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8 für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchi
Alle Post-Anstalten des In⸗ Auslandes nehmen Hestellung an, für gerlin die Expeditton des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers:
Berliner Börse vom
7. November 1853
eMFvR-Adexharastben
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Feld-Cours.
Eisenbalm-Actien. 8 Urlef.
—
Brief. Geld. Berl. Stadt-Obligat.
do. do. Kur- u. Nm. Pfandb. Amsterdam.. 141 i Ostpreussische do. dito 2 M. — 141 1 [Pommersch do. 111616“ . Kurz 152 — bPosensche ““ M. 2 M. 150 ⅞ 150 8 do. T“ . 3 M. 6 17⁄ 6 175 Schlesische do. B a. 79 % do. Lit. B. v. Staat
Paris garant
Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. 2 M. 88 ½ vee 11“”“ 150 Fl. 2 M. 100 ⅞ Westpreuss. 8 -.. . 100 uI. 2 M. 99 ⁄¾ Kur- u. Nm. Rentenb. eipzig in Cour. im 14 Thl. 11““ uss 100 Thlr. — Posensche do.
rkf. a. M. südd. W. 100 Fl. 56 SPreussisehe do. 106 i Rhein-u. Westph. do.
Sächsische do. Schlesische 9* chuldverschr. der Fonds-Course. 8 Eichsf. Tilg.-C.. Preuss. Freiw. Anleihe.. 100 Pr. Bk. Anth. Scheine Staatsanleihe von 1850. 100 1Friedriehsd'or...... Eöo W 100 q Andere Goldmünzen à 5 Thlr
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Weechsel-Course. Kurz] 142
02 00 n
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Staats-Schuldscheile 1 Prämiensch. d. Seehandl. à 50 Th. V Kur- und Neum. Schuldverschr. ⸗ V
7ů5.Brief. Geld. 7It. Brief. Geld.
983 28 ¾ do. 98¾ 98 ¼¾ do.
99 ¼ 98 ⅜ Berlin-Stettiner... 99 ½ do.
111 ½ 110 ½
Aachen-Düsseld. 3 ½ — Magdeb.-Wittenb.. 40 ½ do. Prioritäts-4 do. Prioritäts- Aachen-Mastr. voll Niederschl.-Märk... do. Prioritäts- Berg.-Märkische... do. Prioritäts- do. Prioritäts- do. Prior. III. Ser. I do. do. II. Serie do. IV. Serie „Berl. Anh. Lit. A. u. B. Niederschl. Zweigb. do. Prioritäts- Oberschles. Lit. A. Berlin-Hamburger. do. Lit. B.]4 do. Prioritäts- do. Prioritäts- dn. do. II. Um. Prinz Wilh. Steele- Berlin-Potsd.-Magd. Vohwinkel).. Prior. Oblig. do. Prioritäts- do. Lit. C. do. do. II. Serie do. do. Wit. D. Rheinische.. — do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. Ruhrort-Cref. Gladb. — do. Prioritäts- 100 ¾ Stargard-Posen. ... — Thüringer. — do. Prior. Oblig. do. Prioritäts- 96 Wilh. B. (Cosel-Odbg.) — do. DPrioritäts-5 — do. Prioritäts-4 [Magdeb.-Halberst.. — 2
98 ¾ 98 ¼½ 983
— 85
Prior. Oblig. Bresl.-Schw.-Freib. Cöln-Mindener do. Prior. Oblig. dao. do kI. m. E111“ Düsseldorf-Elberf.
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Nichtamtliche Notirungen.
8 Brief. Geld. In- und ausländ. 3
Eisenb. -Stamm- Actien und Quit-
tungsbogen.
Amsterdam-Rotterdam Cöthen-Bernburg. Frankfurt-Hanau... Craecau-Oberschles.... Wel ttoneas.... Livorno-Florenz..... Ludwigshafen-Bexbach Mainz-Ludwigshafen.. Mecklenburger.. Nordb. (Friedr. Wilh.)/‧4 Zarskoje-Selo pro St.fe. —
Ausl. Prioritäts- Actien
Amsterdam-Rotterdam 4³* — Cracau-Oberschlesische “ Nordb. (Friedr. Wilh.) 102 Belg. Oblig. J. de l'Est
do. Samb. et Meuse
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Kass.-Vereins-Bk.-Act.
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Brief.
Ausländ. Fonds. do. Part. 500 Fl.
e14A4X““ G0o. de. 999 1. G“ Schwed. Oerebro Pfdbr.]
Ostgothische do. “ Fardin. Engl. Anleihe. EEE“ Sardin. bei Rothschildse Russ. Hamb. Cert..... Hamb. Feuer-Kasse- 8 do. Stiegl. 2. 4. Aul. do. Staats-Präm.-Anl. öI“ “ Lübecker Staats-Anl. 1I1I1I1“ Kurhess. Pr. 0 b l. 40 Th.
do. Engl. Anleihe.... N. Bad. do. 35 Fl... do. Poln. Schatz-Obl. Schaumburg-Lippe do. 118““ “
8 Span. 3 % ml. Schuld. : do. do. I.. . 200 VI. e. b x Poln. neue Pfandbr. ... do. 1 à 3 % steigende
— 1
— 5
.
Fseal
Aachen-Düsseldorf 88 a 88 ½¼ gem.
gem. Ludwigshafen-Bexbach 119 a gem. Mecklenb. 41 ¾ a ½ gem.
Berlin-Potsdam-Magdeburger 96 a 95 ½ gem. Nordbahn (Friedr. Wilh.) 49 ¾ a ³
Cöln-Minden 118
1 1 8 ha — 7 gem. Aachen-Mastricht 71 8½ a *⁴
Weimarsche Bank 103 ½ a ½ gem.
Braunschw. Bank 109 ¼ gem. —— Leipzig-Dresdener 209 ¼ G.
Berlin, 7. November. Bei nur geringem Geschäft erfuhren die Course unserer Eisenbahn-Actien wenig Veränderung und behaupteten sich durchgängig fest. Preussische und ausländische Fonds gesucht und
höher bezahlt.
8 Berliner Getreidebörse ö1 vom 7. November.
Weiuzen loco 86—96 Rthlr.
Roggen 69 — 73 Rthlr., 82 5pfd. und 83 pfd. schwimm. 69 und 69 ½ Rthlr. pr. 82pfd. bez, November 68 ¾ a a thlr. bez., No- vember-Dezember 68 3½ a 68 a 68 ¾ Rthlr. bez., Frühjahr 70 a 68 a 69 Rthlr. bez.
Gerste, grosse 51 — 55 Rthlr., kleine 46— 50 Athlr.
Hater 33 — 36 Rthlr.
“ “
Winterrapps 84 — 82 Rthlr., Winterrübsen 82 — 80 BRthlr. Rüböl loco 11% RAthlr. bez., 11 ¾ G., 12 Br., November 12 Rthlr. Br., 11 ½ G., November-Dezember 11²32 a 11 ⅜ Rthlr. verk. u. G., 12 Br., Dezember-Januar 12 Rthlr. Br., 11 G., Januar- Februar 12 ⁄à3 Athlr. bez., 12 ⅛ Br., 12 G., Februar-März 12 ½ Rthlr. bez., 12 ¼ Br., 12 ⅞½ G., März- April 12 ¼ Rthlr. Br., 12 6 G., Frühjahr 12 ¼ Rthlr. Br., 12 ¼ G.
Leinél loco 13 Rthlr., Lieferung November-December 12 1⁄42 Athlr., Frühjahr 12 ¼ Rthlr. Br., 12 ½ G.
Spiritus loco ohne Fass 36 ½ a 36 8¾ Rthlr. bez., November 36 ½ a 36 ¾ a 36 ⅓ Rthlr. geh., 36 ¾ Br., 36 ½ G., November-Dezember 36 ⅛ a 36 ¼ Rthlr. verk. u. G., 36 ½ Br., Dezember -Januar und Januar -Februar ön Br., 36 ⅞ G., Frühjahr 36 3 a 37 a 36 ¾¼ Rthlr. geh. n G.,
7 Br.
Weizen unverändert. Roggen schwankend mit festerm Schluss. Rüböl stiller Markt. Spiritus fester im Anfange, schliesst mi
zelter Frage stiller.
8 heE.. eustadt-Eberswalde, 6. November. 818 8 100 Wspl. Wei 52 g Pl. Weizen, 525 ¼ Wspl. K spl. Wapl. ..rr 5809 ven sp oggen, 178 Wspl. Gers
Leipzig, 5. November. Sächsisch- Bayerische 90 Br., 89 ¼ G. Sächsisch -Schlesische 102 ¼ Br., 101 ¼ G. Löbau-Zittauer 33 ¾ G. Magdeburg-Leipziger 312 Br., 310 G. Berlin- Anhaltische 124 ¾ Br., 124 ½ G. Thüringer 108 ½ Br., 108 G. Altona Kieler 105 ½ G. Anhalt-Dessauer Landesbank-Actien Lit. A. 163 G. Lit. B. 159 G. Braunschweiger Bankactien 109 Br., 109 ½ G. Weima⸗- rische Bankactien 104 Br., 103 ½ G. Wiener Banknoten 89 ¼ Br. 89 ½ G. “
Frankfurt a. M., Sonnabend, 5. November, Nachmittags 2. Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn 53 ½. öproz. Metalliques 79 ½. 4 ½Qproz. Metalliques 70 ⅛. Bankactien 1324. 1839r Loose 116 ½. 3 proz. Spanier 40 ¾. 1 proz. Spanier 21 ½. Kurhessische Loose 37 ½. Wien 104 ½. London 117 ½. Paris 93 ½. Amsterdam 99 ⅛. Ludwigshafen- Bezbach 119 ⅛. Mainz-Ludwigshafen 96 ½. Frankfurt-Homburg 98 ½.
Mlen, Sonnabend, 5. November, Nachmittags 2 Uhr 15 Minu- ten. (Tel. Dep. d. C. B.) Börse fest gestimmt. Silberanleihe 106. 5proz. Metalliques 92 ½. 4 ½ pro:s. Metalliques 81 5. Bankactien 1302. Nordbahn 225. 1839cer Loose 133 . London 11, 08. Augsburg 114 ¼. Hamburg 85. Paris 134 ½. Gold 19 ½⅞. Silber 13 ½.
bericht. Colonialwaaren geringer Umsatz, feste Preise. wolle nachgebend. Getreide stiller. Paris, Sonnabend, 5. November, Nachmittags 5 Uhr.
d. C. B.) Schlufs-Course. 3proz. Rente 73, 85. zproz. Rente 99, 90. 3proz. Spanier 40 ½. 1proz. Spanier 21 ¾%. Silberanleihe 91 ½.
London, Sonnabend, 5. November, Mittags. (Tel. Dep. d. C. B. Consols 94 ½. —
— Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten. fällig. Consols 95. 1 proz. Spanier 22. Das Wectter ist trocken.
Liverpool, Freitag, 4. November. (Tel. Dep. d. C. B.
Baumwolle, 6000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert
Schlufs-Course. Börse schwer
Mezikaner 26 ½. Sardinier 92 ½
““ IArHe
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Druck und Verlag der Königlichen Geheimen O 1 (OPBPrueiph Heiker.)
1“
Triest, Sonnabend, 5. November. (Tel. Dep. d. C. B.) Wochen- Baum-
(Tel. Dep.
ohne preis⸗Erhöhung.
Königlich Prenss
8
5 * 8
Bestätigungs⸗Urkunde vom 31. Oktober 1853 etreffend die Errichtung einer Actien⸗Gesell⸗ chaft unter der Firma „Gladbacher Spinnerei und Weberei.“ Sir Friedrich Wilhelm, von Gottes von Preußen ꝛc. ꝛc. thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir, nachdem sich eine
Gnaden, König
Actien Gesellschaft mit dem Domizil zu Gladbach zu dem Zwecke gebildet hat, die Errichtung und den Betrieb von Spinnereien und Webereien aller Art, die Production von Garnen und Geweben, die weitere Verarbeitung der Stoffe und den Handel mit den be⸗ treffenden Rohstoffen, den Ganz⸗- und Halb⸗Fabrikaten zu betreiben, die Errichtung dieser Actien⸗Gesellschaft unter der Firma: „Glad⸗ bacher Spinnerei und Weberei“ auf Grund des Gesetzes vom 9. November 1843 genehmigt und die in den notariellen Akten vom 12. Mai und 5. September 1853 festgestellten und verlaut⸗ barten Statuten bestätigt haben.
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit den eben erwähnten no⸗ tariellen Akten für immer verbunden und nebst dem Wortlaut der Statuten und dem Formular der Actien und Dividendenscheine (a)
durch die Gesetz⸗Sammlung und das Amts⸗Blatt Unserer Regie⸗
rung zu Düsseldorf zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden soll. Mrkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.“
Gegeben Sanssouci, den 31. Oktober 1853.
(L. S) Friedrich Wilhelm von der Heydt. Simons.
1. 1111A““ der Gladbacher Spinnerei und Weberei. Erster Titel. Bildung, Sitz, Dauer und Gegenstand der Gesellschaft. Erster Artikel. Unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung wird zwischen den oben bezeichneten Personen und allen denjenigen, welche sich durch Er— werbung von Aectien betheiligen werden, eine Actien⸗Gesellschaft nach Ar⸗ tikel neun und zwanzig und folgenden des rheinischen Handels⸗Gesetzbuches und in Gemäßheit des Gesetzes vom neunten November achtzehnhundert und drei und vierzig unter nachfolgenden Formen errichtet. Die Gesellschaft erhält den Namen: „Gladbacher Spinnerei und Weberei.“ 8 Zweiter Artikel. Der Sitz der Gesellschaft ist zu Gladbach. E“ Die Dauer der Gesellschaft ist auf fünfzig Jahre bestimmt, vom Tage er landesherrlichen Genehmigung an gerechnet. Die General⸗Versamm⸗ lung kann eine Verlängerung der Dauer der Gesellschaft über diese Frist hinaus (nach Artikel 49) beschließen; dieser Beschluß unterliegt der landes⸗ herrlichen Genehmigung. M
Vierter Artike 8 8 „‚Der Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb von Spinnereien und Webereien aller Art; die Production von Garnen und von Geweben, einfachen und gemischten, und die weitere Verarbeitung die⸗ in allen dem Consum anpassenden Formen. Die Gesellschaft Seginnt ihre Wirksamkeit mit Errichtung von mechanischen Baumwolle⸗
pinnereien und Webereien. Weiter ist die Gesellschaft berechtigt, mit den
hundert Thalern jede. Von diesem 6. rund⸗Kapital werden sofort eine Million Thaler emittirt; der Rest auf Beschluß des Verwaltungs⸗ rathes je nach dem Bedürfniß der Gesellschaft. Die Uebernahme des Restes bleibt den Zeichnern der ersten Million Thaler pro rata ihrer Zeichnungen vorbehalten. Die Gesellschaft kann eine Erhöhung des Actien⸗Kapitals über drei Millionen Thaler hinaus (nach Artikel 49) beschließen. Der desfallsige Beschluß unterliegt der landesherrlichen Genehmigung. “ Sechster Artikel.
Die Aetien werden, auf jeden Inhaber lautend, in nachfolgender Art ausgefertigt: jede Actie wird mit einer laufenden Nummer versehen, aus einem Stammregister ausgezogen und von zwei Mitgliedern des Verwal⸗ tungsrathes unterzeichnet. Mit jeder Actie werden für eine angemessene Zahl von Jahren Dividendenscheine, auf jeden Inhaber lautend, nebst Talon ausgereicht, welche nach Ablauf des letzten Jahres durch neue er⸗ setzt werden. 1
“ F Artikel. Die Einzahlung der Aetienbeträge erfolgt nach dem Bedürfnisse der Gesellschaft in Raten von fünf bis funfzehn “ jedesmal hehg vier Wochen nach einer in die durch Artikel zwölf bezeichneten Zeitungen ein⸗ zurückenden Aufforderung des Verwaltungsrathes an die Gesellschaftskasse zu Gladbach, oder in Berlin und an die weiter anzugebenden Empfangs⸗ stellen. Wer innerhalb dieser Frist die Zahlung nicht leistet, verfallt zu Gunsten der Gesellschaft in eine Conventionalstrafe von einem Fünftel des ausgeschriebenen Betrags. Wenn innerhalb zweier Monate nach einer er⸗ neuerten öffentlichen Aufforderung die Zahlung noch immer nicht erfolgt, so ist die Gesellschaft berechtigt, die bis dahin eingezahlten Raten als ver⸗ fallen und die durch die Ratenzahlung, so wie durch die ursprüngliche Unterzeichnung dem Actionair gegebenen Ansprüche auf den Empfang von uolien 1 24 Eine solche Erklärung erfolgt auf Be⸗ uß de erwaltungsrathes durch öffentliche Bekanntm An⸗ gabe der Nummer den Actie. v“ An die Stelle der auf diese Art ausscheidenden Actionaire können von dem Verwaltungsrathe neue Actienzeichner zugelassen werden. Derselbe ist auch berechtigt, die fälligen Einzahlungen nebst der Conventionalstrafe gegen die ersten Actionaire gerichtlich einzuklagen, so lange die letzteren noch ge⸗ setzlich verhaftet sind. 8 Achter Artikel.
Ueber die Theilzahlungen werden auf den Namen lautende Interims⸗ Quittungen ertheilt und nach Einzahlung des vollen Betrages gegen die Actien⸗Dokumente ausgewechselt.
MNeunter Kreitt „Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Actien oder Dividenden⸗ scheine mortifizirt werden, so erläßt der Verwaltungsrath dreimal in Zwi⸗ schenräumen von vier Monaten eine öffentliche Aufforderung, jene Doku⸗ mente einzuliefern, oder die etwaigen Rechte an denselben geltend zu machen. Sind, nachdem zwei Monate nach der letzten Aufforderung vergangen, die Dokumente nicht eingeliefert oder die Rechte nicht geltend gemacht worden so erklärt das betreffende Landgericht die Dokumente für nichtig. Der Ver⸗ waltungsrath veröffentlicht diesen Beschluß durch die Gesellschastsblätter und fertigt an Stelle dieser Dokumente andere aus.
Die Kosten dieses Verfahrens fallen nicht der Gesellschaft, sondern dem
Betheiligten zur Last. Zehnter Artikel.
Alle Actionaire haben in Gladbach Domizil zu wählen. Diejeniger
Rohstoffen, mit Ganz⸗ und Halb⸗Fabrikaten Handel zu ö zu kaufen und zu verkaufen. Sie ist ferner befugt, alle Manipulationen mit den gewonnenen Garnen und Geweben vorzunehmen, wodurch das Fabrikat dem Markte zugänglicher gemacht wird. Zweiter Titel. Grund⸗Kapital, Actien, Actionaire. Fünfter Artikel. 3 Das Grund⸗Kapital der Gesellschaft besteht aus drei Millionen Thaler
die kein besonderes Domizil gewählt haben, sollen so angesehen werden, als
hätten sie ihr Domizil auf dem Sekretariate des Handelsgerichts zu Glad⸗
bach. Mehrere Repräsentanten und Rechtsnachfolger eines Actionairs sind
nicht befugt, ihre Rechte einzeln und getrennt auszuüben, sie können die⸗
87 vielmehr nur zusammen, und zwar durch eine Person wahrnehmen
assen. Eilfter Artikel.
Ueber den Betrag der Actien hinaus ist der Actionair, unter welcher Benennung es auch sei, zu Zahlungen nicht verpflichtet, den einzigen Fa der im siebenten Artikel vorgeschenen Conventionalstrafe ausgenommen
Zwölfter Ariikel. 8
Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen in den preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, in die Augsburger Allgemeine Cölnische, Elberfelder und Aachener Zeitung. Geht eines dieser Blätter ein, so soll die Veröffentlichung in den übrig bleibenden Blättern so lange genügen, bis die nächste General⸗Versammlung an die Stelle des einge⸗
preußisch Courant, geiheilt in fünfzehntausend Actien von zwei⸗
gangenen Blattes ein anderes bestimmt hat.