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Gesellschafts⸗Statut.
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Rechte und Pflichten der Actiona 11“ 1
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Inhaber empfängt ht m 186.. gegen diese Anweisung die
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Zahlbar am 1. Mai 185.. Für das Geschäftsjahr pro
Die Dividenden verjähren zu Gunsten der Gesellschaft nach
Ablauf von fünf Jahren, von dem Tage abgerechnet, an welchem die⸗ selben zahlbar gestellt sind. 9
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Berlin, den 20. Juli. — Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen st 8* Fisnence üagekehre und nach Stettin abgereist.
fe Ministerinm für Handel, Gewerbe 1 —.“5*¹
Der Oberberg⸗Amts⸗Assessor Wilhelm Lor⸗
Director des Berg⸗Amts zu Siegen ernannt worden.
Das 34ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welche heute ausgege⸗ ben wird, enthält unter Nr. 3797. die Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde für die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft zum Bau einer Eisenbahn von Dortmund über Hörde, Unna und Werl nach Soest. Vom 6. Juli 1853; und unter 3798, die Bekanntmachung über die unterm 27. Juni 1853 erfolgte Bestätigung des Zusatzes zu dem Statute des Acettienvereins für die Brieg⸗Gülchener Chaussee, be⸗ züglich des weiteren Baues der Chaussee von Gülchen nach Noldau. Vom 12. Juli 1853. “ Berlin, den 20. Juli 1853.
Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
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8 Justiz⸗Ministerium. Der bisherige Kreisrichter Starke zu Pr. Stargardt ist zum Rechts⸗Anwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Schwetz, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Schwetz, und zugleich zum Notar im Departement des Avppellationsgerichts zu Marienwerder ernannt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Königlich sächsische Staats⸗ minister a. D. und Minister des Königlichen Hauses, von Zeschau,
von Dresden.
1t Der Generalmajor und Commandeur der 2. Garde⸗In Brigade, von Schlichting, von Magdeburg. 5
*
mandeur der Garde⸗Cavallerie, Graf von Waldersee, nach
Breslau.
Se. Excellenz der Staatsminister a. D. Graf von Arnim⸗ Boitzenburg, nach Boitzenburg.
Der Erbschenk in Alt⸗Vorpommern, Kammerherr von Heyden⸗Linden, nach Tützpatz.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Com⸗
Berlin, 20. Juli. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Obersten Freiherrn von Lauer⸗Münch⸗ hofen, Commandeur des Garde⸗Kürassier⸗Regiments, zur Anle⸗ gung des von Sr. Majestät dem Könige von Sardinien ihm ver⸗ liehenen Commandeur⸗Kreuzes vom St. Mauritius⸗ und Lazarus⸗ Orden, dem Major von Rauch, vom Regt. Garde du Corps, zur An⸗ legung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Wilhelms⸗Orden, so wie dem Seconde⸗Lieutenant von Berenhorst vom 1sten Garde⸗Regiment zu Fuß, zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen⸗ Altenburg ihm verliehenen Verdienstkreuzes vom Sachsen⸗Ernesti⸗ nischen Hausorden Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Nichtamtliches. Beerlin, den 20. IJuli..
— Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Appellations⸗ gerichts⸗Chef⸗Präsident und Präsident der Ersten Kammer, Graf von Rittberg, ist, von Glogau kommend, heute Morgen hier dn und wird seine Reise nach Bad Rehme heute Abend fortsetzen.
— Am 19. Juli Nachmittag 5 Uhr kam das Königlich preu⸗ ßische Postdampfschiff „Preußischer Adler“ von Kronstadt mit 63 Passagieren am Bord in Stettin ein. Es verließ Kronstadt am
16. d. M. und hatte bis Bornholm mit heftigem Sturm aus Westen zu kämpfen. — Die Nachrichten aus Petersburg, die es mitbringt, gehen bis zum 15ten. An diesem Tage früh verließ die Kaiserlich russische Ostseeflotte, bestehend aus 37 Segeln, die Rhede
von Kronstadt, um, wie es hieß, im Finnischen Meerbusen zu ma⸗
növriren. Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Thronfolger war an jenem Tage Morgens um 0 Uhr hinausgefahren und hatte die n ee Auslaufen inspicirt. 8 m 14ten wurde der Geburtstag Ihrer Majestät der Kaiser von Rußland in üblicher Weise 5 Die 54 1J Festtag mit Kanonensalven. — Ein französischer und englischer Courier sind mit dem „Preußischer Adler“ in Stettin angekommen und weitergereist.
— Ihre Maͤjestäten der König und die Königin von Baiern (unter den Namen Graf und Gräfin von Wittels⸗ bach) sind am 19. Juli Nachmittag um 2 Uhr mit einem Extra⸗ zuge von Berlin in Hamburg eingetroffen und im Hotel de l'Europe abgestiegen. Im Gefolge des Königs befinden sich der General⸗ Adjutant General Laroche und die Flügel⸗Adjutanten Graf Rechberg und Oberst v. d. Tann.
— Der kommandirende General des 8ten Armee⸗Corps, Ge⸗ neral⸗Lieutenant von Hirschfeld, ist am 17. Juli Abends in Mainz angekommen, um am folgenden Tage die dort garnisoniren⸗ den preußischen Truppen zu inspiziren.
— Se. Hoheit der Herzog von Nassau begiebt sich nach dem Seebade Norderney, wird aber unterwegs etwa eine Woche am Hofe zu Haag verweilen.
Am 16. Juli Vormittags kam Se. Majestät der König von Württemberg in Schlangenbad an, um die Badekur auf einige Zeit zu gebrauchen. Se. Majestät bewohnt die „Kurfürstlichen Zimmer.“ An demselben Tage Nachmittags um halb drei Uhr stattete Se. Hoheit der Herzog von Nassau Sr. Majestät dem König von Württem⸗ berg einen Besuch ab. — Gegenwärtig verweilt auch Ihre Kö⸗ nigliche Hoheit die Prinzessin Karl von Preußen in Schlan⸗ genbad. 1
— Aus der offiziellen Botschaft des schweizerischen Bun⸗ desraths über die Kollision mit Oesterreich, welche der Bundesversammlung vorgelegt wurde, entnehmen wir nachstehende Schlußsätze:
„Nach üblichen Gebräuchen und nachdem der (österreichische) Geschäͤäfts⸗ träger im weitern eröffnet (heißt es im Bericht), daß auch der zurückblei⸗ bende Secretair der Gesandtschaft zu keinen offiziellen Mittheilungen be⸗ rechtigt sei, müßte der Bundesrath diese Weisung (abzureisen nämlich) als eine förmliche Abberufung betrachten, und daher zögerte er nicht, dem schwei⸗ zerischen Geschäftsträger in Wien die Weisung zugehen zu lassen, auch seiner⸗ seits den offiziellen Geschäftsverkehr mit den k. k. Behörden einzustellen. Allein bei Eröffnung dieses Auftrags an das kaiserliche Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ward ihm die Erwiderung zu Theil, daß die k. k. Regierung durch die Einberufung des Herrn Grafen Karnicky nach Wien ein Abbrechen des diplomatischen Verkehrs nicht beabsichtigt habe und durch das Mittel des schweizerischen Geschäftsträgers, oder direkte, nach wie vor diplomatische Mittheilungen machen und entgegennehmen werde; worauf dann auch der Geschäftsträger den Auftrag erhielt, in Folge der von dem kaiserlichen Ministerium gegebenen Erklaͤrung, der erhaltenen Weisung, den offiziellen Geschäftsverkehr einzustellen, keine Folge zu geben. Auf diesem Wege fanden dann auch in Reclamationen, Privatangelegen⸗ heiten betreffend, einige Mittheilungen statt; allein in den Angelegenheiten Tes⸗ sins blieb Alles bis auf den heutigen Tag in gleichem Zustande. So ernst auch die Verhältnisse durch diesen Notenwechsel sich gestaltet haben, so ließ sich der Bundesrath gleichwohl nicht verleiten, das erlittene Unrecht wieder durch Unrecht an Unschuldigen zu vergelten, durch Repressalien die Ver⸗ kehrsverhältnisse mit der Schweiz in größerm Umfange zu stören oder gar durch unzeitige Truppenaufgebote die Kräfte der Eidgenossenschaft von vorn⸗ herein zu schwächen. Dagegen trug derselbe kein Bedeuken, einerseits dem eingetretenen Nothstande durch Geldbeiträge aus der Bundeskasse zu be⸗ gegnen, und andererseits die nöthigen Anordnungen zu treffen, um in mi⸗ litairischer Beziehung auf alle Eventualitäten gefaßt zu sein. In ersterer Beziehung ist bereits oben eines Beitrags erwähnt worden, der in Ver⸗ bindung mit den edeln Gaben theilnehmender Miteidgenossen auf längere Zeit dem dringenden Bedürfnisse zu steuern geeignet ist. In neuerer Zeit ist auch der Regierung die Uebersendung einer Summe von 120,000 Franken auf Rechnung der erst später verfallenden Zollentschädigung zugesichert worden, um denjenigen Arbeitern, die sonst in der Lombardei ihren Broterwerb zu suchen gewohnt waren, Arbeitsver⸗ dienst im Canton verschaffen zu koͤnnen. Eine große Zahl tessinischer Ar⸗ beiter fand übrigens im Innern der Schweiz wohlwollende Aufnahme und Beschäftigung und für die Zurückgebliebenen wurde auf zweckmäßige Weise mittels Anordnung von Hochbauten und Straßenarbeiten durch den Bund, den Canton und die Gemeinden gesorgt. Hinsichtlich der militairischen Rüstungen hofften wir, durch dringende Einladung an die Cantone zur Ergänzung der Mängel im Materiellen und Personellen, durch Anordnun⸗ gen von Inspectionen Wirksameres zu erwecken, als durch bloße Piketstel⸗ lung. Zugleich erachten wir uns aher auch gehalten, denjenigen Ver⸗ pflichtungen nachzukommen, welche die neue Militairorganisation hin⸗ sichtlich der Anschoffung materiellen Bedarfs dem Bunde auferlegt hat. Ein besonderer Bericht, den wir dieser Botschaft beilegen, enthält den rechtfertigenden Nachweis über das Verfügte. Der Bundes⸗ rath ist der nachträglichen Zustimmung zu diesen Maßnahmen ebensowohl versichert, als der Billigung einiger weiteren Anordnungen, die in den Rubriken „Festungswerke und Truppenzusammenzüge“ einige Ueberschrei⸗ tungen des Budgets zur Folge haben werden. In diesem Zustande befin⸗ det sich gegenwaͤrtig noch die Angelegenheit der mit Oesterreich waltenden Zerwürfnisse; denn der Bundesrath konnte sich nicht veranlaßt sehen, von sich aus weitere Schritte des Entgegenkommens zu thun. Die hohe Bundes⸗Versammlung mag nun der gemachten Darstellung ent⸗
nehmen, welche Grundsätze der Bundesrath hinsichtlich der Beob⸗
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