1853 / 181 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gleicharmigen Balkenwaagen, ) die unter dem Namen der römischen Waage belannten Schuell⸗ 1 waagen, 3) solche Brückenwaagen, bei denen das Gegengewicht zum Gewicht der 8 Last sich verhält, wie 1:10 oder wie 1: 100; so wird über das Verfahren bei der Prüfung und Stempelung obiger Arten von Waagen die folgende Anweisung erlheilt:

Aà. Gleicharmige Waagen.

Bei der Prüfung einer neuen, zur Stempelung vorgelegten Waage der oben genannten Art lömmt vornehmlich die Beschaffenheit des Waagebal⸗ kens in Betracht. Hinsichtlich der dazu gehörigen Schalen ist nur darauf zu sehen, daß sie mit den zu ihrer Aufhängung dienenden Ketten oder Schnüren, ohne Ausgleichung durch willkürliches Anhängen eines Blei⸗ stückes, Drahtes oder eines anderen Ausgleichungsmittels, das mit den Schalen nicht unzertrennlich verbunden ist, gleiche Gewichte haben.

Eine Stempelung der Waagschalen ist aber nicht erforderlich, da die Uebereinstimmung ihrer Gewichte du ch die Richtigkeit des Waagebalkens hinreichend gesichert ist. 1 ““

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Was den Waagebalken betrifft, so muß derselbe eine regelmäßige, füchtige Ausführung und in seinen beiden Schenkeln eine solche Ueberein⸗ stimmung der Gestalt zeigen, daß das bloße Auge keine Berschiedenheit wahrnehmen kann.

Nach der Länge und den Abmessungen des Balkens in seinem mitt⸗ lern Querschnitte richtet sich die Tragfähigkeit desselben; d. h. die größte Belastung, welche ohne Gefahr einer nachtheiligen Biegung einer jeden Waagschale zugemuthet werden kann, weshalb diese bei der Prüfung zu konstatiren ist.

In der zur Unterstützung dienenden Scheere muß der Balfen mittelst einer in seiner Mitte unwandelbar befestigten Stahlschneide, deren nach unten gekehrte Schärfe in stählernen Pfannen ruht, in einer verti⸗ kalen Ebene frei spielen, ohne daß er selbst oder seine Zunge seitwärts anstreichen kann.

Die erwähnte Zunge muß mit dem Waagebalken, senkrecht über der Mittelschneide desselben, auf eine unveränderliche Weise verbunden sein. Sie muß eine gerade Linie bilden, die beim Einspielen vertikal steht, während die Mittellinie des Balkens dann eine horizontale Lage hat.

Zum Aufhängen der Waagschalen dienen zwei mit ihren Schärsen nach oben gekehrte Stahlschneiden, die mit den Enden des Balkens so verbunden sein müssen, daß sie unter sich und mit der als Drehachse dienenden Mittelschneide parallel sind. Außerdem müssen alle drei Schnei⸗ den auf der vertikalen Ebene des Waagebalkens senkrecht stehen und die Härtung haben, um gegen eine zu schnelle Abnutzung gesichert

u sein.

1 Die Pfannen in den Gehängen der Waagschalen müssen auf den zugehörigen Stahlschneiden ohne alle Klemmungen und seitliche Reibungen frei spielen. Auch ist darauf zu sehen, daß sie nur mit den äußersten Schärfen der Schneiden in Beruhrung kommen können.

Die Art der Aufhängung, bei welcher an den Enden des Waagebal⸗ kens statt der nach oben gekehrten Stahlschneiden hohle Pfannen befestigt, die zugehörigen Schneiden aber in den Gehängen angebracht sind, ist ganz fehlerhaft und darf eine auf diese Weise konstruirte Waage nicht zur Aichung zugelassen werden. 8 . 1“

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Die fernere Prüfung, welche der Stempelung vorhergehen muß, be⸗ trifft die Erforschung der Richtigkeit und Empfindlichkeit. Zur Richtigkeit eines Waagebalkens gehört, neben den im vorigen Paragraphen grnannten Erfordernissen, zweierlei: 1) daß der Balken für sich im Gleichgewicht sei, und 2) daß er gleicharmig sei.

Das Vorhandensein der ersten Bedingung zeigt sich sofort, wenn die

Zunge des von den Schalen befreiten Waagebalkens genau einsteht, und in diese Stellung nach einigen Schwankungen wieder zurückkehrt, nachdem man sie durch Anstoß etwas daraus entfernt hat.

Dieselbe Probe, jedoch mit gleicher Belastung der beiden Arme des ves hcte t. giebt auch Aufschluß über das Zutreffen der zweiten Be⸗ ingung.

Hat man nämlich an beiden Armen genau gleiche Gewichte aufge⸗ hängt, so haben die Arme gleiche Länge, sobald die Zunge richtig einsteht. Muß man aber auf der einen Seite ein kleines Uebergewicht zulegen, um das genaue Einstehen herbeizuführen, so ist der nach dieser Seite gekehrte Arm kürzer, als der ihm gegenüberstehende.

„Iggm letzteren Falle wird der Unterschied beider Längen in Theilen des kürzeren Armes erhalten, indem man das Uebergewicht durch eines derglei⸗ chen Gewichte dividirt. Hätte man z. B. bei tiner Belastung von 10 Pfund auf jeder Seite dem links hangenden Gewichte Lolh zulegen müssen, um die Zunge zum Einstehen zu bringen, so würde der rechte Arm des Bal⸗ kens um, ¼: 320, d. um 2 länger sein, als der linke, oder: die Längen beider Arme würden sich in diesem Falle wie 1281 zu 1280 verhalten.

Da es aber immer sehr schwierig bleibt, einen Waagebalken genau

gleicharmig herzustellen, so kann eine Abweichung, die nicht mehr als 3096 8 Aänge eines Armes beträgt, als unschädlich nachgesehen w

8 ““ rsrtist i te.

18 v11X“ §. 4 .“ 8

Was die Eapfindlichkeit betrifft, so wird diese nach der mehr oder

1 E“ der Zunge aus der vertikalen Stellung im Zustande schale, d 1gg 66 bei einem gewissen Uebergewicht auf der einen Waag⸗ Aus lheoreiische h dem größeren oder geringeren Ausschlage beurtheilt.

hveoretischen Gründen ist dieser Ausschlag unter übrigens gleichen Um⸗

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ständen desto größer, die Waage also um so empfindlicher, je länger ihr

Balken und je leichter derselbe konstruirt ist. Außerdem hat die Lage seines

Schwerpunkites, so wie der Umstand, ob die beiden Aufhängepunkte der Waagschalen mit dem mittleren Unterstützungspunkte des Balkens die mit letzterem verbundenen drei Stahlschneiden in eine gerade oder ge⸗ brochene Linie fallen, einen bestimmten Einfluß.

Am häufigsten kömmt es vor, daß die Mittelschneide etwas oberhalb der geraden Linie liegt, welche durch die Endschneiden gezogen werden kann, und dies ist insofern als ein Uebelstand zu betrachten, als sich dann der Waagebalken bei einer größeren Belastung weniger empfindlich zeigt, als bei geringeren Belastungen. Dagegen ist der Ausschlag, den die Zunge für ein bestimmtes Uebergewicht anzeigt, von der Größe der Belastung un⸗ abhängig, sobald jene drei Schneiden genaur in einer geraden Linie liegen

weshalb bei der Prüfung darauf gesehen werden muß, daß dies so viel als

möglich der Fall sei.

Gleichwohl wird es nicht ausbleiben, daß die Belastung der beiden Waag⸗

schalen immer noch fortfährt, einen gewissen Einfluß auf die Größe des Ausschla⸗ ges auszuüben, da schon die nie ganz zu vermeidende Reibung der Stahl⸗ schneiden in den zugehörigen Pfannen, und besonders die der mittleren Schneide, so wie nicht minder die aus der Elastizität des Balkens ent⸗ springende Biegung desselben einen solchen Einfluß bedingt. Mit Rücksicht auf diese Umstände, welche beide der Belastung proportional sind, wird vorgeschrieben, daß die Empfindlichkeit einer bis zur größten Tragfähigkeit belasteten Waage mit einem Uebergewichte geprüft werden soll, welches im Verhältniß zu einem der gleichen Gewichte, die sich auf der Waage das Gleichgewicht halten, auf jeden Centner ein Loth beträgt.

Man darf sich aber nicht damit begnügen, die genaunnte Prüfung nur auf einer Seite vorzunehmen; sie muß eben so auch auf der anderen Seite geschehen, wo dann die Zunge nach beiden Seiten hin einen gleich großen

Hat man sich auf diese Weise die Ueberzeugung verschafft, daß eine zur Aichung vorgelegte Waage den Anforderungen entspricht, welche die Sicherheit des Publikums nöthig macht, so erfolgt die Stempelung ihres Baltens in der Mitte eines jeden Armes, einmal mit dem preußischen Adler und zum anderen mit dem Ortsnamen der betreffenden Aichungs⸗ Behörde.

Letztere ist verpflichtet, dem Eigenthümer oder demjenigen, der die Aichungs⸗Gebühren entrichtet, einen nach §. 17 der Instruction vom 14. Dezember 1816 ausgefertigten Beglaubigungsschein zu übergeben.

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Finden dagegen nach dem pflichtmäßigen Gutachten der Aichungs⸗ Behörde in Bezug auf die in §. 2 genannten allgemeinen Constructions⸗ Erfordernisse wesentliche Mängel statt, oder geben die in §§. 3 bis 5 vor⸗ geschriebenen Proben in Absicht auf die Richtigkeit und Empfindlichkeit nicht die verlangten Resultate, so darf die Stempelung der Waage nicht eher erfolgen, als bis jene Mängel vollständig beseitigt sind.

Trägt aber eine solche mangelhafte Waage noch von einer früheren

Aichung her die Stempelung an sich, so ist letztere durch einen darüber gemachten Kreuzhieb vermittelst eines scharfen Meissels zu kassiren, und die Waage ist bei der abermaligen Vorlage wie eine neue zu behandeln.

B. Römische Waage.

Die unter dem Namen der römischen Waage bekannte Schnell⸗ waage besteht aus einem ungleicharmigen Balken, der auf gleiche Weise, wie bei der vorigen Wiegevorrichtung, mittelst einer an beiden Seiten vor⸗ tretenden Stahlschneide in stählernen Pfannen, der sogenannten Scheere ruht. Eine eben solche Schneide, nur mit nach oben gekehrter Schärfe, ist am Ende des kurzen Armes angebracht, und diese trägt vermittelst eines gabelförmigen, mit Stahlpfannen versehenen Gehänges einen Doppelhaken zum Anhängen der Waagschale oder zur unmittelbaren Aufhängung der zu wiegenden Körper.

Um das Gewicht der letzteren zu bestimmen, dient ein unveränderliches Gegengewicht, das sogenannte Laufgewicht, welches an dem langen Arme

des Waagebalkens so aufgehängt ist, daß es versuchsweise hin⸗ und her⸗

geschoben werden kann, bis der Waagebalken in horizontaler Stellung zum

Gleichgewicht kömmt. Diese Stellung wird auf gleiche Weise, wie bei der gleicharmigen Wange, durch eine auf dem Waagebalken befestigte, in der Scheere frei spielende Zunge angezeigt. Endlich ist auf dem langen Arme des Waage⸗ baltens eine Theilung mit beigesetzten Zahlen angebracht, um mittelst der⸗ selben das Gewicht der am kurzen Arm hängenden Last ohne Weiteres ab⸗ lesen zu können. öAX“ §. 9, ““ EE innt

Damit eine Wiegevorrichtung der fraglichen Art zur Aichung zugelassen werden kann, muß dieselbe durch ihre äußeren Constructions⸗Verhältnisse folgenden Anforderungen entsprechen: b

1) Der Waagebalken muß eine regelmäßige Bearbeitung und eine hin⸗ reichende Stärke haben, um selbst bei gebogen zu werden. b

2) Der vertikale Querschnitt des Balkens muß Neehn zm horizontalen und vertikalen Seiten sein. Am langen Arme müssen alle diese Rechtecke gleiche Breite haben, die Höhen nach dem äußersten Ende des Armes zu etwas abnehmen köͤnnen. Bee.

3) Waagebalken mit Querschnitten in Gestalt eines übereck gestellten Quadrates sind zur Aichung nicht zulässig.

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i der schwersten Belastung nicht überall ein Rechteck mit

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4) Wenn man es nicht vorzieht, den Waagebalken blank zu lassen, so ärzt oder bronzirt und allenfalls mit einem dünnen

ennis werden. Ein dick aufgetragener Anstrich mit Oel⸗ farbe ist dagegen nicht zulässig. 8. Die Stahlschneiden müsten die gehörige Härtung und eine solche Zuschärfung haben, 8l- die ebenfalls gehärteten Pfannen nurn mit zußersten Kante berühren. 8 ir duge g müssen, so mit dem Waagebalken verbunden sein, ie auf der Seitenfläche des letzteren senkrecht stehen, und daß eine durch ihre Fb ürfen gelegte gerade Linie mit der Zunge einen rech inkel bildet. SaeS Waagschale zur Aufnahme der zu wägenden Gegenstände angewendet, so muß das Gewicht derselben mit Einschluß v ihrer Aufhängung dienenden Kette, Oesen und des zugehözigen Ge⸗ hänges eine ganze Zahl von Pfunden betragen, welche auf der vor⸗

fun I“ deren Seitenfläche des Gehänges in vertiefter Schrift angegeben

sein muß. G s Das Laufgewicht darf nicht, wie dies bei den ordinairen Schnell⸗ waagen in der Regel zu geschehen pflegt, vermittelst eines Hakens unmittelbar auf dem Rücken des Waagebalkens hängen, sondern auf letzteren muß eine Hülse geschoben sein, an beiden Seiten mit vor⸗ stehenden Stahlschneiden und einem gabelförmigen Gehänge versehen, dessen unteres Verbindungsstück einen Haken zum Aufhängen des Laufgewichts trägt. 1 Die an beiden Seiten der Hülse vortretenden Stahlschneiden müssen mit ihren nach oben gekehrten Schärfen eine grade Linie bilden, die nit den Schärfen der beiden vorgenannten Schneiden parallel ist. Auch muß diese Linie wo möglich in der durch die beiden ersten Schärfen gelegten Ebene sich bifinden; wenigstens darf sie nicht tiefer als einen Viertelzoll unterhalb dieser Ebene, niemals aber oberhalb derselben liegen. 3 Das Laufgewicht muß die Gesalt einer Kugel haben und oben mit einer eingegossenen Oese aus Schmiedeeisen zur Aufhängung an den vorerwähnten Haken versehen sein. Diese Kugel, in Verbindung mit dem gabelförmigen Gehänge, und der verschiebbaren Hülse, bildet das anze Gegengewicht, welches stets eine ganze, auf der Hülfe in ver⸗ fter Schrift angegebene Zahl von Pfunden betragen muß. Eine anderweite Ausgleichung durch zugefügte Blei⸗ oder Drahtstücke darf nicht daran vorkommen. 1 8 11) Die Theilung am langen Arm des Waagebalkens muß auf einer der Seitenflächen desselben angebracht, und eine gleichmä ßige sein; d. h. je zwei auf einander folgende Theilstriche müssen immer gleiche Entfernungen von einander haben. 8 12) Die genannten Entfernungen dürfen nicht kleiner, als eine preußische Linie sein, und die den Theilstrichen beizusetzenden Zahlen dürfen nur die ganzen Pfunde ausdrücken, während elwa vorkommende Theil⸗ Bruchtheile des Pfundes ohne numerische Bezeichnung zu lassen sind.

13) Die Hülse muß auf dem abgeschrägten Rande der einen Seite, welche über die vorerwähnte Theilung fortgleitet, mit einem scharf einge⸗ rissenen senkrechten Striche versehen sein, der als Index dient, um

irch das Zusammentreffen desselben mit irgend einem Theilstriche

er Skala das entsprechende Gewicht richtig ablesen zu können.

Häufig werden die Schnellwaagen auch mit zwei Skalen zum Wiegen

leichter und schwerer Lasten angefertigt, wo dann die eine Skala auf der vorderen Seite des Balkens, die andere aber auf der Rückseite desselben so angebracht ist, daß zu ihrem Gebrauch der Waagebalken umgekantet werden muß. Letzterer ist bei dieser Einrichtung mit zwei Scheeren zu seiner, Un⸗ terstützung versehen, welche in verschiedenen Abständen ven dem Aufhänge⸗ punkte der Waageschale am Ende des kurzen Armes dem sogenannien Lastpunkte angebracht sind.

Beim Gebrauche der leichteren Skala findet der Waagebalken, wie im Vorhergehenden angegeben, seine Unterstützung in der am weitesten von dem Lastpunkte entfernten Scheere, während die diesem Punkte am nächsten be⸗ findliche Scheere an der zugehörigen Stahlschneide frei herabhängt. Das Umgekehrte von diesem findet statt, sobald nach Umkantung des Waage⸗ balkens die Skala sür schwere Belastungen in Gebrauch genommen wird; woraus hervorgeht, daß die zu beiden Scheeren gehörigen Stahlschneiden eine entgegengesetzte Stellung haben müssen.

Im Gleichen muß die als Lastpunkt dienende Stahlschneide mit zweien, bezüglich nach unten und nach oben gekehrten Schärfen versehen sein, da⸗ mit das zugehörige gabelsörmige Gehänge beim Umkanten des Waagebal⸗

kens nur um das äußerste Ende des kurzen Armes herum gedreht zu wer⸗

den braucht, um für beide Skalen zur Aufhängung der Last gleich geeignet

zu sein. 1 .X““ 8 Betreffend die Hülse für das Laufgewicht, welches für den Gebrauch

beider Skalen dasselbe bleibt, so muß diese beim Umkanten des Waagebal⸗ kens vorher von demselben ab⸗ und nachher wieder aufgeschoben werden, damit ein und derselbe Strich als Indey für beide Skalen dient. Schnellwaagen, deren Hülsen mit zwei auf den entgegengesetzten Seiten ein— gerissenen Zeigerstrichen versehen sind, den einen für die leichte, den an⸗ deren für die schwere Skala bestimmt, dürfen nicht geaicht werden.

Im Uebrigen gelten für beide Skalen dieselben konstruktiven Bedin⸗ gungen, welche im §. 9 für eine Skala vorgeschrieben sind, und es ist also für eine solche Schnellwaage in Absicht auf die Beurtheilung ihrer Aichungs⸗ ähigkeit eine doppelte Prüfung nöthig. 3

Was die Richtigkeit einer Schnellwaage betrifft, so wird diese vor— nehmlich durch die Eintheilung der Skala, die Schwere des Gegengewichtes und die Stellung des Zeigerstriches auf der Hülse desselben bedingt.

Die Länge des kurzen Armes, d. h. die Entfernung des Lastpunktes von dem Unterstützungspunkte des Balkens, kommt nur so weit in Betracht,

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hes e eench, der Pfundenzahl des Gegengewichtes, der Ent⸗ ernung zweier Theilstriche von einander und der 2 iffere zugehöri Gewichtsangaben eine bestimmte Beziehung fi e htreit eine dieser Größen aus den anderen berechnet werden kann. Diese Bezie- hung besteht darin, daß die Länge des kurzen Armes sich zu der Enifer⸗ nung je zweier Theilstriche von einander, wie die Größe des Gegenge⸗ wichtes zu der jener Entfernung entsprechenden Gewichtsdifferenz verhält Bei der Prüfung der Richtigkeit einer vorgelegten Schnellwaage hat man aber nicht nöthig, auf eine solche Berechnung einzugehen; sondern man kann sich durch folgendes Verfahren eine genügende Ueberzeu der Richtigkeit verschafkfen. ““

Zuförderst befreit man den Waagebalken von der aufgeschobenen Hülse

und bringt ihn durch hinreichende Beschwerung des Lastpunktes ins Gleich⸗

gewicht. Eine kleine Störung des letzteren muß dann eine schwankende Bewegung zur Folge haben, bei welcher die Zunge nach beiden Seiten hin einen Ausschlag von gleicher Größe anzeigt.

Nächstdem versieht man den langen Arm wie zum wirklichen Gebrauche mit dem Laufgewichte und überzeugt sich, ob die Zunge jedesmal richtig einspielt, wenn nach einander der an der Hülse befindliche Zeigerstrich auf zwei, möglichst weit von einander entfernten Theilstrichen der Skala gestellt wird, während gleichzeitig die diesen Theilstrichen entsprechenden Belastun⸗ gen angebracht sind. Trifft diese Probe zu, so hat man sich nur noch zu überzeugen, ob der Abstand zwischen jenen Theilstrichen in so viel gleiche Theile, wie die Differenz der zugehörigen Belastungen Pfunde enthält, ge⸗ theilt ist, und ob auch die übrigen Theile der Skala hinsichtlich der Größe damit übereinstimmen.

Es ist am zweckmäßigsten, die obige Prüfung an zwei Theilstrichen vorzunehmen, von denen der eine in der Nähe des ersten, der andere aber in der Nähe des letzten Theilpunktes der Skala liegt, und zur mehreren Sicherheit kann man dann dieselbe Probe noch für einen dritten, zwischen jenen liegenden Theilstrich wiederholen.

Uebrigens versteht es sich von selbst, daß bei einer Schnellwaage mit zwei Skalen die vorstehend angegebene Prüfung auf jede ihrer Skalen aus⸗ gedehnt werden muß.

Hinsichtlich der Empfindlichkeit einer Schnellwaage wird festgestellt, daß

diese mit einer Gewichtszulage von drei Loth auf den Centner geprüft wer⸗

den soll, wobei folgendermaßen zu verfahren ist.

Man bringt zuerst, wie vorhin angegeben, eine dem Maximum der Tragfähigkeit nahe kommende Belastung an der Waage ins Gleichgewicht, indem man das Laufgewicht auf den entsprechenden Theilstrich der Skala stellt, so daß die Zunge richtig einspielt. Legt man dann derselben nach Verhältniß ihrer Schwere das entsprechende Uebergewicht zu, so muß der Zeiger nach der Seite des kurzen Armes hin einen dentlichen Ausschlag anzeigen.

Fst dies der Fall, so schiebt man das Laufgewicht um so viel weiter, daß abermals Gleichgewicht eintritt, und nimmt das Uebergewicht von der Belastung fort; alsdann muß die Zunge denselben Ausschlag nach der entgegengesetzten Seite hin anzeigen. 1 “““

§. 14. n .“

Ist nach sorgfältiger Beobachtung des vorstehend angegebenen Prü⸗ fungs⸗Verfahrens eine Schnellwaage als vorschriftsmäßig konstruirt und richtig befunden, so muß sowohl der Waagebalken, als auch das Gehänge der Schaale und die Hülse des Laufgewichtes mit dem preußischen Adler und dem Stempel der betreffenden Aichungsbehörde gestempelt werden.

Bei dem Waagebalken erfolgt diese Stempelung beim ersten und letz⸗ ten Theilstrich der Skala; bei der Hülse auf beiden Seiten unmittelbar neben dem als Zeiger dienenden Strich, so daß eine Verrückung desselben ohne Zerstörung des Stempels unausführbar wird, und bei dem Gehänge auf der vorderen Seite desselben. 1

Ist der Waggebalken mit einer zweiten Skala versehen, so muß diese nach befundener Richtigkeit, in gleicher Weise wie die erste, gestempelt

werden.

118; “u“ 88 In der von den Aich ngsbehörden auszustellenden Aichungsbescheinigung ist außer der laufenden Nummer und des Namens dessen, der die Aichung

verlangt hat, noch anzugeben: b 1) Die Bemerkung, ob die Schnellwaage eine einfache oder doppelte (mit nur einer Skala, oder mit zwei derselben versehen)

2) Die Länge eines Theiles der Skala, der zwischen zwei, möglichst weit von einander entfernten und mit einer ganzen Zahl von Pfun⸗ den bezeichneten Theilstrichen enthalten ist.

Der Werth dieser Länge, ausgedrückt durch die Differenz jener Zahlen, welche namhaft zu machen sind, und die Angabe der etwa vorhandenen Unterabtheilungen für halbe, viertel Pfunde zc.

Die Schwere des Gegengewichts einschließlich der Hülse und des zu⸗

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Die unter der Benennung „Brückenwaagen“ bekannten Wiegevorrich⸗ tungen werden nach sehr verschiedenen Prinzipien konstruirt, die in Absicht auf Zuverlässigkeit bald mehr, bald weniger Gewähr leisten. Für jetzt können nur diejenigen Vorrichtungen, welche unter dem Namen der straßburger Brückenwaage bekannt sind, und die seit einer Reihe von Jahren im öffentlichen Verkehr ziemlich allgemeine Verbreitung gefunden haben, zur Aichung zugelassen werden.

Inwiefern künftig auch noch andere Arten von Brückenwaagen als