1853 / 136 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

I. Nachstehende Verschollene:

1) der Handlungsdiener Johann Jakob Speck⸗ mann von hier, der sich vor ungefahr 36 Jahren nach Amerika begebtn hat und

seitdem verschollen ist; 1

2) der Seefahrer George Boehling, geboren 1809, der im Jahre 1841 von Süd⸗ Amerika aus die letzte Nachricht von sich egeben hat und dessen Vermögen unge⸗ saubr 10 Rthlr. beträgt;

3) der Kaufmann Karl August König, der

seit dem Herbste 1837 verschollen ist und dessen Vermögen aus ungefähr 120 Rthlr. besteht;

4) der Peter Loewenicht oder Loewnich, geb. hierselbst am 8. September 1789, der seit dem Jahre 1806 verschollen ist und dessen Vermögen ungefähr 50 Rthlr. beträgt;

5) die unverehelichte Karoline Henriette Mar⸗ tens oder Martins, die seit mindestens 40 Jahren verschollen ist und für die auf einem zur Ostbahn gegen Zahlung von 450 Rthlrn. expropriirten Grundstücke zur ersten Stelle ein Kapital von 1000 Rthlr.

I

6) der Karl Erdmann Dehn, geb. zu Pase⸗ wark am 30. Oktober 1803, verschollen seit 1840, für welchen ungefähr 12 Rthlr. im Depositorio des unterzeichneten Gerichts sich befinden;

7) der Arbeiter Martin Haselau, aus Gute⸗ herberge gebürtig, der seit dem Jahre 1836 verschollen ist;

) der Papiermachergeselle Johann Formella oder Frohnell, auch Fornella genaunt,

geb. zu Matern am 27. Mai 1814, des⸗ sen Vermögen ungefähr 45 Rthlr. be⸗ trägt;

9) der Schiffskoch Johann Jakob Canzler oder Kautzler, geb. hierselbst 1792, der seit dem Jahre 1832 verschollen ist und dessen Vermögen ungefähr 85 Rthlr. be⸗ trägt;

10) der Seefahrer Wilhelm Gregorius aus

MNeukrug, geb. den 5. Mai 1812, der seit dem Jahre 1841 verschollen ist und des⸗ sen Vermögen ungefähr 12 Rthlr. beträgt;

11) der Seefahrer Karl Eduard Steingräber, geb. zu Neufahrwasser am 23. Februar 1811, verschollen seit dem Jahre 1840, dessen ermitteltes Vermögen ungefähr 300 Rthlr. beträgt;

12) ,der Seefahrer Ephraim Hanfstengel, geb. zu Steegen den 17. November 1817, seit länger als 10 Jahren verschollen, fuͤr den ein Vernögen von ca. 5 Rthlrn. er⸗ mittelt ist;

143) der Schiffscapitain Theodor Joseph Kaa⸗ el oder Kagel, geb. hierselbst 1799, der en dem Jahre 1840 verschollen ist;

so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer,

II. die unbekannten Erben nachstehender Per⸗ sonen:

1) des am 19. Oktober 1831 zu Heubude verstorbenen Käthners Heinrich Krüger, dessen Nachlaß aus einem zu Heubude belegenen Käthnergrundstücke von unbe⸗

deutendem Werthe besteht;

2) der am 4. Februar 1837 hierselbst ver⸗ storbenen Wittwe Elreonora Charlotte Hausemann, geb. Katschke oder Katzke, deren Nachlaß ungefähr 78 Rthlr. be⸗ trägt;

3) der am 16. Dezember 1850 zu Neufahr⸗

wasser verstorbenen Wittwe Elisabeth Arndt, geb. Schachtschneider, deren Nach⸗ laß ungefähr 1 Rthlr. beträgt; der am 21. Januar 1852 hierselbst ver⸗ storbenen unverehelichten Wilhelmine Hoff, deren Nachlaß ungefähr 230 Rthlr. be⸗ 1“ 5) der am 31. Oktober 1851 zu Jeschkenthal verstorbenen unverehelichten Dorothea He⸗ lene Rickert, deren Nachlaß aus ungefähr 14 Rthlr. besteht

werden hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Mo⸗

naten, spätestens aber in dem auf ooEag1864 Wealt1h

vor Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Mix an hie⸗

siger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu mel— den, widrigenfalls die ad IJ. genannten Verschol⸗ lenen für todt erklärt und die unbekannten Erben aller vorstehend genangten Personen werden prä⸗ kludirt werden, dergestalt, daß der Nachlaß der⸗ selben den sich legitimirenden nächsten Erben, oder, falls solche nicht ermittelt werden sollten, dem Königlichen Fiskus resp. dem Gemeinde⸗ Vorstande der Stadt Danzig verabfolgt werden wird.

Der nach erfolgter Präklusion sich meldende Erbe muß alle Handlungen und Die positionen desjenigen anerkennen, dem der Nachlaß über⸗ wiesen ist und darf von ihm weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der erhobenen Nutzungen sor⸗ dern, sondern ist verpflichtet, sich mit dem Vorhandenen zu begnugen. h

Dats den 11. Apel 18383.

Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht, IJ. Abtheilung.

. Versteigerung Königl. Graditzer [754] Hauptgestütpferde.

beeni hni d. J. Vormittags 10 Uhr ab, sollen auf dem König⸗ lichen Gestüthofe zu Repitz bei Torgau nachbe⸗ zeichnete Gestütspferde, und zwar circa:

1) 9 Stück alte Beschäler und 8 Stück 5⸗ und Ajährige Hengste inel. 1 Wallach,

2) 12 alte bedeckte Mutterstuten,

3) 8 Stück 4jährige Stuten und

4) einige für das Gestüt unbrauchbare Fohlen verschiedener Jahrgänge,

gegen gleich baare Bezahlung in preußisch Cou⸗

rant unter den im Termine bekannt zu machen⸗

den Bedingungen, versteigert werden.

Gedruckte Auctionslisten sind vom 8. Juni ab in der Gestüt⸗Expedirion zu Graditz gratis zu bekommen.

Graditz, den 1. Juni 1853.

1]

[790], önigliche Niederschlesisch⸗ Märkische Eisenbahn.

Mit Bezug auf die Anzeige der Königlichen Hauptverwaltung der Staateschulden vom 3. d. M., die Herabsetzung des Zins fußes der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen Serie I. II. III. betreffend, machen wir hierdurch bekannt, daß die Anmeldungen zur Konvertirung vom 15. Juli a. c. ab bei unserer Haupt⸗Kasse angenommen werden, die Formulare zu den mit den Obligationen einzureichenden Verzeichnissen aber schon vom 1sten ejd. m. an bei derselben zu haben sind.

Berlin, den 8. Juni 1853.

Königliche Direction der Niedersch Märkischen Eisenbahn.

ss eldorf— Elberfelder Eisenbahn.

Durch Beschluß der General—⸗ Versammlung vom AÄten d. ist die Dividende für das Jahr 1852 auf 2 ½ Prozent festgesetzt

worden, welche vom 15ten d. s ab bis zum 14. Juli inkl. bei

den Bangq

Herrn Wilh. Cleff, hierselbst,

Herren von der Heydt⸗Kersten & Söhne,

in Elberfeld,

Herrn Mendelssohn & Comp., in Berlin, gegen Aushändigung der betreffenden Dividenden⸗ Coupons erhoben werden kann. Vom 15. Juli an findet die Einlösung resp. Auszahlung nur bei unserer hiesigen Hauptkasse statt.

Düsseldorf, den 7. Juni 1853.

Die Direction.

191 Wilhelms⸗Bahn.

Die am 1. Juli d. J. fällig werdenden Zin⸗ sen unserer Prioritäts⸗Obligationen können vom 1. bis 15. Juli c. täglich von 9 bis 1 Uhr mit Ausnahme der Sonntage bei der Hauptkasse hierselbst, in Berlin bei Herrn M. Oppenheims Söhne und in Breslau bei Herrn Eichborn & Comp. gegen Abgabe der mit einem Verzeich⸗ niß zu versehenden Coupons erhoben werden.

Hierbei bringen wir zugleich die Erhebung des Nominal⸗Betrages der nach unserer Bekannt⸗ machung vom 18. September 1852 gekündig⸗ ten Prioritäts⸗Obligationen nachstehender Num⸗ mern den Besitzern mit dem Bemerken in Erin⸗ nerung: daß deren Verzinsung vom 1. Januar d. J. ab bereits aufgehört hat.

100 Rthlr. Nr. 400. 101. 102. 334. 335. 440. 441. 442. 443. 572. 595 und 1039. 50 Rthlr. Nr. 805. 908. 944. 959. 960. 141bö-8. 1286. 42828 8ä1832. 47604. 1605. 1606. 1607. 1669. 1TIIBZ-9-oh5 uünd S-e

EEEEö“ Das Direktorium.

zur Einberufung unbekannter gesetz⸗ lichen Erben.

Von dem K. K. Bezirks⸗Kollegial⸗Gerichte Bruck an der Leitha werden die gesetzlichen Erben des den 24. Juli 1852 verstorbenen Wilhelm Genth, Hausbesitzers und Gemeinde⸗Rathes zu Bruck a. d. Leitha aufgefordert, binnen Einem Jahre, von dem unten angesetzten Tage an ge⸗ rechnet, sich bei diesem Bezirks⸗Kollegial⸗Gerichte zu melden und unter Ausweisung ihres gesetz⸗ lichen Erbrechtes ihre Erberklärung anzubringen, widrigens die Verlassenschaft mit jenen, die sich erberklärt haben, verhandelt und ihnen eingeant⸗ wortet, der nicht angetretene Theil der Verlassen⸗ schaft aber, oder wenn sich Niemand erberklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erblos eingezogen würde, und den sich allenfalls später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten bleiben, als sie durch Ver⸗ jährung nicht erloschen wären.

Bruck a. d. Leitha, am 10. Mai 1853.

Der K. K. Landesgerichtsrath gez. Schumann.

Redaction und Rendantur: Sch wieger.

Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Rudolph Deiter.)

Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Mit dem 1. Juli d. J. beginnt ein neues Abonnement auf den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Derselbe wird, wie seither, als ein Central-Organ für amtliche Nachrichten von allgemeinem Interesse aus allen Zweigen der

Staats⸗Verwaltung in dem bisherigen Formate erscheinen. Zugleich aber wird der Staate Anzeiger dontk An

d. J. ab in einem nicht amtlichen Theile eine kurze Uebersicht der politischen Begebenheiten bringen. Der Abonnements⸗Preis beträgt, wie seither, 25 Sgr. vierteljährlich in allen Theilen der Preußischen

Monarchie. Bestellungen für Berlin nehmen die Expedition des jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen.

Staats⸗Anzeigers, Mauer⸗Straße Nr. 54.,

Exemplare des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers können, und zwar: vom Januar bis Ende Juni 1852 für den Abonnements⸗Preis von 20 Sgr. quartaliter

und ööuTRg6Vg IA16öö1“

do. =25 Sgr. do.

so wie das Sachregister zu den im Staats⸗Anzeiger vom 1. Juli 1851 bis ultimo Dezember 1852 enthaltenen Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen ꝛc. zu dem Preise von Sgr. auf dem vorstehend angegebenen Wege nachgeliefert werden.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Ober⸗Bergrath Erbreich auf sein Ansuchen aus dem Staatsdienst in Gnaden zu entlassen; und

Den bisherigen Direktor des Bergamts zu Siegen, Bergrath Krug von Nidda, zum Ober⸗Bergrath zu ernennen.

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Berlin, den 11. Juni 1853. h

Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Sach⸗ sen⸗Koburg⸗Gotha sind nach Köln, und .

Se. Hoheit der Prinz Peter von Oldenburg nach burg abgereist.

Minist Arbeiten.

Verfügung vom 2. Juni 1853 nach welcher Sen sen, in Quantitäten von mehr als 20 Pfund, dem ostzwange nicht unterliegen sollen, wenn diesel⸗

Verfügung vom 6. November 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 274 S. 1629),.

6

Verfügung vom 18. März 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 7

Den Grundsätzen entsprechend, welche nach der Bescheidung vom 6. November 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 274 S. 1629) und nach der General⸗Verfügung vom 18. März 1853 (Staats⸗Anzei⸗ ger Nr. 72 S. 466) als maßgebend gelten, wenn es sich darum handelt, zu beurtheilen, ob bestimmte Kategorieen von Paket⸗ sendungen als postzwangspflichtig zu erachten sind oder nicht, unter⸗

liegen wie hierdurch, in Folge mehrseitiger Anträge, allgemein angeordnet wird auch Sensen, deren Versendung in Quantitäten von mehr als 20 Pfund, aber in einzelnen Bunden von postzwangs⸗ pflichtigem Gewichte erfolgt, dem Postzwange nicht, wenn die zur Beförderung gelangenden einzelnen Bunde ohne daß eine wei⸗ tere Verpackung stattgefunden hat nur mit Stroh umwickelt

und weder versiegelt, noch sonst verschlossen sind.

Berlin, den 2. Juni 1853.

er Minister für öffentliche Arbeiten.

Justiz⸗Ministerium.

Allgemeine Verfügung vom 4. Juni 1853 be treffend das Verfahren gegen ausgetretene Militairpflichtige.

Strafgesetzbuch §. 140.

Es ist wahrgenommen worden, daß bei dem gerichtlichen Ver⸗ fahren gegen ausgetretene Militairpflichtige von einzelnen Gerichten ohne Unterschied der Fälle stets auf das geringste Maß der im §. 110 des Strafgesetzbuchs angedrohten Strafe, nämlich auf 50 Rthlr. Geldbuße erkannt, ohne daß dabei auf die Verhältnisse des Angeschuldigten und die sonst obwaltenden besonderen Umstände die gebührende Rücksicht genommen worden ist.

Dies ist der Absicht des Gesetzes nicht entsprechend. Indem das Strafgesetzbuch dem erkennenden Richter bei Abmessung der Geldstrafe einen ausgedehnten Spielraum zwischen 50 bis 1000 Rthlr. gestattet, hat es deutlich zu erkennen gegeben, daß das geringste Strafmaaß nicht etwa die Regel bilden und nur in ganz besonderen Fällen überschritten, sondern daß die Strafe nach den vielen möglichen Gradationen den Verhältnissen jedes einzelne Falles angepaßt werden soll.

Bei der eigenthümlichen Natur des in Rede stehenden Ver⸗ gehens hat das Gesetz als nächsten Anhaltspunkt für die Bemes⸗ sung der Strafe offenbar die Vermögenslage des Angeschul⸗