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— Inhaber dieses empfängt in der Zeit vom 26sten Juni bis 2ten Juli
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Die ständische Kommission für den Chausseebau im lauenburger Kreise.
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aset Fzilttteth 18 86 1 Wer btir, ven 19. Juli.
a4 b Arhn an. — 5 Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung sunter unserer Unter⸗ schrift ertheilt. Lauenburg, den ten 8 Die ständische Kommission für den Chausseebau im lauenburger Kreise.
Mit dieser Obligation sind 12 Zins⸗ Coupons von Nr. 1 bis 12 mit gleicher Unterschrift ausgegeben, deren Rückgabe bei früherer Einlösung des Kapitals mit der Schuldverschreibung erfolgt. 8
zu der Kreis⸗Obligation des lauenburger Kreises
771272 über.. Thaler Courant
(die Zinscoupons werden für jedes Halbjahr besonders ausgefertigt.)
18.. (resp. vom 28sten Dezember 18..bis 3ten Januar 18 ‧.) gegen Rückgabe dieses Coupons an halbjährlichen Zinsen bei der Kreis⸗Kommu⸗ nalkasse in Lauenburg Thaler Silbergroschen.
Die innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des be⸗ treffenden Halbjahres gerechnet, nicht abgehobenen Zinsen verfallen der Chausseebau⸗Kasse. Gesetz vom 31. März 1838, §. 2. Nr. 5. (Gesetz⸗ Sammlung pag 249.)
Lauenburg, den
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Berlin, den 19. Juli. Ihre Majestäten der König und die Königin von Bayern sind nach Hamburg gereist.
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ESe. Königliche Hoheit der Prinz von 81 „ dem Rhein abgereist.
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Preußen ist nach n1““
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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Mechaniker Brückenhaus zu Aachen ist unter dem
15. Juli 1853 ein Patent .
auf eine Tuchpresse in der durch Zeichnung und Beschrei 2
bplung nachgewiesenen Verbindung und ohne Jemand in sd;ddeer Benutzung einzelner bekannter Theile zu beschränken,
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
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Nachdem die berlin⸗braunsberger elektro⸗magnetische Telegra⸗ phenlinie bis Königsberg i. Pr. fortgeführt worden ist, wird die Telegraphen⸗Station an letzterem Ort mit Genehmigung Sr. Exr⸗ cellenz des Herrn Ministers für Handel ꝛc. vom 20sten d. M. ab dem Publikum zur Benutzung übergeben.
Die Bedingungen, unter welchen Privat⸗Depeschen angenom⸗ men und befoͤrdert werden, finden sich in dem Reglement für den telegraphischen Verkehr vom 17. Februar v. J.
Berlin, den 16. Juli 1853.
Ksnigliche Telegraphen⸗Direction.
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Angekommen: Der General⸗Major und Inspecteur der 2ten Ingenieur⸗Inspection From, von Breslau. 1“ Der General⸗Major und Inspecteur der 4ten Artillerie⸗In⸗ spection Encke, von Coblenz. IAn I vͥX“ 674 Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ Minister für H andel Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt, nach West⸗
Se. Excellenz der Staats⸗ und Finanz⸗Minister von 8
Bodelschwingh, nach Erfurt.
d” dA g n.ch post⸗Deretior Schmückert nach der Provinz
Westfaͤlen. b
ag⸗ Der Direktor im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗
liche Arbeiten, Mellin, nach Westfalen.
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n28 Berlin, 19. Juli. Se. Majestät der König haben Aller⸗
ggnädigst geruht: dem Geheimen Regierungs⸗Rath Delbrück die
Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige von Bayern ihm verliehenen Komthurkreuzes des Verdienst⸗Ordens
vom heiligen Michael, dem Geheimen Regierungs⸗Rath a. D.
ünd Kammerherrn Freiherrn von Coels v. d. Bruegghen
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Zoll⸗- und Handels⸗Vereins angestellten Fürstlich schwarzburg⸗
sondershausenschen Regierungsrath Schreck, zur Anlegung des
ihm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglichtsachsen⸗ weimarschen Falken⸗Ordens zu ertheilen.;
Nichtamtliches. — Gestern Abend 7 Uhr begaben Sich Ihre Majestäten der
Kö nig und die Königin nebst Ihrer Majestät der Köntgin von Bayern von Potsdam aus nach Charlottenburg, während Se. Majestät der König von Bayern Sich schon eine Stunde früher nach Berlin begeben hatte und von da zu gleicher Zeit nach Charlottenburg † 1 8 kamen, Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen, den brachten. Ihre Majestäten der König und die Königin blieben zur Nacht in Charlottenburg, die hohen Gäste begaben Sich nach dem Schlosse in Berlin.
woselbst die Allerhoͤchsten Herrschaften, so wie auch
Abend zu⸗
Heute bei der Wiederkehr des Sterbetages der hochseligen Königin Luise besuchten Ihre Majestäten der König und die Königin nebst den zur Zeit hier anwesenden Mitgliedern der Königlichen Familie die Gruft im Mausoleum und begingen daselbst die Ge⸗ dächtnißfeier in stiller Andacht.
Um 1 Uhr traten Se. Majestät der König die Reise nach der Provinz Westfalen an, und Ihre Majestät die Königin begaben Sich nach Sanssouci zurück.
— Se. Excellenz der kommandirende General in den Marken, von Wrangel, ist, von Woldenberg kommend, am 18. Juli Nachmittag nach Berlin durch Stettin gereist. Se. Excellenz ver⸗ weilte nur kurze Zeit daselbst an dem Grabe seines Sohnes.
— Se. Excellenz der kommandirende General des II. Armee⸗ Corps, General der Infanterie von Grabow hat am 19. Juli seine dreimonatliche Urlaubsreise nach dem Bade Kissingen angetreten. In seiner Abwesenheit leitet die Geschäfte des General⸗Kommandos der erste Kommandant von Stettin, General⸗Lieutenant von Hagen Excellenz.
— Am 18. Juli, früh 5 ½ Uhr, kam das Königl. preuß. Post⸗ Dampfschiff „v. Nagler“ auf seiner Fahrt von der Insel Rügen mit dem General⸗Postdirektor Herrn Schmückert am Bord hierher zurück und Letzterer begab sich sofort per Eisenbahn nach Berlin.
— Die herzogliche Staatsschulden⸗Verwaltung von Anhalt⸗ Deßau⸗Cöthen veröffentlicht in einer Beilage zum „Staats⸗An⸗ zeiger“ ein Verzeichniß der im Rechnungsjahre 1852 — 53 zurück⸗ gezahlten Kapitalien. Die verzinsliche Staatsschuld betrug pro 1852 bis 1853: 2,212,017 Rthlr. 15 Sgr. 8 Pf., und beträgt gegenwärtig noch: 1,969,731 Rthlr. 12 Sgr. 4 Pf., während sich dieselbe im Jahre 1846 auf 4,223,506 Rthlr. 16 Sgr. 1 Pf. be⸗ lief. Die jährlichen Zinsen der Staatsschuld betragen pro 1853 bis 1854: 62,500 Rthlr. gegen 148,372 Rthlr. im Jahre 1846. Die unverzinsliche Staatsschuld in Kassenscheinen beträgt 500,000 Rthlr. Der Etat pro 1846—47 betrug in Einnahme 390,000 Rthlr., in Ausgabe 420,000 Rthlr.; die etatsmäßige Einnahme, so wie die Ausgabe für die Periode vom 1. Juli 1853 bis dahin 1854 schließt mit 483,627 Rthlr., wovon 100,000 Rthlr. zur Staats⸗Schulden⸗ Tilgung bestimmt sind.
— Die erste kurhessische Stände kammer hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18. Juli sich mit der Berathung des Stempelgesetzes beschäftigt. genehmigten Abänderungen sind auch noch einige von dem Ausschuß der ersten Kammer weiter vorgeschlagene Abänderungen und Zusätze angenommen worden.
Juli mit dem gewöhnlichen Abendzug im Bahnhofe zu Augsburg ein. Nach einem etwa halbstündigen Aufenthalt trennte sich das königliche Paar, indem Se. Majestät mittelst Extrazug die Richtung nach Immenstadt einschlug, während Ihre Majestät die Königin mit dem nach München abgehenden Zug die Reise dahin fortsetzte,
Max in Baiern, Schwester Ihrer Majestät, gegenwärtig den Som⸗ mersitz genommen.
General v. Reinhard begleitet. Kaiser von Oesterreich von Allerhöchstihrer Reise nach Mähren,
ratzuge der Nordbahn in Wien sünsttesfen.
— Se. Königliche Hoheit der § mahlin, dann Se. Hoheit der Herzog August von Sachsen⸗Koburg⸗ Gotha sammt Gemahlin sind am 16.
b Aachen, zur Anlegung des ihm verliehenen Johanniter⸗(Malteser⸗) Ordens, so wie dem bei der General Inspection des Thüringer
Wien angekommen,
geschäfte im hohen
Einnahme der Postverwaltung
Antrag, den Bundsrath zur Errichtung einer
tragt, z 1 ein Kompetenz⸗Konflikt vorhanden sei.
Außer den in der zweiten Kammer
— Die königl. sächsischen Majestäten trafen am 16ten
von wo aus die hohe Frau sich Abends noch nach Possenhofen zu begeben beabsichtigte, woselbst Ihre königl. Hoheit die Herzogin
Se. Majestät der König von Sachsen ist auf seinem Ausflug nach den Hochlanden von dem königk. sächsischen
— Am 11. Juli, Abends 9% Uhr, sind Se. Majestät der Ihre KK. Hoheiten Frau Erzherzogin Sophie und Herr Erzherzog Karl Ludwig von Höchstihrer Reise nach Berlin und Dresden, end⸗ lich Se. KK. Hoheit Herr Erzherzog Franz Karl und Franz Ludwig, KK. Hoheit, von Höchstihrer Reise nach Brünn mit einem Sepa⸗ erzog von Nemours und Ge⸗
Juli aus Dürrenkrut in um bei Ihren KK. Hoheiten Frauen Erzher⸗
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zoginnen Maria Dorothea und Maria Henrika einen Gegenbesuch abzustatten und reisten Abends wieder nach Dürrenkrut zurück. — Der Minister Ritter von Baumgartner wird am 17. Juli von seinem Urlaube zurückkehren und dann die “ der beiden Ministerien des Handels und der Finanzen, so wie die Amts⸗ Reichsrathe wieder übernehmen. — In Folge der von Herrn FMv. Grafen von Leiningen gestell⸗ ten Forderungen hat die Pforte noch vor der Abreise desselben 2 ½ Millionen Piaster erlegt, um die verschiedenen Ansprüche aus⸗ zugleichen. Dieses Geld besindet sich in ver Internuntiaturskasse und wurde zum Theile auch schon seiner Bestimmung zugeführt.
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— Das eidgenössische Budget für das Jahr 1854, dessen
8 82 ‿427 A 8½ 4* . 1 5, 8 51 Berathung der Ständerath in Bern am 15. Juli begonnen, zeigt
an Einnahmen 13,468,500 Frcs., an Ausgaben 13,300,000 Fr., somit einen Einnahme⸗Ueberschuß von 168,500 Fr. Die Brutto⸗ Einnahme der Gränzzölle beträgt 5,200,000 Fr., die Brutto⸗ 7,300,000 Fr. Unter den Aus⸗ gaben befinden sich folgende bemerkenswerthe Posten: — Allge⸗ meine Verwaltung, nämlich Nationalrath, Ständerath, Bundes⸗ rath, Bundeskanzlei und Pensionen 208,550 Fr., politisches De⸗ partement 51,000 Fr., Departement des Innern 19,500 Fr., Mi⸗ litairdepartement 11,000 Fr. Finanzdepartement 31,000 Fr., Han⸗ dels⸗ und Zolldepartement 5000 Fr., Post⸗ und Baudepartement 7700 Fr., Justiz⸗ und Polizeidepartement 33,700 Fr., Militairver⸗ waltung 1,608,085 Fr., Zollverwaltung 3,147,000 Fr., Postverwal⸗ tung 7,300,000 Fr., Teleg raphenverwaltung 160,000 Fr. Der Ständerath genehmigte faß alle Ansätze und beschloß auf Fazys eigenen Druckerei einzuladen, um an den enormen Druck⸗- und Lithographiekosten zu sparen. Der Nationalrath fuhr in der Berathung des Besoldungs⸗ gesetzes fort.
Am 16. Juli traten die beiden Räthe zu einer Bundesver⸗ sammlung zusammen, um im Kompetenzkonflikte zwischen dem Bundesrath und der Regierung von Bern, in Betreff der Angele⸗ genheit des Grütlivereins zu entscheiden. Nachdem Blösch die Mei⸗ nung ausgesprochen hatte, die Voraussetzung eines Konflikts beruhe mehr oder weniger auf einem Irrthum, da die Regierung von Bern nicht daran denke, die Behauptung aufzustellen, als sei der Gegen⸗
stand absolut der Kompetenz der Bundesbehörden entgegen, sondern die Frage sich nur um die Ausdehnung der Kompetenz handele, so
einer Kommission beauf⸗ hat, ob und inwieweit Hierauf wurden Rüt⸗ timann zum Präsidenten des Bundesgerichts Aür 1854 und Trog zum Vice-⸗Präsidenten erwählt. Der Nationalrath nahm bei der Berathung des Besoldungsgesetzes einige Aenderungen vor. Der Vertrag mit der fürstlich Thurn und Taxisschen Post⸗ verwaltung für Auslösung der Post von Schaffhausen wurde ge⸗ nehmigt, ebenso der Postvertrag mit dem deutsch — österreichischen Postverein. Im Ständerath „veranlaßte die Besoldung des Ge⸗ schäftsträgers in Wien eine längere Discussion. Derselbe bezog bis jetzt nicht mehr als 8800 Fr.; aus seiner Rechnung geht aber hervor, daß ihm nach allen Auslagen nicht mehr als 300 fl. zum jährlichen Lebensunterhalt übrig blieben, weßhalb der Bun⸗ desrath den Antrag bringen wird, dem Geschäftsträger für die letzten drei Jahre eine Gratification von 10,000 Fr. zuzuerkennen. Nach langen Erörterungen wird der jährliche Gehalt nach dem Budgetansatz auf 12,000 Fr. festgestellt. Für das Auswanderungs⸗ wesen wurden 20,000 Fr. beschlossen; doch darf von diesem Kredit nichts für Etablirung einer Agentur zu Basel verwendet werden. Ebenso behandelte der Ständerath noch die Petitionen aus den Kan⸗ tonen Freiburg und Waadt gegen die vom Bundesrath verfügte Aufhebung des in Freiburg eingesetzten außerordentlichen Kriegs⸗ gerichts. Die Kommission, gestützt auf die dem Bundesrath zu⸗ kommende Kompetenz und auf die Verfassungswidrigkeit des Freiburger Kriegsgerichts beantragte Tagesordnung. Fazy erhebt sich gegen das Einschreiten des Bundesrathes, als einen unbefug⸗ ten Eingriff in die Kantonal⸗ Sonyverainetät und vindizirt der Bundes⸗Versammlung das ausschließliche Recht, sich einzumischen, wenn es sich um Handhabung der Kantongl⸗Souverainetät handele.
— Aus Dessin vernimmt man, daß neoch fortwährend Aus
weisungen von Tessinern aus der Lombardei stattfinden. Bezüg⸗ lich der Lostrennung der Gemeinden Puschlav und Brusio vom Bis⸗ thum Como hat der Große Rath von Graubündten nach langer und lebhafter Berathung den kleinen Rath beauftragt: 1) die Trennungs ⸗ Unterhandlungen sofort einzuleiten und zu führen; 2) die bezüglichen Rechte. des Kantons dabei bestens zu wahren; 3) über den Mißbrauch der Kanzel und des Beichtstuhls von Seite der Geistlichkeit Puschlavs Untersuchung zu führen und die angemessenen Schritte zu thun. — der weitere Bau der Festung und Blockhäuser auf Luziensteig an der österreichischen Grenze schreiten rasch vorwärts. — Die Flücht⸗ linge haben in den letzten Jahren der Eidgenossenschaft 1,470,000 Fr. gekostet, nicht gerechnet, was auf den Kantonen, Gemeinden, Corporationen u. s. w. lastete. — In Genf sind die durch ihre
Büreau mit der Wahl
wurde das untersuchen
welche zu
Seselguns in Toskang bekannt gewordenen Eheleute Madiai ein⸗ — Die Abtheilungen der zweiten niederländise mer haben die Untersuchung des Gefezentwurle Behen 88b 8289 schiedenen Kirchen⸗Gesellschaften beendigt. Wie zu erwarten war, führte dieselbe sowohl bezüglich der Verträglichkett des Entwurfe mit der Verfassung, als auch hinsichtlich der Zweckdienlichkeit der einzelnen Bestimmungen zur Darlegung sehr abweichender Ansichten und es wurden verschiedene Abänderungen in Vorschlag gebracht. * Die in Bezug auf die hierarchische Frage zwischen der Regierung
sind wahrscheinlich gedruckt am 16. Juli schon an die Mitglieder der Kammer verabfolgt worden.
— Die zweite französische Cirkularnote, datirt Pa⸗ ris den 15. Juli, welche der französische Minister des Auswärti⸗ gen, Herr Drouyn de Lhuys, in Erwiederung des zweiten rus⸗ sischen Cirkulars vom 2. Juli an alle diplomatischen Agenten Frankreichs erlassen hat, lautet wie folgt:
„Mein Herr! Die neue Depesche des Grafen von Nesselrode, welche das „Journal de St. Petersbourg“ einen Tag nach der Beförderung der⸗ selben an alle russischen Gesandtschaften veröffentlichte, hat auf die Regie⸗ rung des Kaisers einen Eindruck hervorgebracht, welchen Se. kaiserliche vechefat mich beauftragt hat, ohne Umschweife zu Ihrer Kenntniß zu
ringen.
„Wir können es nur beklagen, wenn wir Rußland in einem Augen⸗
friedigenden Lösung der gegenwärtigen Schwierigkeiten ein so deutliches Zeugniß für ihre Mäßigung ablegen, eine Stellung annehmen sehen, welche den Erfolg ihrer Unterhandlungen unsicher macht und einigen unter ihnen die Pflicht auferlegt, die Verantwortlichkeit, welche man vergebens ver⸗ suchen möchte, auf ihre Politik zu wälzen, von sich zu weisen.
„Ich möchte nicht auf eine erschoͤpfte Diskussion zurückkommen; da aber der Graf von Nesselrode zur Unterstützung der Forderungen des St. Petersburger Kabinets fortwaͤhrend die Beleidigung anführt, welche die Pforte ihm dadurch angethan, daß sie die der russischen Gesandtschaft zur Zeit der ersten Regelung der heiligen Stättenfrage im Jahre 1852 gemachten Versprechungen nicht gehalten habe, so sehe ich mich genöthigt, zu wiederholen, daß die in Folge der Sendung des Fürsten Mentschikoff von dem Sultan erlassenen Firmans dieser einzigen Beschwerde jeden Bo⸗ den genommen haben, und daß, wenn es eine Regierung giebt, welche berechtigt erscheint, Klagen zu erheben, dies nicht die Regierung Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers Nikolaus ist.
„Es ist Thatsache, Empfang der Depeschen des russischen Gesandten in Constantinopel, sich
wünschte, welches er als einen glücklichen Abschluß der heil. Stättenfrage
ähnlichem Sinne aus, und überall führten die Agenten des St. Peters⸗ burger Kabinets dieselbe Sprache.
„Die später von dem Fürsten Mentschikoff formulirten Forderungen, als der Hauptzweck seiner Mission erreicht war, als man schon seine Ab⸗ reise ankündigte, standen also in gar keinem Zusammenhange mit denen, deren Annahme von Seiten der Pforte er erlangt hatte; und es war also eine neue Frage, eine größere Schwierigkeit, welche in Constantinopel in dem Augenblicke entstand, als das einen Augenblick beunruhigte Europa von Rußland selbst aufgefordert war, sich vollständig zu beruhigen.
„Auf diese Weise durch Forderungen, auf welche sie nicht gefaßt sein konnten, überrascht, haben die Gesandten von Frankreich, Oesterreich, Groß⸗ britannien und Preußen in Konstantinopel sich aufrichtig bestrebt, einen Bruch, dessen Folgen so verhängnißvoll werden konnten, zu verhindern. Sie haben der Pforte nicht zu einem Widerstande gerathen, der sie den ernsthaftesten Gefahren aussetzen konnte; und, indem sie einstimmig aner⸗ kannten, daß die Forderungen Rußlands die Freiheit des Handelns und die Souverainetät des Sultans zu nahe berührten, als daß sie sich einen Rath erlauben koͤnnten, haben ste den Ministern Sr. Hoheit allein die Verantwortlichkeit des einzuhaltenden Verfahrens überlassen. Es hat also von ihrer Seite weder irgend ein Zwang, noch irgend eine Einmischung stattgefunden, und wenn die türkische Regierung, sich selbst überlassen, sich den Bedingungen, welche man ihr vorzulegen für gut fand, nicht unter⸗
werfen wollte, so muß sie dieselben wohl vollkommen unverträglich mit ihrer Unabhängigkeit und ihrer Würde gefunden haben. „ Unter solchen Kounjunkturen hat der Fürst Mentschikoff Konstantinopel verlassen und jede diplomatische Beziehung zwischen Rußland und der Pforte abgebrochen, und haben die Mächte, welche durch ihre Traditionen und ihre Interessen verpflichtet sind, die Integrität der Pforte aufrecht zu er⸗ halten, ihr Verfahren bestimmen müssen. öue veagisehs
„Die Regierung Sr. Kaiserlichen Majestät hat im Einverstaͤndniß mit der Regierung ihrer britischen Majestät, die Situation für zu bedrohlich gehalten, als daß sie nicht in der Naͤhe beobachtet werden müßte; und die Geschwader von Frankreich und England erhielten bald darauf Befehl, in der Bai von Beschika vor Anker zu gehen, wo sie um die Mitte des Mo⸗ nats Juni anlangten.
„Diese lediglich von der Vorsicht eingegebene Maßregel hatte nicht den Charakter der Feindseligkeit gegen Rußland; sie war von dem Ernst der Verhältnisse gebieterisch gefordert, und durch die Kriegsrüstungen, welche seit mehreren Monaten in Bessarabien und auf der Rhede von Se⸗ bastopol gemacht wurden, hinlänglich gerechtfertigt.
„Das Motiv des Bruches zwischen dem Kabinet von St. Petersburg und der Pforte war gewissermaßen verschwunden; was jetzt unversehens in Konstantinopel in Frage gestellt werden konnte, das war die Eristenz des türkischen Reiches selbst, und niemals wird die Regierung Sr. Kaiserlichen Majestät zugeben, daß so große Interessen auf das Spiel gesetzt werden, ohne sofort denjenigen Einfluß und die Mitwirkung in Anspruch zu neh⸗
und der römischen Kurie in der letzten Zeit gewechselten Aktenstücke
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blicke, wo die Bemühungen aller Kabinette zur Herbeiführung einer be⸗
daß der Graf Nesselrode am 10. Mai d. J., nach in Gemeinschaft mit dem General Castelbajae zu einem Resultat Glück 1
betrachtete; Herr von Kiffeleff sprach sich hier in Paris gegen mich in
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