1853 / 148 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Erben, deren Erben oder nächste Verwandte, hierdurch vorgeladen, sich am 1. Mai 1854,

Vormittags um 11 Uhr, vor dem Gerichts⸗ Assessor Duddenhausen, im hiesigen Gerichts⸗ gebäude einzusinden und ihr Erbrecht gehörig nachzuweisen, unter der Verwarnung, daß, wenn sich kein Erbe meldet, der Nachlaß, als ein herren⸗ loses Gut, dem Fiskus anheimfallen wird, und der erst etwa nach erfolgter Präklusion sich mel⸗ dende Erbe alle dessen Handlungen und Dispo⸗ sitionen anzuerkennen und zu übernehmen schul⸗ dig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem noch Vorhandenen zu begnügen verbunden ist.

Als Bevollmächtigte werden die Rechtsanwälte Brock, Hecht oder Salomon namhaft gemacht.

Kempen, den 10. Mai 1853. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

8

Die Lieferung des Bedarfs des Kammergerichts an Brennholz für den Winter 1853/54, unge⸗ fähr in 23 Haufen Eichen⸗Kloben⸗Borkholz und 12 Haufen Kienen⸗Klobenholz bestehend, soll dem Mindestfordernden überlassen werden.

Die Bedingungen sind bei dem Kastellan des Kammergerichts einzusehen und schriftliche Sub⸗ missionen sind bis 9. Juli c. versiegelt einzu⸗ rxeichen.

Berlin, den 18. Juni 1853.

[864] Bekanntmachung.

In Folge der mit dem 16ten huj. eingetrete⸗ nen Veränderung im Fahrplane der Berlin⸗ Anhaltischen Eisenbahn wird

1) die tägliche Personenpost zwischen Jüterbog und Luckau aus Jüterbog: um 11 Uhr Vorm., statt 12 Uhr Mitt.; aus Luckau: um 1 Uhr früh, statt 2 Uhr früh;

2) die wöchentlich 4malige Personenpost zwischen CX , 1 8 5 Jüterbog und Treuenbrietzen aus Jüterbog: am Montag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend, wie bisher, aus der Stadt 3 Uhr Nachm., vom Bahnhofe 3 ¾ Uhr Nachm.;

1010

aus Treuenbrietzen; an denselben Tagen 6 Uhr, statt 6 ¾ Uhr früh, abgefertigt. Danach treffen in Jüterbog ein: die Post ad 14 um 7 Uhr 40 Minuten Vorm.; die Post ad 2 um 8 Uhr 15 Minuten Vorm.: auf dem Bahnhofe und um 8 Uhr 30 Minuten Vorm.: in der Stadt, und stehen mit der in Jüterbog von 8 ½ bis 9 ¼ Uhr Vorm. eingehenden 4 Zuͤgen der Berlin⸗ Anhaltischen und der Berlin⸗Röderauer Bahn nach beiden Richtungen hin in Verbindung.

Potsdam, den 22. Juni 1853.

Balde.

[870] Holzverkauf.

O“ Mittags 12 Uhr,

sollen im Lokale des Köntglichen Rentamts Neu⸗ zelle etwa 60 Klafter sorgfältig ausgesuchtes, 3* 4“ langes Eichen⸗Nutzholz und etwa 30 Klaf⸗ ter gradspaltiges Eichen⸗Scheitholz, aus den Jagen 7 und 13 des hiesigen Forstreviers, öffent⸗ lich versteigert werden. Kauflustige werden zu diesem Termine hierdurch mit dem Bemerken ein⸗ geladen, daß die qu. Hölzer 3 Tage vor dem Termine von dem Herrn Förster Hoffmann in Fünfeichen auf Verlangen werden vorgezeigt wer⸗ den, und daß mindestens ¼ des Meistgebots im Termine als Angeld gezahlt werden muß.

Forsthaus Siehdichum, den 20. Juni 1853,

11 1

Der Oberförster Wadzett.

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. Die Zahlung der am 1. Juli c. fälligen Zin⸗ sen unserer Prioritäts⸗Obligationen IJ. und II. Serie pro 1stes Semester dieses Jahres wird vom 1sten künftigen Monats ab und zwar: in Berlin durch die Herren H. F. Fetschow u. Sohn, von der Heydt, Kersten u. Söhne und durch unsere Hauplkasse gegen Einlieferung der betreffenden Coupons erfolgen.

Werden mehrere Coupons zugleich zur Einlösung präsentirt, so müssen solche nach Nummern und

Elberfeld

Serie geordnet und mit einem doppelten Verzeich⸗ nisse derselben versehen sein.

Elberfeld, den 17. Juni 1853.

Königliche Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Berlin⸗Potsdam- Magdeburger Eisenbahn.

Die Zahlung der am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen aller unserer Prioritäts⸗Obligationen, so wie der ausgeloosten Prioritäts⸗Obligationen, findet vom 1. Juli c. ab bei unserer hiesigen Haupt⸗Kasse in den Vormittagsstunden und auf dem berliner Bahnhofe in den Tagen I1 mit Ausschluß der Sonntage, während der Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 1 Uhr statt. „Den einzulösenden Coupons und Obligationen ist, und zwar für jede Sorte besonders, ein genaues nach den laufenden Num⸗ mern geordnetes und mit der Namens⸗Unter⸗ schrift des Besitzers versehenes Verzeichniß bei⸗ zufügen. Potsdam, den 22. Juni 1853. Das Direktorium.

Kottbus⸗Schwielochsee⸗ Eisenbahn.

Die am 1. Juli fälligen Zinsen unserer Prio⸗

ritäts⸗Obligationen werden vom 1. Juli ab hier bei unserer Hauptkasse,

vom 1. bis 15. Juli bei dem Banquierhause

Herren Gebrüder Meyer zu Berlin gezahlt. Kottbus, den 22. Juni 1853. Die Direetion.

Weanmnnmnaching.

In der in Nr. 144 des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers vom 22. Juni 1853, S. 990 abgedruckten, von dem unterzeichneten Königlichen Appellationsgerichte unterm 10. Juni 1853 er⸗ lassenen, Ehedesertionssachen betreffenden Ediktal⸗ Ladung ist (851) bei Nr. 6 statt: „Schuhmacher⸗ meister August Illing“ zu lesen: „Tuch⸗ machermeister Aungust Illing.“

Dresden, den 21. Juni 1853.

Königlich sächsisches Appellationsgericht. Dr. Schneider.

8

Mit dem 1. Juli d. J. beginnt ein neues Abonnement auf den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Derselbe wird, wie seither, als ein Central⸗Organ für amtliche Nachrichten von allgemeinem Interesse aus allen Zweigen der

Staats⸗Verwaltung in dem bisherigen Formate erscheinen.

Zugleich aber wird der Staats⸗Anzeiger vom 1. Juli

d. J. ab in einem nicht amtlichen Theile eine kurze Uebersicht der politischen Begebenheiten bringen. Der Abonnements⸗Preis beträgt, wie seither, 25 Sgr. vierteljährlich in allen Theilen der Preußischen

Monarchie.

Bestellungen für Berlin nehmen die Expedition des Staats⸗Anzeigers, Mauer⸗Straße Nr. 54., außerhalb

jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen.

Exemplare des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers können, und zwar: vom Januar bis Ende Juni 1852 für den Abonnements⸗Preis von 20 Sgr. quartaliter und vom 1. Juli 1862 ab do.

so wie das Sachregister zu den im Staats⸗Anzeiger vom 1. Juli 1851 bis ultimo Dezember 1852 enthaltenen Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen ꝛc, zu dem Preise von

auf dem vorstehend angegebenen Wege nachgeliefert we

und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchduckerei. (Rudolph Decker.)

Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für das Vierteljahr . in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Alle Post⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an für Lerlin die Erpedition des Königl; Preußischen Staats— Anzeigers:

Mauer⸗ Straße Nr. 54.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kurfürstlich hessischen Obersten und General⸗Adjutanten von Laßberg den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Kur⸗ fürstlich hessischen Rittmeister und Flügel⸗Adjutanten von Esch⸗ wege, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; so wie dem katho⸗ lischen Pfarrer Pollag zu Volpersdorf, Kreis Glatz, den Rothen

7

Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; desgleichen

Den bisherigen Staats⸗Anwalts⸗Gehülfen Strecker zu Inowraclaw zum Staats⸗Anwalt zu ernennen; und

Dem Ober⸗Amtmann Julius Hubert zu Kot rakter als Amtsrath zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffeutliche

Arbeiten.

Dem Ministerial⸗Baurath Hübener sind an Stelle des z einem anderen Wirkungskreise berufenen Geheimen Regierungs⸗ Raths Wernich in Bromberg die Functionen des Vorsitzenden der Königlichen Direction der Ostbahn kommissarisch übertragen worden.

Kriegs⸗Ministerium.

Allerhö

Nachsuchen des Heirats⸗Konsenses für die

Nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre: 8—

Ich bestimme, daß die Assistenz⸗Aerzte fortan den Konsens zur Verheiratung nur dann nachsuchen dürfen, wenn zuvor der Nachweis von ihnen geführt worden ist, daß sie neben ihrer Be⸗ soldung aus ihrem oder der Braut eigenem Vermögen ein die Erhaltung einer Familie sicherndes Einkommen, und zwar min⸗ destens 250 Rthlr. jährlich besitzen.

Neues Palais, den 2. Juni 1853. (gez.) Friedrich Wilhelm.

wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 13. Juni 1853.

Allgemeines Kriegs⸗Departement. von Schüz.

Kriegs⸗Ministerium.

1““

G 8

Verfügung vom 13. Juni 1853 betreffend die

Aufbringung der Kosten in gerichtlichen und Dis⸗

ziplinar⸗Untersuchungen wider Gendarmen.

8

Ein vor Kurzem vorgekommener Fall, in welchem eine der

Königlichen Intendanturen Bedenken getragen hat, die Fuhrkosten, welche die Weiterschaffung eines zum Festungsarrest verurtheilten, auf dem Transport nach der Festung erkrankten Gendarmen noth⸗ wendig gemacht hatte, auf Militair⸗Fonds zu übernehmen, giebt Veranlassung, zur Kenntniß der Armee zu bringen, daß sich das Kriegs⸗Ministerium in einem Schreiben an das Königliche Mini⸗ sterium des 2₰ klärt hat:

vom 17. April 1849 damit einverstanden er daß, da die Gendarmerie unter der Militair⸗Gerichtsbarkeit steht, die Kosten der gerichtlichen und Disziplinar⸗Untersuchungen wider Gendarmen in demselben Umfange, wie in Untersuchungs⸗ Sachen gegen andere Militair⸗Personen, auf den Militair⸗Fonds zu übernehmen sind.

Berlin, den 13. Juni 1853.

Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement.

von Wangenheim von Schüz.

Verfügung vom 15. Juni 1853 betreffend di Befreiung der den Offizieren zur Dienstleistun der

Es wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht:

daß die sämmtlichen Soldaten, welche den Offizieren zur Dienst⸗ leistung als Burschen überwiesen sind, auch diejenigen, welche bei den Stabsoffizieren und bei den Hauptleuten und Rittmeistern 1ster Klasse Burschendienste leisten und aus der Verpflegung ihres Truppentheils ausgeschieden sind, als zu den im §. 6 b. des Gesetzes vom 1. Mai 1851 über die Klassen⸗ und klassifizirte Einkommensteuer bezeichneten, in Reih und Glied befindlichen und deshalb steuerfreien Soldaten gezählt werden, so wie, daß Seine Excellenz der Herr Finanz⸗Minister danach sämmtliche Königliche Regierungen mit Anweisung versehen hat.

Berlin, den 15. Juni 1853.

Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines