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schlusses und zu der nach §. 11 des Gesetzes erforderlichen Ableistung des Diligenz⸗ eides Seitens der beiden Antragsteller einen Termin auf den 11. Januar 1854, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Appellationsgerichts⸗Rath Baron von Collas in dem Königlichen Schlosse hier⸗ selbst anberaumt, zu welchem 3 1) alle unbekannte Mitglieder der von Royschen Familie, ingleichen alle unbekannte männliche Mitglieder der von Heldreich⸗Belwitzschen Familie * seinem Leben und Aufenthalte nach unbekannte Königlich sächsische Unter⸗Lieute⸗ nant Adolph Heinrich Albrecht von Heldreich, welcher angeblich im Jahre 1812 in russische Kriegsgefangenschaft gerathen und seitdem verschollen ist, oder dessen männliche Des⸗ cendenz,
mit der Aufforderung, vor oder in dem Termine
sich zur Sache gehörig zu legitimiren und ihre Erklärung über den zu errichtenden Familien⸗ schluß abzugeben und unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß nach Ablauf des Ter⸗ mins die Ausgebliebenen mit ihrem Widerspruchs⸗ rechte werden präkludirt werden.
Der Entwurf zum Familienschlusse kann in
unserer Registratur eingesehen werden.
Auch steht den Interessenten frei, sich in dem Termine durch einen mit Vollmacht und Infor⸗ ton versehenen hiesigen Rechtsanwalt vertre⸗ zeu zu lassen, wozu ihnen die Justizräthe Roseno, Werner und der Rechtsanwalt Haack hierorts zur Auswahl in Vorschlag gebracht werden.
Glogau, den 7. Juni 1853.
Königlich preußisches Appellationsgericht.
[1070] Ediktal⸗Vorladung.
Das Dokument über die auf den Grundstücken Groß⸗Zünder Nr. 7 des Hyopothekenbuchs in Rubrica III. Nr. 4, und Groß⸗Zünder Nä. 20 des Hypothekenbuchs in Rubrica III. Nr. 3 ein⸗ getragenen Forderung der Geschwister Karoline Henriette Beate und Augustine Wilhelmine Amalie
Bielefeldt an mütterlichen und brüderlichen Erb⸗
theil im Betrage von 1800 Thlr. an Kapital (für eine jede der genannten Schwestern), nebst 4 Prozent an Zinsen, von welchen indessen die der Henriette Beate Bielefeldt zuständig gewese⸗ nen 1800 Thlr. nebst Zinsen bereits gelöscht sind, ist angeblich verloren gegangen.
Dieses Dokument bestand aus den Erbtheilungs⸗ Verhandlungen vom 3. August 1816 und Lösten Juli 1817, nebst dem Confirmations⸗Dekret vom 31. März 1818, den Ingrossations⸗Vermerken vom 12. Februar 1819 und den Hypotheken⸗ Recognitionsscheinen
a) bezüglich des Grundstückes Groß⸗Zünder
Nr. 7, vom 6. August 1819; b) bezüglich des Grundstückes Groß⸗Zünder Nr. 20, vom 2. Februar 1819.
Für dieselbe Forderung ist auf dem Grund⸗ stücke Groß⸗Zünder Nr. 1, in Rubrica III. Nr. 6, eine Hypothek eingetragen und darüber ein besonderes Dokument gebildet, welches nicht verloren ist.
„Später sind die Hypothekenbücher der Grund⸗ stücke Groß⸗Zünder Nr. 1 und Nr. 7 geschlossen und daraus ein pfandfrei abgeschriebenes Grund⸗ stück Groß⸗Zünder Nr. 38 des Hypothekenbuches und des Grundstücks Groß⸗Zünder Nr. 37 des Hypothekenbuches gebildet. Auf letzterem ist die Forderung der Augustine Wilhelmine Amalie Bielefeldt von 1800 Thlrn. in Rubrica III. Nr. 2 ingrossirt, ohne daß darüber ein Dokument gebildet wäre.
I Sr der gedachten For⸗ Esran Beelefeld. eichgeschworene Cornelius achdem die eingetragene Gläubigerin deren Ehemann, der Partitalla Acthur c Domarus, löschungsfähig über die gedachte Forderung quittirt haben, werden hiermit auf Antrag der Besitzer der für dieselben ver⸗ pfändeten Grundstücke (der Johann Gottlieb und Renate Karoline Klingschen Eheleute und des Hofbesiters Absalon Theodor Mir) alle Diejeni⸗ benat welche an die erwähnte Hypothek und das Fren er ausgestellte Instrument als Eigenthümer
esstonarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefsinhaber
8 8 b. vermeinen: vertaraa
aufgebo 3 vordenilicher Gerichlsdeie desprache ln dem an 1853, um 11 25 Vormitags, vor vember 81 . em Herrn
Stadt⸗ und Kreisri ö11n N e Hambrool anbe⸗
“
gedachten
raumten Termine auszuführen; widrigenfalls sie mit diesen Ansprüchen an diese Hypothek oder das darüber ausgestellte Dokument unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens wer⸗ den präkludirt werden und die Hypothek nach vorgängiger Mortifications⸗Erklärung des Do⸗ kuments gelöscht werden wird. Danzig, den 20. Juli 1853. Koönigliches Stadt⸗ und Kreisgericht, 8 I. Abtheilung.
11““ Die verehelichte Laaß, Bertha geb. Schmidt, früher hier, jetzt zu Drossen wohnhaft, hat gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Julius Laaß, welcher angeblich vor drei Jahren nach Amerika ausgewandert und seinem gegenwärtigen Aufent⸗ halte nach unbekannt ist, wegen Ehetrennung auf Grund selbstverschuldeten Unvermögens zu ihrer Unterhaltung geklagt und beantragt: das zwischen ihr und dem Verklagten bestehende Band der Ehe zu trennen, den Verklagten für den allein schul⸗ digen Theil und für verbunden zu erachten, den vierten Theil seines etwaigen Vermögens, oder, nach Wahl der Klägerin, dieser für ihre Lebens⸗ zeit standesmäßigen Unterhalt zu gewähren. Zur Beantwortung der Klage ist ein Termin d.gi I Moyhenbherb Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisrichter Tirpitz an Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1 hierselbst, angesetzt, zu wel⸗ chem der Julius Laaß mit der Warnung vorge⸗ laden wird, daß, falls die Klage, welche in un⸗ serem Büreau V. eingesehen, auf Verlangen auch abschriftlich mitgetheilt werden kann, bis zum Termine in schriftlicher legalisirter Form unter genauer Bezeichnung des jetzigen Aufenthaltsortes des Verklagten nicht beantwortet wird, der Ver⸗ klagte auch im Termine selbst weder in Person, noch durch einen mit gehöriger Vollmacht ver⸗ sehenen Rechts⸗Anwalt, wozu ihm die Rechts⸗ Anwalte, Justizrath Hannemann, Vogel, Chri⸗ stiani und Koffka in Vorschlag gebracht werden, erscheinen und die Klage beantworten sollte, die in der Klage angeführten Thatsachen in contu- maciam als zugestanden und das weitere Recht⸗ liche erkannt werden wird. Frankfurt a. d. O., den 15. April 1853. Königliches Kreisgericht, Abtheilung I.
[824] Ediktal⸗Citation.
Ueber den Nachlaß des am 28. April 1849 verstorbenen Kaufmanns Karl Friedrich Thiel⸗ heim von hier ist der erbschaftliche Liquidations⸗ Prozeß eröffnet und zur Anmeldung und Nach⸗ weisung der Forderungen unbekannter Gläubiger ein Termin auf den
3. Oktober cr. Vormittags 10 Uhr, im Gerichts⸗Gebäude, Zimmer Nr. 3, vor dem Deputirten Herrn Kreisgerichts⸗Rath Mayer an⸗ beraumt, zu welchem die unbekannten Gläubiger unter der Warnung vorgeladen werden, daß die Ausbleibenden aller ihrer etwaigen Vorrechte für verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden sollen.
Marienwerder, den 27. Mai 1853.
Ksönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
In dem sen Joseph von Sokolnicki gehörigen Gutes Wziachow nebst Malgow, krotoszyner Kreises, standen sub rubrica III. No. 2 für Adam von Morawski 15,000 Thlr. nebst Zinsen als Anlehn, aus dem über das Gut Jarogniewice am 4. Juli 1821 und 5. Juli 1822 unter Verpfändung der Güter Wziachow und Jarogniewice abgeschlosse⸗ nen Pachtvertrage ex decreto vom 28. Septem⸗ ber 1827 ohne Ertheilung eines Dokuments ein⸗ getragen. In Folge nothwendiger Subhastation ist bei der Kaufgeldervertheilung auf diese Post ein Perzipiendum an Kapital und Zinsen von 18,750 Thlr. gefallen, deren seitens des Kura⸗ tors des Adam von Morawskischen Nachlasses an Kapital und Zinsenrückstand der Betrag von 8330 Thlr. 3 Sgr. 1 Pf. in Anspruch genom⸗ men, und der Rest mit 10,419 Thlr. 25 Sgr. 11 Pf. in eine Spezialmasse:
9 „Adam von Morawskische Nachlaßmasse und
postlocirte Gläubi 1t se u III. No. 2. e Wriachow rubrica
transferirt, weil sich Niemand mit Ansprüchen
1111“4“*“ 8. Hypothekenbuche des früher dem Gra⸗
gemeldet, und die Tilgung der ganzen Post be⸗ hauptet wurde.
Auf den Antrag des bestellten Kurators ist das Aufgebot dieser Spezialmasse beschlossen und ein Termin auf
den 23. November c., früh 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Nath Mitschke im
hiesigen Gerichtslokale angesetzt worden, zu wel⸗
chem alle unbekannten Personen, welche als Eigen⸗ thümer, Erben, Cessionarien, Pfandinhaber oder sonst berechtigte Ansprüche an diese Spezialmasse zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung unter Androhung der Präklusion vorgeladen werden.
Der Graf Joseph von Sokolnicki, dessen Auf⸗ enthaltsort unbekannt ist, wird hierzu öffentlich vorgeladen. S
Krotoszyn, den 28. Februar 1853.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1116] Bekanntmachung.
Im Auftrage Königlicher Regierung zu Frank⸗ furt a. /O. wird das unterzeichnete Haupt⸗Amt, und zwar in dessen Amtsgelasse,
am 22. August d. J., Vormittags 4D Uhrn
die Chausseegeld⸗Erhebung bei Boblitz zwischen Lübbenau und Vetschau, und sodann am selbigen Tage, Nachmittags 2 Uhr, die Chausseegeld⸗Erhebung Ragow ohn⸗ weit Lübben, beide auf der Berlin-Kottbuser Straße belegen, an den Meistbietenden, mit Vor⸗ behalt des höheren Zuschlags, vom 1. Oktober d. J. zur Pacht ausstellen.
Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vorher mindestens 100 Thaler baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei dem unterzeichneten Haupt⸗Steueramte zur Sicher⸗ heit niedergelegt haben, werden zum Bieten zu⸗ gelassen.
2
Die Pachtbedingungen sind bei uns während
der Dienststunden einzusehen. Lübben, den 5. August 1853. 8 Königl. Haupt⸗Steueramt.
[1152] Holzverkauf.
Montag, den 29. August cr., Vormittags von 10 Uhr ab, sollen im Rathhause zu Crossen g. d. O. aus der Königlichen Oberförsterei Crossen, Revier⸗Abtheilung Güntersberg:
Jagen 7: 46 Klftr. Eichen⸗Scheit, Ablage Helle: 133 „ EE““ “ 14 ½ ⸗ do. Ast (gespalten), 2 ½ ⸗ Elsen⸗Scheit, 1 ⸗ do. Aft I. (gespalten Jagen 11, 12: 2 Sütück We:ef. he geshalt 2 bei freier Konkurrenz unter den gewöhnlichen Be⸗ dingungen öffentlich an den Meistbictenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.
Forsth. Güntersberg, den 14. August 1853.
8
Königliche Forst⸗Verwaltung.
88 *
97 18
[1030] 8 Zwischen dem Magistrate zu Landsberg a. d. W. und dem Dominium und der Gemeine zu Mar⸗ witz, Landsbergschen Kreises, ist der Rezeß wegen Ablösung des an erstern zu zahlenden Wiesenzinses und Wiesenhafers geschlossen, und werden hiermit alle Diejenigen, welche etwa dabei noch betheiligt und bisher nicht zugezogen sind, hiermit aufgefordert, sich binnen 6 Wochen und spätestens in dem am 12. September cr., Vormittags 12 Uhr, vor dem Kreisgerichtsrath Meyer im Königl. Kreisgerichtsgebände im zwei⸗ ten Stockwerke Nr. 5 anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls sie die Ablösung gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Einwen⸗ dungen dagegen weiter werden gehört werden. Landsberg a. d. W., den 20. Juli 1853.
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische [1120] Eisenbahn. Es sollen zum Bau von Coaksöfen für die Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn 30,000 Stück Chamottsteine, 700 Kub. Fuß Chamoltmehl und 350 Kub. Fuß Chamottthon möglichst bald nach unserm Bahnhofe in Berlin oder Breslau geliefert werden. 1 Hierauf Reflectirende werden aufgefordert, ihre Offerten mit Angabe des Preises, des Lieferungs⸗ ortes und des Endtermins der Lieferung unter Beifügung von Probesteinen bis zum 30sten d. Mts. frankirt an uns einzureichen. Berlin, den 3. August 1853. 8 Königliche Direction der Niederschlesich-Mäͤrlischen Eisenbahn.
11“
xg2 2* [837212 Ediktal⸗Ladung. 8
In dem vor dem unterzeichneten Königlichen Kreisamte anhängigen Kreditwesen der drei Ge⸗ brüder Freiherrn von Odeleben auf Riesa, Klein⸗ waltersdorf, Merzdorf und Naundorf haben die in dem am 3. September 1824 vor dem König⸗ lichen Appellationsgerichte abgehaltenen Vorbe⸗ scheide anwesenden Gläubiger unter anderm sich dahin geeinigt, daß die noch außenstehenden For⸗ derungen lediglich den chirographarischen Gläu⸗ bigern zu Gute gehen sollen, und diese Gläubi⸗ ger, welche nur nach Prozenten zur Perception haben gelangen können, sind in einem, am 21. August 1824 publizirten, rechtskräftigen Ap⸗ eda ö ⸗Erkenntnisse in folgende Klas⸗ sen, als:
1) in Gläubiger, denen alle drei Gemein⸗
schuldner verbindlich geworden sind, 2) in Gläubiger, denen nur zwei Gemeinschuld⸗ ner in solidum verbindlich geworden sind,
in Gläubiger, deren Forderungen nach gleichen Drittheilen in allen drei Kreditwesen locirt worden, in Gläubiger, deren Forderungen nach gleichen Hälften in zwei Kreditwesen locirt worden,
in Gläubiger, die nur an einem der drei Gemeinschuldner und an dessen Kreditwesen Anspruch haben,
abgetheilt und es sind denselben in dem abgefaß⸗ ten, anerkannten und rücksichtlich für anerkannt geachteten Vertheilungsplane theils aus der li⸗ quiden Masse, theils aus den damals noch außen⸗ gestandenen Masseforderungen Prozentsätze ange⸗ wiesen worden.
Nach theilweisem Eingange dieser letztgedach⸗ ten Forderungen haben die Gläubiger, welche sich gemeldet, die ihnen angewiesenen Perceptions⸗ summen ausgezahlt erhalten.
Ein Theil dieser Gläubiger hat sich zur Zeit nicht gemeldet, und es befinden sich deren Per⸗ ceptionssummen noch in gerichtlicher Verwahrung, da deren dermaliger Aufenthaltsort nicht zu er⸗ mitteln gewesen ist.
Von den eingegangenen, als unsicher ange⸗ nommenen Forderungen und den durch zinsbare Anlegung dieser Gelder gewonnenen Zinsen hat sich wiederum eine Masse gebildet, welche ander⸗ weit zu vertheilen ist. Auch ist mit dem König⸗ lichen Staatsfiskus wegen der von einem vor⸗ maligen Kreisbeamten in diesem Kreditwesen zu gewährenden Depositaldefekte ein Vergleich abge⸗ schlossen worden, nach welchem von dem Staats⸗ fiskus ein Abfindungsquantum von 4000 Thlr. Conv.⸗M. oder 4111 Thlr. 3 Gr. 4 Pf. im 14⸗Thalerfuß gewährt werden soll, unter der Bedingung, daß gegen Empfangnahme dieser Summe von der Gläubigerschaft und dem Gü⸗ tervertreter auf alle weitern, an den Staatsfiskus zu erhebenden Vertretungs⸗ und Entschädigungs⸗ Ansprüche, unter Entsagung der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Ver⸗ zicht geleistet werde. h11“
Es haben hiernach
1) diejenigen Briefgläubiger, welche die ihnen
in dem früheren Distributionsplane von der liquiden Masse und den unsichern Massefor⸗ derungen bereits augewiesenen Perceptions⸗ summen noch nicht erhoben haben, solche gegen Quittung in Empfang zu nehmen,
haben sämmtliche chirographarische Gläubi⸗ ger über den mit dem Staatsfiskus abge⸗ schlossenen Vergleich sich zu erklären und
über die Grundsätze der künftigen Verthei⸗ lung der vorhandenen Masse, da eine Ver⸗ theilung des unter 3 gedachten Vergleichs⸗ quantums unter die verschiedenen Klassen der chirographarischen Gläubiger als un⸗ thunlich sich darstellt, sich zu einigen.
Da nun ein größerer Theil der Gläubig muthmaßlich mit Tode abgegangen ist und deren Erben und Aufenthaltsort hier nicht bekannt sind, so hat man eine Ediktal⸗Ladung in Ge⸗ mäßheit des Mandats vom 13. November 1779 zu erlassen beschlossen.
Es werden daher die in dem nachstehenden Verzeichnisse genannten, chirographarischen Gläu⸗ biger der Gebrüder Freiherrn von Odeleben, deren Erben und Cessionarien, welche noöch An⸗
1365
sprüche an die vorhandene Masse zu machen haben, hierdurch geladen, bevorstehenden 2. November 1853,
Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Kreisamtsstelle entweder in Person oder durch gehörig gerecht⸗ fertigte und instruirte Bevollmächtigte zu er⸗ scheinen, insoweit nöthig, durch gerichtliche Erb⸗Legitimations⸗Zeugnisse sich zu legitimiren, rücksichtlich die für sie bereits ausgeworfenen, noch unerhobenen Perceptions⸗Summen, gegen Quittung in Empfang zu nehmen, über den oben unter 2 gedachten Vergleich sich zu er⸗ klären, und über die Grundsätze der künftigen Massevertheilung sich zu einigen, unter der Verwarnung, daß die Außenbleibenden oder diejenigen, welche zwar erscheinen, jedoch sich nicht oder nicht bestimmt erklären, in die von der Mehrzahl gefaßten Beschlüsse für einwilli⸗ gend und der Rechtswohlthat der Wiederein⸗ setzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden. Zugleich ist zur Pu⸗
blication des darüber abzufassenden Erkennt⸗
nisses der 2 19. November 1853
zur Bekanntmachung der anderweit zu entwer⸗
fenden Massevertheilung der
30. Dezember 1853, und zur Auszahlung der Masse der
21. Januar 1854
anberaumt worden, und werden die in der An⸗ fuge genannten Gläubiger, deren Erben und Cessionarien zugleich geladen, an den gedachten Tagen ebenfalls an Kreisamtsstelle zu erscheinen, der Bekanntmachung dieses Erkenntnisses und Abschiedes, so wie der Auszahlung der ihnen anzuweisenden Perceptions⸗Summen sich zu ge⸗ wärtigen, unter der Verwarnung, daß das Er⸗ kenntniß für publizirt, die Masse⸗Vertheilung für anerkannt und für diejenigen Gläubiger, welche in den anberaumten Auszahlungs⸗Terminen nicht erscheinen, besondere Deposita werden angelegt werden. .“ *
Kreisamt Meißen, am 27. Mai 1853.
Vtiisch der chirographarischen Gläubiger, welche an die Konkursmasse der drei Gebrüder Freiherrn von Odeleben noch Ansprüche zu machen haben.
und deren früherer
Wohnort.
Namen der Gläubiger
Nummer.
Fräul. Natalie Antoinette und Dresden. Louise Charlotte, Schwestern von Hendrich,
Karl Wilhelm Ferdinand von Wutzen. Funk, General⸗Lieutenant,
die von dem General⸗Major Dresden. Christian Wilhelm Freiherrn von Ende, hinterlassene Erben,
Frau Karpline Charlotte Erd⸗ Dresden. muthe Sophie von Wagner, geb. von Uichtritz,
M. Johann Gottfried Pfitzers Laas. Erben,
Frau Marien Elisabeth verehel. Gröbga. gewes. Rittmeister Rüssing, verw. gewes. von Wacker, hinterlassene Erben,
Frau Johanne Christiane So⸗ phie, verehel. Schumann, geb.
Frau Generalin Louise Doro⸗ thee, verw. von Dallwig, geb. Freiin von Nimptsch,
Rittmeister Gottgieb Friede Dresden. Schiefer,
Dr. Gottlob Siegmund Don⸗ Meißen. ners hinterlassene Erben,
Major Rudolph Traugott von Thielaus, auf Promnitz, hin⸗ terlassene Erben,
Gottlob Heinrich von Minkwitz, Geh. Rath und Oberhofmei⸗ ster zu Dresden, hinterlassene Erben,
Fortl.
Nummer.
Namen der Gläubiger
und deren früherer Wohnort.
mann, Oberstlieutenant,
Erdmuthe Louise Wilhelmine geschied. Melzerin, geb. von Jagemann,
Anton Ludwig Brenigs, Bür⸗ germeisters zu Meißen, hin⸗ terlassene Erben,
Johanne Erdmuthe verw. Bern⸗ hardi, geb. Brohm,
Friedrich Wilhelm Gelbke's
Erben,
Adv. Gottlob Leberecht Jahr,
Johann Christian Schmidts
Erben,
Hauptmann Friedrich Ludwig
von Vieths, zu Meißen, hin⸗
terlassene Erben,
Henriette Karoline Adolphine
verw. Major von Leonhardi,
geb. von Trotta,
Kammer⸗Kommissions⸗Rath
Wilhelm Ludwig Schade,
Major Karl Gotthelf von Hel⸗
bigs Erben,
Frau Karoline Louise verw.
Major von Schönberg,
Fräul. Karoline Friederike von
Schönberg,
Frau Friederike Dorothee Wil⸗
helmine von Knoch, geb. von
Globig,
Frau Oberstlieutenant Auguste
Sophie verw. Vitzthum von
Eckstädt, geb. von Globig,
August Heinrich Damm von
Franz Moritz Poppo von dart. Dresden.
Dresden.
Grimma.
Lübben.
Johann Christian Merbt, Johanne Christiane verehel. Wolf, geb. Schindler,
Karl Friedrich Ernst v. Ger⸗ stenberg, Oberst zu Dresden, Gottlieb Traugott Alte, Elbfährenpachter Johann Christoph Richter,
Johann Christian Mammitz⸗ schens Erben,
Julius Moritz Herrmann, Johann Gottlob Prescher, Johann Gottfried Streubels zu Naundorf Kreditwesen,
Karl Gottfried Kanitzkos Kre⸗ ditwesen,
Johann Traugott Risse zu Rochzahn,
Eve Rosine verw. Risse zu
Freiberg.
4
Mertitz.
Christiane Auguste verw. Ber⸗ ger, geb. Mathenius, Johann Gottlieb Ilgner, Johann Gotthelf Hempels hinterlassene Erben,
Johann Gottlieb Schwarzes Erben,
Moritz Gottlob von Krachts Erben,
Juliane Concordie verw. Peschel, geb. Thiele,
Johann Karl Freieslebens Erben, Berghauptmann, August Friedrich Braun, Henrietten Katharinen Elisabeth Mahlerin zu Artern hinter⸗ lassene Erben,
Karl Ferdinand und Eleonore Karoline, Geschwister Loch⸗ mann,
Karl Gottlob Löbe, Land⸗ richter,
Johann Gottlieb Straßbur⸗ gers Erben,
Johann Gottlieb Rindrich,
Bautzen.
Wittenberg. Scassa.
Riesa. Tzscherne⸗ witz. Freiberg.
Freiberg.
Kleinwal⸗ tersdorf Seerhausen.