8
den Gesetz⸗Entwurf wurden aus de
Finanzvorschlages zu dem kürzlich veröffentlichten Gesammtstaats⸗ Budget, aus der Höhe des Budgets und aus der Vermehrung der vom Kriegs⸗Ministerium gestellten Forderungen hergenommen. Der Finanz⸗Minister wollte dem Reichstage nicht das Recht zugestehen, auch nur beiläufig die Verhältnisse der Herzogthümer zu berühren.
Nach dem Schluß der Debatte wurde einstimmig der, 1. ie Niedersetzung eines Ausschusses des Finanz⸗ Vor⸗
zur zweiten Berathung und d von 15 Mitgliedern zur U schlages angenommen. — Bei der ten ersten Christian von Dänemark w Apanage des Prinzen auf Königreichs a
Finanzminister vertheidigt. Avanage zu hoch und verlangten, daß der
—
erhalten, so wie, daß eine Klausel hinzugefügt werden solle, daß
„
nach dem Tode des Apanagi
thung und die Wahl einer aus 5 Mitgliedern bestehenden Kom⸗
mission an.
—
In der Sitzung des Volksthings am 12. Oktober wurde die
Bauernfreunde (Tscherning und J. A. Hansen) erklärten sich gegen den Gesetzentwurf, indem sie namentlich darauf drangen, daß erst
das Zustandekommen einer liberalen Repräsf
sung gesichert sein müsse. Der Premierminister suchte die von der Opposition ausgesprochenen Besorgnisse, daß gefährdet werden könne, als unbegründet dar
Antrag wurde die Niederf
Begutachtung am Berathung über die Apanage r wurde der Regierungsvorschlag, der die f 30,000 Rbthlr. für den Antheil des llein festgestellt wissen will, von Winther, Tscherning, Rothe und Barfod mehr oder minder heftig angegriffen, vom 1 Die Gegner des Entwurfs fanden die Prinz nicht neben der— selben noch eine besondere Gage für seine militairische Stellung
rten seine Umgebung, ref schaft, keinen Anspruch auf Pensionirung durch den Staat habe. Schließlich nahm das Thing den Uebergang zur zweiten Bera⸗
die Freiheit des Volks zustellen. Auf Hage's etzung eines alle Mitglieder des Things umfassenden Ausschusses mit 56 gegen 10 Stimmen angenommen.
— Die schleswigsche Provinzial-Ständeversammlung hat be⸗ schlossen, keine Petition durch Unterstützung eines Abgeordneten zur Proposition kommen zu lassen, sondern es jedem Abgeordneten zu überlassen, ob er in Veranlassung einer Petition eine Proposition in Gestalt eines Beschlusses der Versammlung
84 8 5 2„ g 8 “ 2 — 2 „ m unklaren Verhältn 9 “ Das nächste norwegn sch e S tort hin g wird aus 107 Mitgliedern bestehen; es befinden sich darunter 50 Wiedergewählte.
der Uebergang auer Getreidepreise:
1. Oktober erfolg⸗ für den Prinzen
d. Staats-Anzeigers)
Sünseabesg,
Köln-Minden 116 ½. dinier 84 ½. Getreidemarkt:
42
—
p. Hofdiener⸗
—
ments⸗Vorstellung.
9
vorlegen lassen wolle.
Börse: Anfangs begehrt, schlieft flau 106 ¼. Magdeburg-Wittenberge 34 ½⅛. Mecklenburger 43. Kieler 103 ½.
3proz. Spanier 38
Weizen sehr flau und nominel!l. Oel, 22 ½, 23 ¾. Kaffée ruhig. Link ohne Umsatz.
Döring.
BrFeslauns, 15. Oktober, 2 Uhr 20 Minuten Nachmittags- (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 92 ¼⁄2 Br. 4proz. Freiburger Actien 120 ½¼ Br. 209 ¼ Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 173 ¾ Br. Krakauer Actien 91 ¼½ G. Neilse-Brieger Actien 81 ¼ Br. Weizen, weisser 88 — 104 Sgr., gelber 88 — 101 Sgr. Roggen 70—78 Sgr. Gerste 58 — 64 Sgr. Hafer 35—– 39 Sgr.
Stettigs, 15. October, 2 Uhr 2 Minumten vFachmittags. (Tel. Dep. Weizen stille, ohne Geschäft. Roggen 86pfd. 69, October 67 ¾, October-November 65 ¼½, Frühjahr 64 bez. vember-Dezember 11 % bez. u. G. 11 ¼⅞ bez., Frühjahr 11 ¾˖ G.
Oberschlesische Actien Lit. A. Oberschlesisch-
4,1 Rüböl No- Spiritus 10 ½, October - November
Oktober. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.)
Geldcourse: Berlin Hamburger 1proz. Spanier 20 ½. Sar-
Roggen flau.
Höntgliche Schamnspiele. Sonntag, 16. Oktober. Im Opernhause. (171ste Vorstellung.)
2
Richard Löwenherz, Oper in 3 Akten, von Gretry. Hierauf: Der Geburtstag, Divertissement in Aufzug, vom Königlichen Ballet⸗ meister Hoguet. Musik arrangirt von C. Blum.
b ö G111“ Mittel⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Thlr.: erste Berathung des Entwurfs eines Grundgesetzes für die beson⸗ Sctuspie 8 „Log Thlr. c.
D“ gElek Im Schauspielhause. dern Angelegenheiten des Königreichs vorgenommen. Nicht blos die eiderdänische Opposition (Lindberg und der erst am 11. Oktober
zum Abgeordneten gewählte Monrad), sondern auch die Partei der
(131ste Abonnements⸗Vorstellung.)
Magnetische Kuren, Lustspiel in 4 Aufzügen, von F. W. Hackländer. Kleine Wreie Montag, 17. Oktober. Im Schauspielhause.
8 1 1 C “ wiederholt: Ernst, Herzog
II““ I11““““ Schwaben, Trauerspiel in 5 Akten, von Ludwig Uhland.
entativ⸗Gesammtverfas⸗ Kleine Preise: Fremden⸗Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Dienstag, 18. Oktober. Im Opernhause. 172ste Vorstellung.
Joggeli, Oper in 3 Akten, von Dr. Köster. Musik vom Königl.
Kapellmeister W. Taubert. “ Mittel⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. ꝛc. . Im Schauspielhause. 133ste Abonnements⸗Vorstellung. Zum
ersten Male: Gelbe Rosen, Schauspiel in 1 Akt, von Itzenplitz.
Besetzung: Frau von Linthal, Frau Frieb⸗Blumauer. Baron
von Buchen, Herr Rott. Herr [von Steinau, Herr
Johann, Bedienter, Herr Jerrmann. Frau
Martin, Frau Adami.
Fremden⸗Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. eꝛc. 132ͤste Abonne⸗
Ferner hat die Ständeversammlung Comités zur Prüfung der Ge⸗- Hierauf: Der Damenkrieg, Lustspiel in 3 Abtheilungen, von Seribe
—
wig und den octroyirten Kögen gewählt.
setze wegen Aufhebung des Mühlenzwanges und wegen Einführung der Branntweinsteuer, so wie des Patents, betreffend die Jurisdic⸗ tion auf den adeligen Gütern, dem St. Johanniskloster vor Schles
—
Montag, den 17. d.
1AX.X“
14111 Steckbrief.
Der unten näher beschriebene Knecht Gott⸗
lieb Scholz aus Voigtsdorf ist des Diebstahls dringend verdächtig und hat sich der Verhaftung durch die Flucht entzogen. Sämmtliche Behörden werden dienstergebenst ersucht, auf den Scholz zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und mir davon so⸗ fort Anzeige zu machen. Ein Jeder, der von dem Aufenthalte des Scholz Kenntniß hat, wird aufgefordert, solches unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ Behörde anzuzeigen. 8 “ Liegnitz, 8. Oktober 1853. 18 Der Staats⸗Anwalt.
Signalement: Name;: Karl Gottlieb (ge⸗ tauft Karl Benjamin) Scholz, Geburtsort: Voigtsdorf, Kreis Hirschberg, Aufenthalt: unbe⸗ kannt, Religion: evangelisch, Alter: 25 Jahr, geboren am 2. Januar 1828, Größe: 5 Fuß 7 Zoll, Haare: dunkelblond, Stirn: eine Schramme auf derselben, Mund: etwas aufgeworfene Lip⸗ pen, Zähne: die obern schadhaft, Gesichtsfarbe: gesund, Statur: stark und untersetzt, Sprache: deutsch, Bekleidung: unbekannt.
11415] Steckbriefs⸗ Erlevigung.
Perleberg, den 14. Oktober 1853. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Der unterm 12ten v. M
Der unte v. M. von uns erlassene Steckbrief ist durch Einlieferung Z lichten Anne Marie Neumann erledigt,
Deffentlicher Anzeiger
Fmxemenö—
114““ Königliches Kreisgericht, I. (Civil⸗) Abtheilung. Berlin, den 11. Juni 1853.
Das in unserem Hypothekenbuche von dem Dorfe Alt⸗Schöneberg im Teltow'schen Kreise vol. I., Nr. 2. fol. 8. eingetragene, in jenem Dorfe, unter der Hausnummer 2 belegene, dem Kaufmann Friedrich Lüͤdwig Ferdinand Lusch gehörige Büd⸗ nergrundstück, abgeschätzt auf 7939 Rthlr. 12 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in un⸗ serem V. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 16. Februar 1854, Vormittags 11 Uhr, an or⸗ dentlicher Gerichtsstelle Schulden halber subha⸗ stirt werden.
8 8
[989] S;xFvvkee
Das dem Gutsbesitzer August Lebrecht und Wilhelmine geb. Bluhm⸗Trudrungschen Eheleuten gehörige Zinsgut Karczewischken Nr. 1, gericht⸗ lich abgeschätzt auf 6978 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzuse⸗ henden Taxe soll im Termin
den 12. Januar 1854
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Die verwittwete Pfarrer Massalsli, Anna Eleo⸗ nore geb. Stephani resp. deren Erben werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Tilsit, den 28. Juni 1853.
Königliches Kreisgericht. Erste
Proclama. 9 8 [673] Nothwendiger Verkauftft. „Das der Frau Alexandrine Pfeffer, geb. de Terra, in der gerichtlichen Subhastation zugeschlagene, sub C. XVIII. 1 a. zu Neuhoff belegene Grund
8 8 .““
“
und Legouvé, bearbeitet von Laube. Kleine Preise: Fremden⸗Loge 1 Rthlr. 10 “ Der Billet⸗Verkauf zu diesen beiden Vorstellungen beginnt erst
[14161
1 8—
stück, bestehend aus einem Wohngebäude, zwei Ziegelscheunen und einer halben Hufe Land, kull⸗ misch, gerichtlich abgeschätzt auf 15,911 Rthlr. 10 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in dem Zten Büreau einzusehenden Taxe, soll
am 26. November 1853, Vormittags
vm 4 1 Uhn,
vor dem Kreisgerichts⸗Rath Bröde in der Re⸗ subhastation verkauft werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion in diesem Termin zu melden.
Elbing, den 10. Mai 1853.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung
ECTTö11e 1“
Alle, welche an das von dem Königlichen Kammerherrn und Gesandten am päpstlichen Hofe von Usedom mittelst Vertrages vom 28 Mai 1850 an den Lieutenant und Rittergutsbesitzer von Luck verkaufte, im Garzer Kirchspiele be⸗ legene Rittergut Carnitz mit allem Zubehör aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den Antrag des Verkäufers hierdurch geladen, die⸗ selben in einem der auf
den 8. u. 29. November u. 20. De⸗
zember c., 11 Uhr Morgens,
im Königliche Kreisgerichte hierselbst anberaum⸗
ten Termine anzumelden und zu bewahrheiten,
bei Strafe des Ausschlusses. Bergen, den 11. Oktober 1853. Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung.
[1412] Bericht i gung. ““
Die in dem öffentlichen Anzeiger des „Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeigers“, Stück 150 vom 29sten Juni d. J., Stück 176 vom 29. Juli d. J. und Stück 202 vom 28. August d. J. enthaltene öffentliche Vorladung des unterzeichneten Gerichts vom 17. Juni d. J. zu dem am 25. Februar 1854 anstehenden Termine, in der Angelegenheit, betreffend die Amortisation mehrerer angeblich dem Handelsmann Schridder zu Magdeburg ge⸗ stohlenen Wechsel wird dahin berichtigt:
„daß der in jener Vorladung ad d. bezeichnete
Wechsel über 185 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. nicht
wie dort irrthümlich angegeben, von Spitta
und Leutz, sondern von Spitta und Leutz
hierselbst unterm 2. März d. J. auf S. P
Schnitzer hierselbst grzogen ist..
Verlin, den 8. Okiober 1853. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civil⸗ Sachen.
Deputation für Kredit⸗ zꝛc. un
[1409] PL rv 9 ela mn 1
Es ist bei dem unterzeichneten Gerichte auf Amortisation der aus dem Nachlasse der am 28. September 1852 hierselbst verstorbenen Maler⸗ witiwe Schröpfer, Caroline Hulda geb. Hellen⸗ boldt angeblich abhanden gekommenen, am 1. Ja⸗ nuar 1828 vom Magistrat hiesiger Haupt⸗ und Residenzstadt ausgestellten, ursprünglich vierpro⸗ zentigen, vom 1. Januar 1843 aber auf 3 ½ pCt. konvertirten Berliner Stadt⸗Obligation Litt. F. Nr. 10,525 über 50 Thlr. lautend angetragen worden.
Es werden daher auf den Antrag der Provo⸗
kantin, verehelichten Stubenmaler Hiller, Louise
Bertha geb. Hellenboldt alle diejenigen, welche an dieser Stadt⸗Obligation als Eigenthümer, Ces⸗ sionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefsinhaber oder als deren Erben Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 28. Januar k. J. Vormittags 11 ½ Uhr vor dem Königlichen Stadtge⸗ richtsrath Herrn Hermanni im Stadt⸗ gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, I Treppe hoch, Verhörszimmer Mr. 24 angeberaumten Termine zu melden und ihre An⸗ sprüche zu bescheinigen, widrigenfalls ihnen ein ewiges Stillschweigen wegen derselben wird auf⸗ erlegt, die Obligation aber für amortisirt erklärt und an ihrer Stelle eine neue wird angefertigt werden.
Den hier unbekannten Interessenten werden die hiesigen Rechtsanwälte, Herren Justizrath Caspar, Rechtsanwalt Meyen, Rechtsanwalt Haertel als Mandatarien in Vorschlag gebracht.
Berlin, den 30. September 1853. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civil⸗ sachen. Deputation für Kredit zc. und Nachlaß⸗
sachen. MM
GC 1“ Die verehelichte Anna Maria Mielke, geb Pientzke, hat die Todes⸗Erklärung ihrer drei Brüder: 1) des Seefahrers Johann Daniel Pientzke, geboren zu Brösen den 23. November 1793; 2) des Seefahrers Martin Pientzke, geboren zu Brösen den 29. Januar 1795; 3) des Seefahrers Anton Pientzke, geboren zu Brösen den 19. Juli 41797, von denen seit länger als Zehn Jahren keine Nachricht zu erlangen gewesen ist, beantragt. Die bezeichneten drei Geschwister Pientzke, auch Pienschke oder Pienski genannt, und die von ihnen etwa zurückgelasenen Erben oder Erbneh⸗ mer werden daher aufgefordert, sich vor oder in dem auf den 26. April 1854, 11 ½ Uhr Vormitt., an hiesiger Gerichtsstelle vor Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Mir anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls sie für todt werden erklärt werden. Bemerkt wird, daß für einen jeden der vorge⸗
ladenen Geschwister Pientzke ein Vermögen von
273 Thlr. ermittelt ist. Danzig, den 25. Juni 185ê3. önigliches Stadt⸗ und Kreisgericht.
[823] Bekanntmachung.
Durch das am 9. November 1764 und am 14. Juni 1768 eröffnete Testament des Herrn Johann George Adolph von Heldreich ist das in der Oberlausitz im Görlitzer Kreise gele⸗
1695
gene Rittergut Liebstein seiner Tochter Eleonore
Margarethe Lucie, verehelichten von Roy, gebor⸗ nen von Heldreich, vermacht und dasselbe derge⸗ stalt zu einem Fideikommißgute bestimmt worden, daß dieses Gut von seiner Tochter oder deren Erben und Erbnehmern niemals verkauft, ver⸗ tauscht, verschenkt, beschuldet und beschwert, und auch nicht per ultimam voluntatem (außer daß seine Tochter oder künftige Besitzer, wenn sie mehr als ein Kind hätten, und es einem von diesen besonders zuwenden wollen, per divisionem pa- rentum inter liberos solches thun mögen) darüber disponirt werden solle und könne.
Von der ersten Fideikommißbesitzerin Eleonore Margarethe Lucie von Roy, gebornen von Held⸗ reich, ging dieses Gut auf ihre Tochter Johanne Eleonore Friederike Ernestine von Roy, verehelicht mit Hans Gottlob von Heldreich, über, und diese setzte in ihrem am 23. Juli 18384 errichteten und am 26. April 1836 publizirten Testamente zum Erben des Gutes Liebstein zunächst ihren ältesten Sohn Karl Gottlob von Heldreich ein. Außerdem verordnete sie, daß nach dem Ableben ihres ältesten genannten Sohnes ihr jüngster Sohn Otto Julius Theodor von Heldreich, und nach dessen Ableben, auch wenn er Kinder haben sollte, ihr zweiter Sohn Konrad Friedrich Robert von Heldreich, nach dem sukzessiven Ableben ihrer drei Söhne aber ihr ältester Enkelsohn Karl Theodor Emil von Heldreich das Gut Liebstein erhalten solle.
In Folge dieser testamentarischen Bestimmung ist nach dem am 8. Januar 1842 erfolgten Ab⸗ leben des Karl Goltlob von Heldreich dessen jüngster Bruder Otio Julius Theodor von Held⸗ reich in den Naturalbesitz des Gutes Liebstein
gelangt, der Besitztitel jedoch für ihn bis jetzt nicht berichtigt worden, weil ihn die Hypotheken⸗ behörde als Civilbesitzer nicht für legitimirt erachtet. Derselbe beabsichtigt, nachdem sein Bruder Konrad Friedrich Robert von Heldreich am 2. Oktober 1851 verstorben ist, seinem Neffen, dem Königlich sächsischen Hauptmann Karl Theo⸗ dor Emil von Heldreich, welcher nach seinem Tode zur Sukzession berufen ist, das Gut Lieb⸗ stein unter gewissen Bedingungen zum freien
Eigenthum zu überlassen, und wünscht in Ueber⸗ einstimmung mit seinem genannten Neffen, die Fideikommiß⸗Eigenschaft dieses Gutes aufzuheben. Demgemäß ist die Anberaumung eines Termins zur Errichtung eines Familienschlusses beantragt.
Mit Rücksicht auf §. 1 des Gesetzes vom 15. Februar 1840 und in Gemäßheit dieses An⸗ trages haben wir zur Aufnahme des Familien⸗ schlusses und zu der nach §. 11 des gedachten Gesetzes erforderlichen Ableistung des Diligenz⸗ eides Seitens der beiden Antragsteller einen Termin auf
den 11. Januar 1854, Vormittags
114 . vor dem Herrn Appellationsgerichts⸗Nath Baron von Collas in dem Königlichen Schlosse hier⸗ selbst anberaumt, zu welchem 1) alle unbekannte Mitglieder der von Ropschen Familie, ingleichen alle unbekannte männliche Mitglieder der von Heldreich⸗Belwitzschen Familie, der seinem Leben und Aufenthalte nach unbekannte Königlich sächsische Unter⸗Lieute⸗ nant Adolph Heinrich Albrecht von Heldreich, welcher angeblich im Jahre 1812 in russische Kriegsgefangenschaft gerathen und seitdem verscholen ist, oder dessen männliche Des⸗ eenden mit der Aufforderung, vor oder in dem Termine sich zur Sache gehörig zu legitimiren und ihre Erklärung über den zu errichtenden Familien⸗ schluß abzugeben und unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß nach Ablauf des Ter⸗ mins die Ausgebliebenen mit ihrem Widersp uchs⸗ rechte werden präkludirt werden.
Der Entwurf zum Familienschlusse kann in unserer Registratur eingesehen werden.
Auch steht den Interessenten frei, sich in dem Termine durch einen mit Vollmacht und Infor⸗ mation versehenen hiesigen Rechtsanwalt vertre⸗ ien zu lassen, wozu ihnen die Justizräthe Roseno, Werner und der Nechtsanwalt Haack hierorts zur Auswahl in Vorschlag gebracht werden.
Glogau, den 7. Juni 18553h.
Königlich preußisches Appellationsgericht.
1J 11“¹“
Es ist bei uns auf Amortisation der angeblich verloren gegangenen, auf das Königliche Haupt⸗ Bank⸗Direktorium zu Berlin von der Königlichen Bank⸗Kommandite zu Bromberg unterm 5. April 1853, sub No. 79 über 233 Thlr. und 10 Sgr. an die Ordre des Herrn Philipp Harges ausge⸗ stellten Zahlungs⸗Anweisung, eingetragen C. C. B. Fol. 79, indossirt an Leopold Engelhard, weiter an Carl Ludwig Benete und endlich unterm 11. April 1853 an Breest et Gelpcke, angetragen worden.
Die unbekannten Inhaber dieser Zahlungs⸗ Anweisung resp. jener Erben, Cessionarien oder die sonst in jene Rechte getreten sind, werden hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem
am 30. Januar 1854, Vormittags um 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Holst, in unserem Ge⸗ schäftslokale hierselbst anstehenden Termine mit ihren vermeintlichen Ansprüchen zu melden, widri⸗ genfalls die gedachte Zahlungs⸗Anweisung für erloschen erklärt werden wird. —
Bromberg, am 16. Juni 1853.
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
*
Ob wies zczenie. Wniesiono u nas o amortyzacya asygnacya wystawionéj przez tutejszc Krölewska koman- dyte bankowa do Krölewskiego glöwnego dyrektoryum bankowego w Berlinie pod dniem 5. Kwietnia 1853. sub Nr. 79. na 233 tal. i 10 sgr. na rozbas pana Filipa Harges, zapisane] C. C. B. Fol. 79. przekazané Leo- oldowi Engelhard, potem Karölowi Ludwi- kowi Beneke a pölniéj pod dniem 1I Kwietnia 1853. panom Breest et Gelpeke.
Wa⸗Fwa siée zatem niewiadowych w Jasgcicieli tejze asygnacyi resp. ich sukcesoröw, cesyo- narvyuszow albo tych, ktörzy w ich wstapili prawa, aby sie najpözniéj w terminie
dnia 30. Stycznia 1834., przedpofudniem 0 sodzinie 1119 przed deputo- wanym, panem sedzia powiato wym Holst w lokalu naszym sadowym zglosili i pretensye swe poswiadczyli, W przeciwnym albowiem ratie asygnacyà wspomniona za niewazna uznana zostanie.
Bydgoszcz, dnia 16. Czerwea 1853.
Krolewski Sad Powiatowy, I. Wyqdziat.
EEE11u.“]
[800]0 Oeffentliche Vorladung.
Die Kaufleute B. Freundberg und M. S. Meyer, alleinige Inhaber der Firma Freundberg und Meyer zu Berlin, haben wider die separirte Putzhändlerin Rosenberg, Louise geb. Voß, wegen einer Waarenforderung von 114 Rthlrn. 12 Sgr. 6 Pf. nebst 5 Prozent Zinsen vom Tage der Klagebehändigung mit dem Antrage, der Ver⸗ klagten sämmtliche Prozeßkosten zur Last zu legen, geklagt.
Zur Klagebeantwortung und mündlichen Ver⸗ handlung, so wie zur Verhandlung über das mit der Klage angebrachte Arrestgesuch, haben wir einen Termin auf
den 16. Dezember, Vorm. 10 Uhr, vor dem Kollegio, im Zimmer Nr. 11 anbe⸗ raumt, zu welchem die Verklagte, die ihren Wohn⸗ sitz hier aufgegeben hat, nach den letzten Nach⸗ richten in Köln und Liverpool gewesen ist und sich von dort nach Amerika begeben haben soll, hierdurch öffentlich unter der Verwarnung vor
geladen wird, in diesem Termine entweder in Person, oder durch einen gehörig legitimirten, zu ihrer Vertretung berechtigten Bevollmächtigten zu erscheinen, die Klage und das Arrestgesuch voll⸗ ständig zu beantworten, die Beweismittel bestimmt anzugeben, die Urkunden im Original einzureichen und die etwa erforderlichen Editionsgesuche anzu⸗ bringen, indem später auf neue Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe der Instanz keine Rücksicht mehr genommen werden darf. Eine schriftliche Beantwortung der Klage resp. des Arrestgesuchs entbindet nicht von dem Er⸗ scheinen im Termine. Wenn die Verklagte oder ihr Bevollmächtigter sich nicht pünktlich zur be⸗ stimmten Stunde einfinden oder sich nicht voll⸗ tändig auf die Klage und das Arrestgesuch er⸗ klären, oder wenn ihr Stellpertreter seinen Auf⸗ trag nicht durch Vollmacht oder Schreiben nach⸗ zuweisen vermag, so werden die in der Klage, resp. dem Arrestgesuche angeführten Thatsachen und die Urkunden, worüber sie sich nicht erklärt