Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und e Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer, Dr. Al⸗ barus, ist in Stelle des auf seinen Antrag aus dem Staatsdienste entlassenen Kreis⸗Physikus Dr. Woßidlo zum Kreis⸗Physikus im Kreise Schwetz, Regierungs⸗Bezirks Marienwerder; so wie
Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Wentzel zu Arnswalde zum Kreisphysikus des Kreises Arnswalde; und
Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer, Dr. Schlesier zu Peitz, zum Kreis⸗Physikus des Kreises Züllichau, Regierungs⸗Bezirks Frankfurt, ernannt worden.
11“
Angekommen: Se. Excellenz der Herzoglich anhalt-bern⸗ burgische Staats⸗Minister, von Schätzell, von Bernburg. Der General⸗Major und Remonte⸗Inspecteur, Freiherr von Dobeneck, aus der Provinz Westphalen. 1“
Berlin, den 16. September. i Sonnabend, den 10ten d. M. Vormittags wurde der
mit der kommissarischen Verwaltung des Bürgermeisteramtes der
Stadt Elbing beauftragte Regierungs⸗Assessor Burscher durch Herrn Regierungsrath Niemann in dieses Amt eingeführt.
— Ihre Königliche Hoheit die Frau Gro ßherzogin Alexan⸗ drine von Mecklenburg⸗ Schwerin hat, nachdem Höchstdieselbe am 14. September Abends in Schwerin angekommen, am 15. Sep⸗ tember, als an dem Geburtstage des höchstseligen Gro ßherzogs Paul Friedrich, die Grabstätte des unvergeßlichen Fürsten im Dome besucht und dann die Reise nach Berlin angetreten.
— Am 14. September Morgens fand zu Bremen die Muste⸗ rung des bremischen Infanterie⸗Kontingentes durch die von der hohen Bundesversammlung mit der Inspection des 10ten Armee⸗ corps beauftragten Generale von Thümen und von Hadeln statt.
Die bremische Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 14. Sep⸗ tember die Berathungen über die Mittheilung des Senats vom 27. Juni, betreffend die Verfassungsrevision, beendigt. Ein Haupt⸗ punkt, hinsichtlich dessen die Bürgerschaft vorgezogen hat, 8 ihren früheren Beschlüssen zu beharren, betrifft das Gesetz über die Wahl in den Senat. Hierüber hatte der Senat, unter ausführlicher Darle⸗ gung der Gründe, welche gegen die Beibehaltung des bisherigen, unter durchaus verschiedenen Verhältnissen von ihm erlassenen Ge⸗ setzes sprechen, eine Deputationsberathung mit dem Auftrage ge⸗ wünscht, daß bei den zu entwerfenden neuen Bestimmungen auf einen größeren Einfluß des Senats, als ihm bisher verstattet, Bedacht genommen werde: eventuell gab er anheim, eines der Wahlgesetze der drei übrigen freien Städte zu adoptiren. Die Bürgerschaft ertheilte einem Antrage des Herrn H. H. Meier ihre Zustimmung, wonach das bisherige Wahlgesetz auch für die Zukunft Geltung be⸗ halten soll. . 2 — Zwischen dem Königreich Sachsen und dem Herzogthum Altenburg ist jetzt wegen Durchführung der elektro⸗magne⸗ tischen Staats ⸗Telegraphenlinie in der Richtung von Leipzig nach Zwickau und Hof durch das altenburgische Gebiet ein Vertrag abgeschlossen worden, vermöge dessen die Königlich säch⸗ sische Regierung berechtigt sein soll, eine Telegraphenlinie zu er⸗ richten, welche sowohl für die innere Correspondenz als auch für den internationalen Verkehr des deutsch⸗österreichischen Telegraphen⸗ Vereins von beiden Staaten benutzt werden soll.
— Die am 12. September zu Kassel angekommenen Bun⸗ des⸗Inspektoren, der Königlich preußische General-Lieutenant von Schack und der Großherzoglich badische General⸗-Major von Roggenbach haben am 14. September Morgens einer Inspection des Kurfürstlichen Leibgarde⸗Regiments, der Garde du Corps und einer Batterie des Artillerie⸗Regiments auf der Ebene des großen Forstes beigewohnt. 9 —
— Am 13. September ist der Großherzoglich hessische Gene⸗ ral⸗Lieutenant von Wachter, einer der drei Bundes⸗Inspektoren des baierischen Kontingents, in München eingetroffen. Am 14. Sep⸗ tember wurden die beiden andern, Se. Kaiserliche Hoheit Erzherzog Wilhelm von Oesterreich und der Königlich sächsische General⸗ Lieutenant von Rockhausen dort erwartet.
— Se. K. K. Hoheit der Erzherzog Wilhelm wird sich von Prag nach München zur Inspizirung, des bayrischen Bundes⸗ Contingents begeben. Der Königl. sächsische General⸗Lieutenant EE“ und der Großherzoglich hessische General⸗
en Iün ZA Se. K. K. Hoheit begleiten. von Mey eie. rüsstsche Gesandte am wiener Hofe, Baron Warschau reisen 1. 1ö September von Olmütz nach aufzuwarten und sodann mit 98 Majestät dem Kaiser Nicolaus
em Monarchen gleichzeitig in Olmütz
.“
— Ein Brief aus Faenza vom 2. September meldet, daß mehrere Verhaftungen in Forli stattgefunden hatten und mehrere Haussuchungen vorgenommen worden waren. Dieselben stehen in Beziehung zu den letzten Verhaftungen in Rom und zu dem Attentate auf den Legaten von Ravenna. Demselben Briefe zu⸗ folge trieben auf der Straße nach Ravenna Räuber ihr Unwesen.
— Nach dem „Handelsblad“ hat Se. Majestät der König der Niederlande den Gesetz⸗Entwurf zur Regelung der Auf⸗ sicht über die verschiedenen Kirchen⸗Gesellschaften bereits sanctionirt und die Veröffentlichung desselben steht daher in Kurzem zu erwar ten. — Der bisherige nordamerikanische Geschäftsträger, Folsom, ist bereits aus dem Haag abgereist, wo sein Nachfolger, Belmont, dieser Tage eintreffen wird.
— Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Brabant sind am 12. September Abends bereits von Namur wieder in Brüssel eingetroffen.
Der neue nordamerikanische Geschäftsträger Seibles am Hofe zu Brüssel hat am 12. September dem belgischen Minister des Auswärtigen seine Beglaubigungsschreiben überreicht. — Durch K. Beschluß vom 10ten ist der Maestricht-Aachener Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft die Konzession für die von Hasselt bis zur Gränze des Herzogthums Limburg gegen Maestricht hin zu erbauende Eisenbahn,
ür die schon bestehende Bahn von Landen nach Has⸗
s wie ferner f 1 elt ertheilt worden. Ein anderer K. Beschluß genehmigt die Sta
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tuten der Gesellschaft für den Bau einer Eisenbahn von Morialmé nach Chatelineau durch das Thal von Acoz; das Kapital dieser Gesellschaft ist auf 2 ½ Mill. Fr. in Actien à 500 Fr. festgesetzt.
Paris, Donnerstag, 15. September. (Tel. D d C. P.) Die Eingangssteuer für Schlachtvieh und Fleisch ist fast gänzlich aufgehoben worden. London, Donnerstag, 15. September. (Tel. Dep. d. C. B. Das fällige Dampfschiff aus New⸗York ist eingetroffen und bringt Nachrichten vom 3. September. Nach denselben war Baumwolle in guter Frage und im Preise ½ bis besser. — Die Mehlpreise waren ebenfalls um 12 Cents höher gegangen. Der Cours auf London 9 bis 92. Das fällige Dampfschiff aus Rio Janeiro, welches ebenfalls eingetroffen, meldet aus Montevideo vom 8. August, daß, da Urquiza von den Seinigen verlassen, nach Entrerios geflüchtet, der Friede gänzlich hergestell MHarktpPrehse. Berlin, den 15. September. Zu Lapnde: Weizen 3 Athlr. 10 Sgr. Roggen 2 Rthlr. 15 Sgr., auch 2 Rihlr. 12 Sgr. 6 pf. Grolse Gerste 2 Rihlr. 1 Sgr. 3 Pf auck 4 Kthlr. 29 Sgr. 5 Pf. Hafer 1 Rthlr. 10 Sgr., auch 1 Rthlr.
1 Weizen, 3 Rthlr. J “ auch 3 10 Sgr. Roggen 2 Rthlr. 15 Sgr, auch 2 Rthlr. 10 Sgr. Grolse 0 2 RKthlr. 1 Sgr. “ auch 1 Athlr. 272 Sgr. 6 Pf. Hafer; 7 11“ Sgr. 6 Pf. Erbsen 2 Rthlr. S- aneh 2 Rihlr. 13 Sgr. 9 Pf. Mittwoch, 14. September.
Das Schock Strob 8 Rthlr. 10 Sgr., auch 7 Rthlr. 15 Sgr. Centner Heu 28 Sgr., geringere Sorte auch 26 Sgr.
Kartolleln, der Scheffe† 27 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr., metzen
2 Sgr, auch Sgr. 6 Pf.
preise von Kartoffel-Spiritus, frei ins Haus geliefert, waren
9. September 1853 32 ½ Kthlr ““ ... 30 ½ und 30 ¼ Rthlr. .““ ... .. .90 Rthlr. 46. 11e“*“ per 10,800 pro Cent nach Pralles. Berlin, 15. September 1853. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Königliche Schauspiele. 1 Sonnabend, 17. September. Im Opernhause. (156ste Vor⸗ stellung.) Viertes Gastspiel der spanischen Tänzer „Gesellschaft (Perra Camara). Der Kammerdiener, Posse in 4 Akten, von Leitershofen. Hierauf: El Ole, grand bas Andalous, ausge⸗ führt von der Segnora Petra Camara, in Begleitung von acht Tänzern. Dann: Der Verstorbene, Posse in. S Akt, “ Französischen, von Tenelli. Zum Schluß der Vorstellung: Ietra
sa Sevillana, danse nouvelle, komponirt vom Segnor Guerrero,
erstem Tänzer und Balletmeister. 1 6 Ge. 18. September. Im Opernhause. (156ste Vorstel⸗ lung.) Die Stumme von Portici, große Oper in 5 Abtheilungen, Musik von Auber. Ballets von Taglioni. (Letztes Auftreten des Fräul. Marie Taglioni und des Hrn. C. Müller vor deren Ur⸗
laubsreise.)
Mittel⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. ꝛc. Im Ea.Unihtaß⸗ (109te Abonnements⸗Vorstellung): Ma⸗
thilde, Schauspiel in 4 Akten, von R. Benedir.
Kleine Preise: Fremden⸗Loge 1 Thlr. 10 Sgr. z9.
Has e“
[1271] Steckbriefs⸗Erledigung. Der am 8. September hinter den Arbeitsmann Gottfried Diefer erlassene Steckbrief ist er⸗ ledigt. Potsdam, den 13. September 1853. Königliches Kreisgericht, Abtheilung J.
[1269)
Der Schuhmachergesell Johann Friedrich Graffunder aus Tempelburg ist ergriffen und somit der in Nr. 148 des Staats⸗Anzeigers erlassene Steckbrief vom 21. Juni 1853 erledigt.
Friedeberg i. d. N., den 14. September 1853. 1 Der Königliche Staats⸗Anwalt.
Proclama. [673] Nothwendiger Verkauf.
Das der Frau Alexandrine Pfeffer, geb. de Terra, in der gerichtlichen Subhastation zugeschlagene, sub C. XVIII. 1a. zu Neuhoff belegene Grund⸗ stück, bestehend aus einem Wohngebäude, zwei Ziegelscheunen und einer halben Hufe Land, kull⸗ misch, gerichtlich abgeschätzt auf 15,911 Rthlr. 10 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in dem 3ten Büreau einzusehenden Taxe, soll
am 26. November 1853, Vormittags
um 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Bröde in der Re⸗ subhastation verkauft werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion in diesem Termin zu melden.
Elbing, den 10. Mai 1853.
Koönigl. Kreisgericht. J. Abthe lung.
[510] Nothwendiger Verkauf.
Das Grundstück zu Danzig in der Hundegasse Nr. 20 des Hypothekenbuches Nr. 199 und 274 der Servisanlage, gerichtlich abgeschätzt auf 5730 Thaler, steht in Folge des über das Vermögen des Besitzers Herrmann Otto Giltz eingeleiteten Konkurses zur nothwendigen Subhastation Schul⸗ denhalber.
Die Taxe und der Hypothekenschein find im Bürceau 5 einzusehen.
Der Bietungstermin wird
den 26. Oktober 1853 von 11 Uhr
Vormittags an
auf ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden.
Danzig, den 4. April 1853.
Königliches Stadt⸗ und Kre sgericht. I. Abtheilung.
1672] ““
In dem Hypothekenbuche des früher dem Gra⸗
fen Joseph von Sokolnicki gehörigen Gutes
Wziachow nebst Malgow, krotoszyner Kreises, standen sub 1ö“ Adam von Morawski 15,000 Thlr. nebst Zinsen als Anlehn, aus dem über das Gut Jarogniewice am 4. Juli
1821 und 5. Juli 1822 unter Verpfändung der Güter Wziachow und Jarogniewice abgeschlosse⸗ nen Pachtvertrage ex decreto vom 28. Septem⸗
ber 1827 ohne Ertheilung eines Dokuments ein⸗ geragen. In Folge nothwendiger Subhastation ist bei der Kaufgeldervertheilung auf diese Post ein Perzipiendum an Kapital und Zinsen von 18,750 Thlr. gefallen, deren seitens des Kura⸗ tors des Adam von Morawskischen Nachlasses an Fapital und Zinsenrückstand der Betrag von g Thlr. 3 Sgr. 1 Pf. in Anspruch genom⸗ mün, und der Rest mit 10,419 Thlr. 25 Sgr. f. in eine Spezialmasse:
Adam von Morawskische Nachlaßmasse und
postlocirte Gläubiger ex Wriachow rubrica.
transferirt, weil sich Niemand mit Ansprüchen
gemeldet, und die Tilgung der ganzen Post be⸗ hauptet wurde.
Auf den Antrag des bestellten Kurators ist das Aufgebot dieser Spezialmasse beschlossen und ein Termin auf
den 23. November c., früh 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Mitschke im hiesigen Gerichtslokale angesetzt worden, zu wel⸗ chem alle unbekannten Personen, welche als Eigen⸗ thümer, Erben, Cessionarien, Pfandinhaber oder sonst berechtigte Ansprüche an diese Spezialmasse zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung unter Androhung der Präklusion vorgeladen werden.
Der Graf Joseph von Sokolnicki, dessen Auf⸗ enthaltsort unbekannt ist, wird hierzu öffentlich vorgeladen.
Krotoszyn, den 28. Februar 1853. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[823] Bekanntmachung.
Durch das am 9. November 1764 errichtete und am 14. Juni 1768 eröffnete Testament des Herrn Johann George Adolph von Heldreich ist das in der Oberlausitz im Görlitzer Kreise gele⸗ gene Rittergut Liebstein seiner Tochter Eleonore Margarethe Lucie, verehelichten von Roy, gebor⸗ nen von Heldreich, vermacht und dasselbe derge⸗ stalt zu einem Fideikommißgute bestimmt worden, daß dieses Gut von seiner Tochter oder deren Erben und Erbnehmern niemals verkauft, ver⸗ tauscht, verschenkt, beschuldet und beschwert, und auch nicht per ultimam voluntatem (außer daß seine Tochter oder künftige Besitzer, wenn sie mehr als ein Kind hätten, und es einem von diesen besonders zuwenden wollen, per divisionem pa rentum inter liberos solches thun mögen) darüber disponirt werden solle und könne.
Von der ersten Fideikommißbesitzerin Eleonore Margarethe Lucie von Roy, gebornen von Held⸗ reich, ging dieses Gut auf ihre Tochter Johanne Eleonore Friederike Ernestine von Rov, verehelicht mit Hans Gottlob von Heldreich, über, und diese setzte in ihrem am 23. Juli 18904 errichteten und am 26. April 1836 publizirten Testamente zum Erben des Gutes Liebstein zunächst ihren ältesten Sohn Karl Gottlob von Heldreich ein. Außerdem verordnete sie, daß nach dem Ableben ihres ältesten genannten Sohnes ihr jüngster Sohn Otto Julius Theodor von Heldreich, und nach dessen Ableben, auch wenn er Kinder haben sollte, ihr zweiter Sohn Köonrad Friedtich Robert von Heldreich, nach dem sutzessiven Ableben ihrer drei Söhne aber ihr ältester Enkelsohn Karl Theodor Emil von Heldreich das Gut Liebstein erhalten solle.
In Folge dieser testamentarischen Bestimmung ist nach dem am 8. Januar 1842 erfolgten Ab⸗ leben des Karl Gottlob von Heldreich dessen jüngster Bruder Otto Julius Theodor von Held⸗ reich in den Naturalbesitz des Gutes Liebstein gelangt, der Besitztitel jedoch für ihn bis jetzt nicht berichtigt worden, weil ihn die Hypotheken⸗ behörde als Civilbesitzer nicht für legitimirt erachtet. Derselbe beabsichtigt, nachdem sein Bruder Konrad Friedrich Robert von Heldreich am 2. Oktober 1851 verstorben ist, seinem Neffen, dem Königlich sächsischen Hauptmann Karl Theo⸗ dor Emil von Heldreich, welcher nach seinem Tode zur Sukzession berufen ist, das Gut Lieb⸗ stein unter gewissen Bedingungen zum freien Eigenthum zu überlassen, und wünscht in Ueber⸗ einstimmung mit seinem genaunten Neffen, die Fideikommiß⸗Eigenschaft dieses Gutes aufzuheben. Demgemäß ist die Anberaumung eines Termins zur Errichtung eines Familienschlusses beantragt.
Mit Rücksicht auf §. 1 des Gesetzes vom 15. Februar 1840 und in Gemäßheit dieses An⸗ trages haben wir zur Aufnahme des Familien⸗ schlusses und zu der nach §. 11 des gedachten Gesetzes erforderlichen Ableistung des Diligenz⸗ eides Seitens der beiden Antragsteller einen Termin auf
8 8 Januar 1854, Vormi 11 ttags vor dem Herrn Appellationsgerichts⸗Rath Baron von Collas in dem Königlichen Schlosse hier⸗ selbst anberaumt, zu welchem 1) alle unbekannte Mitglieder der von Roypschen Familie, ingleichen alle unbekannte männliche Mitglieder der von Heldreich⸗Belwitzschen Familie, der seinem Leben und Aufenthalte nach unbekannte Königlich sächsische Unter⸗Lieute⸗ nant Adolph Heinrich Albrecht von Heldreich, welcher angeblich im Jahre 1812 in russische Kriegsgefangenschaft gerathen und seitdem verschollen ist, oder dessen männliche Des⸗ cendenz, mit der Aufforderung, vor oder in dem Termine sich zur Sache gehörig zu legitimiren und ihre Erklärung über den zu errichtenden Familien⸗ schluß abzugeben und unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß nach Ablauf des Ter⸗ mins die Ausgebliebenen mit ihrem Widerspruchs⸗ rechte werden präkludirt werden.
Der Entwurf zum Familienschlusse kann in unserer Registratur eingesehen werden.
Auch steht den Int ressenten frei, sich in dem Termine durch einen mit Vollmacht und Infor⸗ mation versehenen hiesigen Rechtsanwalt vertre⸗ ten zu lassen, wozu ihnen die Justizräthe Roseno, Werner und der Rechtsanwalt Haack hierorts zur Auswahl in Vorschlag gebracht werden.
Glogau, den 7. Juni 1853.
Königlich preußisches Appellatio
[1270] Bekanntmachung
Es sollen den 19. October d. J. im Kruge zu Tauer aus der Königl. Oberförsterei Tauer, Schutzbezirk Kleinsee, Jagen 91, 118, und Schutz⸗ bezirk Schönhöhe, Jagen 132, circa 566 ¾ Klftr. Eichen⸗Scheit, 70 ½ Klftr. Eichen⸗Astholz, 1204 ½⅔ Klftr. Kiefern⸗Scheit, 105 Klftr. Kiefern⸗Asthol 1 ½ Klftr. Birken⸗Scheitholz b i freier Konkurrenz im Wege der Lecitation öffentlich an den Meist⸗ bietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage Vormittags um 10 Uhr hie mit eingeladen werden.
Tauer, den 13. September 1853.
Der Oberförster Schulze
[1207] Administrations⸗Anzei
Stgat Texas Austin County. —
Aus dem Nachlasse des hierselbst am 7. Juli 1848 verstorbenen ehemaligen berliner Seiden⸗ waarenhändlers August Kramer verblieben im Staate Texas nach stattgefundenen gesetzlichen Roͤcherchen im Monat Februar 1849 Einhundert Acres Land bei einer gesetzlich eingetragenen Schuldforderung von 669 Dollars. Um diesen Nachlaß zu reguliren, werden die Erbberechtigten des verstorbenen Kramer hiermit öffentlich auf⸗ gefordert, vom heutigen Datum ab binnen Sechs Monaten vor dem Gerichtshof zu Belleville ent⸗ weder persönlich oder durch Vertretung zu er⸗ scheinen, widrigenfalls dieses Land zur Deckung der Schuld und der Administrationskosten ver⸗ wendet werden muß.
Da das mobile Vermögen des Verstorbenen eigenmächtig von Bernhard Kramer verkauft wurde, so steht eine gesetzliche Reclamation gegen denselben den Erben gleichfalls frei. Zu gesetz⸗ lichen Vertretern werden vorgeschlagen die Her⸗ ren David, 7 portis, und N. Holland zu Belleville wohnhaft.
Millheim, den 1. Juli 1853.
L. Constant, gerichtlicher Administrator des Kramerschen Nachlasses.
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