1853 / 191 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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[1143] Neeakrief.

Der unten näher bezeichnete frühere Guts⸗ besitzer Heinrich Adolph von Schuckmann aus Roth⸗Lobendau, golodberger Kreises, welcher sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung eines Menschen hier in Untersuchung befindet, hat sich von seinem bisherigen Wohnorte Gottesgabe bei Schwerin in Mecklenburg entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthaltsort zu ermitteln ge⸗ wesen ist.

Alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes werden dienstergebenst ersucht, auf den von Schuckmann zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festnehmen und mittelst Trans⸗ ports an das hiesige Gericht abliefern zu lassen,

von welchem die Erstattung der Kosten sofort

erfolgen, und gleiche Dienstbereitwilligkeit in ähn⸗ lichen Fällen zugesichert wirirrdde. Liegnitz, den 6. August 185535. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung. Signatenenn. Alter: 30 Jahr, Religion: evangelisch, geboren in Berlin, Größe: 5 Fuß 5 Zoll, Statur un⸗ tersetzt, Haare: blond, Stirn: frei, Augen: grau⸗blau, Augenbrauen: blond, Nase: kulpig, Kinn: klein, Mund: klein, Zähne: vollständig, Bart: Schnurrbart, Gesichtsfarbe: gesund, Ge⸗ sichtsbildung; regelmäßig, Haltung: mit Anstand, Sprache: deutsch, besondere Kennzeichen keine Bekleidung kann nicht angegeben werden

[1142]

Die neu begründete Kreis⸗Thierarzi⸗Stelle für den Kreis Crossen, mit welcher ein jährliches Gehalt von hundert Thalern verbunden ist, soll besetzt werden. Thierärzte I. Klasse, welche das Fähigkeits⸗Zeugniß zur Verwaltung einer Kreis⸗ Thierarzt⸗Stelle besitzen und um diese Stelle sich zu bewerben wünschen, werden aufgefordert, sich unter Einreichung 1) ihrer Approbation als Thierärzte IJ. Klasse, 2) ihres Fähigkeits⸗Zeugnisses zur Verwaltung

einer Kreis⸗Thierarzt⸗Stelle, 3) eines curriculum vitae bei der unterzeichileten Königlichen Regierung binnen sechs Wochen zu melden.

Frankfurt a. O., den 9. August 1853.

Königliche Regierung. h

Bekanntmachung.

Bei der Königlichen höheren landwirthschaft⸗ lichen Lehr⸗Anstalt in Proskau beginnen die Vor⸗ lesungen des Winter⸗Semesters 1853./4 mit dem 1. November c. Der spezielle Lehrplan wird durch die Amtsblätter bekannt gemacht werden.

Anmeldungen zum Eintritt sind an das unter⸗ zeichnete Direktorium zu richten.

Proskau in Oberschlesien, den 11. August 1853.

Der Geheime Regierungs⸗Rath und Direktor. (gez.) Heinrich. 3

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht, I. (Civil⸗) Abtheilung. Berlin, den 11. Juni 1853.

in unserem Hypothekenbuche von dem ⸗Schöneberg im Teltow'schen Kreise

vol. I., Nr. 2. fol. 8. eingetragene, in jenem Dorfe, unter der Hausnummer 2 belegene, dem Kaufmann Friedrich Ludwig Ferdinand Lusch gehörige Büd⸗ nergrundstück, abgeschätzt auf 7939 Rthlr. 12 Sgr. Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in un⸗

8 V. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 5 elle Schulden 1 8 stirt werden. chulden halber subha

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[989] Proclam

Das dem Gutsbesitzer August Lebrecht und Wilhelmine geb. Bluhm⸗Trudrungschen Eheleuten gehörige Zinsgut Karczewischken Nr. 1, gericht⸗ lich abgeschätzt auf 6978 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzuse⸗ henden Taxe soll im Termin

den 12. Januar 1854 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die verwittwete Pfarrer Massalski, Anna Eleo⸗ nore geb. Stephani resp. deren Erben werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Tilsit, den 28. Juni 1853.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

MNothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Bütow.

Das dem Regierungs⸗Conducteur C. Aug. W. Gadebusch gehörige Gut Barkotzen und Perti⸗ nenzien, rummelsburgschen Kreises, landschaft⸗ lich abgeschätzt auf 29,934 Rthlr. 28 Sgr. zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein in unserm Bü⸗ reau IIIa einzusehenden Taxe soll

am 1. Oktober ecr., Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

[990]0 Nothwendige Subhastation.

Die dem Rentier Hellmuth Friedrich Gustav Köster zu Berlin gehörige, sub Nr. 64 im Hypo⸗ thekenbuche von Niederfinow verzeichnete Ziegelei hnh Zubehör, auf 11,346 Rthlr. 15 Sgr. tafirt, oll, am 17. Februar 1854, Vormittags

EEII an hiesiger Gerichtsstelle meistbictend verkauft werden.

Hypothekenschein und Taxe sind im Büreau der

unterzeichneten Gerichts⸗Kommission einzusehen.

derberg in der Mark, den 4. Juni 1853.

Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. gez. von Rüts.

[1911] Oeffentliche Bekanntmachung.

Es werden auf Antrag der betreffenden Nach⸗ laß⸗Kuratoren die unbekannten Erben der nach⸗ stehend benannten, hierselbst, so weit ermittelt, ohne Testament verstorbenen Personen:

1) der unverehelichten Marie Louise Lentz, ge⸗ storben den 16. Februar 1850, deren Nach⸗ laß gegen 140 Rthylr. preuß. Courant baar und einer polnischen Obligation à 150 Ru⸗ bel beträgt; der unverechelichten Wilhelmine Amalie Wal⸗ ter (auch Walther), gestorben zu Wien den 5. Juni 1848, Nachlaß gegen 50 Rthlr.; des herrschaftlichen Dieners August Wagner (auch Wagener), gestorben den 26. Dezem⸗ ber 1850, dessen Nachlaß 430 Rthlr. be⸗ trägt; der Wittwe Steinkopf, Charlotte Caroline gebornen Scheiding, gestorben den 28. Juli 1849, deren Nachlaß circa 117 Rthlr. be⸗ trägt; der verwittw. Gastwirth Neumann, Henriette gebornen Schulz, gestorben den 3. Juni 1848, deren Nachlaß in 150 Rthlrn. besteht; des Friseur-Gehülfen Dunckert, Sohn des pensionirten Schloßdieners, früheren Theater⸗ Maschinisten Johann Gottlieb Dunckert und seiner Ehefrau Anna Dorothea Barba ge⸗ bornen Krüwitzki, Vornamens Gottlieb August Herrmann, auch Johann Gottsried Ferdinand genannt, gestorben den 25. Mai besah dessen Nachlaß in circa 60 Rthlrn.

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1“ des Hofapothekers Ernst Ferdinand Julius Silvay, gestorben den 11. November 1847, Nachlaß 50 Rthlr.; des Frachtfuhrmann Michael Franke, angeb⸗ lich aus Neumarck in Böhmen gebürtig, dessen Nachlaß circa 150 Rthlr. beträgt; des Kommissions⸗ und Hofrath Johann Friedrich Wuttig, gestorben den 23. April 1850 in der Charité, dessen Nachlaß gegen 50 Rthlr. beträgt; 38 des Rentier Paul Ludwig Wohler, gestorben den 12. November 1850, dessen Nachlaß circa 5000 Rthlr. beträgt; der veorwittweten Tuchmachergesellen Lonise Zuckert oder Zucker, welche angeblich eine geborne Stegemann und aus Magdeburg gebürtig sein soll, gestorben den 28. Oktober 1849, deren Nachlaß gegen 60 Rthlr. be⸗ trägt; der verwitiw. Post⸗Schirrmeister Kühne, Friederike gebornen Busse, deren Nachlaß 451 Rthlr. beträgt; der verwittw. Dr. med. Sobernheim, Hen⸗ riette gebornen Seelig, gestorben den 5ten Februar 1847, deren Nachlaß in girca 71 Rthlrn. besteht,

welche an die gedachten Nachlassenschaften aus irgend welchem Grunde ein Erbrecht zu haben vermeinen, zur Geltendmachung resp. Bescheini⸗ gung ihrer Ansprüche hierdurch aufgefordert, die⸗ selben sofort, spätestens in dem auf

den 7. Januar 1854, Vormittags

44 Uhr,

vor dem Königlichen Stadtgerichts⸗Rath Herrn Hermanni im Stadtgerichtsgebäude, Jüden⸗ straße Nr. 59, Zimmer Nr. 21, anstehenden Ter⸗ mine geltend zu machen, unter der Verwarnung, daß die betreffenden Nachlaßmassen an die sich legitimirenden Erben oder, falls sich Niemand melden sollte, an die auf die betreffenden vakan⸗ ten Verlassenschaften Anspruch habende Behörde zur freien Disposition verabfolgt werden würden, und die sich nach erfolgter Präklusion meldenden näheren oder gleich düacer Erben, alle Handlun⸗ gen derselben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihnen weder Rechnungslegung noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern be⸗ rechtigt, sondern lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden, sich zu be⸗ gnügen verbunden sein sollen.

Den auswärtigen Interessenten werden die Rechts⸗Anwälte Herren Justizräthe Richard, von Tempelhof und Rechts⸗Anwalt Valentin zu Mandatarien in Vorschlag gebracht.

Berlin, den 24. Januar 1853. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit⸗ ꝛc. und Nachlaßsachen.

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Ediktal⸗Citation.

Auf Grund der Anklageschrift vom 25. Fe⸗ brvar 1852 und des Beschlusses vom 6. März 1852 ist wider den Schuhmacher Johann Friedrich Ziegler die Untersuchung wegen dritten und zwar unter Vorspiegelung eines Ge⸗ brechens verübten Bettelns eingeleitet. Da der Aufenthalt des ꝛc. Ziegler, welcher früher in Forst wohnte und am 16. Mai 1852 aus der Strafanstalt Luckau, nach Verbüßung einer vier⸗ wöchentlichen Detention, in seinen Geburtsort Wriezen a. d. O. entlassen resp. zur Rückkehr dahin angewiesen worden war, jetzt unbekannt

ist, so wird derselbe hierdurch zu dem

am 30. September d. J., Vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaale des Kreisgerichts hier anstehen⸗ den Audienztermine mit der Aufforderung vorge⸗ laden, in demselben zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung die⸗ nenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termine dem Ge⸗

richt anzuzeigen, daß sie zu demselben noch her⸗ beigeschafft werden können.

gescogn des Ausbleibens wird mit der Unter⸗ suchung und Beweisaufnahme in contumaciam verfahren werden. b

Als Belastungszeugen sind zum Termine vor⸗ geladen: 1) der Kürschnermeister Karl August Müller, 2) der Bäckermeister Friedrich Franke und 3) der Kaufmann Lewin Israel, sämmtlich zu Forst, auch, behufs Vereidigung des Zeugzn Israel, das hiesige jüdische Schwurpersonal. Sorau, den 19. Mai 1853.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[806] effentliche Vorladung.

Die Kaufleute B. Freundberg und M. S. Meyer, alleinige Inhaber der Firma Freundberg und Meyer zu Berlin, haben wider die separirte Putzhändlerin Rosenberg, Louise geb. Voß, wegen einer Waarenforderung von 114 Rthlrn. 12 Sgr. 6 Pf. nebst 5 Prozent Zinsen vom Tage der Klagebehändigung mit dem Antrage, der Ver⸗ klagten sämmtliche Prozeßkosten zur Last zu legen, geklagt.

Zur Klagebeantwortung und mündlichen Ver⸗ handlung, so wie zur Verhandlung über das mit der Klage angebrachte Arrestgesuch, haben wir einen Termin auf

den 16. Dezember, Vorm. 10 Uhr,

vor dem Kollegio, im Zimmer Nr. 11 anbe⸗ raumt, zu welchem die Verklagte, die ihren Wohn⸗ sitz hier aufgegeben hat, nach den letzten Nach⸗ richten in Köln und Liverpool gewesen ist und sich von dort nach Amerika begeben haben soll, hierdurch öffentlich unter der Verwarnung vor⸗ geladen wird, in diesem Termine entweder in Person, oder durch einen gehörig legitimirten, zu shrer Vertretung berechtigten Bevollmächtigten zu erscheinen, die Klage und das Arrestgesuch voll⸗ ständig zu beantworten, die Beweismittel bestimmt anzugeben, die Urkunden im Original einzureichen und die etwa erforderlichen Editionsgesuche anzu⸗ bringen, indem später auf neue Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe der Instanz keine Rücksicht mehr genommen werden darf Eine schriftliche Beantwortung der Klage resp. des Arrestgesuchs entbindet nicht von dem Er⸗ scheinen im Termine. Wenn die Verklagte oder ihr Bevollmächtigter sich nicht pünktlich zur be⸗ stimmten Stunde einfinden oder sich nicht voll⸗ ständig auf die Klage und das Arrestgesuch er⸗ klären, oder wenn ihr Stellvertreter seinen Auf⸗ trag nicht durch Vollmacht oder Schreiben nach⸗ zuweisen vermag, so werden die in der Klage, resp. dem Arrestgesuche angeführten Thatsachen und die Urkunden, worüber sie sich nicht erklärt hat, auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden, und was den Rechten nach dar⸗ aus folgt, wird im Erkenntniß gegen sie ausge⸗ sprochen werden.

Eine Verlegung des Termins findet ohne Zu⸗ stimmung des Klägers nur einmal, und auch in diesem Falle nur dann statt, wenn die Hinderungs⸗ ursachen erheblich und bescheinigt sind.

Kolberg, den 31. Mai 1853.

Cönigliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[67 Der Kaufmann Ruben Julius Rubenson hat vor ungefähr 35 Jahren seinen damaligen Auf⸗

enthaltsort Hamburg verlassen und ist seit etwa

20 Jahren völlig verschollen.

Auf Antrag des ihm bestellten Abwesenheits⸗ Kurators, Rechts⸗Anwalts Wille hierselbst, wer⸗ den daher hierdurch der Kaufmann Ruben Ju⸗ lius Rubenson respektive die von ihm etwa zurück⸗ gelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich spätestens in dem auf

den 14. Februar 1854, Vormittags

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an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreis⸗ richter Dieselhorst anberaumten Termine schrift⸗ lich oder persönlich zu melden und weitere An⸗ weisung zu erwarten. Geht dergleichen Meldung nicht ein, so wird Provokat für todt erklärt und sein nachgelassenes Vermögen seinen sich mirenden Erben verabfolgt werden. 8 Genthin, den 22. April 1853. 8

Königliches Kreisgericht.

I. Abtheilung. v

[9921 . 1 Proclama. 2

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1 1 8 1““ „unbens Königliches Kreisgericht Elbing.

I. Abtheilung.

Alle diejenigen, welche Eigenthums⸗Ansprüche an das Grundstück Aschbuden C. No. XVII. 3, von welchem der Besitztitel auf den Namen des Absalon Bestvater eingetragen steht, zu haben vermeinen, und namentlich von den Erben der Maria Bestvater, geb. Harms, werden die Jo⸗ hann Harmsschen Eheleute und die Geschwister Katharina, Karoline und Johann Peters zum Termin

den 2. November 1853, Vormittags

IIsFt, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Wollenschläger zur Anmeldung ihrer Ansprüche und Bescheinigung ihres Widerspruchsrechts vorgeladen.

Die Ausbleibenden werden mit ihren An—⸗ sprüchen an das Grundstück präkludirt, ihnen wird deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden, die Eintragung des Besitztitels für den Abraham Riedi er erfolgen und ihnen überlassen bleiben, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen.

Ediktal⸗Citation.

IJ. Nachstehende Verschollene: 1

1) der Feilenhauergeselle Johann Christoph

Stiefel aus Altranstädt, geboren 1792, welcher 1814 oder 1816 zuletzt aus Neisse geschrieben und dessen Vermögen 2 Rthlr. 11 Sgr. 5 Pf. beträgt;

der Bäckergeselle Johann Christian Krause, geboren 1801 in Wallhausen, in Merse⸗ burg zuletzt wohnhaft, verschollen seit 1839, dessen Vermögen 9 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf. beträgt;

3) Martin Gall, früher Gensdarm hier, verschollen seit 1826, dessen Vermögen 25 Rthlr. 12 Sgr. 1 Pf. beträgt;

4) Johann Christoph Hobe aus Bischdorf, Sohn des 1820 verstorbenen Auszüglers Peter Hobe daselbst, vermißt seit fast 50 Jahren, dessen Vermögen 26 Rthlr. 20

Sgr. 10 Pf. beträgt; so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer, und

II. die unbekannten Erben 8 a’) der beiden zu Schaafstädt 1850 verstor⸗ benen Geschwister Rosine und Christiane Klügling, als: die Nachkommen der zu Zscherben verstorbenen Marie Christine, verehel. Meinhardt, geb. Klügling, und deren Ehemann Schäfer Meinhardt, die Nachkommen der Friederike Eli⸗ sabeth Busch, geb. Klügling, in Bisch⸗ dorf, namentlich der Handarbeiter Friedrich Busch in Langenhagen, der Geschwister Quenzel, mit dem Bemerken, daß der Nachlaß nur 11 Rthlr. 17 Sgr. 3 Pf. beträgt, b) des am 10. Januar 1852 hier verstor⸗ Mäklers Johann Christoph Röß⸗ als: dessen Vater Anspänner Johann Christian Rößler aus Teutschenthal, die Kinder der verstorbenen Schwester des Erblassers, Marie Dorothee Otto, gebd. Rößler, in Niederwünsch, Briefträgers Johann Friedrich Leo⸗ pold Höhr und dessen Ehefrau Christiane, geb. Wenzel, welche beide im August 1850 hier verstorben, namentlich der Bruder des Höhr, Johann Karl Wil⸗ helm Höhr, geb. am 15. September 1794, welcher als Lützowscher Jäger in der Schlacht bei Belle⸗Alliance verwundet worden sein soll,

werden hiermit aufgefordert, sich vor oder in dem

von uns auf den 18. März 1854, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Knauth, in dem hiesigen Gerichtslokale anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt erklärt, die unbekann⸗ ten Erben präkludirt, ihr Vermögen und die Erb⸗

1 massen den sich legitimirenden nächsten Verwandten

resp. dem Fiskus als 8 sprochen werden wird. herrenloses 8e zuge

Merseburg, den 12. März 1853.

1

8 8 Königliches Kreisgericht.

[470] Ediktal⸗Citation.

Die verehelichte Tagearbeiter Thiel, Jo geborene Schuhmann aus Eroßen Loßra w Freistadt, hat gegen ihren Ehemann, den Tage⸗ arbeiter Johann Friedrich Thiel, dessen gegen⸗ wärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, bei dem unterzeichneten Gericht den Erlaß eines Rückkehr⸗ Mandats beantragt und event. auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung geklagt. Der Tage⸗ arbeiter Johann Friedrich Thiel wird hiermit aufgefordert, bis zu dem 22. Oktober 1853 zu seiner Ehefrau zurückzukehren, oder in dem an demselben Tage, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Mosig in dem Instructions zimmer des unterzeichneten Gerichts anberaumten Klagebeantwortungs⸗Termine zu erscheinen, zu welchem er hiermit öffentlich unter der Verwar⸗ nung vorgeladen wird, daß er bei seinem Aus⸗ bleiben im Termine der in der Klage vorgetra . genen Thatsachen, resp. der ihm darin Schuld gegebenen böslichen Verlassung seiner Ehefrau in contumaciam für geständig erachtet, und was Rechtens daraus folgt, im Erkenntniß gegen ihn ausgesprochen werden wird. 8

Freistadt, den 24. März 1853. 8

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

*

8.

[501] Ediktal⸗Citation. G Die Ehefrau des Goldarbeiters Karl Lausch Rosalie geb. Litthauer von hier, hat gegen ihren genannten Ehemann die Ehescheidungsklage wegen böslicher Verlassung bei dem unterzeichneten Ge richte angestellt, weil derselbe sich am 28. Ma 1847 von hier entfernt hat und angeblich nach Amerika ausgewandert sein, und in Boston auf⸗ halten soll, und auf Trennung der Ehe unter

zur Ausantwortung des gesetzlichen Theils seines Vermögens, so in die Pozeß Kosten angetragen.

Zur Beantwortung der Klage haben wir einen Termin auf den 24. Oktober d. J., h. 11, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Schaller im Instructionszimmer des hiesigen Rathhauses an⸗ beraumt, zu welchem der Goldarbeiter Karl Lausch unter der Verwarnung hiermit vorgeladen wird, daß, wenn er in dem obigen Termin zur bestimmten Stunde nicht erschienen, auch weder vor noch in dem Termine eine schriftliche Klage⸗ beantwortung, welche jedoch von einem Rechts⸗ Anwalt abgefaßt sein muß, von ihm eingehen sollte, gegen ihn angenommen werden wird, daß er die zum Erweise des Grundes der Scheidung vorgetragenen Thatsachen und beigebrachten Ur- kunden bestreite und nicht anerkenne, dagegen alle übrigen in der Klage vorgetragenen That⸗- sachen und beigebrachten Urkunden als richtig zugesteht. 1G

Thorn, den 24. März 1853. Königliches Kreisgericht I.

[1147] Bekanntmachung.

Die am 8. Mai 1853 zu Skeuditz verstorbene Wittwe Johanne Dorothee Arlandt, geb. Kalbe, hat in ihrem am 8. Juli 1853 publizirten Te⸗ stamente ihrem Sohne, den Brauer Johann Ernst Arlandt, angeblich in Amerika, ein Erbtheil von 300 Thlr., zahlbar ein halbes Jahr nach ihrem Tode, ausgesetzt, was dem ꝛc. Arlandt hiermit bekannt gemacht wird.

Merseburg, den 12. Juli 1853

Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.

Helzliefeeeee

Die Lieferung des Brennholzbedarfs für die hiesigen Königl. Thegter, aus circa 240 Klaftern Kienenklobenholz bestehend, soll für das Jahr vom 1. Oktober 1853 54 im Wege der Sub⸗ mission in Entreprise gegeben werden. Die der⸗