1853 / 159 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Stande gekommen sind.

1 sentativsystem wie bei der f

Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Preußen ist am 4. Juli in Koblenz angekommen und hat sich sofort nach Ems begeben, um daselbst einige Zeit die Kur zu gebrauchen.

Der General⸗Lientenant von Voß Excellenz ist am 5ten d. M. zur Inspection der Garnison in Halle angekommen.

Ihre Majestäten der König und die und Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz, die Prinzesgin⸗ nen Friederike und Mary nebst Gefolge sind am 9 Fte⸗ Nachmittag im erwünschtesten Wohlsein von England in der Re⸗

sidenzstadt Hannover eingetroffen. 1 zs Se Hoheit der Herzog G eorg und Seine Gemahlin, Ihre . e 7. 84 4 - 0

Kaiserliche Hoheit die LW“ 1“ 8 3 nnch dieselben gedenken am 6. Juli die Reise nach England fortzusetzen. 11X“ on Gri

Nese Majestät die Koͤnigin von Griechenlan; trafen am 5. Juli Vormittag vom Königlichen Hoflager zu Pillnitz im Königlichen Schlosse zu Dresden ein und geruhten sodann in Begleitung des Vorstandes der Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft, Regierungs⸗Rathes Dr. Schulz, die verschie⸗ denen Kunstschätze und Sehenswürdigkeiten der Residenz, nament⸗ lich das grüne Gewölbe, das historische Museum und die Gemälde⸗

Gallerie in Augenschein zu nehmen, worauf Allerhöchstdieselben Sich wieder nach Pillnitz zurückbegaben.

Ihre Königliche Hoheit die Großhe rzogin und Se. Groß⸗ herzogliche Hoheit der Prinz Alexander mit Gefolge sind am 6. Juli, Nachmittag nach 2 Uhr, von Leipzig wieder in Darmstadt ange⸗ kommen.

Am 5. Juli reiste Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗ Meiningen von seiner Sommerresidenz Altenstein nach Bad Ems.

Das neueste Regierungsblatt des Herzogthums Sachsen⸗ Meiningen enthält das mit Zustimmung des derzeitigen Land⸗ tags erlassene Gesetz in Betreff der Wahl der Landtagsabgeordne⸗ ten für das Herzogthum. In demselben ist das eigentliche Reprä⸗ früheren Verfassung wieder eingeführt.

Im Ganzen besteht der Landtag aus 24 Abgeordneten, von denen 2 von dem Herzoge, 6 von den Besitzern größerer gebundener Gü⸗ ter, 8 von den Städten und 8 von den Landbewohnern gewählt werden. Wahlberechtigt im Stande der größern gebundenen Güter ist jeder großjährige, selbstständige christliche Staatsbürger, der wenigstens 40 Gulden Steuern bezahlt und ein Areal von minde⸗ stens 250 Acker nürnberger Maßes besitzt. Die Behörden und

Wahlkommissarien haben noch besonders dafür zu sorgen, daß von

keiner Seite ein „ungebührlicher” Einfluß auf die freie Entschlie⸗

ßung der Stimmberechtigten ausgeübt werde und es sind diejenigen

Wahlen ungültig, welche durch Versprechungen oder Drohungen zu Durch dieses Gesetz ist das Gesetz vom 3. Juni 1848 außer Gültigkeit gesetzt worden.

Das Ministerium des Fürstenthums Sch warzburg⸗

Rudolstadt hat zwei Verordnungen erlassen, die den geistlichen

Stand der dortigen evangelisch⸗lutherischen Landeskirche betreffen. Die eine handelt von der Prüfung und Beaufsichtigung der Kan⸗

didaten des Predigtamts und die andere von der über die Geist⸗ lichen zu übenden Disciplin.

In der Sitzung der Zweiten nassauischen Kammer in Wiesbaden am 8 Juli berichtete der Abgeordnete Metzler über die Gesetzvorlage der Regierung, die Trennung der Schul⸗ lehrer⸗Seminarien betreffend, und trug in Gemeinschaft mit dem

Abgeordneten Rau darauf an, die Seminarien zu Montabaur und Usingen nach Konfession der katholischen und evangelischen Kirche

zu trennen. Der Abgeordnete König deng den Bericht der Mino⸗

itaͤt vor, die bereits faktisch bestehende Seminarien nicht nach spann sich eine lebhafte Debatte, die der Abgeordnete Knapp zur

rennung der genannten der Konfession zu trennen. Darüber ent⸗

ÜUnterstützung des Minoritäts⸗Antrags begann. Der Antrag der

Miinorität wurde im Sinne des Gesetzentwurfs angenommen.

Zum Behuf der Verständigung in der Eisenbahn⸗Angelegen⸗

heit wird der Ministerialrath Dr. Bertram in diesen Tagen wieder

nach Berlin gehen. Zum Bevollmächtigten der nassauischen Re⸗

n esung bei der Generalkonferenz in Berlin ist Freiherr v. Mar⸗

chall designirt. Se. Majestät der König von Württemberg, welcher am 29sten von Baden zurückkehrte und am 15ten über Frankfurt

nach Schlangenbad sich begeben wird, gab am 3. Juli in Stuttgart

zu Ehren Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Herzogin von Leuchtenberg ein großes Diner im Rosenstein. Am 5. Juli verläßt die⸗Frau Herzogin mit ihren Kindern Cannstatt, um ein englisches Seebad zu besuchen. Auch der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin von Württemberg gehen für einige Zeit nach England, daher der Plan, einige Wochen in Ludwigsburg zuzubringen, für dies Jahr aufgegeben wurde. In den obersten Hofstellen ist See cindenhs eingetreten. Für den verstorbenen Freiherrn wärti 8-. ist der Minister des Königlichen Hauses und der aus⸗

ngelegenheiten, Freiherr v. Neurath, zum Kanzler der württembergischen Srden und der Chef des Geheimen Kabinets,

Staatsrath Freiherr v. Maucler, zum Vice⸗Präsidenten des Ober⸗ Hofrathes ernannt worden. Oberststallmeister Freiherr v. Tauben⸗ heim rückte in die erste Rangstufe vor, Hofmarschall Freiherr v. Seckendorff wurde zum Oberst⸗Hofmeister und der Hofkammer⸗ Direktor v. Ergenzingen zum Präsidenten der Hofdoma inenkammer ernannt.

Ihre K. K. Hoheit die Frau Erzherzogin Sophie wird, wenn nicht anders verfügt wird, in Begleitung Sr. K. K. Hoheit des Herrn Erzherzogs Ludwig, jüngsten Bruder Sr. Majestät des Kaisers, am 16. Juli in dem Kurorte Ischl eintreffen. Se. K. K. Hoheit der Herr Erzherzog Ferdinand Max, Bruder Sr. Majestät des Kaisers, feierte am 6. Juli sein 21stes Geburtsfest.

] In Bern wurden am 4. Juli die Kammern des Bundes eröffnet; wie gewöhnlich, beschränkte sich deren erster Akt auf die Vornahme einiger Wahlen. Zum Präsidenten des Nationalrathes wurde Pioda (der erste Tessiner, der diese Würde bekleidet), zu seinem Vice⸗Präsidenten Dubs aus Zürich gewählt. Der Stände⸗ rath wählte den Abgeordneten Blumer aus Glarus zu seinem Präsidenten und James Fazy von Genf zum Vice⸗Präsidenten. Bereits ist der Bericht des Bundesrathes an die Bundesversamm⸗ lung in Sachen der Verhältnisse der Schweiz zu Oesterreich ange⸗ kündigt. Was die freiburger Verhältnisse betrifft, so wird nun darauf hingewirkt, daß in jenem Kanton künftig gemeindeweise ab⸗ gestimmt werde, um solche Scenen, wie sie am 1. Mai und 26. Juni stattgehabt, zu vermeiden. 8

Die Sitzung des schweizerischen Nationalraths vom

5. Juli dauerte nur eine halbe Stunde. Er hat die Priorität in folgenden Geschäften: Gesetzentwurf über Errichtung einer eidge⸗ nössischen Universttät und polytechnischen Schule; Staatsrechnung für 1852; Bericht über den Konflikt mit Oesterreich; über die Be⸗ schwerden, betreffend die Auflösung des Grütlivereins ꝛc. Dem Ständerath kommt zu: Staatsbudget für 1854; Sonderbunds⸗ Kriegsrechnungen; Verträge mit den Staaten des deutsch⸗öster⸗ reichischen Postvereins; Beschwerde von Fürsprech Stämpflt, betref⸗ fend das bernische Preßgesetz; Reclamationen aus dem Kanton Waadt, betreffend die Beschlüsse des Bundesraths in Sachen der freiburgischen Verhältnisse. Sv Ihre Majestät die Königin von England und Prinz Albert ließen sich am 4. Juli, im Beisein ihrer hohen Gäste, zwei Indianer aus Central⸗Amerika, welche vor kurzem in London an⸗ gekommen sind, im Buckingham⸗Palast vorführen.

Am 4. Juli Abend um 8 Uhr sind die zum Besuch in London anwesenden koburgschen Herrschaften auf der Eisenbahn nach Dover abgefahren, um sich dort nach dem Kontinent einzu⸗ schiffen. 8

In der Sitzung des Oberhauses am 4. Juli wurde auf den Antrag des Grafen von Harrowby eine von demselben einge⸗ brachte Bill im Comité berathen, welche den Lord⸗Kanzler ermäch⸗ tigen soll, überflüssige Kirchengebäude abtragen und dafür an Orten wo das kirchliche Bedürfniß größer ist, andere errichten zu lassen. Die City hat nämlich viele reich ausgestattete Gotteshäuser, welche fast ganz leer stehen, weil in diesem Stadtheile Londons mit der Zeit alle Wohnungen sich immer mehr in Waaren⸗Maga⸗ zine und Comtoirs verwandeln, während die wohlhabenden Familien der City nach den Vorstädten ziehen und dort ihren Wohnsitz nehmen, so daß man in mancher Kirche der innern Stadt an Sonn- und Festtagen nicht mehr als 20 Personen, Geist⸗ lichen, Küster und Organisten mit eingerechnet zählt, in keiner aber die Gemeinde aus mehr als 50 Mitgliedern besteht, während es in den dicht bewohnten Vorstädten an Kirchen fehlt. Es soll nun, der vorliegenden Bill zufolge, Aufgabe der Erzbischöfe und Bischöfe sein, mehrere der dünnbevölkerten Kirchspiele in eines zu⸗ sammenzuziehen, und Aufgabe des Lord⸗Kanzlers, statt der auf diese Weise außer Gebrauch kommenden Kirchen andere, neue in zahlreich bevölkerten Kirchspielen bauen zu lassen. Die meisten Artikel der Bill wurden ohne Widerspruch, einige mit geringen Aenderungen angenommen. Dann erhielt noch die Bill über die Branntwein⸗ Accise die dritte Lesung, ist also nun vom Parlamente in allen ihren Stadien genehmigt.

Durch Königlich dänische Resolution vom 26. Juni wird die noch im Herzogthum Holstein bestehende Zahlen⸗Lotterie vom 1. September d. J. an aufgehoben. Der bisherige Privatdocent Dr. Weyer ist zum außerordentlichen Professor der Mathematik und Astronomie an der Kieler Universität ernannt.

Der kommandirende dänische General v. Bülow ging am 5. Juli aus Flensburg zur Einweihung des am Jahrestage der am 6. Juli 1849 vorgefallenen Schlacht von Friedericia auf dem Kirchhofe daselbst zu errichtenden Monuments dahin ab.

Paris, 6. Juli. (Tel. Dep. d. Staats⸗Anzeigers.) Eine den Journalen mitgetheilte Note besagt: Gestern hat die Polizei inmitten der Menschenmenge am Eingange der Opera comique, deren Wiedereröffnung der Kaiser und die Kaiserin beiwohnten, zehn bis zwölf, den ehemaligen geheimen Gesellschaften angehörige Per sonen, welche die Ordnung zu stören versuchten, verhaftet und

dem Gericht übergeben. Mehre davon sollen Pistolen und Dolche bei sich geführt haben; es soll auf das Leben des Kaisers abgesehen

gewesen sein.

Paris, Donnerstag, 7. Juli. (Tel. Dep. d. C. B.) An der

Börse ist man wegen der morgenden Sitzung im englischen Parla⸗ 1w“ 6

ment besorgt; man glaubt, daß Lord Aberdeen seine Demission

geben werde. London, Donnerstag, den 7. Juli.

(Tel. Dep. d. C. B.) Das Unterhaus votirte mit 95 gegen 79 Stimmen die Untersuchung über die Wahl⸗Umtriebe von Seiten der Admiralität.

Die Preise 8. Kartoffel-S iccn 6 ö“

ber 10,800 pro Cent nach Tralles. Berlin, 7. Juli 1853.

Itesten der Kaufmannsch

4

aus geliesert, waren am 5 ½ a 26 Rthlr.

26 ¶RKthlr. 26 ½ Rthlr. 26 ½ Rihlr. 26 ¼ Rihlr. 26 ½ Rihlr.

1““

ö““ Roggen 2 Rthlr. 15 Sgr.

20 Sgr., auch 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf. 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.

Zu Wasser: Weizen 3 Rthlr., auch 2 Rthlr. 25 Sgr. Roggen 2 Bthlr. 15 Sgr., auch 2 Rthir. 10 Sgr. Grosse Gerste 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Rthlr. 10 Sgr., auch 1 Rthlr. 5 Sgr. 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf.

Mittwoch, 6. Juli.

Das Schock Stroh 40 Rthlr. 15 Sgr., auch 9 Athlr. 5 Sgr. Der Centner Heu 22 Sgr., geringere Sorte auch 18 Sgr. Kartoffeln, der Scheffel 26 Sgr. 6 Pf., auch 25 Sgr., metzenweis

4 Sgr. G. Ht., auch I1. Sgr. 6 Pt.

Grosse Gerste 1 Rthlr. Hafer 1 Rthlr. 15 Sgr., auch

Sonnabend,

Erbsen und Ellinger.

Ellinger: Olaf. Marra: Page.)

Königliche Schauspiele.

den 9. Jult. stellung.) Siebenzehntes Gastspiel der Königsberger Operngesellschaft unter Mitwirkung des Königlichen Hofschauspielers Hrn. Düffke: Hieronymus Knicker, komische Oper in 2 Akten. dorf. Hierauf: Alphéa, Anakreontisches Ballet in 1 Akt, von

Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Thlr. ꝛc. 8

Sonntag, 10. Juli. Achtzehntes Gastspiel der Königsberger Operngesellschaft unter Mitwirkung der Frau von Marra und der Herren Bötticher Die Ballnacht. Große Oper in 5 Abtheilungen, mit Tanz, nach dem Französischen des Scribe, von J. R. von Seyfried und G. E. von Hoffmann. Hr. Bötticher: Reuterholm.

11“

Im Opernhause. (106te Vor⸗

Musik von Ditters⸗

Im Opernhause. (107te Vorstellung.)

Musik von Auber. (Herr

Frau von

Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr.

Kriminalgerichtliche Bekanntmachung.

Am 30. Juni dieses Jahres, zwischen 7—9 Uhr Vormittags, ist auf dem Wege, welcher von der Prenzlauer Chaussee hinter dem Chausseehause nach Heinersdorff führt, ungefähr 1000 Schritt von Heinersdorff entfernt, links in einem Graben der Leichnam eines neu gebornen Kindes weib⸗ lichen Geschlechts, welches in ein weiß leinenes Tuch eingeschlagen und desses Unterleib mit einer 3 Fuß langen, 3 Zoll breiten leinenen Binde, an welcher sich an einem Ende zwei 20 Zoll lange leinene Bänder, von denen das eine roth gestreift ist, umwickelt war, gefunden worden.

Das Kind hat nach dem Ergebnisse der Ob⸗ duction unbedenklich nach der Geburt gelebt.

Jeder, welcher die Mutter des qu. Kindes kennt oder überhaupt einen Umstand anzugeben vermag, wie das bezeichnete Kind in die erwäͤhnte Lage gekommen ist, wird hierdurch aufgefordert, sich zu seiner kostenfreien Vernehmung an jedem Wochentage in den Vormittagsstunden, spätestens aber in dem auf

den 4 4. Iuli c., Wem s 1 Uhr anberaumten Termine vor dem Unterzeichneten im Hausvoigteigebäude am Hausvoigtei⸗Platz Nr. 14 zu gestellen.

Berlin, den 4. Juli 1853.

Königliches Kreisgericht. Erste (Kriminal⸗)

Abtheilung. h“ Der Untersuchungsrichter: Dr. Louis.

[34] Ediktal⸗Citation.

Auf den Antrag seiner Geschwister werden der Johann George Wilhelm Schlutius aus Nau⸗ gard, welcher zuletzt vor etwa 12 Jahren aus einer Stadt in Holland von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht gegeben hat, sowie die von ihm etwa zurückgelassenen Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und spätestens in dem

am 31. Oktober 1853, Vormittags

44 h an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termine per⸗ sönlich oder schriftlich zu melden, im Falle des Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß er für todt

erklärt und sein nachgelassenes Vermögen seinen

sich legitimirenden nächsten Verwandten zuerkannt werden wird. Naugard, den 7. Dezember 1852.

Konigliches Kreisgericht. 1. Abihellung.

Heffentlicher Anz

[83] Edictal⸗Citation. Auf den Antrag des Rechts⸗Anwalts Dr. Som⸗ mer zu Greifswald als Kurator des Friedrich Korff aus Schnitiriege bei Naugard wird der letztere, welcher zuletzt vor länger als 50 Jahren aus Wachsholm in Schweden von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht gegeben hat, so wie seine etwanigen unbekannten Leibeserben oder Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und spätestens in dem am 19. Oktober 1853, Vormitt. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termine per⸗ sönlich oder schriftlich zu melden, im Falle des Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß er für todt erklärt und sein nachgelassenes Vermögen seinen sich legitimirenden nächsten Verwandten, in deren Ermangelung aber als bonum vacans dem Kö⸗ niglichen Fiskus zuerkannt werden wird. Naugard, den 4. Dezember 1852.

Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

8

72722 2 2

1962⁄2 Könighkli WMe

89 v 4892+8 8 25

Niiederschlesisch⸗Märkische

Eisenbahn.

Vom 15. d. M. ab werden bis auf Weiteres

auf der diesseitigen Bahn: Alaun, Asphalt, Bleiweiß, Catechu, Cichorien (präparirte), Essig, grobe Eisengußwaren, Far⸗ benerde, Flachs, Garancine, Glätte, Hanf, Honig, Kali, Krapp, Rohkupfer, Lumpen, Men⸗ nige, Röthe, Schmack, Sämereien aller Art, Vitriol und Zinn

zur ermäßigten Klasse A. unseres Gutertarifs

befördert. 8 9 Berlin, den 7. Juli 18353.

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

[952] Oberschlesische Eisenbahn. Die Herren Actionaire werden hierdurch zu einer auf den 26. Juli d. J. Nachmittags 3 Uhr im Lokale der hiesigen Börsen⸗ Versammlungen, Karlsstraße Nr. 37, anberaumten außerordentlichen General⸗ Versammlung eingeladen. Gegenstand der Berathung und Beschlußnahme dieser Versammlung wird sein:

eiger. 1“

1) Ausdehnung des Gesellschafts⸗Unternehmens auf eine von Breslau über Lissa nach Posen zum Anschlusse an die Posen⸗Stargardter Bahn zu führende Eisenbahn, nebst einer zum Anschlusse an die Niederschlesische Zweig⸗ bahn bestimmten Flügelbahn von Lissa nach Glogau, so wie Feststellung der zum Baue und Ausrüstung dieser Verbindungsbahnen erforderlichen Bedarfssummen und der Mo⸗ dalitäten ihrer Aufbringung, Verzinsung und Tilgung nach Maßgabe eines hierauf bezüg⸗ lichen, der Genehmigung der Versammlung zu unterbreitenden, zwischen dem Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariate in Vertretung der Staats⸗Regierung und dem Direktorio der Gesellschaft vorläufig vereinbarten Vertrages; für den Fall der Genehmigung des Inhalts dieses Vertrages: Ermächtigung des Direk⸗ toriums der Gesellschaft zur Abschließung des definitiven Vertrages mit der Staats⸗ Regierung auf der Grundlage der vorgeleg⸗ ten vorläufigen Vereinbarung, und zur Er⸗ richtung eines dem Inhalte desselben, so wie den ad 1 zu fassenden Beschlüssen entsprechen⸗

den Nachtrags zu dem Gesellschafts⸗Statute. Diejenigen Herren Actiongire, welche dieser

General⸗Versammlung beiwohnen wollen, haben in Gemäßheit des §. 29 des Statuts spätestens am 25. Juli c. im Central⸗Büreau der Gesell⸗ schaft auf dem hiesigen Bahnhofe ihre Actien zu produziren, oder deren am dritten Orte erfolgte Niederlegung glaubhaft nachzuweisen und zugleich ein unterschriebenes Verzeichniß der Nummern derselben in zwei Exemplaren zu übergeben, von denen das eine zurückgegeben, nachdem es mit dem Vermerk der zuständigen Stimmen und dem Siegel der Gesellschaft versehen worden, als Ein⸗ laßkarte zu der Versammlung dient.

Breslau, den 5. Juli 1853BZ.

Der Verwaltungs⸗Rath der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

8

1 19011 Die Versteigerung.

des Oelbildes von van Dyk:

Cimon im Gefängnisse, findet (nicht am 11. Juls, sondern) am Donnerstag, 14. Juli, 12 Uhr, i

der Georgenstrasse 29 statt. Th. Müller, K. Auct.-Kommissarius für Bücher u. Kunsta