1853 / 259 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

.“ 8 ““ Göthe's ist von Rom zu Wasser glücklich in Magdeburg angekom⸗ men, und wird auf einem eigens hierzu erbauten Eisenbahnwagen nach Weimar transportirt werden. Ihre Kaiserliche Hoheit die Großherzogin⸗Großfürstin hat ihre Sommer⸗Residenz Bel⸗ vedere am 31. Oktober verlassen und ihren Aufenthalt wieder in der Stadt Weimar genommen. ö“ verweilt Ihre Königliche

Hoheit die Großherzogin noch in Ilmenau. 125 16 Telegraphenlinie durch den Rhein bei Worms ist vollkommen gelungen usg, hit , und 88 sollte am 1. November die Linie von Aschaffenburg über Worms nach Speyer der öffentlichen Behutbng überge en, obte Fortsetzung derselben bis Paris aber nach Vollendung und An⸗

dh der französischen Leitung eröffnet werden.

Der nahen Wiedereinberufung der vertagten außerordent⸗ lichen Ständeversammlung des Großherzogthums Hessen wird eine Anzahl von Ergänzungswahlen vorangehen. e Mit⸗ glieder der Opposition sind ausgetreten. Auch mmehrere Mitglieder des Centrums sollen geneigt sein, ihr Mandat niederzulegen. Die Stände müssen spätestens im Monat Dezember berufen werden, da nit diesem Monat die Finanzperiode zu Ende geht und so wenigstens eine Prorogation des Finanzgesetzes erforderlich ist. Der Württembergische „Staats⸗Anzeiger“ vom 29. L

88

29. Oktober enthält eine amtliche Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Gründung einer Actien⸗Gesellschaft unter der Firma: Württembergische Handelsgesellschaft in Stuttgart (Exportgesellschaft), wonach solche für 15 Jahre genehmigt ist, die Actienscheine derselben übertragbar sind und kein Actionair für mehr als den auf 250 Fl. für eine Actie gestellten Kapitalbetrag seiner Actien verbindlich ist. Die Gesellschaft übt ihre Rechte statutenmäßig durch einen Aus⸗ schuß von 9 Mitgliedern aus; die Geschäfte aber unmittelbar unter der Leitung eines von dem Ausschuß anzustellenden Direktors. G

Am 31. Oktober ist der Prinz Napoleon auf der Rück⸗ reise von Stuttgart nach Paris wieder durch Karlsruhe durchge⸗ kommen. Se. Königliche Hoheit der Regent von Baden hat sich am 31. Oktober nach Heidelberg begeben. B

Der Militair⸗Gouverneur der Lombardei, Feldzeugmeister Graf Gyulai, trifft am 2. November in Mailand ein, um wieder seinen wichtigen Posten einzunehmen. Mit Ende des Oktober und Beginn des November treten große Truppenbewegungen in Bezug auf den längs der tessiner Gränze aufgestellten Blokade⸗Kordons ein. Die Brigade Marsano mit den Infanterie⸗Regimentern Erzherzog Karl und Mazzuechelli verläßt vorläufig ihre dortige Aufstellung, in welche dagegen die Brigade Lilia mit den Infanterie⸗Regimentern Franz Graf Gyulai und Baron Fürstenwärther einrückt. Die Militair Kommission, welche für die Betheiligung der am 6. Februar in Mailand ver⸗ wundeten Soldaten mit den dieser Stadt auferlegten Strafgeldern und den patriotischen Gaben beauftragt war, hat nun ihre Arbeiten vollendet. Die 67 Verwundeten sind je nach dem Grade der er⸗ haltenen Wunden in 9 Klassen eingetheilt, die sich zwischen dem jährlichen Pensions⸗Marimum und Minimum von 80 und. 300 Fl. C. M. per Kopf halten. Die Hinterbliebenen der Gemordeten oder der später in Folge ihrer Wunden Verstorbenen gehören nach dem Wortlaut des am 13. Februar vom Feldmarschall Grafen Radetzky erlassenen Proklams bekanntlich auch in die Kategorie der zu Pen⸗ sionirenden. An patriotischen Gaben sind für die Verwundeten und die Hinterbliebenen 22,879 Fl. eingegangen; der Stadt wurde die Summe von 84,000 Fl. diktirt. 1

Bezüglich auf die Niederlassung der Israeliten im Kanton Zürich sind folgende Beschlüsse gefaßt worden: Kein Gemeinde⸗ rath kann angehalten werden, einem Juden eine Niederlassungs⸗ Bewilligung zu ertheilen (die Gemeinde⸗Versammlungen kön⸗ nen sich das Bestätigungsrecht vorbehalten). Ueberdies be⸗ darf eine solche Niederlassungs⸗Bewilligung die Genehmigung der Direction des Innern. Die erhaltene Niederlassungs⸗Bewilli⸗ gung in einer Gemeinde berechtigt nicht zu Errichtung eines Waarenlagers in einer anderen. Di Niederlassungs⸗Bewilligung kann beliebig zurückgezogen werden. Im Uebrigen gelten für Juden die gleichen Bedingungen bezüglich des Erwerbs der Nieder⸗ lassung wie für Christen, und es steht ihnen die Wahl eines G

Der belgische „Moniteur“ vom 28. Oktober enthält das

Gesetz, welches die zur Errichtung einer Post⸗Dampfschifffahrt zwischen Antwerpen und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffene Uebereinkunft genehmigt. Das Kapital der betreffenden Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft beträgt 5 Millionen Fres. in 5000 au porteur ausgestellten Actien von je 1000 Fres. Die Société Générale hat 1000 Actien gezeichnet.

Die erste Berathung des Gesetzvorschlages über die Ver⸗ wandlung des Pachtgutes in freies Eigenthum wurde am 30. Ok⸗ tober im dänischen Landsthing geschlossen. Bei der Debatte trat besonders Balthazar Christensen als Vertheidiger des Gesetz-Vor⸗ schlages auf. Es wurde die Niedersetzung eines Comité's von neun Mitgliedern beschlossen.

Die Anzahl der Mormonen beläuft sich jetzt in Dänemark auf 4699 Pesonen.

Paris, Dienstag, 1. November. (Tel. Dep. d. C. B.) Der heutige „Moniteur“” enthält die Ernennung Baraguay d'Hilliers zum Gesandten in Konstantinopel. Nach dem „Journal des Débats“ wäre eine neue, durch die verbündeten Mächte garantirte Note in Konstantinopel präsentirt worden.

Ereslarzg, 2. November, 1 Uhr 56 Minuten Nachmittags- (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 894 Br. 4proz. Freiburger Actien 115 GC. Oberschlesische Actien Lit. A. 204 ¼ G. Oberschlesische Actien Lit. B. 169 ½ G. Oberschlesisch- Krakauer Actien 89 ½¼ Br. Neilse-Brieger Actien 76 ¾ G. Getreidepreise: Weizen, weisser 88— 106

Roggen 70 82 Sgr. Gerste 60— 65 Sgr. Hafer 38 41 Sgr. Geegtnhte, 1. November, 2 Uhr 10 Mmuten Nachmittags. (¶Tel, Dep. d. Staats- Anzeigers) Weizen ohne Geschäst, 95 104 gefordert. Rogges loco 66 bez., November 66 bez. u. G., Frühjahr 66 66 ½ bez. Spiritus loco 10 ½ 10 bez., November 10 ½ bez., Frühjahr 10 Br., 11 G. Rüböl November 11 ½ Br., 11 bez.

Sgr., gelher 88 105 Sgr.

Königliche Schauspiele. Donnerstag, 3. November. Im Schauspielhause. (147ste Abonnements⸗Vorstellung): Die Schleichhändler. Possenspiel in 4 Abtheilungen von E. Raupach. Kleine Preise. 8 Im Opernhause. Mit Allerhöchster Genehmigung zum Benefi Regisseurs Herrn Stawins I An von Iffland's Sittengemälde: „Die Jäger“. Hierauf: der zweite dritte und vierte Akt aus Oper: „Die Stumme von Portici“ von Auber. Zwischen beiden Vorstellungen: Kinder lieder von W. Taubert, gesungen von Frau Köster. 1) Der Baue hat ein Taubenhaus ꝛc. 2) Bäuerlein, Bäuerlein, Tick, Tick, Tack. 3) Backe Küchelchen. Billets zu dieser Vorstellung sind Vormittags von 9 1 Uh im Kassenflure des Opernhauses zu folgenden Mittelprei sen zu haben: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Balcon incl. der Prosceniums⸗Logen daselbst und am Orchester 10 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. Zweiter Rang 22 ½ Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 17 ½ Sgr. Parterre 20 Sgr. Amphitheater Freitag, 4. November. Im Opernhause. lung): Die Familien Capuleti und Montecchi. Oper lungen, aus dem Italienischen übersetzt von J. C. Musik von Bellini. 8 Mittel⸗Preise. In Potsdam. A

des

(181ste Vorstel⸗ in 4 Abthei⸗ Grünbaum.

Auf Allerhöchsten Befehl: Lady Tartuffe. Schauspiel in 5 Aufzügen, nach dem Französischen der Madame de Girardin, von Eduard Jerrmann.

Billets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans⸗Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam zu zu haben: Erster Balkon und erste Rang 2 Loge Parquet und Par⸗ quet⸗-Loge 20 Sgr. Zweite Rang⸗ 10 Sgr. Pa terre 10 Sgr. Amphitheater 5 Sgr. 1

Deffentliche

——neneAnmwearseEn

8 8

s 1507] S 89 1 ““ 8 Der unten signalisirte Schuhmachermeister hindler ist der Verübung eines Betruges und unter Anklage zu stellen. Da der⸗ ech Log. hier entfernt hat und sein gegen⸗ alle 8 8 ufenthalt hier unbekannt ist, so werden e Polizeibehörden ersucht, ihn, wo er sich be⸗ reten läßt, festzunehmen, die bei ihm sich vor⸗ findenden Gelder in Beschlag zu nehmen und

8

4

mir von seiner Ergreifung Nachricht zu geben. Wer von dem Aufenthalt des Schindler Kennt⸗ niß hat, wird aufgesfordert, der nächsten Polizei⸗

Behörde Anzeige zu machen. Breslau, den 29. Oktober 18.2. Der Königliche Staatsanwalt.

Signale ame Schindler, 8

r UAnzeiger.

EBMLnaenö—

Jacob, 3) Gebutsort Gleiwitz, 4) Aufent⸗ haltsort Breslau, 5) Religion jüdisch, 6) Pro⸗ fession Schuhmachermeister, 7) Alter 48 Jahr, 8) Größe 5 Fuß 5 Zoll, 9) Haare schwarz, 10) Stirn hoch, 11) Augenbrauen schwarz, 12) Augen schwarz, 13) Nase länglich und elwas gebogen, 14) Mund gewöhnlich, 15) Bart schwarz, 16) Zähne vollständig, 17) Kinn spitz, 18) Ge⸗ sichtsbildung länglich, 19) Gesichtsfarbe blaß,

82 23.

ement.

2) Vorname

20) Gestalt schlank, 21) Sprache deutsch und polnisch, 22) besondere Kennzeichen, unbekannt,

23) Bekleidung unbekannt. g S 1 . ““

Der Dienstknecht Friedrich Huwe aus Gollnow hat sich der Vollstreckung der ihm durch rechtskräftiges Erkenntniß vom 11. Juni er. wegen Unterschlagung zuerkannten sieben⸗ tägigen Gefängnißstrafe durch die Flucht ent⸗ zogen, und ist uns sein Aufenthalt unbekannt. Sämmtliche Gerichts⸗ und Polizei⸗Behörden werden ersucht, auf den ꝛc. Huwe zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und uns von der Verhaftung sofort Nachricht zu geben. Naugard, den 22. Oktober 1853. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[1505]

ekanntmachung. III. No. 30/10. 1853.

Das Königliche Domainen⸗Vorwerk Mölschow

auf der Insel Usedom, eine halbe Meile von Wolgast, soll im Wege des Meistgebots zu Johannis 1854 auf 18 oder 24 Jahre ver⸗ pachtet werden. Pachtlustige werden darauf mit der Bemerkung aufmerksam gemacht, daß die Bekanntmachung der Bedingungen vorbehalten fächen⸗Inhalt der Domaine

bleibt. besteht M. 112 ¶Ruthen, unter welch R. Gärten, Wurthen, 1098 Acker und zwar 20 Weizboden, 9156. Roggen⸗ und Gerstland besserer, Roggen⸗ und Gerstland geringerer Qualität, gutes, geringes Roggen⸗ und Haferland, sechsjähriges land, Feldwiesen, beständiger Wiesen, Torfstich, mit Rohr bestanden, (größtentheils niedrige) Hütung, Elsbruch, b Gewässer, in denen der Domaine die Fischerei zusteht. 8 ktober 4833. Abtheilung für die Ver⸗ Domainen

Roggen⸗

Stettin, den 16. O Königliche Regierung; waltung der direkten Steuern, und Forsten. Triest.

[1199] Ediktal⸗Citation. Nachdem über das Vermögen des Kaufm Karl Friedrich Meyer zu Sandow unterm 11. Juli d. J. der Konkurs eröffnet und der Rechts⸗-Anwalt Kobligk der Masse zum Interims⸗ Kurator bestellt worden ist, haben wir zur An⸗ gabe und Nachweisung der Ansprüche an den

Gemeinschuldner einen Termin Dcc“*“ 10 Uhr an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4 hierselbst vor dem Appellationsgerichts⸗Referendarius Kupffender

anberaumt.

Alle unbekannten Gläubige ners werden vorgeladen, in sönlich oder durch zulässige Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche an die Masse, unter Vorlegung der darüber sprechenden Dokumente, anzumelden und nachzuweisen, auch sich über Beibehaltung des bisherigen Kurators oder die Wahl eines andern zu erklären.

Wer in dem angesetzten Termine ausbleibt, hat zu gewärtigen, daß er mit allen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm dieserhalb ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Glänbi⸗ ger auferlegt werden wird.

Die Aktiv⸗Masse beträgt über 1000 Thaler.

Auswättigen werden die hiesigen Rechtsanwälte Behm, Knobloch und Hagen zu Sachwaltern vorgeschlagen. 8

Cottbus, den 22. August 1853. 8

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

r des Gemeinschuld⸗ diesem Termine per⸗

11500] Esdiktal⸗Citation, Der Schlossergeselle Johann Gottfried Donath un Forst, welcher sich am 21. Januar b. J.

v

7 1789

von Forst fortbegeben, sich in Leipzig aufge⸗ halten, von da am 29. April nach Magdeburg gewandert und am 6. Mai von dort seinen Paß nach Potsdam hat visiren lassen, wo er jedoch nicht eingetroffen ist, resp. sich nicht gemeldet hat, ist am 21. Juli cr. nach Stettin gekom⸗ men und nach kurzem Aufenthalte von da in seine Heimat nach Forst gewiesen worden, da⸗ selbst jedoch nicht eingetroffen, und sein gegen⸗ wärtiger Aufenthalt unbekannt.

Er ist angeklagt:

am 14. Januar 1853 seine leib lichen

Aeltern vorsätzlich gemißhandelt zu haben.

Die Untersuchung wider ihn ist auf Grund des §. 191 Str. G. B. eröffnet, und zur münd⸗ lichen Verhandlung der Sache Termin auf den 7. April 1854, Vormittags 10 Uhr, hierselbst im Sitzungszimmer des unterzeichneten Gerichts anberaumt, zu welchem derselbe unter der Verwarnung vorgelaben wird, daß bei sei⸗ nem Ausbleiben wird in contumaciam wider ihn verhandelt werden. Als Zengen sind ge⸗ laden des Angeklagten Aeltern und Schwestern, so wie der Gensd'arm Märtens.

Sorau, den 14. Oktober 1853.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[1508] Die Allgemeine Landes⸗Stiftung als Nationai⸗Dank! zur Unterstützung der vaterländischen Veteranen und invali⸗ 1 den Krieger in Preußen.

Der landwirthschaftliche Lokal⸗Verein zu Mün⸗

cheberg hat in seiner Sitzung am 17. Oktober

d. J. den patristischen Beschluß gefaßt: sich bei der unter dem erhabenen Protektorate Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit des Prinzen von Preußen ste⸗ henden Allgemeinen Landes⸗Stistung als Na⸗ tional⸗Dank ꝛc., zu betheiligen, worauf sogleich von 13 Mitgliedern 17 Thlr. 5 Sgr. gezeichnet und eingezahlt worden sind; welchen Betrag der Vorstand des gedachten Vereins an mich zur weiteren Verwendung eingesendet hat.

Diese Gabe ist vom Vorstande zugleich mit dem Wunsche begleitet worden: daß dieser Ver⸗ einsbeschluß allen ähnlichen Vereinen, deren über 300 im ganzen Vaterlande sein sollen, eine patrio⸗ tische Anregung geben möge, diesem ersten Beispiele zu folgen, daher ich diesen Wunsch im höchsten Auftrage Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Protektors wie des Kuratoriums der gedachten Stiftung zugleich unter dankbarer Anerkennung der edelmüͤthigen Gesinnung und That des land⸗ wirthschaftlichen Lokal⸗Vereins zu Müncheberg hierdurch zur geneigten Beachtung öffentlich mittheile.

Invalidenhaus Berlin, den 30. Oktober 1853. Der Präsident des Kuratoriums der Allgemeinen Landes⸗Stiftung zur Unterstützung der vaterlän⸗

dischen Veteranen und invaliden Krieger als

National⸗Dank! von Maliszewski.

[1455] Die mit dem Bau und der Einrichtung der Irren⸗Heil⸗ und Pflege⸗Anstalt für Westpreußen zu Schwetz beauftragte ständische Landarmen⸗ Kommission hat den Beschluß gefaßt, für die Stelle des Direktors dieser Anstalt unter den Irrenärzten einen Konkurs zu eröffnen. Nach⸗ dem dieser Beschluß von der interim. Provinzial⸗ Vertretung für die Provinz Preußen im vorigen Jahre genehmigt worden ist, ergeht hiermit an die Irrenärzte, welche in die Konkurrenz um dies Stelle treten wollen, die Aufforderung, bis zum 15. Dezember d. J. bei dem Unterzeichneten ihre Bewerbungen einzureichen. Denselben sind darüber Zeugnisse beizufügen, daß der Bewerber nach ab⸗ gelegten Staatsprüfungen sich der Behandlung der Geisteskranken vorzugsweise gewidmet hat, entweder einer nicht unbedentenden Irren⸗ Heil⸗Anstalt als Direktor vorsteht, oder seit min⸗ destens zwei Jahren bei einer der Irren⸗Heil⸗ Anstalten des Staates als zweiter Arzt angestellt ist. Außerhalb der Anstalt darf der Direktor die Behandlung von Kranken nicht übernehmen. Zu seiner Unterstützung und etwa nothwendigen Stell⸗ vertretung wird ein zweiter Arzt angestellt. Mit der Stelle des Direktors ist ein jährliches Gehalt von 1200 Thlr., Wohnung, Heizung und die Be⸗ notzung eines Gartens verbunden; Pensions⸗An⸗ sprüche werden indeß nicht gewährt. Die Eröff⸗ nung der Anstalt findet spätestens am 1. Oktober 1854 statt. Es ist aber wünschenswerth, wenn

8

der Direktor schon am 1. Mai oder 1. Juni 1854

18. Okiober 1853 vi uun den , PHordon,,

Vorsitzender der ständischen Landarmen⸗Kommission für Westpreußen. 2

sein Amt antritt. Laskowitz bei Schwetz an der

14670] X.“ Königliche Niederschlesisch⸗ MFärkische Eisenbahn.

Die Lieferung unseres Bedarfs an Kanzlei⸗, Concept⸗ und Briefpapier, blauem uUnd weißem Aktendeckel⸗ und Packpapier pro 1854—56 soll im Wege der Submission vergeben werden. Sub⸗ missions⸗Bedingungen liegen in unserem Eentral⸗ Büreau zur Einsicht aus. Die Submissionen sind frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: „„Submission auf die Papier⸗Lieferung“ bis zum 7. November c., Vormittags 10 Uhr, bei uns einzureichen. Berlin, den 22. Oktober 1853. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn.

Mheine⸗Osnabrücker

[1498]

Eisenbahn.

Der Bau der kleineren Brücken Durchlässe auf der Rheine⸗Osnabrücker Eisenbahnlinie zwischen den 8 Nr. 280 bis Nr. 694, Sect. I. )

1tntionemNin 697 . Nr G429, nach Loosen abgetheilt, soll im Wege der Sub⸗ mission verdungen werden.

Die Pläne und Submissions⸗Bedingungen sind im Abtheilungs⸗Büreau zu Ibbenbüren einzusehen, von letzteren können auch gegen Erstattung der Kosten Abschriften mitgetheilt werden.

Die versiegelten Offerten sind unter Beifügung der nöthigen Cautions⸗Dokumente portofrei bei uns mit der Aufschrift:

„Offerte zum Bau der Brücken und Durch⸗

lässe auf der Rheine⸗Osnabrücker Eisenbahn“ versehen, bis zu dem

auf Dienstag, den 15. November d. J

Morgens 11 Uhr, anberaumten Termine einzu⸗ senden, an welchem die Eröffnung der eingegan⸗ genen Offerten in Gegenwart der etwa erschei⸗ nenden Unternehmungslustigen in unserem Central⸗ Büreau zu Paderborn stattfinden wird. Auf später eingehende oder solche Offerten, welche den Bedingungen nicht entsprechen, wird keine Rücksicht genommen.

Paderborn, den 27. Oktober 1853,

Königliche Direction der Westphälischen Eisenbahn. [1499] Edictal⸗Citation.

Mittels dieser von Einem Wohledlen Rathe der Kaiserlichen Stadt Riga nachgegebenen Edictal⸗Citation fordert das Waisengericht dieser Stadt den seit vielen Jahren verschollenen Gott⸗ fried Schneider, den Sohn des verstorbenen Rigaschen Kaufmanns Georg Christoph Schnei⸗ der und dessen gleichfalls verstorbener Ehefrau Anna Regina, geb. Schröder, oder im Falle des etwanigen Ablebens desselben, dessen eheliche Desvcendenten oder anderweitige Erben und Erb⸗ nehmer hiermit auf, in Zeit von achtzehn Mo⸗ naten a dato und spätestens den 30. März 1855 entweder in Person oder durch gehörige Bevollmächtigte vor besagtem Waisengerichte zu erscheinen und sich ad causam gehörig zu legiti⸗

miren, unter der Verwarnung, daß im Nicht⸗

¹

erscheinungsfalle benannter Verschollener für todt erklärt und das hierselbst zu seinem Besten asser⸗ virte Vermögen seinen Erben, sofern dieselben ala solche sich zu legitimiren im Stande sein vwerden ausgeantwortet werden solle, letztere aber, wen sie in der anberaumten peremtorischen Frist sie G nicht gemeldet haben würden, mit allen An sprüchen an soihanes Vermögen für präkludit. erachtet werden sollen, worauf sodann mit selbi⸗ gem, den Gesetzen gemäß, verfahren werden wird. Riga Rathhaus, den 30. September 1853. A. C. Kröger, ig. Jud pupill. Seers.