1853 / 184 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die in dem Staats⸗Grundgesetz des Fürstenthums Reuß (ümmgere Linie) in Aussicht gestellte Aufhebung des Lehns⸗ verbandes ist nunmehr durch ein Gesetz realisirt worden, welches im Wesentlichen Folgendes verordnet:

8 8s dem rsten zugestandene Lehnsherrlichkeit ist aufgehoben, und somit auch das sogenannte Heimatsfallrecht außer Wirksamkeit gesetzt. Durch das Aufhören der Lehnsherrlichkeit werden jedoch die auf dem Lehen ruhenden Leistungen an Reallasten und anderen Dominial⸗Abgaben v in Wegfall gebracht. In Folge des landesherrlichen Verzichts 9 268g A8⸗ Eigeuthum find gleichzeitig auch die Vasallen von ihren ech den ns L

nommenen Plichten entbunden. Mit dem Wegfalle des eee ichen .ee Eigenthums sind auch alle durch dasselbe begründeten Heschren 8 ge⸗ hoben, welche der bisherige Vasall beziehentlich der Befugniß zur eräuße ung, Zerschlagung, Verpfändung und zu sonstigen Verfügungen unterworfen war, und es wird daher derselbe dem Lehnsherrn gegenuüͤber voller und freier Eigenthümer der betroffenen Gegenstaͤnde. Eine Ansnahme von der Aufhebung des landesherrlichen Ober⸗Eigenthums findet jedoch statt bei dem an das Fürstliche Haus Thurn und Taxis verliehenen Postregal.

ilien⸗Fideikommisse, mit welchen Lehenssubstanzen unter landes⸗ 11 sind, werden jedoch durch das gegenwärtige Gesetz nicht aufgehoben, sondern sind so lange unverrückt zu erhalten, bis im Wege besonderer Gesetzgebung darüber bestimmt sein wird.

Das Herzoglich nassauische Verordnungsblatt vom 28. v. M. bringt das von dem diesjährigen Landtage berathene und ange⸗ nommene Gesetz über die Competenz der S chwurgerichte, wo⸗ nach in Zukunft die den Assisen zur Aburtheilung überwiesenen Verbrechen nur noch alsdann mit Zuziehung von Geschwornen ab⸗ geurtheilt werden, wenn dieselben mit einer in ihren Maximen das Maaß von 5 Jahren übersteigenden Zuchthaus⸗ oder Corrections⸗ hausstrafe, und bezüglich der Dienstvergehen der Staats⸗ und öffent⸗ lichen Diener, wenn diese mit einer solchen Freiheitsstrafe allein oder neben der Dienstentsetzung bedroht sind. In allen andern Fällen sollen diese Verbrechen von dem Assisenhofe ohne Zuziehung von Geschworenen abgeurtheilt werden. Meineid und Eidesbruch, mit Ausnahme der in Art. 230, 234 und 236 des Strafgesetzbuchs bezeichneten Fälle, sollen jedoch auch ferner bei den Schwurgerichten verbleiben.

Ihre Majestäten König Max und Köͤnigin Marie tra⸗ fen am 3. August etwas vor 3 Uhr im Bahnhof zu Augsburg ein, woselbst die Spitzen der Königl. Civil⸗ und Militair⸗, der geistlichen und städtischen Behörden ꝛc. beide Majestäten erwar⸗ tet hatten. Allerhöchstdieselben verfügten sich sofort in die oberen Gemächer des Königl. Bahnhofsgebäudes zum Mittagsmahl, wäh⸗ rend dessen Dauer die Musikcorps des Regiments König und Prinz Karl abwechselnd spielten. Nach einem fast anderthalbstündigen Aufenthalt setzten beide Majestäten mit einem Extrabahnzug die Reise nach Biesenhofen und von da mittelst der daselbst bereit ge⸗ haltenen Hofwagen nach Hohenschwangau fort.

Der FMvL. Baron Benedek ist am 2. August aus Verona in Wien angekommen, um den Berathungen, die im Beisein des Grafen v. Rechberg in Betreff der lombardisch⸗venetianischen Or⸗ ganisations⸗Angelegenheiten gepflogen werden, beizuwohnen. Der k. k. Minister⸗Resident zu Athen, Herr v. Kletzl, der aus Kon⸗

stantinopel hier eintraf, hielt am 2. und 3. August längere Be⸗ Eeaagfe mit dem Herrn Minister des Aeußern, Grafen Buol⸗ Schauenstein.

In der Sitzung des schweizerischen Nationalraths vom 3. August veranlaßten die Freiburger Petitionen, betreffend die bekannten traurigen Vorgänge in Bulle, eine nicht sehr lange aber bewegte Discussion. Diese Petitionen verlangen 1) Untersuchung

über die dortigen Wahlvorgänge und 2) daß die nächste Wahl ge—⸗ meindeweise in geheimer Abstimmung und auf eine allen Meinungen volle Garantie der Unparteilichkeit gewährende Weise abgehalten werde. Im Namen der in dieser Frage einstimmigen Kommission bringt ihr Berichterstatter, Dr. Escher, den Antrag, über das zweite Be⸗ gehren zur Tagesordnung zu schreiten und die Petition mit Rücksicht auf ihren übrigen Inhalt dem Bundesrathe zu überweisen, damit derselbe, falls er es nach Untersuchung der sachbezüglichen Verhältnisse für öthig erachte, die geeigneten Maßregeln zur Aufrechthaltung der Wahlfreiheit treffe. Mit 67 gegen 17 Stimmen wird der Antrag angenommen. Im Ständerath wurde viel über den Ver⸗ tagungsbeschluß des Nationalraths geredet. Schließlich wird dem nationalräthlichen Beschlusse mit 18 gegen 16 Stimmen beigestimmt. Heerauf beginnt in geheimer Sitzung die Berathung des Konflikts mit Oesterreich. Auch der Ständerath stimmte dem national⸗ Wüearea Beschlusse, betreffend den Konflikt mit Oesterreich (unbe⸗ dingte Zustimmung zu der bisherigen Haltung des Bundesraths) mit 36 gegen 4 Stimmen bei.

Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ brinzessin von Württemberg haben sich am 3. August zu Antwerpen nach der Insel Wight eingeschifft.

8 s. belgische Kriegs⸗Ministerium geht mit dem Plan um, Graden sollen Phi; rmiren. Die Epauletten bei den unteren

Dem „Handelsblad“ z9 JC11XX“ Regie zufolge hat die niederländische früher erwähnt wurde, jetzt der 8b zugehen lassen, worin die Abänderungen, welche

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unterhalten.

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sie in dem von ihr vorgelegten kirchlichen Gesetz⸗Entwurfe (S. Nr. 156 d. Bl.) vorzunehmen für gut befunden hat, aufgeführt sind. Mehrere Artikel sind ganz unverändert geblieben; in den meisten anderen beschränkt sich die Abänderung auf Ersetzung eines Wortes durch ein anderes oder auf einen kleinen erläuternden oder näher bestimmenden Zusatz. Der zweite Artikel ist ganz gestrichen worden, und die Zahl der Artikel beträgt daher, da Ar⸗ tikel 3, 4, 5 2c. jetzt Artikel 2, 3, 4 ꝛc. geworden sind, nur noch 15. Umfassendere, obgleich nicht gerade sehr wesentliche Abän⸗ derungen haben bloß die Artikel 1, 5 und 7 erlitten. Zugleich mit dieser Note hat die Regierung der Kammer auch eine von Herrn Pahud als zeitigem Vorsitzenden des Ministerraths unterzeichnete Denkschrift zugehen lassen, worin sie erklärt, daß eine Antwort auf die in den Büreaus erhobenen Einwendungen ihr unnöthig erscheine, da der Gesetzentwurf selbst dieselben zur Genüge als unbegründet darthue; wohl aber exachte sie sich verpflichtet, den Standpunkt, von dem sie ausgegangen sei, und den Zweck anzugeben, den zu errei⸗ chen sie getrachtet habe. Die Denkschrift setzt sodann auseinander, wie nach Ansicht der Regierung das Verhältniß der verschiedenen Kirchengesellschaften zum Staate verfassungsgemäß aufzufassen und zu regeln sei; sie legt sodann dar, weshalb sie namentlich den Ar⸗ tikel 2 des ursprünglichen Entwurfs, wenigstens für jetzt, nicht für nöthig erachtet und daher beseitigt habe, so wie sie auch die Gründe der vorgenommenen Aenderungen angiebt. Ihre Majestät die Königin von Großbritannien, Se. Königliche Hoheit der Prinz Albert, Se. Durchlaucht der Prinz Ernst von Leiningen, so wie der Prinz von Wales, Prinz Alfred und zwei jüngere Prinzessinnen sind am 2. August von der Insel Wight nach London zurückgekehrt. Die vor Ports⸗ mouth versammelte britische Flotte und die preußischen Kriegsfahr⸗ zeuge „Gefion“ und „Amazone“ begrüßten den Königlichen Dampfer mit neunmaligem Hurrahruf und dem Donner ihrer Geschütze. Später stattete der britische Admiral Fanshawe dem Kommodore Schröder am Bord der „Gefion“ und dem Capitain Schirmacher am Bord der „Amazone“ einen Besuch ab und wurde beim Schei⸗ den von beiden Fahrzeugen salutirt. Am Abend waren die Offi⸗ ziere der Fregatte und Korvette bei dem preußischen Vice⸗Konsul in Portsmouth, Herrn Vanderbergh, zu Gaste geladen. Im Oberhause erhob sich gleich nach dem Beginn der Sitzung am 2. August der Marquis Clanricarde und sagte: „Mylords, da ich meinen edlen Freund, den Staatssecretair für die auswärtigen Angelegenheiten, auf seinem Platz sehe, erlaube ich mir eine Frage an ihn zu richten über Gerüchte, welche kürzlich aus den Donau⸗ fürstenthümern, Moldau und Walachei hierher gelangt sind. Den Zei⸗ tungsnachrichten zufolge, scheinen die russischen Militairbehörden völli⸗ gen Besitz von diesen Ländern genommen zu haben und dazu geschritten zu sein, die Regierung derselben in die Hände zu nehmen. In den er wähnten Gerüchten heißt es, der Oberbefehlshaber der russischen Truppen habe den Hospodaren befohlen, keinen Tribut nach Con-— stantinopel zu senden; und ein Gerücht besagt noch, er sei so weit gegangen, zu erklären, daß jeder Tribut, der noch an den Sultan entrichtet würde, noch einmal an seinen eigenen Gebieter würde ge zahlt werden müssen. Ferner wird berichtet, es sei an die Personen, denen die Localverwaltung des Landes anvertraut sei, die Auffor derung ergangen, keine ferneren Beziehungen mohl ur .“ 9 eziehungen mehr zur Türkei zu öö hört! Das ist nun in der That nichts An . 18 Landes⸗Souveränität von Seiten de 8 . J eeeog ich, daß ein solcher Schritt stattfinden kann, ohne fast unmittelbar zu einem furchtbaren Kriege zu führe CC PLCECEEEA186“ ptbaren Kriege zu führen (Hört!) Es ist daher von der höchsten Wichtigkeit für dieses Lan und für dieses Haus, bald möglichst jeden Aufschluß zu erhalten der uns ohne Ungelegenheit ertheilt werden kann. (Heor 8. we ann. (Hört hört!) Ich halte es für unmöglich, daß Europa, oder daß Frank reich oder England eine solche Territorlal⸗Vergrößerung Rußland in jener Richtung oder eine solche Verkleinerung des türkischen Reichs, die von den bedeutendsten und furchtbarsten benles tet sein würde, sich gefallen lassen können. (Hört hört!) Di Sache ist von der äußersten Bedeutung, nicht nur für das volitisch Gleichgewicht Europa's und nicht nur für die Ehre dieses Landes welches bei Verträgen mit der Türkei betheiligt ist, sondern auch für die materiellen Interessen, indem die Wohlfahrt aller Klassen dadurch berührt wird, vor allen in Deutschland, in Frankreich und in sehr großem Maße in diesem Königreiche (hört, hört!) Es ist eine Sache, über welche Ew. Herrlichkeiten die vollständigsten Eröffnungen wünschen müssen, die ohne Nachtheil gemacht werden können, und ich hoffe daher, mein edler Freund wird es nicht als eine Indiscretion ansehen, wenn ich ihn frage, ob ihm Nachrichten oder Berichte der erwähnten Art officiell zugekommen sind, und ob er dem Hause sagen kann, in wiefern es wahr ist, daß eine solche Souverainetäts⸗Anmaßung über diese Pro⸗ vinzen von Seiten Rußlands wirklich stattgefunden hat.“ (Hört, hört!) Graf Clarendon antwortete: „MNylords, weit entfernt, zu glauben, daß mein edler Freund mit dieser an mich gerichteten Frage eine Indiscretion begangen hat, kann ich ihm versichern, daß ich so ganz derselben Ansicht wie er über di

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Folgen bin, welche nicht nur für die Türkei, sondern für Europa, und besonders für dieses Land, daraus hervorgehen würden, wenn das besagte Gebiet für die Dauer dem türkischen Reich abwendig gemacht würde, daß ich die Frage gern von ihm gestellt sehe, damit ich, so viel ich im Stande bin, durch Ertheilung aller Auskunft, die ich besitze, die Gemüther beruhigen kann. (Hört, hört!) Durch eine De⸗ pesche vom 17. v. M. erfuhr ich von Lord Stratford deRedeliffe, daß der russische General⸗Consul dem Hospodar der Moldau eine Mitthei⸗ lung hat zugehen lassen, worin er ihm anzeigt, daß er seine Be⸗ ziehungen zur Pforte als aufgelöst zu betrachten und den gewöhn⸗ lich nach Constantinopel übersandten Tribut der russischen Regie⸗ rung zur Verfügung zu stellen habe, denn, obgleich nicht daran ge⸗ dacht werde, die inneren Einrichtungen der Moldau umzugestalten oder die bestehende Ordnung der Dinge abzuändern, müsse doch während der Dauer der militairischen Besetzung der Pro⸗ vinz die Ausübung der souverainen Gewalt nothwendiger⸗ weise, obgleich nur zeitweilig, suspendirt bleiben. Nach einer Depesche des Herrn Colquhoun, unseres General⸗Consuls in Buka⸗ rest vom 22. Juli, die ich heute früh erhalten habe, hatte der Hospodar der Walachei bis dahin noch keine Mittheilung derselben Art erhalten, doch war die Pforte darauf gefaßt und beabsichtigte in dem Fall, bei den Hospodaren die Entfernung aus ihren Pro⸗ vinzen und die Einstellung ihrer Functionen anzubefehlen. (Hört, hört!) Herr Colquhoun fügt hinzu, daß es dann unschicklich wäre, die britischen Consuln auf ihren Posten zu lassen, und die britische Regierung hat keinen Augenblick gezögert, dem Lord Strat⸗ ford mitzutheilen, daß sie diese Ansicht vollkommen billige. (Hört, hört!) Ferner kann ich Ew. Herrlichkeiten eröffnen, daß ich mit dem Courier, der heute Abend von hier abgeht, an Sir Hamilton Seymour in St. Petersburg die Weisung absende, von der russi— schen Regierung diejenigen Erklärungen zu fordern, zu welchen wir in einer Sache, die ich, wie gesagt, ganz in demselben Licht, wie mein edler Freund, betrachte, berechtigt sind. (Hört, hört!) Im Unterhause wünschte Lord Dudley Stuart zu wissen,

ob Lord John Russell, da seit dem Zurückziehen des Antrages des Herrn Layard in Bezug auf die orientalische Frage wieder einige Zeit verflossen sei, und die Unterhandlungen zwischen England und allen europäischen Höfen über die Differenzen zwischen Rußland und der Pforte, wie verlaute, immer noch fortdauerten, nicht noch vor der Prorogirung des Parlaments, die nicht mehr fern sein könne, einen Tag bestimmen wolle, an welchem Herr Layard seinen Antrag stellen und die Angelegenheit erörtert werden könnte, oder wenigstens, wenn die Regierung bereit sein werde, dem Hause und dem Lande eine aufklärende Mittheilung über den jetzigen Stand der Beziehungen Englands zu den verschiedenen Mächten Europas zu machen. Hier⸗ auf erwiederte Lord John Russell: „Als dieser wichtige Gegen⸗ stand das letzte Mal hier berührt wurde, stimmte das Haus der Ansicht der Königlichen Regierung bei, daß es nicht wünschenswerth sei, bei dem gegenwärtigen Stande der Unterhandlungen eine solche Erörterung zu veranlassen. Ich bin jedoch jetzt gern bereit, meinem edlen Freunde und dem Hause alle die Aufschlüsse zu geben, welche ich jetzt zu geben im Stande bin. (Hört! hört!) Als der Gesandte des Kaisers von Rußland Konstantinopel verließ, hielt die britische Regierung es für wünschenswerth, daß eine Conferenz aller Großmächte Europa's stattfinde, um eine gütliche Beilegung der russisch⸗türkischen Differenzen zu ermöglichen. Oesterreichs Meinung aber war, daß die Konferenz nicht wünschenswerth sei, so lange die Sache in einem Zustand diplomatischer Beziehungen blieb; daß eine solche Konferenz nicht wünschenswerth wäre, außer wenn der Kaiser von Rußland durch eine Invasion der Fürstenthümer, auf einige Zeit wenigstens, dem status quo in Europa ein Ende machen sollte. Als nun dieses Ereigniß eintrat, zeigte sich Oesterreich, seiner früheren Erklärung gemäͤß, bereit, eine Konferenz zu halten, und forderte die Vertre⸗ ter der anderen Großmächte in Wien auf, über die Angelegenheit zwischen Rußland und der Türkei zu konferiren. Der rüssische Gesandte fand sich nicht ein, aber die Vertreter Englands, Frank⸗ reichs und Preußens wohnten der Konferenz bei. Man einigte sich über gewisse Bedingungen, die nach der Meinung der der vier Großmächte von der Türkei und von Rußland mit Ehren angenommen werden könnten. Diesen Punkten wurde die Bei⸗ stimmung Englands und Frankreichs zu Theil, worauf sie, wie wir glauben, von Wien aus nach St. Petersburg, und Constantinopel expedirt wurden. Bei diesem Stand der Dinge wird wohl das Haus eben so sehr, wo nicht mehr als früher, einsehen, daß es mir unmöglich ist, eine Discussion über diese Angelegenheiten für wünschenswerth zu erklären oder einen Tag für irgend eine Discussion dieser Art anzuberaumen. So wie die Zeit der Proro⸗ girung des Parlaments herannaht, wird Ihrer Majestät Regierung bereit sein, dem Hause über jene Angelegenheiten so viel mitzu⸗ theilen, als sich irgend mit ihrer Pflicht verträgt.“ (Hört, hört!) Herr Disraeli: „Können Ihrer Majestät Minister sagen, wann man die Antwort auf die gemachten Vorschläge aus St. Petersburg und Constantinopel zurückerwarten kann?“ Lord John Russell: „Ich möchte keine Verantwortlichkeit für eine bestimmte Zeitübernehmen.

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Ich weiß nicht, wie viele Tage zur Prü bais üis gierungen vorzulegenden Vorschläge Höchst wahrscheinlich, wie ich glauben möchte, sind die Vorschjäge am ver⸗ gangenen Sonntag von Wien abgesandt worden; daraus kann der sehr ehrenwerthe Herr selbst berechnen, wann eine Antwort eintref⸗ fen könnte.“ Herr Disraeli: „Eine Phrase in der Erwiederung des edlen Lords auf die Frage des edlen Mitglieds für Marylebone (Lord D. Stuart) erscheint unserer Seite des Hauses etwas dunkel. Es heißt, der Wiener Conferenz⸗Vorschlag habe die Beistimmung Englands und Frankreichs erlangt; ich machte die Schlußfolgerung, daß er also auch die Beistimmung Oesterreichs und Preußens habe; aber es scheint dieser Punkt nicht recht verstanden worden zu sein, ich wünschte daher, daß der edle Lord jedes Mißverständniß be⸗ seitigte.“ Lord J. Russell: „Der Vorschlag war in der That ein österreichischer, obgleich er ursprünglich von der französischen Re⸗ gierung kam, und ohne Zweifel hat auch die preußische Regie⸗ rung ihn angenommen.“ Hierauf sollte die Bill über das Colonial⸗Kirchenwesen zur zweiten Lesung kommen, Lord J. Russell ersuchte aber um Aufschub bis Montag, damit das Haus erst die vom General⸗Fiscal zu der Bill noch ausgearbeiteten Abänderungs⸗ vorschläge prüfen könne, durch welche in den Colonieen die voll⸗ kommenste religiöse Gleichheit gesichert und ihnen die freieste Selbst⸗ regierung in allen geistlichen wie bürgerlichen Dingen gelassen wer⸗ den solle. Statt aber auf den Antrag des Ministers einzugehen, verwarf das Haus die ganze Bill, indem es ein von Herrn Kinnaird beantragtes Amendement annahm, wonach die Maßregel erst in drei Mongten wieder verlesen werden sollte, d. h. zu einer Zeit, wo das Parlament nicht versammelt ist.

Das Thronfolge⸗Gesetz für die dänische Mo narchie E“ ch b

„Wir Frederik der Siebente, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg. Thun kund hiermit: Von Unseren Königlichen Vorfahren ist es als ein Hauptgrundsatz ihrer Regierung festgehalten worden, daß die unter dem Scepter der daͤnischen Könige vereinigten Länder nicht getheilt und von einander getrennt werden dürfen. In Uebereinstimmung hiermit hat Unser vielgeliebter theurer Vater, Se. Majestät der König Christian der Achte, glorreichen Andenkens, in dem von Uns als derzeitigem Kronprinzen mit⸗ unterzeichneten, die Erbfolge in der däuischen Monarchie betreffenden offe⸗ nen Briefe vom 8. Juli 1846 allen Seinen treuen Unterthanen die Zusiche⸗ rung ertheilt, daß Seine unablässigen Bestrebungen, wie bisher, so auch in Zukunftdarauf gerichtet sein sollten, die vollständige Anerkennung der Integrität der dänischen Monarchie zu Wege zu bringen, so daß die unter Seinem Scepter vereinigten Länder niemals von einander getrennt würden. Unter den Er⸗ schütterungen, welche, bald nachdem die göttliche Vorsehung Uns auf den Thron Unserer Väter berufen, in mehreren europäischen Staaten die bür⸗ gerliche Gesellschaft in ihren Grundlagen mit dem Untergange bedrohten und welche, auch über die Grenzen Unserer Monarchie sich verbreitend, deren Integrität den größten Gefahren aussetzten, haben Wir dieselbe, deren Erreichung und Bewahrung Uns von Unsern K. Vorfahren als ein Haupt⸗ zweck ihrer Regierung überliefert worden, mit unerschöütterlicher Festigkeit zu erhalten Uns bemüht. Indessen ist der dauernde Bestand der Monarchie durch eine allen ihren Theilen gemeinsame Erbfolge bedingt; Unseres vielgelieb⸗ ten höchstseligen Herrn Vaters, so wie Unsere eigenen Bestrebungen, der in Unserm Königreiche Dänemark, in Unserm mit der dänischen Krone un⸗ zertrennlich verbundenen Herzogthume Schleswig, und unzweifelhaft auch in mehreren anderen Theilen der Monarchie geltenden, im Königs⸗Gesetze fuͤr den Fall des, nach Gottes unerforschlichem Rathschlusse, eintretenden Erlöschens des gegenwärtig in der ganzen dänischen Monarchie herrschen⸗ den Mannesstammes Königs Friedrich des Dritten, festgesetzten weiblichen Erbfolge für die gesammte Monarchie anerkannte Gültigkeit zu ver⸗ schaffen, führten nicht zur Erreichung des vorgesetzten Zieles; Wir muß⸗ ten daher zu der Ueberzeugung gelangen, daß der künftigen Zersplitterung der Monarchie am sichersten werde vorgebeugt werden, wenn für den Fall des Erlöschens des jetzt regierenden Mannesstammes Königs Friedrich des Dritten ein neues, für die Monarchie in ihrem ganzen Um⸗ fange gültiges Thronfolge-Gesetz, unter Aufhebung der Erbfolge⸗ Bestimmungen des Köͤnigs⸗-Gesetzes, erlassen und demselben die völkerrechtliche Anerkennung gesichert werde. Der Weg hierzu ward angebahnt, theils durch das freundschaftliche Entgegenkommen Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, Allerhöchstwelcher, in Seiner Eigen⸗ schaft als Chef der ältesten Linie des holstein⸗gottorpschen Hauses, zu Gunsten Sr. Hoheit des Prinzen Christian zu Schleswig⸗Holstein⸗Son⸗ derburg⸗Glücksburg und Seiner männlichen Nachkommenschaft den Erb⸗ ansprüchen entsagte, welche Se. Majestät in dem vorausgesetzten Falle für Sich und Seine Linie auf einen Theil Unserer Erblande begründet er⸗ achtet, theils durch die großmüthige Bereitwilligkeit, mit der Unsere, dem Throne am nächsten stehenden Verwandten, im Interesse der Integrität der dänischen Mouarchie, auf ihre Erbrechte Verzicht leisteten; und faßten Wir demzufolge mit der vollen Zustimmung Unsers vielgeliebten Oheims, Sr. Königlichen Hoheit des Erbprinzen Frederik Ferdi⸗ nand, den Beschluß, Unseren vielgeliebten Vetter, Se. Hoheit den Prinzen Christian von Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Glücksburg und Seine aus der Ehe mit Unserer vielgeliebten Cousine, Ihrer Hoheit der Prinzessin Louise Wilhelmine Friederike Karoline Auguste Julie von Schleswig⸗Hol⸗ stein⸗-Sonderburg⸗Glücksburg, gebornen Prinzessin von Hessen, entsprossenen männlichen Nachkommen zur Nachfolge in allen unter Unserm Scepter vereinigten Ländern, unter Aufhebung allen und jeden Erbrechtes nach dem Königs⸗Gesetze, und mit Ausschließung der weiblichen Erbfolge, für den

Fall zu berufen, daß die von König Friedrich dem Dritten im Mannsstamme

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