eile von Lübbenau, auf der Berlin⸗Kottbusser
Kunststraße, an den Meistbietenden, mit Vorbe⸗ alt des höhern Zuschlags, vom 1. August e. ab, zur Pacht ausstellen. 8 Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Per⸗ sonen, welche mindestens 100 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei dem unterzeich⸗ neten Haupt⸗Steuer⸗Amte zur Sicherheit nieder⸗ gelegt haben, werden zum Bieten zugelassen werden. . Die Pacht⸗Bedingungen sind der Barriere Boblitz niedergelegt der Dienststunden einzusehen.
Lühbben, den 12. Juni 1853. Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt
bei uns und bei und während
8
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Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. [910] Bekanntmachung.
Dem Herrn H. P. Kreßmann aus Stettin sind fünf Stuͤck Stamm⸗Actien der Bergisch⸗Märki⸗ schen Eisenbahn à 100 Thaler, und zwar die Nrn. 11,960 und 11,961 und die Nrn. 12,335 bis inkl. 12,337, mit laufenden Coupons von Nr. 3 bis Nr. 10, angeblich entwendet worden.
In Gemäßheit des §. 30 des Gesellschafts⸗ Statuts fordern wir die jetzigen Inhaber dieser Dokumente hierdurch auf, solche bei uns einzu⸗ liefern oder die etwaigen Rechte an dieselben geltend zu machen, widrigenfalls die Annullirung er genannten Dokumente veranlaßt werden wird.
Elberfeld, den 5. April 1852.
8 Königliche Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn.
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Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. [911] Bekanntmachung.
Dem Herrn J. C. Hundeicker zu Gevelsberg sind drei Stück Stamm⸗Actien der Bergisch⸗ Märkischen Eisenbahn, à 100 Thaler, und zwar die Nr. 29,445, 29,446 und 29,447 mit den dazu gehörigen Dividendenscheinen angeblich ab⸗
handen gekommen.
In Gemäßheit des §. 30 des Gesellschafts⸗ Statuts fordern wir die jetzigen Inhaber dieser
Doklumente hierdurch auf, solche bei uns einzu⸗
liefern oder die etwaigen Rechte an dieselben gel⸗ tend zu machen, widrigenfalls die Annullirung
der genannten Dokumente veranlaßt werden wird.
Elberfeld, den 18. Juni 1852. Königliche Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn.
] v“ 1öö. 8 “ Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 25sten d. M. bezüglich des Güter⸗Tarifs der Westfälischen Bahn bringen wir hierdurch zur Kenntniß des Publikums, daß die bisherigen Fahrpreise für die Beförderung der Per⸗ sonen und des Gepäcks auch nach der Er⸗ öffnung des Betriebes auf der Strecke
von hier bis Warbur 1 bleiben. Es betragen diess Sehränder bestehen
für die 8 Wagenklasse pro Meile 6 Sgr. 6 Pf. 2„ 1. „ 5 8 „ 2 22 III. 2 8 8
89 „ 3 „ 6 v„
8 Personal⸗Karten zur Hin⸗ und Rückfahrt an dem⸗
— e zum zfachen Preise werden nach wie selben Tagalis zwischen sämmtlichen Stationen der Westfälischen Bahn, also auch zwischen den neu hinzutretenden Stationen Buke, Willebadessen, Bonenburg und Warburg ausgegeben.
Mit der Betriebs⸗Eröffnung auf der Bahn⸗ strecke von hier nach Warburg wird eine direkte Personen⸗ und Gepäck⸗Expedition zwischen den Hauptstationen der diesseitigen und der Friedrich⸗ Wilhelms⸗Nordbahn ins Leben treten, wie eine solche zwischen der Westfälischen Eisenbahn einer⸗ seits und der Köln⸗Mindener und Bergisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn andererseits bereits besteht.
Paderborn, den 26. Juni 1853. Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.
[905] Thüringische Eisenbahn.
Die zu Donnerstag den 30. Juni an⸗
beraumte General⸗Versammlung ist
aufgehoben. 8
Dagegen werden die geehrten Actionaire der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft hierdurch ein⸗ geladen, zu der
Freitag den 29. Juli, Morgens 9 Uhr
I(im Gasthof zum Schlehendorn),
zu Erfurt
beginnenden ordentlichen General⸗Ver⸗
sammlung sich einzufinden, und ersucht, die etwa zu stellenden besonderen Anträge dem §. 30 des Statuts gemäß bis spätestens zum 20. Juli an den Vorsitzenden der Direction schriftlich ein⸗ zureichen.
Als Gegenstände der Berathung und Beschluß⸗ 1 v “ “ 11“ 8
nahme in der General⸗Versammlung bezeichnen
wir folgende:
1) den Verwaltungsbericht über das Jahr 1852, welcher nach §. 55. — 7 des Statuts vom
.““
gen in Empfang genommen werden kann,
2) die Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungs⸗ rathes für die ausscheidenden Herren Bür⸗ germeister Rasch von Naumburg, Geh. Ju stizrath Dr. Heerwarth in Eisenach und Berg⸗ rath Glenck in Gotha.
Berechtigt, an der General⸗Versammlung Thei zu nehmen, sind nach §§. 26 und 27 des Statuts alle diejenigen, welche Inhaber von fünf Actien sind und diese entweder mit Ueberreichung einer Designation bei unserer Hauptkasse (ohne Divi⸗ dendenscheine) hinterlegen oder beim Eintritt in die General⸗Versammlung vorzeigen.
Gleiche Geltung wie die Actien selbst sollen alle von öffentlichen Instituten resp. Behörden über die Hinterlegung Thüringischer Eisenbahn⸗ Actien ausgestellten Echeine haben.
Die an sich zum Erscheinen berechtigten Actio⸗ naire können sich auch durch einen aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählten Bevollmächtig⸗ ten vertreten lassen (§. 28 des Statuts).
Einfache mit Namensunterschrift und Siegel versehene Vollmachten sind ausreichend.
Die Actionaire haben am Tage der General⸗ Versammlung auf der Thüringischen Eisenbahn freie Fahrt nach dem Versammlungsorte und von dort zurück. Sie erhalten diese gegen Vorzei⸗ gung der Actien oder der mit denselben gleiche Geltung habenden Devpositenscheine bei unseren Einnahmen, welche sie in ein Couvert einschließen und dieses mit einem Fahrtenstempel versehen.
Frauen und Minderjährige können die freie Fahrt nicht beanspruchen. 8
Erfurt, den 27. Juni 1853. Die Direction 8 der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
In den nachstehend verzeichneten Sachen
1. “ PWonnim nnng.
Namen der Sache. ö“
Gegenstand des Verfahrens.
Barsickow Ruppin
Batzlow, Alt⸗ und Ober⸗Barnim Neu⸗Bliesdorf ““
Beyersdorf ddesgl. Berlin Nieder⸗Barnim
Britz und Lichter⸗ Angermünde und felde Ober⸗Varnim
Brusendorf Teltow Callinchen desgl.
Closterwalde Templin Cremmen Osthavelland Dauer 1 Prenzlau Diedersdorf Teltow
Dochow Prenzlau
Fredenwald Templin Gadsdorf 1 Teltow Gallun desgl.
“ 1 3
Gandenitz Templin Gellmersdorf Angermünde Prenzlau Hehzdotrt desgl. Jühnsdorf Teltow Kaackstädt Templin Klein⸗Köris Teltow Langen Ruppin I“ Westpriegnitz
Lennewitz 1 desgl.
Regulirung der gutsherrlich⸗bäuerlichen Verhältnisse und Reallasten⸗Ablösung.
Ablösung der Abgaben, welche die Hofwirthe zu Batzlow und Alt⸗ und Neu⸗Bliesdorf an die dortige Gutsherrschaft zu entrichten haben.
Mühlen⸗Abgaben⸗Ablösung.
Separation der berliner Kauf⸗ und Hauswiesen.
Ablösung der den Gütern und Gemeinden zu Britz und Lichterfelde in der Königlichen Grimnitzer Forst zustehenden Hütungs⸗Berechtigung.
Prästations⸗Ablösung.
Spezial⸗Separation und Ablösung der von mehreren Kossäthenhöfen an das Königliche Haus⸗Fidei⸗ kommiß zu entrichtenden Abgaben.
Separation. 82
Mühlen⸗Abgaben⸗Ablösungs⸗Sache.
Abga ben⸗Ablösung.
Abgaben⸗Ablösung.
Muͤhlen⸗Abgaben⸗Regulirung.
Abgaben⸗Ablösung.
Spezial⸗Separation. ““
Separation zwischen dem Vorwerk und der Gemeine, sowie Ablösung des Schafaufhütungsrechts des Ersteren und des Hütungsrechts der Büdner und des Besitzers der Galluner Mühle auf der Feld⸗ mark Gallun. 1
Spezial⸗Separation.
Abgaben⸗Ablösung.
Reallasten⸗Ablösung.
Abgaben⸗Ablösung.
desgleichen.
Dienstregulirung und
Mühlen⸗Abgaben⸗Regulirung.
Abgaben⸗Ablösung. 1w
Dienstregulirung und Separation.
Separation sämmtlicher Ländereien zu Legde,
Separation
1057
Namen der Sache. Kreis. Gegenstand des Verfahrens. 8
eere Sre
16. Juni c. ab bei den Billetverkaufsstellen auf den Bahnhöfen von Halle bis Gerstun-
Separation der Grundstücke der 45 besitzer.
Muylen⸗Abgaben⸗Regulirung.
Spezial⸗Separation.
Ablosung der vom Kossäthen Tietz an das Schulzen⸗ Amt zu leistenden Dienste und Prästationen.
Spezial⸗Separation.
Koppelhütungs⸗Separation zwischen den Gemeinden Nächst⸗ und Fern⸗Wühnsdorf und der Gemeinde Mellen, so wie Ablösung des dem Gute Haus Zossen auf der Feldmark Mellen zustehenden Hü⸗ jungsrechts und Spezial⸗Separation der Feldmark Mellen.
Ablösung der von den bäuerlichen Wirthen an den Budner Britz in Dergischow zu entrichtenden Rente und an den Königlichen Fiskus abzuführenden Abgaben, so wie der Gegenleistungen des Fiskus.
Aufhebung der Hütungsgemeinschaft zwischen den Gütern Neuhof und Haus Zossen, den Gemeinden Zährensdorf und Nächst⸗ und Fern⸗Wühnsdorf, so wie Spezial⸗Separation der Feldmarken Nächst⸗ und Fern⸗Wühnsdorf. Neuendorf Spezial⸗Separasfion. v“
Neuendorf⸗Havel⸗ Ablösung der Geldrente, welche für die Gemeinde
ö“ Neuenvorf auf einer im Havelbruche bei Potsdam
1 88 8 belegenen Wiese haftet.
Niemegk Prästations⸗Ablösung.
Papendorf Prenzlau Abgaben⸗Ablösung. Paretz Osthavelland Spezial⸗Separation. Alt⸗ und Neu⸗ Ober⸗Barnim Abgaben⸗Ablosung. Ranft und Raths⸗ dorf Ruhlsdorf
Alt⸗Levin Ober⸗Barnim
Groß⸗Luckow Lüdersdorf Lüdersdorf
Marienthal Mellen
Fern⸗Wühnsdorf
“
1 Mühlen⸗Abgaben⸗Regulirung.
Schilde Westpriegnitz Ablösung der für das Rittergut Schilde auf den Grund⸗
1“ stücken der Gemeindeverbände zu Schilde und Bent⸗
woisch haftenben Meallasten. 1
Schünow F v Spezial⸗Separgation. ö“
Schöneiche “ Ablösung des Hütungsrechts des Gutes Haus Zossen
und Spezial⸗Separation der Feldmark.
Schöneiche Abgaben⸗Ablösung zwischen den bäuerlichen Wirthen
und dem Königlichen Domainen⸗Fiskus. 1
Klein⸗Schulzendorf Spezial⸗Separation. Sommerfelde Sophiendorf
Nieder⸗Barnim Schindelmühle Prenzlau
1“ “
Ober⸗Barnim Ostpriegnitz
Abgaben⸗Ablösung.
Ablösung der auf den Rittergütern Lohm I. II. III. und IV. Antheils und Vortsbrügge für die Holländer⸗ güter zu Sophiendorf haftenden Berechtigung auf Bauholz und Lehm.
Spezial⸗Separation.
Huͤtungs⸗ und Abgaben⸗Ablösung.
Separation.
Ablösung des für den Bauergutsbesitzer Rohrbeck zu Tempelhof auf dem Seebohmschen Grundstücke in der Pionierstraße haftenden Kanons..
Teschendorf Abgaben⸗Ablösung.
Teupitz 1I Holz⸗Ablösung. 8 Töpchin 8 Ablösung des der Mühle zu Motzen und dem Ritter⸗ gute Haus Zossen auf der Feldmark Töpchin zu⸗ stehenden Huͤtungsrechts und Spezial⸗Separation der Feldmark. Separation der bäuerlichen Feldmark.
] Templin Altstadt Strasburg Prenzlau Tempelhof “ Teltow
Tornow Ober ⸗Barnim Tornow v1“ Abgaben⸗Ablösung. 8 Trebbin ö““ Spezial⸗Separation. “ „BVichel Ruppin Dienstregulirung und Separation Waßmannsdorf Zauch „Belzig Abgaben⸗Ablösung. Wilsickow Prenzlau Mühlen⸗Abgaben⸗Regulirung. Sh ⸗Wuster⸗ Teltow Hütungs⸗Ablösung. 8 ausen. Zeesen desgl. Abgaben⸗Ablösung. Zernsdorf I desgleichen. Zollchow Prenzlau Separation. Zuͤlichendorf Ime S(see- Hütungs⸗Separation. walde
7
werden alle diejenigen Personen, welche bei diesen Sachen aus irgend einem Verhältnisse ein Inter⸗ esse zu haben vermeinen und hierbei noch nicht zugezogen sind, hierdurch aufgefordert: sich baldigst und spätestens in dem vH1““
8 8
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am 6. August 1853, Vormittags 10 Uhr,
m Sessionszimmer unseres Geschäfts⸗Lokals, Niederwallstraße Nr. 39, anberaumten Termine mit ihren Anträgen zu melden, ihr Interesse zur Sache nachzuweisen und demnächst der Vorlegung der
bisherigen Verhandlungen gewärtig zu sein: widrigenfalls sie die Auseinandersetzung, selbst im Falle der Verletzung, gegen sich “ lassen müssen
nburg
Mindener Eisenbahn.
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Die aus dem B triebs⸗Ueberschusse des Jahres 1852 unter die Actionaire zu vertheilende Divi⸗
dende if auf zwei und sieben Zwölf⸗ tel Prozent festgesetzt worden und kann
vom 1. Juli d. J. ab:
1) in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bis zum 15. Inlt b. J. ket in Köln bei unserer Hauptkasse (Franken⸗ platz) Vormittags, in Düsseldorf am 1., 2. und 3. Juli
d. J. im Büreau des dortigen Bahnhof⸗ Inspektors, Vormittags von 9 bis 12 Uhr,
mi fünf Thalern fünf Silber— groschen per Actie gegen Auslieferung des
ividendenscheines Nr. 5 in Empfang genommen werden.
Köln, den 25. Juni 1853.
Krakau⸗Oberschlesische 1898181 (ECis
8
Unter Bezugnahme an den Erlaß der k. k. österreichischen Staatsschulden⸗Tilgungsfonds⸗ Direction vom 17. April d. J. werde ich die Einlösung der am 1. Juli d. J. fällig werden⸗ den verloosten Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn⸗ Obligationen, so wie der gleichzeitig fällig wer⸗ denden und bereits fällig gewesenen Zinscoupons vom 1. bis 15. Juli d. J. täglich, die Sonn⸗ tage ausgenommen, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr bewirken.
Zugleich fordere ich die Inhaber der bisher noch nicht eingelieferten Obligationen
aus der Verloosung vom 15. April 1851 Nr. 2600, 4182, 17,072, 17,117, 17,197, 17,663 mit Zinscoupons Nr. 2 — 20;
aus der Verloosung vom 15. April 1852 Nr. 1205, 7403, 11,289, 11,998, 14,709, 16,646, 16,949 mit Zinscoupons Nr. 3— 20,
deren Verzinsung seit dem 1. Juli 1851 und resp. 1852 aufgehört hat, unter Hinweisung auf den sie nach dem Inhalte des Ueberlassungs⸗ Vertrages treffenden Nachtheil der Verjährung, wiederholt auf, diese Obligationen nebst sämmt⸗ lichen dazu gehörenden Zinscoupons in dem be⸗ vorstehenden Termine zur baaren Einlösung der⸗ selben zu präsentiren.
Die Coupons sowohl als die verloosten Obli⸗ gationen sind mit einem geordneten Nummer⸗ Verzeichnisse einzureichen und die vorschriftsmäßi⸗ gen Formulare hierzu auf meinem Comtoir un⸗ entgeldlich zu haben.
Breslau, den 24. Juni 1853 8 au, der JZunt
[8193)0) Bekanntmachung.
Das handeltreibende Publikum wird hierdurch benachrichtigt, daß die Meßhandelswoche der Laurentiusmesse dieses Jahres mit dem 7. August ihren Anfang nimmt, und daher das Auspacken der kurzen Waaren am 1. August, aller übrigen Waaren aber am Zten desselben Monats, von
Mittags 12 Uhr an, gestattet ist. Braunschweig, den 9. Juni 1853. b Herzogliches Haupt⸗Zoll⸗Amt. von Schmidt⸗