1853 / 163 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

979] Bekanntmachung.

Während der letzten Jahre und mehr noch im Laufe dieses Jahres haben leider in Berlin häaͤusige Fälle von Hundswuth sich ereignet und sogar Menschenleben durch Ausbruch der Wasser⸗ schen in Folge tollen Hundsbisses gekostet. Es ist daher Pflicht eines Jeden, mit den Merkmalen der Hundswuth und den Vorkehrungen zum Schutze gegen den Biß eines tollen Hundes sich

bekannt zu machen.

Die Tollwuth der Hunde entsteht ebensowohl durch Ansteckung in Folge des Bisses eines tol⸗ len Hundes, wie sie sich auch von selbst durch anderweite Veranlassungen erzeugt. Sie giebt sich entweder als sogenannte rasende oder als stille Wuth kund und offenbart sich vorzugsweise durch verändertes Benehmen des Hundes; durch Unruhe, plötzliches Umherschnappen und Beißen, Mangel an Freßlust oder durch Appetit zu ungenießbaren Dingen, eine eigenthuͤmliche Ver⸗ anderung des Bellens, welches aus einem bel⸗ lenden Laute in ein kurzes Geheul übergeht, im weitern Verlaufe der Krankheit durch Abma⸗ gerung und schleppenden Gang. Die Haltung des Schwanzes zeigt keine Veränderung, aber der Hinterkiefer hängt bei der stillen Wuth ge⸗ lähmt herab und es fließt dann beständig Speichel aus dem Maule. Wegen des Unvermögens, zu schlucken, erscheint der Hund oft wasserscheu, aber wirklich wasserscheu ist kein toller Hund. Niicht dringend genng kann dem Publikum empfohlen werden, auf diese Zeichen der Hunds⸗ wuth zu achten und, sobald irgend Verdacht derselben sich äußert, oder sobald ein Hund von einem anderen verdäͤchtigen Hunde gebissen wird, die sofortige Tödtung des Hundes, wie dies in den §§. 92 und 99 des Regulativs vom 8ten August 1835 ausdrücklich vorgeschrieben ist, zu veranlassen. Nur in dem Einzigen Falle, wo ein Mensch von einem tollen oder der Tollwuth verdächtigen Hunde gebissen worden ist, soll, wenn es ohne Gefahr möglich ist, der Hund ein⸗ gefangen und unter medizinal⸗polizeilicher Auf⸗ icht in einem sichern Behältniß wozu in Berlin die königl. Thierarzneischule Gelegenheit bietet bis zu seiner vollständigen Genesung oder seinem Tode eingesperrt werden. (§. 95 des Regulativs.)

Vor Allem aber muß in einem solchen Falle sofort aͤrztliche Hülfe beschafft werden, damit die Bißwunde gehörig gereinigt, durch Brennen oder durch Aetzmittel in Eiterung gesetzt und darin erhalten werde, denn diese schleunige Behandlung der Bißwunde ist das ein⸗ zig sichere Mittel, um dem Ausbruche der Wasserschen und dem Tode vorzu⸗ beugen.

Eine jede Erkrankung eines Hundes an Toll⸗ wuth muß von dem Eigenthümer nach §. 94 des Regulativs und ebenso der Ausbruch der Wasserscheu bei einem, von einem tollen Hunde gebissenen Menschen nach §. 107 des Regle⸗ ments der Polizeibehörde bei Vermeidung einer Geldstrafe von 5 Thlrn. oder 8tägiger Gefäng⸗ nißstrafe sofort angezeigt und das erforderliche Desinfectionsverfahren nach Anleitung der dem Regulativ beigefügten Instruction auf das Ge⸗ naueste ausgeführt werden. 8

Die durch die Polizei⸗Verordnung vom 2ten d. Mts. erlassene Bestimmung, daß jeder Hund auf öffentlicher Straße und an, dem Publikum zugänglichen Orten mit einem Maulkorbe, der den Hund am Beißen verhindert, versehen sein müsse, bezweckt, dem Publikum Schutz gegen den Biß toller Hunde und die daraus entstehende Gefahr der Wasserscheu zu verleihen und zugleich die Eigenthümer der Hunde zu steter Aufsicht uͤber diese zu nöthigen. Aber den Schutz in der eigenen Wohnung kann nicht jene Maßregel, sondern das Publikum sich selbst nur gewähren, indem die Eigenthümer von Hunden diesen stets eine entsprechende Pflege angedeihen lassen und auf jedes der oben genannten Zeichen der Hunds⸗ wuth auf das Sorgfältigste Acht haben. 8

Berlin, den 7. Juli 1853.

Königliches Polizei⸗Präsidium. v. Hinckeldey.

v11“ 8

[9841 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht, I. (Civil⸗) Abtheilung. Berlin, den 11. Juni 1853.

Das in unserem Hvpothekenbuche von dem

Dorfe Alt⸗Schöneberg im Teltow'schen Kreise

vol. I., Nr. 2. fol. 8. eingetragene, in jenem Dorfe, unter der Hausnummer 2 belegene, dem Kaufmann Friedrich Ludwig Ferdinand Lusch gehörige Büd⸗ nergrundstück, abgeschätzt auf 7939 Rthlr. 12 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in un⸗ serem V. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 16. Februar 1854, Vormittags 14 Uhr, an or⸗ dentlicher Gerichtsstelle Schulden halber subha⸗

stirt werden. 1X“

[35550) Nothwendiger Verlauf

Das in der Oderstraße sub No. 17 hierselbst belegene, Vol. I. fol. 479 No. 464 des Hypo⸗ thekenbuchs verzeichnete, dem Kaufmann Leopold Schmidt, modo dessen Erben gehörige Wohn⸗ haus und Zubehör, abgeschätzt auf 10,880 Thlr., soll in dem am 4. Oktober 1853, Vormittags 11 Uhr, vor dem Gerichts⸗Assessor Spöpel an ordent⸗ licher Gerichtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anberaumten Termine öffentlich an den Meist⸗ bietenden verkauft werden.

Die Taxe und der Hypolhekenschein können in unserer Kredit⸗Negistratur eingesehen werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich mit ihren Ansprüchen spätestens in diesem Termine bei Vermeidung der Präklusion zu melden.

Frankfurt a. d. O., den 4. März 1853.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung,

8

[210] Nothwendigern Verkauf.

Das in der Richt⸗Straße sub Nr. 15 zu Frankfurt a. d. O. belegene, Vol. I. Nr. 15 des Hypothekenbuchs verzeichnete, der verwittw. Bauer, Henriette geb. Sasse, jetzt separirten Wolff, ge⸗ hörige Wohnhaus und Zubehör, abgeschätzt auf 12,910 Rthlr., soll in dem

am 24. August 1853, Vormittags

11 Ahr, vor dem Kreisrichter Sello an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anbe⸗ raumten Termine öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden.

Der Dr. Eduard Petersen modo dessen Erben und der seinem Aufenthalte nach unbekannte Karl Friedrich Martin Bauer werden hierdurch öffent⸗ lich vorgeladen.

Frankfurt g. d. O., den 8. Januar 1853

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

8 8

[2909) Nothwendiger Verkauf 8

Das in der Richtstraße sub No. 40 hierselbst belegene, Vol. I. No. 178 fol. 746 des Hypo⸗ thekenbuchs verzeichnete, der unverehelichten Franziska Auguste Schneider gehörige Wohn⸗ haus nebst Zubehör, abgeschätzt auf 6725 Thlr., soll in dem

am 17. August 1853, Vormittags

11 Uhr, vor dem Kreisrichter Sello an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, au⸗ beraumten Termine öffentlich an den Meisthbie⸗ tenden verkauft werden.

Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden,

]

.

Das Fräulein Ulricke, so wie Philippine Ulricke Amalie von Kleist modo deren Erben werden zu diesem Termine hierdurch öffentlich vorgeladen.

Frankfurt a. d. O., den 26. Jannar 1853. Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung.

““

15

Königliches Kreisgericht zu Bütow.

Das dem Regierungs⸗Conducteur C. Aug. W.

Gadebusch gehörige Gut Barkotzen und Perti⸗ nenzien, rummelsburgschen Kreises, landschaft⸗ lich abgeschätzt auf 29,934 Rthlr. 28 Sgr. zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein in unserm Bü⸗ reau IIIa einzusehenden Taxe soll

am 1. Oktober cr., Vormittags 11 Uhr“

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden

[357] EIWVEEIDdikr Deruu. 1 Das im hiesigen Kreise und zu Koliebken am Gränzfließ sub No. 1 gelegene ehemalige Kwiat⸗ kowskische Eisenhammer⸗Grundstück, abgeschätzt auf 11,609 Rthlr. 25 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re⸗ gistratur einzusehenden Taxe, soll am 2. September 1853, Vormittags 12 Hhr, an ordentlicher Gerichtsstelle resubhastirt werden. 1“ Neustadt, den 26. Februar 1853.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[807] Ediktal⸗Citation.

Auf Grund der Anklageschrift vom 25. Fe⸗

bruar 1852 und des Beschlusses vom 6. März 1852 ist wider den Schuhmacher Johann Friedrich Ziegler die Untersuchung wegen dritten und zwar unter Vorspiegelung eines Ge⸗ brechens verübten Bettelns eingeleitet. Da der Aufenthalt des ꝛc. Ziegler, welcher früher in Forst wohnte und am 16. Mai 1852 aus der Strafanstalt Luckau, nach Verbüßung einer vier⸗ wöchentlichen Detention, in seinen Geburtsort Wriezen a. d. O. entlassen resp. zur Rückkehr dahin angewiesen worden war, jetzt unbekannt ist, so wird derselbe hierdurch zu dem

am 30. September d. J., Vormittags 10 Uhr,

im Sizungssaale des Kreisgerichts hier anstehen⸗ den Audienztermine mit der Aufforderung vorge⸗ laden, in demselben zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung die⸗ nenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termine dem Ge⸗ richt anzuzeigen, daß sie zu demselben noch her⸗ beigeschafft werden können.

Im Fall des Ausbleibens wird mit der Unter⸗

suchung und Beweisaufnahme in contumaciam verfahren werden.

Als Belastungszeugen sind zum Termine vor⸗ geladen: 1) der Kürschnermeister Karl August Müller, 2) der Bäckermeister Friedrich Franke und 3) der Kaufmann Lewin Israel, sämmtlich zu Forst, auch, behufs Vereidigung des Zeugen Israel, das hiesige jüdische Schwurpersonal.

Sorau, den 19. Mai 1853.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung

1“ 5 1““

Die Apolonia, verehelichte Wieloch, geborne Piernikarczik, zu Bielschowitz, hiesigen Kreises,

hat gegen ihren Ehemann, Tagearbriter Wilhelm Wieloch, die Ehescheidungsklage wegen böslicher Verlassung angestrengt. Zur Beantwortung der⸗ selben haben wir Termin F. den 2. September cr., Vormittags 11 ¼ Uhr, in unserem Parteienzimmer Nr. 2 vor dem Herrn Kreisrichter Fieinus anberaumt, und laden zu diesem Termine den Tagearbeiter Wilhelm Wie⸗ loch, welcher nach Angabe der Klägerin seinen Wohnort Bielschowitz vor ungefähr 6 Jahren verlassen, und dessen jetziger Aufenthaltsort un⸗ bekannt ist, hiedurch unter der Warnung vor, daß im Falle seines Ausbleibens der Klagegrund wider ihn in contumaciam für zugestanden er⸗ achtet und darnach, was Rechtens, erkannt wer⸗ den wird.

Beuthen O./S., den 22. April 1853. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 1“

[671] diktal⸗Vorladung der Gläubiger in dem Konkurs⸗Prozesse über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Herrman Otto Giltz.

Ueber das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Herrmann Otto Giltz ist am 7. März d. J. der Konkurs⸗Prozeß eröffnet worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkursmasse steht am 19. September d. J., Vormittags

9 vor dem Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Dr. Hambrock im Parteienzimmer Nr. 2 des hiesigen Gerichts an.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse aus⸗ geschlossen, und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

Zu Mandatarien werden die hiesigen Rechts⸗ Auͤwälte Boie, Martens und Breitenbach in Vorschlag gebracht.

Danzig, den 2. Mai 1853.

Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht IJ. Abtheilung.

[986] Ediktal⸗Citation

Die verehelichte Anna Maria Mielke, geb. Pientzke, hat die Todes⸗Erklärung ihrer drei Brüder:

des Seefahrers Johann Daniel Pientzke,

geboren zu Brösen den 23. November 1793;

des Seefahrers Martin Pientzke, geboren

zu Brösen den 29. Januar 1795;

des Serfahrers Anton Pientzke, geboren zu

Brösen den 19. Juli 1797, von denen seit länger als Zehn Jahren keine Nachricht zu erlangen gewesen ist, beantragt. Die bezeichneten drei Geschwister Pientzke, auch Pienschke oder Pienski genannt, und die von ihnen etwa zurückgelassenen Erben oder Erbneh⸗ mer werden daher aufgefordert, sich vor oder in dem auf den 26. April 1854, 11 ½ Uhr Vormitt., an hiesiger Gerichtsstelle vor Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Mix anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls sie für todt werden erklärt werden.

Bemerkt wird, daß für einen jeden der vorge⸗ ladenen Geschwister Pientzke ein Vermögen von 273 Thlr. ermittelt ist.

Danzig, den 25. Juni 1853. Königliches Stadt⸗ und

69 Dekanyitmachangugn

In der Reallasten⸗Ablösungssache von Boms⸗ dorf im Gubener Kreise sind der dortigen Guts⸗ herrschaft nach den über die Ablösung der Real⸗ lasten der Mittelmühle und der Häuͤslerstellen zu Bomsdorf abgeschlossenen Rezessen 3495 Rthlr. in Rentenbriefen und beziehungsweise baar zu gewähren. Diese Abfindungen unterliegen den An⸗ rechten der Hypothekengläubiger und sonstigen Real⸗ berechtigten des Rittergutes Bomsdorf nach Maß⸗ gabe der §. 460 sq. Tit. 20 Thl. I des A. L.⸗R. Auf dem Rittergute Bomsdorf haften unter An⸗ derem: 1) sub Rubr. III. No. 2. 3000 Rthlr. für das Fideikommiß Sommerfeld orer die zum Majorate Sommerfeld berechtigte Familie; 2) sub Rubr. III. No. 3. 850 Rthlr., von denen 500 Rthlr. ein Legat für die Sommerfelder Haus⸗ armen bilden und 350 Rthlr. dem Fräuleinstift zu Sommerfeld zustehen.

Hinsichtlich der ad 1 erwähnten Forderung sind die Namen der beiden nächsten Anwärter aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlich und hinsicht⸗ lich der Forderung ad 2 ergiebt das Hypotheken⸗ buch nicht, wem die Dispontion über die qu. Ka⸗ pitalien zusteht. Die unbekannten Interessenten, welche bezuͤglich jener Forderungen ein Anrecht auf die obenerwähnten Abfindungen von 3495 Rthlr. haben, werden hierdurch aufgefordert, sich binnen 6 Wochen bei dem unterzeichneten Kom⸗ missarius oder spätestens in dem auf den

27. August d. J., Vormittags 8 Uhr, in dessen Geschäfts⸗Büreau, Königsstraße Nr. 174 hierselbst, anberaumten Termine zu melden und ihre Rechte geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Abfindungen prä⸗ kludirt werden.

Guben, den 19. Juni 1853.

Der Referendarius Harttung, im Auftrage der Königl. Regierung, landwirth⸗ schaftlichen Abtheilung, zu Frankfurt a. d. O. vI1“ 1 ““

[978] Anonyme Gesellschaft für rheinischen Bergwerks⸗ und Kupferhütten-⸗Betrieb. Die Herren Actionaire werden hierdurch be⸗ nachrichtigt, daß am Montag den 25. Juli d. J. eine außerordentliche General⸗Versammlung in Köln stattfinden wird, um in Folge der §§. 21, 22 und 37 der Statuten zur Wahl des Ver⸗ waltungsrathes zu schreiten. Die Versammlung wird um 12 Uhr Mittags im Hause des Herrn Advokat⸗Anwalts Mayer Glockengasse No. 2, stattfinden. See7

Köln, den 7. Juli 1853.

Ddie Bevollmäaͤchtigten der Gründer der Gesellschaft.

. Oppen heim. WN

[945] Bekanntmachung.

2 8 In Verfolg unserer Be⸗ Ikeanntmachung vom 9. Juni c. S⸗ sbh benachrichtigen wir hiermit sdie Herren Prioritäts⸗Actio⸗ naire, daß bei der heute stattgehabten Verloosung die Nummern:

56. 78. 96. 132. 202. 247. 344. 348. 409. 505. 537. 573. 601. 605. 667. 725. 728. 761. 772. 804. 815. 829. 830. 840. 859. 867. 880. 917. 921. 927. 948. 953. 965. 973. 981. 993. 996. 1019. 1040. 1096. 1175. 1183. 1276. 1279. 1295. 1298. 1306. 1351. 1360. 1387. 1413, 1416. 1466. 1534, 1552. 1573, 1605.

1603. 1091. 1631. 4698. 17238. 1766. 1778. 1932. 1985. 1846. 1856. 1861. 1887. 1931. 5855. 1224. 4955.4998. 2028. 2036, 2046. 2252. 2304. 2308. 2315. 2319. 2353. 2368. 09⸗4¼ 5742 6 „„ F. 2 308. 2645. 2655. 2745. 2777. 2784. 2874. 2892. 2945. 2967. 2982. 2996. 3001. 3073. 3098 3099. 3111. 3162. 3184. 3207, 3231. 3264. 3282. 3362. 3406. 3424. 3428. 3438. 3446. 3462. 3473. 3480. 3493. 3513. 3551. 3577. 3601. 3622. 3637. 3644. 3742, 3745. 3765. 3766. 3770. 3789. 3813. 3852, 3910. 3919. 3933. 3973. 3998. 4006. 4008. 4027. 4067. 4071. 4072. 4117. 4119. 4123. 4127. 4149. 4168. 4179. 4204. 4238. 4241. 4273. 4281. 4288. 4310. 4347. 4355. 4356. 4388. 4401. 4417. 4419. 4436. 4460. 4476. 4507. 4518. 4555. 4576. 4585. 4596. 4663. 4699. 4701. 720. 4736. 4743. 4759. 4764. 4834. 4847. 4873. 4895. 4914. gezogen wurden und bemerken dabei wiederholt⸗ daß die Auszahlung der ausgeloosten Actien am 2. Januar k. J. geschieht, die aber, wo es ge⸗ wünscht werden sollte, sogleich erfolgen kann. Das über die Ziehung aufgenommene nota⸗ rielle Protokoll liegt bei uns zur Einsicht bereit.

Magdeburg, den 1. Juli 1853.

Die Direction der vereinigten Hamburg⸗Magde⸗ burger Dampfschifffahrts⸗Compagnie. Graff.

Im Namen Seiner Hoheit des Herzogs Ernst, Herzogs zu Sachsen⸗Coburg und Gotha ꝛec.

Durch die am 5ten d. M. vollzogene achte Ausloosuͤng der Schuldbriefe aus der geschlosse⸗ nen dritten, durch die Höchste Verordnung vom 24. Oktober 1845 creirten Anleihe der Landschaft des Herzogthums Gotha sind folgende 21 Obli⸗ gationen:

aus Serie A. Nr. 60.

aus Serte B. Nr. 261 und 310.

aus Serie C. Nr. 539. 923. 978. 1028.

1280. 1309. 1920. 1985. 8 2069. 2161. 2280. 2473. 22497. 2919. 3018. 3023. 3157 und 3387.

zur Abzahlung bestimmt worden, und es werden daher die Inhaber dieser Schuldbriefe aufgefor⸗ dert, die Beträge derselben am 1. Januar 1854 gegen Zurückgabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons bei der

hiesigen Staatskasse zu erheben. EaSeees

Zugleich wird zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß

1) am obgedachten Tage, der gesetzlichen Be⸗

stimmung entsprechend, die am 4. Juli 1849 ausgeloosten und zurückgezahlten Schuld⸗ sccheine derselben landschaftlichen Anleihe, aus Serie A. Nr. av

aus Serie B. Nr. 2 aus Serie C. Nr. 784. 808. 1380. 11 8 1699. 1909. 2330.

2600. 2616. 2666. 2888. 3072,. 3207. 3375. und 3390. 9 verbrannt worden, und daß 2) die ersten Zinsabschnitte zu den landschaft⸗ lichen Obligationen der ersten Anleihe aus Serie E. Nr. 4453 und 4896 wegen unterlassener Präsentation innerhalb der ge⸗ setzlichen Frist, am 1. d. M. erloschen sind.

—◻

Goiha, den 8. Iuli 488.

Herzogl. sächs. Landes⸗Regierung, Finanz⸗ Abtheilung.

Heß.