setz⸗Sammlung Seite 685) dem Steuervereine angeschlossen sind, mit dem 1. Januar 1854 in Gemäßheit des gedachten Vertrages wieder unter das diesseitige Zoll⸗ und Steuersystem treten; so wer⸗ den auf den Antrag des Staats⸗Ministeriums vom 24sten d. M.
die gegenwärtig in den vorgenannten Landestheilen zur Anwendung
kommenden Gesetze des Steuervereins wegen der Ein⸗, Wer und 1 g01, 2e, wie wegen der Branntwein⸗ und Biersteuer Durchgangszoͤlle, so wie wegen „„„und statt deren die diessei⸗ 8
vom 1. Januar 18 54 an außer Kraft, und ste eren d esse tigen Gesetze und Vorschriften über die Zölle und Steuern wieder n Sie haben demgemäß eine Bekanntmachung
in Wirksamkeit gesetzt. Si n dem und das sonst Erforderliche zu veranlassen. Potsd am, den 30. November 1853.
“
Friedrich Wilhelm.
n Manteuffel. vonder Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin. “ 8
den Finanz⸗Minister.
vo
Rinisterium der geistlichen, Unterrichts Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Lehrer und Organist Ludwig Weiß zu Ujest ist als Uebungslehrer an dem katholischen Schullehrer⸗Seminar zu Peis⸗ kretscham angestellt worden.
Erlaß vom 17. Juni 1853 Kompetenz zur Entscheidung über streitige Arme
Der Königlichen Regierung wird in Betreff der in Ihrem Berichte vom 17. März c. vorgetragenen Differenz, welche bezüglich der Kompetenz zur Entscheidung über streitige Armenpflege zwischen Ihr und der Königlichen Regierung zu N. obwaltet, der desfalls erforderte Bericht der letzteren vom 6. April c. anbei abschriftlich mit⸗ getheilt.
Das Ministerium des Innern erklärt sich mit der hierin ent⸗ wickelten Ansicht dahin einverstanden,
1) daß, wenn über den Betrag der Kur⸗ oder Verpflegungs⸗ kosten, welche ein Armen⸗Verband dem andern zu erstatten hat, Streit obwaltet, und beide Verbände verschiedenen Regierungs⸗
genannten Gesellschaft anzusetzenden Agenten bleib erwähnten Gesetzes die Konzessionirung bei d zirks⸗-Regierungen nachzusuchen.
8
Cirkular vom 19. Oktober 1853 — wegen Zu⸗ lassung der Hamburger Fluß⸗Versicherungs⸗Ge⸗ sellschaft zum Geschäfts⸗Betriebe in den
Preußischen Staaten. 1
—
Gesetz vom 17. Mai 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 146, S. 1004) Auf den Antrag vom 30. v. M. wird hierdurch der Fluß
Versicherungs⸗Gesellschaft in Hamburg in Gemäßheit der Bestim⸗ mungen der §§. 2 und 5 des Gesetzes vom 17. Mai d. J. die Erlaubniß ertheilt, innerhalb der Preußischen Staaten Agenten zu bestellen.
8 Für die zur Vermittelung von Versicherungs⸗Geschäften von der
—
t nach §. 3 des betreffenden Be⸗
Berlin, den 19. Oktober 1853. Der Minister des Innern.
Der Minister für Handel, Ge⸗ von Westphalen.
werbe und öffentliche Arbeiten. v“
die Direction der Fluß⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Hamburg
..
Abschrift zur Kenntnißnahme. Berlin, den 19. Oktober 1853. Der Minister des Innern.
Der Minister für Handel, Ge⸗ von Westphalen.
werbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. An sämmtliche Königliche Regierungen, ein schließlich derjenigen zu Sigmaringen, und an das Königliche Polizei⸗Prä sidium hierselbst.
Ministerium für die landwirthschaftlichen legenheiten. 1
nge⸗
vom 29. November 1853 — über Allerhöchste Namen
Bekanntmachung die unterm 7. November 1853 erfolgte Bestätigung des Statuts der unter dem 2 „Kölnische Ha gel-Versicherungs⸗Gesellschaft⸗ zu⸗ “ sammengetretenen Actien⸗Gesellschaft.
Des Königs Majestät h
aben die durch Notariatsakt vom 10.
Abgereist: Der Ober⸗Jägermeister Graf von der Asse⸗
burg⸗Falkenstein, nach Meisdorf.
Nichtamtliches.
Berlin, den 9. Dezemher.
Wie die „Norddeutsche Zeitung“ aus Stettin vom 8. De⸗ ember meldet, ist der Versuch, mittelst des Königlich preußischen eisernen Postdampfschiffs „Nagler“ eine Rinne durch das Eis im Haff zu brechen und so die seit einiger Zeit gehemmte Schifffahrt öF Stettin und Swinemünde zu öffnen, vollkommen geglückt. Das Schiff, welches besonders dazu eingerichtet war, ging am 8ten Dezember früh von Stettin nach Swinemünde ab, und Abends kam bereits das Dampfbugsirboot „Viktor“ mit einem Schiff im Schlepp⸗
tau von Swinemünde herauf und legte bei der Baumbrücke an.
— In Breslau wurde am 7. Dezember an die Stelle des Grafen York, welcher die Wahl zum Abgeordneten für die Erste Kammer abgelehnt, der Ober Bürgermeister Geheime Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Elwanger, gewählt, der das Mandat angenom⸗
ien hat.
— In der Sitzung des Bürger⸗Ausschusses der freien Stadt Lübeck am 7. Dezember ward die am 5ten begonnene Berathung über den Budget⸗Entwurf für 1854 beendigt. Derselbe ward zur Genehmigung empfohlen, mit Aufnahme von 3000 Mk. Beo. in den Bau⸗Etat für Austiefung der Wagnitz. Die Deckung des
defizits angehend, rieth der Bürger Ausschuß nur zur Bewilligung von drei Viertel außerordentlicher Steuer und weiterer Erwägung des Bedürfnisses nach Verlauf der ersten neun Monate des nächsten Jahres. — Zu Konstanz wurde am 4. Dezember der erzbischöfliche Hirtenbrief auch in der Münsterkirche verlesen. Der seitherige öfarrverweser an der Augustinerkirche hielt in derselben seine Ab⸗ chiedspredigt, während der im Widerspruch mit der Regierung er⸗ nannte Pfarrer Hensler die Messe celebrirte. Nach dem Gottes⸗ ienste wurde letzterer vor das Polizeiamt beschieden, und verließ littags 12 Uhr mit dem Eilwagen die Stadt, in Folge der von gedachter Behörde ihm ertheilten Weisung. — Am 6. Dezember fand zu München die zweite öffentliche Sitzung der Kammer der Abgeordneten statt. Nach Verlesung des Protokolls legte der Justizminister einen Entwurf über ein neues Strafgesetzbuch vor, und reihte hieran nachstehende Be⸗ merkungen: beide Gesetzbücher diesseits und jenseits des Rheins bedürften einer Reform. Das Strafgesetzbuch jenseits des Rheins sei hervorgegangen aus einer blutigen Revolution, und es herrsche des⸗ halb in demselben eine drakonische Strenge vor. Das Strafgesetzbuch von 1813 gehöre zwar zu den bedeutendsten Erscheinungen, und habe als Muster zu andern Strafgesetzbüchern gedient, indem es sich
durch Konsequenz und Schärfe des Ausdrucks auszeichne; allein eine
Lrsenägworclen des daches vheng eniecig Zengect voeden, ni rsten Advotaten des Landes plaidiren für u ider; 1, 5 führt wit Herrn de Riemsdor vie Slugr⸗ -4g,e⸗9- 1—¹ und Lippmann führen die Sache der — In der spanischen Deputirten-⸗Kammer wur as vernement am 30. November über mehrere Ena e da⸗ 2 8 pellirt. Der Minister der öffentlichen Bauten gab in füinee Ant. wort zu, daß die innere Verbindung Spaniens viel zu wünschen übrig lasse; man bedürfe nicht weniger als 2 Millionen Rebken, um blos die schlechten Heerstraßen auszubessern, die Spanien besitzt, regh Marschall Narvaez reist am 2. Dezember von Madrid nach Loja ab. — An demselben Tage beginnt im Senate die wahr⸗ scheinlich mehrere Tage dauernde Debatte über die ministerielle Mittheilung bezüglich der Eisenbahn⸗Entwürfe. Der Minister⸗ Präsident wird im Laufe derselben das Wort nehmen. Die Oppo⸗ sitions⸗Senatoren rechnen auf eine Majorität von etwa vierzehn Stimmen; im Publitum glaubt man aber, daß das Ministerium obsiegen und seine Majorität mindestens so stark sein werde, als
die, auf welche die Opposition zu zählen scheint. In ber Awei⸗ ten Kammer sind am 30. November alle Ernennungen von Spezial⸗ Kommissionen zu Gunsten des Kabinets ausgefallen; unter den sieben Mitgliedern der Kommission, welche den Steuererhebungs⸗ Antrag der Regierung zu prüfen hat, befinden sich sechs Anhänger.
des Ministeriums.
— Der „Russische Invalide“ enthält folgende Nachrichten von
der türkischen Grenze Transkaukasiens:
Zu Ende des verflossenen Monats Oktober suchte der Feind in bedeutenden Heerhaufen unsere Grenzen an verschiedenen Punkten, von Kars und Ardagan aus, zu beunruhigen. Die Kosaken der Kordonlinie stellten sich diesen Einfä—
welche fast taͤglich wiederhol Eehe dheö
elche kaglich wiederholt wurden, mit unerschrockenem Muthe Heen und schlugen dieselben zurück. So geriethen am 31
) ver 8 8 8 zer) 2 w9 * Ss 1 V-I 7 2. 8 EEE zwei Ssotnien des Linien⸗Kosaken⸗Heeres, 2 er Besehl des Obersten Kamkow, mit einer Abtheilung von 2000 Kurtinern, bei dem Dorfe Bajandur in's Gefecht, und zwangen
Fürst8 orzubeugen, entsandte General⸗Lieutenant Fürst Bebutow, am 2. (14ten) November, den General⸗Major Fürst Orbelian III. mit einem Detachement b bestehend aus 7 Ba⸗ taillonen Infanterie, 2 Divisionen Dragonern, 1 Ssotnia donischer Kosaken und 2 Kompagnieen der berittenen Miltz von Jelissawetpol nebst 20 Geschützen, aus Alexandropol nach Bajandur. Beim Uebergange über einen sumpfigen Fluß bei Karaklis, warfen unsere Truppen die berittene Vorhut der Türken und wurden einer türki schen Armee von 30,000 Mann ansichtig, welche aus Kars heran gerückt war, unter dem Befehl des Seraskiers Abdil Pascha, eine feste Position mit dem linten Flügel an Bajandur gelehnt einge⸗ nommen und vor der Fronte gegen 40 Geschütze aufgefahren hatte. Die rurch ihre große Anzahl beherzt gemachten Türken griffen unser
Veranlassung zur Vorlage eines neuen Strafgesetz⸗Entwurfs sei dennoch aus dem Grund gegeben, weil der materielle Theil des Strafgesetzbuchs nicht mehr in Einklang zu bringen waäre mit dem neuen Strafverfahren; insbesondere sei dasselbe ver⸗ möge seiner doktrinellen Richtung nur für Richter, nicht für Geschworne berechnet — ein Mangel, der sich vorzugsweise bei der Fragestellung an die Geschwornen fühlbar mache. Der
Oktober 1853 festgestellten Statuten der unter dem Namen „Köl⸗ nische Hagel⸗Versicherungs⸗Gesellschaft“ zusammengetretenen Actien⸗ Gesellschaft mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 7. November 1853 zu bestätigen geruht, was nach Vorschrift des §. 3. des — über Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843 mit dem Bemer⸗ ken bekannt gemacht wird, daß das Statut der gedachten Gesellschaft durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln zur öffent⸗
Bezirken angehören, dieser Betrag von derjenigen Regierung festzu⸗ setzen ist, welche dem in Anspruch genommenen Armen⸗Verbande vorgesetzt ist; 2 .
2) daß es dieser Regierung freisteht, über die Angemessenheit der Ansätze die gutachtliche Aeußerung der Regierung einzuholen, in deren Bezirk die Verpflegung stattgefunden hat, daß dieses Gut⸗ achten zwar zu beachten ist, als unbedingt maßgebend für die fest⸗
Detachement an, aber alle ihre Angriffe wurden, mit empfind lichem Verluste für dieselben, zurückgeschlagen. Ihre Reiterei ent⸗ schloß sich sogar, unseren rechten Flügel zu umgehen, jedoch der Oberst Tichoztt, vom Dragoner⸗Regiment Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Württemberg, stürzte sich, mit der seinem Befehle anvertrauten Division mit der Pike auf dieselben, warf und verfolgte sie bis Arpatschai. Dieser mißlungene Versuch
einen Entwurf eines
setzende Behörde aber nicht angesehen werden kann;
3) daß, wenn es sich nur um die Festsetzung des Kosten⸗ Betrages handelt, diese nicht mittelst förmlichen Resoluts aus⸗ zusprechen ist, indem gegen diese Festsetzung der Weg der Beschwerde offen steht, was bei den im Wege des Resoluts ergehenden Ent⸗ scheidungen über die Verpflichtung zur Armenpflege nicht der Fall ist; 1
4) daß jedoch, wenn über die streitige Verpflichtung mittelst Resoluts entschieden wird, mag diese Verpflichtung nun die Erstat⸗ tung aufgelaufener oder auch die Uebernahme künftiger Kosten der Armenpflege betreffen, kein Bedenken obwaltet, im Resolute
leichzeitig auch den Kosten⸗Betrag feestzusetzen, in welchem Falle alsdann in der durch das Cirkular⸗Reskript vom 29. Januar 1850 vorgeschriebenen Belehrung der Parteien über das gegen das Resolut zustehende Rechtsmittel auch der Zulässigkeit der Beschwerde über die Festsetzung des Kostenbetrags ausdrücklich zu gedenken ist; 5) daß endlich aber die Festsetzung des Kostenbetrages im Re⸗ solute in allen den Fällen unterbleiben muß, in welchen die Höhe der Kosten nicht Gegenstand des Streites gewesen, oder der diese Höhe betreffende Streit zur Entscheidung nicht gehörig vorbe⸗ Berlin, den 17. Juni 1853. 8
Ministerium des Innern. Iüenh Im Auftrage:
m A. EWIW1 “
scheine können geg schon vom Donnerstag,
9 bis 1 Uhr, mit Ausschluß der drei letzte
lichen Kenntniß gelangen wird.
Berlin, den 29. November 1853. Für den Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten. “ Im Allerhöchsten Aftrage. vvon Westphalen.
Finanz⸗Ministe
ezember 1853 — betref
Bekanntmachung vom 5. D. bet fend die Zahlung der am 2. Januar 1854 fälligen Zinsen der Staatsschuldscheine.
Die am 2. Januar k. J. fälligen Zinsen der Staatsschuld⸗
en Ablieferung der Coupons Ser. XI. Nr. 6
den 15ten d. M., ab bei der Staatsschulden⸗
rre links, Vormittags von n Tage jedes Monats, Die Coupons müssen nach den Appoints geordnet die Stückzahl und den Betrag enthalten⸗ s Verzeichniß beigefügt sein.
Tilgungskasse, Taubenstraße Nr. 30 parte
erhoben werden. 1 und es muß ihnen ein,
des, aufsummirtes und unterschriebene Berlin, den 5. Dezember 1853.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Natan. Rolcke. Gamet obiling.
nach Regensburg mit der Bemerkung ein: d
des Innern einstimmig angenommen.
König und die Generalstaaten angenommen, worin
Staatsminister der Justiz legte ferner noch 8 ein Disziplinargesetzes für Staatsdiener vor. Der Staatsminister des Aeußern und Handels brachte einen Gesetzvorschlag über den Bau einer Eisenbahn von München über Freising und Landshut aß sich zwar Privaten zu dem Bau dieser Bahn bereit erklärt hätten, daß aber die Staats⸗ Regierung hier keine Ausnahme machen, sondern auch diese Bahn auf Staatskosten bauen wolle. Schließlich wurde durch den Staats⸗
Minister des Innern ein Gesetz Entwurf, den §. 47 des revidirten Gemeinde⸗Edikts betreffend, in Vorlage gebracht.
— Im Hafen von Triest befinden sich gegenwärtig folgende russische Kriegsschiffe: Die Korvette „Ariadne“, Capitain Nitkonoff, mit 200 Mann und 20 Kanonen; die Brigg „Orfeo“, Capitain Woivosky, mit 128 Mann und 16 Kanonen; die Brigg „Perseo“, Capitain Terol, mit 152 Mann und 16 Kanonen.
— Die Zweite niederländische Kammer hat das Budget Man erwartet, daß alle Beschränkungen des Fischfanges, die jetzt bestehen, allmälig fallen. Selbst der Gemeinderath der Stadt Haag hat eine Adresse an den
dieselbe ange⸗ gangen werden, alle Beschränkungen des Fischfanges aufzuheben.
Die so glücklich gelungene Austrocknung des Harlemer See’s giebt zu einem interessanten Prozeß Veranlassung. Die Stadt Leyden beruft sich nämlich auf einen Rechtsanspruch, der vom 15ten Jahrhundert her datirt; sie verlangt das Eigenthumsrecht des trocken gelegten Bodens und macht dazu ihre Beschwerde geltend, daß sie durch die ohne ihre Einwilligung bewerkstelligte Austrock⸗ nung ihr Fischfangrecht verloren hätte. Die Sache
kühlte die erste Hitze der Türken sichtlich ab. Unterdessen war der General-Lieutenant Fürst Bebutow selbst aus Alexandropol auf dem Kampfplatze eingetroffen, mit drei Bataillonen Infanterie, drei Dragoner-Divisionen, nebst 12 Geschützen. Da die ein⸗ brechende Dunkelheit dem Kampfe ein Ende machte, beabsichtigte er den Feind am nächsten Morgen anzugreifen, die Türken aber, eine entscheidende Niederlage fürchtend, hatten die Nacht benutzt, um sich eilig nach Arpatschai zurückzuziehen. Der Verlust der Türken, in der Affaire vom 2. November, beträgt nach zuverlässigen Nachrich⸗ ten, allein an Todten, über 1000 Mann. Unsererseits wurden ge⸗ tödtet: der Major Tschatschikow, vom Eriwanschen Carabinier⸗ Regimente, und der Fähnrich Baron Rosen, vom kaukasischen Sapeur⸗Bataillon; verwundet: der Major Gawrilow, die Lieu⸗
tenants Kawtaradse und Agalarow, die Fähnriche Reuter und
nant Apelberg, vom kaukasischen Scharfschützen⸗Bataillon; an Ge⸗ meinen wurden 125 getödtet und 308 verwundet. 1
Als die Nachricht von diesem glänzenden Rencontre, welches eins unserer Detachements gegen eine feindliche Hauptmacht bestan⸗ den hatte, am 8. November aus Tiflis abging, erhielt der Gene⸗ ral⸗Adjutant Fürst Woronzow Kunde von einer Niederlage, welche der General-Lieutenant Fürst Andronikow, am 7. Novem⸗ ber, den Türken bei Azchur beigebracht hat. Sie verloren da⸗ selbst 1 Geschütz, 2 Fahnen und einen Theil ihres Gepäckes nebst der Artillerie⸗Munition. Man erwartet die Details über diese Affaire. An der Gränze Guriens und des Gouvernements Eriwan
Grinew, vom Eriwanschen Karabinier⸗Regimente, und der Lieute⸗
Ast bereits vor hat der Feind in letzterer Zeit nichts Wichtiges unternommen.
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