1853 / 158 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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““ ö1““ꝝ so soll er auf weitere zwölf Jahre, und so fort von zwölf zu zwölf Jah⸗ ren, als verlängert angesehen werden.

Derselbe soll alsbald zur Ratification der hohen kontrahirenden Theile vorgelegt und die Auswechselung der Ratisicalions⸗Urkunden spätestens bin⸗

nen sechs Wochen in Berlin bewirkt werden. A

So geschehen Berlin, den 4. April 1855. na22

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von Pommer⸗Esche. Philipsborn. Delbrück. von Schimpff. (L. S.) (T. 8)

(L. S.) (E. S.)

Klenze. Duysing. Thon. von Thielau.

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Die Ratifications⸗Urkund ages ausgewechselt worden. 1“

11“ 8 ntmachung vom 21. Juni 1853 über den Bei⸗

tritt der Königlich württembergsichen Regierung

und der freien Stadt Frankfurta. M. zu dem Ver⸗

trage d. d. Gotha, den 15. Juli 1851, wegen ge⸗ genseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der

A. uszuweisenden. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß dem Vertrage zwischen

Preußen und mehreren anderen deutschen Regierungen, wegen ge⸗

genseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden vom

15. Juli 1851 (Gesetz⸗Sammlung Jahrgang 1851 S. 711 ff.) in

Gemäßheit des §. 15 desselben

unterm 15. Juni c. die Königlich württembergsche Regierung

und

uunterm 31. Mai c. die freie Stadt Frankfurt a. M.

beigetreten sind, letztere mit dir Maßgabe, daß für dieselbe die Wirk⸗

samkeit jenes Vertrages mit dem 1. Juli d. J. beginnt.

Berlin, den 21. Juni 1853. Der Minister⸗Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Lon Nantenfsel.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

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Die Postdampfschiff⸗Verbindung zwischen Preußen einer⸗ und Rußland, Schweden und Dänemark andererseirs findet folgendermaßen statt: 1) Zwischen Stettin und St. Petersburg dn die Postdampfschiffe „Preußtscher Adler“ und „Wla⸗ dimir“: 1 aus Stettin: Sonnabend 12 Uhr Mittags, 8 aus St. Petersburg (Kronstadt) Sonnabend Nachmittags. Der „Preußische Adler“ geht von Stettin ab den 9. und 23. Juli, den 6. und 20. August, den 3. und 17. September und den 1. und 15. Oktober; der „Wladimir“ dagegen den 16. und 30. Juli, den 13. und 27. August, den 10. und 24. September und den 8. und 22. Oktober.

2) Zwischen Stettin und Stockholm urch die Postdampfschiffe „Nagler“ und „Nordstern“: 2uaus Stettin: Dienstag 12 Uhr Mittags,

Naaus Stockholm: Dienstag 10 Uhr Vormittags.

Der „Nagler“ geht von Stettin ab den 19. Juli, den 2., 16. und 30. August, den 13. und 27. September und den 11. und 25. Oktober; der „Nordstern“ dagegen den 12. und 26. Juli, den 9. und 23. August, den 6. und 20. September, den

Bekannen

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4. und 18. Oktober und den 1. November.

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3.,) Zwischen Stralsund und Ystadt durch das Postdampfschiff „Königin Elisabet“”“: aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mittags, 1 aus Istadt: Montag und Freitag Abends. 8— d 4) Zwischen Stettin und Kopenhagen 8 durch das Postdampfschiff „Geiser“: 88 Fhhettig: Mittwoch und Sonnabend 12 Uhr Mittags, openhagen: Montag und Donnerstag 3 Uhr Nach⸗

Die Passage⸗ und Fracht⸗Tarife, so wie überhaupt alle in

Bezug auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen kön⸗

nen bei einer jeden preußischen Post⸗Anstalt eingesehen werden. den 8. J E“

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Kanzleigehülfe Röseler ist als Geheimer Kanzlei⸗

Secretair bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten angestellt worden.

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für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten.

vom 17. Juni 1853 über die Prämiirung

im Inlande erzeugten Cocons.

Da die bisher gültigen, früher bekannt gemachten Prämiirungs⸗ Bedingungen für inländische, bei den Central⸗Haspelanstalten über⸗ gebenen Seidencocons einiger Aenderungen bedürfen, so wird hin— sichtlich der für die nächsten 3 Jahre 1853, 1854 und 1855 zu gewährenden Prämien Folgendes festgesetzt:

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) Diejenigen Seidenbauer, welche ihre Cocons an eine der durch's Amtsblatt bekannt gemachten Central⸗Haspelanstalten zum Abhaspeln abliefern oder verkaufen, erhalten für die Metze Cocons die unten näher angegebene Prämie. Diejenigen Seidenzüchter, von deren Cocons 10 Metzen oder weniger 1 Pfund Rohseide liefern, erhalten die höhere Prät mie; diejenigen, von deren Cocons mehr wie 10, aber nicht mehr als 14 Metzen zu 1 Pfund Rohseide erforderlich sind, die niedere Prämie; diejenigen, bei denen auch 14 Metzen Cocons noch nicht ein volles Pfund Rohseide liefern, können auf keine Prämie Anspruch machen. 8 1 Der bisher gemachte Unterschied zwischen den gelben und weißen Cocons finder nicht ferner statt. 3) Die Prämie wird für den vorbezeichneten Zeitraum auf 2 ½ Sgr. für die Metze der besseren und auf 1¾¼ Sgr. für die Netze der geringeren Cocons festgesetzt. Es wird vorbehal⸗ ten, nach Ablauf des Zeitraums die Prämiensätze oder die vorbemerkten Abstufungen zwischen den besseren und geringeren Ssportimenten anderweitig zu reguliren. 1 4) Die Central⸗Hasvpelanstalten sind verpflichtet, während der Dauer dieser Prämienbewilligung in ihren Empfangslokalen einen Lohntarif auszuhängen und inne zu halten, wonach der Haspellohn bei guten Cocons, 6 Cocons auf den Faden, 1 Rthlr. für das Pfund Rohseide nicht übersteigt. Bei meh⸗ reren Cocons auf den Faden wird ein ermäßigter, bei schlech teren Cocons, oder wenn weniger auf einen Faden gehaspelt verden, ein höherer Haspellohn erhoben. Klagen über fehler⸗ haftes Haspeln sind bei dem Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium anzubringen. Es bleibt demnach jedem Seidenzüchter über⸗ assen, ob er seine Cocons an diese Haspelanstalten verkaufen oder denselben zum Haspeln gegen Lohn anvertrauen will. Seidenzüchter, welche die vorbestimmte Prämie in Anspruch mehmen, haben ihre Cocons bei einer der Haspelanstalten zur Abmessung, Prüfung der Qualität und zur Abhaspelung

gegen Lohn oder zum Verkauf einzusenden. Die nach der daselbst vorgenommenen Prüfung und Festsetzung ihnen zu⸗ kommenden Prämien werden ihnen sodann von dem Besitzer

der betreffenden Haspelanstalt gegen Quittung ausgezahlt.

8—

6) Diejenigen Haspelanstalten, bei welchen diese Haspelprämie

erhoben werden kann, sind zur Zeit: Feh In der Nrovinz Brandenburg.

Lehrer Nammloww zu Verlinknk Seidenfabrikant Heese zu Steglit;, Seidenzüchter Hussack zu Bornim bei Potsdam.

In der Prpvinz Schlesien.. Prediger⸗Wittwe Wunster zu Bunzlau. ¹“

xnb In der Pnayins Nosemn Seminarlehrer Kiszewski zu Paradies bei Meseriz.

In der IE“ hrer Fr. Ehrhardt, zu Prettin, Kreis Torgau. Legern 18 3 97 Rheinprovinz. 8 Königliche Arresthaus⸗Verwaltung zu Koblenz. D. Gutsbesitzer Blank⸗Hauptmann zu Villa⸗Bella bei Engers. Lehrer Hoffenbecher zu Trarbach. 1 In der Provinz Westphalen: Salarienkassen⸗Rendant Herzhoff zu Bieleflldl. Berlin, den 17. Juni 1853. Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage:

Bei der heute beendigten Ziehung der 1sten Klasse 108ter Königlicher Klassen⸗Lotterie fiel der Hauptgewinn von 5000 Rthlr. auf Nr. 89,298; 1 Gewinn von 2000 Rthlr. auf Nr. 8420; 2 Gewinne zu 800 Rthlr. fielen auf Nr. 1634 und 43,026; 3 Ge⸗ winne zu 300 Rthlr. auf Nr. 10,858. 51,378 und 80,262; und 4 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 6367. 19,134. 29,555 und 52,519.

Berlin, den 7. Juli 1853.

Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.

Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Justizrath und Unter⸗Staats⸗Secretair im Königlichen Ministerium für landwirth⸗ schaftliche Angelegenheiten, Bode, nach der Rheinprovinz und West⸗ phalen.

Berlin, 7. Juli. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht: dem Major a. D. Magnus zu Berlin, die Erlaub⸗ niß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Schweden ihm verliehenen Ritterkreuzes des Schwert-Ordens; dem bei der Gesandtschaft in Wien angestellten Hofrath Weymann zur Anle⸗ gung des von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich ihm ver⸗ liehenen Ritterkreuzes des Franz⸗Joseph⸗Ordens, so wie dem Wacht⸗ meister Brugsch und dem Vice⸗Wachtmeister Lohrmann vom Ordonnanz⸗Kommando, zur Anlegung der von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich ihnen verliehenen silbernen Tapferkeits⸗Me⸗ daille zu ertheilen.

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Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußen machte in London am Sonnabend, den 2. Juli, mit Ihrer Majestät der Königin Victoria und der Herzogin von Sachsen⸗Koburg⸗ Gotha eine Spazierfahrt in einem offenen Landauer, während Prinz Albert mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen und dem Herzog von Koburg ausritt. Am Vormittag hatte Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußen mit der Prin⸗ zessin Louise Königliche Hoheit einen Besuch bei der Gräfin von Neuilly (verwittweten Königin der Franzosen) in Claremont ge⸗ macht. Dann begaben sich Ihre Königlichen Hoheiten nach der Königlichen Akademie, um die dortige Gemälde⸗Ausstellung zu be⸗ sichtigen, und nach dem britischen Institut. Zum Diner waren alle hohen Gäste der Königin wieder im Buckingham⸗Palast ver⸗ sammelt, und am späteren Abend war größere Gesellschaft bei Ihrer Majestät.

Gestern Mittag um 1 Uhr ist hier die Generalkonferenz der Bevollmächtigten des Zollvereins durch den Herrn Finanzminister im Gebäude des Finanzministeriums eröffnet worden. Nach der Er⸗ öffnungsrede traten die Bevollmächtigten zu einer vorläufigen Be⸗ sprechung zusammen, in welcher der Geh. Finanzrath Hennig zum Vorsitzenden erwählt wurde.

Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrich der Niederlande (die Eltern der schwedischen Kronprinzes⸗ sin) sind am 30. Juni in Stockholm eingetroffen.

Sr. Majestät Dampf⸗Aviso „Salamander“, unter Befehl des Lieutenants Niesemann, ist am 1sten d. M. zu Stralsund von Carlskrona, wo der Boden des Schiffs im Dock gereinigt und gestrichen ist, wieder eingetroffen. Die Dauer der Reise hat nicht ganz 18 Stunden erreicht, wie denn beide Avisos, „Salamander“ und „Nix“, unstreitig an Schnelligkeit allen Dampfern der Ostsee

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Se. Durchlaucht der Fürst iwi von Halle nach Wittenberg zur P nns; et⸗ -ee 1 1⸗Hülf

Die Provinzial⸗Hülfskasse der Provinz S 1b schluß der Altmark ist am 1sten Keshert worchen, ler, hergehenden Tage auf Grund des höhern Orts bestätigten ments die Einsetzung der Direction erfolgt war. Die Direckion besteht aus dem Kaufmann Lösener und Regierungs⸗Rath Willen⸗ bücher zu Magdeburg, dem Rittergutsbesitzer von Nathusius und

ist am 5. Juli g der dortigen Garnison

dem Bürgermeister Douglas zu Aschersleben.

Die „Anh. Dess. Ztg.“ widerlegt das Gerücht von einer Wiedereröffnung der Spielbank in Cöthen. „Bekanntlich“ sagt sie „war die Aufhebung der cöthenschen Spielbank einer der ersten Akte Sr. Hoheit unsers gnädigsten Herzogs nach dem Antritt der Regierung des Herzogthums Cöthen, und eine nothwendige Folge der Grundsätze, welche die Regierung bei ihrer Reorganisa⸗ tion leiteten.“ 8

Der Krankheitszustand Sr. königl. Hoheit des Großher⸗ zogs von Weimar hat sich seit dem 3. Juli erfreulich ge⸗ bessert und die Aerzte haben erklärt, daß die Gefahr für das Leben, welche im höchsten Grade vorhanden war, überstanden sei.

Am 3. Juli Morgens traf das Kaiserlich russische Kriegs⸗ Dampfschiff „Gremiotschi’“, Capitain Solorthoff, mit Sr. Hoheit dem Herzog Georg von Mecklenburg und seiner Gemahlin Katha⸗ rina Michaelowna Kaiserliche Hoheit von Kronstadt auf der Rhede von Wismar ein, von wo Hochdieselben durch den Oberpostamts⸗ Direktor und den Kaiserlich russischen Vicekonsul mit dem Groß⸗ herzoglichen Postdampfschiff „Obotrit“ an die Stadt gebracht wur⸗ den. Hochdieselben wurden von den Herren des Magistrats, des Militairs und von den Konsuln begrüßt und setzten dann ohne Aufenthalt ihre Reise mittelst Extrazuges fort. Das russische Schiff ging am Nachmittage wieder in See.

Der österreichische Oberst, Graf v. Vetter, ist am 4. d. M. von Wien nach St. Petersburg abgereist.

Der Uebergang der russischen Truppen ist, wie aus Wien vom 6. Juli gemeldet wird, am 2. Juli erfolgt und zwar nach der Wallachei bei Leova, nach der Moldau bei Skalianij unter General Dannenberg.

Das holländische Journal, das „Grondwet“, theilt mit, daß die niederländische Regierung die Ausbezahlung der auf dem Bud⸗ get für den katholischen Kultus bestimmten Gelder weigere, weil sie behauptet, daß keine durch die Staatsgewalt anerkannte Ober⸗ Behörde für die Katholiken im Lande bestehe.

In Turin ist der bisherige Ober⸗Secretair im Ministe⸗ rium der auswärtigen Angelegenheiten, Jocheau, zum Gesandten bei der schweizerischen Eidgenossenschaft ernannt worden.

Am Sonntag den 3. Juli wohnten die in London anwe⸗ senden hohen Herrschaften dem Gottesdienst in der Königlichen Pri⸗ vatkapelle im Buckingham⸗Palast bei. Nachmittags nahmen Ihre Majestäten der König und die Königin von Hannover Abschied von der Königin Victoria und dem Prinzen Albert, speisten dann beim Herzog von Cambridge und machten Abends der Herzogin von Kent ihren Abschiedsbesuch in Clarence⸗House, wo auch die Königin Vic⸗

toria mit ihrer Familie, so wie Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Preußen erschienen und den hannoverschen Maäjestäten noch ein Lebewohl sagten. Letztere haben am 4. Juli früh um 7 Uhr ihre Rückreise nach Deutschland über Dover angetreten. Die Königin von Hannover hatte am Sonnabend noch den im Bau begriffenen neuen Krystall⸗Palast in Sydenham besucht, und der Köͤnig empfing an demselben Tage die Direktoren des hie⸗ sigen deutschen Hospitals, bei denen er sich mit vieler Theil⸗ nahme nach dem Gedeihen dieser Anstalt erkundigte und die er mit einem ansehnlichen Geschenk für dieselbe entließ. Näch⸗ sten Dienstag, den 12ten d., werden, nach den vorläufig getroffenen Anordnungen, die Königin und Prinz Albert sich nach Dublin be⸗ geben, um die Gewerbe⸗Ausstellung daselbst in Augenschein zu neh⸗ men. Die Reise wird auf der London⸗ und Nordwest⸗Bahn direkt

nach Holyhead gehen, wo eine Königliche Jacht die hohen Herr⸗

schaften an Bord nehmen wird, um sie nach Kingstown in Irland überzuführen. Der Prinz und die Prinzessin von Preußen werden, wenn Ihre Königlichen Hoheiten dann noch in England sind, den Hof nach Dublin begleiten. Von Dublin wird der Hof am 16. d. wieder in England zurückerwartet.

Der Prinz von Wales ist von den Masern wieder vollkom⸗ men genesen; Seine Königliche Hoheit hat sich am 4ten von Lon⸗ don nach Schloß Windsor begeben, da die Aerzte ihm eine Verän⸗ derung der Luft empfohlen hatten.

Am 2. Juli hielten die Minister einen Kabinetsrath, welcher beinahe vier Stunden dauerte.

Die Flotte bei Spithead hat ihre bisherige Aufstellung ver⸗ ändert und bildet jetzt drei Linien, welche zum Ankerlichten bereit sind. Als ihre wahrscheinliche Bestimmung werden noch immer die Gewässer des englischen Kanals bezeichnet. Die Thätigkeit in den Kriegshäfen, Arsenalen und Schiffswerften dauert auch außerdem noch immer fort. Am 1. Juli ging von der Admiralität der Be⸗