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Hafen von Pillau vom 14. März 1822 näher angegebenen Bestimmungen oder Se 8 vanag 8 8 des 1 11I“ vmntlicher W echsel-, u bedienen. Iahre nicht prolongirt werden, so verlier hasselbe seine Gültigkeit; 1b u“ 8. 8 „ n 1
4 8 ] I1“ und der Schiffer muß sich von Neuem prüfen lassen. Für das Prü⸗- “ der Berliner Börse vom 25. Junl 1853. 8 8 fungs⸗Attest erhält der Lootsen⸗Commanveur, welcher die Prüfunsga) 1 veranlaßt, 10 Sgr., und für die jedesmalige Prolongation 5 Sgr. ¼ 6 v“ X“X“ . Wechsel-Course 8 Preuss. Courant.
Die von den Dampfschleppschiffen bugsirten Fahrzeuge sind, wenn ihß vom 25. Juni 1853. Brief. “ Führer nicht sonst von dem Binnenlootsenzwange befreit sind, mit einefn 8 1) die zur Königlichen Marine gehörenden Kriegsfahrzeuge und die zum vAAA“ “ Amsterdam .... 250 Fl. Dienst für die Königliche Marine herangezogenen Privat⸗Fahrzeugge, “ 1 8 b 8* dito ... . 250 Fl. so lange diese von Offizieren der Königlichen Marine geführt Provinz Sachsen. Hamburg “ .. 300 Mk. v“ v““ dito ... 300 Mk. Mt.
v“ ö“ 8 b 1 ind: Di vangelische Pfarr⸗Adjunktur zu London... 1 Lst. Mt. 6 20 ¼ 2) die Führer von offenen Fahrzeugen jeder Artz Siind die im §. 2 vom Lootsenzwange befreiten Seeschiffe entwbeder 1““ Prec. T134““ Phahe zu Pachwig, h“ ... .. ..“ Mt. 80 ½ 3) die Führer von bedeckten, nicht tiefer als 7 Fuß gehenden Fahrzeu⸗ Sn “ 18 2 “ 8 süd Ei⸗ Fühter sir in der Dibgese Erfurt, Ernst Heinrich Theodor Rottmann; die erledigte Wien im 20 Fl. Fuss.. 150 Fl. Mt. 92 ½⅔ welche EIöö“ sen verbunden. Ist aber im letzten Falle der Ballast, evangelischt Pfarrstelle in der Bernburger und Schloßvorstadt Kalbe a. d. S., Augsburg ö.... .. 150 Fl. Mt. 101 ⅔ gen, von den Gütern so bedeckt, daß er nicht ohne Löschung der Ladung oder 1 8 S. Dirzese Kalbe a. d. S., dem bisherigen Predigtamts⸗Kandidaten Srea 100 Thlr. Mt. a) entweder ohne Kiel mit flachem Boden gebaut sind, oder eines Theils derselben aus dem Seeschiffe entfernt werden kann, oder ist Marimilia Karl Wilheim Heuduck; die erdigir evangelische Pfarrstelle Leipeig in Courant im 14 Thlr. Poge. 88 “ 1b überhaupt der Ladungsraum eines solchen Ballast führenden Schiffes von Mol 88 in der Viözese Ernzleben, dem bisherigen Predigtamts⸗ .“ Z II- b) Küstenschiffe sind und eine Tragfähigkeit von nicht mehr als der Steuer⸗Behörde verschlossen, so sind deren Führer zur Annahme von — Fandits ths Ludwig Andrei. 1 8“ Frankfurt a. M. sücd. W.. 100 Fl. Mt.
30 (dreißig) Normal⸗Lasten haben; Lootsen nicht verpflichtet. 1 9 harche .e n. Besfätigt sind: Füt die erledigte evangelische Hülfspredigerstelle e
4) die Führer von Leichter⸗Fahrzeugen und Leichter⸗Schiffen jeder Art; 8 Ie 2 11166“ evangelischen Pfarrkirchen àn Shendo 9 E1 .“ 36 — ö “ 8 8 dder bishqge Predigtamts⸗Kandidat und Lehrer 2 ilhelm2 ugust Ferdinan 5) 11“ — “ “ 1 . Ferchlamnd; für die etledigte evangelische Pfarrstelle zu Fenc. 85 Fonmnads Comese hinlänglich bekannt sind. Die im Uebrigen in Ansehung der Verpflichtung zur Annahme von Dißzese Zeitz, der bisherige Pfarrer in Reuden, in derselben Diözese, b28 Jani 1883. 1 Lootsen bestehenden Vorschriften bleiben, so weit darin durch die vorstehen⸗ 86 Franz Ferdinand Krause; der Kantor Dammann in Zens, im Kreise
Die von den Dampfschleppschiffen bugsirten Schiffe sind jedoch, sofern den Bestimmungen nichts geändert wird, in ““ Kalbe, als Adjunkt des Kantors Witte in Westerhüsen, Diözese Egeln; Freiwillige Anleihe ...... sie nicht zu den ad 1 und 2 gedachten Fahrzeugen gehören, mit einem Köniasb “ ddeer provisorische Kantor und Schullehrer Schulze zu Schernickau, Diözese Staats-Anleih EI11““ Seelootsen zu besetzen. bnigsberg, den 4. Juni 1853. Salzwedel, definitiv als solcher; der Schullehrer John zu Hötensleben (sec 8 definitiv als solcher. CT1I“ 1853.
Angestellt ist: Der zur Zeit im Kolleginm der Königlichen General⸗ Staats-Schuld-Scheine. c 1 Kommission zu Stendal als Hülfsarbeiter beschäftigte Regierungs⸗Assessor “ der “ 1 “ “ ““ i opi als Spezial⸗K issarius in Auseinandersetzungssachen zu Kur- und Neumärk. Schuldverschreibung.
Sind die im §. 2 vom Lootsenzwange befreiten Schiffe entweder mit 80196 ““ 11“*“ Berliner Stadt-Obligationen... Ballast, oder mit Gütern und Ballast beladen, so sind ihre Führer zur ““ dito dito 1u“ “ Verlegt hat: Der für die Kreise Stendal und Gardelegen ange⸗ 11X“
Annahme eines Seeloots bunden. 8 b 5 ½ 11e““ F tellte Kreis⸗Thierarzt Göhler seinen Wohnsitz nach der Stadt Stendal.
G 6“ Erledigt sind: Durch das Ableben des Ober⸗Pfarrers und Super⸗ Auf des Gesetzes vom 9. Mai “ betreffend die Erleichte⸗ vbnndegpfanrft c⸗, 8 8 Panlahe vn “ b 1b rung des Lootsenzwanges in den Häfen und Binnengewässern der Provinzen I 1 WPanzlevens die Koss nih 1 Die im Uebrigen in Ansehung der Verpflichtung zur Annahme von PreNea “ “ 18 “ “ ö Filiale Döbern in der Diözese Delitzsch durch das Ableben des Pfarters “ Seelootsen bestehenden Vorschriften bleiben, soweit darin durch die vorste⸗ von Seelootsen im Hafen von Memel Folgendes: .“ Walter; die katholische Organisten⸗ und erste Lehrerstelle in Hamersleben; diro Lit. B. vom Staat garant. henden Bestimmungen nichts geändert wird, in Kraft. die Schullehrerstelle zu Groß⸗Rossau, im Kreise Osterburg; die Kantor⸗ Westpreussische und Schullehrerstelle zu Samswegen, im Kreise Wolmirstedt; die Kantor⸗ Kur- und Neumärk.] und Schullehrerstelle zu Nachterstedt, im Kreise Aschersleben. . 8 8 5 . osens che- “ 8 1 1 Pensionirt ist: Der Pfatrer Berthold zu K. in der Dib⸗ uI“ Zeder Führer eines Schiffes ist bei Vermeidung einer Geldbuße bis “ “ 8 G “ zu 50 Rthlr. oder einer Gefängnißstrafe bis zu 6 Wochen verpflichtet, bei 8 Se b dem Eingange aus der See in den Hafen und bei dem Ausgange aus L demselben in See sich eines Seelootsen nach den in der Hafen⸗ und Loot:-. 1”] b G 8 Er. d. Frchasf. Tilg.-C sen⸗Ordnung für den Hafen von Memel vom 10. Oktober 1809 näher an⸗ vb1111.1“ gegebenen Bestimmungen zu bedienen. - 8 Y1““ “ u “ 8 ““ GG6 FPFriedrichsd'or... 13 ⁄12 13 ⁄12 — Andere Goldmünzen à 5 Thlr. .. ... 8 11 ½⅔ 11
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96 ½ 101¼
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BRentenbriefe
228nnen
Auf Grund des Gesetzes vom 9. Mai 1853, betreffend die Erleich⸗ “ des Lootsenzwanges in den Häfen und LE der Preußen und Pommern, verordnen wir über die Verpflichtung zur Annahme b b 8 1X“*“ .“ 1 von Lootsen während der Fahrt auf dem Pregel und frischen Haff zwischen ““ onntag, 26. Juni. Im Opernhause. (97ste Vorstellung.) Pillau und Königsberg Folgendes; Einmaliges Auftreten des Herrn Roger aus Paris in dem neunten 1 — . Pillau bnigsberg Folger b ; 3 b b fn g. 8 vom 25. Juni 1853
1) die zur Königlichen Marine gehörenden Kriegsfahrzeuge und die zum Gastspiel der königsberger Opern-Gesellschaft. Die weiße Dame, 8 Dienst für die Königliche Marine herangezogenen Privatfahrzeuge, Oper in 3 Abtheilungen, nach dem Französischen des Scribt. —⸗ — soo lange diese von Offizieren der Königlichen Marine geführt werden; Musik von Boieldieu 60 v“ ... “ “ v“ bX4X“ 8 Mittel⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. ꝛc. 8 8 8 L“ W “
Jeder Führer eines Schiffes ist bei Vermeidung einer Geldbuße bis “ “ Im Schauspielhause. 83ste Abonnements⸗Vorstellung. Zum Bergisch-Märkische. . ... .. ..... . .. ..... zu 50 Rthlr. oder einer Gefängnißstrafe bis zu 6 Wochen verpflichtet, bei- 3) die Führer von bedeckten, nicht tiefer 7 Fuf ende Erstenmale: Karoline Neuber, ein Lebensbild aus dem vorigen dito Prioritäts der Kahet zesche 1l sch C S 6 in zeugen, welche 8 b Jahrhundert in 3 Abtheilungen, von Ernst Ritter. dito dito II. Serie... der Schifffahrts⸗Polizei⸗Ordnung für Königsberg und die Fahrt auf dem “ “ b Besetzung: Lehberecht Neuber, Schauspiel⸗Direktor, Hr. Döri Berlin-Anhalter Lit. A. u. B... . feschen Haff vom 14. Män 1822 naäher angegebenen Befsimmungen zu a) entweder uhn; Kiel mit flachem Boden gebaut sind, oder setzung “ “ “ a Hacass ac⸗ bedienen. 1111 b) Küstenschiffe sind, und eine Tragfägigkeit von nicht mehr als 25 Professor Gotsched, Hr. Grua. Louise, dessen Berlin-Hamburger. “
(fünfundzwanzig) Normal⸗Lasten haben; Frau, Frau von Lavallade. Stadt⸗Syndikus 1 v “ 8 22 2 8 8 . m. 4) die Führer von Leichter⸗Fahrzeugen und Leichter⸗Schiffen jeder Art. bB“ Nnech n h eeinegc Fchanh Berlin-Potsdam-Magdeburger eler, Hr. von Lavallade, Hr. A. Bethge. Elisabe dito Prioritäts-Obligationen V Kern, Müllerin, .1.“ Fräul. Arens, dito W “ 1 Fräul. Schön. Ein Offizier, Hr. Krüger. An⸗ dito 8 Lit. D. ) die zur Königlichen Marine gehörenden Kriegsfahrzeuge und die zum G e; des 1b Gotsched, Hr. Berlin⸗-Stettiner. Dienst für die Königliche Marine herangezogenen Privatfahrzeuge, Hro anee ehuste Se 1 E11“ so lange diese von Offizieren der Königlichen Marine geführt werden; Sind die im §. 2 vom Lootsenzwange befreiten Fchift⸗ TTöG 2 “ “ ha HübAtu. Sehvh eshekte Ne vööööö 2) die Führer von offenen Fahtzeugen jeder Art; o.““ Kleine Preise: Fremden⸗Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. 11
5 Seelootsen verbunden. 9 ’ S. 1 dito Prioritäts-Obligationen... 3) die Führer von Leichter⸗Fahrzeugen und Leichter⸗Schiffen jeder Art, “ “ ..“ Montag, 27. Juni. Im Schauspielhause, S4ste Abonnements⸗ ito dito 8I. Pm. so wie überhaupt die Führer von nur zur Binnenfahrl bestimmten ““ G- Vorstellung: Zum Erstenmale wiederholt: Karoline Neuber, ein dito 111“]
Fahrzeugen; 8 1 Lebensbild aus dem vorigen Jahrhundert in 3 Abtheilungen, von Dässeldorf- Elberfelder cq b. 3 ö. . 8 b Ernst Ritter. dito Prioritäts-.. öI“ Führer aller bedeckten, nicht tiefer als 8 A“ 9 8 1 1 Kleine Preise: Fremden⸗Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. dito Prioritäts-.. S eine Tragfähigkeit von 30 (dreißig) Normal⸗Lasten und darunter Die im Uebrigen in Ansehung der Verpflichtung zur Annahme von —Dienstag, 28. Juni. Im Opernhause. (98ste Vorstellung.) Masdeburg-Halberstädter. . 6 Seelootsen bestehenden Vorschristen bleiben, soweit darin durch die vorste h Zehntes Gastspiel der königsberger Opern⸗Gesellschaft. Zum ersten L 188
8* Tüj 0 7 2 Besti 9 11 1 Se pird s s „ 8 9 3 8 p 2 ) 4 56 f 1 8 si 8 5) die Führer anderer Fahrzeuge und Seeschiffe aller Nationen, so wie henden Bestimmungen nichts geändert wird, in Kraft. 1 “ Male: Die Ballnacht. Große Oper in 5 Akten mit Tanz. Musit wc —
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2) die Führer von offenen Fahrzeugen jeder Art;
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der Dampfschiffe und Dampfschleppschiffe, welche vor dem Lootsen⸗Com⸗ . von Auber. dito Prioritäts-.
1 2„7 „ — 22 86 8 dont g & 3 1 1 5 1 „ f 89 8 . ür. “ Pillau oder zu Königsberg nachgewiesen haben, daß sie Königsberg, den 4. Juni 18 18 “ Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. ꝛct. dito Prignitate 1 Fahrt zwischen Pillau und Königsberg vollständig bekannnt— ““ “ ““ Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt e dito Prioritäts- III. 8
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. sind. Das hier über stempelfr 8 — „ &△ 8 1“ ““ 3 1 8 2 . — tempelfrei auf ein Jahr auszustellende Atteeeet “ 27st WI“ 3 lj Prioritäts- IV. Serie keann dem S; von Jahr zu Jahr bei seiner Anwesenheit in Pillau Königliche Regierung. “ V M sten d. M 1ö“ 8 8 “ Prioritäts Sere