1853 / 135 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Namen der Sache.

Alt⸗Levin

Groß⸗Luckow Lüdersdorf Lüdersdorf

Marienthal Mellen

Neuhof, Nächst⸗ und Fern⸗Wühnsdorf

Neuendorf ““ Neuendorf⸗Havel⸗

Niemegk Papendorf Paretz Alt⸗ und Neu⸗ Ranft und Raths⸗ dorf Ruhlsdorf Schindelmühle Schilde

Schünow

Schöneiche

Schöneiche Klein⸗Schulzendorf

Sommerfelde Sophiendorf

Sperenberg tieren Altstadt Strasburg Tempelhof

Teschendor Teupitz

Tornow Tornow Trebbin Vichel Waßmannsdorf Wilsickow Königs⸗Wuster⸗ hausen. Zeesen Zernsdorf Zollchow Zülichendorf

werden alle diejenigen Personen, welche sse zu haben vermeinen und hierbei noch baldigst und spätestens in dem

am 6. Augu

im Sessionszimmer unseres Ges

Berlin, am 4. Juni

Ober⸗Barnim

Prenzlau Teltow

Zauch⸗Belzig Prenzlau Osthavelland Ober⸗Barnim

Nieder⸗Barnim Prenzlau Westpriegnitz

desgl. Ober⸗Barnim

Ostpriegnitz

Tellow Templin Prenzlau

Teltow

Osthavelland Teltow

Ober⸗Barnim Teltow Ruppin

Zauch⸗Belzig

Prenzlau Teltow

Prenzlau Jüterbogk⸗Lucken⸗ walde

1853.

Separation der Grundstücke der 45 Morgen besitzer.

Muͤhlen⸗Abgaben⸗Regulirung.

Spezial⸗Separation. b 8

Ablösung der vom Kossäthen Tietz an das Schulzen⸗ Amt zu leistenden Dienste und Prästationen.

Spezial⸗Separation.

Koppelhütungs⸗Separation zwischen den Gemeinden Nächst⸗ und Fern⸗Wühnsdorf und der Gemeinde Mellen, so wie Ablösung des dem Gute Haus Zossen auf der Feldmark Mellen zustehenden Hü⸗ tungsrechts und Spezial⸗Separation der Feldmark Mellen.

Ablösung der von den bäuerlichen Wirthen an den Büdner Britz in Dergischow zu entrichtenden Rente und an den Königlichen Fiskus abzuführenden Abgaben, so wie der Gegenleistungen des Fiskus.

Aufhebung der Hütungsgemeinschaft zwischen den Gütern Neuhof und Haus Zossen, den Gemeinden Zährensdorf und Nächst⸗ und Fern⸗Wühnsdorf, so wie Spezial⸗Separation der Feldmarken Nächst⸗ und Fern⸗Wuhnsdorf.

Spezial⸗Separalion.

Ablösung der Geldrente, welche für die Gemeinde Neuendorf auf einer im Havelbruche bei Potsdam belegenen Wiese haftet. v“

Prästations⸗Ablösung.

Abgaben⸗Ablösung.

Spezial⸗Separation.

Abgaben⸗Ablösung.

Separation.

Mühlen⸗Abgaben⸗Regulirung. b

Ablösung der für das Rittergut Schilde auf den Grund⸗ stücken der Gemeindeverbände zu Schilde und Bent⸗ wisch hastenden Reallasten.

Spezial⸗Separation.

Ablösung des Hütungsrechts des Gutes Haus Zossen und Spezial⸗Separation der Feldmark.

Abgaben⸗Ablösung zwischen den bäuerlichen Wirthen und dem Königlichen Domainen⸗Fiskus.

Spezial⸗Separation.

Abgaben⸗Ablösung. 8

Ablösung der auf den Rittergütern Lohm J. II. III. und IV. Antheils und Vortsbrügge für die Holländer⸗ güter zu Sophiendorf haftenden Berechtigung auf Bauholz und Lehm.

Spezial⸗Separation.

Hütungs⸗ und Abgaben⸗Ablösung.

Separation.

Ablosung des für den Bauergutsbesitzer Rohrbeck zu Tempelhof auf dem Seebohmschen Grundstücke in der Pionierstraße haftenden Kanons.

Abgaben⸗Aolösung.

Holz⸗Ablösung.

Ablösung des der Mühle zu Motzen und dem Ritter⸗ gute Haus Zossen auf der Feldmark Töpchin zu⸗ stehenden Huͤtungsrechts und Spezial⸗Separation der Feldmark.

Separation der bäuerlichen Feldmark.

Abgaben⸗Ablösung.

Spezial⸗Separation.

Dienstregulirung und Separatio

Abgaben⸗Ablösung.

Muͤhlen⸗Abgaben⸗Regulirung.

Hütungs⸗Ablösung.

Abgaben⸗Ablösung. desgleichen. Separation. Hütungs⸗Separation.

e bei diesen Sachen aus irgend einem Verhältnisse ein Inter⸗ nicht zugezogen sind, hierdurch aufgefordert: sich

st 1853, Vormittags 10 Uhr, chäfts⸗Lokals, Niederwallstraße Nr. 39, anberaumten Termine mit hren Anträgen zu melden, ihr Interesse zur Sache nachzuweisen und demnächst der Vorlegung der bisherigen Verhandlungen gewärtig zu sein; widrigenfalls sie die Auseinanbersetzung, selbst im Falle der Verletzung, gegen sich gelten lassen müssen.

Königliche General⸗Kommission für die Kurmark Brandenburg.

v. Schmeling

Iia I1 Zu dem Vermögen des Handelsmann Karl Friedrich Wegener in Zittau ist der Concoursprozeß zu eröffnen gewesen und der sechste September 1853 zum Liquidationstermine bestimmt worden.

Es werden daher Alle, welche an das Ver⸗ mögen desselben aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben, bei Strafe der Ausschließung und bei Verlust der Wiederein⸗ setzung in den vorigen Stand hierdurch geladen, an dem oben bestimmten Tage rechtzeitig in Person beziehendlich mit den Ehemännern und als Vormünder oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu er⸗ scheinen, ihre Ansprüche gehörig anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem Streitsvertreter, so wie des Vorzugs halber unter sich binnen sechs Wochen rechtlich zu verfahren und den sieben und zwanzigsten Dkiober

41 8593 des Schlusses der Akten, so wie den fünften November 1853, der Bekanntmachung eines, jedenfalls für publizirt anzusehende. schließungsbescheides gewärtig zu sein.

Hiernächst haben die Liquidanten

den sechszehnten November 1853 fernerweit wegen eines Vergleiches bei Verlust ihrer Widersprüche gegen einen solchen allhier zu erscheinen, und über darauf gerichtete Vor⸗ schläge bestimmt und deutlich sich zu erklären, dieser Termin aber Erfolg nicht haben ollte, den ein und zwanzigsten Dezember 1853 zur Bekanntmachung eines Locationsbescheides, welcher Mittags 12 Uhr ebenfalls für publizirt erachtet werden wird, an hiesiger Gerichtsstelle sich einzufinden.

Auswärtige Gläubiger werden bedeutet, wegen künftiger Ladungen in hiesigem Gerichtsbezirke Bevollmächtigte zu bestellen.

Zittau, am 21. März 1853.

Das Königliche Landgericht.

[741] 8V

von neuen Zuͤndnadelwaffen.

In Folge des zum Vermögen des landesflüch⸗ tigen Technikers Friedrich Wilhelm Krutzsch, ge⸗ wesenen Mitinhabers des früher unter der Firma Krutzsch u. Oschatz, später unter der Firma Nest⸗ ler u. Krutzsch zu Johanngeorgenstadt bestande⸗ nen Gewehrfabrikationsgeschäfts eröffneten Kon⸗ kurses, sollen mit Genehmigung des zweiten Theil⸗ habers von der letzteren Firma, Herrn Hammer⸗ werksbesitzers Carl Gotthilf Nestler zu Wittigs⸗ thal, auf Requisition des Königl. sächsischen Ge⸗ richts zu Johanngeorgenstadt, von dem unter⸗ zeichneten Notar an neuen Zündnadel⸗ waffen,

390 Stück gezogene und bajonettirte Flinten

518 Stück Karabiner,

8 1 Schrotflinte und 1 Wallbüchse nebst zubehöriger Kugelform und Patronenpresse mit circa 150 Stück Patronen, in Partien gegen Baarzahlung Montag, den 20. Juni 1853 und folgende Tage, Vormittags von 9 bis 11 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, auf der Buchhändler⸗ Börse zu Leipzig öffentlich versteigert werden.

Die Taxe der Waffen ist auf dem unter dem hiesigen Rathhause aushängenden Anschlag an⸗ gegeben. Mustergewehre, nach denen die übrigen gearbeitet sind, ohne daß jedoch deshalb eine Ga⸗ rantie übernommen wird, liegen bei Herrn Carl Rosenbaum in Hamburg und auf der Expedition des Unterzeichneten (Leipzig, Nicolaistraße Nr. 45) zur Ansicht aus.

Leipzig, am 28. Mai 1853. 1

Advokat Robert Kretschmann jun., Königl. sächs. Notar.

fbuchdruckerei.

Mittags 12 Uhr,

das Abonnement beträgt:— 25 Sgr. für ¼ Jahr 9 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 Rlhlr. 27 Sgr.

Königlich

ns 8* ⸗Anstalten des In⸗ und

ven. nehmen Zestellungen an, L. 5 die Expeditionen des 5 g. Preuß. Stgats-Anzeigers Maner⸗Btraße Nr. 5.1ü., und

der Preußi ; e. züabe Kürschen Zeitung, Leipziger

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Steuer⸗ und Gemeinde⸗Einnehmer Heinrich Rey zu Blatzheim, Kreis Bergheim, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Thor⸗Controleur Stuhde zu Rathenow und dem evangelischen Schullehrer Mücke zu Pawellau, im Kreise Polnisch⸗

Wartenberg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

8

und Medizinal⸗Angelegenheiten 1

Der Erzpriester Polomsky in Poppelau ist zum Direktor der im Regierungs⸗Bezirk Oppeln bestehenden Königlichen Typhus⸗

Waisen⸗Anstalten ernannt; so wie

Die Berufung des Kandidaten des höhern Schulamts Fried⸗ rich Wilhelm Albert Stechert als ordentlicher Lehrer an der Gewerbe⸗ und Handlungsschule in Magdeburg bestätigt; un

Der Kreis⸗Wundarzt Eskuchen zu Wiedenbrück, Regierungs⸗ Bezirks Minden, in gleicher Eigenschaft in den Kreis Arnsberg

Bekanntmachung vom 3. Juni 1853 betreffend

die Herabsetzung des Zinsfußes der Prioritäts⸗

Obligationen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, Serie I., II. und III.

Da beschlossen worden ist, den Zinsfuß der zufolge des Privi⸗ legiums vom 26. Juni 1846 (Gesetz⸗Sammlung S. 238) und der Allerhöchsten Bestätigungs⸗Urkunde vom 20. August 1847 (Gesetz— Sammlung S. 343) mit 3,500,000 Rthlr. und resp. 2,300,000 Rthlr. ausgegebenen Prioritäts⸗Obligationen der Niederschlesisch⸗ Mär⸗ kischen Eisenbahn, Serie J., II. und III. vom 1. Oktober dieses Jahres ab von 4 ½ auf 4 Prozent herabzusetzen, so wer⸗ den diese Obligationen behufs der Rückzahlung des Kapitals zum 1. Oktober d. J. hierdurch gekündigt mit der Maßgabe, daß den⸗ jenigen Obligationen⸗Inhabern, welche sich mit jener Zinsherab⸗ setzung einverstanden erklären, und dies spätestens bis zum 1. Sep⸗ tember d. J. durch Einreichung ihrer Obligationen mit dazu gehörigen Zins⸗Coupons Nr. 15 bis 20 bei der Hauptkasse der Königlichen Verwaltung der Niederschlesisch⸗Maͤrkischen Eisenbahn, welche dieselben an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags entgegennehmen wird, zu erkennen geben, eine Prämie von ½ 2 ro⸗

zent des Kapitals, außer den Stückzinsen für das Vierteljahr vom 1. Juli bis zum 30. September d. J. mit 1 ½ Prozent ausgezahlt werden soll. Die Obligationen werden, mit dem Reductions⸗ Stempel bedruckt, mit einem Zins-Coupon über die Stückzinsen à 4 Prozent für das Quartal vom 1. Oktober bis 31. Dezember d. J., so wie mit einer neuen Serie Coupons über die vierprozen⸗ tigen Zinsen für die Jahre 1854 bis 1857 den Einreichern zurück⸗ gegeben werden. 8

8 8 8 v“ Von denjenigen Inhabern von Obligalionen, welche nicht bis zum 1. September d. J. bei der gedachten Kasse einge⸗ reicht haben, wird angenommen, daß sie auf die Zinsherabsetzung nicht eingehen wollen, sondern die Rücknahme des Kapitals vor⸗ ziehen, und werden dieselben hiermit aufgesordert, das Kapital nebst den Stückzinsen für das Quartal vom 1. Juli bis 30. September d. J. gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und dazu gehörigen Coupons Nr. 15 bis 20 vom 1. Oktober d. J. ab an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags bei der ge⸗ dachten Kasse in Empfang zu nehmen. Der Betrag der bei Ablie⸗ ferung der Obligationen fehlenden Zins⸗Coupons wird von dem Kapitale in Abzug gebracht. Mit dem 1. Oktober d. J. hört die Verzinsung der nicht konvertirten Obligationen auf.

Verlin, den 3. Jun 1853.

Natan. Rolcke, Gamet.

*

Ernaunt ist: Der bisherige Rentenb k⸗Secretair August G

zum Rentenbank⸗Buchhalter.

Versetzt sind: Der Referendarius Neide an das Appellations⸗ gericht zu Königsberg; der Auskultator Sahm von dem Kammergericht zu Berlin an das Kollegium des Appellationsgerichts zu Insterburg; der Post⸗Inspektor Calame, früher in Danzig, in gleicher Eigenschaft nach

Gumbinnen.

Vereidigt ist: Der Dr. medicinae et chirurgiae Ernst Friedrich Kuhr, gegenwärtig in Splitter bei Tilsit, als praktischer Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer.

Angestellt ist: 2 provisorisch angestellte Rentenbank⸗Buchhalter Friedrich Spangenberg als Rentenbank⸗Secretair definitiv.

Bestätigt ist: Der provisorisch angestellte Rentenbank⸗Buchhalter Albert Reyländer als solcher definitiv und ist demselben die interimistische Verwaltung der Rentenbank⸗Kasse übertragen