rend ihrer Abwesenheit gesorgt haben. Da die vorstehenden Bestimmungen, so weit psie sich auf die
Beurlaubung der Rechtsanwalte und Notare⸗ bei Reisen in per⸗
sönlichen Angelegenheiten beziehen, den durch die neue Or⸗
ganisation der Gerichte herbeigeführten veränderten Verhältnissen
8 nicht mehr entsprechen, 8 wird unter Abänderung jener Vorschrif⸗ en Folgendes eordnet: . 1
ten eeN.S . a 06 und Notaren kann für die Fegesn⸗
Feit der Urlaub, ohne Beschränkung in Bezug auf die Dauer
der Abwesenheit und das Ziel der Reise, von dem Vorgesetz⸗
ten desjenigen Gerichts, bei welchem sie in ihrer Eigenschaft
als Rechtsanwalte angestellt sind, bewilligt werden. Sollten sie in dieser Eigenschaft bei mehreren Kreisgerichten fungiren, ist der Urlaub von dem Vorgesetzten desjenigen Gerichts,
in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz haben, und, wenn sie zugleich bei einem Gericht erster Instauz und bei einem O bergericht an⸗ gestellt sind, von dem Ersten Präsidenten des Obergerichts zu ertheilen. In allen diesen Fällen hat der Gerichts⸗Diri⸗ gent, welcher den Urlaub ertheilt, hiervon den Vorgesetzten der anderen Gerichte, bei denen der Rechtsanwalt fungirt,
Mittheilung zu machen und dieselben zugleich zu benachrich⸗
tigen, auf welche Weise für die Vertretung des beurlaubten
Rechtsanwalts gesorgt ist. u“
Die Präsidenten der Stadtgerichte und die Direktoren der
Kreisgerichte werden ermächtigt, den bei diesen Gerichten an⸗
gestellten Rechtsanwalten, auch wenn dieselben zugleich Notare.
sind, bei Reisen in eigenen Angelegenheiten außer halb der
Ferienzeit Urlaub auf die Dauer von vierzehn Tagen zu
gewähren. Jedoch ist ein solcher Urlaub auf besonders drin⸗
gende Fälle zu beschränken. 1
Ist der Rechts⸗Anwalt bei mehreren Kreisgerichten ange⸗ stellt, so muß den Vorgesetzten der anderen Gerichte von dem
Urlaub und von der Art der Vertretung des Rechts⸗Anwalts
Mittheilung gemacht werden.
3) In allen Fällen, in welchen außer den Ferien der Urlaub von dem Präsidenten oder Direktor eines Gerichts erster Instanz ertheilt worden, ist davon dem Ober⸗Gerichte Anzeige zu machen.
Soll die Vertretung des beurlaubten Rechtsanwalts durch einen Referendarius, welcher nicht dem betreffenden Gericht zur Beschäftigung überwiesen ist, erfolgen, so ist dazu die Genehmigung des Ober⸗Gerichts⸗Präsidenten erforderlich. In Betreff der Reisen der Rechts⸗Anwalte in Die nst-An—- gelegenheiten verbleibt es bei den Bestimmungen des Reskripts vom 30. November 1831.
Die Gerichte werden angewiesen, sich fortan nach diesen An⸗
ordnungen in vorkommenden Fällen zu achten. . Berlin, den 29. Oktober 1853. 8
Der Justiz⸗Minister
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Simons.
die Gerichtsbehörden, mit? im Bezirk des Appellat zu Köln.
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Da die Abwickelung der Liquidations⸗Geschäfte der ehemaligen Rheinpreußischen Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Düsseldorf, wie die letzte Revision der Geschäftsführung dargethan, den erforderlichen Fortgang nicht gehabt hat, so habe ich mich, wie hierdurch bekannt gemacht wird, genöthigt gesehen, von der mir durch die Aller⸗ höchste Ordre vom 11. Januar 1847 (Gesetz⸗Sammlung pro 1847, pag. 47) beigelegten Befugniß Gebrauch zu machen und einen Königlichen Kommissarius in der Person des Regierungs⸗Rathes Illing zu Düsseldorf zu ernennen, auf welchen die dem Geschäfts⸗ führer und der Liquidations⸗ Kommission beigelegten Befugnisse
übergehen. Berlin, den 4. November 1853. Sümael enc et 1111“
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Königliches statistisches Büreau.
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Es sind früher von der Stgats⸗
eitung die monatlichen Durch⸗
schnitts⸗Getreidepreise der bedeutendsten Marktstädte der Monarchie mitgetheilt worden. Das statistische Büreau wird von jetzt an in ähnlicher Weise die monatlichen Durchschnitts-Preise des Getreides durch den Staats⸗Anzeiger veröffentlichen, und nur noch die Kar⸗ toffel⸗Preise hinzusetzen, da diese an Wichtigkeit für das Publikum den Getreide⸗Preisen wenig nachstehen dürften. Es folgt hier zu⸗
nächst eine solche Nachweisung für den Monat September 1853.
Preise der vier Haupt⸗Getreide⸗Arten der Kartoffeln 8 16“
in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädten
im Monat September 1853 nach einem monatlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.
Namen der Städte. Weizen Roggen Gerste
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Durchschnitts⸗ preise
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Städte 0„0„ ⸗„2„ „
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Ab gereist: Se. Erlaucht der Gra burg⸗Glauchau, nach Rathenow.
lin, den 7. November.
„Elberfelder Zeitung“ zufolge hat der Abgeordnete des Wahlkreises Elberfeld⸗Lennep zur zweiten Kammer, Herr Ewald Johanny in Hückeswagen, sein Mandat niedergelegt, eben so, laut der „Rhein⸗- und Ruhr⸗Zeitung“, der Abgeordnete zur zweiten Kam mer des Wahlkreises Duisburg, Herr Bürgermeister Oechelhäu⸗ ser in Mülheim a. d. Ruhr.
— Zu Lippstadt traf am 1. November der Dampfschifffahrts⸗ Unternehmer Hermann von Hamm mit einem der für die L ppe be⸗ stimmten Dampf-Schleppschiffe ein, und wurde am 2. November unter Theilnahme des Herzogs von Württemberg eine Probefahrt mit angehängtem Schleppschiffe durch die Kanal⸗Schleuse und wei⸗ ter oberhalb Lippstadt gemacht, wodurch sich erwies, daß der Dampf⸗ Schleppschifffahrt auf der Lippe wesentliche Hindernisse nicht ent⸗ gegenstehen. Die regelmäßige Dampf⸗Schleppschifffahrt wird mit Neujahr beginnen.
IS Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklen⸗
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burg⸗Schwerin ist in Eisenach eingetroffen, um der Frau
Herzogin von Orleans, seiner nahen Verwandten, einen Besuch abzustatten, und im Großherzoglichen Schlosse abgestiegen.
„ Stbimn der deutschen Bundes⸗Versammlung am 3. November, die erste nach den vorige Woche abgelaufenen Ferien,
war vorzugsweise der Erledigung laufender Geschäfte gewidmet.
Hr. von Fritsch zeigte den Tod des Großherzogs von Oldenburg an. Herr von Scherff machte die Mittheilung von der Ernennung des Obristen Panhuys zum niederländischen Militairbevollmächtig⸗ ten. Unter den während der Bundesferien eingegangenen und in der Sitzung zur Anzeige gebrachten Einläufen befanden sich auch meh⸗ rere Reclamationen, die den betreffenden Ausschüssen überwiesen 1 Von den vier österreichischen Generalen, welche an der im September d. J. vorgenommenen Inspection der einzelnen Bundes⸗Kontingente Theil genommen haben, sind die betreffenden Berichte bereits vollendet und letztere der Bundes⸗Versammlung 8 1t
übermittelt worden.
Moldau.
— Bei den im Gro e. 8 vollzogenen Ab Pre. S. ’-2 vollzogen g wahlen zur zweiten Kammer der Landstände sind größtentheils, so weit bisher die Wahl⸗Resultate bekannt b worden, die früheren Abgeordneten wieder gewählt worden 35
— Nach einer am 3. November zu München bekannt e wordenen allerhöchsten Verordnung in Betreff des Getreidehandels vom 1. d. M. hat sich Se. Majestät der König von Baiern durch die fortwährende Steigerung der Getreidepreise bewogen gefunden, die Verordnung vom 8. November 1848, den Getreidehandel be⸗ treffend, außer Wirksamkeit zu setzen, dagegen die Verordnung vom 11. November 1845 ihrem ganzen Inhalt nach wieder in Wirksam⸗ keit treten zu lassen, und zwar für sämmtliche Provinzen diesseits des Rheins. Die wieder in Kraft getretene Verordnung bestimmt im Eingang:; „Kein Getreide darf über die Gränze des König⸗ reichs ausgeführt werden, welches nicht zuvor auf einem öffentlichen Getreidemarkte feil geboten und auf einem solchen Markte verkauft worden ist ꝛc.“
.— Die kurhessische erste Ständekammer beschäftigte sich in ihrer Sitzung vom 5. November mit dem Gesetz: „das Jagdrecht und dessen Ausübung betreffend.“ Ein Antrag des Vizekanz⸗ lers Dr. Löbell, diesem Gesetze nur unter der Voraussetzung bei⸗ zustimmen, daß dessen Publication gleichzeitig mit der des von der Regierung vorgelegten Wildschadensgesetzes stattfände, für welchen Antrag sich die Abgeordneten v. Trott und v. Keudell ebenfalls aussprachen, wurde, nachdem der Gesetzentwurf mit einer geringen Einschaltung von der Kammer angenommen worden war, von der Majorität genehmigt, und hierauf zur Berathung des Gesetzent⸗ wurfs, den Ersatz des Wildschadens betreffend, übergegangen. “ Nach einem Erlaß der mailänder Statthalterei werden, mit dem 31. Oktober beginnend, die fünf Hauptthore der Stadt Mai⸗ land von Tagesanbruch an bis 11 Uhr Nachts, und die Nebenthore, .“ mit Eintritt der Dämmerung geschlossen wurden, bis 9 Uhr I offen bleiben. Laut einer kaiserlichen Entschließung vom 25 ktober ist gleich bei Veröffentlichung derselben die Getreide⸗, Mais⸗ und Hafer⸗Einfuhr auf allen Mauthstellen im lombardisch⸗ venetianischen Königreich bis Ende dieses Jahrs freigegeben. Auf Veranlassung der kaiserlichen Regierung haben auch die Herzog⸗ thümer Modena und Parma die gleiche Maßregel ergriffen. Mit dem 4. November eröffnet die Universität Pavia wieder in ganzer Ausdehnung, wie in der vormärzlichen Zeit, ihre Hörsäle der studi⸗ renden Jugend.
1 Die Jesuiten haben ihr Erziehungshaus (Collegio) von Chiari nach Brescia verlegt und eröffnen, wie alle Lehr⸗ und Erziehungs⸗ Anstalten im lombardisch⸗venetianischen Königreich, mit dem St. Karlstage (4. November) ihr Schuljahr. In Cremona und Padua wurden von den Vätern dieses Ordens für das beginnende Studien⸗ jahr zwei neue Anstalten eröffnet; doch die letztere nur für Knaben adeliger Geburt. Für diese sind bereits 38, für jene in dem fürst⸗ lich ausgestatteten Palast des Marquis Persichelli in Cremona er richtete 54 Zöglinge als Konviktoren vorgemerkt.
Am 2. November trat Feldmarschall Radetzky sein 88stes Lebens jahr an.
Das spanische Ministerium hat am 28. Oktober den Be⸗ 8 zt, daß den Protestanten ein besonderer Begräbnißort zu
— ) 8 schluß gefaf ngeräumt werden solle; bisher war dies nur den Angli⸗
Madrid ei kanern eingeräumt.
„ Die Madrider „Gaceta“ vom 1. November veröffentlicht die Königlichen Dekrete in Betreff der Nordbahn und der anderen Bahnen, die von den früheren Ministerien beschlossen worden; es ist neuerdings festgestellt worden, daß die Konzessionen auf dem Wege öffentlicher Adjudication stattfinden sollen.
— In der holsteinischen Stände⸗Versammlung zu Itzehoe war am 4. November Schlußberathung über den Entwurf der Re⸗ gierung, betreffend die Amortisirung der Kassen⸗Anweisungen. Die Versammlung beschloß nach lebhafter Debatte, dem Antrage des Comité gemäß: „An Se. Majestät die allerunterthänigste Bitte zu richten, daß der Entwurf des Patents wegen Amortisirung der Kassen⸗Anweisungen in der vorliegenden Fassung nicht zum Gesetz erhöoben, daß dagegen der Stände⸗Versammlung ein neuer Gesetz⸗ Entwurf zur Begutachtung vorgelegt werde, nach welchem mit der Amortisirung nicht vor dem 1. Januar 1860 zu beginnen sei.“
—
Bukarest, 3. November. (Tel. Dep. d. Staats⸗Anzeigers.) Der Angriff der Türken auf Giurgewo am 1. November wurde nach lebhafter Kanonade von beiden Seiten von den Russen zurück⸗ geschlagen. Ein türkisches Dampfschiff versuchte während des Nebels 8 große Boote bei Giurgewo zu landen. 2 Boote sollen in den Grund geschossen sein. Auch bei Karasul und Oltenitza wurde am selbigen Tage der Uebergang versucht. An beiden Orten soll es den Türken gelungen sein, sich auf den Donauinseln festzusetzen: bei Oltenitza mit 5000 Mann. Fürst Ghika verläßt heut die