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— „ 3814a. den Vertrag zwischen Preußen und Hannover über
. die Anlage von Eisenbahnen von Emden nach Münster
unnd von der Köln⸗Mindener Eisenbahn in der Ge⸗ gend von Löhne über Osnabrück zur Königlich Nie⸗ derländischen Gränze. Vom 3. März 1846; zu den Vertrag zwischen Preußen und Hannover, be⸗ treffend die Ausführung der Eis enbahnen von Emden nach Münster und von der Köln⸗Mindener Eisen⸗ bahn über Osnabrück und Rheine bis zur Königlich niederländischen Gränze. Vom 27. Januar 1852;
d unter gb Allerhöchsten Erlaß vom 30. Juli 1853, betref⸗ fend den Bau der Osnabrück⸗Löhner Eisenbahn im Bereiche des preußischen ““ Berlin, den 17. August 1853.
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Dem pharmaceutischen Assessor bei dem Medizinal⸗Kollegium der Provinz Westphalen, Dr. Herold zu Münster, ist die nachge⸗ suchte Entlassung aus dem Staatsdienste ertheilt und in seiner Stelle der Apotheker erster Klasse Friedrich Wilms zum phar⸗ maceutischen Assessor ernannt worden. .
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs, von Neumann, von Teplitz.
Der General⸗Major und Commandeur der 4ten Garde⸗In⸗ fanterie⸗Brigade, General à la Suite Sr. Majestät des Königs, von Brauchitsch, aus der Rheinprovinz.
Der General⸗Bau⸗Direktor Mellin, aus Preußen.
Abgereist: Der Direktor im Ministerium für Handel, Ge⸗ O
werbe und öffentliche Arbeiten, Oesterreich, nach der Rhein⸗ Provinz. b
Berlin, 16. August. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, dem Fürstlich schwarzburgschen Wirklichen Geheimen Rath und Minister von Bertrab die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem verewigten Großherzog von Sachsen⸗Weimar ihm verliehenen Komthur⸗Kreuzes erster Klasse mit dem Stern des Hausordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken zu ertheilen. v““ 5
— Nachdem das Königl. Post⸗Dampfschiff „Nagler“, wie be⸗ reits erwähnt, am 14. August früh 2 ½ Uhr mit Ihren Excellenzen dem Minister⸗Präsidenten Herrn von Manteuffel und dem Finanz⸗Minister Herrn von Bodelschwingh nach Putbus von Stettin abgegangen war, kehrte dasselbe nach einer schnellen Fahrt schon an demselben Tage Abends 7 Uhr wieder von dort zurück.
1“ Königliche Hoheit die verwittwete Frau Großher⸗ zogin von Baden kam am 14. August mit dem um 3 ½ Uhr von Leipzig eingetroffenen Zuge in Magdeburg an und reiste nach einem Aufenthalte weiter.
— Am Schluß der vertraulichen Sitzung der ersten kur⸗ hessischen Ständekammer vom 13. Augus hat 8 Rimüstn⸗ präsident Hassenpflug kraft allerhöchsten landesherrlichen Auftrags 11. Vertagung derselben ausgesprochen. Sicherm Vernehmen nach r noch vorher eine Verständigung zwischen diesem Theil der andesrepräsentation und der Staatsregierung über diejenigen I stattgefunden, welche der Publication der neuen Eieaie⸗ gesetze bisher hindernd im Wege standen.
EETE der Großherzog und die Groß⸗ Uörs Abwesenbait Oldenburg sind nach mehr als viermonat⸗ S eneteesen n 14. August Mittag in ihrer Residenzstadt Rastede, d „und haben sich sofort nach dem Lustschlosse
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am 15. August werden die Audienzen und gewöhnlichen Kabi⸗ netssitzungen wieder beginnen. Der Mininisterialvorstand des Innern, Staatsrath von Berg, hat eine fünfwöchentliche Urlaubs⸗ reise angetreten.
Vor einigen Tagen fand in Oldenburg auf Grund des neuen Kirchenverfassungsgesetzes die erste Versammlung der Kreissynode und zwar die des Kreises Oldenburg statt. Von den gefaßten Beschlüssen heben wir denjenigen hervor, welcher eine größere Heilighaltung des Sonn⸗ und Feiertags traf. Die Versammlung beschloß: 1) an die Landessynode das Ersuchen zu stellen, daß diese einen Aufruf wegen größerer Heilighaltung des Sonn⸗ und Festtags in allen Gemeinen unserer Landeskirche erlassen wolle; 2) den Oberkirchenrath zu bit⸗ ten, dieser möge bei der Staatsregierung dahin wirken, daß alles die Ruhe des Sonn⸗ und Festtags Störende möglichst hinwegge⸗ than, namentlich aber die zu häufige Tanzbelustigung an den Feier⸗ tagen vermindert und jede, nur dem Vergnügen gewidmete Zusam⸗ menkunft in den Gasthäusern auf eine passende Art beschränkt werde; 3) die Erklärung abzugeben, wie sie es für nothwendig halte, daß überall in größeren und kleineren Kirchen freie Vereine für größere Heiligung des Sonn⸗ und Festtags sich bilden und wie sie nament⸗ lich die Kirchenräthe für berufen erachten müsse, in dieser Beziehung vorzugehen.
— Se. Königl. Hoheit der Regent von Baden ist am 13. August Abends von Badenweiler nach Karlsruhe zurückgekehrt. Am 16. August wird sich Se. Königl. Hoheit nach Schloß Ktrch⸗ berg am Bodensee begeben, um zum Gebrauch der Seebäder einige Wochen dort zu verweilen. n
— Am 12. August hat im Haag in der zweiten Kammer die Berathung des von der Regierung vorgelegten Gesetz⸗Ent⸗ wurfs zur Regelung der Nufsicht auf die verschie⸗ denen Kirchen⸗Gesellschaften begonnen. Das „Han delsblad“ berichtet am 13. August in fast sechs langen Spalten einer Extra⸗Beilage bloß über einen Theil der Debatten, indem es den Rest für den 14. August verspricht. Den Anfang der Sitzung bildete eine Erörterung, welche sich aus Anlaß des An⸗ trags der Bittschriften⸗Kommission entspann, 398 gegen den kirch⸗ lichen Gesetz⸗Entwurf gerichtete Adressen, worunter eine vom Erz
dem Sommeraufenthalte, begeben. Schon
bischof Zwijsen von Utrecht und von anderen katholischen Bischöͤ⸗ fen ausgegangene, ins Archiv niederzulegen. Herr van Lijnden stimmt für den Kommissions⸗Antrag, aber mit dem Vorbehalte, daß daraus nicht die Folgerung gezogen werden dürfe, als ob die Feehmer den sich so nennenden Erzbischof von Utrecht und die Bischöfe als solche anerkenne, was er unter den jetzigen Umständen, als vielleicht nachtheilig, für bedenklich erachte. Herr Storm hält das Bedenken des vorigen Redners für völlig unbegründet. Die Bischöfe seien zur Führung ihrer Titel durchaus berechtigt, da ihnen das Ober⸗ haupt ihrer Hirche das den Titeln entsprechende Amt verliehen habe 8 11“ b . Bischöfe seien keine Staatsbeam⸗ ten, und die Kammer brauche sie nicht erst anzuerkennen; die Kirche habe sie gesetzmäßig angestellt. Nach einigen wei⸗ teren Erörterungen und der Erläuterung des Herrn Lijnden er habe nur fuͤr sich allein einen Vorbehalt machen wollen, wurde der Antrag der Bittschriften⸗Kommission, so wie ihr weiterer Antrag, auch 145 Adressen zu Gunsten des kirchlichen Gesetzentwurfs ins Archiv niederzulegen, genehmigt und sodann die Berathung die⸗ ses Gesetzentwurfs selbst durch Hrn. van Deinse begonnen. Der Redner hob die hohe Wichtigkeit des Gesetzes für die allgemeine Ruhe, wie für die kirchliche Freiheit und Sicherheit hervor. Er vollkommen gemäß erachte “ C116146“ k; gférachte, und weil er zweitens überzeugt sei, daß derselbe dem Zwecke, den er erfüllen solle, durchaus ent⸗ spreche und allen Kirchen⸗Gesellschaften, ohne die eine zum Nachtheile der anderen zu bevorzugen, die vom Grundgesetze ge⸗ währleistete Freiheit des Gottesdienstes sichere. Der Redner suchte dies ausführlich nachzuweisen und wiederholte zum Schlusse, daß er. auch abgesehen von den etwa noch bei einzelnen Artikeln vorzuneh⸗ menden Verbesserungen, mit ruhigem Gewissen dem Gesetze feine Stimme geben werde. Herr van Voorstacht ist ebenfalls für den Gesetzentwurf, weil derselbe nach seiner Ansicht geeignet sei, jeder Kirchengesellschaft die Religionsfreiheit, welche sie grundgesetz⸗ lich ansprechen könne, zu sichern und der leider entstandenen reli⸗ gioösen Bewegung durch Aufstellung fester Normen ein Ende zu machen. Er betrachte das einmal Geschehene als nicht mehr zu ändern, und halte daher Anschuldigungen gegen Personen oder Sachen für ganz zwecklos. Ihm genüge übrigens die Versicherung der Regierung, daß das Grundgesetz keinerlei Aenderung erleiden werde. Herr Meeussen bedauert, daß die Berathung schon heute begonnen habe, erstens, weil der einzige katholische Minister abwesend sei und also den Verhandlungen dieses offenbar gegen die katholische Kirche gerichteten Gesetzes nicht bei⸗ wohnen könne, und zweitens, weil die Unterhandlungen mit Rom noch im Gange seien und die Kammer deren Stand gar nicht
kenne, da der Minister des Auswärtigen „im Staats⸗Interesse“ sich 8 3 8 3 .“
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darüber nicht deutlich erklären wolle. Der Redner geht sodann näher auf den Gesetz⸗Entwurf ein zind sucht namentlich darzu⸗ thun, daß die Vorfälle des Jahres 1852 keineswegs einen begrün⸗ deten Anlaß zur Abfassung und Vorlegung eines solchen Gesetzes dargeboten hätten, und daß dasselbe, so wie es sei, den beabsichtig⸗ ten Zweck nicht erfüllen, wohl aber nach allen Seiten hin nach⸗ theilig wirken werde. Hr. Hen gst ist ebenfalls gegen den Gesetz⸗ entwurf, weil derselbe die Organisation der katholischen Kirche, der er nur so viel Freiheit lasse, als der Regierung beliebe, zu hindern oder doch zu erschweren bezwecke, und weil seine Genehmigung nur Unruhe, Zwietracht und Unverträglichkeit erzeugen würde. Nicht blos unter den Katholiken habe derselbe daher große Unzufrieden⸗ heit erregt. Hr. Donker spricht für den Gesetzentwurf, der dem
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einzig richtigen Grundsatze, daß die Kirche nicht über dem Staate und nicht außerhalb desselben sein, sondern sich innerhalb desselben frei bewegen müsse, völlig entspreche und, indem er der Kirche eine
richtig aufgefaßte Selbstständigkeit lasse, den konfessionellen Frieden sichern und befestigen werde. Herr der⸗ Man erklärt, daß seine Ueberzeugung jener des Herrn Donker schnurstraks entgegen stehe. Das Ergebniß seiner Untersuchung sei, daß der Gesetzentwurf den Worten, dem Geiste und den Grundsätzen, die bei Feststellung des Grundgesetzes von 1848 maßgebend gewesen, durchaus widerstreite; deshalb werde er gegen denselben stimmen. Der Redner geht so⸗ dann auf eine nähere Beleuchtung des Gesetzentwurfs ein, um seine leberzeugung als wohlbegründet zu erweisen. — In einer am 10. August in London abgehaltenen, zahlreich besuchten Versammlung von britischen Parlaments⸗Mitgliedern und Kaufleuten ist beschlossen worden, ein Comité niederzusetzen, welches die nöthigen Maßregeln treffen soll, um eine Herabsetzung des Einfuhrzolles von Wein zu Stande zu bringen. 1 — Se. Majestät der König von Dänemark hat am 12ten
August die im Sunde liegende Flotte inspizirt.
Eine Königlich dänische Resolution vom 31. Juli bestimmt, daß alle im Herzogthum Schleswig geltenden, auf gesetzlichen Bestimmungen oder allerhöchsten Resolutionen beruhenden, oder von Autoritäten angeordneten Tarife und Taxen, insoweit dieselben Sätze in Courant allein oder in Courant und Reichsbankgeld ent⸗ halten, dahin verändert werden, daß die Sätze lediglich in Reichs⸗ bankgeld angegeben werden. — Alle neuen Tarise und Taxen sind ausschließlich in Reichsbankgeld ohne Brüche zu berechnen. Am 9. August ist die schwedisch norwegische Escadre wieder Rhede von Stockholm angelangt. — In mehreren Ften des Landes haben die Reichskagswahlen begonnen.
— Nachrichten aus Buenos⸗Ayres vom 2. Juli zufolge, ist die dortige Blokade in Folge des Abfalls des Obersten Digas, eines der bedeutendsten Unterbefehlshaber von Urquiza, aufgehoben vorden. Dias hatte sich mit Urquiza veruneinigt und war mit seinem Bataillon von den Belagerern zu den Belagerten überge⸗ gangen. Urquiza, dadurch geschwächt, hatte sich genöthigt gesehen, mit den Behörden von Buenos⸗Ayres in Unterhandlung zu treten, in Folge deren die Blokade aufgehoben wurder und Urquiza sich verpflichtet, gegen die Zahlung einer Summe von 100,000 Pfbd. St. das Land zu verlassen und mit den ihm untergebenen höheren Offizieren nach England zu gehen. — Die Nachrichten aus Ranguhn reichen bis zum 20. Juni. General Godwin war dort am Tage zuvor von Prome einge⸗ troffen und hatte die Nachricht mitgebracht, daß ihm während seiner Inspectionsreise in Meaday ein Schreiben des Königs von Ava zu⸗ gekommen sei, in welchem derselbe anzeigt, daß er Befehl ertheilt habe, die Engländer nicht zu beunruhigen und sie insbesondere auch in dem ungestörten Besitze von Meaday und Tonghu zu lassen. Zugleich war der Wunsch ausgesprochen, die Schifffahrt auf dem Flusse freizugeben, da die Bewohner des Landes oberhalb Meaday bedeutenden Mangel an Lebensmitteln leiden. Aus diesem Zusatz will man, zumal da das königl. Schreiben von einem Friedensschlusse nichts enthält, die Meinung schöpfen, daß der angekündigte Waf⸗ fenstillstand nur in dem durch die Flußblokade herbeigeführten Man⸗ gel seinen Grund habe und keine Aussicht auf einen nahen Frieden darbiete. Andererseits wird behauptet, daß der König von Ava selbst zum Frieden geneigt sei und den Engländern die eroberten Provinzen lassen wolle, daß aber sein jüngerer Bruder und fast der ganze Adel des Landes gegen jede Gebietsabtretung sei. Da übri⸗ gens die Getreidepreise in Ranguhn selbst sehr hoch stehen, so würde die Freigebung der Flußschifffahrt den Bewohnern der höher gele⸗ genen Provinzen wenig nützen. 1 1 Der Nizam hat eine Gebietsstrecke, welche 52 Lakhs Rupihs einbringt, an die ostindische Compagnie temporär⸗ abgetreten, um seine Schulden zu tilgen und den Sold des Hülfskontingents zu zahlen, welches bedeutend reduzirt werden und künftig den Namen Kontingent von Heiderabad führen sorll. 8 1
Paris, Dienstag, 16. August. (Tel. Dep. d. C. B.) Beim gestrigen diplomatischen Empfang ergriff der Kaiser die Hand des englischen Gesandten Lord Cowley und dankte für die Beglückwün⸗
schung. Hierbei äußerte der Kaiser, daß es für ihn heute am an⸗
genehmsten sei, den Frieden konsolidirt zu sehen, mindestens, fügte der Kaiser hinzu, betrachte ich es so und zwar, ohne daß die Würde oder die Eigenliebe irgend einer Nation verletzt worden ist.
8 Hannover, 13. August. Die Gesetzsammlung enthält heute nach stehendes Königl. Patent vom 25. Juni 1853: Nachdem im Interesse und zur Förderung der allgemeinen Handels⸗ und Verkehrsfreiheit zwischer Hannover und anderen deutschen Staaten folgende Verträge abgeschlosser
und ratifizirt sind, als: 1) der Vertrag zwischen Hannover und Preußen vom 7. September 1851, die Vereinigung des Steuervereins mit dem
Zollverein betreffend; 2) der Vertrag zwischen Hannover und Schaumburg⸗
Lippe vom 25. September 1851, den Beitritt von Schaumburg⸗Lippe zu
dem sub I. gedachten Vertrage betreffend; 3) der Vertrag zwischen Han nover und Preußen einerseits und Oldenburg andererseits vom 1. März 1852, den Beitritt Oldenburgs zu dem sub I. gedachten Vertrage betref fend; 4) die Uebereinkunft zwischen Hannover und Oldenburg vom 1. Mär 1852, die Gemeinschaftlichkeit innerer Steuern und der beiderseitigen Ver waltung der Zölle und indirekten Steuern betreffend; 5) der Vertrag zwischen Hannover, Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen Großherzogthum Hessen, den zum thuͤringischen Zoll⸗ und Handelsverein gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der freien Stadt
Frankfurt vom 4. April 1853, die Fortdauer und Erweiterung des Zoll⸗ und Handelsvereins betreffend; 6) der Vertrag zwischen Hannover, Preu⸗ ßen, Sachsen, Kurhessen, den außer Preußen und Kurhessen bei dem thü
ringischen Zoll⸗ und Handelsvereine betheiligten Staaten, Braunschweig
und Oldenburg vom 4. April 1853: Die gleiche Besteuerung von Wein
und Tabak, so wie den gegenseitig freien Verkehr mit diesen Artikeln und die Gemeinschaftlichkeit der Uebergangs⸗-Abgaben von denselben betreffend, — auch die verfassungsmäßige Zustimmung der Stände des Königreichs zu ihrer Ausführung, soweit noͤthig, ertheilt worden ist: so bringen Wir dieselben nebst der im Artikel 12 des sub 5 erwähnten Vertra⸗ ges angezogenen Uebereinkunft wegen Besteuerung des Rüben
zuckers und dem im Art. 41 daselbst gedachten, zwischen Preußen un
Oesterreich abgeschlossenen Handels- und Zollvertrage vom 19. Februar 185. mit dem Vemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die sämmtlichen im Vorstehenden aufgeführten Verträge und Uebereinkünfte mit dem 1854 in Unserm Königreiche zur Ausführung gebracht werder ollen.
Ein zweites Patent von demselben Datum publieirt das zwischen den Zollvereinsstaaten verabredete Zollcartell vom 11. Mai 1833, mit dem Bemerken, daß Hannover unter Zustimmung der allgemeinen Stände dem⸗ selben für die Dauer des Erweiterungsvertrages vom 4. April d. J. bei⸗ getreten sei, und das Cartell mit dem 1. Januar 1854 für dieses König⸗ reich in Kraft trete.
Hannover, 13. August. Die zweite der diesjährigen hiesigen Leder⸗ messen, welche am 3ten, 4ten und 5ten d. M. abgehalten wurde, hatte eine gegen früher bedeutende Zahl von Käufern hergeführt. Leider entsprachen die am Platze angekommenen Vorräthe von 4900 Ctr. Leder und 1400 Ctr. rohe Häute — im Ganzen 6300 Ctr. — nicht entfernt der lebhaften und gesteigerten Nachfrage, weshalb schon an den ersten beiden Tagen, bis auf ca. 100 Ctr. Leder und 100 Ctr. Häute, Alles zu sehr hohen Preisen vergriffen war und nachträglich erhebliche Umsätze auf Lieferung gemacht wurden.
Braunschweig, 14. August. Der gegenwärtigen hiesigen Messe mußte man in Folge der eingetretenen Veränderungen in den Zollverhält⸗ nissen mit den allergeringsten Erwartungen entgegensehen, allein sie ist gegen diese Erwartungen sehr befriedigend ausgefallen. Die Verkäufer waren in gewöhnlicher Zahl da, allein es fehlte an genügender Waaren⸗ menge, namentlich war häufig nicht genug Vorrath von einer und dersel⸗ ben Qualität und Farbe, was am meisten in Tuchen fühlbar war, wonach zum überseeischen Export zu viel Begehr gewesen ist. Die Zahl der Ein⸗ käufer hat ebenfalls die gewöhnliche nicht überstiegen, allein sie sind auch zum Theil aus Gegenden gekommen, die sonst hier nicht vertreten sind, wie New⸗York, Philadelphia, Schweden, Norwegen. Auch Westfalen und Rheinbayern hatten sich eingefunden. — Was nun die Wollenwaaren betrifft, so ist in Tuchen viel gekauft, alles Courante in ordinairen Sachen ist rein ausverkauft, und selbst schlechte Waare ist reißend abgegangen. Rheinische Tuchwaaren von mittler Qualitaͤt sind besser als gewöhnlich gegangen; von feinen waren die Lager und auch der Umsatz unbedeutend. In wollenen Strumpfwaaren sind bedeutende Lager, insbesondere von Apelden, hier gewesen, und haben sehr viel abgesetzt. Kleiderstoffe und wollene Tücher (Merana, Reichenbach) gingen anfangs wegen der erhöh⸗ ten Preise langsam, da aber die Verkäufer fest blieben,. so wurde später bedeutend gekauft. — Baumwollenwaaren betreffend, so haben die großen Lager von Druckwaaren gute Geschaͤfte gemacht, Strumpfwaaren leidlich, rheinische Hosenzeuge besser als zu erwarten, deutsche Futterzeuge außerordentlich gut, Lager von Nessel wurden sehr vermißt. — Bon Seidenwaaren ist nichts Erfreuliches zu sagen, Stabwaaren gingen schlecht, seidene und halbseidene Tücher etwas besser. — Der Lederhandel ist bei hohen Preisen sehr lebhaft gewesen. Rheinisches und mastrichter Sohlleder ging sehr gut, Brandsohlleder, größtentheils hiesiges Fabrikat, fand außerordentlichen Absatz zu enormen Preisen. Fahlleder ist ganz geräumt, braune Kalbfelle gingen gut, schwarze je nach Qualität, weißes Schafleder ist gänzlich geräumt. Rohe Häute sind enorm bezahlt, es hat besonders an Buenos⸗Ayres⸗ Häuten gefehlt. — Englische Waaren finden hier keinen rechten Markt und keine genügende Lager, bis auf Kambrik und Orleans ist der Umsatz nicht nennenswerth. — Weiße gestickte Waaren (Plauen, Len⸗
genfeld) fanden genügenden Absatz, schlechte weniger. — Von Knopf⸗