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Andreas Robert Kalbitz „den 27. April 1829, 7) Karl Wilhelm Köhler von hier, 16. Februar 1829, und
8) Johann Matthäus Preiß aus Wichtshausen,
geboren den 15. November 1829,
deren Aufenthalt unbekannt ist, jedoch außerhalb Europa sein soll, werden auf den Antrag des Königl. Fiskus, vertreten durch die Königl. Re⸗ gierung zu Erfurt, hierdurch aufgefordert, sofort Ableistung ihrer Militairpflicht in die Kö⸗ Shesgieches Stk. and Frtisgerich niglich preußischen Staaten zurückzukehren und
1 — cht. sich wegen ihres Austritts in dem jesi Erste Abtheilung. 8 8 G 6 in an hiesiger
1“
[1208]
Der Kupferschmiedegeselle Wilhelm Radtke, 23 Jahre alt, zu Neu⸗Schievelbein geboren, dessen Signalement nicht näher angegeben werden kann, ist durch unser in appellatorio bestätigtes, nun⸗ mehr rechtskräftiges Erkenntniß vom 17. Februar cr. wegen 6 verschiedener Diebstähle zu einer viermonatlichen Gefängnißstrafe verurtheilt wor⸗ den, hat sich aber der Abbüßung dieser Strafe bisher zu entziehen gewußt. Derselbe hat nach Auskunft des Magistrats zu Drossen im Mai cr. von dort nach Sagan Visa erhalten, ist in letzterem Orte aber bisher nicht eingetroffen.
Alle verehrlichen Behörden des In⸗ und Aus⸗ landes werden daher dienstergebenst ersucht, auf den Inkulpaten zu vigiliren, ihn im Betretungs⸗ falle festzunehmen und uns demnächst davon zu benachrichtigen. 8 3
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Hambrock, richts an. 1 Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird aller seiner etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mit seinen Forderungen nur an Dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläu⸗ biger von der Masse noch übrig bleiben sollte, verwiesen werden. Zu Mandatarien werden die hiesigen Rechts⸗ nwaͤlte Justizrath Boüe, Martens und Breiten⸗ bach in Vorschlag gebracht. L“ Danzi 214 Anlt 19852 1““
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Gerichtsstelle vor Herrn Kreisgerichts⸗Nath Schö⸗ nemann auf b
den 12. April 1854, früh 10 Uhr, angesetzten Termine zu verantworten, widrigen⸗ falls gegen Jeden von ihnen auf eine Geldstrafe von 50 bis 1000 Rthlrn. oder auf Gefängniß⸗ strafe von einem Monat bis zu einem Jahr und auf Tragung der Kosten des Verfahrens erkannt werden wird. 1“
Suhl, den 7. März 1853.
Königl. preuß. Kreisgericht. I. Abt
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Auf den Antrag der ihnen bestellten Kuratoren Belgard, den 22. August 18353. 8 “ Erhen und Erbnehmer Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. v114A“ e Sv b 1) des am 21. Juli 1840 verstorbenen Herrmann — Johann Gottlieb Scheel, eines unchelichen Sohnes der verstorbenen unverehelichten Frie⸗ derike Lonise Scheel aus Strippow, dessen Nachlaß in ungefähr 4 Thlrn. besteht, der am 30. Januar 1850 hierselbst verstor⸗ benen unverehelichten Friederike Schabert, einer Schwester des hier schon vor ihr ver⸗ storbenen Todtengräbers Schabert, deren Nachlaß in einigen 20 Thlrn. besteht, der am 10. Februar 1850 in Strachmin ver⸗ storbenen Friederike Wilhelmine Charlotte Strehlow, welche am 20. Januar 1839 ge⸗ boren und die uneheliche Tochter der am 44. Februar 1844 zu Strachmin verstorbe⸗ nen unverehelichten Henriette Strehlow ist, ihr Nachlaß besteht in ungefähr 19 Thlrn., der am 30. März 1852 zu Warnnin gestor⸗ benen Karoline Charlotte Friederike Wodtke, welche am 25. Dezember 1850 geboren und die uneheliche Tochter der am 1. Juli 1851 zu Neu⸗Marrin verstorbenen Henriette Wodtke ist, ihr Nachlaß beträgt etwa 8 Thlr., 5) des in Zwielipp am 15. März 1852 ver⸗ Wieder bekannt gemacht 6 1“ 9 1 ö11— Aten ejusd. gebornen außerehelichen Sohnes Berlih, den 31. August 1853. der am 10ten ejd. schon verstorbenen un⸗ 1““ 11““ 1 verehelichten Marie Henke, Tochter der ver⸗ von Hinckeldey. wittweten Bauer Erdmann Henke in Zwie⸗ lipp; sein Nachlaß beträgt ca. 520 Thlr., der hier im Krankenhause im Sommer 1852 verstorbenen Wilhelmine Pätsch (auch Pätz) einer außerehelichen Tochter der im Jahre 4830 zu Henkenhagen verstorbenen Ester Louise Pätsch, später verehelichte Tagelöhner Bleß und am 10. November 1812 zu Henken⸗
1 Abfahrt.
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[12100) Bekanntmachung.
Das Publikum wird hierdurch wiederholt dar⸗ auf hingewiesen, daß sämmtliche sogenannte Kom⸗ missionaire, gleichwie die zur gewerbsweisen An⸗ fertigung schriftlicher Arbeiten in außergerichtlichen Angelegenheiten autorisirten Konzipienten, ohne
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[451] Oeffentliches A usgebot. Die unbekannten Erben und Erbnehmer der nachstehenden Personen: 1) des zu Hamburg am 9. Oktober 1849 ver⸗ storbenen Bedienten Johann Borowicz aus
7
wjied, ob sie ihre Geschäfte unter ihrem be⸗ sonderen Namen führen, oder sich dabei der Firma von Agenturen, Comtoiren, Büreaus, Nachwei⸗ ungs⸗ und Versorgungs⸗Anstalten, Erpeditionen, Geschäfts⸗Kanzleien und dergleichen bedienen, keine vom Staate angestellte Sachverständige, wie die Justiz⸗Kommissare (Rechts⸗Anwalte) und Notare und die vereideten Agenten, Makler und Schaffner sind, vielmehr lediglich ein Privat⸗Ge⸗ werbe betreiben. Es existirt daher auch für dieselben keine obrigkeitlich festgestellte Gebühren⸗ Taxe, im Gegentheile ist die Bestimmung der Vergütigung für die ausgeführten Besorgungen lediglich von der Privateinigung abhängig. Berlit, den 2. Juli 1850. Königliches Polizei⸗Präsidium.
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— 484 Konarzewo, Kreis Posen; Nachlaß 7 Rthlr.; des, im hiesigen Waisenhause am 16. April
8 UIn 4 1848 gestorbenen Johann Adolph Pätzke; Sgr. 2 Pf.;
Nachlaß 6 Rthlr. 18
8 am 21. Oktober 1848 in Posen verstor⸗
benen Dienstmädchens Henriette Kern;
laß 17 Rthlr.;
des im Jahre 1844 hierselbst Lerstorbenen
Zimmergesellen Bartholomäus Noak; Nach⸗
laß 50 Rthlr. 5 Sgr. 4½ Pf.;
der vor längerer Zeit in Posen verstorbenen
Cäcilia Doboyska geborne Arabska; Nach
laß 78 Rthlr.;
der am 22. November 1850 in Posen ver⸗ Antonina Slubinska; Nachlaß
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storbenen 7 Rthlr. 10 Sgr.; der am 21. August 1835 in Posen verstor benen Wittwe Marianna Garczynska geborne von Ruminska; Nachlaß 263 Rthlr. 10 Sgr.; der am 19. September 1848 verstorbenen unverehelichten Agnes Czarnecka aus Go⸗ lusli, Kreis Posen; Nachlaß 28 Rthlr. 11 ES. h werden hierdurch aufgefordert, sich vor oder spätestens haben geboren; ihr Nachlaß besteht in 10 in dem am 20. Februg r 1854, Vormittags Thlrn. 3 Sgr. 9 Pf. 44 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Pötsch in un hierdurch öffentlich vorgeladen, sich binnen neun serem Instructions⸗Zimmer anstehenden Termine Monaten, spaͤtestens aber in dem auf den entweder schriftlich oder persönlich zu melden und 22. März 1854, Vormittag 11 Uhr, daselbst weitere Anträge zu gewärtigen, widrigen⸗ vor Herrn Kreisgerichtsrath Borns in unserm Ge⸗ falls sie präkludirt und der Nachlaß den sich mel⸗ schäftszimmer Nr. 4 anberaumten Termine zu denden Erben oder, in Ermangelung solcher, dem melden und ihre Legitimation zu führen, widrigen⸗ Fiskus zugesprochen und zur freien Verwaltung falls sie mit allen ihren Ansprüchen präksudirt, verabfolgt werden wird. die Nachlaßmassen den sich legitimirenden Erben. Posen, den 22. März 1853.
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Der Seefahrer Ludwig Robert Kalb, ein Sohn des Eigenthümers Karl Simon Kalb und der Anna Dorothea Kalb, geb. Schlicht, in Weichsel⸗ münde, geboren den 13. November 1818, welcher im Jahre 1834 mit dem Schiffe „Wohlfahrt“ von Danzig nach Liverpool in See gegangen und nicht zurückgekehrt sein soll, dessen Vermögen (im Betrage von ungefähr 170 Rthlr.) sich in unserm Depositorium befindet, wird hiermit auf den Antrag seiner Geschwister als nächster Ver⸗ wandter aufgefordert, sich, und zwar spätestens
den 5. April 1854, um 11 Uhr Vormittags, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Stadt⸗
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und Kreisrichter Herrn Dr. Hambrock bei uns schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls er nach Ableistung des Diligenzeides seitens der Extrahenten durch Erkenntniß für todt erklärt und die alsdann vorhandene Nachlaßmasse den sich legitimirenden Erben oder in deren Ermange⸗ lung der Kämmerei der Stadt Danzig ausgeant⸗ wortet werden wird, und zwar mit den in dem Allg. Landrecht Th. 2 Tit. 18 §. 842 bis 853 festgesetzten Folgen.
Vorstehende Citation wird für den Fall, daß Karl Simon Kalb elwa schon gestorben sein sollte, auch an die von ihm etwa zurückgelassenen Erben und Erbnehmer gerichtet. P b Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht I. Abtheilung.
11““ ““
11094] Ediktal⸗Vorladun * 9 g. veRehit den Nachlaß des am 23. Februar d. J. 8 rRorbenen hiesigen Kaufmanns August Valen⸗ 8 8 5 Guth. ist am 16. April d. J. der erb⸗ S Liquidations⸗Prozeß eröffnet worden. Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche steht am 19. November 1853, Vormittags um 10 Uhr, vor dem Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Dr 8 8 8 4““
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zur freien Disposition werden verabfolgt werden und die nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldenden nähern oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen der sich legitimirt habenden Erben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihnen weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern be⸗ rechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was als⸗ dann noch von der Erbschaft vorhande
begnügen verbunden sind. 8
Colberg, den 26. Mai 1853. 8
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
[393] Ediktal⸗Citation.
8 nachbenannten militairpflichtigen Personen als: 1)
2)
Johannes Theodor Menz aus Albrechts, geboren den 11. Februar 1828, Emil Reif aus Altendambach, geboren den 3) Ferdinand Adolph Kräger aus Benshausen, geboren den 5. Januar 1829, Wilhelm Melchior Lotz aus geboren den 4. Juni 1829, Heimich Siegmund Weber vo den 24. November 1829,
Benshausen,
bier, geboren
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Königliches Kreisgericht. I. für Civilsachen.
[1202] Bekanntmachung.
„Vom 1. März f. ab soll das Postfuhrwesen
in Labes anderweit in Entreprise gegeben wer⸗
den. Geeignete cautionsfähige Bewerber wollen
sich spätestens bis zum 1. Oktober c. bei der
hiesigen Ober⸗Post⸗Direction persönlich oder
schriftlich melden.
Stettin, den 30. August 1853. Königliche Ober⸗Post⸗Direction.
Abtheilung,
7.
[1209] Bekanntmachung.
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 2. November v. J. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß das von der hiesigen Kommune zum bleibenden Gedächtniß der Ein⸗ führung der Kirchen⸗Reformation in der Stadt Berlin gestiftete evangelische Säkular⸗Stipendium vom 2. November 1853 ab, auf zwei Jahre dem Licentiaten der Theologie, Dr. philosophiae Friedrich Wilhelm Schultz zu Berlin, verliehen worden ist. 161
Berlin, den 1. September 1853.
Kuratorium des evangelischen Säkular⸗
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In der Nichtung von Warburg nach Hamm.
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