. in Gotha.

Nach dem so eben erschienenen Rechenschafts⸗ bericht dieser Anstalt für 1852 hat sich in Folge eines ungemein reichen Zugangs an neuen Ver⸗ sicherungen der Versicherungsbestand auf 17,715 Personen mit 28,028,400 Thlr. gehoben. Der Fonds ist auf 6,906,331 Thlr. gestiegen, wovon 1,157,796 Thlr. als reiner Ueberschuß in den nächsten 5 Jahren unter die Versicherten zur Ver⸗ theilung kommen. Diese Dividende beträgt für 1853 24 Prozent.

Bericht und Antrags⸗Formulare wer len un- entgeltlich verabreicht durch C. G. Franz in Berlin.

Bekanntmachung.

In den nachstehend verzeichneten Sachen

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Namen der Sache. Kreis.

Gegenstand des Verfahrens

Batzlow, Alt⸗ und Ober⸗Barnim

Neu⸗Bliesdorf

Bevyersdorf desgl. Berlin Nieder⸗Barnim

Britz und Lichter⸗ Angermünde und felde Ober⸗Barnim

Brusendorf Teltow Callinchen desgl.

Closterwalde Templin Cremmen Osthavelland Dauer Prenzlau Diedersdorf Teltow Dochow Prenzlau. Fredenwalde Templin Gadsdorf Teltow Gallun esgl.

Gandenitz Templin Gellmersdorf Ungermünde

Jühnsdorf Teltow Kaackstädt Templin Klein⸗Köris Teltow Langen Ruppin Legde Westpriegnitz Lennewitz

Barsickow Ruppin Regulirung der gutsherrlich⸗bäuerlichen Verhältnisse

und Reallasten⸗Ablösung.

Ablösung der Abgaben, welche die Hofwirthe zu Batzlow und Alt⸗ und Neu⸗ Bliesdorf an die dortige Gutsherrschaft zu entrichten haben.

Mühlen⸗Abgaben⸗Ablösung.

Separation der berliner Kauf⸗ und Hauswiesen.

Ablösung der den Gütern und Gemeinden zu Britz und Lichterfelde in der Königlichen Grimnitzer Forst zustehenden Hütungs⸗Berechtigung.

Prästations⸗Ablösung.

Spezial⸗Separation und Ablösung der von mehreren Kossäthenhöfen an das Königliche Haus⸗Fidei⸗ kommiß zu entrichtenden Abgaben.

Separation.

Mühlen⸗Abgaben⸗Ablösungs⸗Sache.

Abgaben⸗Ablösung.

Abgaben⸗Ablösung.

Muͤhlen⸗Abgaben⸗Regulirung.

Abgaben⸗Ablösung.

Spezial⸗Separation.

Separation zwischen dem Vorwerk und der Gemeine, sowie Ablösung des Schafaufhütungsrechts des Ersteren und des Hütungsrechts der Büdner und des Besitzers der Galluner Mühle auf der Feld⸗ mark Gallun. hb

Spezial⸗Separation.

Abgaben⸗Ablösung.

Goeritz Reallasten⸗Ablösung.

Güstow . Abgaben⸗Ablösung.

Hetzdorf desgleichen.

Dienstregulirung und Spezial⸗Separation.

Mühlen⸗Abgaben⸗Regulirung.

Abgaben⸗Ablösung. b

Dienstregulirung und Separation.

Separation sämmtlicher Länderei

desgl. Separation.