1853 / 144 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Den Rechtsanwalt St Rath zu ernennen 8

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Cirkular⸗Verfügung vom 13. Mai 1853 betref

fend einen Nachtrag zu dem Verzeichnisse derje⸗

nigen Straßen, auf welche die Verordnung vom

16. Junt 1838 wegen der Kommunikationsabgaben Anwendung findet.

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Die Königliche Regierung erhält anliegend den dritten Nach⸗ trag zu dem Verzeichnisse derjenigen Straßen, auf welche die Ver⸗ ordnung vom 16. Juni 1838 wegen der Kommunications⸗Abgaben Anwendung findet, nebst einer beglaubigten Abschrift der denselben genehmigenden Allerhöchsten Ordre vom 21. Februar c. (a.) mit dem Auftrage, ersteren in Gemäßheit des §. 1. der gedachten Ver⸗ ordnung durch Ihr Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 13. Mai 1853

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

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Auf Ihren Bericht vom 16. Februar d. J. daß die Verordnung wegen der Communications⸗Abgaben vom 16. Juni 1838 auf diejenigen Straßen ausgedehnt werde, welche in dem hiermit zurückerfolgenden Dritten Nachtrage näher angege⸗ en sind und überlasse Ihnen die Bekanntmachung derselben durch die Amtsblätter der betreffenden Regierungen.

von der Heydt. von Bodelschwingh.

zum Verzeichniß der Straßen, auf welche die Verordnung

wegen der Communications⸗Abgaben vom 16. Juni 1838

Anwendung findet.

A. Im östlichen Theile des Staats:

von Prenzlow bis zur mecklenburgischen Gränze über Wolfs⸗

hagen. von Prenzlow nach Lychen über Boitzenburg. 6 2 höö Gränze über Treptow nach Jarmen. on Stralsund bis zur mecklenburgischen Gränze über P dorf, Demmin. 9 v c. von Demmin nach Burow. d. von Greifswald nach Poggendorf. e. vanen tte bn bis zur mecklenburgischen Gränze über Dam⸗ a. von Neustadt⸗Eberswalde nach Oderberg. b. von Danzig nach Karthaus über Zuckau. s. von Danzig nach Kahlebude. d. von Danzig nach Bohnsackerfähre. a. von Gramzow nach Passow. b. von Boitzenburg nach Greiffenberg. 89 - Kolberg nach Kolbergermünde. 8 8 Fügensvalde nach Rügenwaldermünde. n Stolpe bis zur westpreußischen Gränze über Zuckers, „. von Zuckers nach Rummelsburg. Leö e.

genehmige Ich,

ad 109)

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a. b.

d.

von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von von

Stargardt nach Polzin über Freienwalde.

Körlin nach Flederborn über Polzin, Neu⸗Stettin. Tilsit nach Schirwindt über Ragnit, Pillkallen. Kraupischken nach Lyck über Marggrabowa. Bischofsburg nach Ortelsburg. Neustadt⸗Eberswalde nach Wrietzen über Freienwalde. Nikolai über Pleß bis zur Landesgränze.

Ratibor nach Pleß über Rybnick.

Gleiwitz nach Rybnick.

Gleiwitz nach Tarnowitz.

Malapane nach Tarnowitz über Kieletzke.

Kieletzte nach Beuthen über Peiskretscham.

Oels nach Kreuzburg über Namslau.

Brieg nach Noldau über Gülchen

Pleschen nach Neustadt a. W.

Posen nach Ostrowo über Schrimm, Krotoschin. Krotoschin bis zur schlesischen Gränze üͤber Zduny Glogau nach Neusalz uber Beuthen.

Spremberg nach Görlitz über Muskau, Niesky. Niesly bis zur Landesgränze auf Löbau.

Görlitz nach Greiffenberg über Lauban.

Kohlfurt nach Lauban.

Warmbrunn nach Josephinenhütte über Petersdor Jauer nach Landshut über Bolkenhayn.

Landshut nach Ketschdorf.

Hermsdorf nach Salzbrunn über Weisstein.

Glatz nach Neisse über Patschkan.

Strehlen nach Patschkau über Münsterberg.

Neisse nach Zuckmantel über Ziegenhals.

Ziegenhals nach Niclasdorf.

Berlin (Kottbuser Thor) nach Glasow.

Potsdam nach Spandau.

Luckenwalde nach Jüterbogt. Beushausen über Viernau bis zur Landesgränze auf Schmal⸗

kalden.

von

Neuschreptowv bis zur Landesgränze über

Meienburg.

vom und von von von von

von von von von von

Aachen⸗Eupener Actienstraße. Diese Straße endigt in Heinsberg und die

Zernitzer Eisenbahnhofe bis zur Landes gränze Wittstock.

Berlin nach Charlottenburg über Moabit.

Perleberg nach Pritzwalk.

den Rehbergen nach Hennigsdorf über Tegel.

Berlin über Reinickendorf bis zur berlin⸗strelitzer Chaussee

B. Im westlichen Theile des Staats:

Montjoie nach Eupen.

Brohl nach Tönnisstein.

Neuß nach Neußerfürth.

Richterich bis zur Landesgränze über Horbach.

der Aachen⸗Trierer Staatsstraße über Burtscheid bis in die

Erkelenz fällt aus.

von von von von von von von von von von

Viersen nach Aldekerk über Suͤüchteln, Vorst, Kempen. Süchteln nach Straelen über Gräfrath. Geilenkirchen bis zur Landesgränze über Gangelt Heinsberg bis zur Landesgränze über Kempen. Aldenhoven nach Linnich.

Düren nach Euskirchen über Zülpich.

Brühl nach Lechenich über Liblar.

Bonn nach Kelberg über Altenahr.

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Alienahr nach Sinzig über Ahrweiler.

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Bülchenbach über St. Vith bis zur Landesgränze bei Mal⸗

scheid.

von von von von nach von

Baugnez nach St. Vith über Engelsdorf. Ehrenbreitstein bis zur Landesgränze bei Niederlahnstein. Lützerath nach Alf.

Meitnich nach Nonnweiler und von Hermeskeil über Thalfang

Morbach. der Aachen⸗Trierer Staatsstraße bei Malbergweich nach

Wittlich.

von von von von von biet von

der Landesgränze bei Vianden über Bittburg bis Baden. Prüm nach Sinspelt über Lünebach.

Merzig bis zur Landesgränze über Losheim.

Lisdorf bis Niederaltdorf über Wallerfangen.

Birkenfeld nach Kusel, so weit diese Straße preußisches Ge⸗ berührt. 8 8 Homburg nach Meisenheim, so weil diese Straße preußisches

Gebiet berührt.

von von von von von von von von von von von von

Mülheim am Rhein nach Gladbach.

Beuel nach Overath über Siegburg.

Hangelar nach Buisdorf.

Ratingen nach Wälfrath über Homberg.

Steele nach Bredeney über Rellinghausen.

dem Chausseehause Engelsburg nach Bochum.

Haltern nach Bochum über Recklinghausen. Ronsdorf über Erbschloe bis zur Beckmannschen Privatstraße. Remscheid nach Kranenhöhe über Müngsten.

Altena nach Rönkhausen uͤber Werdohl,.

Wipperfürth nach Engelskirchen über Lindlar. ver Köln⸗Berliner Straße durch Westernkotten bis zur Min⸗

den⸗Koblenzer Straße.

von

Beuel nach Bendorf über Linz.

Pritzwalk,

Strecke von da bis

von Weißenthurm bis zum Rhein auf Neuwied. von Engers nach Sayn.

von Sicgen nach Kirchen über Niederschelden.

von Vallendar durch das Fehrbachsthal bie zur Landesgrenze. von Neuwied nach Dierdorf.

von Crengeldanz nach Castrop.

von Schwelm nach Haslinghausen. und 165. Diese Straßen sind im Verzeichnisse zu löschen. von Winterberg bei Schwelm bis zur Bezirksgränze auf Rade⸗ vormwald.

von Milspe durch das Heilenbecker Thal bis in die Rader Straße. von Gießen nach Gladenbach, so weit solche den Kreis Wetzlar berührt. G

von Leimstruth nach Böhmerhüttenplatz über Berleburg.

von Gräfenbrück nach Crombach über Altenhundem, Welschenennest. von Altenhundem nach Winterberg über Schmallenberg.

von Dortmund nach Hörde.

von Wesel nach Bochold über Dingden.

von Haldern bis zur Münster⸗Emmericher Straße auf Isselburg. von Rheine, im Anschluß an die Straße von Ibbenbühren, über Burgsteinfurt bis zur Münster⸗Emmericher Straße bei Coesfeld. von Neheimerohl nach Grabenbrück über Echthausen.

von Brilon nach Belecke über Rüthen.

von Ossendorf nach Beverungen über Borgentreich.

von Hallenberg nach Somplar.

von Vlolho bis zur Landengränze auf Salzuffeln.

von Petershagen bis zur Landesgränze auf Bückeburg.

Bekanntmachung vom 19. Juni 1853 betreffend die Allerhöchste Bestätigung der Statuten einer unter dem Namen: „Gesellschaft für Rheinischen

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Bergwerks⸗ und Kupferhütten⸗Betrieb“ gebilde⸗ ten Actien⸗Gesellschaft zu Köln.

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Des Königs Majestät haben die Bildung einer Actien⸗Gesell⸗ chaft unter dem Namen: „Gesellschaft für Rheinischen Bergwerks⸗ und Kupferhütten⸗Betrieb“, mit dem Domizil zu Köln, Allerhöchst zu genehmigen und die Gesellschafts-Statuten unter mehreren Maß⸗ gaben zu bestätigen geruht, welche aus dem, nebst den Statuten durch das Amtsblatt der Regierung zu Köln zu veröffentlichenden Allerhöchsten Erlasse vom 13ten d. Mts. zu ersehen sind.

Solches wird nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über die Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843 hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 19. Juni 1853.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 1““

1 v ö““ vl“

Bekanntmachung vom 20. Juni 1853 betreffend

die Anmeldung von Civil⸗Eleven für den am

1. Oktober beginnenden Kursus der Königlichen Central⸗Turn⸗Anstalt zu Berlin.

Unter dem 18. August 1851 ist folgende. Verfügung an die Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegien und Regierungen der Monarchie, den Eintritt in die hierselbst errichtete Königliche Cen⸗ tral⸗Turn⸗Anstalt betreffend, erlassen worden:

Unter Bezugnahme auf die Cirkular⸗Verfügung vom 16. Fe⸗ bruar 1848 (Nr. 2682) benachrichtige ich das Königliche Provin⸗ zial⸗Schul⸗Kollegium, daß mit dem 1. Oktober d. J. an Stelle der bisher bestandenen Central⸗Bildungs⸗Anstalt für Lehrer in den Lei⸗ besübungen eine für das Ressort des Königlichen Kriegs⸗Ministe⸗ riums und des Königlichen Ministeriums der geistlichen ꝛc. Ange⸗ legenheiten gemeinschaftlich eingerichtete Central ⸗Turn⸗ Anstalt in

Wirksamkeit tritt.

In derselben sollen in einem jedesmal v 30. Juni dauernden Kursus eine Anzahl von E und eben so viel Civil⸗Eleven gemeinschaftlich unterrichtet und unter Zuhülfnahme der erforderlichen Hülfswissenschaften, nament⸗ lich der Anatomie und Physiologie, zu Lehrern der Gymnastik aus⸗ gebildet werden.

Die letztere soll aus dem von ihr bisher innegehaltenen Sta⸗ dium einer mehr oder weniger isolirt stehenden Uebung der Körper⸗ kräfte heraustreten und unter angemessener Berücksichtigung des Ling⸗ schen Systems auf rationellem Wege betrieben und für das Ge⸗ sammtgebiet der Erziehung der männlichen Jugend fruchtbarer zu machen gesucht werden.

Die Anstalt wird geleitet von dem zum Dirigenten derselben ernannten Königlichen Hauptmann Rothstein. Unter demselben ar⸗ beiten die erforderlichen Militair⸗ und Civil⸗Lehrer, so wie ein Arzt. In der Anstalt werden täglich im Durchschnitt 5 Stunden praktische und theoretischer Unterricht ertheilt. Der gesammte Unterricht ist unentgeltlich.

In der Anstalt werden vorzugsweise junge Schulmänner ihre Ausbildung finden, welchen künftig der Unterricht in der Gymnastik an Gymnasten, Real⸗ und Bürger⸗Schulen und Schullehrer⸗Semi⸗ narien zu übertragen ist. Dieselben werden ihren Aufenthalt in Berlin, wenn auch in beschränktem Maße, auch zu ihrer Vervoll⸗ kommnung in anderen Zweigen des Wissens mitbenutzen können. Unterstützungen der Eleven können für jetzt nur in den dringendsten und besonders motivirten Fällen in Aussicht gestellt werden.

Für künftig erwarte ich die Anmeldungen zum Eintritt in die Central⸗Turn⸗Anstalt spätestens bis zum 1. August jedes Jahres. Für den bevorstehenden Kursus müssen dieselben längstens bis zum 15. September mir eingereicht werden. Das Königliche Provinzial⸗ Schul⸗Kollegium hat unverzüglich die betreffenden Unterrichts⸗Anstal⸗ ten und Schulamts⸗Kandidaten seines Ressorts von dem Inhalt dieser Verfügung in Kenntniß zu setzen und mir bis zum 15. September an⸗ zuzeigen, ob und welche Individuen zum Eintritt geeignet und bereit sind, wonach ich dieselben von meiner Entscheidung direkt so zeitig in Kenntniß setzen werde, daß sie bis zum 1. Oktober noch hier eintreffen können. .“ b

8 8 8 der geistlichen,

Angelegenheiten.

An sämmtliche Königliche Provinzial⸗ Schul⸗Kollegien.

Verfügung wird hierdurch mit dem Bemerken, daß An⸗ meldungen von Civil⸗Eleven für den in diesem Jahr am 1. Okto⸗ ber wieder beginnenden Kursus bis zum 1. September d. J. bei mir eingehen müssen, zur öffentlichen Kenntnißnahme gebracht.

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ter der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

on Raumer.

Ernannt sind: Zu Geheimen Rechnungs⸗Revisoren, die Geheimen revidirenden Kalkulatoren Koerner und Groß; zu Geheimen revidirenden Kalkulatoren, der vormalige Kammergerichts⸗ Referendarius Brelow, der Intendantur⸗Secretair Voelschow von der Intendantur des 2ten Armee⸗Corps, der Regierungs⸗ Sekretariats⸗Assistent Theitge von der Königlichen Regierung zu Arnsberg, und der Kreisgerichts⸗Kalkulator Koch aus Spandau; zum Geheimen Kanzlei⸗Secretair der Sergeant und Regiments⸗ schreiber vom Garde⸗Husaren⸗Regiment, Neumann. b