Der K. K. bevollmächtigte Minister bei der freien Stadt Frankfurt, Freiherr von Menßhengen, wird sich Mitte Juli auf mehrere Wochen mit Urlaub von Frankfurt wegbegeben und es werden die Geschäfte der Legation, wie man vernimmt, von einem Beamten der österreichischen Bundes⸗Gesandtschaft bis zur Rückkehr des Gesandten versehen werden. — Der Königlich hannoversche Bundestags⸗Gesandte, General Jakobi, hat sich nach dem Bade⸗ orte Schwalbach begeben. 11““
— Am 14. Juli, Vormittag 11 ½ Uhr, ist Se. Königliche Hoheit der Regent von Baden mittelst Eisenbahn nach Freiburg abge⸗ reist. Dem Vernehmen nach werden Höchstdieselben Inspection über die dortige Besatzung halten, nach zweitägigem Aufenthalte daselbst Sich in gleicher Absicht nach Konstanz und sodann, zum Gebrauch einer Badekur, nach Badenweiler begeben.
— Am 13. Juli kam die bischöfliche Denkschrift aus der Presse
n Freiburg; sie ist in 4000 Exemplaren abgezogen worden. Der Titel lautet: „Denkschrift des Episkopats der oberrheinischen
Kirchenprovinz an die hohen Staatsregierungen von Württemberg, Baden, Hessen, Kurhessen und Nassau. Freiburg i. B. Literarische Anstalt 1853.“ Den hohen Regierungen werden wahrscheinlich schon gegen Ende dieser Woche die betreffenden Exemplare über⸗ reicht werden. Diese Denkschrift wird etwa in zwei Wochen in den Buchhandel kommen.
— Im Königreich Württemberg werden die diesjährigen Herbstmanöver wegen Verspaͤtung der Ernte auf den Monat Okto⸗
ber verschoben werden. Sie sollen im Ganzen 3 Wochen dauern und die Richtung gegen Mergentheim bekommen.
— Am 14. und 15. Juli haben in Osnabrück auf Grund der Städte⸗Ordnung des Ortsstatuts die neuen Bürgervorsteher⸗ Wahlen stattgefunden. Noch nie hat wohl dort eine solche Theil⸗ nahme der Bürgerschaft bei einer solchen Wahl stattgefunden wie dieses Mal. Das Interesse an der Sache war deshalb so groß, weil die 16 Bürgervorsteher 3 Senatorenstellen im Magistrate ge⸗ meinschaftlich mit diesem zu besetzen haben. In allen 4 Stadt vierteln sind die von der demokratischen Partei aufgestellten Kan⸗ didaten zu Bürgervorstehern gewählt. Ihr Verbündeter war der Piusverein. 8
— Die Frau Großherzogin Mathilde von Hessen König⸗ liche Hoheit, welche am 14. Juli in Schloß Nymphenburg eintraf, wird am 16. Juli die Reise nach Berchtesgaden zu den Königlichen
ltern fortsetzen. Der Königliche Ministerial⸗ (und Cabinets⸗) Se⸗ retair Hr. Schuller hat sich am 15. Juli mit mehrfachen mini⸗ steriellen Vorlagen an Se. Majestät den König von Baiern nach
Bamberg begeben, und wird dort die Rückkehr des Monarchen aus
Preußen, die im Laufe der nächsten Woche erfolgt, erwarten. Mit Bestimmtheit vernimmt man, daß Se. Majestät der König das Ab⸗ halten einer Zollvereins⸗Industrie⸗Ausstellung im kommenden Som⸗
mer in München genehmigt hat.
— Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich hat am
14. Juli früh 4 Uhr Brünn verlassen und ist nach einer kurzen Besichtigung der Bezirks⸗Hauptmannschaft in Wischau ohne Aufent⸗ b. bis Proßnitz gefahren und hat daselbst das K. K. Militair⸗ Erziehungshaus besichtigt. Auf der ganzen Strecke von Brünn bis Proßnitz waren berittene Landesbewohner mit Fahnen zugeströmt, welche eben so wie die in den Ortschaften an Triumphbogen ver⸗
sammelte Geistlichkeit und Volksmenge Se. Kaiserliche Majestät mit jubelndem Ruf der Freude und Anhänglichkeit ehrfurchtsvoll be⸗ grüßten. In Olmütz wurden Se. Majestät ebenfalls feierlichst von der freudigen Menge und in dem fürsterzbischöflichen Palaste von dem Herrn Fürsterzbischofe und dem versammelten Metropolitan⸗
Kapitel, so wie von den Militair⸗ und Civil⸗Autoritäten, ehrfurchts⸗
gen. Hierauf geruhten Se. K. K. Majestät, in die
Amtsgestion der Kreis⸗Regierung, des Landesgerichts und der
Finanz⸗Bezirks⸗Verwaltung Einsicht zu nehmen, die Frohnfeste zu
besichtigen und der dortigen Kadetten⸗Compagnie eine besondere und längere Aufmerksamkeit zu widmen.
— In Frohsdorf wurde am 14. Juli das 36. Geburts⸗
fest Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Prinzessin Marie Theresia von
Oesterreich⸗Este, Gemahlin des Herrn Grafen v. Chambord, im Fa⸗
milienkreise gefeiert. Vormittags war Gottesdienst in der Schloß⸗
kirche, bei dem die sämmtlichen in Frohsdorf anwesenden Legitimisten erschienen waren.
1 — Der schweizerische Nationalrath behandelte am 14ten Juli den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Besoldungen der bleibenden eidgenössischen Beamtungen und pflichtete bei den meisten Ansätzen
den Beschlüssen des Staͤnderaths bei. Dieser bewilligte an demsel⸗
ben Tage für größere Truppenzusammenzüge im Jahr 1854 die
Summe von 300,000 Fr.
. — Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog und die Herzo⸗
gin von Genua sind am 14. Juli, Abends um 10 Uhr, aus
Deutschland wieder in Turin eingetroffen.
— Laut Mitheilung aus Turin vom 13. Juli war an jenem Tage den Kammern das Decret verlesen worden, welches die Session bis auf den 13. November 1853 prorogirt. Am fol⸗ genden Tage sollten die Gemeindewahlen in Piemont beginnen.
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Der französische Gesandte am turiner Hofe, Graf von Guiche, war nach Paris abgereist.
— Seit Anfang dieses Monats hat der heilige Vater mit den
höchsten weltlichen und geistlichen Behörden wieder den Quirinal beäogen.
Canino sind wieder von Paris her begütigende Stimmen bei Sr. Heiligkeit laut “ — Der Bischof Dr. Müller von Münster hat Rom am 6. Juli früh verlassen, um auf dem Landwege in seinen Sprengel zurückzukehren.
— Der niederländische „Staatscourant“ veröffentlicht die Ein⸗ nahmen Hollands während der ersten sechs Monate dieses Jahres. Sie beliefen sich auf 27,056,469 Gulden, was eine Vermehrung von 600,000 Gulden im Verhältniß zum vorigen Jahre zeigt. Die Abtheilungen der zweiten Kammer sind noch mit der Prüfung des Kultusgesetzes beschäftigt. b
— Der belgische „Moniteur“ veröffentlicht das neue Bürger⸗ gardengesetz, kraft dessen die Bürgergarde nur in den Gemeinden
aktiv bleibt, welche mehr als 10,000 Seelen zählen, gleichwie in
befestigten Städten und Festungen.
— Die Cirkular⸗Note, welche Minister Drouyn de Lhuys an alle französischen diplomatischen Agenten als Antwort auf die erste Cirkular⸗Depesche des Grafen Nesselrode gerichtet hat, ist vom 25. Juni datirt. Sie lautet, wie folgt:
„Mein Herr, indem das petersburger Kabinet die Cirkular⸗Depesche veroͤffentlichte, welche Graf Nesselrode auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers Nikolaus an alle Gesandtschaften Rußlands im Ausland gerichtet, hat es diesem Dokument die Bedeutung eines an Europa selbst gerichteten Ma⸗ nifestes verliehen und darum erachte ich es für nöthig, Ihnen die allge⸗ meinen Erwägungen mitzutheilen, die sich beim Durchlesen mir aufgedrun⸗ gen. Gleich von vornherein bemerke ich, wie selbst aus der Darlegung der Differenzen Rußlands mit der Pforte, wie sie Graf Nessel⸗ rode giebt, hervorgeht, daß die Mission des Fürsten Mentschikoff nach Konstantinopel nur einen Zweck hatte, nämlich die Regelung der in Betreff der Vertheilung der heiligen Orte von Jernsalem unter den verschiedenen christlichen Konfessionen bestehenden Schwierigkeiten und daß dieser Zweck zur Befriedigung des russischen Kabinets erfüllt worden. Die Frage, warum es sich heute handelt, ist also eine ganz neue; sie steht in keinem Punkte mit jener von Jerusalem in Beziehung, während sie in allen Punkten die Unabhängigkeit und die Souverainetät des Sultans berührt; dies Urtheil haben zu Konstantinopel selbst darüber bereits die Repräsen⸗ tanten Frankreichs, Oesterreichs, Englands und Preußens gefällt. Wie könnte man wirklich behaupten, daß, um den Christen des orientalischen Ritus den Besitz einiger bestimmten Heiligthümer zu sichern, sie in der ganzen Ausdehnung des türkischen Reiches unter einen offiziellen Schutz gestellt werden müssen, welcher die moralische Autorität des Kaisers von Rußland an die Stelle jener setzen würde, die rechtmäßiger Weise dem Groß⸗ herrn gebührt? Welches Verhältniß besteht zwischen zwei so verschiedenen Thatsachen, und in welchen Punkten könnte die bedeutsamere Forderung als Zusatz, als Konsequenz der Thatsache betrachtet werden, die von ge⸗ ringerer Bedeutung ist? Zur Unterstützung seiner Forderung beruft sich das russische Kabinet auf seine alten Vertraͤge mit der Pforte, erinnert es an historische Analogieen und macht es Beschwerden geltend. Diese drei Reihen von Argumenten will ich so bündig als möglich nach einander be⸗ rühren. Pruͤft man die Verträge, die Rußland mit der Türkei geschlossen, so findet man, daß, wenn Nußland mitunter für Unterthanen des Sultans Stipulationen festgestellt, diese letzteren entweder zu Provinzen gehöͤrten, welche durch die Wechselfälle des Krieges der Pforte momentan entrissen worden und an deren Rückgabe Bedingungen geknüpft werden konnten, oder daß sie zu Provinzen gehörten, welche während der Dauer der Feind⸗ seligkeiten sich der türkischen Regierung gegenüber compromittirt und welche Politik und Menschlichkeit gegen Rache zu schützen geboten. Keine dieser Stipulationen hat den Charakter der Allgemeinheit, den man heute den⸗ selben beizulegen versucht, und der Vertrag von Kutschuk Kainardji ins⸗ besondere verleiht Rußland nur ein beschränktes und bestimmtes Schutzrecht auf eine von russischen Priestern bediente Kirche, die man in der Vorstadt Galata bauen wollte. Allerdings will das nicht sagen, daß das russische Kabinet in der Praxis und durch die Macht der Verhältnisse nicht natür⸗ licher Weise dazu geführt wurde, sich für die Christen des griechischen Ritus zu interessiren, welche in der europäischen Türkei die Majorität der Bevölkerung bil⸗ den. Wenn aber die Pforte ihrerseits den Sympathieen Rußlands fürdie orien⸗ talische Kirche Rechnung tragen mußte, so hat sie bis jetzt keine Verpflichtungen eingegangen, die ihr das Verdienst ihrer Duldung entzöge und ihr an die Stelle freiwillig erfüllter Pflichten gegen ihre eigenen Unterthanen Ver⸗ pflichtungen gegen eine fremde Macht aufzwingen könnte. Hierin liegt die ganze Frage, und einfach ihre Punkte aufzahlen, heischt schon, ihre ganze Bedeutung darthun. Passen etwa die Analogieen, auf welche das Rund⸗ schreben des Grafen Nesselrode Bezug nimmt, besser auf die jetzige Lage?.. Wenn unter den Fürsten des deutschen Reichs zur Zeit der Reformation Verträge in Betreff der Ausübung des neuen Kultus in ihren Besitzungen abgeschlossen wurden, muß man nicht zunäͤchst dabei bedenken, daß dieses Reich ein Staatenverein war, der unter einem und demselben Oberhaupt stand, wie ferner, daß die erwähnten Bestimmungen das Resultat langer innerer Kriege oder politischer Combinationen wa⸗ ren, wobei der wahre Charakter der Kaiserlichen Würde noth⸗ wendig großen Einfluß uͤbte? Was unsere Capitulationen mit der Türkei anlangt, so wissen Sie, daß dieselben uns nie ein Schutzrecht über die ka⸗ tholischen Unterthanen des Sultans verliehen. Wenn Frankreich einem winzigen Theil der türkischen Bevölkerung Dienste, ähnlich jenen, leisten mochte, die Rußland es sich zur Ehre aurechnet, seinen Religionsgenossen geleistet zu haben, so hat sein direkter und offizieller Schutz sich nie an⸗ ders geltend gemacht als auf fremde Institute, die von Priestern bedient werden, die gleichfalls Auslaͤnder sind, und deren geistliches Oberhaupt zu
rus beziehen, der aus Unterthan einem Patriarchen
Für den aus dem Kirchenstaate exilirten Fürsten von
Froteciorats klar bestimmt. — „Man hat den Glaubenseifer
Bezeichnun E S; göschmückt; sie ist aber illusorisch und dient nur dazu,
residi Rußlands wuͤrde dagegen sich auf einen Cle⸗
Rom restdirt. Der Schnt w en des Sultand besteht, und hierarchisch unterworfen 1,s dn 9 Fe ne 8 rinhkein Vergleich zwischen der Stellung beider Mächte mög⸗ cc Vä“ 1n geas eins wichtige Stelle einer Denkschrift des Herrn Grafen v. St. Priest an, des Gesandten Koͤnigs Ludwigs XVI. u Constantinopel von 1768 bis 1785, und welche den Character unseres Graf de St. Priest spricht sich also
unserer Könige mit der katholischen Religion in der
eines Protektors der
jene in die Irre zu führen, die der Sache nicht auf den Grund gehen. Die Sultane haben nie auch nur den Gedanken gehabt, daß die franzoͤsi⸗ schen Monarchen sich für ermäͤchtigt hielten, sich in die Religion der Un⸗ terthanen der Pforte zu mischen. „Es giebt keinen Fürsten,“ so sagte
treffend einer meiner Vorgänger, Marquis de Bonald, in einer Denkschrift
„
über diesen Gegenstand, der, wie eng verbunden er auch mit einem ande⸗ ren Souverain wäre, demselben verstattete, sich in die Religion seiner Un⸗ terthanen zu mischen. andere. Es ist leicht zu begreifen, daß Frankreich, das mit der Pforte nie
Die Türken sind eben so empfindlich darin wie
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anders, als in freundschaftlicher Weise unterhandelt, ihr nicht ihrer Natur
nach gehaͤssige Verpflichtungen auflegen konnte; darum schrieb schon der
erste Punkt meiner Instruction vor, Alles zu vermeiden, was der
Pforte Argwohn erwecken könnte, indem ich den religiösen Capitu⸗ lationen zu große Ausdehnung gebe.“ Diese Anführung enthebt mich aller mit unbestreitbarer die alten Verträge noch die Analogieen, die man anruft, als so feste
einen Punkt, den sie
Erläuterungen über 88 Mithin können weder
Autorität beleuchtet.
anderen
Grundlagen für die Forderungen des russischen Kabinets dienen, wie man
vermeinte. Es bleibt noch die Frage der Beschwerden zu erörtern. Was
Rußland der Pforte zum Vorwurf macht, ist ein Mangel an Rücksichten.
Allerdings ist jedes Gouvernement der einzige Richter dessen, was seine Wuüͤrde heischt, allein die Genugthuung muß dennoch immer mit der Krän⸗
kung im Verhältniß stehen. Nun bilden aber gewöhnlich Entschuldigun⸗ gen oder Erklärungen des Bedauerns die Genugthunng für ein Unrecht in der Form; es ist aber das erste Mal, daß man erlebt, wie in einem solchen Fall von einem Souverain das Aufgeben seines moralischen Ein⸗ flusses über den bedeutendsten Theil seiner Unterthanen gefordert wird. Ich füge hinzu, daß Frankreich, wenn Rußland der Pforte aus ihren Zweiden⸗ tigkeiten in der Frage der heiligen Orte einen Vorwurf macht, es nicht
minder berechtigt wäre, der Pforte dieselben Vorwürfe zu machen,
und wenn Frankreich sich dessen enthalten, so geschah es, weil es die Verlegenheiten einer Macht in Betracht zog, welche von zwei entgegen⸗ gesetzten und gleich mächtigen Strömungen fortgerissen, glaubte ihr Gleich⸗ gewicht nicht anders wahren zu können, als indem sie abwechselnd sich widersprechende Verpflichtungen einging. Derselbe Geist der Maͤßigung hat die Regierung Seiner kaiserlichen Majestät bewogen, Rechnung zu tra⸗ gen der Verschiedenheit der Zeiten, wie den Veränderungen, die seit einem Jahrhundert in den Beziehungen der verschiedenen Maͤchte und Rußlands insbesondere zum Ottomanischen Reiche eingetreten, ob⸗ schon wir zur Unterstuͤtzung der Forderungen der Patres des heiligen Grabes die Klausel eines förmlichen Vertrages geltend machen könnten, welche die Freignisse ihnen verschafft. Weit entfernt davon haben wir unsere Zustimmung dazu gegeben, daß man ihnen ein Heiligthum eröffne, das der Himmelfahrtsmoschee, deren Zugang ihnen untersagt war, und welche die juͤngsten Bemühungen eines französischen Botschafters, des Admirals Roussin, theilweise dem christlichen Kultus zu⸗ rüͤckgegeben. Was den Schlüssel der großen Pforte der Kirche von Beth⸗ lehem anlangt, von dem man so viel gesprochen, so hat man nur zu be⸗ merken vergessen, daß die Griechen einen ganz ähnlichen Schlüssel besaßen, und daß der Schlüssel der Lateiner, statt ihnen das Eigenthum eines Tem⸗ pels zu sichern, der immer dem andern Religionsbekenntnisse vorbehalten blieb, ihnen nur ein bloßes Durchgangsrecht gewährte. Mau hat eben so wenig erwaͤhnt, daß als Genngthuung für das Vergessen eines vom Divan der russischen Gesandtschaft gegebenen Versprechens, als der französischen Gesandtschaft ein ganz anderes gegeben worden, durch einen der beiden zur Regelung der Frage der heiligen Orte bestimmten Firmans auf die Forderungen des Fürsten Mentschikoff dem griechischen Patriarchen zu Jerusalem die ausschließliche Aufsicht über die Neubauten eingeräumt wurde, welche der Zustand der großen Kuppel der Kirche des heil. Grabes erheischt. Können auch alle diese Thatsachen ebensowenig unsere Rechts⸗ ansprüche schmälern, als selbst ein ohne unser Zuthun abgeschlossener Ver⸗ trag, es sei denn, daß die allgemein anerkannten Prinzipien des Völker⸗ rechts umgekehrt wuͤrden, so stellen dieselben nichtsdestoweniger eben so viele mehr oder minder wichtige Beeinträchtigungen, wenn nicht in den jüngsten Verpflichtungen der Pforte gegen uns dar, die unsere Würde uns zur Pflicht gemacht häͤtte, vollkommen achten zu lassen, doch mindestens eine Beeinträchtigung des bestimmten Wortlauts unserer Capitulationen von 1740. Wenn mithin Frankreichs Absichten weniger versöhnlich gewesen waͤren, wenn Frankreich nicht von dem Gedanken durchdrungen gewesen wäre, daß keine der kontrahirenden Parteien der Convention vom 13. Juli 1841 alle diesem europaͤischen Vergleiche vorangegangenen Rechte nicht in An⸗ wendung ziehen dürfe, ohne sich der Gefahr bloszustellen, die Ruhe zu gefährden, welche durch die Kollektivgarantie der Mächte dem ottomanischen Reiche zugestchert werden solle, so haͤtte es der Regierung Sr. Kaiserlichen Majestaͤt vollkommen zugestanden, nicht nur Vorbehalte geltend zu machen, die in der Diplomatie in bestandigem Brauch sind, sondern ihrerseits Dro⸗ hungen vernehmen zu lassen. Frankreich hat aber eine andere Bahn ein⸗ geschlagen, und die Mäßigung, die es bekundet, abgesehen davon, daß sie es aller Verantwortlichkeit fuͤr die jetzige Krise entbindet, giebt ihm gleich⸗ falls das Recht, zu hoffen, daß die Opfer nicht verloren sein werden, die es zur Aufrechthaltung der Ruhe im Orient gebracht, und daß das rus⸗ sische Kabinet durch ähnliche Rücksichten bewogen, ein Mittel auffinden werde, um seine Ansprüche mit den Vorrechten der Souverainetät des Sultans zu vereinbaren, und anders als durch die Gewalt einen Streit
8 ““ S
im schlichten, dessen Lösung so viele Interessen jetzt erharren. Ich ermaͤch⸗
tige Sie, mein Herr, die Depesche Herrn. mitzuthei
— Ihre Majestät die Königin von blutheilen. Königliche Fvriaie der Prinz EE11“ 18 beehrten am 13. Juli das Deutsche Theater mit ihrer Gegen-
— In der Sitzung des Unterhauses am 13. Juli erwiderte Lord Palmerston auf eine 1 des Herrn Mat Pidfst. wegen der Grafschafts⸗Steuern, daß die Regierung es sich veehe⸗ halte, in der nächsten Session eine Bill vorzulegen, welche die Ver⸗ waltung dieser Steuern zeitgemäß ordnen solle. Die von Lord Goderich beantragte zweite Lesung der Finanz⸗Bill wurde auf die Bemerkung von Sir George Grey, daß sie ohne Wirkung sei, verworfen. Hierauf erhielt Herr Adderley die Erlaubniß, eine Bill einzubringen, welche die Verbesserung des Looses jugendlicher Verbrecher zum Zwecke hat. Sie beantragt Besserungs⸗Schulen, die unter Aufsicht der Behörden stehen sollen.
Das Oberhaus hielt am 14ten nur eine kurze Sitzung. Die Bills zur Verbesserung des Kriminal⸗Gesetzes und diejenige in Betreff des Kirchenbaues wurden zurückgezogen und der Bericht über die Bill wegen der jugendlichen Bettler entgegengenommen.
In der Unterhaus⸗Sitzung am 14. Juli wurde die zweite Lesung der Universitäts⸗Bill (die sich nur auf die schotti⸗ schen Universitäten bezieht) mit 116 gegen 17 Stimmen ange⸗ nommen. Herr Forbes und mehrere andere schottische Mit⸗ glieder erklärten, daß sie sich der zweiten Lesung nicht wider⸗ setzen wollten, daß sie sich aber ihre Einwendungen für die Comité⸗Berathung vorbehielten. Hierauf brachte Herr Disraeli die orientalischen Angelegenheiten zur Sprache. Der Staats⸗Secretair der auswärtigen Angelegenheiten habe die Versicherung gegeben, daß Ihrer Majestät Regierung den gebiete⸗ risch aufgestellten Forderungen Rußlands in keiner Weise Gehör schenken werde. Von der Annahme ausgehend, daß die Unterhand⸗ lungen nicht blos formell, sondern thatsächlich fortgeführt würden, daß sie bis zu jenem Punkte gediehen seien, wo man weder aus noch ein könne, ferner von der Ansicht ausgehend, daß es für das allgemeine Beste in diesem Falle sehr ersprießlich wäre, diese wich⸗ tige Angelegenheit in beiden Häusern zur Diskussion zu brin⸗
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gen, wünsche er zu wissen, ob der edle Lord etwas dagegen
habe, einen Tag zu bestimmen, an welchem das ehrenwerthe Mit⸗
glied für Aylesbury (Layard) seine Anfrage im Unterhause stellen könne. Lord John Russell erwiderte: „Ich muß mich in mei⸗ ner Erwiderung auf die dem ehrenwerthen Mitgliede vor Kurzem gegebene Antwort beziehen. Damals stellte derselbe einige Fragen über die erst kürzlich eingetroffene russische Note an mich. Da ich diese nur flüchtig in einer Zeitung gelesen hatte, war ich des In⸗ halts noch nicht vollkommen Meister. Deshalb antwortete ich nach dem Eindruck und meiner ersten Auslegung jener Stelle im Aktenstücke, worin gesagt ist, daß die rus⸗ sischen Truppen erst dann aus den Donau⸗Fürstenthümern abziehen werden, wenn der Druck, den die Anwesenheit der verbün⸗ deten Flotten auf die türkischen Häfen ausüben, entfernt wird. Ich bemerkte damals, ich könne an die Aufstellung einer derartigen Be⸗ dingung nicht glauben. Ich sagte dies nicht blos deshalb, weil ich nicht wahrgenommen hatte, daß diese Bedingung im Aktenstücke klar ausgesprochen ist, sondern weil ich es für unmöglich hielt, daß zwei einander so ganz unähnliche Dinge in eine Parallele gebracht wer⸗ den könnten. Zugegeben, daß die angeführte Stelle jene Deutung zuläßt, die ihr das ehrenwerthe Mitglied gegeben hat, muß ich zur Beant⸗ wortung seiner an mich gerichteten Frage bemerken, daß seine Vor⸗ aussetzung, als seien die Verhandlungen dahin gerathen, wo man weder aus noch ein weiß, eine irrige ist. Im Gegentheil haben die Regierungen Englands und Frankreichs in Erwägung gezogen, vaß es Vorschläge giebt, welche Rußland sowohl, wie der Türkei genehm sein und die eine friedliche Lösung dieser unglücklichen Er⸗ eignisse herbeiführen dürften. Ob diese Hoffnung begrün⸗ det ist oder nicht, kann man so schnell nicht wissen; es braucht einige Zeit, bevor wir aus Petersburg erfahren können, aus welchem Gesichtspunkte man irgend welche von England, Frank⸗ reich und Oesterreich gebilligte Vermittelungsvorschläge betrachtet. Und weil dies der Stand der Verhandlungen ist, so halte ich es nicht für wünschenswerth, daß das ehrenwerthe Mitglied (Layard) seine Motion vors Haus bringe.“
— Die in Madrid niedergesetzte Kommission, welche die Be⸗ rechtigung Spaniens in Bezug auf die heiligen Orte prüfen soll, hat ihre Arbeiten bereits begonnen.
— Der portugiesische Marschall Saldanha ist von seiner Krankheit wieder hergestellt und wohnte bereits einer Sitzung der Pairskammer am 8. Juli bei. — Die Deputirten haben fast alle Vorschläge für 1853—54 bewilligt und sind mit der Discussion der Marine⸗Ausgaben des letzten Budget⸗Postens beschäftigt.
— Das türkische Festungs⸗Kommando der Dardanellen hat die Weisung erhalten, die zur britisch⸗französischen Flotte gehören⸗
Dampfer Tag und Nacht ungehindert passiren zu lassen.