1853 / 142 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Wilh. Cleff hierselbst, von der Hey

Kersten & Söhne in Elberfeld und Men⸗ delssohn & Comp. in Berlin vom Verfall⸗ tage an in Empfang genommen werden können. Vom 1. August ab geschieht die Einlösung resp. Auszahlung nur bei unserer hiesigen Hauptkasse.

Düsseldorf, den 14. Juni 1853.

Die Direction.

Mit dem 15. Juni tritt auf unserer Bahn ein neuer Fahrplan in Kraft, welcher nachstehende Züge hat:

A. In der Richtung von Halle nach Gerstungen.

Zug I. Morgens 5 Uhr 30 Min. von Wei⸗ mar; Ankunft in Eisenach 8 Uhr.

Zug II. Morgens 4 Uhr 55 Min. von Halle; Ankunft in Eisenach 3 Uhr 50 Min. Nachmittags (Güterzug)

Zug III. Morgens 8 Uhr 15 Min. von Halle; Ankunft in Gerstungen Nachmittags 1 Uhr 50 Min.

Zug IV. Nachmittags 1 Uhr 45 Min. von Halle; Ankunft in Gerstungen Abends 7 Uhr 10 Min.

Zug V. Abends 6 Uhr 55 Min. von Halle;

Ankunft in Erfurt Abends 10 Uhr

40 Min. Abends 11 Uhr 4 Min. von Halle; Ankunft in Gerstungen Morgens 3 Uhr 30 Min.

Zug VII. Morgens 4 Uhr 30 Min. von Eise⸗ nach; Ankunft in Halle Vormittags 10 Uhr 5 Min.

Zug VIII. Morgens 5 Uhr 30 Min. von Ger⸗

8 stungen; Ankunft in Halle 2 Uhr 30. Min. Nachmitt. (Güterzug).

Zug IX. Vormittags 10 Uhr 30 Min. von Gerstungen; Ankunft in Halle 4 Uhr Nachmittags.

Zug X. Nachmittags 2 Uhr 15 Min. von Gerstungen; Ankunft in Halle 8 Uhr 10 Min. Abends.

Zug XI. Abends 7 Uhr von Eisenach; Ankunft

in Weimar 9 Uhr 40 Min. Abends.

Zug XII. Nachts 12 Uhr 50 Min. von Ger⸗ stungen; Ankunft in Halle 5 Uhr 40 Min. Morgens.

Der ausführliche Fahrplan ist in unseren Bahnhofs⸗Lokalen angeschlagen, auch bei unseren Billet⸗Expeditionen à 1 Sgr. pr. Exemplar käuf⸗ lich zu haben.

Die Züge III., IW., VI, 1X, X. und NII. stehen in unmittelbarer Verbindung mit denen der Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn; der bisherige mehrstündige Aufenthalt in Eisenach bei den Fahrten von Halle ab hört also vom 15. Juni ab auf.

Zug VI. und XII. sind Schnellzüge mit er⸗ höhten Fahrpreisen. Es können damit Personen nur in der IJ. und II. Wagenklasse befördert werden.

Erfunt, den 41. Junt 4853.

Die Direction

⸗Hamburger⸗Eisenbahn. Betriebs⸗Einnahmen:

Für Personen ꝛc.: Im Mai 1853 circa: 69,000 Thlr. Für Güter ꝛc.: 81,000 Thlr. Zu⸗ sammen: 150,000 Thlr. Für Personen ꝛc.: Im Mai 1852: 59,764 Thlr. 27 Sgr. 10 Pf. Für Güter zc.: 75,358 Thlr. 7 Sgr. 7 Pf. Zu⸗ sammen: 135,123 Thlr. 5 Sgr. 5 Pf., also im Mai 1853 mehr circa 15,000 Thlr. Vom 1. Januar bis Ende Mai 4853 sind erhoben: Für Personen ꝛc. circa: 206,000 Thlr. Für Güter ꝛc.: 443,000 Thlr. Zusammen: 649,000 Thlr. In derselben Zeit 1852: Für Per⸗ sonen ꝛc.: 221,386 Thlr. 16 Sgr. 9 Pf. Für Güter zc.: 373,143 Thlr. 24 Sgr. 2 Pf. Zusam⸗ men: 594,530 Thlr. 10 Sgr. 11 Pf. Also im

laufenden Jahre mehr circa: 55,000 Thlr.

versteigerung eines kostharen [830] Oelbildes

Montag 11. Juli 12 Uhr wird in der Geor- genstr. 29 das von Holland hierher gebrachte ausgezeichnete alte Oelbild, Cimon im Gefäng- nisse darstellend, versteigert werden. Nach dem ausgesprochenen Urtheile der Amsterda- mer Akademie und der Herren Cornelius, Hensel und J. G. Brücke worüber dem Unterschriebenen Dokumente vorliegen ist das Bild ein unverkennbares Original des van

Dyk, von besonderer Schönheit und Eigen- ihümlichkeit. Dasselbe kann täglich im Auc- tions-Lokale in Augenschein genommen werden.

Th. Müller,

Königl. Auct.-Kommissarius für Bücher und ͤ

[382] 111613“

Nachdem der Dorfkramer und Hausbesitzer Jo⸗ hann Gottfried Taubner zu Oberlauterbach bei Gericht seine Insolvenz angezeigt hat und in

Folge dessen zu seinem Vermögen der Konkurs⸗

Prozeß zu eröffnen gewesen ist, so werden Ge⸗

richtswegen alle bekannte und unbekannte Gläu⸗

biger Taubner's, andurch geladen,

den 25. Angust 1883, welchen wir zum Liquidations⸗Termine anberaumt haben, vor uns an ordentlicher Gerichtsstelle per⸗ sönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmäch⸗ tigte zu erscheinen, ihre Forderungen bei Vermei⸗ dung der Ausschließung und bei Verlust der Wie⸗ dereinsetzung in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, hiernächst mit dem bestellten Konkursvertreter und wegen der Priorität bezie⸗ hendlich unter sich selbst zu verfahren, das Ver⸗ fahren binnen 6 Wochen abzusetzen und zu be⸗ schließen, demnächst

den 13. Oktober 1853 der Publication eines Präklusivbescheids, welcher rücksichtlich der Außengebliebenen Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, gewärtig zu sein, sodann aber in dem auf

I. Nkeebher185

von uns angesetzten Vergleichs⸗Termine ander⸗ weit an hiesiger Gerichtsstelle legal zu erscheinen, den gütlichen Verhandlungen unter der Verwar⸗ nung, daß Diejenigen, welche sich über Annahme der Vergleichs⸗Vorschläge nicht oder nicht bestimmt erklären, für übereinstimmend mit den Beschlüssen der Mehrzahl werden angesehen werden, beizu⸗ wohnen und sich, wenn ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, den 1 2. Novemnber 1889

der Inrotulation der Akten zur Abfassung eines Locations-Urtels, welches

JJAI111“ bekannt gemacht und rücksichtlich der Außenbleiben⸗ den ebenfalls Mittags 12 Uhr für publizirt er⸗ achtet werden wird, zu gewärtigen.

Auswärtige Gläubiger haben zu Empfang⸗ nahme künftiger Ladungen und Notificationen Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen.

Falkenstein im Königl. sächs. Voigtlande, den

12. März 1853.

Die Gerichte daselbst. Größel.

““

Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für das vierteljahr allen Theiten der Monarchie

in 5 ohne Preis⸗ Erhöhung.

Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes neymen Zestellung An für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers:

Mauer⸗Straße Nr. 54.

nehmen geruht, wodurch der bisherige außerordentliche Gesandte

Berlin, den 17. Juni.

Se. Majestät der König haben gestern Mittag im Schlosse zu Bellevne dem Marquis de Moustier eine Privat⸗Audienz zu er⸗ theilen und aus dessen Händen sowohl das Schreiben enigegenzu⸗

und bevollmächtigte Minister Sr. Majestät des Kaisers der Fran⸗ zosen, Baron Burignot de Varennes, von diesem Posten ab⸗ berufen wird, als ein zweites, welches den Marquis de Moustier in gleicher Eigenschaft bei Allerhöchstdenenselben beglaubigt.

Unmittelbar darauf empfingen Se. Majestät der König in einer Privat⸗Audienz aus den Händen des Grafen de Launay ein Schreiben Sr. Majestät des Königs von Sardinien, wodurch der⸗ selbe in der Eigenschaft eines Minister⸗Residenten am Allerhöchsten Hoflager alkreditirt wird.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Rektor am Gymnasium zu Görlitz, Professor Dr. Anton, so wie den Geheimen expedirenden Secretatren, Kriegs⸗ räthen Schmieden und Meyer vom Kriegs⸗Ministerium, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen.

Potsdam, den 17. Juni.

Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Erzherzogin Sophie und der Erzherzog Karl Ludwig von Oesterreich sind auf Schloß Sanssouci eingetroffen.

Oktober v. J. wurde den Postbehörden zu erkennen gegeben, daß die Königliche Ober⸗Rechnungs⸗Kammer sich damit einverstanden erklärt habe, daß es der Beibringung von Haupt⸗ und Jahres Quittungen über fixirte Diäten und Remunerationen nicht bedürfe daß es vielmehr genüge, wenn den Rechnungen die monatlichen Quittungen als Beläge beigefügt würden. In Folge dessen sind bei mehreren Gerichten Zweifel darüber entstanden, ob die hiervo abweichende, im §. 31 der Instruction zur Anfertigung der Jahres Rechnungen und der Quartal⸗Abschlüsse der gerichtlichen Salarien

Kassen vom 1. März 1852 unter Nr. 7 enthaltene Vorschrift,

wonach über die für das ganze Jahr oder für einen kürzerer Zeitraum geleisteten Ausgaben an Besoldungen, Emolumenten und laufenden Diäten in der Regel Gene ral⸗Quittungen zu beschaffen und beizubringen sind, h ferner zu beobachten sei. Es ist dabei zugleich in Frage ellt worden: 8 ob die Stempelpflichtigkeit der Quittungen über fixirte Diäten, welche bei Bewilligung derselben nicht ausdrücklich als jähr⸗ liches Gehalt bezeichnet worden sind, sich nach den Jahres⸗ beträgen oder nach den einzelnen monatlichen Zahlungen bestimme. der Justiz⸗Minister hierüber mit der Königlichen Ober⸗ Rechnungs-Kammer und diese mit dem Herrn 8“ in Communlcation getreten, ist angenommen worden, daß fixirte Diäten künftig als periodische Hebungen im 8. des Stempelgesetzes vom 7. März 1822 zu behandeln und mäß in allen Verwaltungs⸗Ressorts gleichmäßig dacrxx 2 sei, daß über den Empfang derselben Jahresquittungen aus⸗ . 31 der Instruction vom ö 1852 unter Nr. 7 enthaltene Vorschrift ist daher von den Gerichten Zukunft zu befolgen, und versteht es sich im Uebrigen von selbst, l⸗Quittungen zu verwendende Stempel nach

daß der zu den Genera ng 1 8. S ö über welchen quittirt wird, nicht nach dem monat⸗

lichen Diätenbetrage zu berechnen ist. Berlin, den 7. Juni 1853.

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Mit dem 1. Juli d. J. beginnt ein neues Abonnement auf den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Derselbe wird, wie seither, als ein Central⸗Organ für amtliche Nachrichten von allgemeinem Interesse aus allen Zweigen der

Staats⸗Verwaltung in dem bisherigen Formate erscheinen. Zugleich aber wird der Staats⸗Anzeiger vom 1. Juli d. J. ab in einem nicht amtlichen Theile eine kurze Uebersicht der politischen Begebenheiten bringen.

Der Abonnements⸗Preis beträgt, wie seither, 25 Sgr. vierteljährlich in allen Theilen der Preußischen Monarchie. Bestellungen für Berlin nehmen die Exped jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen.

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Medizinal⸗Angelegenheiten.

Anstellung des Kandidaten des höheren Schulamts Dr. Julius Milde als sechster ordentlicher Lehrer an der höheren Bürgerschule zum heiligen Geist in Breslau; und

Die Wahl des Kandidaten des höheren Schulamts Wilhelm Hanke zum ordentlichen Lehrer am evangelischen Gymnastum zu Liegnitz ist bestätigt worden.

Exemplare des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers können, und zwar: vom Januar bis Ende Juni 1852 für den Abonnements⸗Preis vo 20 Sgr. quartaliter beiah do. 25 Sgr. do.

so wie das Sachregister zu den im Staats⸗Anzeiger vom 1.I ultimo Dezember 1852 enthaltenen Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen ꝛc. zu dem Preise von Allgemrine Verfügung vom 7. Juni 1853 beiden Garde⸗Landwehr⸗Kavallerie⸗Regimenter

auf dem vorstehend angegebenen Wege nachgeliefert werden. treffend die Stempelpflichtigkeit der Quittungen8— 8 über fixirte Diäten.

Erlaß vom 30. 1853 betreffend die Kassen⸗

Justiz⸗Ministerium. und Oekonomie⸗Verwaltung bei dem Stamm dex

s Sgr.

Verfügung vom 17. Oktober 1852. (Staats⸗Anzeiger Nr. 254, S. 1522.)

Bekanntmachung vom 15. August 1852. (Staats⸗Anzeige Verfügung vom 27. Mai 1853. (Staats⸗Anzeiger Nr. 134, S. 883). ö 8 8

5 11 Nh 1 S ie er Redaction und Rendantur: Schwieg

Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

(ARudolph Decker.) 8 Durch eine in dem Staats⸗Anzeiger von 1852, Nr. 254,

S. 1522 abgedruckte Verfügung des General⸗Postamts vom 17ten