1853 / 171 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Konvertirung einzusenden, wenn sie sich der in unseren Bekannt⸗ machungen vom 3ten und 2sten v. Mts. ausgesetzten Begünstigun⸗ gen versichern wollen. Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, n2 . nicht realisirten, auf der Anlage der ehasn, Fistrbuna mitverzeichneten Obligationen Serie I. II. und IV. hierdur * . derholt mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verse ersel⸗ ben mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer erloosung auf⸗ gehört hat. e 1 ““ Haupt⸗Verwaltung der Staats 8Natan. Rolcke.

8Z““

v

8 8 ““ 1

Bekanntmachung betreffend die Verloosung von Niederschlesisch⸗-Märkischen Eisenbahn⸗Stamm⸗

88

In Folge unserer Bekanntmachung vom 3. Juni sind bei der am 1. Juli d. J. statutenmäßig stattgefundenen öffentlichen Verloosung diejenigen, von der vormaligen Direction der Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn⸗Gesellschaft emittirten 594 Stamm-⸗Actien à 100 Rthlr. gezogen, deren Nummern durch unsere in Nr. 163 dieses Blattes veröffentlichte Bekanntmachung vom 1. Juli c. angezeigt und den Inhabern derselben gekündigt worden sind. Wir wiederholen hier⸗ mit, daß der Nennwerth dieser Papiere zugleich mit den Zinsen für das zweite Semester d. J. vom 15. Dezember d. Gb, gegen Rücklieferung der Kapital⸗Dokumente und der dazu ausge⸗ reichten, noch nicht fälligen Zins⸗Coupons, bei der Haupt⸗ Kasse der Königlichen Direction der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn hierselbst in den gewöhnlichen Ge⸗ schäftsstunden erhoben werden kann.

Der Betrag der etwa fehlenden Zins⸗Coupons wird vom

Kapital gekürzt und zur Einlösung später präsentirter Coupons verwendet. Mit dem 1. Januar k. J. hört die Verzinsung dieser Aectien auf. Zugleich werden die bereits früher ausgeloo sten, aber bis jetzt nicht realisirten auf der Beilage der oben erwähnten Be⸗ kanntmachung vom 1. Juli c. mitverzeichneten Stamm⸗Actien hierdurch wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzin⸗ sung derselben mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloo⸗ sung aufgehört hat. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. 8 v“

ͤ4“ Abgereist: Se. Excellenz der Königlich Sächsische Staats⸗

Minister a. D. und Minister des Königlichen Hauses, von Zeschau, nach Hamburg.

Sntg at

Berlin, 22. Juli. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem General der Infanterie a. D. von Sela⸗ sinsky, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Dänemark ihm verliehenen Großkreuzes des Danebrogh⸗ Ordens, dem bei dem Justiz⸗Ministerium als vortragenden Rath

angestellten Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath Bischoff zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem ältestregierenden Herzog zu Anhalt ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse vom Gesammt⸗ Haus⸗Orden Albrecht's des Bären, so wie dem Königlich dänischen

Vice⸗Konsul Gustav Adolph Gädtke zu Leba, Kreis Lauen⸗

burg, zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Dänemark ihm verliehenen Danebrogh⸗Ordens, zu ertheilen.

III—

Berli 22. Jult 16.n0 ven. Dujh. 1¹¹ v11141434““

„— Se. Majestät der König von Preußen und Se. Känzgliche Hoheit der Prinz von Preußen sind mit Gefolge „Juli von Berlin in Kassel angekommen und im Kur⸗

fürstlichen Schlosse b 28 vann t tements 8eeeche ne Wilhelmshöhe in den bereit gehaltenen Apar⸗

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen, Sohn Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen, kam am 18. Juli Abends nebst hohem Gefolge von Köln in Mannheim an, nahm sein Absteigequartier im Gasthof zum Pfälzer Hof, und reiste am folgenden Morgen mittelst der Groß- herzoglich badischen Eisenbahn weiter nach der Schweiz. Se. Kö⸗ nigliche Hoheit reist unter dem Namen eines Grafen v. Berg.

Der Kommandirende des Königl. preußischen 8ten Armee⸗ Corps, General⸗Lieutenant von Hirschfeld Exc. hielt am 20. Juli Vormittags eine Inspection über die drei Bataillone des in Frank⸗ furt a. M. liegenden Königl. preußischen 29sten Infanterie⸗Regi⸗ ments ab. Die Kavallerie war schon früher vor ihrem Abmarsch

in Frankfurt bildende preußische Fußbatterie zur Theilnahme an den Uebungen ihres Regiments nach Koblenz abgegangen ist. In der am 19. Juli zu Dresden abgehaltenen Sitzung der Zwischendeputation der ersten Kammer des Königreichs Sach- sen ist dem Vernehmen nach die Berathung des speziellen Theiles des Strafgesetzbuchs begonnen und am 20. Juli fortgesetzt worden, sowie denn dies auch für die folgenden Tage in ununterbrochener Weise geschehen dürfte. Die Zwischendeputation der zweiten Kam⸗ mer hat ebenfalls ihre Berathungen über das Strafgesetzbuch un⸗ unterbrochen fortgesetzt. Eine Verordnung der Großherzoglich weimarischen Regierung vom 20. Juli beruft den Bestimmungen in den §8. 67, 68 des revidirten Grundgesetzes vom 15. Oktober 1850 über die Ver⸗ fassung des Großherzogthums vom 5. Mai 4816 gemäß, den gegenwärtig bis zum 12. September d. J. vertagten dreizehnten ordentlichen

Landtag des Großherzogthums noch vor diesem Zeitpunkte zu einer außerordentlichen Versammlung, damit derselbe am 26sten des kom⸗ menden Monats Angust in Weimar zusammentrete, „um, wenn zu vor die nöthigen Prüfungen gepflogen worden, die landesfürstliche Versicherung wegen Beobachtung der Landesverfassung entgegenzu⸗ nehmen und hierauf, am 28sten, in feierlicher Versammlung den hergebrachten Huldigungseid zu leisten.“

Se. Hoheit der Herzog von Nassau begab sich am 19. Juli in Begleitung Ihrer Hoheit der Frau Herzogin nach Schloß Rumpenheim, um einige Tage dort zuzubringen.

Am 21. Juli Vormittags ist Se. Königliche Hoheit 1.“

Großherzog von Hessen und bei Rhein von Darmstadt nach Leopoldskron bei Salzburg abgereist.

Der K. russische Gesandte Herr von Meyendorff zu Wien hielt am 18. Juli mit dem K. französischen Gesandten, Herrn von Bourqueney, eine längere Konferenz. Der russische Bot⸗ schaftssecretair Baron Uskull ist von Wien nach St. Petersburg abgereist. Der daselbst befindliche Logothet, Herr Aristarchi begiebt sich am 20. Juli zum Badegebrauche nach Karlsbad. Die schon jetzt mit Oesterreich zollverbündeten italienischen Staaten haben ihre definitiven Anschluß⸗Erklärungen zu dem preußisch⸗österreichischen Zoll- und Handelsvertrage bereits abgegeben, und es werden die diesfälligen Separatvertrage in kürzester Zeit unterzeichnet werden. Das über die „Breslauer Zeitung“ verhängt gewesene Verbot in Oesterreich ist Intt dem l wieder aufgehoben worden. b

Auch am 19. Juli ist es im schweizerischen National⸗ rath noch zu keiner Abstimmung in der Freiburger Angelegenheit gekommen. Im Ganzen sind 37 Redner eingeschrieben. Am 18ten Juli sprachen 8, am 19. Juli 7, also bleiben noch 22. Zum dritten Male wird nun diese Frage vor die Räthe gebracht, und besonders hat sich seit dem letzten Jahr, wo die Angelegenheit in dreitägiger Sitzung sehr einläßlich debattirt wurde, in der Sachlage durchaus nichts geändert. (S. unten die telegr. Depesche.)

Der Fartser „Monttenrn vom 19. Jult meldet in seinem amtlichen Theile, daß der Kaiser der Franzosen ein Schreiben er⸗

halten habe, worin Se. E. Don Juan Raphael Mona Sr. Ma⸗ jestät seine Erhebung zum Präsidenten der Republik Costa⸗Rica anzeigt.

Die Nachricht von dem Tode des Direktors der Sternwarte zu Paris, Frangois Arago, hat sich nicht bestätigt; er ist schwer erkrankt, doch hat man die Hoffnung auf seine Genesung noch nicht aufgegeben. 1b 1 1

Die Krankheit Ihrer Majestät der Königin von Großbritannten nimmt, den aus Osborne eingegangenen Nach⸗ richten zufolge, venselben günstigen Verlauf wie bei den anderen Mitglierern ver Königlichen Familie, welche von diesem Uebel (Masern) befallen wurden.

In ver Sitzung des Oberhauses am 18. Juli ersuchte Graf Malmesbury um die Erlaubniß, die Regierung fragen zu dürfen, ob sie die beiden Cirkular⸗Noten, welche von der russischen Regierung an ihre diplomatischen Agenten in ganz Europa gerich⸗ tet worden, beantwortet habe und, wenn dies noch nicht geschehen sei, ob sie es zu thun gedenke, und endlich, ob sie diese Antwort in derselben Weise veroͤffentlichen wolle, wie es die russische Regierung mit ihren Dokumenten gethan. Der Redner glaubt, diese Frage lasse sich jetzt um so mehr stellen, da die französische Regierung, welche in Allianz mit England vdieselben Zwecke zu err reichen be⸗

von Trier inspizirt worden, während die einen Theil der Besatzung

1.“ 18 sehr geschickte und offene Antwort auf jene Noten Wenn die Regierung Ihrer Ma⸗ so laufe sie Gefahr, unrichtig auf⸗ gefaßt und falsch verstanden zu ür Zustimmung genommen werde. Die Reg g, dürfte P beschuldigt werden, daß sie nicht im Stande sei, jene Noten zu 111“ oder gar, daß sie, eingeschüchtert durch die Schritte einer mächtigen Nation, sie zu beantworten fürchte. Aus diesen Gründen frage er, ob die Noten beantwortet worden und ob die Antwort, wie es mit den Noten des russischen Kaisers selbst und des französischen Kaisers geschehen sei, veröffentlicht werden solle, so ungewöhnlich ein solches Verfahren bei diplo⸗ matischen Aktenstücken auch sein möge. Hierauf erwiederte Graf Clarendon: „Ich gebe zwar zu, daß mein edler Freund es sorgfältig vermieden hat, Ihrer Majestät Regie⸗ rung in diesem wichtigen Falle, der jetzt die öffentliche Auf⸗ merksamkeit beschäftigt, irgendwie Verlegenheiten zu machen, und ich denke, er wird die Gründe, die einzigen Gründe, warum wir jede Erörterung dieser Sache aufzuschieben gewünscht haben, zu würdigen wissen. Es ist im Interesse des Friedens geschehen, da⸗ mit nicht die vorhandene Möglichkeit, diese Frage zu einem friedlichen Ende zu bringen, beeinträchtigt werde. Mein edler Freund muß wissen, daß die Art und Weise, wie Regierung und Parlament in diesem Lande Auskunft geben und verlangen, sehr verschieden von der ist, welche in Rußland und Frankreich besteht. Die russische und die französische Regierung veröffentlichen von Zeit zu Zeit, was sie für nothwendig erachten; bei uns dagegen ist es Brauch, die bezüglichen Aktenstücke insgesammt und auf einmal dem Parla⸗ ment vorzulegen. Die Regierung, Mylords, hat diesen Weg zu dem ihrigen gemacht und wird sehr bald sämmtliche einschla⸗ gende Papiere Ihnen und dem anderen Hause vorlegen. Was die beiden erwähnten Noten und die Zweifel über unsere Fähigkeit oder unseren Muth, sie zu beantworten, betrifft, so will ich nur sagen, daß ich allerdings über meine Fähigkeit, sie zu beantworten, keine Meinung aussprechen kann, aber ich spreche die Ueberzeugung aus, daß weder mein edler Freund, noch Sie, Mylords, einen Augenblick glauben werden, ich oder irgend ein Mitglied der Regierung sei zu ängstlich, sie zu beantworten. (Bei⸗ fall.) Die erste jener Noten erhielt keine regelrechte Erwiederung, weil der größte Theil ihres Inhalts auf die von dem französischen Gesandten in Constantinopel angeregten Verhandlungen anspielte, und weil dem weiteren Inhalt jener Note durch eine frühere Mit⸗ theilung unserer Regierung an das Kabinet von St. Petersburg über diese Frage zuvorgekommen war, ein anderer Theil aber im Wesentlichen in einer späteren Depesche, wenn auch nicht in der regelmäßigen Form einer Erwiederung, beantwortet worden. Die zweite Cirkularnote des Grafen Nesselrode hatte einen ganz anderen Charakter; sie erheischte eine Antwort, und diese wurde unmittelbar an den Hof von St. Petersburg abgeschickt. Ich habe nur hinzuzufügen, Mylords, daß diese Antwort, wie überhaupt alle mit dieser Frage in Verbindung stehenden Schritte, mit der von der französischen Regierung veröffentlichten Note vollkommen übereinstimmt.“ (Beifall.) Graf Malmesbury nahm noch einmal das Wort und sagte: Ich glaube, mein edler Freund begeht einen Irrthum, wenn er zwischen diesen beiden Noten und der gewöhnlichen diplomatischen Korrespondenz zwischen zwei Staaten, die bis zur gelegenen Zeit geheim gehalten wird, eine Parallele aufstellt. Diese beiden Noten sind ganz anderer Natur; sie sind ein Aufruf an Europa; sie waren in der Petersburger Hofzeitung veröffentlicht, damit sie Jedermann in Europa lese, der überhaupt lesen kann. Darum glaube ich, daß Ihrer Majestät Regierung den Fall aus einem falschen Gesichts⸗ punkte auffaßt und sich der Gefahr aussetzt, sehr mißverstanden zu werden und in ein böses Gerede zu kommen, daß sie diese Circular⸗ noten nicht in der gehörigen Weise beantwortet habe.“ Lord Beaumont wünschte zu wissen, wann Lord Clurendon die bezüg⸗ lichen Papiere dem Hause vorzulegen für möglich erachte und in vie kurzer Zeit er über die Schritte der Regierung Auskunft geben u können glaube. Es sei dies um so mehr zu wissen wichtig, veil die Ansichten, die Schritte und die Politik Englands ins iefste Geheimniß eingehüllt seien, während Rußland seinen Mei⸗ nungen und Handlungen die größtmöglichste Oeffentlichkeit ver⸗ chafft habe. Freilich versichere man, England im Bunde mit Frankreich seien im Interesse der Pforte und des Friedens zu unterhandeln beflissen, und es sei Grund vorhanden, zu hoffen, daß auch Oesterreich und Preußen, in der Absicht, den Frieden zu erhalten, daran Theil genommen, aber mittlerweile ahre Rußland fort, so zu handeln, als ob gar keine Unterhandlun⸗ gen eingeleitet worden wären. Die Frage, wie lange Parlament ind Volk noch in Spannung erhalten werden sollten und welche Schritte gethan worden, den Frieden zu erhalten, oder, wenn es nothwendig wäre, die weiteren Fortschritte Rußlands aufzuhalten, sei deshalb eine sehr natürliche. Graf Clarendon erwiderte: ‚Mylords! Es war kein geringes Opfer von Seiten der Re⸗ ierung, daß sie um einen Aufschub der Erörterung dieses Gegenstan⸗

müht sei, eine sehr g. gegeben und veröffentlicht habe. jestät mit der Antwort zögere,

des bitten mußte. Wenn der gelegene Zeitpunkt da sein wird, wollen wir dem Parlament die ausführlichsten Mitthe Wir wünschen kei öthi Eger sttheilungen machen. schen keine unnöthige Verzögerung, und ich glau⸗ 9 sich schon in wenig Tagen herausstellen wird ob 9 Narnhe, daß es erfolgreich waren oder nicht; in jedem Falle aber soll ö. lament und dem Lande die ausführlichste Mittheilun den.“ Der Marquis v 9 icar 3 gemnacht wer⸗ en er rquis von Clanricarde fragte noch, ob das Mi⸗ nisterium der auswärtigen Angelegenheiten davon in Kenntniß 8 setzt worden sei, daß die Ruseen die Civilverwaltung in den stenthümern übernommen hätten. In den Journalen sei mitgetheilt worden, die Post sei daselbst unter die russischen Behörden gestellt; das scheine nicht auf eine blos militairische Besetzung hinzudeuten. Er wünsche außerdem noch zu wissen, ob die Russen weiter gegen die Donau vorgerückt seien, oder sich mit der Besetzung Jassy's und des Pruth⸗Districtes begnügt hätten. Graf Clarendon ant⸗ wortete, daß er über den Gegenstand der ersten Frage keine Mit⸗ theilung erhalten habe, und daß er mit gutem Grunde an ein wei⸗ teres Vorrücken nach der Donau hin nicht glaube, denn ein solcher Schritt wäre nach dem Manifeste, das Fürst Gortschakoff bei sei⸗ nem Einmarsch in die Fürstenthümer erlassen habe, nicht wahr⸗ scheinlich.

Im Unterhause richtete an demselben Tage Sir Joshua Walmsley die Frage an Lord John Russell, ob er dem Hause über die Vorgänge in Smyrna nähere Auskunft geben könne, worauf dieser erklärte, daß, als die österreichische Regierung vor zwei oder drei Jahren die Auslieferung gewisser in der Türkei befindlicher Flücht⸗ linge von der Pforte gefordert, daselbst, wie es scheine, ein gewisser Kosta sich aufgehalten, den die türkische Regierung nicht habe auslie⸗ fern wollen. Sie habe jedoch eingewilligt, ihn aus ihrem Gebiete zu entfernen, und es habe später geheißen, daß er nach Amerika gegangen sei. Kürzlich aber sei er nach Constantinopel zurückge⸗ kommen und später in Smyrna gewesen. Der österreichische Con⸗ 88 habe, wie es scheine, die türkische Regierung nicht um die Ent⸗ ernung dieses Flüchtlings angegangen, sondern seine Maßregeln getroffen, ihn gefangen an Bord eines österreichischen Kriegsschiffes zu bringen. Gleichzeitig höre er (Lord J. Russell) vom österreichischen Consul, daß er diesen Schritt mit Einwilligung des türkischen Gouverneurs von Smyrna gethan habe. Weiter reichten die erhaltenen Mittheilungen nicht. In Betreff der Frage, ob die österreichische Regierung von der Türkei die Ausweisung sämmtlicher ungarischer Flüchtlinge gefordert habe, sei die englische Regierung ganz ohne Nachrichten. Die übrigen

erhandlungen betrafen die Erbschaftssteuer⸗ und die ostindische Bill. Die erstere erhielt die dritte Lesung, nachdem ein vaar Amende⸗ ments durchgefallen waren und die andere wurde im Comité vom 15. bis zum 22. Artikel gefördert, die sämmtlich unverändert ange⸗ nommen wurden. Lord Palmerston erhielt schließlich die Erlaubniß zur Einbringung zweier Bills, von denen die eine das Verbot fernerer Beerdigungen innerhalb der Städte und die andere eine weitere Kürzung der Arbeitszeit der in Fabriken beschäftigten Kinder zum Gegenstand hat.

Die Nachricht vom Ausbruch einer Revolution in Vene⸗ zuela bestätigt sich. Die Stadt Cumana hatte zuerst ein Pronuncia⸗ miento gegen den General Monagas gerichtet, und andere waren nachge⸗ folgt. Man schreibt die Anstiftung dem General Paez und seinem Anhange zu. Der Streit zwischen Frankreich und Ecuador war ausgeglichen.

Am 19. Juli, Abends 6 Uhr, legte der Premier⸗Minister in der Schluß⸗Sitzung des dänischen Volksth in gs einen Ent⸗ wurf zu einem Grundgesetze des Königreichs Dänemark für dessen besondere Angelegenheiten vor. Dieser Ent⸗ wurf enthält die Veränderungen im Grundgesetze, welche die pro⸗ jektirte Gesammtstaats ⸗Verfassung erheischt. Auch das Lands⸗ thing hielt am 19. Juli, Abends 6 Uhr, seine Schluß⸗Sitzung.

Se. Majestät der König hat sich am 18. Juli nach Schloß Frederiksborg begeben.

Die in Stockholm erscheinende „Svenska Tidning“ meldet in ihrem Blatte vom 14. Juli: Der General Akrell und der Major v. Heland werden am 18. Juli eine Reise nach dem südlichen Schweden bis Helsingborg antreten, um Untersuchungen anzustellen, behufs Anlage des electrischen Telegraphen, welcher mit dem jetzt durch Dänemark bis Hamburg gelegten in Verbindung gebracht werden soll. Diese beiden Herren werden ihre Reise über Dänemark bis Hamburg fortsetzen, um sich von der Organisation des Telegraphenwesens in Dänemark und Preußen zu unterrichten.

Bern, Freitag, 22. Juli. (Tel. Dep. d. C. B.) Der Ständerath berieth am 16ten über die Petition gegen die Ein⸗ mischung des Bundesraths in die freiburger Angelegenheit. Es wurde Tagesordnung angenommen, und damit die Kompetenz des Bundesraths anerkannt. Der Beschluß kam gestern im National⸗ ath vor. Nach der Debatte stimmten 71 für Tagesordnung, 23 für

v den Antrag auf Reconstituirung Freiburgs.