bahnhofe komplett sein wird. Seit dem Freitage ist keine Lokomotive wie⸗ der hierher gekommen, man erwartete die Lokomotive „Ostsee“ am Mon⸗ tage, doch soll dieselbe durch eine Senkung des Bodens, welche sich in der
Gegend von Heiligenbeil gezeigt, aufgehalten u deren Ankunft erst hente “ 88 8 .
8.
(Dienstag) Vormittags zu erwarten sin.
Leipzig, 13. Juli. Leipzig-Dresdener 214 Br., 213 ¾ G. Säch- sisch-Bayerische 91 Br., 90 ¾ G. Shchsisch-Schlesische 102 ¾ Br., 102 ½ G. Löbau -Zittaue 38 Br., 37 ½ G. Magdebure-Leipziger 310 Br. Berlin-Anbaltische 132 Br. Köln -Mindener 120 Br. Thüringer 111 ½
Br., 111 G. Anhalt-Dessauer Landesbank-Actien Lit. A. 168 Br., Lit. B. 160 G. Braunschw Bankactien 119 Br., 113 G. W 1 “
1 . 9 8 1— h1ö1ö.“ 93 ½ Br., 93 ½ G. —
Amsterdam, 11. Juli. (4 Uhr.) 2 ½proz. wirkl. Schuld 63 ½; do. 4proz. 94 ½. Spanische 1 proz. 22 13; do. 3 proz. 42 92³; do. aus- länd. 47 . Portug. 4proz. 37. Oesterreich. 5proz. Metalliques 81 ½; do. neue 94 ½; do. 2 ½proz. 42 ⁄⁄. — Bei ziemlich lebhaftem Umsatz in Integralen war heute die Stimmung in holländischen Fonds etwas an- genehmer. Oestecreichische Effekten waren etwas weniger fest bei einigem Handel in alten 5proz. Metalliques.
Weizen mit wenig Handel; 130 pfd. bunt. poln. 340, 345 Fl. — Roggen mit gutem Handel an Konsumenten und inländischer Versen- dung zu etwa den vorigen Preisen; im Entrepot: 118pfd. neu. archang. 190 Fl.; 117-, 118pfd. do. 187, 189 Fl.; in Consumtion: 123 pfd. donau. 215 Fl.; 115-, 116pfd. getrockn. 184, 186 Fl.; 117pfd. do. 188 Fl.; 118 pfd. neu. archang. 200 Fl., und in der Versteigerung: 60 Last donau. Roggen 115 — 117pfd. 191, 197 Fl. — Buchweizen Hlau; 114-, 415 pfd. neu. grob. franz. 164, 166 Fl.; 118pfd. holst. 213 Fl. an der Zaan.
Kohlsamen auf das Spätjahr 1 L., auf das Frühjahr ˖ L. höher; holst. 62 L.; elve. 62 L.; elbing. Aveelsaat 60 ½ L.; auf 9 Fafs im Juli 65 L.; Sept. 66 L.; Oct. 66 ⅞ L.; Nov. u. Dez. 67 L.; April 67 L. — Leinsaat willig; 112-, 113 pfd. odess. 325 Fl.; 107-, 108pfd. ägypt. 300 Fl.; 106-, 107pfd. do. 292 ½i Fl.; 108-, 109pfd. calcutta. 330 Fl. — Rüböl gleich und auf Lieferung wieder williger; auf 6 Wochen 37 Fl.; effect. 36 a 35 Fl.; Sept. 36 ½ Fl.; Oct. 37 Fl.; Nov. 37 ¼ Fl.; Dez. 37 ⅔⅜˖ Fl.; Mai 38 Fl. — Leinöl williger; auft 6 Wochen 32 Fl.; effect. 31 Fl.; Oct. 31 Fl. — Hanföl auf 6 Wochen 37 ¾ Fl.; effekt. 36 ¼ Fl. — Rübkuchen 70 a 74 FlI. Leinkuchen
aknoten
Breslauz, 14. Juli, 4 Uhr 53 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 93 ⅛ Br. 4proz. Frei
burger Actien 121 ⅔⅜ Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 215 ¾ Br. Ober-
schlesische Actien Lit. B. 178 ½ G. Oberschlesisch -Krakauer Actien 94 ¼ Br. Neisse-Brieger Actien 81 ¼¾˖ Br.
Getreidepreise: Weizen, weisser, 75 — 81 Sgr., gelber 75— 81 Sgr. 8
Roggen 61—72 Sgr. Gerste 42 — 46 Sgr. Hafer 37 — 40 Sgr. Stettin, 14. Juli, 2 Uhr 20 Minuten Nachmittags. d. Staats-Anzeigers.) Weizen Juli still. 55 bez. u. G., Juli- August 54 bez. u. G., August-September 53 bez. u. G., September-Oktober 52 bez. u. Br. Rüböl 10 % bez., unverä dert. Spiritus Juli 14 ¼ bez., Juli- August 14 ½ G. 8
he Schauspie!
Freitag, 15 Im Opernhause. (110te Vorstellung.)
0. Zwanzigstes Gastspiel der Königsberger Operngesellschaft, unter Mitwirkung der Frau von Marra und der Herren Bötticher und mit Tanz,
Ellinger: Die Ballnacht, große Oper in 5 Akten,
nach dem Französischen des Scribe, von J. R. v. Seyfried
G. E. von Hoffmann. Musik von Auber. Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr.
—
unter Mitwirkung der Frau von Marra und des Herrn Düffke:
Fanchon, das Leyermädchen, Oper in 3 Abtheilungen, nach dem
französischen Vaudeville, von Kotzebue. Musik von Himmel.
Hierauf: La Seguidilla, spanischer Nationaltanz von P. Taglioni,
ausgeführt von Fräulein Marie Taglioni, begleitet von Herrn
Ehrich und dem Corps de Ballet. 8 Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr.
ein Mensch v
(Tel. Dep. 5
Roggen 56 a 57 ½ bez., 8
Sonnabend, 16. Juli. Im Opernhause. (111te Vorstellung.) Einundzwanzigstes Gastspiel der Königsberger Operngesellschaft,
10 % a 12 Fl. 8
[737]
Höhern Anordnungen zufolge soll die im san⸗ gerhauser Kreise belegene Königl. Domaine Ar⸗ tern, aus dem Haupt⸗Vorwerke gleichen Namens, dem Vorwerke Kachstedt und dem Schäferei⸗ Vorwerke Schönefeld bestehend, vom 1. Juni 1854 ab bis Johannis 1872, mithin auf 18 Jahre und 24 Tage, im Wege des öffentlichen Ausgebots anderweit verpachtet werden.
Außer den erforderlichen Wohn⸗ und Wirth⸗ schaftsgebäuden gehören zu dieser Pachtung: 1) a) 1101 Morgen 5 QR. Ackerland, D“ 11“
»„ Huthungen,
„ Gärten und
„ Hof⸗ und Bau⸗
stellen.
zusammen also 1986 Morgen 171 ◻Rl.; 8— 1
2) die Püenie Huthung auf etwa 700 Mor⸗ gen fremder, in kachstedter Flur belegener Grundstücke; h 4 8
3) die Koppelhuthung auf ungefähr 150 Mor⸗ gen des sogenannten Schwarzburgischen Sumpfes bei Ringleben;
29₰ . wilde Fischerei in der Unstrut innerhalb gr schönefelder Flur bis zur Bretleber Schanze; und endlich
211 A d eleg Dienstfamiljen⸗Wohnunane t belegenen 6
Das dem Ausgebote zum Grunde zu legende
8
8
Pachtgelder⸗M. beträgt 4972 Rthlr. inkl. 1672 ⅔ Rthlr. Gold; zur Uebernahme der Pach⸗ tung ist ein disponibles Vermögen von 20,000 Rihlr. erforderlich; endlich aber ist die Pacht⸗ Caution auf die Höhe von 3000 Rthlrn. festge⸗ stellt worden.
Den Licitations⸗Termin haben wir auf den
21. September d. J., Vormittags um 41 Uhr,
vor dem Departements⸗Rathe, Geheimen Regie⸗ rungs⸗Rathe Hanewald, in dem Sessionszimmer der unterzeichneten Regierungs⸗Abtheilung anbe⸗ raumt, wozu wir Pachtbewerber mit dem Be⸗ merken hierdurch einladen, daß sich dieselben vor der Licitation über ihre Qualification zur Ueber⸗ nahme der Pachtung, so wie über den Besitz des dazu erforderlichen Vermögens vollständig aus⸗ zuweisen haben.
Die Verpachtungs⸗Bedingungen und die Regeln der Licitation, ferner die Karte, das Vermes⸗ sungs⸗Register, die Inventarien⸗Urkunden können, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, alltäg⸗ lich in unserer Domainen⸗Registratur während der Dienststunden eingesehen werden; auch sind wir bereit, auf Verlangen Abschriften der oben erwähnten Pachtbedingungen gegen Erstattung der Kopialien zu ertheilen.
Merseburg, den 19. Mai 1853. Königliche Regierung, Abtheilung für die Ver⸗
waltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
197 Bwkanhimachugg. Weährend der letzten Jahre und mehr noch im Laufe dieses Jahres haben leider in Berlin häufige Fälle von Hundswuth sich ereignet und sogar Menschenleben durch Ausbruch der Wasser⸗ scheu in Folge tollen Hundsbisses gekostet. Es ist daher Pflicht eines Jeden, mit den Merkmalen der Hundswuth und den Vorkehrungen zum Schutze gegen den Biß eines tollen Hundes sich bekannt zu machen.
Die Tollwuth der Hunde eutsteht ebensowohl durch Ansteckung in Folge des Bisses eines tol⸗ len Hundes, wie sie sich auch von selbst durch anderweite Veranlassungen erzeugt. Sie giebt sich entweder als sogenannte rasende oder als stille Wuth kund und offenbart sich vorzugsweise durch verändertes Benehmen des Hundes; durch Unruhe, plötzliches Umherschnappen und Beißen, Mangel an Freßlust oder durch Appetit zu ungenießbaren Dingen, eine eigenthümliche Ver⸗ änderung des Bellens, welches aus einem bel⸗ lenden Laute in ein kurzes Geheul übergeht, im weitern Verlaufe der Krankheit durch Abma⸗ gerung und schleppenden Gang. Die Haltung des Schwanzes zeigt keine Veränderung, aber der Hinterkiefer hängt bei der stillen Wuth ge⸗ lähmt herab und es fließt dann beständig Speichel aus dem Maule. Wegen des Unvermögens, zu schlucken, erscheint der Hund oft wasserscheu, aber wirklich wasserschen ist kein toller Hund.
Nicht dringend genug kann dem Publikum empfohlen werden, auf diese Zeichen der Hunds⸗ wuth zu achten und, sobald irgend Verdacht derselben sich äußert, oder sobald ein Hund von einem anderen verdächtigen Hunde gebissen wird,
—
dit ige Tü . wie dies in 8 Tödtung des Hundes, 8 sehenegr 18 99 2 es Regulativs vom 8ten Angust 1835 ansdrücklich vorgeschrieben ist, zu veranlassen. Nur in dem Einzigen Falle, wo 4 „von einem tollen oder der Tollwuth
ge. — issen worden ist, soll verdächtigen Hunde gebissen ; “] wein es ohne Gefohr möglich ist, der Hund ein⸗
gefangen und unter medizinal⸗polizeilicher Auf⸗
sichern Behältniß — wozu in Thierarzneischule Gelegenheit geiner vollstaͤndigen Genesung äingesperrt werden. (§. 95 des
sicht in einem Berlin die königl. bietet — bis zu oder seinem Tode .
Regulativs.) Vor Allem aber muß in einem solchen Falle
sofort ärztliche Hülfe beschafft werden, damit die Bißwunde gehoͤrig gereinigt, durch Brennen
oder durch Aetzmittel in Eiterung gesetzt und
darin erhalten werde, denn diese schleunige Behandlung der Bißwunde ist das ein⸗ zig sichere Mittel, um dem Ausbruche der Wasserschen und dem Tode vorzu⸗ beugen. 1
Eine jede Erkrankung eines Hundes an Toll⸗ wuth muß von dem Eigenthümer nach §. 94
s Regulativs und ebenso der Ausbruch der
Wasserscheu bei einem, von einem tollen Hunde
gebissenen Menschen nach §. 107 des Regle⸗ ments der Polizeibehörde bei Vermeidung einer Geldstrafe von 5 Thlru. oder 8tägiger Gefäng⸗ nißstrafe sofort angezeigt und das erforderliche Desinfectionsverfahren nach Anleitung der dem Regulativ beigefügten Instruction auf das Ge⸗ naueste ausgefuhrt werden.
Die durch die Polizei⸗Verordnung vom 2ten d. Mts. erlassene Bestimmung, daß jeder Hund auf öffentlicher Straße und an, dem Publikum zugänglichen Orten mit einem Maulkorbe, der den Hund am Beißen verhindert, versehen sein müsse, bezweckt, dem Publikum Schutz gegen den Biß toller Hunde und die daraus entstehende Gefahr der Wasserscheu zu verleihen und zugleich die Eigenthümer der Hunde zu steter Aufsicht über diese zu nöthigen. Aber den Schutz in der eigenen Wohnung kann nicht jene Maßregel, sondern das Publikum sich selbst nur gewähren, indem die Eigenthümer von Hunden diesen stets zeine entsprechende Pflege angedeihen lassen und auf jedes der oben genannten Zeichen der Hunds⸗ vuth auf das Sorgfältigste Acht haben.
lin, den 7. Juli 1853. Königliches Polizei⸗Präsidium v“
[583]
Die verehelichte Laaß, Bertha geb. Schmidt, früher hier, jetzt zu Drossen wohnhaft, hat gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Julius Laaß, welcher angeblich vor drei Jahren nach Amerika ausgewandert und seinem gegenwärtigen Aufent⸗ halte nach unbekannt ist, wegen Ehetrennung auf Grund selbstverschuldeten Unvermögens zu ihrer Unterhaltung geklagt und beantragt: das zwischen ihr und dem Verklagten bestehende Band der Ehe zu trennen, den Verklagten für den allein schul⸗ digen Theil und für verbunden zu erachten, den vierten Theil seines etwaigen Vermögens, oder, nach Wahl der Klägerin, dieser für ihre Lebens⸗ zeit standesmäßigen Unterhalt zu gewähren.
Zur Beantwortung der Klage ist ein Termin auf den 16. November d. J.,
Vormittags 11 Uhr,
vor dem Kreisrichter Tirpitz an Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1 hierselbst, angesetzt, zu wel⸗ chem der Julius Laaß mit der Warnung vorge⸗ laden wird, daß, falls die Klage, welche in un⸗ serem Büreau V. eingesehen, auf Verlangen auch abschriftlich mitgetheilt werden kann, bis zum Termine in schriftlicher legalisirter Form unter genauer Bezeichnung des jetzigen Aufenthaltsortes des Verklagten nicht beantwortet wird, der Ver⸗ klagte auch im Termine selbst weder in Person, noch durch einen mit gehöriger Vollmacht ver⸗ sehenen Rechts⸗Anwalt, wozu ihm die Rechts⸗ Anwalte, Justizrath Hannemann, Vogel, Chri⸗ stiani und Koffka in Vorschlag gebracht werden, erscheinen und die Klage beantworten sollte, die. in der Klage angeführten Thatsachen in contu- maciam als zugestanden und das weitere Recht⸗ liche erkannt werden wird.
Frankfurt a. d. O., den 15, April 1853. Königliches Kreisgericht, Abtheilung 1.
1
Verr aas se.
[989] Proclam a. Das dem Gutsbesitzer August Lebrecht und Wilhelmine geb. Bluhm⸗Trudrungschen Eheleuten gehörige Zinsgut Karczewischken Nr. 1, gericht⸗ lich abgeschätzt auf 6978 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenchsein in unserer Registratur einzuse⸗ henden Taxe soll im Termin den 12. Januar 1854 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die verwittwete Pfarrer Massalsli, Anna Eleo⸗ nore geb. Stephani resp. deren Erben werden ö4*“ Tilsit, den 28. Juni 1853. ““ Königliches Kreisgericht. Erste Ab
—2 4 ½ ,
[9733 Bekanntmachung.
Die direkte Liesernng des Bedarfs für die Königlichen Truppen des Garde⸗Corps und des 3Zten Armee-Corps während deren Uebungen in den Tagen vom 10. bis 16. September c.:
a) an Viktualien, nämlich Fleisch, Neis, Kar⸗ toffeln, Salz, Branntwein ꝛc. und
b) an Stroh zum Lager und für die Pferde,
soll im Wege der Submission vergeben werden.
Die Bedingungen, so wie die Angabe der Bedarfs⸗Quantitäten und Orte, sind in unserem Dienstlokal in der Magazinstraße Nr. 8 einzu⸗ sehen.
Lieferungslustige wollen ihre Offerten späte⸗ stens bis zum 20. Juli c. Abends versiegelt und
äußerlich: ö
„Submission auf Manöver⸗Lieferung“ bezeichnet, portofrei an uns einsenden. Berlin, den 11. Juli 1853. Königliches Proviant⸗Amt. ““ “
8
88
Die zu den Bauten der hiesigen Militair⸗
Etablissements erforderlichen: „Tischler⸗, Klempner⸗, Glaser⸗, Töpfer⸗ und Steinsetzer⸗Arbeiten“ sollen im Wege der Sub⸗ mission vergeben werden. Die Bedingungen
sind täglich in den Diensistunden im Fortifica⸗ tions⸗Büreau, auf der Citadelle hieselbst, ein⸗ zusehen, können auch gegen Erstattung der Ko⸗ pialien abschriftlich mitgetheilt werden. Unter⸗ nehmer werden aufgefordert, schriftliche Offer⸗ ten mit dem Namen der betreffenden Arbeit auf dem Couvert bezeichnet, versiegelt und por⸗ tofrei bis spätestens zum 1. August c. für die Tischler⸗, Klempner⸗ und Glaser⸗Arbeiten und bis “ zum 2. August c. für die Töpfer⸗ und Stein setzer⸗Arbeiten hier einzureichen und bei der an den genannten Tagen jedesmal Vormittags 10 Uhr im Fortifi⸗ cations⸗Büreau stattfindenden Eröffnung der Of⸗ ferten, persönlich zu erscheinen.
Spandau, den 9. Juli 1853.
[988] Brauerei⸗Verpachtung.
Die hiesige Stiftsbrauerei nebst dazu gehöri⸗ gen Gebäuden und Gärten, so wie die Nutzung von 7 Mrg. 36 Rth. Niederungsboden soll gemäß höherer Anordnung öffentlich auf die zehn Jahre vom 1. Oktober d. J. ab bis zum 30. September 1863 anderweit öffentlich ver⸗ pachtet werden, wozu ein Termin auf Donnerstag
den 1. September d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Amtslokale anberaumt worden ist, und labden wir qualifizirte Pachtliebhaber mit dem Bemerken ein, daß die Bedingungen in den Dienststunden jederzeit bei uns eingesehen werden können, und daß, da zur Brauerei ein Geld⸗ Inventarium von 1100 Thlr. gehört, der Pächter nur ein disponibles eigenes Vermögen von 2500 Thlr. zur Uebernahme der Pachtung vor der Zu⸗ lassung zum Mitbieten, vor oder spätestens im Termine, nachzuweisen hat. 8
Neuzelle, den 9. Juli 1853.
(gez.) Hammerschmidt. *
Bekanmntimachung.
9 11
In den nachstehend verzeichneten Sachen
Namen der Sache.
LLEI1
Gegenstand des Verfahrens.
Varsickow
Batzlow, Alt⸗ und Neu⸗Bliesdorf
Beyersdorf Berlin Britz und Lichter⸗
Brusendorf Callinchen
Closterwalde Cremmen Dauer Diedersdorf Dochow Fredenwalde Gadsdorf Gallun
6 Gellmersdorf Goeritz Güstow Hetzdorf Jühnsdorf Kaackstädt Klein⸗Köris 8 Langen
Legde Lennewitz
Nuppin
Ober⸗Barnim
Nieder⸗Barnim Angermünde und Ober⸗Barnim
Teltow
desgl. 9
Templin Osthavelland Prenzlau Teltow Prenzlau Templin Teltow
Templin Angermünde Preunzlau
Nuppin Westpriegnitz ““
Regulirung der gutsherrlich⸗bäuerlichen Verhältnisse und Reallasten⸗Ablösung.
Ablösung der Abgaben, welche die Hofwirthe zu Batzlow und Alt⸗ und Neu⸗Bliesdorf an die dortige Gutsherrschaft zu entrichten haben.
Mühlen⸗Abgaben⸗Ablösung. 1“
Srparation der berliner Kauf⸗ und Hauswiesen.
Ablösung der den Gütern und Gemeinden zu Britz und Lichterfelde in der Königlichen Grimnitzer Forst zustehenden Hütungs⸗Berechtigung.
Prästations⸗Ablösung.
Spezial⸗Separation und Ablösung der von mehreren
Kossäthenhöfen an das Königliche Haus⸗Fidei⸗
kbommiß zu entrichtenden Abgaben.
Separation. Mühlen⸗Abgaben⸗Ablösungs⸗Sache. Abgaben⸗Ablösung. Abgaben⸗Ablösung. Muͤhlen⸗Abgaben⸗Regulirung. Abgaben⸗Ablösung. 9* Spezial Spporaiilucu..eX*“ Separation zwischen dem Vorwerk und der Gemeine, sowie Ablösung des Schafaufhütungsrechts des Ersteren und des Hütungsrechts der Büdner und des Besitzers der Galluner Mühle auf der Feld⸗ mark Gallun. 8 Spezial⸗Separation. Abgaben⸗Ablösung. Reallasten⸗Ablösung. Abgaben⸗Ablösung. 8 Dienstregulirung und Spezial⸗Separation. Mühlen⸗Abgaben⸗Regulirung. Abgaben Ablösung. Dienstregulirung und Separatiovn. Separation sämmtlicher Ländereien zu Legde
Separation.