1853 / 281 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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das zu seinem Konsum Noth thäte, so wäre nichts einfacher, als: die Getreide⸗Einfuhr zu verbieten. Wir haben aber ein Normal⸗ defizit von 1,600,000 Hektoliter, das man nur⸗ durch den Handel ersetzen kann und dies nur dann, wenn man ihm kein Hinderniß n den Weg legt. Die Verfechter des Ausfuhrverbots wollen den Handel dadurch sicher stellen, daß sie ihm das Mittel. einräumen, ein Getreide in den Entrepots liegen zu lassen. Darin liegt aber der Hauptpunkt der Schwierigkeiten; nur dadurch, daß nun 1111111A4A““ strömen fremden Getreides. Wir haben freilich Entrepots und machte man von ihnen Gebrauch, so geschähe dies nicht ohne Kosten, ohne Förmlichkeiten noch Zögerungen, lauter Hindernisse der Handelsfreiheit. Die Folge würde sein, daß der L“ dorthin wenden würde, wo er unbedingt freie Bewegung hat. Die Thatsachen sprechen für diese Ansicht; die Einfuhren waren weit geringer zur Zeit, als wir das Entrepotsystem hatten. Man meint, man könnte die Förmlichkeiten vereinfachen und das Getreide auf den Schiffen lassen, die als Entrepots betrachtet werden könnten. Hierzu bedürfte es aber einer sehr lästigen Zollaufsicht, die Hinder⸗ nisse schaffen würde, denen der Handel sich nicht will, wo das Getreide in Holland und England frei aus⸗ und eingeht. Nur durch die vollkommenste Freiheit können Sie hoffen, vor den Nachbarländern den Vorzug zu erlangen; Einfuhr steht mithin mit der freien Ausfuhr in inniger. Beziehung und das Verhältniß wird wahrscheinlich für die Zukunft bestehen bleiben, daß die Einfuhren bei Weitem die Ausfuhren übertreffen. Freilich nehmen die Zufuhren seit einiger Zeit wegen der orientalischen Verhältnisse und des Winters ab; dies liegt Augenscheinlich an Ausnahmsverhältnissen. Aus den Vereinigten Staaten stehen be⸗ trächtliche Sendungen zu erwarten, mag auch die Fracht etwas theurer sein. Die Getreidepreise sind jetzt in Frankreich, Belgien und der Rheinprovinz fast gleich. Was würde man aber bewirken, wenn man die Ausfuhr bei uns verböte? Man meint eine Minderung der Getreidepreise? Die Folge davon würde sein, daß kein fremdes Getreide mehr einträfe. Wir würden, wie im Jahre 1847 unser einheimisches Getreide aufzehren, so lange es geht, und dann würde es kommen, wie im Jahre 1847 und im April oder Mai nächsten Jahres müßten wir das Getreide zu fabelhaften Preisen bezahlen, nur um es zu erhalten; das wollen wir aber vermeiden. Herr Perceval dringt auf Abschaffung aller Gemeinde⸗ steuern, welche die Lebensmittel der Masse vertheuer⸗ ten. In der Getreide⸗Ausfuhr erblickt er keine Gefahr. Herr Malou ist gleicher Ansicht, und hält die Befürchtung vor den im Frühling daraus entstehenden Gefahren für übertrieben. Das Entrepotsystem biete dem fremden Getreide alle mögliche Gewähr, und jeder fremde Spekulant würde dabei seine Rechnung finden. Die Debatte wurde vertagt und am 25sten November fortgesetzt. In der Kammersitzung vom 25. November hielt der Finanz⸗ Minister eine längere Rede, worin er, unter steter Hinweisung auf Thatsachen und Zahlenbelege, die Handelspolitik der Regierung d die Anhänger des Prohibitiv Systems vertheidigte und namentlich hervorhob, daß gerade in England, wo keine Art von Beschränkung den Getreidehandel hemme, die Kornpreise am Medrigsten seien, während sie in Frankreich, wo das Beschränkungssystem ee, geg hoͤchsten ständen. Nach dem Minister sprachen noch mehrere Redner theils für, tbeils gegen den Dumortier'schen Untrag. HT Berathung abermals vertagt wurde. Sowohl in Brüssel als auf mehreren Provinzmärkten sind die Getreidepreise etwas gewichen; vom 28. an wird daher der belgische Brodpreis um 1 Cent. für das zweipfündige Brod ermäßigt werden. Sämmtliche Wahlen für den desinitiven Vorstand der spani⸗ schen Zweiten Kammer sind zu Gunsten des Kabinets ausgefallen; auch die vier Vice⸗Präsidenten, worunter der Herzog von Alba, gehören der liberal⸗konservativen Partei an. Ma rtinez de la Rosa hat beim Antritte seines Präsidentenpostens eine Rede ge⸗ halten, worin er äußerte, daß er seine Wiedererwählung zu der früher bereits von ihm bekleideten Stelle lediglich seiner unverän⸗ derlichen Ergebenheit für das constitutionelle System zuschreibe. Am 21. November wird die Kammer sich mit Bildung der Abtheilun⸗ gen und Kommissionen beschäftigen. Die Regierung hat alle auf dif Eisenbahnfrage sich beziehenden Papiere der Kammer vorlegen Se. Majestät der König Ferdinand von Portugal, welcher unmittelbar nach dem Tode der Königin Donna Maria am 15. November im Staatsrathe als Regent im Namen seines Sohnes Dom Pedro's V. vereidigt wurde, hat an demselben Tage nachstehende Proclamation erlassen: „Portugiesen! Es hat Gott gefallen, heute um halb 12 Uhr ormittags die Königin Donna Maria die Zweite, meine vielge⸗ liebte und hochgeschätzte Gemahlin, zu seiner Herrlichkeit einzube⸗ rusen, ein schwerer Verlust, welcher mich und meine gelieb⸗ ten Kinder in den tiefsten Gram versenkt und die gefühlvolle und treue portugiesische Nation mit Trauer erfüllt. Da mir unter die⸗ sen betrübenden Verhältnissen die Erfüllung jener heiligen Pflich⸗

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ten obliegt, welche mir das durch die Gesetzakte zu der constitu⸗ tionellen Charte der Monarchie bestätigte Gesetz vom 7. April 1846 auferlegt, so übernehme ich die Regentschaft dieses Königreiches und schwöre in Gemäßheit der besagten konstitutionellen Charte, die römisch⸗katholische apostolische Religion, so wie die Integrität des Königreiches aufrecht zu erhalten, die politische Verfassung und die übrigen Gesetze der portugiesischen Nation zu beobachten und für ihre Beobachtung Sorge zu tragen und für das allgemeine Beste der Nation mit allen Kräften zu wirken. Ich schwöre ferner, dem Könige, Dom Pedro V., meinem über Alles vielgeliebten und

hochgeschätzten Sohne, die Treue zu bewahren und ihm, so wie er

seine Großjährigkeit erreicht, die Regierung sofort zu übergeben.“ Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Joinville, die Schwester

der verstorbenen Königin von Portugal, wurde von der schmerz⸗

lichen Kunde auf dem Tajo überrascht, wo sie mit dem Prinzen von

Joinville Königliche Hoheit an Bord der „City of London“ am

16. November einlief

Die Gemeindewahlen fallen zu Gunsten der Regierung aus.

Dirschau, 28. November. (Tel. Dep. des Staats⸗Anzeigers.) Die Schiffsbrücken über Weichsel und Nogat bei Dirschau und Marienburg sind gestern resp. heute abgefahren.

Paris, Sonnabend, 26. November. Der heutige „Moniteur“ enthält in seinem amtlichen Theile eine Verordnung, nach welcher an Stelle von hundert Compagnieen ge— wöhnlicher Infanterie zwölf Bataillone der Jäger von Vincennes gebildet werden sollen.

Sonntag, 27. November. CZC1I1I1 Das am Sonnabend auf der Londoner Börse ausgesprengte, durch— aus unbegründete Gerücht, daß die Russen die Donau überschritten hätten, wurde Anfangs benutzt, um den Cours der Zproz. zu drücken, die jedoch fest zu 74, 70 schloß.

Alexandrien, Freitag, 18. November. (Tel. Dep. d. C. B.)

Die freie Ausfuhr der hier befindlichen Getreidevorräthe ist ge⸗ stattet worden.

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Karlsruhe, 23. November. Vorgestern fand hier die alljährliche General⸗Versammlung der Actionaire der Zuckersabrik Waghäusel statt. Das Resultat des verflossenen Geschäftsjahres ist wiederum ein außer⸗ ordentlich günstiges; es hat sich ein Reinertrag von 16 Prozent ergeben. Mit dem 1. Januar 1854 tritt die Erhöhung der Steuer ein, wodurch sich der Gewinn der Fabrik um ein Wesentliches reduciren wird. (Bad. Ldz.)

* Amsterdam, 20. November. Der Handel in Staatspapieren zeigte an hiesiger Börse diese Woche wenig Lebhaftigkeit und keine erheb⸗ liche Schwankungen in den Preisen fanden statt; eine allmälige Verbesse⸗ rung der österreichischen Fonds veranlaßte eine feste Haltung an den Markt, besonders gestern, als man auch Gerüchte von einem Waffenstillstande unter den streitenden Mächten vernahm, woran sich die Hoffnung auf neue Frie⸗ densunterhandlungen knüpfte; alte 5proz. wiener Metalliques schlossen vori⸗ gen Sonnabend mit 75 ¾ pCt. und endigten gestern zu 76 pCt. mit vieler Kauflust; neue dito sind von 90 bis 90 ½ pCt. und 2 ½ proz. dito von 38 bis 39 emporgekommen. Von den russischen Effekten gingen alte 5proz. Hopesche Obligationen von 103 ¾ um 1 pCt. höher, doch nachher hat man zu 101 ¾ pCt. gekauft; A4proz. dito Ceriifikate stellten sich von 89 ½ auf 89 ¼ pCt.; 4 ½ꝗproz. Obligationen englische Anleihe

drückte sich dagegen von 95 ¼ auf 95 pCt. Holländische Integrale standen

mehrere Tage ziemlich fest auf 61 ½ pCt., doch gestern wurde bei häufigerem Umsatz 61 pCt. angelegt; 3 proz. wirkliche Schuld besserte sich von 73 ½ auf 73 ½ pCf.; 4proz. do. aber wurde zuweilen häufig ausgeboten und von 92 ½ bis 92 ¼ pCt. abgelassen, doch stellte sich zuletzt der Preis wieder au 92 ½ pCt. Für Actien der Handelsmagatschappy war neuerdings öftere Frage welche deren Cours von 125 ½ bis 126 ¼ pCt. emporhalf. Von den spani⸗ schen Effekten wechselte 1proz. Schuld zwischen 210 und 21. 76 pCt., mit 2126 pCt. schließend; 3proz. binnenländische do. besserte sich von 40 ½ bis 40 ½86 pCt. und Couponbeweise von 5 ½ auf 5 7% pCt. Portugiesische Obli⸗ gationen sielen bei der Nachricht vom Tode der Königin von 30ꝛ auf 35 ¾ pCt., erholten sich aber wieder bis 36 ¼ pCt. Griechische Obligationen wurden gestern zu 42 pCt. vergeben. Ausgestellte Grenada⸗Schuld erhob sich anfangs von 7 83 auf 8 pCt., wich aber später auf 7 ⅔˖ pCt. Ameri⸗ kanische Bankactien fanden zu 4 9% à 4 ½ pCt. zuweilen Abnehmer. Am Geldmarkte blieb mäßige Frage zu 3 und 4 pCt. G

Paris, 23. November. Der heutige „Moniteur“ veröffentlicht ein kaiserliches Dekret von gestern, welches verfügt: 1

Art. 1. Die Einfuhrzölle für fremde Steinkohlen und Eisen werden folgendermaßen festgestellt:

Steinkohlen. (pr. 100 Kil.)

Roh, seewärts, von Sable d'Olonne exks. bis Dünkirchen inkl., in französischen Schiffen in fremden Schiffen desgleichen an allen andern Orten in in fremden Schiffen. landwärts, von der See bis Halluin exkl.

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desgleichen an allen andern Orten die bisherigen Zölle. Cokes, die Hälfte Aufschlag auf den Zoll für rohe Kohlen. Asche (Kohlen⸗) bisheriger Zoll. Eisen (pr. 100 Kil.) Rohes Guß⸗, in Quantitäten von 15 Kil. oder mehr: serwärts, mit franz. Schiffen 2 fremden do.. landwärts von Blanc⸗Misseron, inkl. bis Montgénevre, exkl. aus den angränzenden Ländern ... von anderen als den Letzteren. Gestreckt, in franz. Schiffen und zu Lande: in Flachstangen von 458 Millim. oder mehr, die Breite mit der Dicke multiplizirt ..: .. von 213 Millim. inkl. bis 458 Millim. exkl, ebenso on weniger als 213 Millim., ebenso v in viereckigen Stangen, von 22 Millim. und mehr von 15 Millim. incl. bis 22 excl. von weniger als 15 Millim. in runden Stangen von 15 Millim. u. mehr Durchmesser von weniger als 15 Millim. In fremden Schiffen . mehr. Rails zahlen im Verhältniß ihrer Dimensionen gleiche Zölle wie gestrecktes Eisen. Platten oder Blech in französischen Schiffen in fremden Schiffen oder landwärts.. 27 60 Stahl in Stangen, in französsschen Schiffen 40 in fremden Schiffen oder landwärts. 44 Art. 2. Vom 1. Januar 1855 an wird der Zoll für Eisen folgen⸗ dermaßen festgestellt (pr. 100 Kil.); b Rohes Guß⸗ (über 15 Kil.) Sr. ECis seewärts mit französischen Schiffen fremden do.

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in fremden Schiffen 2 mehr. Rails eben diese Zölle. Platten oder Blech in französischen Schiffen ..... .̊. .

in fremden Schiffen oder landwärts 22 Stahl in Stangen, in französischen Schiffen

in fremden Schiffen oder landwärts 93

Art. 3. Die dem gegenwärtigen Dekret nicht entgegenstehenden Ge⸗ setze, Dekrete und Ordonnanzen bestehen fort.

(Nach den Bestimmungen dieses Dekrets bleiben die Zölle für Eisen und Kohlen von Belgien importirt unverändert, für Kohlen von Halluin bis zur Maas importirt auf 15 Cts., auf der Maas und in dem Mosel⸗ Departement auf 10 Cts., und für Eisen auf 4 Fr. Von Halluin bis zur See und von Dünkirchen bis Sables d'Olonne von 50 auf 30 Cts. ermäßigt. Cokes zahlten bisher den doppelten Zoll von Kohlen. Eisen von Blanc⸗Misseron bis Mont⸗Genèvre (sardin. Gränze) bleibt unverän⸗ dert 4 Fr.; von allen andern Orten und besonders seewärts dagegen von 7auf 5 Fr. ermäßigt. Für gestrecktes Eisen in Stangen und Rails be⸗ rägt die Ermäßigung etwas über ½; Stahl ist bedeutend herabgesetzt. von 60 bis 140 Fr. auf 40 Fr. Vom 1. Jan. 182 noch weitere Ermäßigungen eil)

Leipzig, 26. November. Leipzig-Dresdener 209 Br., 208 ½ G. Sächsisch-Bayerische 89 ¾ Br. Sächsisch -Schlesische 1012 Br. Löbau- Zittauer 33 bez. u. Br. Magdeburg-Leipziger 305 . Berlin-An- haltisch e 124 Br. Thüringer 108 Br., 497½ G. Arnh D.Lan- desbank-Actien Lit. A. 163 Br., Lit. B. 159 ¾ Br. Braunschweiger Bank- actien 109 Br., 108 ¾½ G. Weimarische Bankactien 102 Br., 102 ½ G. Wiener Banknoten 88 ½ Br., 87

Ereslau, 28. November, 1 Uhr 2 Mianuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 88 ⁄12 Br. Aproz. Freiburger Actien 117 ¾ G. Oberschlesische Actien Lit. A. 207 ¾ G. Oberschlesische Actien Lit. B. 174 ½ Br. Oberschlesisch Krakauer Actien 89 ¼ G. Neisfse-Brieger Actien 78 G.

Getreidepreise: Weizen, weisser 90 105 Sgr., gelber 90 103 Sgr. Roggen 75— 85 Sgr. Gerste 60 66 Sgr. Hafer 39 42 Sgr.

Stertigza, 28. November, 2 Uhr 11 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats - Anzeigers) Weizen still, 88 92 bez., Frühjahr 98 Roggen 72 75 gef., November 70 ½, Frühjahr 71 bez. Rüböl No- vember-Dezember 11 gef. Spiritus 10 ¼, Frühj. 10 ½ bez.

Hazehburg, 28. November, 2 Uhr 50 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. 4. Staats-Anzeigers.) Börse fest. Geldtoutse: in- Hamburg 105 ½. Magdeb.-Wütenb. 35 ½ Mecklenburger 41 ½.

104 ½. 3proz. Spanier 38 ¼, 1 proz. Spanier 20 ½. Sardinier 83 ½.

Getreidemarkt: Weizen ganz geschäftslos- Roggen fest.

Oel 23 ½, 28 ½, 22 2⁄ Kaffee ruhig. Zink 4000 Ctr, diverse Licferung, 15 bis 15 ¼ bez. Disconto 4 ½.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 29. November. Im Opernhause. (193ste Vorstel⸗ lung): Indra. Romantische Oper in 3 Aufzügen, von G. zu Puttlitz. Musik von F. von Flotow. Ballet vom Königl. Ballet⸗ meister P. Taglioni. Mittel⸗Preise.

Im Schauspielhause. 171ͤste Abonnements⸗ Vorstellung Die Waise von Lowood, Schauspiel in 2 Abtheilungen u. 4 Akten, mit freier Benutzung des Romans von Currer Bell, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Kleine Preise.

Mittwoch, 30. November. Im Opernhause. (194ste Vorstellung.) Der Wildschütz, oder: Die Stimme der Natur. Komische Oper in 3 Akten, frei nach Kotzebue. Musik von A. Lortzing. (Fräulein Johanna Wagner: Baronin Freimann.) Kleine Preise. ,

In Potsdam. Zum Besten eines wohlthätigen Zweckes: Rose und Röschen. Original⸗Schauspiel iu 4 Akten, von Charlotte Birch⸗ Pfeiffer. (Fräulein Therese Franz: Rosa; Fräulein Marie Franz: Röschen.)

Billets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans⸗Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben: Erster Balkon und erste Rang-Loge 25 Sgr. Parquet und Par⸗ quet-Loge 20 Sgr. Zweite Rang⸗Loge 10 Sgr. Parterre 10 Sgr. Amphitheater 3 Sgr

16322.. * Signalement des Polentz. Derselbe ist 25 Jahre alt, in Meyenburg geboren, 5 Fuß 8—9 Zoll groß, hat dunkele

Der unten näher bezeichnete Handlungsdiener Waldemar Polentz von hier, aus Meyenburg,

ist des Betruges verdächtig und hat sich von Haare, braun⸗ Augen, t Backenbart, ist korpulenter Gestalt, war zuletzt mit einem grünen Rock und dunkelblauen Ueberzieher

hier heimlich entfernt, ohne daß dessen gegen⸗ wärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Polentz Kenntniß hat, wird aufgefordert,

bekleidet.

Ausloosung von Rentenbriefen.

Bei der in Gemäßheit des §. 39 des Renten⸗ bank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 heute statt⸗ gehabten öffentlichen Verloosung von Renten⸗ briefen sind die nachbenannten Rentenbriefe auf⸗ gerufen:

trägt Schnurr⸗ und

davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder 1 Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Gleich⸗ [1627 zeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungs⸗ falle festzunehmen, und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Erpedition es wird die ungesäumte Erstattung der da⸗ durch entstandenen baaren 1.““ den verehrlichen Behörden des Auslandes eine glo Nechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 25. November 1853. Königliches Stadtgericht.

geschuldigt.

Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen. Burg, den 26. November 1853.

Kommission II. für Voruntersuchun

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Die Cichor en⸗Fabrikanten Gebrüder Maxi⸗ milian Emil und Franz Berthold zu Cörbelitz sind des betrügerischen Bankerutts an⸗ Dieselben haben sich von ihrem Wohnorte Cörbelitz vor einigen Tagen heimlich entfernt. Indem wir dieselben hierdurch vorla⸗ den, sich behufs ihrer Vernehmung in der wegen Bankerutts eröffneten Untersuchung beim hiesigen Gerichte zu gestellen, ersuchen wir alle Behörden des In⸗ und Auslandes, die beiden genannten Brüder Berthold, deren Signalement nicht

angegeben werden kann, verhaften und in da t hiesige Gerichts⸗Gefängniß abliefern zu lassen. Nr. 87. 237. 482. 613. 677. 836. 1070.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung

I. Rentenbriefe Litt. A. von 1000 Thlr.

Nr. 363. 471. 472. 703. 787.824. 1019. 1091. 1774. 1785 und 1795.

Il. Rentenbriefe Litt. B. von 500 Thlr.

Nr. 113. 207. 395 und 8588.

III. Rentenbriefe Litt. C. von 100 Rthlr. Nr. 121. 226. 744. 934. 1636. 2036. 252 4 2557. 2785. 3050. 3318. 3575. 3587. 3590. 3638, 3659. 4069, 4407. 4498. und 4612.

IV. Rentenbriefe Litt. D. von 25 Rthlr.

1492. 1592. 1716. 1855. 2265. 2276. 2346. 3128. und 3209