1853 / 256 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Verfügung vom 18. Oktober 1853 betreffe: die Anmeldung der polnisch redenden Unteroff iere behufs Anstellung in der Gendarmerie.

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In denjenigen Kreisen der Provinzen Preußen. und hesig. in welchen die polnische Sprache verbreitet und 8 ist so wie in dem Kreise Rosenberg der vne Schlese. 8 jeden Uebelstand bemerkbar gemacht, daß ein großer 5 8 s stationirten Gendarmen der polnischen Sprache nicht kundig 1“ sie daher den Zweck ihrer Thätigkeit nicht so vollständig erfüllen können, als dies wünschenswerth erscheint. Diesem Uebelstande kann nur dadurch abgeholfen werden, wenn

von den Truppentheilen möglichst darauf Bedacht genommen wird, polnisch redende Unteroffiziere, welche zur Anstellung bei der Gen⸗ darmerie berechtigt und zugleich befähigt sind und die Gewähr voll⸗ tändiger Zuverlaͤssigkeit darbieten, zur Meldung um die Anwart⸗ schaft auf den Gendarmeriedienst anzuregen, damit dieselben von Seiten des Kommando's der Landgendarmerie vorzugsweise berück⸗ sichtigt und in genügender Zahl den betreffenden Kreisen der drei bezeichneten Provinzen überwiesen werden können.

Die Königlichen Truppen⸗Kommando's werden hierdurch anlaßt, demgemäß zu verfahren. v

Berlin, den 18. Oktober 1853.

Kriegs⸗Ministerium. v

Berlin, 29. Oktober. Se. Majestät der König haben

ergnädigst geruht: Dem Staats⸗Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen⸗Weimar ihm verliehenen Großkreuzes vom Hausorden der Wachsamkeit oder vom weißen Falken; so wie dem ordentlichen Professor der Astronomie und Direktor der Sternwarte zu Bonn, Dr. Argelander, zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Schweden ihm verliehenen Nordstern⸗Ordens dritter Klasse zu ertheilen.

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Ernennungen, Bef 8 Den 411. Oktyober.

Graf v. Waldersee I., Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß, kommandirt zur Dienstl. als Adjut, beim Kommando der Garde⸗Inf., zum Pr. Lt., Graf v. d. Schulenburg, Pr. Lt. vom 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Hauptm., v. Bonin, Sec. Lt, von dems. Regt., zum Pr. Li., v. Ostau, Unteroff. vom Regt. Garde du Corps, v. Nandow, Dragonen vom Garde⸗Drag. Regt., Horn, Gefreiter vom Garde⸗Hus. Regt., zu Port. Fähnrs. befördert. v. Rohr, Ser. Lt. vom 8. Ulan. Regt,, ins 2. Garde⸗Ulan. Regt. vers. Kroll, v. Bonge, Musk. vom 7. Juf. Regt, zu P. Fähnrs., Loeser, Henschke, P. Fähnrs. vom 18. Inf. Regt., zu Sec. Lts., Vanselow, Unteroff. vom 6. Juf. Regt., zum P. Fähnr., v. Lobeck, Kleemann, P. Fähnrs. vom 11. Inf. Regt., zu Sec. Lts., Cardinal v. Widdern, Unteroff. von dems. Regt, zum P. Fähnr., Gr. v. Nayhaus⸗Cormons, Sec. Lt. vom 2. Hus. Regt., zum Pr. Lt., Blumenthal, Husar von dems. Regt., zum Port. Fähnr. befördert. Schmidt, P. Fähnr. von demselben Regiment, ins 5. Kür. Regiment, v. Hammerstein, P. Fähnr. vom 2. Hus. Regt., ins 12. Hus. Regt⸗, unter Beförderung zu Sex. Lts., versetzt. v. Rosenberg, P. Fähnn. vom 1. Ulan. Regt., zum Sec. Lt. befördert. v. Schlegell, Haupim. a. D. zu Guttenberg bei Halle, gestattet, statt der Armee⸗Unif., die Unif. des 27. Ldw. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V. zu tragen. 1 Den 13. Oktober. 8

v. Windheim, Unteroff. vom 27. Inf. Regt., Gr. v. d. Schulen⸗ burg⸗Wolfsburg, Unteroff. vom 31. Inf. Regt., v. Brandt,

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S hhnackenb urg, Bertram, Unteroffiziere vom 32. Infanterie⸗Regiment, v. Wrangel, Unteroff. vom 42. Hus. Regt., sämmtlich zu P. Fähnrs., Kuhlwein IL., Sec. Lt. vom 8. Inf. Regt., zum Pr. Lt., Beyssel, Groß, Wackermann, v. Frankenberg, Unteroff. von dems. Regt.

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v. Schlichting, Unteroff. vom 12. Inf. Regt., zu P. Fähnrs., Herrmann, v. Bremen, Burchard, P. Faͤhnrs. vom 24. Inf. Regt., zu Sec. Lts., v. Schildt, Unteroff. von dems. Regt., z. P. Fähnr. befördert. Schnurr, Riedel, Feldwebel u. Rechnungs⸗ führer von demselben Regt., der Char. als Sec. Lts. beigelegt. v. Ba⸗ gensky, P. Fähnrich vom 9. Infanterie⸗Regiment, zum Seconde⸗Lieute⸗ nant, v. Petersdorff, Musketier von dems. Regt., zum P. Fähnrich., Ziethen, Hauptm. vom 9. Inf. Regt., zum Major u. Commandeur des 1. Bats. 9. Ldw. Regts., v. Puttkammer, P. Fähnr. vom 2. Kür. Regt., zum Sec. Lt., v. Münchow, Kürassier von demselben Regt., zum P. Fähnr., Krusemark, P. Fähnr. vom 14. Inf. Regt., zum Serc. Lt., Rimpler, Unteroff. von demselben Regt., zum P. Fähnr., v. Blücher, Major u. Escadron⸗Chef vom 5. Hus. Regt, zum etatsm. Stabsoffizier, v. Zitzewitz I., Prem. Lt. von demselben Regt., zum Rittmeister, Baron v. Puttkammer I., Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. .

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Den 11. Oktober.

v. Esebeck, Pr. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 1. Garde⸗Ldw. Regis., zum Hauptm. befördert. Bar. v. Puttkammer, 9., zuletzt im 10. Inf. Regt., beim Train 1. Aufgeb. des 1. Bats. 6. Regts. einrangirt. Tietz, Hauptm, vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 6. Regts., zum Train 1. Aufgeb. versetzt. Rose, Sec. Lt. a. D., früher im 1. Vat. 18. Regts., beim Train 1. Aufgeb. des 3. Bats. 6. Regts., v. Stülp⸗ nagel, Sec. Lt. von der Artill. 1. Aufg. des 1. Bat. 2., ins 1. Bat. 7. Regts. einrangirt. Gr. v. Strachwitz, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Aufgeb. 3. Bats. 7. Regts., zum Pr. Lt. befördert. Witte, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 8., ins 1. Bat. 18. Regts., v. Splawa⸗ Nepymann, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 5. Artill. Regt., bei der Artill. 1. Aufgeb. des 2. Bats. 18. Regts. einrangirt. v“

Den 13. Oktober.

v. d. Esch, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 27. Regts., zum Pr. Lt., v. Bassewitz, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 3. Bats. 8. Regts., zum Rittmeister befördert. Debo, Sec. Lt. vom 2, Aufgeb. des 1. Bats. 24., ins 3. Bat. 8. Regts., Gottschald, Sec. Lt. von der Artill. 1. Aufgeb. des 2. Bats. 32., ins 2. Bat. 20. Regts. einrangirt. Siber II., Reichard, Sec. Lis. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 24 Regts., letzterer von der Artill., zum Train 1. Aufgeb. versetzt. Beust, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 12. Regts., v. Maltzahn, Sec. Lt. von der Kavallerie 1. Aufgeb. des 3. Bats. 2., in 1. Bat. 24. Regts., v. Mellenthin, Premier⸗Lieutenant von der Kavallerie 1. Aufgebots des 3. Bats. 9., ins 2. Bat. 24. Regts. einrangirt. Keppler, Sec. Lt vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 24. Regts., zum Train 1. Aufgeb., v. Lü⸗ deritz, Oberst⸗Lieut. u. Commandr. des 1. Bats. 9. Regts., ins 9. Inf. Regt. versetzt. Timm, Gollin, Neuhaus, Jahrmann, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 2. Regts., zu Ser. Lts. 1. Aufgeb., Bachofen v. Echt, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 2. Regts., zum Pr. E11X1““ Naumann, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 9. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb. befördert, Hesse, Holder⸗Egger, Sec. Lts. v. 2. Aufg. des 2. Bats., ins 1. Bat. 2. Regts., Mager, Pr. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 0 ins 2. Bat. 2. Regts., Düwell, Sec. Lt. von der Artill. 1. Aufgeb. des 2. Bats., ins 3. Bat. 2. Regts., Johanunes, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 9. Inf. Regt., ins 1. Bat. 9. Negts., v. Petzold, Pr. Lt. vom 2. Auf⸗ geb. des 3. Bats., ins 2. Bat. 9. Regts. einrangirt. Koehn, Sec. Lt. von der Artill. 1. Aufgeb. des 2. Bats. 9. Regts., zum Train 1. Aufgeb. versetzt. v. Born, Pr. Lt. g. D. (m. Hauptms. Char.), zuletzt im Kaiser Franz Gren. Regt., unter Befoͤrd. zum Hauptm., z. Führer des 2. Aufg. v. 2. Bat. 14. Regts. ernannt. Müller, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des ebengenannten Bats., zum Pr. Lt., v. Grevenitz, Pr. von der Kav. 2. Aufgeb. des 3. Bats. 14. Regts., zum Rittm., v. Zitzewitz I., Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 21. Regts., zum Pr. Lt. befördert. Ro⸗ bert, See. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 31., ins 3. Bat. 21. Regts. einrangirn

Abschiedsbewilligungen u. s

Den 11. Oktober

jecke II. Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß bewilligt. v. Wedell, v. Kahlden, Sec. Lts. vom 2. Garde⸗Ulan. Regt., scheiden aus, und treten zu den beurlaubten Offizieren der Kav. 1. Aufgeb., resp. des 2. Bats. 1., und des 2. Bats. 2. Garde⸗Ldw. Regts. über. Fischer, Sec. Lt. vom 18. Inf. Regt., scheidet aus. v. Conrady, Hauptm. vom 6. Inf. Regt., mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., v. Seydlitz, Major vom 11. Inf. Regt., mit der Unif. des Kaiser Alexander Gren. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V., beiden mit Aussicht auf Civilversorg., u. Pension, v. Lucadou I., Sec. Lt. von dems. Regt., mit der Armee⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., der bedingten Anstellungs⸗ berechtigung im Civildienst und Pension, der Abschied bewilligt.

Den 13. Oktober.

v. d. Lochau, Sec. Lt. vom 27. Inf. Regt., scheidet aus. v. Les⸗ sel, Major vom 31,. Juf. Regt., als Oberst⸗Lieut. mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., und Pension, v. d. Burg, Major vom 9. Inf. Regt., mit der Regt.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf

Cioilversorg. und Pension, der Abschied bewilligt. Pet derr Kamnd wehL. EEEEIͤI1

Schmidt, Sec. Lü. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 20. Negts., v. Zschü⸗

ch Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des Low. Bats. 35. Inf. Regts., diesem nls Pe. Li. Dallmer, Ses Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 2. Regts., Weber, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 2. Bats. 14. Regts., als Rittm. mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., der Abschied

II. Militair⸗Aerzte.

Den 11. Oktober. Dr. Müller, Assistenzarzt vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Stabs⸗ und Bats.⸗Arzt des Ldw. Bats. 37. Inf. Regts. ernannt.

III. Beamte der Militair⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums: Den 7. Oktober.

Schöne, früher Intend.⸗Sekretariats⸗Assistent, zum überzähl. Intend.⸗

Sekretair bei der Intend. des I. Armee⸗Corps ernannt.

b Den 14. Oktober.

Nickse, Intend.⸗Sekretair bei der Intend. des VI. Armee⸗Corps, scheidet behufs Uebertritts nigl. Ober Rechnungs⸗Kamrn

Ihre Kaiserliche Hoheit die Großfürstin Marie von ußland, verwittwete Herzogin von Leuchtenb erg, hat sich Oktober früh auf einem Dampfschiffe von Stettin nach vinemünde begeben und ist von dort am Bord der russischen Kriegs⸗Dampffregatte „Smerloi“ nach Kronstadt in See gegangen. Der österreichische Bundestagsgesandte Freiherr v. Prokesch⸗ Osten ist am 26. Oktober, von Wien kommend, in Dresden einge⸗ troffen und hat sich am 27. Oktober über Berlin nach Frankfurt zurückbegeben. 8 Der Prinz Napoleon Bonaparte, Neffe Sr. Majestät des Königs von Württemberg, ist am 27. Oktober in Stuttgart eingetroffen. Zu Vechta im Großherzogthum Oldenburg wurde am 25. Oktober der im Einvernehmen mit der Staatsregierung von dem Bischofe von Münster ernannte Offizial, der bisherige Pfarr⸗ Dechant Reismann zu Kempen, in sein Amt eingeführt. Bevor dies geschah und der Offizial für den Bischof amtlich verpflichtet wurde, leistete derselbe den Regierungs⸗Kommissarien den konven⸗ tionsmäßig vorgeschriebenen Eid, in dessen Formel das Versprechen hervorzuheben ist, des anvertrauten Amtes also warten zu wollen, „daß den Majestätsrechten meines gnädigsten Großherzogs und Herrn und der auf den Gesetzen des Staats beruhenden öffent⸗ lichen Ordnung mit meinem Wissen und Willen nirgends Eintrag ge⸗ schehe.“ Regierungsseitig ward nach der Beedigung das Vertrauer und die Erwartung ausgesprachen, daß der neue Offtzial im ver⸗ söhnlichen Sinne das Beste des Staates und der Kirche befördern werde. Dem Amtseide, welchen der Offizial darauf dem Bischofe zu leisten hatte, wurden conventionsmäßig die Worte hinzugefügt: „Und das Alles gelobe ich, um so unverhrüchlicher zu halten, als ich vergewissert worden bin, daß darunter nichts begriffen werde, welches dem Eide der Unterthänigkeit, der Treue und des Gehor⸗ sams, den ich Sr. Königlichen Hoheit, als meinen gnädigsten Lan⸗ desherrn, schuldig bin, irgend zuwider liefe.“ 1 Am 256. Oktober hat der bayersche Bevollmächtigte bei der Bundes⸗Militair⸗Kommission, General⸗Major Ritter v. Xylander, in Auftrag des spizi undesfestung Mainz

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Bundes die Inspizirung der Bu 1 begonnen. Der Bevollmächtigte der freien Stadt Frankfurt bei den Zollvereins⸗Konferenzen, Senator Fellner, hat sich wieder nach Berlin begeben. b 8

Aus Nizza vom 18. Oktober wird die Ankunft der Dampf⸗ Fregatte „Francisco d'Assis“ gemeldet, welche die an demselben Tage erwartete Familie Orleans, nämlich Königin Amalie, Herzog und Herzogin von Nemours, Prinz und Prinzessin von Joinville, Herzog und Herzogin von Aumale, nach Spanien führen soll.

Se. Majestät der König der Belgier wird am 8. vember die legislative Session in Brüssel persönlich eröffnen.

Ihre Majestät die Königin von Großbritannien wird bis um die Mitte des November in Windsor verweilen und dann sich nach Osborne auf der Insel Wight begeben. —. Lord Clarendon hat der Rhederei⸗Gesellschaft von North Shields auf ihre am 14ten d. M. an ihn gerichteten Anfragen: Ob im Falle eines Krieges mit Rußland derselbe hinreichend früh werde notificirt werden, um den britischen Schiffen zur Aus⸗ klarirung aus den russischen Häfen in der Ostsee und im Schwarzen Meere Zeit zu lassen? und ob Lord Clarendon die Lage der Dinge für so kritisch halte, daß es zweck⸗ mäßig sein würde, wenn die Rhederei⸗ Gesellschaft die Expedirung britischer Schiffe nach russischen Häfen untersagte? am 22sten d. M. durch seinen Unter⸗Staatssecretair folgenden Bescheid geben lassen: „Ich bin beauftragt, Ihnen zu erwiedern, daß keine vertragsmäßige Stipulation zwischen England und Rußland existirt, durch welche

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eine der beiden Regierungen verpflichtet würde, eine Notifikation der von Ihnen erwähnten Art zu

ertheilen; und daß, was die

Frage im Allgemeinen betrifft, es Ihrer Majestät Regierung zwa natürlich unmöglich ist, für künftige Eventualitäten aufeukgein welche von dem Verhalten Anderer abhängig sind, die Re S. Ihrer Majestät aber keinen ihr möglichen Schritt vernachsä si 8. wird, welcher zur Sicherstellung des Handelsverkehrs En b beitragen kann.“ Das in Kopenhagen erscheinende „Dagbladet“ will wissen, daß jetzt täglich Staatsraths⸗Sitzungen gehalten werden in denen wahrscheinlich berathen werde, ob das Ministerium die vom Volksthing als Grundgesetz⸗ Ausschuß ergangene Einladung zu einer Konferenz annehmen soll oder nicht. „Fädrelandet“ be⸗ hauptet, das Ministerium habe bereits, gegen Oersted's anfängliche Ansicht, den Beschluß gefaßt, auf die Konferenz nicht einzugehen. In der Sitzung des Volksthings vom 26. Oktober wurde u. A. durch den Abg. Rugaard eine mit 315 Unterschriften ver⸗ sehene Adresse vorgelegt, welche darum bittet, daß der Reichstag über das Grundgesetz Dänemarks wache. In der Sitzung des Volksthings vom 25. Oktober wurde u. A. beschlossen, die Bera⸗ thung über Tschernings Vorschlag in Betreff der Zusammensetzung und Wahl der Gemeindevorstände und Amtsräthe zuzulassen. b Wie man aus Nr. 3 der „Schleswigschen Ständezeitung“ er⸗ sieht, hat, wie schon früher der königl. Commissair, so auch der Präsident der Ständeversammlung dieser im Namen der Regierung mitgetheilt, daß den Ständen die Diskussion der vier ersten Paragraphen des schleswigschen Provinzial⸗Verfassungs⸗Entwurfs nicht gestattet sei (diese vier ersten Paragraphen enthalten die allgemeinen Bestimmungen über das Verhältniß des Herzogthums Schleswig zur Gesammt⸗Monarchie und erklären dasselbe u. A. für ein unzertrennliches Zubehör der dänischen Krone mit gleicher Erbfolge). Dänischen Blättern zufolge ist ein An⸗ trag des Abg. Beek auf Hoffnungsthal, dahin gehend, die schles⸗ wigsche Ständeversammlung möge sich dafür interessiren, daß die während des Krieges gemachten Kommunal⸗Anlehen für gültig er⸗ klärt werden, von der Versammlung gegen eine Minoritäét von 11 Stimmen (die 10 nordschleswigschen Abgeordneten und den Abg. Friedrichsstadt's, Kriegsrath Krey) angenommen worden.

Gewerbe⸗ und Hand els-Nachrichten.

Statistische Beiträge zur Brotfrage II. (S. Nr. 238. d. Bl.)

3 Ernteberichte bestätigen, was in dem ersten Aufsatze gesagt ist, nämlich, daß die Getreide⸗Ernte zu den mittleren zu zählen sei. Sie erklären die Geringfügigkeit der Zufuhren auf manchen Märkten durch den Umstand, daß es in einigen Gegenden an Dreschern fehle und daß in anderen die, was Preise anbetrifft, stets sanguinischen Landleute ihre Vor⸗ räthe zurückhalten, weil sie weiteres Steigen erwarten.

Es ist wahrscheinlich, daß sich die Landwirthe in dieser Erwartung täuschen werden, die Thatsache ihres Zurückhaltens beweist aber, daß der natürliche Verlauf der Speculation die Maßregeln zur Verhütung des Mangels vollkommen ersetzt, welche so häufig der Staatsverwaltung an⸗ empfohlen werden. Größere Vorräthe als eine Regierung anzuhäufen vermöchte, werden durch die Speculation ohne alle Vermehrung der öffent⸗ lichen Lasten aufbewahrt.

Weniger günstig als die Berichte über die Getreide⸗Ernte sind aller⸗

igs die über die Kartoffel⸗Ernte. Es scheint in einigen Gegenden der Ertrag nicht die Hälfte einer vollen Ernte zu übersteigen, der Durchschnitt kaum auf 60 oder 70 pCt. einer solchen geschätzt werden zu dürfen.

So sehr diese Schätzung die Besorgnisse zu berechtigen scheint, daß die gegenwärtige Theurung nicht gegen den künftigen Mangel schütze, so wird der Schein doch durch die Beachtung anderer influirender Thatsachen in Frage gestellt.

Seitdem die Kartoffelkrankheit bei uns einheimisch geworden ist, hat eine volle Ernte überhaupt nicht mehr stattgefunden, das Bedürfniß ist nicht mehr an eine solche gewöhnt, der Vergleich gegen die volle Ernte kann da⸗ her sehr ungünstig sein, ohne daß sie von einer jetzt gewöhnlichen sonder⸗ lich abweicht. Beispielsweise mag angeführt werden, daß während die volle Ernte nach den Schätzungen des Königlichen Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums 280 ½ Million Scheffel beträgt, die Ernte im Jahre 1850 sich nach gleichen Schätzungen nur auf 207 ½ Million Scheffel, also etwa 74 vCt., belaufen und 1846: 53, 1847: 67, 1848: 88, 1849: 79, 1851: 47, 1852; 75 pCt. betragen haben soll. 1 „Im Jahre 1850 reichte die Ernte aus, es ist nicht einzusehen, warum ein gleicher Aussall diesmal bedenklicher sein sollte, zumal damals auch der Roggen 20 pCt. hinter der vollen Ernte zurückblieb, was nach den bis⸗ herigen Berichten in diesem Jahre nicht zu erwarten ist.

Selbst wenn der Durchschnitt der Kartoffel⸗Ernte, wie von einigen Seiten behauptet wird, nur auf die Hälfte der sogenannten vollen Ernte zu schätzen wäre, so würde dies noch nicht einmal so schlimm wie in dem überwundenen Jahr 1851 sein, wo die Kartoffel⸗Ernte nur 47 pCt., die Roggen⸗Ernte nur 78 pCt. ergab. .

Eine volle Kartoffelernte, über 15 Scheffel für den Kopf der Bevölke⸗ rung, gibt einen Ueberfluß, der nur durch die Branntweinbrennerei und die Viehfütterung verwerthet werden kann. Bei den gegenwärtigen Kartoffel⸗ preisen mag die Brennerei, weil die Branntweinpreise ebenfalls hoch sind, bestehen können. Außer ihren Rückständen würde aber Kartoffelfütterung wahrscheinlich nicht mehr vortheilhaft sein. Hierdurch vermindert sich ohne Zweifel ein Theil der gewöhnlichen Verwendung und es bleibt verhältniß⸗ mäßig mehr zur menschlichen Nahrung übrig. v“

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