1853 / 166 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

. 848 Kriminalgerichtliche Bekannt⸗ [995] machung. I

Seit einiger Zeit cirkuliren hier⸗ elbst falsche Königlich sächsische Kassen⸗ Billets à 1 Thaler, welche die Nr.

1707963 Littr. A. haben. Indem vor der Annahme und Verbreitung dieser Scheinewiederholentlich gewarnt wird, wird hiermit nochmals ein Jeder, der sich im Besitze eines solchen Scheines

efindet, aufgefordert, dieselben im Interesseeiner hierschwebenden Unter⸗ fuchung an den Unterzeichneten, Haus⸗ voigteiplatz Nr. 14, abzuliefern und sich

ber den Erwerb derselben vernehmen zu lassen, wozu jeden Vormittag Ge⸗ legenheit gegeben wird.

Königliches Kreisgericht. Erste (Kriminal⸗) Abtheilung. Der Untersuchun

Der auf den 4. November cr. anberaumte Ter⸗ min zur Subhastation des zur Kaufmann Hennigschen Konkursmasse gehörigen, im Hypo⸗ thekenbuche von Tempelhof Vol. III. Nr. 155 verzeichneten Grundstücks wird hiermit aufgehoben. Berlin, den 8. Juli 1853. 8 Königliches Kreisgericht, I. Civil⸗Abtheilun

Klotz.

[510) Nothwendiger Verkauf.

Das Grundstück zu Danzig in der Hundegasst Nr. 20 des Hypothekenbuches Nr. 199 und 274 der Servisanlage, gerichtlich abgeschätzt auf 5730 Thaler, steht in Folge des über das Vermögen des Besitzers Herrmann Otto Giltz eingeleiteten Konkurses zur nothwendigen Subhastation Schul⸗ denhalber.

Die Taxe und der Hypothekenschein sind im Büreau 5 einzusehen. 8 Der Bietungstermin wird b den 26. Oktober 1853 von 11 Uhr Vormittags an auf ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden. Danzig, den 4. April 1853.

Ksönigliches Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung. 8

Nothwendiger Verkauf.

Das in der großen Scharrn⸗Straße sub No. 33 hierselbst belegene, Vol. I. No. 305 Fol. 306 des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Bäcker⸗ meister Wilhelm Heinrich Weber gehörige Wohn⸗ haus nebst Zubehör, abgeschätzt auf 7840 Rthlr., soll in dem

am 12. Oktober d. J., Vorm. 11 Uhr, vor dem Kreisrichter Sello an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anbe⸗ raumten Termine öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Die Taxe und der Hypothekenschein können in b unserer Kredit⸗Registratur eingesehrn werden. Frankfurt a. d. O., den 2. April 1853..

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[673] Nothwendiger Verkauf.

Das der Frau Alexandrine Pfeffer, geb. de Terra, in der gerichtlichen Subhastation zugeschlagene, sub C. XVIII. 1a. zu Neuhoff belegene Grund⸗ stück, bestehend aus einem Wohngebände, zwei

jegelscheunen und einer halben Hufe Land, kull⸗ msch, gerichtlich abgeschätzt auf 15,911 Rihlr. Bedingünzufe ge wer nebst Hypoihekenschein und Taxe, son- em 3ten Büreau einzusehenden

am 26. November 1853, Vormittags um 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Bröde in der Re⸗ subhastation verkauft werden. Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗

geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion in

diesem Termin zu melden. Elbing, den 10. Mai 18555.

Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung

[990]) Nothwendige Subhastation.

Die dem Rentier Hellmuth Friedrich Gustav Köster zu Berlin gehörige, sub Nr. 64 im Hypo⸗ thekenbuche von Niederfinow verzeichnete Ziegelei nebst Zubehör, auf 11,346 Rthlr. 15 Sgr. taxirt, soll

11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle meistbietend verkauft

werden. Hypothekenschein und Taxe sind im Büreau der

unterzeichneten Gerichts⸗Kommission einzusehen. Oderberg in der Mark, den 4. Juni 1853. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. gez. von Rüts.

Bekanntmachung Durch das am 9. November 1764 errichtete und am 14. Juni 1768 eröffnete Testament des Herrn Johann George Adolph von Heldreich ist das in der Oberlausitz im Görlitzer Kieise gele⸗ gene Rittergut Liebstein seiner Tochter Eleonore Margarethe Lucie, verehelichten von Rop, gebor⸗ nen von Heldreich, vermacht und dasselbe derge⸗ stalt zu einem Fideikommißgute bestimmt worden, daß dieses Gut von seiner Tochter oder deren Erben und Erbnehmern niemals verkauft, ver⸗ tauscht, verschenkt, beschuldet und beschwert, und auch nicht per ultimam voluntatem (außer daß seine Tochter oder künftige Besitzer, wenn sie mehr als ein Kind hätten, und es einem von diesen besonders zuwenden wollen, per divisionem pa- rentum inter liberos solches thun mögen) daruber disponirt werden solle und könne. 1 Von der ersten Fideikommißbesitzerin Eleonore Margarethe Lucie von Roy, gebornen von Held⸗ reich, ging dieses Gut auf ihre Tochter Johanne Eleonore Friederike Ernestine von Roy, verehelicht mit Hans Gottlob von Heldreich, über, und diese setzte in ihrem am 23. Juli 18 4 errichteten und am 26. April 1836 publiziten Testamente zum Erben des Gutes Liebstein zunächst ihren ältesten Sohn Karl Gottlob von Heldreich ein. Außerdem verordnete sie, daß nach dem Ableben ihres ältesten genannten Sohnes ihr jüngster Sohn Otto Julius Theodor von Heldreich, und nach dessen Ableben, auch wenn er Kinder haben sollte, ihr zweiter Sohn Konrad Friedrich Robert von Heldreich, nach dem sukzessiven Ableben ihrer drei Söhne aber ihr ältester Enkelsohn Karl Theodor Emil von Heldreich das Gut Liebstein erhalten olle. In Folge dieser testamentarischen Bestimmung ist nach dem am 8. Januar 1842 erfolgten Ab⸗ leben des Karl Gottlob von Heldreich dessen jüngster Bruder Otio Julius Theodor von Held⸗ reich in den Naturalbesitz des Gutes Liebstein gelangt, der Besitztitel jedoch für ihn bis jetzt nicht berichtigt worden, weil ihn die Hypotheken⸗ behörde als Civilbesitzer nicht für legitimirt erachtet. Derselbe beabsichtigt, nachdem sein Bruder Konrad Friedrich Robert von Heldreich am 2. Oktober 1851 verstorben ist, seinem Neffen, dem Königlich sächsischen Hauptmann Karl Theo⸗ dor Emil von Heldreich, welcher nach seinem Tode zur Sukzession berufen ist, das Gut Lieb⸗ stein unter gewissen Bedingungen zum freien Eigenthum zu überlassen, und wünscht in Ueber⸗ einstimmung mit seinem genannten Neffen, die Fideikommiß⸗Eigenschaft dieses Gutes Demgemäß ist die Anberaumung eines Termins zur Errichtung eines Familienschlusses beantragt.

Mit Rücksicht auf §. 1 des Gesetzes vom V

am 17. Februar 1854, Vormittags

c. 88 8S g E1“ e8-S8se ece er⸗ee 1“ 1“ gö.

15. Februar 1840 und in Gemäßheit dieses An⸗ trages haben wir zur Aufnahme des Familien⸗ schlusses und zu der nach §. 11 des gedachten Gesetzes erforderlichen Ableistung des Püligeng⸗ eides Seitens der beiden Antragsteller einen Termin auf

den 11. Januar 1854, Vormittags

11 Uhr,

vor dem Herrn Appellationsgerichts⸗Rath Baron

von Collas in dem Königlichen Schlosse hier⸗

selbst anberaumt, zu welchem

1) alle unbekannte Mitglieder der von Royschen Familie, ingleichen alle unbekannte männliche Mitglieder der von Heldreich⸗Belwitzschen Familie, . 8

2) der seinem Leben und Aufenthalte nach unbekannte Königlich sächsische Unter⸗Lieute⸗ nant Adolph Heinrich Albrecht von Heldreich, welcher angeblich im Jahre 1812 in russische Kriegsgefangenschaft gerathen und seitdem verschollen ist, oder dessen männliche Des⸗ cendenz,

mit der Aufforderung, vor oder in dem Termine

sich zur Sache gehörig zu legitimiren und ihre

Erklärung über den zu errichtenden Familien⸗

schluß abzugeben und unter der Verwarnung

vorgeladen werden, daß nach Ablauf des Ter⸗

mins die Ausgebliebenen mit ihrem Widerspruchs⸗

rechte werden präkludirt werden. 8

Der Entwurf zum Familienschlusse kann in unserer Registratur eingesehen werden.

Auch steht den Interessenten frei, sich in dem Termine durch einen mit Vollmacht und Infor⸗ mation versehenen hiesigen Rechtsanwalt vertre⸗ ten zu lassen, wozu ihnen die Justizräthe Roseno Werner und der Rechtsanwalt Haack hierorts zur Auswahl in Vorschlag gebracht werden.

Glogau, den 7. Juni 1853.

Königlich preußisches Appellationsgericht.

8

[824] Ediktal⸗Citation.

Ueber den Nachlaß des am 28. April 1849 verstorbenen Kaufmanns Karl Friedrich Thiel⸗ heim von hier ist der erbschaftliche Liquidations⸗ Prozeß eröffnet und zur Anmeldung und Nach⸗ weisung der Forderungen unbekannter Gläubiger ein Termin auf den

3. Oktober cr., Vormittags 10 Uhr, im Gerichts⸗Gebände, Zimmer Nr. 3, vor dem Deputirten Herrn Kreisgerichts-⸗ Rath Mayer an⸗ beraumt, zu welchem die unbekannten Gläubiger unter der Warnung vorgeladen werden, daß die Ausbleibenden aller ihrer etwaigen Vorrechte für verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden sollen.

Marienwerder, den 27. Mai 1853.

Khnigliches Kreisgericht

I. Abtheilung.

157222 EEbe8 In dem Hypothekenbuche des früher dem Gra⸗ fen Joseph von Sokolnicki gehörigen Gutes Wziachow nebst Malgow, krotoszyner Kreises, standen sub rubrica III. No. 2 für Adam von Morawski 15,000 Thlr. nebst Zinsen als Anlehn, aus dem über das Gut Jarogniewice am 4. Juli 1821 und 5. Juli 1822 unter Verpfändung der Güter Wziachow und Jarogniewice abgeschlosse⸗ nen Pachtvertrage ex decreto vom 28. Septem⸗

ber 1827 ohne Ertheilung eines Dokuments ein-⸗ getragen. In Folge nothwendiger Subhastation

ist bei der Kaufgeldervertheilung auf diese Post ein Perzipiendum an Kapital und Zinsen von 18,750 Thlr. gefallen, deren seitens des Kura⸗ tors des Adam von Morawskischen Nachlasses

an Kapital und Zinsenrückstand der Betrag von

8330 Thlr. 3 Sgr. 1 Pf. in Anspruch genom⸗ men, und der Rest mit 10,419 Thlr. 25 Sgr. 11 Pf. in eine Spezialmasse: „Adam von Morawskische Nachlaßmasse und postlocirte Gläubiger ex Wziachow rubrica

transferirt, weil sich Niemand mit Ansprüchen

gemeldet, und die Tilgung der ganzen Post be⸗

t wurde. hapner 2 Antrag des bestellten Kurators ist

das Aufgebot dieser Spezialmasse beschlossen und

ein Termin auf 8 den 23. November c., früh 10 Uhr,

vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Mitschke im hiesigen Gerichtslokale worden, zu wel⸗ chem alle unbekannten Personen, welche als Eigen⸗ thümer, Erben, Cessionarien, Pfandinhaber oder sonst berechtigte Ansprüche an diese Spezialmasse zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung unter

Androhung der Präklusion vorgeladen werden.

Der Graf Joseph von Sokolnicki, dessen Auf⸗ nihaltsort unbekannt ist, wird hierzu öffentlich vorgeladen. Krotoszyn, den 28. Februar 1853. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Ediktal⸗Citation.

Die verehelichte Hutmacher Korn, Henriette geborne Pieron zu Beuthen a. d. O. hat gegen ihren Ehemann August Korn, dessen gegenwärti⸗ ger Aufenthaltsort unbekannt ist, den Erlaß eines Rückkehrmandats beantragt und event. auf Ehe⸗ scheidung wegen böslicher Verlassung geklagt. Der Hutmacher August Korn wird hiermit auf⸗ gefordert, bis zum 11. Februar 1854 zu seiner Ehefrau zurückzukehren oder in dem an demselben Tage Vormittags 11 Uhr vor dem Herrn Kreisrichter Mosig in dem Instructions⸗ Zimmer des unterzeichneten Königlichen Kreis⸗ gerichts anberaumten Klagebeantwortungs⸗Ter⸗ mine zu erscheinen, zu welchem er hiermit öffent⸗ lich unter der Warnung vorgeladen wird, daß er bei seinem Ausbleiben im Termine der in der Klage vorgetragenen Thatsachen resp. der ihm darin schuldgegebenen böslichen Verlassung seiner Ehefrau in contumaciam für geständig erachtet und was Rechtens daraus folgt, im Erkenntniß gegen denselben ausgesprochen werden wird.

Freistadt, den 5. Juli 1853.

König liches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1002] Erkeitl 1) Die drei verschollenen Söhne des zu Cum⸗ osen verstorbenen Zoll⸗ und Accise⸗Aufsehers Johann Christian Döbbelin:

a) Johann Carl Gottfried, geboren den 2ten September 1779, welcher nach Westindien gegangen sein soll,

b) Georg Christoph, geboren den 2. Juli 1789, welcher die Schmiedeprofession er⸗ hanst haben und zur See gegangen sein soll,

beide aus der Ehe mit Sophie gebor⸗ nen Hupratt; Wichard, geboren den 29. Oktober 1806, welcher als Schmiedegeselle 1828 in die Fremde gegangen sein soll, letzterer aus der Ehe mit Anne Regine Charlotte gebornen Hupratt,

so wie die von ihnen etwa zurückgelassenen

unbekannten Erben und Erbnehmer.

2) Die unbekannten Erben und Erbnehmer der am 4. November 1843 zu Perleberg ver⸗ storbenen Wittwe Müller, Catherine Sophie gebornen Neumann oder Niemann,

haben sich beim hiesigen Gerichte schriftlich oder

persönlich spätestens

am 2. Mai 1854, Vormittags 11 ½ Uhr,

zu melden. Derjenige der Gebrüder Döbbelin, welcher sich nicht meldet, wird für todt erklärt. Die sich nicht meldenden Erben der Wittwe Mül⸗ ler werden präkludirt und ihr Nachlaß wird dem sich meldenden und ausweisenden Erben oder in Ermangelung eines solchen dem Fiskus als her⸗ renloses Gut überwiesen und ein nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldender Erbe muß alle Handlungen und Dispositionen des Besitzers anerkennen und übernehmen, kann von ihm Rech⸗ nungslegung oder Ersatz der erhobenen Nutzun⸗ gen nicht fordern, muß sich vielmehr lediglich mit dem begnügen, was alsdann noch von dem Nach⸗ lasse vorhanden ist. Perleberg, den 1. Juli 1853. königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

1] Bekanntma 8.

Der Kommunal⸗Landtag der Königl. viruße chen Oberlausitz verleiht im November d. J.:

1

S;im. Gesuche um diese Stipendien müssen bis

1) aus der von Nostitzschen Süftung ein Sti⸗ pendium für Studirende auf den Universi⸗ täten Halle oder Leipzig, welche dem von

Nostitzschen Geschlecht oder einer anderen

oberlausitzschen adeligen Familie angehören; 2) aus der von Schindelschen Stiftung einen Revenüen⸗Ueberschuß an Adelige oder Bür⸗

gerliche aus der Oberlausitz, welche das Gpnmnasium zu Göllitz oder eine Universität

besuchen.

zum 12. November c. nebst den erforderlichen Zeugnissen an den Landesältesten Grafen Löben hierselbst eingereicht werden. Später oder ohne die Zeugnisse eingehende Gesuche werden nicht berücksichtigt.

2. Görlib, den 14. Juli 1853. 8 Die Landstände der Königlich preußischen 8 n

.“ Oberlausitz.

effentliche Bekanntmachung.

Der Besitzer des Ritterguts Oggerschütz, im züllichau⸗schwiebuser Kreise, hat für Ablösung der Reallasten dortiger bäuerlicher Wirthe und des Dominiums Jehser 828 Rthlr. 26 Sgr. 8 Pf. Ablösungs⸗Kapitalien baar und in Rentenbriefen zu empfangen. Auf dem genannten Gute sind eingetragen in Rubr. III.

No. 17 für den Chef⸗Präsidenten von der Reck

1000 Rthlr.;

18 für Frau Landräthin von Sydow 1500 Rthlr.;

22 b. für Frau Findeklee, geb. von Pan⸗ newitz 1033 Rthlr. 10 Sgr., und für den Banquier L. Mende 1000 Rthlr.; 23 für Robert von Lindenau 600 Rthlr.; 24 für Lewin Mende 600 Rthlr.;

25 für den Fleischer Fechner 1600 Rthlr.; 26 für die Wittwe und Geschwister Schliep⸗ mann 2000 Rihlr.;

28 für Ernst Wilhelm von Angern 1000 Rthlr., und

für den Hauptmann von Alkiewicz 5500 Rthlr.;

31 für Franz von Rabenau 8000 Rthlr.;

» 32 für denselben 10,000 Rthlr.

Es hat ferner der Besitzer des Ritterguts Schmarse, gleichfalls im züllichau⸗ schwiebuser Kreise, für Ablösung der Dienstrenten der Bauern Reiche und Genossen ein Kapital von 5900 Rthlr. in Rentenbriefen zu erhalten.

Auf letzterem Gute ist unter andern sub Rubr. III. No. 19 für den Major von Massow eine Forderung von 1026 Rthlr. subingrosstrt.

Diese Forderungen sind sämmtlich wener cedirt, die Cessionen aber nicht in das Hypothekenbuch eingetragen. Es werden daher die Rechtsnach⸗ folger der genannten Gläubiger hierdurch aufge⸗ fordert, sich binnen 6 Wochen, und spätestens in dem am 8. Angust d. J., Vormittags 11 Uhr, in meinem Geschäftszimmer auf dem hiesigen Amtsschlosse anberaumten Termine darüber zu erklären, ob sie die Verwendung der Ablösungs⸗ Kapitalien zur Herstellung ihrer Sicherheit oder zur Abstoßung eingetragener Forderungen ver⸗ langen.

Die Stillschweigenden verlieren ihr Pfandrecht

an den Ablösungs⸗Kapitalien.

Züllichau, den 23. Juni 1853. Der Regierungs⸗Rath

““

Oeffentliche Aufforderung. Im Auftrage der städtischen Körperschaften,

welche den Neubau eines, den Ansorderungen der

Zeit entsprechenden Realschulgebäudes in zwei Etagen, auf einem geräumigen Platze, von welchem der Baugrund ein unbedingt guter zu nennen ist, beschlossen haben, ersuchen wir die Herrn Bauverständigen, eine Zeichnung mit Bau⸗ plan und Anschlag bis zum 1. September d. Is. an den hiesigen Magistrat einzusenden, indem wir für die beste Arbeit ein Honorar von 50 Rthlr. bewilligen. ““ Das Bedürfniß ist folgendes: 89 1) sechs Klassen mit einem Flächenraum von eiwa 270, 330, 450, 450, 450, 330 in Summa 2280 Q.⸗Fuß; 2) eine Zeichenklasse mit 450 Q.⸗Fuß;

8

2 Fuß; für Bibliothek 5) cine Aula für öffentliche Alte von eiwa 1400 O.⸗-Fuß und der entsprechenden Höhe; 6) eine Wohnung für den Direktor von 5 Zim⸗ 25 3 ne. deg e. ein Wohn⸗, ⸗- und ein Arbeitszimme 124 Sbeisekammer und Keller; S 7) eine Wohnung für den ersten Oberlehrer, bestehend in 3 Stuben, Kabinet, Küche, Speisekammer und Keller; 8) Latrinen, für die einzelnen Klassen gesondert; 9) Stallungen für jeden Lehrer und für den Bedarf der Anstalt; öEEII1I1I“ 11) Pflasterung des Trottoirs und des Hofes. Sämmtliche Materialien incl. Anfuhr, Hand⸗ und Spanndienste sind mit zu veranschlagen

Insterburg, den 6. Juli 1853. 2 Die zur Ausführung des Realschul⸗Gebäudes eingesetzte Kommission. Leo, Bürgermeister.

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Berlin⸗Hamburger⸗Eisenbahn. Betriebs⸗Einnahmen:

Für Personen ꝛc.: Im Juni 1833 circa: 69,000 Thlr. Für Güter ꝛc.: 80,000 Thlr. Zu⸗ sammen: 149,000 Thlr. Für Personen ꝛc.: Im Juni 1852: 66,342 Thlr. 5 Sgr. 11 Pf. Für Güter ꝛc.: 85,652 Thlr. 22 Sgr. 10 Pf. Zu⸗ sammen: 151,994 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf., also im Juni 1853 weniger circa 3000 Thlr. Vom 1. Januar bis Ende Juni 1853 sind erhoben: Für Personen ꝛc. circa: 275,000 Thlr. Für Güter ꝛc.: 523,000 Thlr. Zusammen: 798,000 Thlr. In derselben Zeit 1852: Für Per⸗ sonen ꝛc.: 287,728 Thlr. 22 Sgr. 8 Pf. Für Güter zꝛc.: 458,796 Thlr. 17 Sgr. Zusammen: 746,525 Thlr. 9 Sgr. 8 Pf. Also im laufenden Jahre mehr eirca: 52,000 Thlr.

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[998] Bekanntmachung.

Die im Johannistermin 1853 fällig geworde⸗ nen Zinsen sowohl der 4⸗ als auch 3 ½prozenti⸗ gen Großherzoglich posenschen Pfandbriefe wer⸗ den gegen Einlieferung der betreffenden Coupons und deren Specificationen vom 1. bis 16. August d. J., die Sonntage ausgenommen, in den Vor mittagsstunden von 9 12 Uhr in Berlin durch de unterzeichneten Agenten in seiner Wohnung (wo auch die Schemata zu den Speeificationen un⸗ entgeltlich zu haben sind) und in Breslau durch den Herrn Eeütimen Kommerzienrath J. F

rafer ausgezahlt. 8. Nach 8 10 August wird die Zinsenzahlung geschlossen und können die nicht erhobenen Zin⸗ sen erst im Weihnachts⸗Termine 1853 gezahlt werden. b 8

Berlin, den 15. Juli 1853.

F. Mart. Magnus, 8 Behrenstraße 46.

Lübeck⸗Büchener Eisenbahn. Die Actionaire der Lͤbeck⸗Büchener Eisenbahn- Gesellschaft werden hierdurch ersucht, an folgen⸗ den Tagen: den 921., 22., 23. und 25, Juli d. J.. die sechste Einzahlung auf die von ihnen ge⸗ eichneten Actien mit 8 rfünf Prozent, oder 10 Thlr. Pr. Cour. xeg pr. Aetie, ng gegen Qnittirung auf den zu produzirenden In⸗ terims⸗Actien zu leisten. Diese Quittirung ge⸗ schieht durch den Kassenführer A. H. W. Amann. Die Einzahlung findet an den genannten Ta- gen Morgens zwischen 9 und 1 Uhr und Nach⸗ mittags zwischen 3 und 5 Uhr bierselbst im Buüͤ⸗ reau der Gesellschaft, Königstraße Nr. 670, statt.

Als letzter Zahltag wird 8 der 25. Juli d. J.

sdrücklich bezeichnet. Lübeck, den 4. Juli 1853. Die Direction

der Lübeck⸗Büchener Eisenbahngesellschaft.