rung nach nebenstehender Figur hat. Letzterer befindet sich beim Aus⸗ stroömen der Luft so lange in der Stellung I, bis die sinkende Glocke ihren tiessten Stand erreicht hat. Soll dieselbe dann zu einer neuen Operation wieder emporgehoben werden, so muß man vorher dem Hahne e die Stellung II. geben, Nnnm’= um der, den Apparat umgebenden I1““ hß (Lust das Einströmen in den in⸗ 1- 3 neren Raum der Glocke zu
statten. Hat letztere ihren höchsten Stand erreicht, so bringt man den Hahn e wieder in die Stellung 1 zurück, und wenn dann der Hahn d geöffnet wird, so erfolgt ein aber⸗ maliges Ueberströmen der Luft aus
S der Glocke nach dem Gasmesser,
Noch ist am untersten Ende des äußeren Schenkels ein metallener Pfropf F eingeschraubt, der dazu dient, etwa in die Luftröhre gekommenes Wasser von Zeit zu Zeit ablassen zu können.
Endlich ist zur Vervollständigung des Apparates nur noch eine Scala nöthig, welche an einem Zeiger die Anzahl der aus der Glocke entwichenen Kubikfuße Luft ablesen läßt. Diese Scala läßt sich am besten auf der äußeren Mantelfläche der Glocke, der zugehörige Zeiger aber feststehend am Bottich, oder an einer der Leilstangen D. D. anbꝛingen. 1—
Da die Kapazität der Glocke guf jeden Fuß ihrer Höhe 5 Kubikfuß beträgt, so ist die Anfertigung der Scala keinen Schaierigkeiten unterwor⸗ fen. Jeder Höhenfuß wird nämlich in fünf gleiche Theile getheilt, die Theil⸗ punkte von unten nach oben mit 0, 1, 2, 3 bis 20 nummerirt, und das oberste Intervall 20— 21 zum Ablesen von Bruchtheilen des Kubikfußes noch in zehn Unterabtheilungen getheilt.
Der Gebrauch des Apparates zur Aichung der Gasmesser ergiebt sich aus vorstehender Beschreibung ohne Weiteres. Es ist nur noch zu be⸗ merken, daß man die Glocke, welche selbstredend genau kalibrirt und luftdicht gearbeitet sein muß, bei jeder neuen Operation immer etwas höher heben muß, als für die Messung gerade nöthig ist, weil wegen der Zusammenpressung der in ihr abgesperrten Luft doch eine Senkung stattfindet. Bleibt dabei der Nullpunkt der Scala etwas oberhalb des Zeigers stehen, so kann man ihn durch ein geringes Oeffnen des Hahns e sehr leicht und sicher mit dem Zeiger in Coincidenz bringen, während die Stellung des Nullpunktes unterhalb de Glocke erfordern würde. “
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Aichungs⸗Bescheinigung. Am heutigen Tage wurde der unterzeichneten Aichungs⸗Kommission ein von (Name und Wohnort des Fabrikanten) gefertigter, mit der Fabrik⸗ nummer bezeichneter Gasmesser, angeblich für....Flammen bestimmt, dessen Trommel (Zahl ausgeschrieben) preußische Kubikfuß In⸗ halt fassen soll, von (Name und Wohnort des Präsentanten) zur Aichung präsentirt. Derselbe ist in Gemäßheit der Instruction vom 10. Juli 1853 geprüft und nachdem sowohl der Soll⸗Inhalt der Trommel als die ent⸗ sprechende Angabe des Zählwerkes innerhalb einer Abweichung von höch⸗ stens zwei Prozent als richtig befunden, an vier verschiedenen Stellen auf Zinn gestempelt worden.
Solches wird mit dem Bemerken, daß für die wagerechte Aufstellung des genannten Meßapparates der Gaslieferant dem Abnehmer gegenüber verantwortlich bleibt, hiermit bescheinigt. .““
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“ Königliche Provinzial⸗Aichungs⸗Kommission. I. Hasnan 19 ; 111“”“ “ “ „½ (Name des Direktors.)
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An Gebühren sind gezahlt: 11g Für die Aichung und Stempelung — Rthlr. — Sgr. Für Nebenarbeiien VIEENLEIEEWI AMHeberhaupt — Nthlr. — Sgr.
(Name des Rendanten)
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E1“ I11 J Das 36ste Stück der Gefetz⸗Sammlung, welches heute gegeben wird, enthält unter G Nr. 3800. Den Allerhöchsten Erlaß vom 9. Mai 1853, betreffend ddie Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau “ unnd die Unterhaltung der Chaussee von Grimmen über KEriebsees bis an die Landesgränze nach dem Mecklen⸗ Paß und von Garz nach Putbus auf Rügen; unter das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des lauenburger Kreises, im Betrage von 83,000 Rthlr. Vom 13. Juni 1853; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 27. Juni 1853, nebst Tarif, nach welchem das Bohlwerksgeld und das Hafen⸗ geld in der Stadt Anklam vom 1. Januar 1854 ab zu erheben ist; und unter
eai Allerhöchsten Erlaß vom 27. Juni 1863, betref
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“ 1111“ öʒ“ v114A“” fend die Bewilligung der fiskalischen Vorrechte zu dem 8 bereits früher genehmigten Chausseebau von Gülchen nach Noldau und dem Oels⸗Kreuzburger Chausseezuge. Be den 28. Juli 1853. 1 8 8⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung
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kinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
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In der nächsten Woche, vom 1. bis 6. August c., findet, dem §. 24 des gedruckten Auszugs aus der Bibliothek⸗Ordnung gemäß, die allgemeine Ablieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothet in Händen haben, hierdurch auf⸗ gefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfang⸗ scheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A— H am Montag und Dienstag, von J — R am Mittwoch und Donnerstag, und von S— Z am Freitag und Sonnabend. b
Berlin, den 26. Juli 1853. 11“
Der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath und Ober⸗Bibliothekar.
s Zeigers ein neues erx
Pertz
Angekommen: Se. Excellenz der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt, von Westfalen.
Der designirte außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister der mexikanischen Republik am hiesigen Hofe, General⸗ Lieutenant Uraga, von Mexiko.
Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗deßau⸗cöthensche Staats⸗ minister von Plötz, von Deßau.
Der Erbschenk in Alt⸗Vorpommern, Kammerherr von Heyden⸗Linden, von Tützpatz.
z-Minister
gereist: Se. Excellenz der Staats⸗ und Justi
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1“ ““ Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen ist am
23. Juli, Mittags, zu Ostende eingetroffen.
— Sr. Majestät Dampfaviso „Salamander“, welcher vor 8 Tagen von Stralsund in Swinemünde eingelaufen war, ist am 25. Juli Nachmittag 4 Uhr in Stettin angekommen. Dem Ver⸗ nehmen nach wird der „Salamander“ am Sonnabend (30sten) mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Adalbert am Bord, welcher von Berlin an jenem Tage in Stettin eintrifft, nach Swi⸗ nemünde gehen, woselbst Se. Königliche Hoheit an demselben Tage das See⸗Bataillon besichtigen wird. Am Sonntag (31sten) geht der „Salamander“ mit Sr. Königlichen Hoheit am Bord nach Königsberg in See. 1u“ 1
— Mit dem Kaiserlich russischen Postdampfschiff „Wladimir“ sind am 26. Juli 67 Passagiere von Kronstadt in Stettin an— gekommen. “
— Laut Bekanntmachung der Ober⸗Post⸗Direction zu Stettin wird, nachdem die Observations⸗Quarantaine in Swinemünde am 26. Juli faktisch aufgehoben worden, das Königlich dänische Post⸗ dampfschiff „Eideren“ wieder planmäßig jeden Mittwoch und Sonn⸗ abend Mittags von Stettin nach Kopenhagen abgefertigt werden.
— Der Königlich preußische Gesandte am Kaiserlichen Hof zu St. Petersburg, General-Lieutenant von Rochow Exc., der bis⸗ her in Homburg die Kur gebrauchte, hat diesen Badeort verlassen, um sich über Frankfurt nach Berlin zu begeben. ,
— Ihre Majestät die Königin von Hannover zund die Prinzessinnen Königliche Hoheiten haben, nach dem am 20. Juli ausgegebenen Püstenig, eine sehr ruhige Nacht gehabt und machen Fortschritte in der Genesung. 1 8 sche Se. Majestät 5 nig von Sachsen ist am 23. Juli von Verona in Mantua eingetroffen.
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Berlin, den 27. Juli.—
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— Am 21. Juli hat der Landtag zu Gotha 2 dg thung über den Finanzetat pro 1853 — 57 begonnen. Derselbe
uner gabe⸗Ueberschuß, aber auch keine Mehreinnahme zeigt keinen Ausg Etat der Periode 1850—53 in der Ein⸗ und bleibt hinter dem Etat der Perio e von 89 6 8 nahme um circa 40,000 Rthlr. zurück. Die S hme ist mit 961,592 1;g etatisirt und es steht derselben eine gleiche
7 be entgegen. 1 Gesamamaeh che Regierungsblatt vom 23. Juli ent⸗ hält eine Bekanntmachung, betreffend den Beitritt zu dem zwi⸗ schen der Mehrzahl der deutschen Bundesstaaten bestehenden ee trage wegen gegenseitiger Uebernahme der Heimathlosen und Aus⸗ gewiesenen. Die Uebereinkunft in dieser Beziehung umfaßt nun, mit Ausnahme des österreichischen Kaiserstaats, des Großherzog⸗ thums Baden, des Großherzogthums Luxemburg, des Herzogthums Holstein, der Landgrafschaft Hessen⸗Homburg und der freien Städte Hamburg und Lübeck, sämmtliche deutsche Bundesstaaten.
— Am 25. Juli übergab der neu ernannte Königlich Bel⸗ gische Gesandte und bevollmächtigte Minister bei der freien Stadt Frankfurt, Baron Dujardin, dem regierenden Herren älteren Bürgermeister in besonderer Audienz seine Beglaubigungsschreiben.
— Ihre Majestät die Königin der Niederlande tritt am 22. Juli eine Reise nach Interlaken an, wo sie vier Wochen zuzu⸗ bringen gedenkt. “
— Das Befinden Ihrer Königlichen Hoheiten des Herzogs von Brabant und des Grafen von Flandern ist erwünscht, und Beide werden in kurzer Zeit völlig wieder hergestellt sein.
— Der belgische „Moniteur“ veröffentlicht einen Bericht des Kriegsministers an den König über das Resultat der Untersuchung, welche wegen der am 7ten, 8ten und 9ten d. M. auf dem Marsche stattgehabten Unfälle im 3ten Jüger⸗- und 8ten Infanterie⸗ Regi⸗ ment angeordnet worden ist. Das Jäger⸗Regiment hat 14, das Infanterie⸗Regiment 5 Todte gehabt, und es ergiebt sich aus der Untersuchung, daß die Ursache dieser Todesfälle in dem Jäger⸗ Regimente der zu schnelle Marsch und die gänzliche Vernachläs⸗ sigung aller Vorsichtsmaßregeln von Seiten des kommenvefnßen Obersten de Viecq de Cumptich und des Regiments⸗Arztes Buliynk
ewesen ist. Der Kriegs⸗ Minister beantragt daher, diese beiden Individuen auf dem Disziplinar⸗Wege in Nicht⸗Aktivität zu ver⸗ setzen, was der König genehmigt hat. Die Todesfälle im 8ten Infanterie⸗Regimente sind allein durch die übergroße Hitze ver⸗ ursacht worden, und es wird den Offizieren und Aerzten dieses Regimentes das Zeugniß gegeben, daß sie mit Selbstaufopferung Alles gethan hicee. 18 die Leiden der durch die Hitze angegriffe⸗
Soldaten zn erleichtern. — n. b Im Matrag 8* belgischen Ministers des Aeußern ist ein belgischer Konsul für Australien ernannt worden, der vorläufig zu Port Adelaide seinen Sitz haben soll. Die mit jedem Tage zu⸗ nehmende Wichtigkeit der australischen Goldkolonieen für Handel und Industrie motivirt diese Sendung. “
— Der pariser „Moniteur“ meldet in seinem amtlichen Theile, daß Se. Majestät der Kaiser ein Schreiben erhalten habe, worin Se. Excellenz Don Jose Maria Obando seine Erhebung. zum Prä⸗ sidenten der Republik Neu⸗Granada anzeigt. — Dasselbe Blatt enthält Aktenstücke, welche die Concession einer Eisenbahn von Ralins nach Mezières und Charleville und einer anderen Bahn von Creil nach Beauvais betreffen. 1ö
Am 24. Juli empfing Se. Majestät der Kaiser den General Don Manuel Blanco Encelada, welcher sein Beglaubi⸗ gungsschreiben als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Republik Chili überreichte.
— Die Altonaer Zeitung vom 24. Juli veröffentlicht den Entwurf des Grundgesetzes für die besonderen Angelegen⸗ heiten des Königreichs Dänemark. Nach einer Schlußbestim⸗ mung soll diese neue Verfassung in Kraft treten, ssobald der König das Verfassungsgesetz „für die gemeinschaftlichen Angelegen⸗ „heiten der dänischen Monarchie gegeben hat und von da an das „Grundgesetz vom 5. Juli 1849 aufgehoben 2628
Für besondere Angelegenheiten des. Königreichs werden erkärt: (§. 15) das Justiz⸗ und Polizeiwesen 0. mit Aus⸗ nahme des Theils, welcher der Kriegsmacht übertragen, ist), darunter die allgemeine Gesetzgebung in Betreff der vg lichen Verhältnisse, der Verbrechen und des Rechtsganges; das Kirchen⸗ und Unterrichtswesen, mit den unter dasselbe gehören⸗ den Lehranstalten, mit Ausnahme der unter die Kriegsmacht ge⸗ hörenden Lehranstalten; das Kommunalwesen; das allgemeine Armenwesen; die Gewerbsverhältnisse; die Landwesenssachen; die Besteuerung von festem Eigenthum; die das Stempelpapier betreffenden Sachen; alle mit den besonderen Angelegenheiten verbundenen Einnahmen und Ausgaben, und jedwede neue Steuer für das Königreich allein; der Theil der Staatsschuld, der aus dem Gesetze vom 20. Juni 1850 wegen der Ausgleichung des Unterschieds zwischen privikegirtem und unprivilegirtem Hartkorn herrührt, und jede Schuld, die in Zukunft in Betreff des Königreichs allein gestiftet werden möchte; das Gesundheitswesen; das Kanal⸗ und Hafen⸗
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1 2 89 Seeurh 9 wesen; das Assekuranzwesen; das Strandungswesen; die die bür-⸗ gerlichen militairen Corps betreffenden Sachen; die die öffentlichen Stiftungen, Lehne und Fideikommisse betreffenden Sachen; die das 8 Königliche Theater und die Königliche Kapelle betreffenden Sachen; 8 die inneren Angelegenheiten der Kolonieen. b der
Ueber das Verhältniß zwischen den einzelnen Staatsgewalten sagt §. 1: Die gesetzgebende Macht für die besonderen Angelegen⸗- heiten des Königreichs ist bei dem Könige und dem Reichstage im Vereine. Die ausübende Macht ist beim Könige. Die richterliche Macht ist bei den Gerichtshöfen. Die evangelisch⸗lutherische Kirche wird im §. 2 als dänische Volkskirche erklärt, die als solche öffente liche Unterstützung genießt. 8
S zweite Jahr wird ein ordentlicher Reichstag berufen (§. 6). g9 Er zerfällt in das Folkething und Landsthing. Ein besonderes Wahlgesetz soll das Nöthige über die Wahlen noch bestimmen. Jedes der Thinge kann Gesetze vorschlagen und für seinen Theil annehmen (§. 21). Keine das Königreich allein betreffende oder dessen besondere Steuergegenstände berührende Steuer kann aufge⸗ legt, verändert oder aufgehoben werden, anders als durchs Gesetz, auch bedarf eine Anleihe, die auf dem Königreich lasten soll, eines solchen (§. 24). .
Jedes Thing ernennt zwei bezahlte Revisoren, welche den dem Finanzgesetz des Königreichs entsprechenden Theil der allgemeinen Rechnungsablage durchgehen und darauf sehen, daß keine Ausgabe außerhalb des Finanzgesetzes stattgefunden hat.
Die übrigen Bestimmungen sind die gewöhnlichen der Consti⸗ tutionen und verbreiten sich über die Oeffentlichkeit der Verhand- lung, Unabhängigkeit der Richtergewalt, Reichsgericht, Versamm⸗- lungs- und Vereinsrecht, Abschaffung aller an Adel, Titel und Rang geknüpfter Vorrechte, Verbot der Errichtung neuer Lehn⸗,
Stammhaus⸗ oder Fideikommißgüter. 898 8
Triest, Dienstag, 26. Juli, Nachmittags. (Tel. Dep. dv. C. B.) Der fällige Dampfer aus Konstantinopel vom 18ten ist ein-⸗ getroffen. Wir erfahren, daß die neueste stattgehabte Konferenz der Gesandten die Friedenshoffnung bestärkt. Der Fanatismus der Türken ist im Steigen, einzelne Insulte haben gegen Christen statt⸗ gefunden.
Paris, Dienstag, 26. Juli. (Tel. Dep. d. C. B.) Der „Constitutionnel“ theilt mit, daß Rußland die Intervention der Großmächte nicht annehme und verlange, daß die Pforte direkt Vorschläge mache. An der Börse hieß es, daß auf der englischen und österreichischen Gesandtschaft Depeschen angekommen seien, die eine friedliche Ausgleichung in Aussicht stellen. Es wurde auch erzählt, daß Admiral de la Susse, der am 14ten von der Beschika Bay abgereist und in Toulon eingetroffen ist, die türkischen Vor⸗ schläge überbringe.
London, Dienstag, 26. Juli, Vormittags. (Tel. Dep. d. C. B.) Im Oberhause wurde die Bill, betreffend die Erbschafts⸗ steuer, angenommen. Graf Derby's Amendement, welches die Dauer des Gesetzes beschränken wollte, wurde mit 102 gegen 68 Stimmen
2 111 verworfen. gs
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Das Königliche Landrathsamt in Nordhausen hat in dem dortigen Kreisblatt vom 23. Juli das Reglement für den Besuch der ersten allgemeinen Thüringischen Gewerbe⸗ Ausstellung. in dem Herzoglichen Residenzschlosse Friedenstein zu G otha publizirt. Die Gewerbe⸗Ausstellung wird vom 1. August bis zum 31. August inklusive dauern und ist täglich 8 10 Uhr bis 5 Uhr Nachmittags,
— von 12 Uhr Mittags geöffnet. b Sontaiest, 22. Juli, Auf bön Pelfen San Giovanni in Pelago bei Rovigno in Istrien, unter 450 21 32“ der nördlichen Breite und 16“ 54“ der östlichen Länge vom Pariser Meridian ist ein Leuchtthurm errichtet worden, welcher vom 1. August angefangen des Nachts mittelst eines Apparates nach dem Fresnelschen System mit fortwährend abwech⸗ selndem weißem und rothem Lichte beleuchtet werden soll. Die Laterne ist 70 Wiener Fuß über der mittleren Meereshöhe, daher das Licht bei hellem Wetter für den 12 Fuß über der Meeresfläche befindlichen Beobachter in der Entfernung von 14 geographischen Meilen sichtbar sein wird.
Mailand, 16. Juli. Seide. Im Monat Mai sind nach Wien ausgeführt worden: Aus den hiesigen und bergamascer Spinnereien 16,000 Pfd., aus Brescia 5000 Pfd., Verona und Vicenza 19,000 Pfd., aus Udina 16,000 Pfd.; nach London gingen 21,000 Pfd. gezwirnte und 5000 Pfd. Rohseide; nach Lyon 62,000 Pfd. gezwirnte und 4000 Pfd. Rohseide; nach der Schweiz und Deutschland 234,000 Pfd. gezwirnte Seide, dann nach London, Lyon und der Schweiz insgesammt 400,000 Pfd. Seidenabfälle. — Von Turin gingen nach London und Lyon 80,000 und nach der Schweiz und Deutschland 36,000 Pfd. gezwirnte Seide. — Auf dem hiesigen Platz hat der Verkauf, einer schönen Partie Organziner
wesen; das Wegewesen und die Eisenbahnsachen; das Freifuhr⸗ von 28 zu 36 L. Sensation gemacht. Die Stimmung blieb seitdem günstig