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11A1A“ 36 1““ — Se. Königliche Hoheit der Regent von Baden ist am 21. August zu einem längeren Aufenthalt nach Schloß Kirchberg
am Bodensee abgereist. — — Die egenrnt, Staatsrechnung von 1851 zeigt ein Ein⸗ nehmen von 4,072,209 Fr. und ein Ausgeben von 1,8 1795 vr⸗ so daß ein Defizit von 282,305 Fr. bleibt. Da 100 8 8 ““ Reubauten in Folge der Wasserbeschädigungen ausgege 8 .““ so reduzirt sich das ordentliche Defizit auf 182,505 Sr. In 88 get 1“ A geringer, diejenige des Ausgebens war die Summe des Einnehmens geringet, biejckiss dagegen höher angegeben; die Ersparniß auf den bewilligten Kre⸗ 8 beträgt 194,965 Fr. Das reine Staatsvermogen belief sich . “ 8 119 16553 br Ende des Jahres 1852 auf 18.152 40 Fr. — Nach der „Independance belge richtete bei der feierlichen UHebergabe Ihrer Königlichen Hoheit der Erzherzogin Marie zu vers Graf O'Sullivan de Graß, Kommissar Sr. Majestät Konigs Leopold, folgende Worte an Höchstdieselbe. . e Namen des Königs der Belgier, meines erlauchten Souverains, trete ich vor Ihre Kaiserliche Hoheit die Erzherzogin Maria Henrica von Oesterrrich, welche am 10ten d. M. im Schlosse zu Schönbrunn mit Sr. Königlichen Hoheit dem Herzog von Brabant verbunden wurde. Se. Majestaät hat mich ermächtigt, Ihm und dem Herzoge von Brabant, Ihrem erlauchten Gemahl, die Erzherzogin Maria Henrieca zuzufuͤhren. Zur Erfüllung einer so ehrenvollen Missten habe ich mich nach Verviers begeben, begleitet von den Personen, welche den Hof der Herzogin von Brabant zu bilden bestimmt sind, und in diesem Saale, der in gehöriger Form als neutraler Boden anerkannt worden, bin ich bereit, kraft meiner Vollmachten, welche verlesen werden, den Empfangs⸗Akt zu unterzeichnen, der nach der vorgeschriebenen Form vorbereitet ist. Ich habe daher nur von Seiten des hohen Commissars Sr. K. K. apostolischen Majestät die feierliche Uebergabe der erlauchten Erzherzogin zu gewärtigen, welche als eine geliebte Tochter von dem Könige, meinem erlauchten Souverain, als eine zärtliche Gemahlin von dem Kronprinzen der Belgier aufgenommen, und die bald durch die Zurufe eines ganzen Volkes begrüßt werden wird, dessen Nationalität sie angenommen hat. ““ Der kaiserlich österreichische Bevollmächtigte, Fürst Schwarzen⸗ berg, hielt hierauf folgende Ansprache: .“ „Durch den Art. 2 des zu Wien am 8. August 1853 festgestellten und von den respectiven Bevollmaͤchtigten Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich einerseits und Sr Majestät des Königs der Belgier und des Kronprinzen, Herzogs von Brabant andererseits unterzeichneten Ehever⸗ trages ist bestimmt worden, daß nach der Trauungs⸗Ceremonie, welche zu Schönbrunn am 10. August durch Procuration gefeiert wurde, die Kaiser⸗ liche Prinzessin Maria Henrica Anna, Erzherzogin von Oesterreich, gegen⸗ wärtig Herzogin von Brabant, mit einem ihrem hohen Range gebuühren⸗ den Gefolge die Reise antrete, um zu Verviers ö zur Empfangnahme gehörig autorifirten bevollmächtigten Commissar 8 Majestät des Koöͤnigs der Belgier übergeben zu werden. Da nun Se. Majestaͤt der Kaiser von Oesterreich, mein erhabener Herr, mir wohlwollend den ehrenvollen Auf⸗ trag zu ertheilen geruht hat, diese Uebergabe in seinem Namen zu voll⸗ ziehen, und da zu diesem Zwecke Ihre Kaiserliche 16 die Erzherzogin Maria Heurica Anna, Herzogin von Brabant, zu Vervters eingetroffen ist, so lade ich den bevollmächtigten Kommissar Sr. Majestät des Königs der Belgier ein, sich für die Vollführung des feierlichen Aktes zu legitimiren, so wie auch von meiner Seite der speziell von Sr. Majestaäͤt dem Kaiser ir mit lauter Stimme sowohl die Vollmachten, womit ich
ernannte Secretai timm. 1 1 1 mich versehen finde, als das Kaiserliche Mandat verlesen wird, womit er selbst versehen ist, um bei dem Akte der Uebergabe mitzuwirken.“
Nachdem sodann die beiderseitigen Kommissare den Empfangs⸗
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Akt und den Uebergabe⸗Akt ausgewechselt, behändigte Fürst Schwar⸗ zenberg im Namen des Kaisers dem General⸗Lieutenant Baron Chazal den Großcordon und den Stern des Leopold⸗Ordens, Herrn Materne das Commandeur⸗Kreuz desselben Ordens, dem Grafen Lannoy das Großkreuz und dem Baron Goethals, so wie zweien Oberst⸗Lieutenants das Commandeur⸗Kreuz des Ordens der eiser⸗ nen Krone. Beim Frühstück trug der Herzog von Brabant den ihm durch Hrn. v. Humelauer im Auftrage des Kaisers von Oesterreich zugestellten Orden des goldenen Vließes. — In Folge der schon mit ihrer Reise verknüpften Ermüdung und Aufregung befand sich Ihre Kaiserliche Hoheit die Herzogin von Brabant am 20. August Abends unpäßlich. Da am 20sten Morgens diese Un⸗ päßlichkeit noch nicht vorüber war, so verfügte der König den Auf⸗ schub der auf 1 Uhr festgesetzten Civiltrauung. Schon Nachmittags desselben Tages jedoch fand sich die Herzogin völlig hergestellt; die Ceremonie wird daher am 22. August um 10 ¾ Uhr im Palaste vor
sich gehen und eine Stunde später die kirchliche Trauung erfolgen. — In der Sitzung der zweiten niederländischen Kammer vom 20. August wurde, nach der schon mitgetheilten Erklärung des Ministers Donker Curtius, die Berathung des kirchlichen Ge⸗ setzentwurfs fortgesetzt. Hr. Streus, bekanntlich Mitglied des vorigen Ministeriums, hebt die hohe Wichtigkeit der jetzigen Streitfrage hervor und beklagt, daß Niederland in allem anderen Betrachte so weit in der Freiheit vorgeschritten, in Bezug auf kirch⸗ liche Freiheit noch sehr zurück sei, was leider sogar die jetzige Bera⸗ sotng schon zur Genüge bewiesen habe. Was den Gesetzentwurf Grundgesese 5 sios ver entschieden in Abrede, daß derselbe mit dem Mräterce nflang. zu bringen seiz die für das Gegentheil önnen terr angeführten Gründe hätten ihn nicht überzeugen mnen. Die Minister hätten nicht bewiesen, daß es mit der vom brundgesetze gewährleisteten Freihei es Bek isses religiöser ) i Freiheit des Bekenntnisses religiöser
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EIE1111114*4*“ Meinungen verträglich sei, wenn man zur Regelung der Kirchen Gesellschaften zu vorbeugenden Maßregeln und verhindernden Be stimmungen schreite. Wenn in dieser Beziehung die vollziehend Gewalt sich einmenge, so sei alle Freiheit unmöglich. Die Staats⸗
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gewalt dürfe sich in rein kirchliche Sachen nicht einmischen; sonst entständen Streitigkeiten ohne Ende. Der Justiz⸗Minister habe den
Nutzen der beantragten vorbeugenden Maßregeln darzuthun gesucht; er
aber halte mehrere verselben für hier zu Lande ganz unausführbar. Der
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Redner beleuchtet nun das Verfahren des “ Rom gegen⸗- ücklichen Wi 28 chritte desselben auf den ausbrücklichen Willen des Königs und mit dessen Zustimmung ge⸗ schehen seien. Zum Schlusse stellt er die Befürchtung ultramonta- ner Eingriffe als ganz unbegründet dar und erklärt, daß er in der vollen Ueberzeugung, die Annahme des Gesetzes werde Unruhe und
über, indem er zugleich behauptet, daß alle
Zwietracht im Innern und Minderachtung, wo nicht Verachtung im 8 41 „ gn 8 * 888 4 2 8 ¹ Auslande zur Folge haben, gegen dasselbe stimmen werde, um die
Ehre und Ruhe seines Landes zu wahren. Nach Hrn. Sloet tot
Oldhuis, der eine eben so ausführliche als energische Rede gegen den Gesetzentwurf hält, den er unter Darlegung seiner Beweis⸗ gründe ein revolutionaires Gesetz und eine Mystification sowohl des Fürsten als des Volkes nennt, und Hrn. Schimmelpenninckv. d. Oye, der, als Vertheidiger des Gesetzentwurfs auftretend, von dem
vorigen Ministerium behauptet, daß es hintergangen und von dem römischen Hofe irregeleitet worden sei, nimmt Herr Thor 1I bekanntlich das bedeutendste Mitglied des vorigen Kabinets, das
Wort. Er beginnt mit der Bemerkung, man habe ihn mehrmals
einen Regierungsmann genannt; dies halte er für einen großen
Lobspruch; denn er habe stets eine kräftige Regierung gewollt, und er werde jetzt so wenig wie früher den Bedingungen einer kräfti⸗
gen Regierung zu nahe treten. Er gedenke, den vorliegenden Ge⸗ setzentwurf in dreierlei Beziehung zu betrachten: 1) in Bezug auf
die Gründe, die ihn veranlaßt hätten, auf den Zweck, welchen man dadurch zu erreichen strebe und auf die davon zu erwartende Wir⸗ lung; 2) in seiner Beziehung zu den mit Rom geführten Unter⸗ handlungen; 3) in seinem Verhältniß zu dem sechsten Haupt⸗ stück des Grundgesetzes. Der Gründe, welche das Gesetz veranlaßten, findet er dreierlei. Erstens wollte man die unter dem Eindrucke der päpstlichen Allocution entstandene Besorgniß der Protestanten beschwichtigen, welche den Papst
schon im Begriffe sahen, unser Land ins sechszehnte Jahr⸗ hundert zurückzuwerfen, und ihre Rechte und Freiheiten für gefähr⸗ det hielten. Dieser gespenstartige Wahn habe allerdings viele Gemüther ergriffen; die Frage sei aber blos, ob ein solches Gespenst die Vorlegung eines Gesetzes, wie das vorliegende, rechtfertige. Es gebe auf dem Staatsgebiete kein herabwürdigenderes Schauspiel, als wenn eine Regierung sich zur dienstwilligen Sklavin eines Volkswahnes des Tages erniedrige. Die April⸗Bewegung habe bewiesen, wie wenig man von Rom zu fürchten habe, wie stark man gegen die vermeinten Gefahren gewaffnet sei. Selbst angenommen aber, daß jener Wahn begründet sei, so frage er, ob man denn jetzt mehr Ursache zur Besorgniß habe, als früher. Die katholische Installation habe doch längst bestanden, und er frage, ob die Macht des Papstes größer sei mit oder ohne Bis⸗ thümer. Das Letztere lehre die Geschichte. Gerade früher sei Nie— verland dem sogenannten ultramontanen Einflusse Preis gegeben gewesen; jetzt aber sei an die Stelle fortwährender italienischer Oberleitung eine niederländische Kirchen⸗Verwaltung mit canonischer Selbstständigkeit getreten. Aber die päpstliche Allocution? Um ihren Eindruck zu verwischen, hätte man, statt dieses Gesetz vorzu⸗ legen, lieber das aufgehobene Placet einführen sollen. Ein zweiter Grund, der zur Abfassung dieses Gesetzes Anlaß gegeben, sei die angebliche Nothwendigkeit gewesen, die Handhabung von Ruhe und Ordnung für die Zukunft zu sichern; er behaupte aber, daß nichts zu der Befürchtung berechtige, als ob die jetzige Einrichtung der katholischen Kirche in Niederland irgend⸗ wie zu Störungen der Ruhe und Eintracht führen könne. Ge⸗ meinde⸗Versammlungen und Erlasse zu rein kirchlichen Zwecken seien kein Eingriff in das Recht des Staates oder der anderen Konfessio⸗ nen. Gegen solche erlaubte, unschuldige Handlungen suche die Re⸗ gierung in diesem Gesetze eine Waffe; sie möge lieber ihre Strenge gegen jene kehren, die solche in der kirchlichen Freiheit begründete Handlungen hindern wollten. Ihren dritten Grund für das neue Gesetz finde die Regierung im Gesetze vom Germinal, das jedoch in der ihm hier von ihr beigelegten Tragweite gar nicht mehr als gültig zu betrachten, und auch schon wiederholt seit 1815 bei Rege⸗ lung kirchlicher Verhältnisse ganz außer Beachtung geblieben sei. Der Redner geht nun zur Betrachtung des Gesetzes über, insoweit
die mit Rom gepflogenen Unterhandlungen in Betracht kommen. Er sucht das vom vorigen Kabinet, der Einsetzung der bischöflichen Hie⸗ rarchie gegenüber, befolgte Verfahren zu rechtfertigen und dasselbe als das unter den obwaltenden Umständen ungefährlichste und zweckmäßigste darzustellen. Zuletzt schreitet der Redner zur Ver⸗ gleichung des Gesetzes mit dem Grundgesetze und sucht aus dem Wortlaute, wie aus vem Geiste des letzteren darzuthun, daß dadurch
die Vorlegung des ersteren keineswegs zu rechtfertigen sei, indem
darin nicht eines besonderen,
und könne. das nur
überdies ein Parteigesetz tung,
lichem Hader bewahren könne, und da liche Bewegungen einmengen dürfe,
abweisen müsse. horbech 8. 1 stündige Pause und durch die Beschlußfassung, daß eine Abend⸗ Sitzung stattfinden solle, unterbrochen wurde, veranlaßte den Mi⸗
läuterungen und Sitzung gesf
11X1XAXA*X*“ n nirgendwo auf die etwa vorzunehmende Erlassung
eines Ausnahme⸗Gesetzes bezüglich der Kirchen⸗ hingedeutet werde, sondern indem dasselbe auch Artikel Bestimmungen enthalte, wodurch
nur
esellschaften ges mehreren seiner
8 2 . 3 84 „„ „ (SIt non⸗ z voroado! das Verhältniß der Kirche zum Staate genügend geregelt
letzterer vor Eingriffen der ersteren gesichert werden Jedenfalls aber sei ein Gesetz, wie das vorliegende, einzelne Punkte regle, das keine allgemeine poli⸗ tische Richtschnur verfolge und nur aus Stückwerk bestehe, ein Griff ins Blinde und darum durchaus unannehmbar. Es sei
, ein Zugeständniß an die kirchliche Spal⸗ welches er, der überzeugt sei, daß die Regierung nur durch nung der kirchlichen Freiheit vor Sektirergeist und kirch⸗ 8 sie sich nimmer in kirch⸗ im Interesse seines Vaterlandes Die Rede Thorbecke's, welche durch eine viertel⸗
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Beschir'
nister des Auswärtigen und mehrere andere frühere Redner zu Er⸗ Rechtfertigungen ihrer Behauptungen, worauf die chlossen wurde. Die Abendsitzung eröffnete Herr van Nispen mit einer Ver⸗ theidigung seiner früheren Rede. Ihm folgten drei Redner, die, hne etwas Neues vorzubringen, sich für den Gesetzentwurf aus⸗
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sprachen, dessen allgemeine Berathung hierauf geschlossen wird. Herr Blaupot van Cate beantragt die Vertagung der weiteren Be⸗
rathung bis zur Zurückkunft des Ministers Lightenvelt, nimmt aber, da der Justiz⸗Minister sich dagegen erklärt, seinen Antrag zurück. Die Berathung der einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs wird auf den 22. August festgesetzt
Dre n, Mittwoch, 24. August, Vormittags. (Tel. Dep. d. C. B.) Der König ist heute Morgen 9 ½ Uhr von seiner Reis aus Italien zurückgekehrt.
Wien, Mittwoch, 24. August. (Tel. Dep. d. C. B.) Mehrere die Verwaltung Italiens betreffende wichtige Maßregeln werden verkündigt. Der Belagerungszustand wird eingeschränkt und ein Uebergangszustand bis zur Aufhebung des ersteren verfügt. Das General⸗Gouvernement, an dessen Spitze Feldmarschall Radetzky gestellt bleibt, wird in eine Civil⸗ und Militair⸗Abtheilung zerfallen, an der Spitze der ersteren wird Graf Rechberg, der zweiten Feld⸗ marschall⸗Lieutenant Nobili gestellt.
Wien, Mittwoch, 24. August, Vormittags. (Tel. Dep. d.
.B.) Der in Triest eingetroffene Dampfer brachte Nachrichten aus Konstantinspel vom 15. August. Nach denselben hat der öster⸗ reichische Internuntius von Bruck dem Sultan ein Schreiben des Kaisers von Oesterreich überreicht, in welchem die Annahmr der von Wien aus gemachten Vorschläge auf's freundschaftlichste ange⸗ rathen wird. Die Gesandten der Großmächte suchten die Pforte dafür günstig zu stimmen, doch ist über die Annahme noch nichts bekannt geworden. — Das „Journal de Constantinople“ brachte einen sehr friedlichen Arfikel. v
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachr ichten.
Danzig, 20. August. Getreide. Wenngleich die englischen Be⸗ richte für Weizen bis Mittwoch flau lauteten, entwickelte sich dennoch schon Anfangs dieser Woche für diese Getreidesorte, in Folge Hiod Linl⸗ getroffener belgischer und französischer Aufträge, lebhafte Kauflust, weshalb am 17ten ca. 15 Fl. pr. Last höhere Preise bewilligt werden. mußten; als am Donnerstag bekannt wurde, daß auch in England eine Preis⸗ steigerung einzutreten begonnen, wurden an diesem Tage . 1. pr. Last höhere Preise bewilligt, und gestern abermals 10 Fhe ht ast mehr zugestanden; so ist mithin der in voriger Woche erfahrene 9 ückgang der Preise nicht allein eingeholt, sondern unsere jetzigen Preise sind ca. 10 Fl. pr. Last über die bisher in diesem Jahre gehabten höchsten Notirungen gesteigert. Der Umsatz während der letzten acht Tage ist auf ca. 3200 Last Weizen anzunehmen, und die dafür bewilligten Preise sind für Weizen, extra fein hochbunten 134/135 pfd. 602 ¼ Fl., hochbunten 30/133pfd. 555 a 580 Fl., bunten 128./132pfd. 505 a 540 Fl. pr. 60 Schffl. zu notiren. — Noggen bleibt äußerst knapp, und da unsere Müller und Bäcker ohne nennenswerthe Vorräthe sind, sehen. sich dieselben genöthigt, in die höheren Forderungen der Eigner zu willigen, weshab für 117/125pf. 375 a 413 Fl. pr. 60 Schffl. bezahlt wurden. — In Sommergetreide hat aus Mangel an Käufern kein Umsatz stattgefunden.
* Amsterdam, 20. August. Am hiesigen Fondsmarkte ereignete sich diese Woche sehr wenig von besonderer Bedeutung, obgleich die politi⸗ schen Händel auf dem besten Wege zu einer friedlichen Schlichtung zu sein scheinen; der Umsatz blieb im Ganzen mäßig, und nur wenige Staats⸗
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n4 . 2„, — 8 8 1 2 8 papiere erlitten eiwas größere Schwankungen in den Coursen, je nachdem mehr oder weniger Frage dafür erschien. Holländische Integrale hielten 8
sich die Woche über fest auf 63 ½., „C Sch f 1 15 †Ct., und Aprozentige wi 4 Schuld wechselte zwischen 95 ¾ und 95 ½ pCt. Zzmozehnige Svieiche b Ooligationen wurden zu 94 ¾ und 94 ½ p„C.. abgenommen; in d letzten Tagen wurden Actien der Haadelmaatschapp “ en sucht, daß von 127 ¼ bis 128 ¾ pCt. angelegt werden mußte; ein Kauf ven Amsterdam⸗Rotterdam Eisenbahn⸗Actien wurde zu 82 ½ pCt ge⸗ schlossen. Von fremden Effekten galten alte 5prez. Russische Obligationen
bei Hope von 108 ¾ bis 109 pCt. 4proz. Certifikate bei denselben schwank.
ten zwischen 94 und 93 ¼ pCt. Englisch⸗Russische 4 ½proz. Obligationen
fanden stets geneigte Käufer, die von 99 ⅞ bis 100 ⅞ pCt. anlegten. Die
Preise von Oesterreichischen Fonds wechselten häufig; 5proz. alte Wiene Metalliques zwischen 825 und 82 ¾ pCt. und nene do. zwischen 95 ¼ und 95 pCt. zu 95 ¼ pCt. schließend; 2 ½peoz. do. stellten sich von 42 ⅞ auf 42 ⅔ pCt. — Die Spekulanten beschäftigten sich viel mit Südamerikanischen Papieren, welche mit dem Londoner Markte höher bezahlt wurden. Perua⸗ nische Obligationen stiegen dabei von 82 auf 83 ½ pCt.; Granada Obliga⸗ tionen auf 23 ⅞ pCt. und do. ausgestellte Schuld von 9 ¼ bis 10 ⁄. pCt Spanische 1proz. Schuld wechselte zwischen 23 ¾ und 23 7% pCt. und 3 proz. Binnenländische do. zwischen 43 ⅛ und 43 245 pEt.; gestern wurde 43 2 pCt. bewilligt; Beweise von Coupons galten 6 27% pSCt. Portugiesische Obligatio⸗ nen sind von 42 ¾ bis 43 2% „Ct. emporgekommen. In französischen Ren ten wurde nichts gemacht.
London, 19. August. Die Zufuhr von Schlachtvieh aus Rotterdam, den Hansestadten und Beigien im Laufe der vorigen Woche war die größte, die bis jetzt stattgefunden hat. Sie betrug über 17,000 Stück, darunter an 12,000 Schafe, mehrere hundert Rinder nebst einer großen Anzahl Käl⸗ ver und Lämmer.
Londoner Getreidemar Den 19. August
Das Wetter war seit dem 12. schön bei NO.⸗ und SO zum 16., als es sich änderte: Wind W. und Regen; den 17. SW. und leichte Schauer; den 18. unbeständig. Im Umkreise von 40 Meilen um London ist mehr als die Hälfte des Weizens geschnitten und theilweise in guter Beschaffenheit; die Qualitat wird zum Theil schön sein, verspricht aber nur ein leichtes Gewicht. Die Weizenmäͤrkte unseres Landes, obgleich meistens matt und eher flauer, sind nicht derselben Preiserniedrigung, wie hier am Montage der Fall war, unterworfen gewesen, und an vielen
Orten gab sich gesteigertes Vertrauen in den ferneren Gang der Preise
und. Dies war Mittwoch auch hier der Fall, da der vom Montage und verkauft gebliebene englische Weizen 1 S. höher verkauft wurde, als da mals zu erlangen gewesen war. Frage nach Weizen am Platz wie frei an Bord in der Ostsee gab dem Martte eine festere Haltung und gestern gingen bedeutende Partieen ordinairer Gattungen Ostseeweizen an franzö sische Käͤufer über. Danziger zu 50 a 55 S. f. a. B., rother zu 54 56 S. incl. Fracht und Kosten. Americanisches Mehl bis auf 30 S pr. Faß. 8 Obgleich das untenstehende Verzeichniß eine starke Zufuhr vor fremdem Weizen und fremdem Hafer erweist, so ist doch seit Mittwoch nur wenig hinzugekommen. — Der heutige Markt war sowohl von in ländischen als Koͤntinental-Käufern gut besucht und es fanden ausge dehnte Ankäufe zumal durch die Letzteren von schwimmenden und Ladun⸗ gen f. a. B. zu den oben erwähnten Preisen statt. Weizen in loco, sowohl englischer als fremder, wurde 1 a 2 Sh. pr. Qr. höher gehalten, aber einige Ladungen ausgenommen, die zur Verschiffung nach Frankreich bestimmt sind, waren die Verkäufe nicht sehr ausgedehnt. — Im Werthe von Gerste, Bohnen und Erbsen giebt es keine Veränderung. — Hafer ist 6 Pce. pr. Qr. theurer. — Mehl holt voͤllig 1 Sh. pr. Faß Avance.
Zufuhren während dieser Woche. Englisch. Irländisch. Von auswärts 27,420 Qr
09R . 8 8 8 „2540 Ar — Qr. d.
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Die Zufuhr jetzigen Geldverhältnisse in England. London, 16. August. Die zunehmende bedeutende Abnahme des
Baarvorrathes der Bank, ungeachtet fortwährende Gold⸗ und Silberzufuh⸗ ren eintreffen, nimmt die Aufmerksamkeit des handelnden Publikums in
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besonderen Anspruch. Nach dem Bankstatus der letzten Woche betrug der Baarvorrath 17,434,500 Pfd. St. und zeigt demnach seit vier Wochen eine Abnahme von ca. 1,100,000 Pfd. St., trotz der inzwischen angekom⸗
menen großen Zufuhren. — 1 8 2 von edlen Metallen nicht als ein Anzeichen uns entgegenstehender Handels⸗ verhältnisse oder als einen Grund zu besonderen Befürchtungen ansehen.
Wir können unter allen Umständen den Erport
Im Gegentheil haben wir uns in den letzten zwei Jahren häufig bemüht,
darzulegen, daß die neuen Productionsverhaͤltnisse von Gold den Erport dieses Metalls von England zu einem eben so regelmäßigen Handelszweig für England erheben würden, als den Handel in Kaffee, Indigo, Baum⸗
wolle oder anderen fremden Produkten, welche, zunächst als Retouren ge⸗ für den Bedarf anderer fremder indem dasselbe (das Gold) eben so gut
gen hiesige Manufakte hierherg andt, Länder wieder exportirt werden, i
einen Austansch⸗Artikel gegen unsere Manufakte oder gegen uns benöthigte
andere Produkte fremder Länder ausmacht. Von vielen Theilen der Welt
ist Gold jetzt ein Haupt⸗Zahlungsmittel für unsere Exporten, nicht allein
als Regulator bei vorkommenden zufälligen Cours⸗Schwankungen, sondern
als regelmäßiger Import⸗Artik, an .sö produkt der Arbeit repräsentirt. Aus diesem Gesichtspunkt betrachtet,
8 .
Artikel von den Lälldern, wo dasselbe das Hanpt⸗