1853 / 215 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

““ 8 KRiätzelschen Ziegelei zu Zilly alljährlich an die b Domaine abzuliefernden 500 Stück Ziegeln. Das dem Ausgebote zum Grunde zu legende

Pachtgelder⸗Minimum beträgt 9000 Thlr. incl. ein Drittel in Gold.

Zur Uebernahme der Pachtung ist ein dispo⸗ nibles Vermögen von 34,000 Thlr. erforderlich. Die Pacht⸗Caution ist auf 3500 Thlr. festgesetzt.

Den von dem Departementsrath Regierungs⸗ Rath Kopf abzuhaltenden Licitations⸗Termin haben wir auf den 3. November d. J,, Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer anberaumt, und la⸗ den wir zu demselben Pachtbewerber mit dem Bemerken hierdurch ein, daß sich dieselben vor der Licitation über ihre landwirthschaftliche Qua⸗ lification, so wie über den eigenthümlichen Besitz

7

v11“ 8 des obgedachten Vermögens vollständig auszu⸗ weisen haben.

Die Verpachtungs⸗Bedingungen und die Re⸗ geln der Licitation, ferner die Karten, das Ver⸗ messungs⸗Register und die Inventarien⸗Urkunden können mit Ausschluß der Sonntage alltäglich in unserer Domainen⸗Registratur während der Dienststunden, so wie bei dem jetzigen Pächter, Amtsrath Hinke zu Zilly, eingesehen werden

Auch sind wir bereit, auf Verlangen Abschrif⸗ ten der Pachtbedingungen gegen Erstattung der Kopialien zu ertheilen.

Magdeburg, den 23. August 1853. Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten

Steuern, Domainen und Forsten. v. Mühlbach.

[11311 Nothwendiger Verkauf. Die im Kreise Inowraclaw belegenen freien Allodial⸗Rittergüter Polanowice, Nr. 219, So⸗ ifi, Nr. 275, Jankowo, Nr. 80, nebst Pust⸗ iem, Skarzewo und Kretkowo, landschaftlich abgeschätzt auf 140,391 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin⸗ gungen in der Registratur einzusehenden Taxe,

werden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu⸗ iger, Kaufleute Michacl Lewy und Nehemias Neumann, Kaufmann Samuelsohn, früher zu Schneidemühl, resp. dessen Erben, werden hierzu 2 111u.“ öffentlich vorgeladen. Inowraclaw, den 21. Juli 1853

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

1

1 ““ Sprzedaz konieczna. Polozone w powiecie Inowraclawskim wolne allodyalne dobra szlacheckie Polanowice, pod Numerem 219, Sokolniki, pod Numerem 275, Jankowo, pod Numerem 80, 2 Pustkowiem, Skarzewo i Kretkbowo, oitlavowane Pprzez ziemstwo na 140,391 tal. 1 sgr. 8 fen., wedle taxy mogacéj bye przejrzanéj Wraz 2 wykazem hypo- tecznym i warunkami w. Registraturze maja byé dnia 16. Marca 1854.

w miejscu zwyklem posiedzen sadowych sprze- dane.

Niewiadomi 2 pobytu wierzyciele, kupey Michat Lewy i Nehemiasz Neumann, kupiec Abraham Samuelsohn, dawniéj w Pile, resp. jego sukcesorowie, zapozywaja sie niniejszém

publicznie.

Inowraclaw, dnia 21. Lipca 1853. Kröl. Sad powiatowy. Wyqdziat I.

12477 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung zu Angermünde, den 5. September 1853.

Das den von Bülow'schen Erben respektive eren Besitznachfolger zugehörige, im Angermünde⸗ chen Kreise belegene, im Hypothekenbuche des unterzeichneten Kreisgerichts (früher des König⸗ ichen Kammergerichts) Vol. VII. pag. 617 ver⸗ zeichnete Vorwerk Berkholz nebst Zubehör, abge⸗ schätzt auf 52,720 Thlr. 6 Pf., zufolge der nebst neuestem Hypothekenscheine und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 7. April 1854, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. v 8 1 996 No station

Die dem Rentier Hellmuth Friedrich Gustav Köster zu Berlin gehörige, sub Nr. 64 im Hypo⸗ thekenbuche von Niederfinow verzeichnete Ziegelei nüihs Zubehör, auf 11,346 Rthlr. 15 Sgr. taxirt, 0

am 17. Februar 1854, Vormittags

41Hr an hiesiger Gerichtsstelle meistbictend werden.

Hvpothekenschein und Taxe sind im Büreau der unterzeichneten Gerichts⸗Kommission einzusehen. Oderberg in der Markf, den 4. Juni 1853.

Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. 8 gez. von Rüts.

verkauft

chen 11177 Ediktal⸗Citation.

Gegen den 24 Jahr alten Dienstknecht Jo⸗ hann Gottfried Jacob aus Lehnsmühle bei Ortrand, dessen gegenwärtiger Anfenthaltsort nicht hat ermittelt werden können, ist durch Beschluß vom 21. März d. J. die Untersuchung wegen wiederholten Diebstahls eingeleitet, und zum mündlichen Verfahren ein Termin auf 1 den 24. November, Vorm. 10 % Uhr, in unseim Sitzungs⸗Saal angesetzt worden. Zu demselben wird der Dienstknecht Johann Gott⸗ fried Jacob mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen, und die zu sei⸗ ner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zei⸗ tig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

8 erschelnt der Angeklagte im Termine nicht,

18 veit üchung und Entscheidung 1 vontumaciam verfahren.

Belastungszeuge ist zum Termine der

Ganzhüfner Richter, genannt Kupper, aus Naun⸗

dorff bei Ruhland vorgeladen.

Spremberg, den 16. August 1853.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[802] Ediktal⸗Citation.

Nachdem die Todeserklärung des am 31. Ja⸗ nuar 1784 zu Friedrichsbrunnen geborenen, seit dem Jahre 1806 verschollenen Johann Ernst Friedrich Steffen beantragt ist, werden der Letz⸗ tere, resp. dessen unbekannte Erben und Erbneh⸗ mer hierdurch aufgefordert, sich schriftlich oder persönlich in dem auf

den 1.8. März 1854, Vorm. 10 Uhr, vor unserem Deputirten, Kreisgerichts⸗Nath Schmidt, an Gerichtsstelle anberaumten Termin zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls der ꝛc. Steffen für todt erklärt wer⸗ den wird.

Ferner werden die unbekannten Erben

a) des am 6. Dezember 1850 zu Neinstedt ab intestato verstorbenen Carl Heinrich Ste⸗ phanus,

b) der am 9. Mai 1852 hierselbst ab intestato verstorbenen Wittwe Anna Theresia Elisabeth Lohnau, geb. Port,

und deren Erben und nächste Verwandte zu dem obigen Termine vorgeladen, um ihre etwaigen Ansprüche an die Verlassenschaften der gedachten beiden Erblasser geltend zu machen, unter der Verwatnung, daß, wenn sich dieselben nicht mel⸗ den, der Nachlaß als herrenloses Gut dem Kö⸗ niglichen Fiskus zugesprochen werden wird.

Quedlinburg, den 2. Juni 1853.

Königliches Keisgericht. I. Abtheilung. 8

b 4 [556] Ediktnl Cngagllion. I. Nachstehende Verschollene:

1) der Handlungsdiener Johann Jakob Speck⸗ mann von hier, der sich vor ungefähr 36. Jahren nach Amerika begeben hat und seitdem verschollen ist;

2) der Seefahrer George Boehling, geboren 1809, der im Jahre 1841 von Süd⸗

Amerika aus die letzte Nachricht von sich gegeben hat und dessen Vermögen unge⸗ fähr 10 Rthlr. beträgt;

3) der Kaufmann Karl August König, der seit dem Herbste 1837 verschollen ist und degen Vermögen aus ungefähr 120 Rthlr.

esteht;

4) der Peter Loewenicht oder Loewnich, geb.

—“

““

2 st am 8. September 1789, der seit dem Jahre 1806 verschollen ist und dessen Vermögen ungefähr 50 Rthlr. beträgt; 5) die unverehelichte Karoline Henriette Mar⸗

tens oder Martins, die seit mindestens

40 Jahren verschollen ist und für die auf einem zur Ostbahn gegen Zahlung von 53 Rühlrn. exproprüirten Grundstücke zur 8 ersten Stelle ein Kapital von 1000 Rthlr. 9) der Karl Erdmann Dehn, geb. zu Pase⸗ wark am 30. Oktober 1803, verschollen

seit 1840, für welchen ungefähr 12 Rthlr.

iim Depositorio des unterzeichneten Gerichts

1“ ssiich befinden;

7,) der Arbeiter Martin Haselau, aus Gute⸗ herberge gebürtig, der seit dem Jahre 1836 verschollen ist; der Papiermachergeselle Johann Formella oder Frohnell, auch Fornella genannt geb. zu Matern am 27. Mai 1814, des⸗ sen Vermögen ungefähr 45 Rthlr. be⸗ trägt; der Schiffskoch Johann Jakob Canzler oder Kautzler, geb. hierselbst 1792, der scit dem Jahre 1832 verschollen ist und dessen Vermögen ungefähr 85 Rthlr. be⸗ trägt; der Seefahrer Wilhelm Gregorius aus Neukrug, geb. den 5. Mai 1812, der seit dem Jahre 1841 verschollen ist und des⸗ sen Vermögen ungefähr 12 Rthlr. beträgt; der Seefahrer Karl Eduard Steingräber, geb. zu Neufahrwasser am 23. Februar 1811, verschollen seit dem Jahre 1840, dessen ermitteltes Vermögen ungefähr 300 Rthlr. beträgt; der Seefahrer Ephraim Hanfstengel, geb. zu Steegen den 17. November 1817, seit länger als 10 Jahren verschollen, für den ein Vermögen von ca. 5 Rthlrn. er⸗ mittelt ist;

13) der Schiffscapitain Theodor Joseph Kaa⸗ gel oder Kagel, geb. hierselbst 1799, der

seit dem Jahre 1840 verschollen ist;

so Whie deren unbekannte Erben und Erbnehmer,

un

II. die unbekannten Erben nachstehender Per⸗

sonen:

1) des am 19. Oktober 1831 zu Heubude verstorbenen Käthners Heinrich Krüger, dessen Nachlaß aus einem zu Heubude belegenen Käthnergrundstücke von unbe⸗ deutendem Werthe besteht; der am 4. Februar 1837 hierselbst ver⸗ storbenen Wittwe Eleonora Charlotte Hausemann, geb. Katschke oder Katzke, deren Nachlaß ungefähr 78 Rthlr. be⸗ trägt;

3) der am 16. Dezember 1850 zu Neufahr⸗ wasser verstorbenen Wittwe Elisabeth. Arndt, geb. Schachtschneider, deren Nach⸗ laß ungefähr 1 Rthlr. beträgt; der am 21. Januar 1852 hierselbst ver⸗ storbenen unverehelichten Wilhelmine Hoff, deren Nachlaß ungefähr 230 Rthlr. be⸗ trägt; der am 31. Oktober 1851 zu Jeschkenthal verstorbenen unverehelichten Dorothea He⸗ lene Rickert, deren Nachlaß aus ungefähr 14 Rthlr. besteht,

werden hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Mo⸗

naten, spätestens aber in dem auf öa

b1n1n.“

“”

dor H. Stadt⸗ und Kreisrichter Mix an hie⸗

siger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu mel—

den, widrigenfalls die ad IJ. genannten Verschol⸗ lenen für todt erklärt und die unbekannten Erben aller vorstehend genannten Personen werden prä⸗ kludirt werden, dergestalt, daß der Nachlaß der⸗ selben den sich legitimirenden nächsten Erben, oder, falls solche nicht ermittelt werden sollten, dem Königlichen Fiskus resp. dem Gemeinde⸗

Vorstande der Stadt Danzig verabfolgt werden

wird.

Der nach erfolgter Präklusion sich meldende Erbe muß alle Handlungen und Dispositionen desjenigen anerkennen, dem der Nachlaß über⸗ wiesen ist und darf von ihm weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der erhobenen Nutzungen for⸗ dern, sondern ist verpflichtet, sich mit dem noch Vorhandenen zu begnügen.

Danzig, den 11. April 1853. ““

Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht, 9 I. Abtheilung.

1.“

1““

[1248] Ediktalladung.

Bei Vertheilung der Kaufgelder des sub No. 159. Cat. der Ludgeri⸗Laischaft hierselbst belegenen Versammlungshauses der unter dem Namen „deutsche Gesellschaft“ respektive „Gesel⸗ liger Verein“ hier bestandenen, jetzt aufge⸗ lösten Privat⸗Gesellschaft ist nach Befriedigung der Hypothekengläubiger ein Kaufgelderrest von etwa 2000 Rthlr. übrig geblieben, worauf die zum Hypothekenbuche eingetragenen fünf Eigen⸗ thumer jenes Hauses respektive deren Erben als Eigenthümer keinen Anspruch machen, viel⸗ mehr bewilligt haben, daß diese Gelder zur Be⸗ zahlung der Actien der vorgenannten Privat⸗Ge⸗ sellschaft verwendet werden. 8 1

Aus Auftrag des hiesigen Königlichen Appel⸗ lationsgerichts haben wir wegen Vertheilung dieser Gelder ein gerichtliches Verfahren einge⸗ leitet, und forvern wir in Gemäßheit des uns gewordenen Befehls hierdurch alle unbekannten Actien⸗Inhaber jener vorbezeichneten Gesellschaft und alle diejeuigen, welche als Eigenthümer, Erben, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Berech⸗ tigte an jenen Actien Anrechte haben, hierdurch auf, in dem auf den 19. Januar 1854, Morgens 9 Uhr, an der hiesigen Gerichtsstelle vor dem Herrn Appellationsgerichts⸗Referendar Brüning ange⸗ setzten Termine entweder persönlich oder durch einen der hiesigen Rechtsanwälte ihre Aectien vorzulegen und sich als deren Eigenthümer oder anderweitig Berechtigte zu legitimiren unter der Verwarnung, daß im Ausbleibungsfalle bei Ver⸗ theilung des vorhandenen Kaufgelderrestes des Hauses No. 159 Cat. der Ludgeri⸗Laischaft hier⸗ selbst auf ihre Actien keine Rücksicht genommen, ihnen mit ihren Ansprüchen an jenen Kaufgel⸗ dern ein ewiges Stillschweigen auferlegt und sie damit präkludirt werden, und diese Kaufgelder an die sich meldenden Actien⸗Inhaber pro rata deren Anspruches vertheilt werden sollen. Ins⸗ besondere werden unter diesem Rechtsnachtheile vorgeladen die unbekannten Erben nachbenannter verstorbener Actionaire:

a) des Domherrn Freiherrn von Elberfeld⸗

Werries hier, b) des Assessors Zumloh hier, des Herrn von Hamm hier, des Herrn von Borries, des Raths von Tenspolde hier, des Regierungsraths Kottmeyer, des Grafen von Westerholt, des Fürstbischofs von Corvey, des Bischofs von Droste⸗Vischerina, des Erzbischofs Grafen von Spiegel, des Freiherrn Majors von Boeselager des Grafen von Westphalen, G nerals von Wenge, Reg erungeraths Köiner, Geheimen Justizrarhs Callenber —) Landrahs Hammer hier. Münster, den 20. Jali 1853. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

8

Proklama.

Alle, teg⸗ an das von dem Pachter Borck mittelst Vertrages vom 9. Juli d. J. an den Guts⸗Administrator G. von Boltensten abgetre⸗ tene, dem ersteren aus dem Pachtvertrage vom 5. Juni 1851 bis Trinitatis 1872 zustehende Pachtrecht des Rittergutes Frankenthal mit dem Pachtvorschuss’, der Caution für das eiserne In⸗ ventarium, Vorräthen und Inventarienstücken aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den Antrag des Cedenten und Verkäufers hierdurch geladen, diese ben in einem der auf den 27. September, 11. und 25. Okto⸗

ber d. J., Vormittags 11 Uhr, im Königlichen Kreisgerichte hierselbst anberaum⸗ ten Termine anzumelden und zu bewahrheiten, bei Strafe des Ausschlusses.

Bergen, den 9. September 1853

Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung.

Beilage zum Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1“

[1230] Bekanntmachung.

Der Bedarf an Roggen, Hafer, Heu und Stroh für die Magazine zu Potsdam auf das Jahr 1854 soll, ganz oder theilweise, im Wege der kontraktlichen Lieferung sicher gestellt werden.

Die Submissionen sind bis zum 20. Septem⸗ ber d. J. Abends an das Königliche Proviant⸗ Amt zu Potsdam portofrei einzusenden, in dessen Büreau die desfallsigen Bedingungen bis dahin eingesehen werden können.

Berlin, den 3. September 1853.

Königlicht Intendantur des Garde⸗Corps.

[1228] Bekanntmachung.

Der Bedarf an Roggen, Hafer, Heu und Stroh, für die Magazine zu Berlin und Charlottenburg auf das Jahr 1854 soll, ganz oder theilweise, im Wege der kontraktlichen Lieferung sicher gestellt werden. Die diesfälligen Bedingungen können

in dem Magazin in der Magazinstraße Nr. 8 eingesehen werden.

Die Submissionen sind bis zum 20. Septem⸗ ber c. Abends an das hiesige Königliche Pro⸗ viant⸗Amt portofrei einzusenden.

Berlin, den 8. September 1853.

Königliche Intendantur des Garde⸗Corps.

Bekanntmachung.

Am Dienstag den 20. September d. J., Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem Kasernenhofe des Garde⸗Artillerie⸗Regiments am Kupfergraben hierselbst die zu den Train⸗Uebungen des Zten Armee⸗Corps beschafften 41 Zug⸗ und 9 Reitpferde

meistbietend gegen gleich baare Zahlung verstei⸗

gert werden. Berlin, den 8. September 1853.

[12133 Pferde⸗Auction.

Am 6. Oktobercr., früh 9 Uhr, werden auf dem Exerzierplatze bei der Reitbahn in Landsberg g. d. W. circa 50 Stück ausrangirte Königliche Diensipferde des unterzeichneten Regiments öf⸗ fentlich meistbietend gegen gleich baare Bezah⸗ lung verkauft werden.

C. OQ. Frankfurt a. d. O., den 4. September 1853.

Königliches 2tes Dragoner⸗Regiment.

112422 Stand der Lebensver- sicherungsbank f. D. in

Gotha am 1. Septbr. 1853.

18,262 Pers

P 28,813,000 Thlr.

Versicherungssunnmne .... Hiervon neuer Zugang seit 1. Januar:

Versicherte. Versicherungssumme.. Einnahme an Prämien und Zinsen seit 1. Januar. ... Ausgabe für 259 Sterbefälle Verzin liche Ausleihungen.

Banksfonds.

Versicherungen werden vermittelt durch C. G. Franz, Alexander Str. 41.

v“ öIS“ Pers. 498,270 Thle. 807,000 431,000

6 900,000

7,150,000

9909 9 2*

t2so Die Union,

Allgemeine Deutsche Hagel⸗

Versicherungs⸗Gesellschaft.

Die Statuten haben unterm 31. Augest a. vc. von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog

E““

von Sachsen⸗Weimar die landesherrliche Bestäti⸗ gung erhalten und der Gesellschaft sind gleich⸗ zeitig die Rechte einer juristischen Person ver⸗ liehen worden. Die Herren Actionaire werden baldmöglichst nähere Nachricht erhalten.

Die für jetzt zur Emission bestimmte Anzahl von 4000 Actien ist beréits durch Zeichnung stark überschritten und es können weitere Zeichnunge vorerst nicht angenommen werden. 1

Weimar, den 10. September 1853.

Die Direction. Brüggemann. H. F. von Helldorff. Dr. G. Hase. H. M. Rebling.

A. Callmann.

SO0 CIETA ANONIMA per la Strada ferrata dell' Italia Centrale con garanzia del 5 per 100 d'interesse per parte del governi Parmense

[1244]

Pontificio,

Il Comitato di Costruzione e Amministra- zione nellz sua Adunanza del d 27. Agosto 1853, ha emesse le due seguenti Deliberazioni:

Prima Deliberazione.

Considerando che il pagamento del Secondo Ventesimo, non à stato effettuato sulla totalità delle Azioni;

Considerando che avendo già avuto comin- ciamento i lavori di Costruzione della Ferrovia, non è più permesso alla Società di tollerare ulteriore ritardo perl¹' incasso delle somme che devono farvi fronte;

Visto l'Articolo 12°degli Statuti Sociali re- lauvo ai Versamenti sulle Azioni. 8

Agli Azionisti chee trovapsi in ricardo col Secondo Versamento, viene accordato tutto il mese di Settembre prossimo 1853, per aver messo in regola le loro Azioni col pagamento del secondo Ventesimo. Quinai i possessori di tali Cert ficati interinali, dentro il termine indicato, potranno eseguire questo pagamento in Firenze presso i Cassieri della Società sigg. Cesare Lampronti e C., e non altrove.

Gli Azionisti nel fare il pagamento della Iial. Lire cinquanta del Secondo Ventesimo in ritardo, compenseranno Ital. Lire due e Cen- tesimi cinquanta dovutigli per interessi di un anno sul disborso del Primo Versamento, e cosl pagheranno sole L.ire Ital. 47 e cent. 50. Dopo di che il Certificato da loro posseduto avrà il valore di Ital. Lire cento, fruttifere dal 1.0 Ottobre 1853.

Tutie quelle Azioni sulle quali non verrà esegunito il pagamento del Secondo Ventesimo nel modo sovraindicato, e dentro il 30 Set- tembre 1853, saranno irrevocabilmente dichia- rate PERENTI erverrà proceduto senza in- dugio alla loro realizzazione.

Seconda Deliberazione.

Visto PArt. 13.° degli Statuti Sociali relativo . ai frutti,

Deiibera: A cominciare dal 1.“ Otfobre prossimo 1853, dovrà esegnirsi il pagamento dei frutti del semestre decorrente dal 1. Aprile al 30 Settem- bre 1853 sulle Ital. Lire cento versate dagli Azionisti, e cosi verranno pagate Ital. Lire due e Centesimi cinquanta, per ogni Certificato Interinale, che sia in regola con avere eseguito il Versamento del Secondo Ventesimo dentro il quindici Aprile scorso.

Del pagamento di questi frutti, tanto in Firenze che all'Estero, restano incaricati Cassieri della Società Signori Cesare Lam- pronii e C., i quali con apposito avviso, fa- ranno cohboscere le persone che saranno à cĩo delegate, e ii modo di esccuzione.

Firenze, 28 Agosto 1853.

Visio il Presidente II Segretario D. R. De Filippi. IU Gerente 8

P. Cini.