1853 / 205 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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aufgehobenen sogenannten deutschen Grundrechten entlehnten Saͤtzen, gegen das bis dahin bestandene Recht schroff verstieß und Unserm Rechtsgefühl offen widerstrebte, so haben Wir gleichzeitig und fortwährend in Erwaͤgung gezogen, wie dem, sowohl Unserem Hause, als anderen Jagdberechtigten zuständigen, im Drange der Zeit und der Umstände verletzten Rechte Ge⸗ nugthuung zu verschaffen sei. Wir sind hierbei zu der Ueberzeugung ge⸗ langt, daß dies nur durch eine vollständige Wiederherstellung des früheren Rechtszustandes in seinem ganzen Umfange möglich sei, und erkennen es, eingedenk Unserer landesherrlichen Obliegenheiten und Machtvollkommen⸗ heit als Unsere Pflicht an, damit nicht länger zu säumen. Wir haben daher beschlossen, die Jagdgerechtsame, wie solche bis zum Jahre 1848 bestanden, wieder in Kraft treten zu lassen, zugleich aber den Jagdberechtigten die Vergütung des Wildschadens zur Pflicht zu machen und verordnen deshalb, was folgt: §. 1 handelt von der ausdrücklichen Wiederherstellung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden im Herzogthum Anhalt⸗Deßau⸗Cöthen; §. 2. Pachtverträge, über die nach §. 1 den früheren Jagdberechtigten wieder zufallenden Jagden geschlossen, sind außer Kraft gesetzt, gegenseitige Entschädigung findet zwar nicht statt, doch soll der Pächter das Recht haben, die Rückzahlung des im Voraus entrichteten Pachtgeldes von dem bisherigen Verpächter zu for⸗ dern. §. 3. Wildschadenersatz durch vereidete Sachverständige. Die §§. 4, 5, 6 geben die weiteren Einzelheiten hierüber und schließlich besagt §. 7. Unser Ministerium wird beauftragt, die zur Ausführung dieses Gesetzes weiter erforderlichen Anordnungen zu treffen, und tritt dasselbe mit dem Tage der Publication in Kraft. Urkundlich ꝛc. Deßau, 24. August 1853. Leopold Friedrich Herzog zu Anhalt. F. Walther.

Gleichzeitig erläßt der Chef des Herzoglichen Oberjägermeister⸗ Amts, Graf zu Solms, eine höchste Ordre, worin den einzelnen Grundbesitzern und Gemeinden, auf deren Ansuchen, nach Befinden der Umstände die Jagd auf ihren Grundstücken pachtweise überlassen oder den jetzigen Jagdpachtern belassen werden soll.

Bei den zu Frankfurt a. M. veranstalteten Ergänzungs⸗ wahlen für die erledigten Senatsstellen wurde am 29. August Dr. Spelz und Handelsmann Forsboom gewählt. Am 31. August wird mit den Ergänzungswahlen für den Senat fortgefahren. In den nächsten Wochen werden die im (gegenwärtig nur 41 Mit⸗

glieder zählenden) Bürgerausschuß (ständige Bürgerrepräsentation) erledigten zwanzig Plätze durch neue Wahlen wieder besetzt werden. Gegen Ende dieser Woche wird der Stadtkommandant in Frank⸗ furt, der Königlich preußische Major Deetz, dort wieder eintref⸗ fen. Das Comité zur Errichtung der frankfurter Bank hat be⸗ reits mehrere Sitzungen zur Erledigung der vom Senat in einigen Punkten vedlangten Modificationen der Statuten abgehalten. Haupt⸗ ächlich besteht, wie man hört, der Senat auf der Uebernahme der städtischen Rechneischeine von zwei Millionen Gulden, wofür der entsprechende Betrag in ungemünztem Gold und Silber und städ⸗ tischen Obligationen deponirt ist, von Seite der Bank, so wie auch sämmtliche durch das Institut auszugebenden Scheine als Kontrole vom Rechneiamt gestempelt werden sollen.

Die neue bremer transatlantische Dampferlinie fährt fort, den in sie gesetzten Erwartungen zu entsprechen. Das zweite Schiff der Linie, die „Hansa“, welche am 30. August ihre

Fahrt von Bremerhaven nach New⸗York angetreten hat, nimmt nicht weniger als 505. Passagiere, dazu eine Fracht von circa 500 Tons und eine höchst ansehnliche Post mit. *— Am 29. August Abends um 10 ¾ Uhr ist in Lübeck in der in der Bkaczengis estnaße belegenen Platzmannschen Oelmühl eine Feuersbrunst ausgebrochen, welche mit großer Schnelligkeit um sich gsriff und sich über mehrere gegenüberliegende Häuser verbreitete. Am 30. August Morgens um 4 Uhr wurde man des Feuers Herr, nachdem die Oelmühle und drei Häuser ganz abgebrannt und vier Häuser zum Theil zerstört waren. In Folge der zu Hamburg auf telegraphischem Wege eingegangenen Meldung von dem Aus⸗ ruche des Feuers wurden 6 Spritzen mit 6 Zubringern und die Feuerspritze „der Patriot“ mit 180 Mann Spritzenleuten auf der EFisenbahn nach Lübeck zur Hülfeleistung abgeschickt. Dieselben langten indeß erst nach Beendigung der Feuersbrunst dort an. Am 27. August gegen Abend fuͤhr das erste für die Schlepp⸗ schifffahrt angekaufte Dampfschiff, diesmal noch unbelastet, in die Lippe ein und setzte dann seine Probefahrt stromaufwärts weiter fort. Bis jetzt ist die Lippe⸗Mündung für das neue Unternehmen sehr ungünstig, da eine derselben gerade gegenüberliegende Land⸗ barre die Einfahrt unbequem macht. Die Mündung soll daher verlegt und mit dieser Arbeit sogleich begonnen werden.

Drei im badischen Regierungsblatt vom 24. August er⸗ schienene Entschließungen Sr. Königlichen Hoheit des Regenten betreffen die für die erste und zweite Kammer vorzunehmenden Er⸗ neuerungs⸗ und Ersatzwahlen. Aus der ersten Kammer sind vom grundherrlichen Adel durchs Loos ausgetreten vier Mitglieder: die Freiherren Forstmeister Ign. v. Rotberg, Oberforstmeister und Hof⸗ domainen⸗Intendant W. v. Kettner, Karl v. Rüdt und Karl v. Gemmingen. Für diese sind neue Mitglieder zu wählen. Fer⸗ ner sind die Abgeordnetenwahlen der Hochschulen zu Heidelberg und Freiburg zur ersten Kammer der Ständeversammlung angeordnet, und endlich der ungesäumte Vollzug von 21 theils Erneuerungs⸗, theils Ersatzwahlen in die zweite Kammer.

Die Deputirten der ersten und zweiten niederländischen

Kammer, welche die vier Nordprovinzen des Landes vertreten, haben

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in einer Versammlung den Beschluß gefaßt, einen Plan zu unter⸗ stützen, die Provinzen Groeningen, Friesland, Drenthe und Ober- Yssel durch Eisenbahnen unter sich zu verbinden. Die zweite Kam- mer hat am 27. August das Protokoll der geheimen Sitzung ver

öffentlicht, in welcher der Beschluß gefaßt wurde, von nächster Ses⸗ sion an den Journalen die parlamentarischen Dokumente nicht mehr mitzutheilen. Dieser Beschluß wurde mit 20 gegen 20 Stimmen gefaßt. Am 29. August früh wird die ganze belgische Königs⸗

familie von Brüssel nach Brügge abreisen. Diese Stadt eröffnet den

Reigen der Feste, die der Frau Kronprinzessin zu Ehren im ganzen Lande stattfinden werden. Dienstag früh wird die königl. Familie sich nach Ostende begeben. Mittwoch und Donnerstag werden die Feste zu Gent stattfinden.

Am 23. August hat Ihre Majestät die Königin von Großbritannien das Abberufungsschreiben des bisherigen Ge⸗ sandten der Vereinigten Staaten, Herrn Ingersoll, so wie das Beglaubigungsschreiben des neuen Gesandten, Herrn Buchanan, entgegengenommen.

Die „London Gazette“ veröffentlicht den Text des zwischen den Vereinigten Staaten von Nordamerika und Großbritannien geschlos senen Vertrags zur definitiven Regelung aller von britischen Corpo⸗ rationen, Gesellschaften oder Privaten gegen die Regierung der Verei⸗ nigten Staaten seit dem Friedens⸗- und Freundschaftsvertrage von Gent vom 24. Dezember 1814 erhobenen Reclamationen. Die Entscheidung aller Reclamationen wird zweien Schiedsrichtern überlassen, die von beiden bezüglichen Regierungen ernannt werden und das Rech haben sollen, erforderlichen Falles einen dritten Schiedsrichter zu ernennen. Die schiedsrichterliche Kommission wird ihren Sitz in London haben. Jede der beiden Regierungen verpflichtet sich, die Entscheidungen beider oder des dritten Schiedsrichters als endgül⸗ tig zu betrachten und ohne Verzug auszuführen. Der Vertrag ist unterzeichnet vom 8. Februar und ratifizirt am 20. August 1853.

Die londoner Zeitungen theilen eine diplomatische Korrespon denz zwischen dem britischen Gesandten in Madrid, Lord Howden, und dem spanischen Premier⸗Minister, General Lersundi, mit, welche sich auf die nach langen Verhandlungen endlich erzielte Bewilligung eines Kirchhofes für die in Madrid verstorbenen englischen Prote- stanten bezieht. Die spanische Regierung hat den Kirchhof, der auf dem Hügel San Damaro vor dem Toledo⸗Thor errichtet werden soll, unter vier Bedingungen bewilligt, nämlich 1) daß der Kirchhof der Kontrole der Gesundheitsbehörden unterstellt, 2) daß auf demselben keine Kapelle, Bethaus oder dergleichen errichtet, 3) daß bei den Beer⸗ digungen Alles vermieden wird, was einer gottesdienstlichen Handlung ähnlich sehen könnte, und 4) daß bei dem Leichenbegängnisse jeder Pomp und jede Oeffentlichkeit vermieden werde. Besonders der letzte Punkt hat dem Grafen von Howden Veranlassung gegeben, in einer Note vom 30. Mai d. J. dem General Lersundi und der spanischen Regierung seinen ganzen Unwillen in schärfster Sprache kundzugeben, über den Mangel an christlichem Sinne und an tole rantem Gefühle, der sich in den vorgeschriebenen Bedingungen aus⸗ spreche und der in keinem andern katholischen Lande Europas in gleichem Maße vorhanden sei. Er fragt, ob die spanische Regie⸗ rung der Meinung sei, daß man die Leichen nach dem Kirchhofe hinschmuggeln solle, und macht sie für alle Ungebührlichkeiten ver— antwortlich, welche etwa aus einer unpassenden Interpretation des Wortes „Pomp“ von Seiten des madrider Pöbels hervorgehen möchten. Das zweite dänische Dragoner⸗Regiment, welches früher in Gemeinschaft mit dem dritten und fünften zur ersten Kavallerie⸗ Brigade gehörte, ist nun in Folge seiner Verlegung nach Seelan zusammen mit der dort garnisonirenden Garde⸗Husaren⸗Division zu einer „dritten Kavallerie⸗Brigade“ formirt, die von dem General⸗ Major Prinz Christian von Dänemark kommandirt wird. Der Prinz tritt deshalb vom Kommando über die Leibgarde⸗Es kadron zurück.

8 8 Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Die „Nachrichten“ Otto Hübner’s (No. 9) enthalten einen beach⸗ tensverthen Artikel über die Thüringsche Gewerbe-Ausstellung zu Gotha,

dem wir Folgendes entnehmen: b „Ausstellungen, wie die zu London, zu welcher die ganze Welt, und andere, zu welchen die Industrie großer Staats- oder Zollgebiete ihre Proben sendet, bieten allerdings Gelegenheit zu dem Vergleich einer sehr großen Anzahl Erzeugnisse, aber keinesweges zu dem Vergleiche der Ar strengungen, durch welche sie geschafen worden nd. Me Wichtigke dieses Vergleiches ist augenscheinlich, wenn man sich des großen Gesetzes erinnert, welches die ganze Thäͤtigkeit der einzelnen Menschen sowohl als der Nationen und den Verkehr derselben unter einander bestimmt, der so⸗ genannten ökonomischen Waage, „Bedürfniß, Anstrengung und 2 friedigung“. Allgemeine Industrie⸗ Ausstellungen zeigen die Ge⸗ genstaͤnde, welche zur Befriedigung des Bedürfnisses dienen, d Kritik pruͤft auf denselben lediglich die äußere Erscheinung, sie untersucht z. B. nicht, ob ein Weber mit gutem oder geringem Gespinnst, ein Spir ner mit dieser oder jener Sorte Flachs seine Waare hergestellt hat, 85 dern sie prüft nur, welche Waare schöner ist; sie untersucht nicht, ob der

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Porzell d1 hat, sondern sie man aber zug Arbeit und

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würde die nähere Untersuchung den Beweis liefern, daß alle Klagen über die Ungerechtigkeit der Preisvertheilung zu London in der Vernachlässigung Freilich wäre der Uebelstand dann zum großen Theil gehoben, wenn die Preise mit in Erwägung ge⸗ zogen würden. Die Kritik untersucht dann nicht mehr, welches die beste Waare, sondern welche unter Waaren gleicher Preise die beste sei. Preisangabe ist vom volkswirthschaftlichen Standpunkte eine Industrie⸗ Ausstellung eine leere Spielerei, ohne Berücksichtigung der Preisangabe 79. jede Prämienvertheilung eine werthlose Komödie. 122. eine schöne Waare zu machen, ist weder Kunst noch nützlich. Die Größe

dieser Rücksicht allein ihren Grund haben.

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des Dienstes, welchen ein Produzent der Gesellschaft leistet, steht im um— gekehrten Verhältniß zu dem Preise seines Produkts.

je mehr dieser Preis fällt.

Wie die Dinge einmal sind, haben Ausstellungen eines Zollgebietes ein allgemein volkswirthschaftliches Interesse. Es bieten endlich auch Aus⸗ stellungen besonderer Gegenden eines solchen Zollgebietes ein volkswirth⸗ schaftliches Interesse, weil sie Gelegenheit bieten, die Leistungen zu ver⸗ zart. gleichen, welche nicht allein unter demselben Zollsysteme, sondern auch unter jener Aehnlichkeit anderer Bedingungen, die auf einem kleinen Ge—

biete vorauszusetzen ist, entstehen.

Von dieser Ansicht ausgehend, wird man das Residenzschloß zu Gotha in diesem Augenblick mit besonderer Genugthuung betreten. ten Näumen des ehrwürdigen Friedensteins hat der Herzog von Koburg und Gotha der Industrie Thüringens Gastfreundschaft geboten. einem Gewölbe im Schloßhofe für die schwersten Gegenstände sind drei große Galerien mit den Proben der Thüringer Industrie angefüllt. In großen, hohen Räumen, von etwa hundert Fenstern erleuchtet, meisterhaft nahezu alle Zweige des Gewerbfleißes vertreten, und außerordentlich

geordnet, sind der erste Eindruck der. Aber auch die Pruüsung der große Befriedigung.

des Ganzen ist ein

lan⸗Fabrikant die Erde dieser oder jener Gegend nutzbar gemacht prüft nur, welches Porzellan das schönere ist. geben müssen, daß die Anstrengung, d. h. der Aufwand an Talent bei Herstellung einer geringeren Leinwand oder eines geringeren Porzellans ungleich größer sein kann, als die bei Herstellung der feineren Waare, und daß daher ein Ehrenpreis für die letztere eine große Ungerechtigkeit für die Aussteller der ersteren sein würde. Vielleicht

ausgestellten Zwar hat die Nähe der größten deutschen In⸗ dustrie⸗Ausstellung, der Messe zu Leipzig, der Ausstellung zu Gotha Ein⸗ trag gethan, große Fabrikanten Thüringens haben nichts ausgestellt, weil

Zu irgend einem Preise

Nun wird würden.

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sie aͤltere Proben aus Ehrgeiz ne b - 8

e ältere 1 Shrgeiz, neue aber aus dem einfachen geschäftli

Genird tten daß die Konkurrenten bbe irden. Dennoch ist die annichfaltigkeit te

und die Snh den . . e. heees Ausgestellten uͤberraschend

94 Br. Getreidepreise: Roggen 60—72 Sgr.

Ohne Minden höher.

3 proz. Spanier 40 ½

Der Dienst steigt, Oel 23 ½⅝, 23 ½

Magdeburg- Wittenberge 42. 1proz. Spanier 21 ½. Sardinier 90. Getreidemarkt: Weizen sehr ruhig. Kaffee unverändert.

Breslaez, 31. August, 1 Uhr 45 Minuten Nachmittags (Tel Dep. d. Staats-Anzcigers.) Oesterreichische Banknoten 94 ¼ B 8 . - Freiburger Actien 127 ¼ Br. 36. Oberschlesische Actien Lit. B. 183 Br. Oberschlesisch-Krak Neilse-Brieger Actien 85 Br.

Weizen, weisser 80 92 Sgr., gelber 80 92 Sgr. Gerste 46— 55 Sgr.

Mazzabanggs, 31. August, 2 Uhr 56 Minuten Nachmittags. (Tel.

Dep. d⁴. Staats-Anzeigers.])

Geldcourse: Berlin- Hamburger 112. Köln-Mindener

Aproz.

Oberschlesische Actien Lit. A. 220 ¼ Br, auer Actien Hafer 29 33 Sgr.

Bei geringem Geschäft Berlin und Köln- Kieler 107 ¾.

Mecklenburger 47 ¼.

Roggen matt. Zink ohne Umsatz.

stellung.)

Gastrollen.)

In den wei⸗

Außer

wohlthuen⸗ Erzeugnisse bietet

m (Fräulein Bochkoltz⸗Falconi, Kammersängerin: Donna Anna; Herr Salomon: Don Juan, als

Mittel⸗Preise.

Eingetretener Hindernisse wegen findet die angekündigte Auf⸗ führung der Oper „Die Stumme von Portici“ nicht heute, son⸗ dern morgen Freitag den 2. September statt.

Die bereits zur heutigen Vorstellung mit Donnerstag bezeich⸗ neten Billets bleiben zur Vorstellung der Oper „Die Stumme von Portici“ zu morgen Freitag den 2. September giltig. welche ihre Billets zu dieser Vorstellung nicht benutzen wollen, werden ersucht, dieselben bis heute Mittag 1 Uhr im Billet⸗Ver⸗

Königliche Schauspiele. Donnerstag, 1. September. Im Opernhause. Don Juan, Oper in 2 Abtheilungen.

(142ste Vor⸗ n Musik von Mo⸗ Sachsen⸗Koburg⸗Gothaische

Diejenigen,

kaufs⸗Bureau gegen Empfangnahme des dafür bezahlten Betrages zurückzugeben, und werden die zu „Don Juan“ zu verkaufenden Billets mit Freitag bezeichnet sein.

HBeffentlicher Anz

[516) Nothwendiger Verkauf.

Das in der großen Scharrn⸗Straße sub No. 33 hierselbst belegene, Vol. I. No. 305 Fol. 306 des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Bäcker⸗ meister Wilhelm Heinrich Weber gehörige Wohn⸗ haus nebst Zubehör, abgeschätzt auf 7840 Rthlr., soll in dem

qmh 12. ‚Te vor dem Kreisrichter Sello an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anbe⸗ raumten Termine öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden. Frankfurt a. d. O., den 2. April 1853.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[848] Nothwendiger Verkauf.

Das im Kreise Marienwerder im Dorfe Gr. Nebrau belegene, dem verstorbenen Hofbesitzer Retzlaf zugehörige, im Hypothekenbuche sub No. 8 verzeichnete und auf 10,350 Rthlr. 10 Sgr. gerichtlich geschätzte Gut, bestehend aus 60 Mor⸗ gen Ackerland, 3 Morgen 50 Ruthen Obst⸗ und Gemüseland, 2 Morgen Unland und Wohnge⸗ bäude, Vieh⸗ und Pferdestall, Scheune und Kathe, soll Schulden halber

am 4. Januar 1854

vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Mayer an hiesiger Gerichtsstätte im Zimmer Nr. 3 ver⸗ kauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind im IV. Büreau einzusehen.

Marienwerder, den 30. Mai 1853.

Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

[8499 Svdittal⸗Citation. 8 Ueber den Nachlaß des am 22. August v. J. zu Gr. Nebrau verstorbenen Hofbesitzers Friedrich Wilhelm Retzlaff ist der erbschaftliche Liquidations⸗ Prozeß eröffnet und zur Liquidirung der Forde⸗ rungen unbekannter Gläubiger ein Termin auf den 10. Oktober c., Vormittags EE vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Mayer im Gerichtsgebäude hierselbst, Zimmer Nr. 3, anbe⸗ raumt, zu welchem dieselben unter der Verwar⸗ nung vorgeladen werden, daß die Ausbleibenden aller ihrer etwanigen Vorrechte für verlustig er⸗

eiger.

klärt und mit ihren Forderungen nur an dasje⸗ jenige, was nach Befriedigung der sich melden

nige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, werden verwiesen werden. Marienwerder, den 26. Mai 1853. Königliches Kreisgericht. 1. Ib

[980] Ediktal⸗Citation.

Die verehelichte Anna Maria Mielke, geb. Pientzke, hat die Todes⸗Exrklärung ihrer drei Brüder:

1) des Seefahrers Johann Daniel Pientzke,

geboren zu Brösen den 23. November 1793;

2) des Seefahrers Martin Pientzke, geboren

zu Brösen den 29. Januar 1795; 3) des Seefahrers Anton Pientzke, geboren zu Brösen den 19. Juli 1797, von denen seit länger als Zehn Jahren keine Nachricht zu erlangen gewesen ist, beantragt. Die bezeichneten drei Geschwister Pientzke, auch Pienschke oder Pienski genannt, und die von ihnen etwa zurückgelaseenen Erben oder Erbneh⸗ mer werden daher aufgefordert, sich vor oder in dem auf den 26. April 1854, 114 Uhr Vormitt., an hiesiger Gerichtsstelle vor Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Mix anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls sie für todt werden erklärt werden.

Bemerkt wird, daß für einen jeden der vorge⸗ ladenen Geschwister Pientzke ein Vermögen von 273 Thlr. ermittelt ist.

Danzig, den 25. Juni 1853. 1

Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht.

[1432 Ediktal⸗Citatiog.

Ueber den Nachlaß des in Bromberg am 22. Inli 1852 verstorbenen Schuhmachers Jo⸗ hann Alexander Franke ist am heutigen Tage der erbschaftliche Liquidations⸗Prozeß eröffnet worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche steht am 27. Oktober cr., Vormittags 10 Uhr, vor dem Deputirten Herrn Kreisrichter Lach in unserem Instructions⸗Zimmer an.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird aller seiner etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit seiner Forderung nur an das⸗

den Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben sollte, verwiesen werden. Bromberg, den 16. Juni 1853. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1201] Aunffoibderung.

In ver Nacht vom 28. zum 29. August d. J. ist dem Eigenthümer Lemcke zu Neumecklenburg die Summe von 257 Rthlr., darunter 88 Rthlr. in Zweithalerstücken, das Uebrige in Einthaler⸗ stücken, theils aus einem Schranke, theils aus dem Fußboden, woselbst es vergraben war, mit unerhörter Frechheit, während die Bewohner des Hauses in derselben Stube schliefen, entwen⸗ det worden. Die Behörden werden ersucht, bei dem Einbringen verdächtiger Personen die Er⸗ mittelung des Thäters im Auge zu haben. Zu⸗ gleich wird Jedermann, dem Thatsachen, geeignet, die Entdeckung des Diebes herbeizuführen, be⸗ kannt sind, zur ungesäumten Anzeige bei dem Unterzeichneten aufgefordert. 8

Friedeberg i. d. N., den 29. August 1853.

.Hauschteik.

Kölnische Baumwollspinnerei

111413 und Weberei.

Erste Einzahlung von 15 Prozent.

Mit Bezugnahme auf die §§. 7 und 8 unseres, durch die Allerhöchste Bestätigungs⸗Urkunde vom 6. Juli d. J. genehmigten Gesellschafts⸗Statuts, werden die Actionaire hierdurch aufgefordert, die erste Einzahlung von „Fünfzehn Prozent, oder dreißig Tha⸗ ler pr. Actie“ bis zum 15. Septbr. d. J. nach ihrer Wahl bei den Bankhäusern: Salomon Oppenheim jr. & Co., 9 J. H. Stein, hierselbst, A. Schaaffhausen'scher Bankverein, gegen Aushändigung der betreffenden Interims⸗ quittungen, zu leisten.

Bei dieser Einzahlung kommt das bereits ent⸗ richtete ½ Prozent à 1 Rthlr. pr. Actie, gegen Rückgabe der darüber ausgestellten Quittungen, in Abzug.

Cöln, den 10. August 1853.

Verwaltungsrath.