Berlin, den 16. Juli. 28
— Sr. Majestät Dampf⸗Korvette „Danzig“, Capitain Indebeton, ist am 13ten Juli Mittags auf der Ryede von Hel⸗ singör angekommen, hat an “ Tage Abends neun Uhr ise nach England fortgesetzt. 8* 8 dn 6. Jülli h neg⸗ geht das Königliche Post⸗Dampf⸗ schiff „von Nagler“ mit dem General⸗ Post⸗Direktor Schmückert und dem Geheimen Rath von Pommer⸗Esche an Bord, von Stettin — ee.
8 lahttiner Sehs fobaumeister Elvertshagen, welcher den Bau des Post⸗Dampfschiffes „von Nagler“ in London geleitet hat, ist vom Handelsminister ein anerkennendes Schreiben mit dem Bemer⸗ ken zu Theil geworden, daß Se. Majestät der König demselben eine Gratification von 1000 Rthlrn. allergnädigst bewilligt habe.
— Der Oberbürgermeister und Gemeinderath von Koblenz haben Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin von Preußen ihr Beileid über das Hinscheiden Sr. Königlichen Hoheit des regierenden Großherzogs von Sachsen⸗ Weimar⸗Eisenach in einer Adresse ausgedrückt und dieselbe nach Weimar befördert. 1 8 — P Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen, so wie Se. Hoheit der Herzog Bernhard und seine beiden Söhne, die Prinzen Hermann und Gustav, haben Weimar wieder verlassen. Der Chef des Finanz⸗Departements, Geh. Staatsrath Thon, welcher auch bei der jetzigen Zollkonferenz in Berlin die thüringi⸗ schen Regierungen zu vertreten hat, hat sich erst am 12. Juli dort— hin begeben, da wegen des Ablebens Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs seine Gegenwart bisher in Weimar nothwendig war. Das „Regierungsblatt“ vom 13. Juli publizirt einen Nachtrag zu dem Gesetze über die Verbindlichkeit zur Er⸗ nährung unehelicher Kinder vom Jahre 1829, welcher zur Herstellung mehrerer Gleichheit in der Gesetzgebung der ver⸗ schiedenen Theile des Großherzogthums und der Gesetzgebung des letzteren mit der der benachbarten Länder für nothwendig erach⸗ tet worden ist. Die wesentlichsten Bestimmungen dieses Nachtrags bestehen darin, daß der uneheliche Beischlaf an und für sich nie⸗ mals einen Anspruch auf Heirath oder Ausstattung begründet, daß die Verbindlichkeit der Eltern oder Voreltern des Vaters des unehe⸗ lichen Kindes zur Ernährung des letztern aufgehoben wird, und daß als Erzeuger desselben derjenige mit einer Klage belangt werden kann, welcher mit dessen Mutter innerhalb des Zeitraums von dem Anfange des 210ten bis zum Ende des 285sten Tages, von der Zeit ihrer Entbindung an zurückgerechnet, den Beischlaf vollzo⸗ gen hat. 1 1
— In der öffentlichen Sitzung der zweiten kurhessischen Stande Kammer am 15. Juli wurde in der Berathung des Gesetzentwurfs, die theilweise Wiedereinführung der kör⸗ perlichen Züchtigung betreffend, fortgefahren, und derselbe mit einigen vom Ausschusse beantragten unwesentlichen Abänderun⸗ gen angenommen. Hierauf referirte der Abg. Scheffer Namens des Rechtspflege⸗Ausschusses über einen Antrag des Vice⸗Präsiden⸗ ten Baumann, welcher dahin geht, die Regierung um einen Gesetz⸗ Vorschlag, die authentische Interpretation einiger Paragraphen des Gesetzes über die Auseinandersetzung der Lehns⸗, Maier⸗ und guts⸗ herrlichen Verhältnisse betreffend, zu ersuchen. Die Kammer ge⸗ nehmigte diesen von dem Ausschusse ebenfalls befürworteten Antrag. Ein von dem Abg. Weber gestellter Antrag über Einführung von Feldrügegerichten, üͤber welchen der Abg. Fink berichtete, Wurds ab⸗ gelehnt. Dagegen ein Antrag des Abg. Trost, welcher die Ein⸗ führung von Schieds⸗ und Vergleichsgerichten beabsichtigt, ange⸗ nommen und derselbe der Regierung empfohlen.
— Se. Majestät der König von Württemberg ist am 14. Juli früh von Stuttgart nach Schlangenbad abgereist, um da⸗ selbst eine Kur zu gebrauchen. — Wie man vernimmt, wird die Königlich württembergische Eisenbahn⸗Verwaltung bei der diesjäh⸗ rigen in Berlin am 25. Juli und den folgenden Tagen stattfinden⸗ den General⸗Versammlung des Vereins deutscher Eisen⸗ bahn⸗Verwaltungen durch den Vorstand der Eisenbahn⸗ Leöttoire Herrn Ober⸗Finanzrath von Bilfinger, vertreten werden.
— Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich traf am 14. Juli in Hlmütz ein und wird von dort die Rückreise mittelst Eisenbahn nach Wien machen. Se. Königliche Hoheit der Herzog von Nemours und dessen Gemahlin sind am 13. Juli in Begleitung Sr. Hoheit des Prinzen August von Sachsen⸗Coburg und dessen Gemahlin Prinzessin Clementine von Orleans nach Dürrenkrut ab⸗ gereist. Der F.⸗M.⸗L. und Gouverneur Graf von Leiningen ist an demselben Tage nach Krakau zurückgekehrt. — In der Sitzung der zweiten niederländischen Kam⸗ mer am 12. Juli interpellirte Herr Gevers D'eddeegest die Minister wegen der Note des Kardinals Antonelli: Er wünscht zu wissen, ob der Regierung wirklich diese Note zugekommen und ob
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sie der Kammer die betreffende Korrespondenz mittheilen wolle? Mi⸗ nister Vanhall entgegnet, daß die Veröffentlichung der resp. Note nicht von der Regierung ausgegangen. Uebrigens hätte das Gorn vernement nichts dagegen, daß die Korrespondenz mit dem heiligen Stuhle auf den Tisch des Hauses gelegt werde. Ein Antrag des Herrn Gevers, diese Dokumente drucken und vertheilen zu lassen, wird angenommen. Die Kammer hat in den Büreaus die Bera⸗ thung des Kultusgesetzes begonnen.
— Der „Nordbrabander“ versichert, daß die Mitglieder des katholischen Klerus in den Niederlanden ihren Gehalt nach wie vor bezögen. Das Gerücht, daß die Regierung die Auszahlung des Gehalts an die katholischen Geistlichen beanstandet, weil keine
anerkannte geistliche Autorität in Holland bestände, ist grundlos.
Die Petitionirung gegen den Kultus⸗Gesetzentwurf dauert fort. — Der schweizerische Bundesrath ließ am 13. Juli
im Nationalrath seinen Bericht über den Conflictmit Oester⸗
reich austheilen; derselbe enthält keinerlei Anträge. Aus den wei⸗
teren Berathungen über die Commissionalanträge, betreffend den
bundesräthlichen Geschäftsbericht, ist noch der Beschluß hervorz
heben, daß der Bundesrath alle geeigneten Schritte thun solle, um die ausnahmsweisen Maßregeln, welche von Seite einzelner deutschen Staaten gegenüber der Schweiz getroffen worden sind, so bald als möglich aufhören zu machen. Es betrifft dieses nämlich die Maß⸗ regel, daß in Sachsen und Preußen nicht nur keine schweize⸗ rischen Arbeiter geduldet werden, sondern nicht einmal solche, welche nicht schweizerischen Ursprungs sind, jedoch in der Schweiz gearbeitet haben. Auch wurde der Bundesrath aufgefordert, dahin zu wirken, daß die in den Geschäftskreis des Justiz⸗ und Polizei⸗ Departements einschlagenden Berichte beförderlicher, als es bei einigen wichtigen im Berichtsjahr anhängig gemachten Geschäften (bernisches Preßgesetz und Petitionen wegen Aufhebung des Grütli Vereins) geschehen, an die Behörden, an welche sie zu gelangen haben, erstattet werden. Um im Jahre 1854 in verschiedenen
Theilen der Schweiz größere Truppenzusammenzüge zu halten, wurde
ein Kredit von 300,000 Fr. eröffnet. — Die Angelegenheit wegen der Aufhebung des Grütlivereins im Kanton Bern wird erst vor die vereinigte Bundesversammlung kommen, weil die Regierung von Bern die Kompetenz der Räthe in dieser Sache bestreitet.
— Durch einen Beschluß des franzoösischen Unterrichts⸗ und Cultus⸗Ministers vom 12. Juli ist der Kaiserliche Unterrichts- Rath zu einer ordentlichen Sitzung einberufen worden, welche am 20. Juli eröffnet und am 11. August geschlossen werden soll.
Die französische Regierung hat bekannt machen lassen, daß die Militair⸗Verwaltung im Auslande 30 Millionen Kilo⸗ gramm Getreide habe ankaufen lassen, die sie mit den noch vor— handenen Vorräthen in den Stand setzen, jeden neuen Ankauf im Inland bis auf nächstes Jahr zu verschieben. Für den Fall eines Mißrathens der Ernte wird die Regierung Getreide aus Algerie kommen lassen, die Korn⸗Einfuhr freigeben und zum wohlfeilen Transport der Früchte von ihrem Rechte, die Frachttaxe der Ei⸗ senbahnen herabzusetzen, Gebrauch machen.
— Ihre Majestät die Königin von Großbritannie legt für den verewigten Großherzog von Weimar Königliche Ho⸗ heit eine achttägige Trauer an. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albert ist bereits so weit genesen, daß kein Bülletin mehr aus⸗ gegeben wird.
— In der Sitzung des Oberhauses am 12. Juli rich⸗ tete Lord Lyndhurst mehrere Fragen an den Minister de auswärtigen Angelegenheiten. Er wünschte zunächst zu wissen, ob der Minister eine Abschrift von dem russischen Original der letzten Cirkulardepesche des Grafen Nesselrode besitze und diese dem Parla⸗ ment mitzutheilen bereit sei, denn, wie er höre, weiche die fran⸗ zösische Uebersetzung, namentlich bei gewissen bedeutungsvollen Beiwörtern, sehr von dem Original⸗Dokument ab. Dann bat er um die Erlaubniß, auf seine Aeußerungen über die frühere russische Cirkular⸗Depesche noch einmal zurück⸗ kommen zu dürfen, da dieselben ein Gegenstand des Tadels ge⸗ worden seien; es scheine ihm nun aber, und gewiß werde der Mi⸗ nister ihm hierin beistimmen, daß die Antwort, welche Herr Drouyn de Lhuys, der französische Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten, auf jenes Aktenstück gegeben, sowohl in der Sache, wie in der Argumentation, ganz zu demselben Schlusse gekommen sei, wie er seinerseits in seinen damaligen Bemerkungen in diesem Hause. Endlich glaubte Lord Lyndhurst auch über die Stelle in der neuesten russischen Depesche, welche die Räumung der Donau⸗Fürstenthümer von der Abberufung der englischen Flotte aus den türkischen Gewässern abhängig mache, die Ansicht des Grafen Clarendon zu erfahren, um so mehr, als ein anderer Minister (Lord John Russell) an einem anderen Ort (im Unterhause) gesagt haben solle, er könne eine solche Erklärung aus der russischen Depesche nicht herauslesen; ihm scheine dagegen eine andere Deutung der betreffen⸗ den Stelle nicht möglich zu sein. Hierauf erwiderte Graf Claren⸗ don, er glaube allerdings, daß das Original, welches „für den Haus⸗ gebrauch“ er meine „für den Gebrauch des russischen Volkes“ bestimmt sei, von der nach dem Ausland geschickten Uebersetzung in einigen Aus⸗
Beilage
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Beilage zum Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger
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drü sche, namentlich glaube er, daß dies in dem Worte „treulos“ der denl eiche, geg auf den Wortbruch des Sultans sich beziehe. Er glaube, daß sich ein russisches Original dieses Dokuments im auswärtigen Amte befinde, und wenn Lord Lyndhurst dasselbe zu esen wünsche, so habe er (der Minister) nichts dagegen, es dem Hause vorzulegen. Auch stimme er hinsichtlich der großen Gewandt⸗ heit und Treffli keit der Note, mit welcher die französische Re⸗ e Circular-Depesche des Grafen Nesselrode
beantwortet habe, dem edlen und gelehrten Lord vollkom⸗ men bei. Was die dritte Frage betreffe, so glaube er, daß, als Lord J. Russell gestern im Unterhause auf die an ihn gerichtete Frage geantwortet, derselbe no keine Gelegen⸗ heit gehabt habe, die neueste russische Circular⸗Depesche zu lesen. (Doch bediente sich Lord J. Russell des Ausdrucks: „er könne dies nicht aus der Depesche herauslesen“*) „Zwar“, fuhr Graf Clarendon fort, „habe ich nicht ganz dieselbe Ansicht über das, was in dieser Note gesagt ist, wie die, welche mein edler und gelehrter Freund (Lord Lyndhurst) davon zu haben scheint, aber ich kann sicher ohne Bedenken erklären, daß wir die Anwesenheit der briti⸗ schen und der französischen Flotte in der Besica⸗Bai nicht für eine irgendwie der Besetzung der Donaufürstenthümer ähnliche oder damit überhaupt zu vergleichende Sache ansehen; und es wird sicher keine Bedingung in Hinsicht auf die Entfernung der einen oder die Räumung der anderen eingegangen werden.“ Lord Lyndhurst: „Der Ausdruck, dessen ich mich bediente, oder vielmehr die Auslegung, welche ich der betreffenden Stelle gab, läuft darauf hinaus:
daß, sobald die ottomanische Pforte thue, was er (der Kaiser von Rußland) fordere, und sobald die Flotten Englands und Frank⸗ eichs die türkischen Gewässer verließen, er sich aus den Fürsten⸗
thümern zurückziehen werde. Er sagte nicht geradezu, daß er ni cht eher sich zurückziehen werde, obgleich das „nicht eher“ darin liegt.“ Graf Clarendon: „Ich denke, die Antwort, welche ich geehe habe, begegnet genau der Frage. Wir werden keine Bedingung dieser Art eingehen.“ Graf Fitzwilliam bat bemerken zu
dürfen, daß ein in dem russischen Circular gebrauchter Ausdruck noch viel
stärker sei, als Lord Lyndhurst angegeben; es sei nämlich in demselben
nicht blos gesagt, daß die beiden Flotten „in den türkischen Ge⸗ wässern“ erschienen seien, sondern „im Angesicht der Hauptstadt”; unter ersterem Ausdruck sei wohl das gemeint, was man in England das „Aegeische Meer“ nenne, unter letzterem müßte das „Marmor⸗ Meer“ gemeint sein; die Regierungen Englands und Frankreichs würden also auch beschuldigt, ihre Flot— ten in das Gebiet des Sultans geschickt zu haben. Darauf er⸗ suchte wieder Lord Lyndhu rst um die Erlaubniß, sich entschuldigen zu dürfen, daß er die betreffende Stelle des russischen Circulars nicht in ihrer ganzen Stärke wiedergegeben habe; aber auch Graf Fitzwilliam habe denselben Fehler begangen und den Sinn der Stelle nicht vollständig ausgedrückt; die Worte lauteten: „sobald die britische Flotte sich aus dem Angesicht der Stadt Constantinopel entfernt, werden wir uns zurückziehen.“ Graf Clar en don nahm nun nochmals das Wort und sagte: „Ich glaube, meine edlen Freunde haben beide hinreichend starke Ausdrücke ge⸗ braucht, aber da Beide aus einer Version eitirt haben, die offenbar ungenau ist, so kann wenig darauf ankommen, wie stark diese Behauptungen sind. Die Flotten Englands und Frank⸗ reichs sind weder in türkischen Gewässern, noch im Angesicht von Konstantinopel (hört, hört!), und wenn dies auch in der russischen Note behauptet sein mag, so ist sicher kein Grund vorhanden, sich deshalb vorzusehen.“ Zuletzt beantwortete Graf Clarendon noch die vom Grafen Fitzwilliam wiederholte Frage, ob die Regierung etwas über die angebliche österreichische Besetzung Bosniens erfah⸗ ren habe, in ähnlicher Weise wie Graf Aberdeen und Lord John Russell am Abend vorher im Unterhause. „Ich glaube“, sagte der Minister, „daß dies Gerücht, wier viele andere, seinen Ursprung dem elektrischen Telegraphen verdankt, der jetzt 59 großen Theil der diplomatischen Geschäfte Europa s versieht, 8 er nicht sehr correct. (Gelächter.) Ich habe keinen Grund, zu glau
ben, daß österreichische Truppen über die Grenzen Bozniens mar⸗ schirt sind, sondern das Gegentheil. Meine letzten Nachrichten vom englischen Gesandten in Wien, die bis zum Iten d. M. reichen, erwähnen nichts davon. Ich habe auch mit dem hiesigen österreichi⸗ schen Gesandten darüber gesprochen, und dieser glaubt nicht im ge⸗ ringsten an das Gerücht. Er sagt, es sei wahrscheinlich daher ent⸗ standen, weil einige österreichische Truppen nach ihrer eigenen Festung Peterwardein geschickt worden, welche an 80 englische Meilen von dem Gebiet der Türkei entfernt liegt.“ Hiermit schloß diese Erör⸗ Im Unterhause wurde am 12. Juli auf Antrag des Kriegs⸗
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Secretairs ein Ausschuß niedergesetzt, um die Kostenveranschlagung für die Miliz des nächsten Jahres vorzubereiten. Ein unangemeldeter Antrag des Herrn E. Bell auf eine Comité⸗Berathung über die Malzsteuer, wobei er bezweckte, daß dem Pächter die Steuer für Malz, welches derselbe für seine eisecne Wirthschaft brauche und aus selbst gezogener Gerste bereite, solle erlassen werden, fiel mit nur 73 gegen 69 Stimmen, nachdem der Kanzler der Schatzkam⸗ mer sich dagegen erklärt hatte. 8
— In der Nachtsitzung des Unterhauses am 14. Juli ant⸗ wortete Lord J. Russell auf eine Anfrage Disraeli's, daß Frank⸗ reich und England in Betreff der orientalischen Frage Vorschläge gemacht hätten, die beiden Parteien annehmbar erscheinen könnten. Bevor eine Antwort auf diese Vorschläge bekannt sei, sei eine diesen Gegenstand betreffende Discussion ungelegen. 1
— In Veranlassung des Ablebens des norwegischen Contre⸗ Admirals Petersen ist der Commandeur⸗Capitain C. A. Bendz beordert, bis zum Eintreffen der Bestimmung Sr. Majestät des Königs von Schweden und Norwegen darüber als Höchstkomman⸗ dirender und General-⸗Adjutant für die (norwegische) Marine zu fungiren.
Paris, Freitag, 15. Juli. (Tel. Dep. d. C. B.) Ein fran⸗ zösischer Dampfer ist mit Depeschen nach Konstantinopel abgegangen. An der Börse erzählen sonst wohl Unterrichtete, daß die Schwierig⸗ keiten in Betreff der orientalischen Frage geordnet seien. Die Pforte werde die russische Note annehmen und Rußland werde eine Geg ennote unter eich
Sitetetrz, 16 Jali, 2 Uhr 38 MWinuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Weizen alte Preise gefordert. Rosgen 87pfd. 59 bez., Juli 56 bez., Juli-August 55, August-September 54, Sep- tember-Oktober 52 ½%˖ Br., Oktober-November 30 ¼ bez. u. Br. Rüböl 8 10 9+0u bez., Sept.-Okt. 10 8 Br. Splüritus Juli 13 ⅛ G., Juli-August 14 bez.
Hambeeng, 1.6 Juli, 3 Uhr 3 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Börse lest. Geldcourse: Berlin-Hamburg 107 ½¾4. Köln-Minden 118. Magdeburg-Wittenberge 43 ¾. Mecklen- burger 46 ¾. Kieler 105 ½. 3 proz Spanier 39 ¾. 1proz. Spanier 21 ¼ Sardinier 98 ¾ 8
Getreidemarkt: Weizen, fest. Roggen angenehm.
Oel 22 ¾½ a ½¼. Cafsee ruhig, da Rio-Post noch sehlt. Zink 1000 Ctr., August-September 13 ¾.
üt ien, Freitag, 15. Juli, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B. Börse günstig, animirt. Silberanleihe 108 ½. 5proz. Metalliques 94 ½¼. 4 ½ proz. Metalliques 84 ½ Bankactien 1405 Nord bahn 226 ⅛. 1839r Loobe 132. London 10, 48. Augsburg 109 ¾. Ham-
8
burg 81 ½. Paris 129v⅞. Gold 16 Silber 9 ½. PaFrris, Freitag, 15. Juli, Nachmuttags C. B) Zproz. 76, 80. 4 ⅛proz. 101, 50.
Spanier fehlt.
Sonntag, 17. Juli. Im Opernhause. (112te Vorstellung.) Zweiundzwanzigstes Gastspiel der Königsberger Operngesellschaft, unter Mitwirkung des Herrn Dr. Liebert, Mitglied des Hoftheaters zu Weimar. Zum erstenmale: Die Matrosen, große romantisch⸗ komische Oper in 4 Akten mit Tanz, von W. Friedrich. Musik von F. von Flotow. Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. Im Schauspielhause. 91ste Abonnements⸗Vorstellung: Rose und Röschen, Original⸗Schauspiel in 4 Akten, von Charlott Birch⸗Pfeiffer. Kleine Preise: Fremden⸗Loge 1 Thlr. 10 Sgr. ꝛc. Montag, 18. Juli. Im Opernhause. (113te Vorstellung.) Dreiundzwanzigstes Gastspiel der Königsberger Operngesellschaft, unter Mitwirkung des Herrn Dr. Liebert. Zum erstenmale wie⸗ derholt: Die Matrosen.
Kleine Preise. 8 Dienstag, 19. Juli bleiben die Königlichen Theater geschlossen. Miitwoch, 20. Juli. Im Opernhause. (114te Vorstellung.)
Vierundzwanzigstes Gastspiel der Königsberger Operngesellschaft, unter Mitwirkung des Herrn Dr. Liebert: Die Matrosen.
Kleine Preise. 1“”“
Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt erst Montag
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