1853 / 231 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

„[

1 Friedrich, unbeschadet der Hoftrauer, mit dem 1. Octo Seeee Dieselbe Nummer der „Zeitung zeigt die Ab⸗ berufung des mit den Geschäften des Großherzog⸗

thums Weimar am preußischen Ho

e interimistisch beauftragt gewese⸗

nen braunschweigischen Legationsraths und Geschäftsträgers Dr.

Liebe und die Ernennung des altenburgischen Wirklichen raths Grafen von

Geheim⸗ Beust zum großherzoglichen außerordentlichen

1b ztiate inister in Berlin an. Gesandten und bevollmächtigten Minister nn öm 21. August reichs und Preußens vom 21. Augus Die Devesche Oesterreichs. fassun gs⸗Angelegenheit

32 8 rge 2 31 ber heenen Mächte beim hamburger Senate lautet wie folgt: b endung, welche die Höfe von Berlin

Ew. ꝛc. ech ehn eam bed dem Senat der freien Stadt . inlegien um dessen Aufmerksamkeit auf die ernsten Bedenten hance, zEnciche. die damals beabsichtigte Neugestaltung der dortigen Uinzeaffungsverhältnisse nothwendig hervorrufen mußte. Bekanntlich nahm durch den Bundesbeschluß vom 23. August 1851 bestellte

1 dur 7 8 0 G Nee s⸗usschuh diese Angelegenheit auf. Das Schreiben, welches

Ausschuß im Fruhjahr 1852 an den Bundestags⸗ ö wurde, entwickelte in überzeu⸗ gender Weise die Gründe, welche sich aus den Gesetzen des schen Bundes und aus der Stellung der freien 8b Ham urg, als eines Gliedes eines wesentlich monarchisch⸗ organisirten Ganzen gegen

die Einführung der durch den Rath⸗und Bürgerschluß vom 23. Mai 1850 an⸗

euen Verfassung ergeben. Mit Recht durften wir uns hier⸗ hetenahs 888 Hoffnung überlassen, daß die vermittelnde Einwirkung des Ausschusses den gewünschten Erfolg nicht verfehlen werde. Es war zu er⸗

warten, der Senat werde bereitwillig die Entwürfe zu einer völlig neuen /

Constituirung heilsamen

des hamburgischen Gemeinwesens aufgeben, um auf den Weg zweckmäßiger Verbesserung der bestehenden alt bewährten s Hamburgs einzulenken. Weitere Verhandlungen zwischen dem

un E“ G 1 dem Bundestags⸗Ausschusse sind seitdem nicht gepflogen wor⸗

e ir hofften, es würden sich in der Zwischenzeit die Bestrebungen ben Mäath deg 18G der Bürgerschaft Hamburgs immer entschirdener dem Ziele der Wiederbefestigung des öffentlichen Rechies der freien Stadt

auf den gegebenen Grundlagen zugewendet haben. indessen vernommen: daß der Senat

Neuerlich haben wir dennoch das Verfassungsgesetz vom

23. Mai 1850 in einer neuen Bearbeitung den bürgerlichen Collegien zur Beschlußfassung entweder bereits vorgelegt habe oder doch in Kurzem vor⸗

zulegen gedenke. zu aufrichtigen

Wir widmen der in Rede stehenden Angelegenheit einen Antheil, als daß wir verschweigen dürften, daß uns diese

1 S B issen zu enthalten scheint. Nachricht eine erneute Veranlassung zu Besorgnissen zi 1 1 1 sind uns die projectirten Aenderungen des fruheren Entwurfs im

da wir wahrnehmen, daß der Senat,

Einzelnen nicht bekannt, wir vermögen aber einem gedeihlichen Ausgange

in Hamburg noch nicht mit Zuversicht entgegenzusehen, 11““ . anstatt die bestehende Verfassung in

. Bedürfniß, zu reformiren, immer noch an dem elnen Punkten, je nach Bedürfniß, z1 iren, 8 e1 eine vollständige Reconstruirung derselben herbeizu⸗

Grund⸗Charakter der seitherigen städtis

8

1 a sis jene zerkes vom 23. Mai 1850.

ühren, und zwar auf der Basis jenrs Wer lai .“ wird, nach unserer festen Ueberzeugung, der deutsche Bund ie Einführung einer Verfassung zugeben dürsen, in welcher nicht der f schen Regierungsgewalt sorgfältig bei⸗

behalten und überhaupt mit voller grundsätzlicher Bestimmtheit jede Aende⸗

iede 1 ie si its von dem Bundestags⸗ 3 von der Art vermieden wäre, wie sie berei 1s Ausschusse als unvereinbarlich mit den aus den Grundgesetzen des deutschen

1 Nerbhältnissen der freien Städte bezeichnet worden undes hervorgehenden Verhältnissen der freien Stã rd stan d1,Nngss glanben wir mit aller Zuversicht voraussetzen zu müssen,

1 in keinen schreiten, eine neue Verfassung der Senat werde in keinem Falle dazu schreiten, e c erfassung wirklich ins Leben zu führen, ohne sich zuvor hierüber des Einverständnisses mit dem Bunde versichert zu haben. Insofein könnten wir daher dem

bei erlaufe, welchen diese Angelegenheit durch die verschiedenen Stadien s. Se gug selbst noch zu nehmen haben wuͤrde, um so mehr mit Ruhe entgegen sehen, als es dahingestellt bleibt, ob die Propositionen des Senates dort Zustimmung finden werden. Indessen leuchtet es wohl ohne Weite⸗

res ein, wie es nicht minder im Interesse des gesammten Bundes, als im

igenen Interesse Hamburgs liegt, daß in dieser wichtigen Frage jedem Vörschresken 8 unrichtiger und eben des halb nothwendig ersolgloser Bahn ei Zeiten vorgebeugt und hiermit dem Bunde die Verpflichtung einer Ein⸗ prache von vorn herein erspart werde. Dies sind die Betrachtungen, in

denen wir mit dem kaiserlichen Cabinet in Wien eine Aufforderung erken⸗

nen mußten, von Neuem gemeinsam unsere warnende Freundesstimme bei dem Senate von Hamburg zu erheben, um auf jeue Gesichtspunkte hinzu⸗

deuten, welche wir, eintretenden Falles, am Bundestage geltend zu machen

nicht umhin können würden. Wir sind überzeugt, der Wohlfahrt der ersten

Handelsstadt Deutschlands, wie den Interessen unserer übrigen Mitverbün⸗

deten hierdurch einen wahren Dienst zu leisten. Indem ich Ew. 2ꝛc. dem⸗

nach ersuche, Sich gefälligst in diesem Sinne vertraulich auszusprechen, stelle ich Ihnen zugleich anheim, eine Abschrift dieser Depesche in den

Händen des Herrn ꝛc. zu lassen.

Nachdem am 27. September die mit der Inspection des lübecker Bundes⸗Contingents beauftragten Generale von Thümen und von Hadeln in Lübeck von Hamburg eingetroffen waren und im Hotel du Nord Quartier genommen hatten, fand am Morgen des 28. September vor dem Burgthore die Inspection des dortigen Füsilier⸗Bataillons statt.

Die protestantische Generalsynode der baierischen Pfalz zu Speier faßte am 23. September hinsichtlich der Bekenntnißfrage im Sinne des Vorschlags des Kirchenregiments folgenden einstimmigen Beschluß: „Die Generalsynode erkennt an, daß in der Ausgabe der Augsburgischen Konfession von 1540 (der sogenannten Variata) sich der Konsensus darstelle, welcher zwischen der Augs⸗

burgischen Konfession von 1530, dem Heidelberger Katechismus und dem Kleinen Lutherischen Katechismus, als den Hauptbekenntniß⸗ schriften der evangelischen Gesammtkirche Deutschlands, von der unsere vereinigte Kirche der Pfalz einen Theil bildet, stattfindet, in der ausdrücklichen Voraussetzung, daß durch diese Erklärung eine kirchenpolizeiliche unfrei bildende Verpflichtung auf den Buchstaben der Symbolischen Bücher nicht begründet werden solle. Bezüglich des früheren Dissensus soll das in §§. 4—8 der Vereinigungs⸗Ur⸗ kunde Festgesetzte in keiner Weise alterirt werden.“

Wider Erwarten haben die Verhandlungen der zweiten nie⸗ derländischen Kammer über die Antwort⸗Adresse bereits in der Sitzung vom 26sten d. M. ein Ende erreicht. Die allgemeine Ten⸗ denz des Entwurfs wurde ohne Diskussion und ohne Abstimmung genehmigt. Die einzelnen Paragraphen veranlaßten sodann einige Besprechungen und Amendements, von denen das bemerkenswertheste, von Professor Bosscha aus Amsterdam vorgeschlagene, den Zweck hatte, in dem Paragraphen, wo die Kammer sich mit dem König über den Fortschritt des materiellen Wohlseins freut, die Worte einzufügen: „Wenn sich hiermit in gleichem Maße die geistige und sittliche Entwicklung des Volkes vereinigt, so dürfen wir der Zukunft ruhig entgegenschreiten.“ Dieses Amendement wurde mit 26 gegen 17 Stimmen angenommen; unter letzteren waren die der früheren Minister van Bosse, Thorbecke, Rochussen und Baud. Mit 23 gegen 20 Stimmen wurde beschlossen, die Mahnung wegen der rückständigen Gesetze zur vollständigen Aus⸗ führung der Verfassung zu verschärfen und schließlich der modifizirte Entwurf einstimmig angenommen. Am 20. September hat Se. Mäajestät der König die Adresse der ersten Kammer entgegengenom⸗ men und erwidert, daß er mit Freuden daraus ersehe, wie er fort⸗ während auf die Mitwirkung der Kammer rechnen dürfe für alles, was das Heil des Vaterlandes fördern könne. s 1

Der Prinz von Chimay, der bekanntlich nach Lille abge⸗ schickt wurde, um dort im Namen Sr. Majestät des Königs der Belgier Se. Majestät den Kaiser der Franzosen zu begrüßen, ward von letzterem am 24. September in feierlicher Audienz empfan⸗ gen. Nachdem er dem von der Stadt veranstalteten Balle beige⸗ wohnt hatte, wurde der Prinz am 25. September Vormittags aber⸗ mals vom Kaiser empfangen, der ihm ein eigenhändiges Schreiben für Se. Majestät den König Leopold zustellte. Nach Brüssel zu rückgekehrt, ward der Prinz am 26. September Nachmittags vom Könige empfangen, mit dem er eine lange Conferenz hatte und dem er das Schreiben des Kaisers überreichte. 8

Die „Madrider Gaceta“ veröffentlicht am 22. September einen von fünf Ministern unterzeichneten Beschluß, wonach fortan alle Bewerber um ein Staatsamt eine gründliche Prüfung bestehen müssen. Die neuen Minister, Marquis von Gerona und Marguis Molins werden in Madrid erwartet. Herr Benavides hat seine Entlassung als Civil⸗-Gouverneur von Madrid eingereicht. Das

„Diario“ stellt die Nachricht in Abrede, als wäre General Jose

de la Concha zum General⸗Gouverneur von Cuba bestimmt.

Wien, Donnerstag, 29. September. (Tel. Dep. d. C. B.) Das Ergebniß des olmützer Besuches soll dem Frieden günstig sein. Paris, Donnerstag, 29. September. (Tel. Dep. d. C. B.) Der „Constitutionnel“ sagt, daß die Flotten in die Dardanellen ein⸗ laufen, um die Integrität der Türkei und das europäische Gleichge⸗ wicht aufrecht zu erhalten. 1

Der russische General⸗Konsul ist mit Depeschen nach Olmütz abgereist.

Markthreise. 8 Berlin, den 29. September. zu Lande: Weisen 3 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf., auch 3 Rthlr. 15 Sgr. Rosggen 3 Rthlr., auch 2 Rthlr. 25 Sgr. Hhefer 1 Rthlr. 15 Sgr., ccn 4 l 1 Se . Erbsen 2 Rtbir. 28 Sgr. 9 P. Zu Wasser: Weizen 3 Rithlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 3 Kthlr. . 8” 4 5 3 g8*—⸗ S8 8 6 b 8 ves 23 Sgr. 9 Pf. Rosgen 2 Athlr. 28 Sgr. 9 136 auch 2 Rthlr. ““ 9 Pf. Grolse Gerste 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rihlr. 3 Sgr. 9 Pf. Hafer 1 Rtlälr. 10 Sgr, auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pl. Mittwoch, 28. September. Das Schock Stroh 8 Rthlr. 45 Sgr., auch 7 Rthlr. 15. Sgr. Der 8 ech 276. Sgr. Centne⸗ Hen 28 Sgr, geringere Sorte auc gr. Kartofleln, der Scheffel 27 Sgr. 6 Pf., auch 22 Sgr. P., met weis 2 Sgr., auch 1 Sgr. 8 8 Die Preise von Kartoffel-Spiritus, frei ins Haus geliesert, waren am

23. September 4858,. ; 311 Nand 3. 8. ““

.-K p. 11 EEEE

In h,S. 27336g 8214 9twalar 8 32 Bthlr. 88 uh

W“ 11n] 8 19 1S c F. 219 2) 8 bäööö * 4 32 ½ 18 Himn .“ 18 8 32 un 8 2

1ö16“ Inen. 14

per 10,800 pro Cent nach Tralles

Berlin, 29. September 1853.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin. s

Leipzig, 29. September.

sisch-Bayerische 91 Br. Sächsisch-Schlesische 103 Br. Masgdeburg-Leipziger 314 Br. 129 Br., 128 G. Köln-Mindener 119 Br., 118 G. 108 G. Anhalt-Dessauer Landesbank-Actien Lit A. 165 Br., Lit. B. 160 ¼ Br. Braunschweiger Bankactien 107 ½ Br., 107 G. Wiener Banknoten 92 % Br., 92 ½ G.

6 ¾ Br., 36 ½ G.

Bankactien 103 ½ Br., 103 G.

Leipzig-Dresdener 210 ½ Br. Säch-

In Potsdam.

Löbau-Zittauer Berlin-Anhaltirche Thüringer 109 Br.,

Weimarische

10 Sgr.

V“ Königliche Schauspiele. b. Sonnabend, 1. Oktober. Im Opernhause. (164ste Vorstel lung): Fidelio, Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen, Musik von L. van Beethoven. ersten und zweiten Akt: Ouvertüre zur Oper: „Leonore“, von L. van Beethoven. (Frau Köster: Leonore.) 88

Mittel⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. ꝛc. 8

von F. Treitschke.

8

Auf Allerhöchst gemälde in 4 Akten, von venassese Knl

Billets zu dieser Vorstellung sind i dast 5 Shgasplelbnufe zu Shsbae 8 sol -ee

. z 1 9 . E.1“ Rang⸗Loge 25 Sgr. Parquet und Par⸗ Amphitheater 5 Sgr.

Sonntag, 2. Oktober. Im Opernhause. (165ste Vorstellung.) Der Feensee, große Oper in 5 Abtheilungen, von Scribe. Musik von Auber. Ballets vom Königlichen Balletmeister Hoguet. - Mittel⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. ꝛc.

Im Schauspielhause. Zwischen dem Macchiavelli, Tragödie in 5 Aufzügen, von Elise Schmidt.

Krisen, Charakter

ans⸗Wohnun genden Preisen zu haben:

Zweite Rang⸗-Loge 10 Sgr. Parterre

(117te Abonnements⸗Vorstellung):

7

ithlr. 10 Sgr. ec. AF 3

AmmAnEn Mmmn 8

2 8₰

8.

8

[848] Nothwendiger Verkauf. 1“ Das im Kreise Marienwerder im Dorfe Gr. Nebrau belegene, dem verstorbenen Hofbesitzer Retzlaff zugehörige, im Hypothekenbuche sub No. 8 verzeichnete und auf 10,350 Rthlr. 10 Sgr. gerichtlich geschätzte Gut, bestehend aus 60 Mor⸗ gen Ackerland, 3 Morgen 50 ◻Ruthen Obst⸗ und Gemüseland, 2 Morgen Unland und Wohnge⸗ däude, Vieh⸗ und Pferdestall, Scheune und Kathe, soll Schulden halber am 4. Januagr 1854 vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Mayer an hiesiger Gerichtsstätte im Zimmer Nr. 3 ver⸗ kauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind im IV. Büreau einzusehen. Mearienwerder, den 30. Mai 1853. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung

Ediktal⸗Citation.

I. Nachstehende Verschollene:

1) der Feilenhauergeselle Johann Christoph Stiefel aus Altranstädt, geboren 1792, welcher 1814 oder 1816 zuletzt aus Neisse

geschrieben und dessen Vermögen 2 Rthlr.

11 Sgr. 5 Pf. beträgt;

der Bäckergeselle Johann Christian Krause,

geboren 1801 in Wallhausen, in Merse⸗

burg zuletzt wohnhaft, verschollen seit

1839, dessen Vermöͤgen 9 Rihlr. 1 Sgr.

3 Pf. beträgt;

Martin Gall, früher Gensdarm hier,

verschollen seit 1826, dessen Vermögen

5 Rthlr. 12 Sgr. 1 Pf. beträgt;

Johann Christoph Hobe aus Bischdorf,

Sohn des 1820 verstorbenen Auszüglers Peter Hobe daselbst, vermißt seit fast 50 Jahren, dessen Vermögen 26 Rthlr. 20. Sgr. 10 Pf. beträgt;

so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer, und II. die unbekannten Erben

a) der beiden zu Schaafstädt 1850 verstor⸗ benen Geschwister Rosine und Christiane

1) die Nachkommen der zu Zscherben verstorbenen Marie Christine, verehel. Meinhardt, geb. Klügling, und deren Ehemann Schäfer Meinhardt,

2) die Nachkommen der Friederike Eli⸗ sabeth Busch, geb. Klügling, in Bisch⸗ dorf, namentlich der Handarbeiter Friedrich Busch in Langenhagen,

3) der Geschwister Quenzel,

mit dem Bemerken, daß der Nachlaß nur 11 Rthlr. 17 Sgr. 3 Pf. beträgt, 3 b) des am 10. Januar 1852 hier verstor⸗ benen Mäklers Johann Christoph Röß⸗ ser, als: 1) dessen Vater Anspänner Johann Christian Rößler aus Teutschenthal,

2) die Kinder der verstorbenen Schwester des Erblassers, Marie Dorothee Otto, geb. Rößler, in Niederwünsch,

c) des Briefträgers Johann Friedrich Leo⸗ pold Höhr und dessen Ehefrau Christiane, geb. Wenzel, welche beide im August 1850 hier verstorben, namentlich der Bruder des Höhr, Johann Karl Wil⸗ helm Höhr, geb. am 15. September 1794, welcher als Lützowscher Jäger in der Schlacht bei Belle⸗Alliance verw worden svin fol, nseh, se

effentlicher

von uns auf den 18. März 1854, Vormittags 11b,

vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Knauth, in vem hiesigen Gerichtslokale anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt erklärt, die unbekann⸗ ten Erben präkludirt, ihr Vermögen und die Erb⸗ massen den sich legitimirenden nächsten Verwandten resp. dem Fiskus als herrenloses Gut zuge⸗ sprochen werden wird. 1 8 kerseburg, den 12. März 1853. Königliches Kreisgericht.

IJ. Abtheilung. [13400 Bekanntmachung. n Für die Friedens⸗Lazarethe und Garnison Anstalten unseres Corps⸗Bezirks sollen folgende

Wäsche⸗ und Bekleidungsstücke beschafft werden: ö34 beene Vezideeten, 11“

10 feine Decken⸗Ueberzüge,ł“ 20 feine Kopfpolster⸗Ueberzüge, 10 feine Bettlaken, 30 feine Handlücher, 150 ordinaire Decken⸗Ueberzüge, 500 ordinaire Kopfpolster⸗Ueberzüge, 930 ordinaire Bettlaken, 200 ordinaire Handtücher, Z40 Leibsvsachee, 100 Kopfpolstersäcke, 200 Paar wollene Socken, 150 Krankenröcke (ungefütterte), 100 Krankenhosen, 100 Paar Pantoffeln. Zur Verdingung dieser Arbeiten haben wir einen Termin auf Mittwoch, den 19. October cr., angesetzt, und sordern Unternehmungslustige auf, ihre versiegelten, mit der Aufschrift: „Submission zur Wäschelieferung pro 1853“ versehenen Offerten bis spätestens 11 Uhr Vor⸗ mittags des vorbezeichneten Tages an uns ge⸗ langen zu lassen, wo dann deren Eröffnung in dem Geschäftslokale unserer vierten Abtheilung erfolgen wird. Bedingungen und Proben liegen bei der hiesigen Königlichen Garnison⸗Verwal⸗ tung zur Ansicht bereit. Bemerkt wird noch, daß die Offerten auch auf einzelne Artikel der vorge⸗ dachten Lieferung gerichtet sein können, jedoch das ganze ausgebotene Quantum jedes Artikels um⸗ fassen müssen. Stettin, den 27. September 1853. Königliche Intendantur des II. Armee⸗Corps.

[1184] Ediktal⸗Ladung.

Der Tuchmachermeister Carl Gustav Gebhardt, Hausbesitzer und Schnittwaarenhändler in König⸗ stein, hat seine Insolvenz angezeigt und es ist zu dessen Vermögen der Konkursprozeß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an die Konkursmasse des genannten Gebhardt Ansprüche zu haben glauben, geladen,

den 12. Januar 1854, welcher zum Liquidationstermin anberaumt wor⸗ den ist, zu rechter früher Gerichtszeit in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche bei Vermeidung des Ausschlusses von diesem Schuldenwesen und be⸗ Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohl⸗ that, der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gehörig anzumelden, zu bescheinigen, mit dem

eiger.

werden hiermit aufgefordert, sich vor oder in dem

1

bestellten Rechtsvertreter, so wie nach Befinden unter sich, der Priorität halber, rechtlich zu ver⸗ fahren, binnen sechs Wochen zu beschließen, hierauf

den 26. Januar 1854, der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides, welcher rücksichtlich der Außenbleibenden, Mittags 12 Uhr, als eröffnet angesehen und zu den Akten genommen werden wind, sich zu gewärtigen, hiernächst aber

den 3. Februar 1864, welcher zum Verhörstermin festgesetzt ist, Vor⸗ mittags 9 Uhr anderweit an Gerichtsstelle hier⸗ selbst zu erscheinen, die Güte zu pflegen und wo möglich einen Vergleich zu schließen, wobei die nicht oder nicht bestimmt sich Erklärenden, als in die Beschlüsse der Mehrheit einwilligend, werden erachtet werden; dafern jedoch ein Ver⸗ gleich nicht zu Stande kommen sollte,“

den 17. Februar 19859,ü der Inrotulation der Akten, Behufs der Abfas⸗ sung eines Ordnungsbescheides, und Ite. der Publication dieses Pescheides, welcher rück⸗ sichtlich der Außenbleibenden, Mittags 12 Uhr, für geschehen erachtet werden wird, gewärtig zu sein. Auswärtige Gläubiger haben bei 5 Thlr. Strafe zu Annahme künftiger Ladungen Be⸗voll⸗ mächtigte in hiesiger Nähe zu bestellen.

Königstein, am 29. Juli 1853. Das Königliche Gericht daselbst. Hyefmann.

[1300]

Demnach das von dem jetzt verstorbenen hiesigen Bürger und Kaufmann dritter Gilde, ehemaligen Herrn Aeltermann großer Gilde, Anton Ludwig Zieburtz und seiner Ehegattin Caroline gebornen Berg errichtete, offen hier⸗ selbst eingelieferte testamentum reciprocum, am 2. Oktober d. J. Vormittags allhier beim Nathe öffentlich verlesen werden soll; so wird solches allen Denen, welche dabei ein Inter⸗ esse haben, hierdurch bekannt gemacht und haben Diejenigen, welche dawider protestiren, oder ihre Rechte als Erben wahrnehmen wollen, si mit ihren Protestationen und Erbansprüchen in der Frist von einem Jahre und sechs Wochen a dato der Verlesung des Testaments, sub poena pracclusi et perpetui silentii, allhier beim Rathe anzugeben und ihre Gerechtsame in gesetzlicher Art wahrzunehmen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an den ver⸗ storbenen Kaufmann Anton Ludwig Zieburtz oder an dessen hierselbst bestandene Handlung Anforderungen haben sollten, hierdurch auf⸗ gefordert, solche ihre Anforderungen innerhalb sechs Monaten a dato dieses proclamatis su poena praeclusi allhier geltend zu machen, wie nicht minder alle Diejenigen, welche dem Verstorbenen verschuldet sein oder Vermögens stücke von ihm in Handen haben sollten, hier durch angewiesen werden, innerhalb gleicher Frist und bei Strafe des doppelten Ersatzes aus eigenen Mitteln, die Schuldbeträge hier⸗ selbst einzuzahlen und die Vermögensstücke einzuliefern. Wonach sich zu achten.

Extradirt Pernau Rathhaus, den 21. Au⸗ gust 1853.

Im Namen und von wegen des Raths

der Stadt Pernau: 8 Obervogt Fr. Rambach.