1853 / 215 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die Kaiserliche Regierung ist von langer Zeit her darau gewöhnt, Freund⸗ schaftsbeweise von den hohen Mächten, ihren erhabenen Verbündeten, zu erhalten. Sie ist ganz besonders erkenntlich für so viele von Wohlwollen erfüllte Anstrengungen, welche dieselben vom Beginne der vorliegenden Frage an zu machen nicht aufgehört haben. Es leuchtet daher ein, daß es ihr in Betracht ihrer ganz besonderen Hochachtung für diese Mächte widerstre⸗ ben muß, in Bezug auf einen Punkt, welcher deren gemeinsame Zustim⸗ mung erhalten hat, Bedenken zu tragen. Aber da die Regierung Sr.

Najestät des Sultans, von welcher beim Beginne der Sache erklärt wor⸗ den ist, daß ihr allein ein competentes Urtheil in den auf ihre Rechte und ihre Unabhängigkeit bezüglichen Fragen zustehe, unglücklicherweise über die Abfassung des nenen Projectes nicht zu Rathe gezogen worden ist, so findet sie sich in eine schwierige Lage versetzt.

Man wird sagen können, daß auch die russische Regierung über die Abfassung des Projekts nicht zu Rathe gezogen worden ist, aber die Rechte, welche man zu wahren sucht, sind die Rechte der hohen Pforte, und sie ist es, welche die in Bezug darauf auszustellende Note unterzeichnen soll. Es ist Sache der Großmächte, nach ihren anerkannten Billigkeits⸗Gefühlen zu

beurtheilen, ob es gerecht ist, in diesem Punkte die beiden Parteien auf gleichem Fuß zu behandeln; es ist demgemäß geeignet befunden worden, sich über diesen Punkt nicht in Details zu ergehen.

Der erste derjenigen Punkte, welche die Hohe Pforte bedenklich machen, ist der folgende Paragraph:

„Wenn zu allen Zeiten die Kaiser von Rußland ihre thätige Sorg⸗ falt für die Aufrechthaltung der Immunitäten und Privilegien der ortho⸗ doxen griechischen Kirche in dem ottomanischen Reiche dargelegt haben, so hatten die Sultane sich niemals geweigert, dieselben von Neuem durch feierliche Akte zu bestätigen.“

Daß die Kaiser von Rußland ihre Sorgfalt für das Wohl der Kirche und des Glaubens darlegen, zu welchen sie sich bekennen, ist natürlich und nichts dagegen zu sagen. Nach dem oben angeführten Paragraphen aber

irde man zu der Ansicht kommen, daß die Privilegien der griechischen Kirche in den Staaten der hohen Pforte nur durch die thätige Sorgfalt der Kaiser von Rußland aufrechterhalten worden seien.

Zu bemerken ist indeß, daß die Thatsache der Aufnahme des oben er⸗ wähnten Paragraphen, so wie er sich in dem Entwurfe findet, in einer von der hohen Pforte auszustellenden Note mit Bezug auf religiöse Privilegien, die seit der Regierung des Sultan Mehmed des Eroberers, ruhmreichen Angedenkens, bis auf den heutigen Tag zugestanden (octroyés) und auf⸗ rechterhalten sind ohne Betheiligung irgend eines Dritten, Vorwände in sich fassen und der russischen Regierung darbieten würde, um Ansprüche zur Einmischung in dergleichen Dinge zu erheben.

Niemand kann darin einwilligen, die Vorwürfe und den Tadel der Zeitgenossen sowohl, wie der Nachwelt, dadurch auf sich zu ziehen, daß er die Entstehung eines Zustandes der Dinge zugäbe, welcher der Gegenwart und der Zukunft so schädlich sein würde.

Nicht ein einziger Diener der erhabenen ottomanischen Kaiserfamilie würde es wagen, oder im Stande sein, Worte niederzuschreiben, welche dahin abzielten, den Ruhm von Institutionen zu schwächen, welche die otto⸗ manischen Kaiser aus freiwilligem Antriebe ihrer persönlichen Großmuth ind ihrer angebornen Mildherzigkeit gestiftet haben.

Der zweite hervorzuhebende Punkt ist der auf den Vertrag von Kai⸗ nardschi bezügliche Paragraph des Notenentwurfs. Da Niemand in Ab⸗ rede stellen kann, daß dieser Vertrag existirt und durch den Vertrag von Adrianopel bestätigt ist, so leuchtet es ein, daß die genau bestimmten Ver⸗ fügungen (dispositions précisés) desselben getreulich werden beobachtet werden.

Wenn man bei Aufnahme des vorerwähnten Paragraphen die Absicht hat, die religiösen Privilegien als das natürliche Ergebniß und den in den Worten liegenden Geist (l'esprit commenté) des Vertrages von Kainardschi zu betrachten, so beschränkt sich die wirkliche und genaue Verfügung dieses Traktats doch einzig und allein auf das Versprechen der hohen Pforte, die christliche Religion selbsteigen schützen zu wollen. Die Paragraphen, welche die Pforte in Betreff der religiösen Privilegien in die von ihr zu unter⸗ zeichnende Note aufnehmen könnte, dürften, wie das zu jeder Zeit entweder schriftlich oder mündlich erklärt worden ist, nichts Anderes ausdrücken als Versicherungen, welche geeignet wären, die von der russischen Regierung vorgebrachten Zweifel, welche den Gegenstand dieser Meinungsverschieden⸗ heiten gebildet haben, schwinden zu machen.

Aber wenn man in dem Augenblicke, wo die bereits zwischen einer großen Masse von Unterthanen der hohen Pforte und einer fremden Macht bestehende religiöse Identität befestigt werden soll, der russischen Regierung Motive geben wollte, um die Ausübung eines Rechtes der Beaufsichtigung und der Einmischung dergleichen Materien zu beanspruchen, so würde das gewissermaßen eine Scheidung der Souverainetätsrechte und die Gefähr⸗ dung der Unabhängigkeit des Reichs sein. Auch ist es der Regierung Sr.

Majestät des Sultans geradezu unmöglich, dazu ihre Zustimmung zu ge⸗ ben, ohne dazu gezwungen zu werden. Wenn endlich der Zweck nur die Erneuerung der Verpflichtungen der Verträge von Kainardschi ist, so könnte die hohe Pforte das durch eine besondere Note thun.

Die Kaiserliche Regierung legt aber die größte Wichtigkeit darauf, daß der in diesem Traktat bezügliche Paragraph des eingesandten Entwurfes entweder ausgemerzt werde oder daß, wenn er beibehalten wird, das Ver⸗

sprechen des Schutzes, welches der Vertrag von Kainardschi enthält und die Frage in Betreff der religiösen Privilegien auf eine unzweideutige Weise von einander getrennt werden, damit man auf den ersten Blick erkenne, daß es zwei von einander verschiedene Dinge sind.

8 dritte Punkt ist derjenige, demgemäß der griechische Kultus Antheil deß christlichen Kulten zugestandenen (octroyés) Vortheilen

2. 1 1 kann nicht in Zweifel ziehen, daß die Kaiserliche den Vortheilen Theil vS-Je. wird, den griechischen Kultus nicht nur an deren Genossenschaften zü. lassen, welche sie aus freiem Willen an⸗ schaft 1hser Uatseibernen gristlichen Religion, sofern sie zu der Gemein⸗

gehören, bewilligt (accordés) hat, sondern auch an

1 116“

8

denjenigen, welche sie derselben noch fernerhin zugestehen (octroyér) dürften⸗

Es ist daher überflüssig, hinzuzunfügen, daß die hohe Pforte in ihrem Rechte ist, wenn sie die Anwendung so zweideutiger? i W enk

g so z ger Ausdrücke nicht zulassen kann, wie der Ausdruck: Convention (convention) oder besondere Verfügungen 1 particulières), zu Gunsten einer so großen Gemeinschaft so ““ von Unterthanen, welche sich zu dem griechischen Kultus

.

Da die Punkte, welche der hohen Pforte Inkonvenienzen darbieten von solcher Beschaffenheit sind, so kann sie, ungeachtet ihrer höchsten Ach tung vor den Rathschlägen der hohen Mächte, ihrer Verbündeten und ihres eifrigen Wunsches, ihre Verbindungen mit der Kaiserlich russischen Regie⸗ rung, ihrem Freund und Nachbarn, wieder anzuknüpfen, nicht umhin, der Billigkeit und Gexechtigkeit der Großmächte die Berücksichtigung ihrer Son⸗ verainetäts⸗ und Unabhängigkeits⸗Rechte anheimzugeben.

Wenn endlich der letzte von der hohen Pforte verfaßte Noten⸗Ent wurf angenommen wird, oder der Wiener Entwurf die gewünschten Modi⸗ ficationen erhält, so wird das ottomanische Kabinet nicht zögern, den einen oder den anderen dieser beiden Entwürfe zu unterzeichnen und unverweilt einen außerordentlichen Botschafter abzuschicken unter der Bedingung (sous la condition) der Räumung der Fürstenthümer. Die Regierung der hohen Pforte erwartet noch eine sichere Gewähr (une garantie solide) von Seiten der hohen Mächte gegen jede künftige Einmischung und jede von Zeit zu Zeit wiederholte Besitznahme der Fürstenthümer Moldau un Walachei. Und der Zweck der ottomanischen Regierung dabei, daß sie sich durch Vorsichtsmaßregeln bis zu diesem Grade im Voraus sichert, besteht darin, für die Zukunft Alles zu vermeiden, was von Neuem zu einem Miß⸗ verständnisse zwischen den beiden Kaiserreichen führen könnte, nachdem di Pforte ihre Beziehungen zum russischen Hofe wieder angeknüpft haben wird.

Die Punkte des Wiener Entwurfs, welche sich auf die Augelegenheit der heiligen Orte und den Bau einer Kirche und eines Hospitals in Jeru salem beziehen, haben die vollständige Zustimmung der hohen Pfort gefunden.

„Eine Abschrist der Wiener Note, welche zugleich die von der kaiser lichen Regierung als geeignet erachteten Modificationen enthält, ist Ew Excellenz übermacht worden. 1“

Um den Mächten, welche den Vertrag von 1841 unterzeichnet haben noch einen Beweis ihrer ganz besonderen Achtung zu geben, ist die hoh Pforte, obgleich sie natürlich den von ihr zuvor redigirten Entwurf vorzieht bereit, den Wiener Entwurf mit den von ihr darin vorgenommenen Mo⸗ dificationen anzunehmen und hofft, daß die Mächte, welche nicht aufgehör haben, vom Beginn der Frage an, die Rechte der kaiserlichen Regieru anzuerkennen und ihr Beweise ihres Wohlwollens zu geben, diese Modi cationen würdigen und demgemäß verfahren werden.

Da Se. Majestät der Sultan mir befohlen hat, das Vorstehende Ew. Excellenz, so wie den übrigen Repräsentanten, Ihren Kollegen, mitzuthei⸗ len, so entledige ich mich dieses Auftrages und bitte Ew. Erxcellenz, be dieser Gelegenheit zu genehmigen ꝛc. (Unterz.) Reschid.

Wien, Sonntag, 11. September. (Tel. Dep. d. C. B.) Die heute hier eingetroffene „Gazetta di Milano“ bringt in Folge einer Kaiserlichen Entschließung vom 25. August die Auflassung der politi schen Prozesse gegen 185 Individuen. 20 Theilnehmern an den Februar⸗Attentate ward die Todesstrafe nachgesehen und in Kerker⸗ haft verwandelt; 44 in diesem Prozesse zum Kerker verurtheilten Individuen ward die Strafzeit bedeutend abgekürzt. Paris, Sonnabend, 10. September. (Tel. Dep. d. C. B. Das „Journal des Débats“ und die „Patrie“ glauben, daß es in keinem Falle zum Kriege kommen werde. Sonntag, 11. September. (Tel. Dep. d. C. B.) Gestern ist der Kaiser und die Kaiserin von Dieppe hier eingetroffen. Das heutige „Pays“ bringt einen gehässigen Artikel gegen die Türkei. Wenn Rußland die Modificationen verwerfe, so werde eit neuer Versuch bei der Pforte gemacht werden; bestehe die Türke aber auf ihrer Forderung, so werde Europa die Ereignisse beobachten und abwarten. Die westlichen Mächte werden keine Eroberung durch Rußland dulden, Europa werde vielmehr im Interesse des Friedens sein schiedsrichterliches Amt zu wahren wissen. Der Zinsfuß für die Schatzscheine ist erhöht worden. London, Sonntag, 11. September. (Tel. Dep. d. C. B. Die „Tunes“ meldet: Oesterreich beantrage, daß besondere Unter handlungen in Petersburg über die streitigen Punkte in der orien— talischen Angelegenheit zwischen dem Grafen Nesselrode und einem türkischen Abgesandten geführt werden mögen, und hofft, daß dieser Antrag angenommen würde.

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten. London, 3. September. Wie bedeutend der Verkehr zwischen Eung⸗ land und Australien ist, ergibt sich unter Anderem daraus, daß im Monat September allein von London aus 118 Schiffe nach jener Kolonie abgehen sollen, die zum großen Theil von starkem Tonnengehalt sind und zu den schönsten Fahrzeugen gehören. Für den Monat August waren 96 Schiffe angekündigt:.. 8

samkkeit des bei der Schifffahrt betheiligten Publikums in Anspruch, näm⸗

zen bereits fast 9000 Personen gerettet sind.

—2 15 Ein interessanter Gegenstand nimmt hier gegenwärtig die Aufmerk⸗

lich eine Karte von Großbritannien, auf welcher alle im Jahre 1850 an unseren Kuüsten, von den Orkneys bis herunter nach Lizard stattgehabten

8 1 4 8 8 Schiffbruͤche und Strandungen durch schwarze Punkte nach der Ortslage

bezeichnet sind, und worüber die beigefügten Erklärungen, welche zugleich den jedesmaligen Verlust an Menschenleben enthalten, das Nähere an⸗ geben. Diese Karte wurde auf Befehl des Parlaments von⸗ dem Hafen⸗ Departement der Admiralität angefertigt, gleicht im Aeußeren auf den ersten Blick fast einer gewöhnlichen Karte, und stellt erst bei näherer Be⸗ trachtung das furchtbare Faktum heraus, daß der Verlust an Menschen⸗ leben an unseren Kuͤsten sich jährlich auf 7 800, ungeachtet aller so trefflich organisirten Rettungs⸗Mannschaften und Gegenstände, beläͤuft, wäͤhrend der Verlust an Eigenthum, wie man annimmit, jährlich 1 bis 1 ½ Millionen Pfd. St. beträgt. In dem gedachten Jahre verunglückten an unseren sämmtlichen Küsten und in deren Gewässern im Ganzen 681 Schiffe, wovon 270 total wrack wurden, 84 durch Kollisionen und Leck sanken, 16 verlassen und 314 durch Stranden so beschädigt wurden, daß die Ladung gelöscht werden mußte. Es kamen dabei, soweit sich er— mitteln läßt, 780 Personen um. Im Jahre 1851 verunglückten übrigens, wie aus den Berichten der Royal National Institution for the Preserva- tion of Life from Shipwreck hervorgeht, 701 Schiffe an unseren Küsten, wobei etwa 750 Personen umkamen, dagegen übertraf das letztverflossene Jahr (1852) seine beiden Vorgänger bedeutend, indem die Zahl der Schiffsunfälle an unseren Küsten 1100 Schiffe mit einem Verluste von 900 Menschenleben umfaßte. Es bleibt übrigens erfreulich, daß durch die Anstalten der gedachten Institution (d. h. durch Rettungsböte und andere Sittel) seit Beginn der Wirksamkeit derselben (im Jahre 1824) im Gan⸗

London, 5. September. Die Zufuhren fremden Weizens während der Woche, endigend am 2ten d. M., betrugen: Von Archangel 2900 Qr., Kronstadt 110, Danzig 4740, Stralsund 1300, Kiel 520, Bilbao 690. Oporto 310, Galatz 3640, Ibrail 610, Kertsch 3000, Odessa 5350, New⸗ York 2006 Qr., zusammen 25,084 Qr. und 8163 F. und 210 S. frem⸗ des Mehl.

Vom Mittelmeer sind im Laufe der vorigen Woche an der Küste 17 Weizen⸗Ladungen Ordre suchend eingetroffen; 12 davon waren schon schwimmend, 2 spaͤter verkauft. Es bleiben also mit den aus der Woche vorher noch vorhandenen zwei Ladungen nur noch fuͤnf folgenden Inhalts disponibel: 2270 Qr. Odessa⸗Ghirka⸗, 3350 Marianopel⸗, 1800 Eupatoria⸗, 1600 Qr. Saidi⸗. Das Geschäft der Woche war nicht sehr bedeutend, weniger aus Mangel an Käufern, als wegen zu hoher Forderungen der Eigner. Die bewilligten Preise waren die nachstehenden: Berdiansk⸗

55 Sh., harter Berdiansk⸗ 49 Sh⸗, Taganrog⸗ 55 à 56 Sh., Odessa⸗ Ghirka⸗ 51 Sh. 6 Pere., Galatz⸗ 51 à 52 Sh., und für den Kontinent 54 Sh., Saide von 38 bis 40 Sh. pr. Qr.

Die Zufuhr englischen Weizens am heutigen Markte war gut, aber enthielt nur sehr wenig neue Waare, obgleich zu den Preisen von heute vor acht Tagen angeboten, wurde bis zum Ende des Marktes nichts ver⸗ kauft. Die Frage für fremden Weizen war sehr beschränkt und für die bewirkten wenigen Detailverkäufe konnten die Preise des letzten Montags nicht überschritten werden; die Inhaber aber schienen nicht um den Ver⸗ kauf besorgt zu sein. Mehl holte in einigen Fäͤllen eine Besserung von 1 Sh. pr. Faß gegen die Preise vom vorigen Montag. Von neuem Senfsamen waren etwa 300 Q. am Markte, welche auf Grund zu hoher Forderungen bis spät unverkauft blieben. Von neuen weißen Erbsen war Einiges zum Verkaufe ausgestellt und bis 50 Sh. dafür gemacht; graue sind 2 Sh. pr. Qr. theurer. Gerste bringt 1 Sh. pr. Qr. mehr. Bohnen sind im Werthe unverändert. Wir hatten eine starke An⸗ kunft von Hafer, und um Verkäufe zu bewirken, war man gezwungen,

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sich für Archangeler in eine Erniedrigung von 6 P. pr. Andere Gattungen ohne Veränderung. ““ Getreide⸗Cinfuhr in voriger Woche

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Rappssamen.

Roggen

1630 11 61 SIrlnd.. 33 District.. 5 4474 139 32. 120 V. d. nördl. 80 50 213 10 1 Ausländ 25084 7350 21365 4272 13055

8 11 8 Bohnen. S

Mehl⸗Einfuhr in voriger Woche: Engl. 1072 S., Fäß., irländ. S., von den östl. Districten 3102 S., von den nördl. District. 1957 S. von auswärts 210 S., 8163 F. Weizen Gerste Hafer Bohnen Erbsen VZ88IElEEIEEBZV1 Or. Qr. „Sept. 18099 2857 21569. 780

Königliche Schauspiele Dienstag, 13. September. Im Opernhause. (151ste Vorstellung.)

Norma, Oper in 2 Abtheilungen. Musik von Bellini. (Fräulein

Bochkoltz⸗Faleoni: Norma. Herr Niemann: Sever.) Mittel⸗Preise; Fremden⸗Loge 2 Rthlr. c. Mittwoch, 14. September. Im Opernhause. (152ste Vor⸗

stellung.) Einer muß heirathen, Original⸗Lustspiel in 1 Akt, von

A. Wilhelmi. Hierauf: Satanella, fantastisches Ballet in 3 Akten und 4 Bildern, von P. Taglioni. (Vorletzte Vorstellung des Ballets vor der Urlaubsreise des Fräul. Marie Taglionii) Mittel⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. ꝛc. Im Schauspielhause. (106te Abonnements⸗Vorstellung.) Neu einstudirt: König Lear, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Sha⸗ kespeare, nach J. H. Voß's Uebersetzung für die Bühue eingerichtet. Besetzung: König Lear, Hr. Rott. Goneril, Regan, Cor⸗ delia, seine Töchter, Fräul. Viereck, Fräul. Arens, Frau Hoppé. König von Frankreich, Hr. Thomas. Herzog von Burgund, ö. Bethge. Herzog von Cornwall, Hr. Jerrmann. Herzog von Al⸗ banien, Hr. Bost. Graf von Kent Hr. Franz. Graf von Gloster, Hr. Grua. Edgar, sein Sohn, Hr. Hendrichs. Edmund, sein Bastard, Hr. von Lavallade. Der Narr, k Kleine Preise: Fremden⸗Loge 1 Thlr. 10 Sgr. ꝛc.

v“ 1“ . 8 8

[1246] vI1I Ländereien und Teichen.

Der frühere Weber, jetzige Arbeitsmann Gott⸗ Ganzen 1487 M. 107 O.⸗R. und darunter im

fried Diefer von hier, ist einer Unterschlagung Einzelnen:

verdächtig und hat Potsdam verlassen. Sein 5 M. 174 O.⸗R. Hof⸗ und Banst

jetziger Wohnort ist bisher nicht zu ermitteln ge⸗ 922 wesen und werden daher alle Civil⸗ und Militair⸗ 41 Behörden des In⸗ und Auslandes ergebenst ersucht, 127½⅔ den Diefer, wo sich derselbe betreffen läßt, zu verhaften und an unsere Gefangen⸗Inspection hierselbst abzuliefern.

Jeder, der von dem jetzigen Aufenthalt des

Diefer Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon 1776 Thlr. inel. 592 Thlr. Gold. Von den Pacht⸗

Anzeiger

—:——

Das Areal enthält im [1195] Bekanntmachung.

Verpachtung der Domaine Zillyv.

elle, Die im Halberstädter Kreise unmittelbar an Gärten, 8 der von Halberstadt nach Minden und ¾ Meile Acker, von der von Halberstadt nach Braunschweig füh⸗ renden Chaussee 2 ½ Meile von Halberstadt und 8 12 Meile von Wernigerode belegene Königliche

che, Domaine Zills soll auf 18 Jahre von Johannis Wege und Unland. 1854 ab bis Johannis 1872 im Wege des öffent⸗

Das festgesetzte Pachtgelderminimum beträgt lichen Ausgebots anderweit verpachtet werden.

Die Domaine besteht aus dem Hauptvorwerke

der nächsten Orts⸗Polizeibehörde sofort Anzeige bietenden ist der Nachweis über den Besitz eines Zilly und dem Vorwerke Sonnenburg, und ge⸗

zu machen. 1 Potsdam, den 8. September 1853. führen. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I

21. November c. vor dem Herrn Regierungs-⸗ 1651 177 . [1245 Bek rathe Winckler in unserm Sessionszimmer anbe⸗ 8 590 19 gve. ekanntmachung. raumt. Karten und Verpachtungsbedingungen

eigenthümlichen Vermögens von 10,000 Thlrn. zu hören zur Pachtung außer den ohn⸗ und

Wirthschaftsgebäuden:

Zur Abgabe der Gebote ist Termin auf den 1) 2482 Morgen 164 QRuthen Acker,

4

Wiesen, Hütungen, 8 13 61 ½⅔ Gärten und

Die Königliche Domaine Triebel im sorauer können von jetzt ab in unserer Registratur ein⸗ I” Teiche,

Kreise des hiesigen Regierungs⸗Bezirkes soll von

3 *1 igs⸗Bezin 1 esehen werden. Trinitatis 1854 ab auf einen Zeitraum von gesel 18 Jahren und zwar bis Johannis 1872 auf dem Wege der öffentlichen Licitation neu ver⸗

Vorwerken Triebel (Schloßvorwerk), Tannicht und Reihersdorf nebst einigen getrennt liegenden

Frankfurt ga. d. O., den 7. September 1853.

2 Königliche Regierung,

pachtet werden. Die Domaine besteht aus den Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten FPHennechh

. zusammen 3241 Morgen 67 ½ ¶QRuthen.

2) Die beim Hauptvorwerke Zilly belegenen drei Diensthäuser.

3) Die beiden Amts⸗Wassermühlen zu Zilly,

4) Das Recht zum Empfange der von d