1853 / 152 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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183721 Sdiktal⸗Ladung.

In dem vor dem unterzeichneten Königlichen Kreisamte anhängigen Kreditwesen der drei Ge⸗ brüder Freiherrn von Odeleben auf Riesa, Klein⸗ waltersdorf, Merzdorf und Naundorf haben die in dem am 3. September 1824 vor dem König⸗ lichen Appellationsgerichte abgehaltenen Vorbe⸗ scheide anwesenden Gläubiger unter anderm sich dahin geeinigt, daß die noch außenstehenden Fon⸗ derungen lediglich den chirographarischen l. 92 bigern zu Gute gehen sollen, und diese 0. 5 ger, welche nur nach Prozenten, bur Petrebtera haben gelangen können, sind in 1e s Ap⸗ 21. August 1824 publizirten, rechts kräftige

pellationsgerichts⸗ Erkenntnisse in folgende Klas⸗

ls: b8 a Gläubiger, denen alle drei Gemein⸗

ner verbindlich geworden sind, 2) schusanab ger, denen nur zwei Gemeinschuld⸗ ner in solidum verbindlich geworden sind, 3) in Gläubiger, deren Forderungen nach gleichen —Drittheilen in allen drei Kreditwesen locirt woorden 4) in Gläubiger, deren Forderungen nach gglleichen Hälften in zwei Kreditwesen locirt woorden,

) in Gläubiger, die nur an einem der drei Gemeinschuldner und an dessen Kreditwesen Anspruch haben, b

abgetheilt und es sind denselben in dem abgefaß⸗ ten, anerkannten und rücksichtlich für anerkannt geachteten Vertheilungsplane theils aus der li⸗ quiden Masse, theils aus den damals noch außen⸗ gestandenen Masseforderungen Prozentsätze ange⸗ wiesen worden.

Nach theilweisem Eingange dieser letztgedach⸗ jen Forderungen haben die Gläubiger, welche sich emeldet, die ihnen angewiesenen Perceptions⸗ sum gen ausgezahlt erhalten.

Ein Theil dieser Gläubiger hat sich zur Zeit nicht gemeldet, und es befinden sich deren Per⸗ ceptionssummen noch in gerichtlicher Verwahrung, da deren dermaliger Aufenthaltsort nicht zu er⸗ mitteln gewesen ist.

Von den eingegangenen, als unsicher ange⸗ nommenen Forderungen und den durch zinsbare Anlegung dieser Gelder gewonnenen Zinsen hat sich wiederum eine Masse gebildet, welche ander⸗ weit zu vertheilen ist. Auch ist mit dem König⸗ lichen Staatsfiskus wegen der von einem vor⸗ maligen Kreisbeamten in diesem Kreditwesen zu gewährenden Devpositaldefekte ein Vergleich abge⸗ schlossen worden, nach welchem von dem Staats⸗ siskus ein Abfindungsqugntum von 4000 Thlr. Conv.⸗M. oder 4111 Thlr. 3 Gr. 4 Pf. im 414⸗Thalerfuß gewährt werden soll, unter der Bedingung, daß gegen Empfangnahme dieser Summe von der Gläubigerschaft und dem Gü⸗ tervertreter auf alle weitern, an den Staats feskus zu erhebenden Vertretungs⸗ und Entschädigungs⸗ Ansprüche, unter Entsagung der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Ver⸗ zicht geleistet werde.

Es haben hiernach 1) diejenigen Briefgläubiger, welche die ihnen

in dem früheren Distributionsplane von der liquiden Masse und den unsichern Massefor⸗ derungen bereits angewiesenen Perceptions⸗ summen noch nicht erhoben haben, solche gegen Quittung in Empfang zu nehmen,

2) haben sämmtliche chirographarische Gläubi⸗ ger über den mit dem Staatsfiskus abge⸗ schlossenen Vergleich sich zu erklären und

3) über die Grundsätze der künftigen Verthei⸗ lung der vorhandenen Masse, da eine Ver⸗ iheilung des unter 3 gedachten Vergleichs⸗

quantums unter die verschiedenen Klassen der chirographarischen Gläubiger als un⸗ thunlich sich darstellt, sich zu einigen.

Da nun ein größerer Theil der Gläubiger muthmaßlich mit Tode abgegangen ist und deren Erben und Aufenthaltsort hier nicht bekannt sind, so hat man eine Ediktal⸗Ladung in Ge⸗ mäßheit des Mandats vom 13. November 1779 zu erlassen beschlossen.

Es werden daher die in dem nachstehenden Verzeichnisse genannten chirographarischen Gläu⸗ biger der Gebrüder Freiherrn von Odeleben, deren Erben und Cessionarien, welche noch An⸗

sprüch

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2. Novem bee sttags 9 Uhr, an tesiger Kreisamtsstelle e. 19 Person oder durch gehörig gerecht⸗ fertigte und instruirte Bevollmächtigte zu er⸗ cheinen, insoweit nöthig, durch gerichtliche Erb⸗Legitimations⸗ Zeugnisse sich zu legitimiren, rücksichtlich die für sie bereits ausgeworfenen, noch unerhobenen Perceptions⸗Summen, gegen, Quistung in Empfang zu nehmen, über den oben unter 2 gedachten Vergleich sich zu er⸗ klären, und über die Grundsätze der künftigen Massevertheilung sich zu einigen, unter der Verwarnung, daß die Außenbleibenden oder diejenigen, welche zwar erscheinen, jedoch sich nicht oder nicht bestimmt erklären, in die von der Mehrzahl gefaßten Beschlüsse für einwilli⸗ gend und der Rechtswohlthat der Wiederein⸗ setzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden. Zugleich ist zur Pu⸗ blication des darüber abzufassenden Erkennt⸗ d9 Lb 3 zur Bekanntmachung der anderweit fenden Massevertheilung der 30. Dezember 1853, und zur Auszahlung der Masse der anberaumt worden, und werden die in der An⸗ fuge genannten Gläubiger, deren Erben und Cessionarien zugleich geladen, an den gedachten Tagen ebenfalls an Kreisamtsstelle zu erscheinen, der Bekanntmachung dieses Erkenntnisses und Abschiedes, so wie der Auszahlung der ihnen anzuweisenden Perceptions⸗Summen sich zu ge⸗ wärtigen, unter der Verwarnung, daß das Er⸗ kenntniß für publizirt, die Masse⸗Bertheilung für anerkannt und für diejenigen Gläubiger, welche in den anberaumten Auszahlungs⸗Terminen nicht erscheinen, besondere Deposita werden angelegt werden. Kreisamt Meißen, am 27. Mai 1853. Dr. Springer. v11“ der chirographarischen Gläubiger, welche an die Konkursmasse der drei Gebrüder Freiherrn von Odeleben noch Ansprüche zu machen haben.

und deren früherer

Namen der Gläubiger Wohnort.

Fräul. Natalie Antoinette und Dresden. Louise Charlotte, Schwestern von Hendrich,

Karl Wilhelm Ferdinand von Wurtzen. Funk, General⸗Lieutenant, die von dem General⸗Major Dresden. Christian Wilhelm Freiherrn von Ende, hinterlassene Erben, Frau Karoline Charlotte Erd⸗ Dresden. muthe Sophie von Wagner, geb. von Uichtritz, M. Johann Gottfried Pfitzers Laas. Erben, Frau Marien Elisabeth verehel. Gröbg. gewes. Rittmeister Rüssing, verw. gewes. von Wacker, hinterlassene Erben,

Frau Johanne Christiane So⸗ phie, verehel. Schumann, geb. Hirsch,

Frau Generalin Louise Doro⸗ thee, verw. von Dallwig, geb. Freiin von Nimptsch, Rittmeister Gottgieb Schiefer,

Dr. Gottlob Siegmund Don⸗ Meißen. ners hinterlassene Erben, Major Rudolph Traugott von Thielaus, auf Promnitz, hin⸗ terlassene Erben,

Gottlob Heinrich von Minkwitz, Geh. Rath und Oberhofmei⸗ ster zu Dresden, hinterlassene

Friede Dresden.

Erben,

e an die vorhandene Masse zu machen haben, hierdurch geladen, bevorstehenden

Namen der Gläubiger

und deren früherer Wohnort.

entwer⸗

mann, Oberstlientenant,

Franz Moritz Poppo von Hart⸗ Dresden.

August Heinrich Damm von Dresden.

Pflugk, Oberst,

5. Erdmuthe Leouise Wilhelmine ggeschied. Melzerin, geb. von

Jagemann,

Anton Ludwig Brenigs, Bür germeisters zu Meißen, hin⸗

terlassene Erben,

Johanne Erdmuthe verw. Bern⸗

Gelbke's

hardi, geb. Brohm, Friedrich Wilhelm Erben,

Adv. Gottlob Leberecht Jahr

Johann Christian Schmidts

Erben,

Hauptmann Friedrich Ludwig von Vieths, zu Meißen, hin—

terlassene Erben,

2

2

Henriette Karoline Adolphine Leipzig.

verw. Major von Leonhardi geb. von Trotta,

2

Kammer⸗Kommissions⸗Rath Tausche.

Wilhelm Ludwig Schade,

Major Karl Gotthelf von Hel⸗ Lübben.

bigs Erben,

Frau Karoline Louise verw. Lübben.

Major von Schönberg,

Fräul. Karoline Friederike von Lübben.

Schönberg, Frau Friederike Dorothee Wil

helmine von Knoch, geb. von

Globig,

Frau Oberstlieutenant Auguste Sophie verw. Vitzthum von

Eckstädt, geb. von Globig, Johann Christian Merbt, Johanne Christiane verehe Wolf, geb. Schindler,

Gottlieb Traugott Alte, Elbfährenpachter Johann Christoph Richter,

schens Erben, Julius Moritz Herrmann, Johann Gottlob Prescher,

Johann Gottf zu Naundorf Kreditwesen,

ditwesen, Rochzahn, Mertitz.

ger, geb. Mathenius, Johann Gottlieb Ilgner, Johann Gotthelf Hempe hinterlassene Erben,

Erben, Moritz Gottlob von Krach Erben,

Juliane Concordie Peschel, geb. Thiele, Johann Karl Erben, Berghauptmann, August Friedrich Braun, Henrietten KatharinenElisabe

lassene Erben,

mann, richter,

gers Erben, Johann Gottlieb Rindrich,

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Karl Friedrich Ernst v. Ger⸗ stenberg, Oberst zu Dresden,

ried; Streubels

Johann Traugott Risse zu

Eve Rosine verw. Risse zu

Johann Gottlicb Schwarzes Riesa.

Mahlerin zu Artern hinter⸗

Karl Ferdinand und Eleonore Karoline, Geschwister Loch⸗

22

Luga.

l. Chemnitz.

Riesa. Riesa.

Johann Christian Mammitz⸗ Moritz⸗

Pirng. Weissig.

Karl Gottfried Kanitzkys Kre⸗ Freiberg.

Christiane Auguste verw. Ber⸗ Bautzen.

Wittenberg. ls Scassa. 8

ts Tzscherne⸗ witz.

verw. Freiberg.

Freieslebens Freiberg.

Freiberg

Karl Gottlob Löbe, Land⸗ Kleinwal⸗

tersdorf.

Johann Gottlieb Straßbur⸗ Kleinwal⸗

tersdorf. Seerhausen.

8

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. N“ (Rudolph Decker.) 1“

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estät der König haben Aller

Dem General⸗Kommissarius und Geheimen Regierungs⸗Rath Schellwitz in Breslau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Fabrit⸗Direktor Friedrich Kesten zu Elberfeld ist unter dem 27. Juni 1853 ein Patent 8 auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenes Ventilations⸗Gebläse, dessen Construction als neu und 1 eigenthümlich erkannt ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage angerechnet und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden. 1

Bekanntmachung.

ie Postdampfschiff⸗Verbindung zwischen Preußen einer⸗

und Rußland, Schweden und

findet folgendermaßen statt:

1) Zwischen Stettin und St. Petersburg durch die Postdampfschiffe „Preußischer Adler“ und „Wla⸗ imir Stettin: Sonnabend 12 Uhr Mittags, aus St. Petersburg (Kronstadt) Sonnabend Nachmittags. Der „Preußische Adler“ geht von Stettin ab den 9. und 23. Juli, den 6. und 20. August, den 3. und 17. September und den 1. und 15. Oktober; der „Wladimir“ dagegen den 2. 16. und 30. Juli, den 13. und 27. August, den 10. und 24. September

und den 8. und 22. Oktober.

2) Zwischen Stettin und Stockholm durch die Postdampfschiffe „Nagler“ und „Nord stern“: aus Stettin: Dienstag 12 Uhr Mittags, aus Stockholm: Dienstag 10 Uhr Vormittags. Der „Nagler“ gebt von Stettin ab den 5. und 49. Juli, den 2., 16. und 30. August, den 13. und 27. September und den 11. und 25. Oktober; der „Nordstern“ dagegen den 12. und 26. Juli, den 9. und 23. August, den 6. und 20. September, den 4. und 18. Oktober und den 1. November. 3) Zwischen Stralsund und Ystadt durch das Postdampfschiff „Königin Elisabeth“: aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mittags, aus Ystadt: Montag und Freitag Abends. 4) Zwischen Stettin und Kopenhagen durch das Postdampfschiff „Geiser“: aus Stettin: Mittwoch und Sonnabend 12 Ubhr Mittags, aus Kopenhagen: Montag und Donnerstag 3 Uhr Nach⸗ mittags. 8 . Die Passage⸗ und Fracht⸗Tarife, so wie überhaupt alle in Bezug auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen kön⸗ nen bei einer jeden preußischen Post⸗Anstalt eingesehen werden.

Berlin, den 1. Juli 1853.

General⸗Post ⸗Am Schmuückert.

Dänemark andererseits

von Bonin, wird am 15ten k. M. hier wieder 8

Das 28ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter Nr. 3771. den Handels⸗ und Zollvertrag zwischen Sr. Majestät G dem Könige von Preußen und Sr. Majestät dem Kaiser voon Oesterreich. Vom 19. Februar 1853; unter 3772, die Bekanntmachung, die Errichtung einer Actien⸗Ge⸗ sellschaft unter der Firma „Aachener Rückversicherungs⸗ Gesellschaft“ betreffend. Vom 11. Juni 1853; unter 3. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Bestä⸗ tigung der Statuten einer unter dem Namen „Gesell⸗ chaft für Rheinischen Bergwerks⸗ und Kupferhütten⸗ Betrieb“ gebildeten Actien⸗Gesellschaft zu Köln. Vom 19. Juni 1853; und unter 3774. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Be⸗ sttätigung der Statuten einer unter der Firma „Lan⸗ desprodukten⸗Fabrik zu Loburg“ gebildeten Actien⸗Ge⸗ sellschaft u Magdeburg. Vom 19. Juni 48888 Berlin, den 1. Juli 1853. 8 Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst August Sulkowski, nach Stettin.

Beerlin, 30. Juni. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Ober⸗Ceremonienmeister Freiherrn von Still

fried die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Groß⸗Offizier⸗Kreuzes des Leopold⸗Ordens, so wie des von des Kurfürsten von Hessen Königliche Hoheit ihm verliehenen Großkreuzes des Wilhelms⸗ Ordens; desgleichen dem Kammerherrn und Schloßhauptmann von Breslau, Grafen von

Schaffgotsch, zur Anlegung des von des Kurfürsten von Hessen Königliche Hoheit ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes des Wil⸗

helms⸗Ordens zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Berlin, den 30. Juni. Der mit dem heutigen Tage an dieser Stelle beginnenden Uebersicht der politischen Tagesereignisse, in welcher nur thatsäch⸗ liche und verbürgte Nachrichten Aufnahme finden sollen, wird sich eine Zusammenstellung von Mittheilungen aus dem handelspoliti⸗ schen und statistischen Gebiete anreihen.

heiten der Prinz und die Prinzessin

Ihre Königlichen Hoh von Preußen sind am 27. Juni Mittags in London eingetroffen.

In Baden⸗Baden wird Se. Königliche Hoheit Prinz

Karl von Preußen dort eingegangenen Nachrichten zufolge, am 2ten Juli eintreffen. Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Frau Erzherzogin Sophie

und der Erzherzog Karl Ludwig werden, nach den neuesten Bestimmungen, am 2ten k. M. den Königlichen Hof verlassen und

über Dresden nach Wien zurückkehren.

Se. Excellenz der Herr Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant

Am 2Ssten d. M. trafen IJ. KK. Hoheiten der roßherzog von Mecklenburg⸗Schwerin und Gemalin in Le ipzig ein und setzten ihre Reise nach Dresden unverweilt weiter fort.

Die Zweite Kammer des Kurfürstenthums Hessen hat am 28. Juni den von der Regierung vorgelegten Gesetz⸗Entwurf, di Gewährung erleichterter Rechtshülfe in Schuldsachen u. s. w. be⸗ treffend, mit den beiden Zusätzen d Ausschusses, daß der Wider⸗