1853 / 270 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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11569) Erledigter Steckbrief. Der hinter den Tischlergesellen Emil Fried⸗ rich Rathmann am 28sten v. Mts. erlassene Steckbrief ist durch die am 7ten d. Mts. erfolgte Wiederergreifung desselben erledigt. Berlin, den 11. November 1853. Königliches Kreis gericht. I. Kriminal⸗Abtheilung.

[1568] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der von uns unterm 31. Oktober cr. hinter die Arbeitsleute Johann Christian Friedrich Bretz aus Brandenburg und Christian Frie⸗ drich Lindow aus Stolp erlassene Steckbrief ist durch Wiederergreifung der Verfolgten er⸗ ledigt.

Szanvas, den 11. November 1853.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[9841 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht, I. (Civil⸗) Abtheilung. Berlin, den 11. Juni 1853.

Das in unserem Hypothekenbuche von dem Dorfe Alt⸗Schöneberg im Teltow'schen Kreise vol. I., Nr. 2. fol. 8. eingetragene, in jenem Dorfe, unter der Hausnummer 2 belegene, dem Kaufmann Friedrich Ludwig Ferdinand Lusch gehörige Büd⸗ nergrundstück, abgeschätzt auf 7939 Rthlr. 12 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in un⸗ serem V. Büreau einzusehenden Tare, soll am 16. Februar 1854, Vormittags 11 Uhr, an or⸗ dentlicher Gerichtsstelle Schulden halber subhaͤ⸗ stirt werden.

Das dem Gutsbesitzer August Lebrecht und Wilhelmine geb. Bluhm⸗Trudrungschen Eheleuten gehörige Zinsgut Karczewischken Nr. 1, gericht⸗ lich abgeschätzt auf 6978 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzuse⸗ henden Taxe soll im Termin den 12. Januar 1854 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die verwittwete Pfarrer Massalski, Anna Eleo⸗ nore geb. Stephani resp. deren Erben werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Tilsit, den 28. Juni 1853.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[740] Subhastations⸗Patent. Königl. Kreisgericht zu Guben, Abtheilung I. Folgende, dem verstorbenen Chirurgus und Kaufmann Karl Samuel Gallasch zugehörige, in der Stadt Guben und auf der städtischen Feldflur belegene, im Hypothekenbuche Vol. XXI fol. 169 und Vol. 49 fol. 257 verzeichnete Grundstücke: 1) das Wohnhaus Nr. 859, geschätzt auf 6186 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf.; zwei Rücken Acker am alten Damme Nr. 2332, geschätzt auf 170 Rthlr.; das Ackerstück daselbst Nr. 2321, geschätzt auf 186 Rthlr.; das Ackerstück am Kaltenbornschen Steig Nr. 3060, geschätzt auf 486 Rthlr.; die Scheune Nr. 2445 a., geschätzt auf 294 Rthlr. 7 Sgr.; die Ackerstücke beim Kiekebusch⸗Vorwerk Nr. 1368 g., 1369, 1370, geschätzt auf 380 Rthlr.; sollen in termino den 14. Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle sub⸗ hastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind im III. Büreau einzusehen. Guben, den 19. Mai 1853B.

[1412] Berichtigu n g. Die in dem öffentlichen Anzeiger des „Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeigers“, Stück 150 vom 29sten Juni d. J., Stück 176 vom 29. Jul h. J. und Stück 202 vom 28. August d. J. enthaltene ffemtliche Vorladung des unterzeichneten Gerichts 1 17. Juni d. J. zu dem am 25. Februar beirefanstehenden Termine, in der Angelegenheit, fend die ion mehrerer angeblich Schridder zu Magdeburg ge⸗ sel wird dahin berichtigt:

„daß der in jener Vorladung ad d. bezeichnete Wechsel über 185 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. nicht wie dort irrthümlich angegeben, von Spitta

—,—

.

[428]

8

und Lentz, sondern von Spitta und Leutz auf S. D.

hierselbst unterm 2. März d. J. Schnitzer hierselbst gezogen ist.“ Berlin, den 8. Oktober 1853. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civil⸗ Sachen. Deputation für Kredit⸗ ꝛc. und Nachlaßsachen.

[1571] Gerichtliche Bekanntmachung. Dem Brenner Carl Alexander Naatz und der unverehelichten Franciska Florentine Wilhelmine Naatz, deren gegenwärtiger Aufenthalt nicht er⸗ mittelt ist, wird hierdurch bekannt gemacht, daß sie in dem Testamente ihrer verstorbenen Mutter, der separirten Kaufmann Naatz, Wilhelmine Friederike geb. Bentzien, unter näheren im Testa⸗ mente enthaltenen Maßgaben zu Erben ernannt worden sind. Berlin, den 9. November 1853. Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

[12822 Ediktal⸗Citation. Der frühere Gutsbesitzer und Lieutenant Wil⸗ helm von Namin auf Brunn, zuletzt in Stettin

zeig

na Ce Bscash an wohnhaft, h gen Gegend vor längerer Zeit entfernt, ohne daß sein gegenwär⸗ tiger Aufenthalt im In⸗ oder Auslande Sicherheit bekannt geworden.

„Derselbe wird zur mündlichen Beantwortung einer von dem Restaurateur L. W. Peler zu Königsberg i. d. N. wider ihn bei uns einge⸗ reichten Wechselklage, die auf zwei von J. Dorn

H.

Annahme⸗Vermerke versehenen Wechsel von

tober 1850, sich gründet, auf

in unser Audienz⸗Sitzungszimmer mit der War

folgt, gegen ihn wird.

Stettin, den 14. September 1853. Königliches Kreisgericht.

Abtheilung für Civil⸗Prozeßsachen.

111X“

Es ist bei uns auf Amortisation der angeblich verloren gegangenen, auf das Königliche Haupt⸗ Bank⸗Direktorium zu Berlin von der Königlichen Bank⸗Kommandite zu Bromberg unterm 5. April 1853, sub No. 79 über 233 Thlr. und 10 Sgr. an die Ordre des Herrn Philipp Harges ausge⸗ stellten Zahlungs⸗Anweisung, eingetragen C. C. B. Fol. 79, indossirt an Leopold Engelhard, weiter an Carl Ludwig Beneke und endlich unterm 11. April 1853 an Breest er Gelpcke, angetragen worden.

Die unbekannten Inhaber dieser Zahlungs⸗ Anweisung resp. jener Erben, Cessionarien oder

die sonst in jene Rechte getreten sind, werden

hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem am 30. Januar 1854,

Vormittags um 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Holst, in unserem Ge⸗ schäftslokale hierselbst anstehenden Termine mit ihren vermeintlichen Ansprüchen zu melden, widri⸗ genfalls die gedachte Zahlungs⸗Anweisung für erloschen erklärt werden wird. ö“ Bromberg, am 16. Juni 1853. 8 Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung. b

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ra2le

Ob wieszczenie.

Wyniesiono u nas 0 amortyzacya asygnacya wystawioné] przez tutejsza Krölewska koman-

dyte bankowa do Krõölewskiego glöwnego dyrektoryum bankowego w Berfinie pod dniem 5. Kwietnia 1853. sub Nr. 79. na 233 tal. i 10 sgr. na rozkaz zapisanéj C. C. B. Fol. 79. przekazanéj Leo-

poldowi Engelhard, potem Karölowi Ludwi-

kowi Beneke a pöz˙nieéj pod dniem 11 Kwietnia 1853. panom Breest et Gelpcke.

Waywa sie zatem niewiadowych wlascicieli ³0 2 2. tejze asygnacyi resp. ich sukcesoröw, cesyo-—

naryuszow albo tych, ktörzy w ich wstapili

Prawa, aby sic najpögniéj w ierminie b118 Stycznia 1854., przedpoladniem o godzinie 11 6 przed deputo-

wanym, panem sedziaq powiatowym Holst

w lokalu naszym sadowym zglosili 1 pretensye swe poswiadczyli, wj Pprzeciwnym albowiem asysnacya wspomniona za niewalna uznand zostanie. Bydgoszecz, dnia 16. Czerwca 1853. Krölewski Sad Powiatowy, I. Wydzial.

Ediktal⸗Citation. I. Nachstehende Verschollene: 1) der Feilenhauergeselle Johann Christoph Sttiefel aus Altranstädt, geboren 1792, welcher 1814 oder 1816 zuletzt aus Reisse. geschrieben und dessen Vermögen 2 Rthlr. 11 Sgr. 5 Pf. beträgt; der Bäckergeselle Johann Christian Krause, geboren 1801 in Wallhausen, in Merse⸗ burg zuletzt wohnhaft, verschollen seit 1839, dessen Vermögen 9 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf. beträgt; Martin Gall, früher Gensdarm hier, verschollen seit 1826, dessen Vermögen 25 Rthlr. 12 Sgr. 1 Pf. beträgt; Johann Christoph Hobe aus Bischdorf, Sohn des 1820 verstorbenen Auszüglers Peter Hobe daselbst, vermißt seit fast 50 Jahren, dessen Vermögen 26 Rthlr. 20 Sgr. 10 Pf. beträgt; so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer, und II. die unbekannten Erben a) der beiden zu Schaafstädt 1850 verstor⸗ benen Geschwister Rosine und Christiane Klügling, als:

1) die Nachkommen der zu Zscherben verstorbenen Marie Christine, verehel. Meinhardt, geb. Klügling, und deren Ehemann Schäfer Meinhardt,

2) die Nachkommen der Friederike Eli⸗ sabeth Busch, geb. Klügling, in Bisch⸗ dorf, namentlich der Handarbeiter Friedrich Busch in Langenhagen,

3) der Geschwister Quenzel,

mit dem Bemerken, daß der Nachlaß nur 11 Rihlr. 17 Sgr. 3 Pf. beträgt, b) des

am 10. Januar 1852 hier verstor⸗

benen Mällers Johann Christoph Röß⸗ ler, als: 1) dessen Vater Anspänner Johann Christian Rößler aus Teutschenthal, 2) die Kinder der verstorbenen Schwester des Erblassers, Marie Dorothee Otto, geb. Rößler, in Niederwünsch, c) des Briefträgers Johann Friedrich Leo⸗ pold Höhr und dessen Ehefrau Christiane, b Wenzel, welche beide im August 1850 hier verstorben, namentlich der Bruder des Höhr, Johann Karl Wil⸗ helm Höhr, geb. am 15. September 1794, welcher als Lützowscher Jäger in der Schlacht bei Belle⸗Alliance verwundet worden sein soll, werden hiermit aufgefordert, sich vor oder in dem von uns auf den 18. März 1854, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Knauth, in dem hiesigen Gerichtslokale anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt erklärt, die unbekann⸗ ten Erben präkludirt, ihr Vermögen und die Erb⸗ massen den sich legitimirenden nächsten Verwandten resp. dem Fiskus als herrenloses Gut zuge⸗ sprochen werden wird. Merseburg, den 12. März 1853. Königliches Kreisgericht. . Abtheilung. 3

8 8 5

Durch das am 9. November 1764 errichtete und am 14. Juni 1768 eröffnete Testament des Herrn Johann George Adolph von Heldreich ist das in der Oberlausitz im Görlitzer Kreise gele⸗ gene Rittergut Liebstein seiner Tochter Eleonore

mit

auf den Verklagten gezogene und mit dessen

2. August 1850 über 300 Thlr. und resp. 40 1 Thlr., zahlbar am 1. November und resp. 15. Ok⸗

den 3. Januar 1854, Mittags 12 Uhr,

nung hierdurch vorgeladen, daß im Falle seines Ausbleibens oder seiner Nichtvertretung im Ter⸗ mine die Wechsel, beziehungsweise deren Accepte für anerkannt erachtet und was Rechtens daraus wechselmäßig erkannt werden

pana Filipa Harges,

Margarethe Lucie, verehelichten von Roy, gebor⸗ nen von Heldreich, vermacht und dasselbe derge⸗ stalt zu einem Fideikommißgute bestimmt worden, daß dieses Gut von seiner Tochter oder deren Erben und Erbnehmern niemals verkauft, ver⸗ tauscht, verschenkt, beschuldet und beschwert, und auch nicht per ultimam voluntatem (außer daß seine Tochter oder künftige Besitzer, wenn sie mehr als ein Kind hätten, und es einem von diesen besonders zuwenden wollen, per divisionem pa⸗ rentum inter liberos solches thun mögen) darüber disponirt werden solle und könne.

Von der ersten Fideikommißbesitzerin Eleonore Margarethe Lucie von Roy, gebornen von Held⸗ reich, ging dieses Gut auf ihre Tochter Johanne Eleonore Friederike Ernestine von Roy, verehelicht mit Hans Gottlob von Heldreich, über, und diese setzte in ihrem am 23. Juli 1834 errichteten und am 26. April 1836 publizirten Testamente zum Erben des Gutes Liebstein zunächst ihren ältesten Sohn Karl Gottlob von Heldreich ein. Außerdem verordnete sie, daß nach dem Ableben ihres ältesten genannten Sohnes ihr jüngster Sohn Otto Julius Theodor von Heldreich, und nach dessen Ableben, auch wenn er Kinder haben sollte, ihr zweiter Sohn Konrad Friedrich Robert von Heldreich, nach dem sukzessiven Ableben ihrer drei Söhne aber ihr ältester Enkelsohn Karl Theodor Emil von Heldreich das Gut Liebstein erhalten solle.

In Folge dieser testamentarischen Bestimmung ist nach dem am 8. Jannar 1842 erfolgten Ab⸗ leben des Karl Gottlob von Heldreich dessen jüngster Bruder Otio Julius Theodor von Held⸗ reich in den Naturalbesitz des Gutes Liebstein gelangt, der Besitztitel jedoch für ihn bis jetzt nicht berichtigt worden, weil ihn die Hypotheken⸗ behörde als Civilbesitzer nicht für legitimirt erachtet. Derselbe beabsichtigt, nachdem sein Bruder Konrad Friedrich Robert von Heldreich am 2. Oktober 1851 verstorben ist, seinem Neffen, dem Königlich sächsischen Hauptmann Karl Theo⸗ dor Emil von Heldreich, welcher nach seinem Tode zur Sukzession berufen ist, das Gut Lieb⸗ stein unter gewissen Bedingungen zum freien Eigenthum zu überlassen, und wünscht in Ueber⸗ einstimmung mit seinem genannten Neffen, die Fideikommiß⸗Eigenschaft dieses Gutes aufzuheben. Demgemäß ist die Anberaumung eines Termins zur Errichtung eines Familienschlusses beantragt.

Mit Rücksicht auf §. 1 des Gesetzes vom 15. Februar 1840 und in Gemäßheit dieses An⸗ trages haben wir zur Aufnahme des Familien⸗ schlusses und zu der nach §. 11 des gedachten Gesetzes erforderlichen Ableistung des Diligenz⸗ eides Seitens der beiden Antragsteller einen Termin auf den 11. Januar 1854, Vormittags 11 Uhr vor dem Herrn Appellationsgerichts⸗Rath Baron von Collas in dem Königlichen Schlosse hier⸗ selbst anberaumt, zu welchem 1) alle unbekannte Mitglieder der von Ropschen

Familie, ingleichen alle unbekannte männliche Mitglieder der von Heldreich⸗Belwitzschen Familie, der seinem Leben und Aufenthalte nach unbekannte Königlich sächsische Unter⸗Lieute⸗ nant Adolph Heinrich Albrecht von Heldreich, welcher angeblich im Jahre 1812 in russische Kriegsgefangenschaft gerathen und seitdem verschollen ist, oder dessen männliche Des⸗ cendenz, mit der Aufforderung, vor oder in dem Termine sich zur Sache gehörig zu legitimiren und ihre Erklärung über den zu errichtenden Familien⸗ schluß abzugeben und unter der Verwarnung vorgeladen werden, doß nach Ablauf des Ter⸗ mins die Ausgebliebenen mit ihrem Widerspruchs⸗ rechte werden prälludirt werden. b

Der Entwurf zum Familienschlusse kann in unserer Registratur eingesehen werden.

Auch steht den Interessenten frei, sich in dem Termine durch einen mit Vollmacht und Infor⸗

nation versehenen hiesigen Rechtsanwalt vertre⸗ ten zu lassen, wozu ihnen die Iustizräthe Roseno, Werner und der Rechtsanwalt Haack hierorts zur Auswahl in Vorschlag gebracht werden. 8 Glogau, den 7. Juni 1853. Königlich preußisches Appellationsgericht.

s i189 n [1570] B1 In dem am 9. November d. J. zur Ausloo⸗ sung der sächsischen Rentenbriefe für das laufende

welcher rücksichtlich der Außen

1857 Halbjahr (1. Okkober 1853 bis 1. Aprik 1854) in Gemäßheit des Gesetzes vom 2. März 1850 über die Errichtung von Rentenbanken angestan⸗ denen Termine sind folgende Rentenbriefe: 1) Littera A. über 1000 Thlr. No. 348. 455. 637. 846. 1198. 1360. 1460. 1603. 1974. 2024. 2052. 2279 und 2547 2) Littera B. über 500 Thlr. No. 139. 408 und 527. 3) Lntera C. Ube 400 Thlr. b 0. 133. 423. 468. 667. 1260. 1473. 1716. 940. 1980, 2477. 2622. 2628. 2718 und

2†¼ 90. 36 96. 471. 303. 344. 816. 1526. 2047. 2167 und 2187. 5) Littera E. über 10 Thlr. 200. 284. 831. 7111. 9806. 1218. 1357. 4483. 1609, 417416. 174. 1732, 1992. 2823. 2490, 288. 309 ¼1, 3282 8496.

3511. 3535. 3547. ausgeloost worden.

Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 1. April 1854 ab auf der Kasse der unter⸗ zeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Renten⸗ briefe im coursfähigen Zustande und Quittungs⸗ leistung nach einem bri der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare.

Mit dem 31. März 1854 hört die weitere Ver⸗ zinsung der grdachten Rentenbriefe auf, und müssen daher mit denselben die dazu gehörigen 9 Stück Zins⸗Coupons, Serie I. No. 8 bis 16, unentgeltlich abgeliefert werden, widrigenfalls fur jeden fehlenden Coupon der Brtrag desselben vom Kapital zurückbehalten wird.

Indem wir die Inhaber der ausgeloosten Ren⸗ tenbriefe hierdurch auffordern, vom 1. April 1854 ab die Zahlung unter den vorerwähnten Moda⸗ litäten in Empfang zu nehmen, bemerken wir noch ausdrücklich, daß sich unsere Rentenbant⸗ kasse auf eine Uebersendung des Geldbetrages an Privatpersonen mit der Post nicht einlassen darf.

Magdeburg, den 10. November 1853.

8 Königliche Direction

der Rentenbank für die Provinz Sachsen.

1825.

[1555] Bekanntmachu n g. Die im Auftrage der Königlichen Regierung

landwirthschaftlichen Abtheilung zu Frankfurt a. O.

7

vom Unterzeichneten bearbeitete Reallasten⸗Ablö⸗ sungssache von Welzow, spremberger Kreises, wird wegen unvollständiger Legitimation einzelner Interessenten in Gemäßheit der Vorschriften §. 109 des Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850, §. 11 ff. des Ausführungsgesetzes vom 7. Juni 1821 und §. 25 ff. der Verordnung vom 30. Juni 1834 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Alle diejenigen, welche dabei ein Interesse zu haben vermeinen und bisher nicht zugezogen worden, werden aufgefordert, binnen 6 Wochen, spätestens aber in dem am 30. Dezember cr. in meinem Geschäftslokale, Neustadt Nr. 422, hierselbst anstehenden Termine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie die Auseinandersetzung gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Einwendungen dagegen gehört werden können.

Koltbus, den 6. November 1853. Der Regierungs⸗Assesson

150 34 Bekanntmachung. 88

Die mit einem Gehalte von 200 Thalern jährlich und außerdem mit freier Wohnung ver⸗ bundene Stelle der ersten Lehrerin an unserer höheren Töchterschule ist vom 1. April k. J. ab zu besetzen.

Darauf Reflektirende ersuchen wir, sich recht bald in portofreien Eingaben bei uns zu melden und ihre Prüfungs⸗Zeugnisse, so wie die etwaigen Atteste über ihre praktische Qua⸗ lification vorzulegen. 18 1t

Außer einer allgemeinen pädagogischen Bil⸗ dung wird die Fähigkeit verlangt, in der Ge⸗ schichte und Geographie Unterricht auf den unteren Klassen ertheilen zu können, und vor Allem eine genaue Kenntniß der französischen Sprache und Literatir und eine voellständige Fertigkeit in der französischen Conversation.

Memel, den 24. Oktober 1853. Der Magistrat.

11 diktal⸗Ladung.

Auf erstattete Insolvenzanzeige ist zu dem Ver⸗ mögen des Handelsmanns Friedrich August Bohrisch in Neugeising der Concurs eröff⸗ net worden.

Es werden daher sämmtliche bekannte und un⸗ bekannte Gläubiger Bohrischens, so wie überhaupt Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde An⸗ sprüche an dessen Vermögen zu haben glauben, hierdurch geladen, 1

v“ welcher zum Liquidationstermine anberaumt wor⸗ den ist, zur Gerichtszeit an hiesiger Gerichtsstelle in Person oder durch legitimirte, soviel Aus⸗ länder betrifft, mit gerichtlichen Vollmachten ver⸗ sehene Prokuratoren sich einzufinden, ihre Forde⸗ rungen anzumelden und zu bescheinigen, widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen von diesem Schul⸗ denwesen für ausgeschlossen, so wie der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiederein⸗ setzung in den vorigen Stand für verlustig wer⸗ den erachtet werden; ferner binnen der nächst⸗ folgenden 6 Wochen mit dem bestellten Concurs⸗ vertreter, so wie nach Befinden des Vorzugs halber unter sich, rechtlich zu verfahren und so⸗ dann h

den 28. März 1854 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides,

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12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, gewärtigen, hiernächst aber in dem auf

den 5. April 1864 1 angesetzten Verhörstermine zu Treffung eines Ver⸗ gleichs anderweit legal zu erscheinen, während diejenigen, welche entweder nicht erscheinen oder über Annahme des vorgeschlagenen Vergleichs sich nicht oder nicht bestimmt erklären, als in den Beschluß der Mehrzahl der Gläubiger einwilli⸗ gend werden angesehen werden; und endlich für den Fall, daß ein Vergleich nicht zu Stande kömmt,

bIIb“ des Aktenschlusses zum Verspruch und der gerichtlichen Bekanntmachung eines Locations⸗ erkenntnisses, welches im Außenbleibungsfalle nach Verlauf der 12ten Mittagsstunde für publizirt zu erachten ist, sich zu versehen.

Zugleich wird entfernten Gläubigern notifizirt, daß der einzige im hiesigen Orte wohnhafte Sach⸗ walter bereits als Concursvertreter bestellt ist, die nächsten Orte aber, in denen Advokaten sich auf⸗ halten, Liebstadt, Glashütte, Dippoldiswalde und Pirna sind.

Königliches Gericht Lauenstein, am 15. Au⸗ gust 1853.

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In Gemäsßheit des heute gefaßten Beschlusses, findet am M ntage den 12. Dezember c. Vormittags 11 Uhr, im Gasthause zur goldenen Weintraube hierselbst, eine außerordentliche

Haupt⸗Versammlang

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zahlreich zu erscheinen, so wie auch ihre Polizen

Bautzen, den 10. November 1853. Für den Vorsitzenden im Direktorium. Gustav Edu ard Heyvemann.

statt, in welcher einige Abänderungen des Grundgesetzes zur Berathung kommen. Die ordentlichen Mitglieder unserer Gesellschaft werden hierdurch eingeladen und ersucht, Behufs der Legitimation mitzubringen.

8—

Der Vorsitzende des Ausschusses. Wilhelm von Zencker.