Zweitschen. 5
in allen an das Ober⸗Tribunal gelangenden Prozeßsachen Pausch⸗ qguanta statt der Gebühren ꝛc. von dem gedachten Gerichtshof festzusetzen sind; so ist es jetzt in allen, von den Auseinander⸗ setzungs⸗Behörden an das Ober ⸗Tribunal einzusendenden
stellung der Paßkarten beauftragten Behörden der außer Preußen dem Poaßkarten⸗Verein angehörigen deutschen Staaten. “ 1. Großherzogthum Olden burg.
1) Sämmtliche Großherzogliche Aemter, 8 2) das Gräflich Bentincksche Amt Varel, und
8 2„ ◻
3) die Magistrate der Städte Oldenburg, Jever und Eutin. Herzogthum Sachsen⸗-⸗Altenburg.
In Stelle der früheren Behörden sind getreten:
1) die Herzogliche Landes⸗Regierung zu Altenburce,
2) das Herzogliche Militair⸗Ober⸗Kommando zu Altenburg,
3) die Herzoglichen Kreis⸗Aemter zu Altenburg, Eisenberg, Leuchtenburg und Orlamünda zu Kahla, die Herzoglichen Justiz⸗ Aemter zu Ronneburg und Roda, 4) die Stadträthe zu Altenburg, Schmölln, Ronneburg, Lucka, Kahla, Orlamünda, Roda und der Stadtgemeinde⸗Rath Eisenberg,
5) die Patrimonialgerichte, als: das Pohlhofs⸗Gericht zu Alten⸗ burg; die Gerichte zu Dobitschen mit Zschöpperitz, Ehrenhain, Göllnitz mit Großtauschwitz, Großröda Tittmannschen Antheils, Großroöͤda Gentschschen Antheils, Hainichen bei Gößnitz, Kertschütz, Langenleuba⸗Niederhain, Lohma bei Schmölln, Löbichau und Lumpzig; die Stifts⸗Gerichte (Magdalenen⸗Stift) zu Altenburg; die Ge⸗ richte zu Meuselwitz, Mockern, Nobitz, Nöldenitz, Oberlödla, Ober⸗ zetzscha, Podelwitz, Poderschau, Pölzig, Pöschwitz, Poschwitz, Ponitz, Posterstein, Prößdorff, Rautenberg, Reichstädt, Ronnschütz, Schlöpitz; das Stifts⸗Gericht zu Schelchwitz und die Gerichte zu Schwanditz, Selka, Sommeritz, Starkenberg, Tegkwitz, Treben mit Haselbach, Unterlödla, Untschen, Vollmershain, Windischleuba vordern und hintern Theils, Wolperndorff, Zürchau mit Maltis, Zumroda und
4 3. Königreich Sachsen.
— 2
In Stelle der früheren Patrimonialgerichte zu Kloster Marien⸗ thal, zu Radeburg, Purschenstein, Wilsdruf, Lengenfeld, Treuen und Elsterberg sind die zum Theil an denselben Orten neu errich⸗ teten Königlichen Gerichte, und außerdem ist in Stelle der früheren Polizei⸗Deputation zu Dresden die Königliche Polizei⸗Direction de selbst getreten.
Beerlin, den 20. September 1853
Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange⸗ 122 legenheiten. 6 Cirkular⸗Erlaß vom 24. September 1853 — be⸗ treffend die Liquidation der bei den Auseinander⸗ setzungs⸗Behörden in dritter Instanz entstehenden “X“
Da nach dem Justiz⸗Sportel⸗Tarif vom 10. Mai 1851 jetzt
Angekommen: Se. Erlaucht der Graf Heinrich von
Schönburg⸗Glauchau, von Rathenow.
Der Schloßhauptmann von Rheinsberg, Graf von Königs⸗
marck, aus der Priegnitz.
“
Abgereist: Der General⸗-Major und Bevollmächtigte bei der Bundes⸗Militair⸗Kommission in Frankfurt a. M., -db RRC ͤ 111A14“
Berlin, 15. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Premier⸗Lieutenant Grafen zu Eulen⸗ burg des 3ten Kürassier⸗Regiments die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen⸗Koburg⸗Gotha ihm
verliehenen Verdienstkreuzes des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen
Haus⸗-Ordens zu ertheilen.
Provinz Sachsen in zwei Abtheilungen.
Vom 1. Oktober d. J. ab wird die bisherige erste Abtheilung
des unterzeichneten Kollegiums als eine besondere Behörde zu Mer⸗
seburg ihren Sitz nehmen und von dort aus die Auseinander⸗ setzungen der beiden südlichen Regierungs⸗Bezirke der Provinz leiten. Die zweite Abtheilung des Kollegiums wird am hiesigen Orte verbleiben und die Leitung der Auseinandersetzungen im Regie⸗ rungs⸗Bezirke Magdeburg behalten. Die Königlichen Behörden und die Parteien werden daher er⸗ sucht, ihre Schreiben an unsere erste Abtheilung bis zum 30. Sep⸗ tember d. J. hierher, vom 1. Oktober d. J. ab dagegen unter der Adresse: an die Königliche General⸗Kommission zu Merseburg, nach dem letzteren Orte zu richten, an unsere zweite Abtheilung aber vom 1. Oktober d. J. ab an die Königliche General⸗Kommission zu Stendal zu adressiren.
Stendal, 1. September 1853.
Königliche General⸗Kommission der Provinz
Berlin, den 15. November.
Die am 10. November zu Tilsit vollzogene Wahl eines
Deputirten zur Zweiten Kammer traf den Gutsbesitzer Gamradt,
—
aus dem Kreise Ragnit, welcher von 250 anwesenden Wählern 130 Stimmen erhielt; 117 Stimmen fielen auf den Appellationsgerichts⸗ N —„„ 8 — 8
Rath Neumann und fünf auf den Landrath Lauterbach.
— Unter den am 14. November von der Erbgesessenen Bür⸗
gerschaft in Hamburg verhandelten und angenommenen Senats⸗ Propositionen befand sich die Mitgenehmigung des mit England
1855
dem österreichischen Kabinet neue Mittel an die Hand gab, um das Miß⸗ verständniß aufzuklären, welches sich an die Auseinandersetzung unserer Mo⸗ tive zur Verwerfung der von der Türkei beantragten Modificationen der Wiener Note knüpfte, hat die Pforte, trotz der Rathschläge der europäischen Repräsentanten in Konstantinopel, dem Antrieb kriegerischer Ideen und des türkischen Fanatismus nachgegeben, und hat uns, wie Sie bereits er⸗ fahren haben werden, förmlich den Krieg erklärt. Diese übereilte Maßregel hat jedoch für den Augenblick in den friedlichen Dispositionen des Kaisers Nichts geändert. Wir geben deshalb die von Anfang an in unserem Cir⸗ kulair vom 20. Juni (2. Juli) ausgesprochenen Entschließungen nicht auf.
Se. Majestät der Kaiser hat- damals erklärt, daß er, indem er zeit⸗ weilig die Fürstenthümer, als ein materielles Pfand für die von ihm ver⸗ langte Genugthuung, besetze, er die Zwangsmaßregel nicht weiter treiben und einen Offensivkrieg so lange vermeiden wolle, als es ihm seine Würde und seine Interessen gestatten würden. Auch jetzt noch, und trotz der neuen gegen ihn gerichteten Provocation, bleiben die Absichten meines er⸗ habenen Herrn dieselben. Im Besitz des materiellen Pfandes, welches uns die Besetzung der beiden moldau⸗walachischen Provinzen gewähren, sind wir stets bereit, dieselben, unseren Zusagungen gemäß, zu räumen, sobald wir Genugthuung erlangt haben, werden uns aber vorläufig begnügen, un⸗ sere Stellung daselbst zu behaupten, und auf der Defensive bleiben, so lange wir nicht gezwungen werden, aus dem Kreise, auf welchen wir unser Verhalten zu beschränken wünschen, herauszutreten. Wir werden den An⸗ griff der Türken erwarten, ohne die Initiative der Feindseligkeiten zu er⸗ greifen. Es wilrd also durchaus von den übrigen Mächten abhängen, die Granzen des Krieges nicht auszudehnen, wenn die Türken darauf bestehen, den⸗ selben mit uns zu führen, und ihm keinen auderen Charakter zu geben, als welchen wir demselben zu lassen wünschen. Diese ganz abwartende Stellung setzt der Fort⸗ setzung der Unterhandlungen kein Hinderniß in den Weg. Begreiflich ist es nach der gegen dasselbe erlassenen Kriegserklärung nicht an Rußland, neue Auskunftsmittel zu suchen, die Initiative versöhnender Eröffnungen zu ergreifen. Wenn aber die Pforte, über ihre Interessen besser aufgeklärt, später geneigt sein sollte, solche Eröffnungen zu machen oder anzunehmen, so wird sich der Kaiser einer Erwägung derselben nicht widersetzen. Das ist, mein Herr, für den Augenblick Alles, was wir bei der Ungewißheit, in der wir uns darüber befinden, ob die Pforte ihren kriegerischen Ent⸗ würfen eine unmittelbare Folge geben wird, sagen können. Setzen Sie das Kabinet, bei welchem Sie accreditirt sind, von unseren eventuellen Absichten in Kenntniß. Sie werden aufs neue den Wunsch unseres erhabenen Herrn bezeugen, den Kreis der Feindseligkeiten, wenn dieselben wider seinen Willen stattfinden sollten, so eng wie möglich zu ziehen, um dem übrigen Europa die Folgen desselben zu ersparen. Genehmigen Sie u. s. w. Nesselrode.“
— In Bezug auf die Behandlung irtsct8 und neutraler Schiffe hat das Kaiserlich russische Finanz⸗Ministerium unterm 8ten November nachstehende Bekanntmachung veröffentlicht:
„Bei Gelegenheit der Rußland von Seiten der ottomanischen Pforte gemachten Kriegserklärung hält sich das Finanz⸗Ministerium verpflichtet, Folgendes zur Kenntniß der Kaufmannschaft zu bringen: Da die Tuülkei ihr feindliches Verfahren gegen Rußland schon begonnen hat, so sind alle direkten Handelsverbindungen zwischen den Unterthanen dieser beiden Reiche aufgehoben. Dessen ungeachtet aber hat die Türkei die in ihren Häfen be⸗ findlichen russischen Schiffe nicht mit Embargo belegt, sondern in ihrer Proclamation versprochen, einen Termin festzustellen, während dessen sie sich nach Belieben ungehindert würden entfernen können. Gleichzeitig hat die Pforte auch die Versicherung gegeben, daß sie den Handelsschiffen der ihr befreundeten Mächte die freie Durchfahrt durch die nach dem Schwarzen Meere führenden Meerengen nicht verweigern werde. Die russische Regierung, vom Gefühl der Gerechtigkeit geleitet, gestattet ihrer⸗ seits ebenfalls den sich in unsern Häfen befindenden türkischen Fahrzeugen, sich aus denselben bis zum 10 (22.) November d. J. ungehindert, wohin es auch sei, entfernen zu dürfen. Wenn überdies unsere Kreuzfahrer, selbst nach Ablauf des erwähnten Termins, auf offener See türkischen Fahrzeugen begegnen, die mit Waaren beladen sind, welche Unterthanen der mit Rußland befreundeten Mächte angehören, so sollen auch solche Fahr⸗ zeuge ihre Reise ungehindert nach dem Orte ihrer Bestimmung fort⸗ setzen können, und ihre Ladungen sollen unangetastet bleiben, sobald es sich aus den Schiffs⸗Dokumenten erweist, daß diese Fahrzeuge in der That vor dem genannten Termine beladen worden sind. Demnächst aber, da die ottomanische Pforte mit unserer Handelsschifffahrt keine Ausnahme von den Maßregeln der Strenge macht, die das Kriegsrecht gestattet, werden
auch unsere Kreuzfahrer die türkischen Handelsfahrzeuge auf offener See
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
* Amsterdam, 12. November. Der bessere St die Hol- ländischen Staatspapiere verwichenen Sonnavller “ 1 hat sich in den ersten Tagen dieser Woche gut erhalten; doch nachdem das russische Kriegsmanifest bekannt wurde und die Börse in London sich schwan⸗ kend und niedriger zeigte, erschienen so viele Verkäufer, daß die Preise wieder merklich zurückgingen; dies war besonders gestern der Fall, indem erheb⸗ liche Partieen für ausländische Rechnung ausgeboten wurden; durch den niedrigen Preisestand wurden indessen Käufer herbeigelockt, welche die Course wieder etwas emporhalfen und den Umsatz recht lrbhaft machten; Integrale und 4proz. wirkliche Schuld wurden am meisten verhandelt; Erstere hatten anfangs 62 % pCt. erreicht und schlossen zuletzt mit 60 ⁄ pCt.; 4proz. Schuld kam von 93 ½ bis 93 ⅞ pCt. empor und blieb nach öfterem Schwanken auf 92 7% „Ct. stehen; 3prozentige ist von 75 auf 73 ⁄% pCt. gefallen; 3 prozentige 8* Obligationen stellten sich um 1 pCt. niedriger und endigten zu
91 pCt. Russische Fonds hielten sich auf ziemlich beständigen Preisen bis
gestern, als häufige Ausbietungen vorkamen, besonders von 4proz. Hope⸗ schen Certifikaten, deren Preis dadurch von 89 ⅞ bis 88 ¼ pCt. herunter⸗ ging; 5proz. alte Obligationen wichen von 104 ⅛ auf 103 ¾ pCt. und 4 ½. proz. englisch⸗russische Obligationen von 90 ¾ auf 95 ⅞ pCt. Von öster⸗ reichischen Staatspapieren erhoben sich alte 5proz. wiener Metalliques erst von 76 ¾ auf 77 ½ pCt., gingen dann auf 76 7 pCt. und fielen gestern bis 75256 pCt., neue do. wechselten anfangs zwischen 90 ½ und 90 ¼ pCt. und wurden zuletzt zu 89 ¾ pCt. abgelassen. Derselben Richtung folgten spani⸗ sche Effekten; 1proz. Schuld von 2126 auf 21 ⅔ pCt. gestiegen, blieb gestern 21 ¾ pCt.; Zproz. binnenländische do. ging von 40 % auf 40 ¾ pCt. und endigte zu 40 ¾ Ct.; Coupon⸗Beweise galten 5 %, 547% pCt. und zuletzt 5 ¾ pCt. Portugiesische Obligationen haben sich auf ungefähr 39 pCt. er⸗ halten. Ausgestellte Granada⸗Schuld ist von 8 ⁄% auf 7213 pCt. und ame⸗ rikanische Bank⸗Actien von 4 i⅛ auf 322⁄ pCt. gewichen. Die Frage nach Geld hat sich erhalten und werden 3 und 4 pCt. Zinsen bei Anleihe⸗ Geschäften bewilligt.
Harktprelse Berlin, den 14. November. Zu Lande: Weizen 3 Rthlr. 25 Sgr. Roggen 3 Rthlr. 6 Sgr 3 Pf., auch 2 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. Grosse Gerste 2 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf., auch 2 Rthlr. 5 Sgr. Kleine Gerste 2 ARthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Ha- ser 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf. Erbsen 3 Rthlr 5 Sgr. Zu Wasser: Weizen 4 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 3 Rthlr 23 Sgr. 9 Pf. Roggen 3 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf., auch 2 Rthlr. 27 Sgr 6 Pf. Grosse Gerste 2 Rtchlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 5 Sgr. Hafer 1 Rihlr. 15 Sgr., auch 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. Erbsen 3 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. v SaonnaheEB,15“ Das Schock Strob 8 Rthlr. 5 Sgr, auch 7 Rthlr. Der Cent- ner Heu 27 Sgr., geringere Sorte auch 20 Sgr. b Kartoffeln, der Scheffel 1 Rthlr., auch 22 Sgr. 6 Pf.; metzenweis 2 Sgr. auch 1 Sgr. 6 Pf.
Breslau, 15. November, 1 Ubrg 8 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Oester eichische Banknoten 87 ¾ G. 4proz. Preiburger Actien 115 ¾ Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 205 x¼ G. Oberschlesische Actien Lit. B. 172 ½ G. Oberschlesisch- Krakauer Actien 90 ¼ Br. Neisse-Brieger Actien 77 ¾ Br.
Getreidepreise: Weizen, weisser 87 — 104 Sgr., gelber 87 — 103 Sgr. Roggen 76—86 Sgr. Gerste 60 — 66 Sgr. Hafer 39—42 Sgr.
Steusiia, 15. November. (Tel Dep. d. Staats-Anzeigers) Wei- nen fest, 90 — 96 gefordert, Frühjahr 95 bez. Roggen 72, 75 gefordert, 72, 73 bez., November 72 Br., Frühjahr 72 Br. Rüböl 1172 Br. Januer-Februar 11 8¾ bez. Spiritus 9 ¾ G., November 9 ⅞ G., Frübhjahr 10 bez. u. G.
2AInzmnDiaserg, 15. November, 2 Uhr 51 Minuten. (Tel. Dep 2. Staats-Anzeigers.) Börse: Bei geringem Geschäft Spanier 3 pCt höher. Geldcourse: Berlin Hamburger 103 ¾. Magdeburg-Witten berge 36 ½. Mecklenburg. 40 ½. Kicler 104. 3proz. Spanier 37 ⅔ 1proz. Spanier 20. Sardinier 82. b
Getreidemarkt: Weizen fest gehalten. Boggen Petersburg 80, Kö
nigsIberg 120pfd. 412 gchalten.
abgeschlossenen Vertrags zum Schutze der Autorenrechte gegen den Oel 22 ½, 23 ½⅜, 22 ⅛. Kaffee ruhig. Disconto 4 ⅞. Zink 500 Ctr.,
asne—vüsekrseeeesre.ene. —— 8 —
Prozeßsachen erforderlich, daß eben so, wie dies früher nur bei Nichtigkeitsbeschwerden geschah, dem Ober⸗Tribunal eine Liquidation der bei den Auseinandersetzungs⸗Behörden in der dritten Instanz entstandenen Kosten mit eingereicht werde, damit das Tribunal in den Stand gesetzt wird, zu bestimmen, welcher Theil des festzusetzen⸗
Nachdruck, und die Notification der Abrechnung des Staatshaus⸗ halts für 1852.
— Der Erzbischof von Freiburg hat den von der badischen
Regierung zum Spezial⸗Commissair in den kirchlichen Angelegen
den Pauschquantums den Auseinandersetzungs⸗Behörden gebührt und zu deren Kassen zu berechnen ist.
angewiesen, fortan in allen an das Ober⸗Tribunal gelangenden Sachen nach Maßgabe des Cirkular⸗Reskripts vom 13. April 1834 zu verfahren.
Die Königliche General⸗Kommission (Regierung) wird deshalb
Berlin, den 24. September 1853.
Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten.
—
sämmtliche Königliche General⸗K und landwirthschaftliche R ghee theilungen.
heiten ernannten Stadt⸗Direktor Burger von Freiburg exkom⸗ munizirt.
— Das „Journal des Débats“ bringt folgende telegraphische Depesche aus Madrid vom 9. November: „Marschall Narvaez hatte gestern eine Audienz bei der Königin. Er ist heute nach Aranjuez abgereist.“
— Am 19. (31.) Oktober, also einen Tag vor dem Erscheinen des bereits mitgetheilten Manifestes, hat der Kaiserlich russische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf Nesselrode, fol⸗ gende Cirkular⸗Depesche an die Repräsentanten Rußlands im Aus⸗ lande erlassen:
„Mein Herr! Die seit acht Monaten unaufhörlich von uns angewand⸗ ten Bemühungen, um zu einer friedlichen Beilegung unserer Differenzen
blieben. Noch mehr: die Situation scheint sich von Tag zu Tage zu ver⸗ schlimmern. Während der Kaiser bei seiner Begegnung mit seinem ver⸗
trauten Freund und Verbündeten, dem Kaiser Franz Joseph I., in Olmütz,
mit der Pforte zu gelangen, sind unglücklicherweise bis jetzt fruchtlkos ge-
versolgen und die etwa erbeuteten Fahrzeuge und Ladungen als gesetzliche 858
Seekriegsbeute betrachten, selbst wenn auch die Ladungen der unter türki⸗ scher Flagge segelnden Schiffe nicht türkisches, sondern Eigenthum von Unterthanen befreundeter Mächte wären. Der Handelsschifffahrt neutraler Nationen wird, auch während der Dauer des Krieges, von Seiten Rußlands völlige Fretheit gestattet und die unter solcher Flagge segelnden Handelsfahrzeuge sollen nach wie vor in unseren Häfen eines ungehinderten Ein⸗ und Ausganges genießen. Ueberdies ist, in Folge der Einstellung aller regelmäßigen Verbindungen, die bisher zwischen Odessa und Konstantinopel mittelst russischer Dampfböte unterhalten wurden, von Seiten unserer Regierung, in Erwägung der Wichtigkeit dieser Verbindun⸗ gen zum allgemeinen Besten des Handels, der „Lloyd⸗Compagnie“ gestattet worden, auch während der Dauer des Krieges regelmäßige Verbindungen zwischen Odessa und Konstantinopel, vermittelst Dampfböte, zu unterhalten und auf denselben nicht nur Passagiere und Waaren, sondern auch Brief⸗ schaften zu befördern.“
Bukarest, Mittwoch, 9. November, Mittags. (Tel. Dep. d C. B.) Seit 3 Stunden hören wir unausgesetzten Kanonendonner. Die Russen haben im Hauptquartier zu Budeschti 35,000 Mann konzentrirt. 1uu.“
8 8
Abends. Die Kanonade dauert fort.
Frübjahr 13 13 8 „ 2 . 3 8g London lang 12 Mrk. 14 Sh. notirt, 14 ½ Sh. bez., kurz 13 Mrk.
ö“ Ir. —,— . — Sh. not., %¾ Schill. bez. Amsterd. 36, 25. Wien 177 ½. Disc 15 Br. 9
4
Königliche Schausptele.
Mittwoch, 16. November. Im Schauspielhause. 158ste Abonnements⸗Vorstellung. Auf Allerhöchsten Befehl; Die Waise von Lowood, Schauspiel in 2 Abtheilungen und 4 Akten, mit
„freier Benutzung des Romans von Currer Bell, von Charl. Birch
Pfeiffer. Kleine Preise.
Donnerstag, 17. November. Im Schauspielhause. (159ste Abonnements⸗Vorstellung.) Zum ersten Male: Am Klavier. Lustspiel in 1 Aufzug. Nach dem französischen Originale, von Th. Barridre und Julis Lorin. Frei bearbeitet von M. A. Grand⸗ jean. In Scene gesetzt vom Regisseur Blume. Dann: Das Ge⸗ heimniß. Singspiel in 1 Aufzug, aus dem Französischen frei über⸗ setzt von C. Herklots. Musik von Solié. Zum Schluß: Gute Nacht, Herr Pantalon. Komische Oper ir 1 Akt, nach dem Fran⸗ zösischen des Lockrop und de Morvan, von J. C. Grünbaum. Musik von Albert Grisar. In Scene gesetzt vom Regisseur Man⸗
.“